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Nr. 289.

Hersfelder Tageblatt

2. Blatt.

Die Roßkastanien und der kalte Winter.

Wer auf die braunen Roßkastanien aufgepaßt hat, der wußte schon Mitte September, daß ein kalter Winter kommt. Der Botanikprofessor Hoffmann in Gießen hat festgestellt, daß im allgemeinen der 17. September der Tag ist, an dem die Kastanien sich aus den stacheligen Fruchthüllen lösen im Norden etwas später, im Süden etwas früher. Verfrüht sich der Termin, so wird der Winter milde; verspätet er sich, so wird er kalt. Diesmal fielen die Kastanien erst Ende Sep­tember und Anfang Oktober!

Der Wetterkundige ist derselben Ansicht wie der Botaniker. Er sagt, milde Winter kommen meist nicht einzeln, sondern zwei oder drei hintereinander. Nun haben wir jetzt drei milde Winter hintereinander gehabt: es war also von vornherein wahrscheinlich, daß ein kalter kommen würde. Und die Kälte, die im November so plötzlich erschien, ist keine vorübergehende Erscheinung, sondern der ganze Winter soll kalt werden. Da­für soll es weil weniger Schnee geben als im vorigen Jahre, wo vor allem in den höheren Lagen die Schneeverhältnisse außerordentlich gut waren. Aber die Wintersportler brauchen darum nicht zu verzagen, denn die Meteorologen glauben, sagen zu können, daß in den Bergenvoraussichtlich" so viel Schnee fallen wird, daß die Schneedecke zur Ausübung des Wintersports ausreichend sein dürfte.

Leihbibliotheken.

Deutschland ist das Land der Dichter und Denker wie oft ist nicht dieses Wort gesprochen worden, teils mit leiser Ironie, teils, und zwar größerenteils, mit aufrichtiger Be­wunderung! Aber Deutschland ist auch das Land der Leser. Es wird nirgends so viel und so ausgiebig gelesen wie bei uns wenn das durch nichts anderes bewiesen würde, schon die große Zahl unserer öffentlichen und privaten Büchereien würde es beweisen Nun ist ja leider nicht jeder in der Lage, sich nach eigenen. Wünschen und Bedürfnissen die passende Bibliothek zusammenzustellen. Für diese Vielen, die ihren Lesehunger nicht aus eigenen Mitteln stillen können, gibt es die Leihbibliotheken, die für billiges Geld den Lesestoff für alle heranschaffen. Natürlich ist das, was sie bieten, zum größten Teil Unterhaltungsliteratur. Aber darum braucht der, der wissenschaftlich weiterstrebt, nicht zu darben, denn wir besitzen in Deutschland zahlreiche wissenschaftliche Bibliotheken, die im Gegensatz zu ausländischen Bibliotheken, deren Bücherschätze man nur in den Bibliothekslesesälen selbst benutzen darf ihre kostbaren Werke gegen ein kaum nennenswertes Entgelt ver­leihen, und zwar in einer geradezu großzügigen Weise. Preu­ßen hat damit den Anfang gemacht und die meisten anderen deutschen Staats-, Landes- und Hochschulbibliotheken haben sich angeschlossen. Alle diese Bibliotheken auch die Büchereien höherer Schulen gehören vielfach dazu bilden einenRing", der seine Bücherbestände allen Mitgliedern zur Verfügung stellt, zur Verfügung für jeden, der zu wissenschaftlicher Arbeit ein Buch braucht. Findet er dieses Buch in der Bibliothek seines Wohnsitzes nicht, so besorgt es ihm diese Bibliothek von -irgMdeiner anderen der angeschlossenen Bibliotheken gegen die

geringe Bandgebühr von 10 Pfennigen. Um Porto und Ver­packung braucht er sich nicht zu kümmern, das übernehmen die Bibliotheken aus ihre Fonds. Kann nun wohl noch jemand unter uns behaupten, daß er nicht die Möglichkeit habe, sich fortzubilden? Rund 40 Millionen Bände bewahrt Deutsch­land in seinen Bibliotheken einefreiere Bahn" kann der Tüchtige schon gar nicht mehr haben.

Einheitlicher Reichsstraßenplan.

Über eine einhetliche Ausgestaltung von Kraftverkehrs- Hauptstraßen wurde dieser Tage im Reichsverkehrsministerium mit den Landesregierungen verhandelt. Seit Jahren be­mühen sich die deutschen Straßenbauverwaltungen in aner­kennenswerter Weise, ihr Straßennetz den veränderten Ver- kehrsverhältnissen entsprechend auszugestalten. Immer weiter setzt sich aber die Erkenntnis durch, daß die fortschreitende Entwicklung des Kraftsahrzeugverkehrs drin­gend eine Mitarbeit auch des Reiches aus dem Gebiete des Wegebaues erfordert, um die im Interesse des neuzeitlichen Straßenverkehrs notwendige Vereinheitlichung der zum Teil verschiedenartigen Ausbaupläne für die deutschen Landstraßen zu erzielen.

Gemäß Artikel 7 Ziffer 19 der Verfassung steht dem Reich die Gesetzgebung über den Bau von Landstraßen, soweit es sich um den allgemeinen Verkehr handelt, zu. Die Reichsregierung will aber versuchen, ohne gesetzgeberische Maßnahmen des Reiches aus dem Wege der Vereinbarung mit den Landes­regierungen über ein festzulegendes Netz von Haupt­verkehrsstraßen und durch eine Straßenbauordnung für diese die aus verkehrspolitischen Gründen erforderliche Ein­heitlichkeit im Straßenbau sicherzustellen.

Fast einstimmig erkannten die Länder das Bedürfnis für ein Vorgehen des Reiches in der bezeichneten Richtung an und erklärten sich zur Mitarbeit an entsprechenden Vereinbarungen bereit. Das R e i ch s v e r k e h r s m i n i st e r i u m wird aus den von den Ländern beizubringenden Unterlagen eine Reichskarte der Hauptverkehrsstraßen nach großen Gesichtspunkten aufstellen, welche einerseits den not­wendigen Erfordernissen des großen Durchgangsverkehrs, an­dererseits der finanziellen Leistungsfähigkeit der Wegeunter- haltungspflichtigen Rechnung trägt. Weiter wird das Reichs­verkehrsministerium baldigst den Entwurf einer Stra­ßenbauordnung ausarbeiten, die einheitliche Grundsätze über alle an dieses Netz der Hauptverkehrsstraßen zu stellenden technischen Anforderungen enthalten soll. Die weiteren Ver­handlungen sollen möglichst beschleunigt werden.

Einziehung der Steuern durch Postauftrag.

Auf Anordnung des Neichsfinanzministers wird in Zukunft jedem Steuerbescheid eine Mitteilung des Inhalts beigefügt, daß, falls die zu entrichtenden Beträge nicht rechtzeitig eingingen, das Einverständnis angenommen werde, die Beträge nebst Verzugszinsen auf Kosten des Steuerpflichtigen durch Postauftrag einzuziehen. Werde

dieser Postauftrag nicht eingelöst, so werde der Betrag auf dem Verwaltungswege auf Kosten des Steuerpflich­tigen beigetrieben. In diesem Verfahren erblicken weite Kreife eine ernstliche Gefährdung des Steuergeheimnisses, wodurch die Kreditwürdigkeit einzelner Steuerpflichtigen ernstlich leiden könne.

Die Einziehung von Steuern durch Postnachnahme erfolgte zuerst bei den Landessteuern in Mecklenburg- Schwerin. Dem Reichsfinanzministerium hat diese Maß- nähme so gut gefallen, weil bei dem Publikum der Postbote und zwar der Geldbriefträger beliebter ist als der pfändende Beamte des Finanzamts. Bei Nichtbezahlung der Nachnahme erfolgt eine zweite Zustellung auf dem­selben Wege. Wenn dann wieder keine Einlösung erfolgt, wird erst die Zwangsvollstreckung vorgenommen.

Um die Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit einigermaßen zu wahren, wird auf der Nachnahme nicht angegeben, um welche Steuer es sich handelt. Auch wird der Geldbriefträger von den Hausbewohnern meistens nicht als Geldnehmer, sondern als Geldbringer betrachtet. Somit wird der Kredit des Steuerzahlers nicht geschädigt.

Errichtung eines Landstraßenhilfsdienftes.

Im Reichsverkehrsministerium hat eine Besprechung mit den am Kraftfahrwesen beteiligten Verbänden über die Frage der Einführung eines Landstraßenhilfsdienftes stattgefunden. Verschiedene Verbände und private Unternehmen haben auf diesem Gebiete bereits Vorarbeiten geleistet. Bekanntlich ist in Amerika und in England von den automobilistischen Ver­bänden seit Jahren ein gut ausgebauter Posten- und Patrouillendienst eingerichtet, der bei Betriebsstörun­gen und Unfällen technische und sanitäre Hilfe bringt

Obwohl die amerikanischen und englischen Einrichtungen aus Deutschland nicht ohne weiteres übertragen werden können, weil hier ein viel verzweigteres Straßennetz vor­handen und andererseits der Automobilverkehr schwächer ist, so scheint es doch an der Zeit zu sein, auch in Deutschland der Durchführung des Hilfsdienstes näherzutreten. Die Be­sprechung schloß mit dem erfreulichen Ergebnis, daß nach An­sicht aller beteiligten Verbände für Deutschland nur eine ein­heitliche gemeinnützige Hilfsdienstorganisa- tion in Frage kommen kann. Es wurde aus mehreren dem Beirat für das Kraftfahrwesen angeschlossenen Verbänden ein engerer Ausschuß gebildet, der unter Vorsitz des Reichsver­kehrsministers die Angelegenheit weiter bearbeiten soll.

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