SersfelderTageblatt
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Hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher Mnzeiger für den Kreis Hersfelö
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Nr. 266 (6r|t5 AM
Sonnabend, den 12. November 1921
17. Jahrgang
VmsllliW- ud
Der preußische Landgememdetag.
Vereinheitlichung der Steuergesetze.
Im Sitzungssaal des Reichstags begann unter außerordentlich starker Beteiligung aus allen Teilen des Staates der Vierte Preußische Landgemeindetag. Den Beratungen kommt diesmal besondere Bedeutung zu, da die wichtigsten Fragen der inneren Politik zur Beratung stehen, die sich teilweise nicht nur auf Preußen beziehen, sondern das ganze Reichsgebiet in Mitleidenschaft ziehen. Aus diesem Grunde bemerkte man unter den Teilnehmern nicht allein die preußischen Minister Grzesinski und Dr. Steiger, sondern auch die Reichsminister Dr. v. Keudell, Dr. Köhler und Schiele.
Bürgermeister Lange- Weihwasser eröffnete die Tagung und erklärte u. a., daß die wichtigsten Gegenwartsaufgaben die Reichsfinanzgesetzgebung, die Verwaltungsreform und das Reichsschulgesetz seien. Eine Senkung der Realsteuern sei zwar erwünscht, könne aber nicht auf Kosten der Gemeinden durchgeführt werden. Bei der Ver- wallungsreform solle man den Reichs- und Landesbehörden den Vortritt lassen, da das Problem Reich und Länder eng damit Zusammenhänge. Nach dem Beispiel Waldecks müßten die Länder willig von ihrer Autorität etwas abgeben. Bezüglich des Reichsschulgesetzes betonte der Redner als Forderungen der Landgemeinden, daß die Leistungsfähigkeit der Volksschulen unter der neuen Gesetzgebung nicht leiden dürfe.
Reichsminister des Innern v. Kepdett
begrüßte die Versammlung im Namen der Reichsregierung. Er führte dann aus, es sei eine geschichtliche Aufgabe, eine wirklich unabhängige, uneigennützige, sachliche, das Politische auch einmal in den Hintergrund treten lassende S e l b st - Verwaltung unserem Vaterlande zu erhalten. Mehr denn je ist unser Vaterland auf die Mitarbeit der weitesten Schichten angewiesen. Jeder muß helfen, daß die Selhstver- waUung uneigennützig und unabhängig oleM, dann könne man sicher sein, daß die schweren Ausgaben, soweit sie in lebendiger Anteilnahme der Gemeinden behandelt Werden, sachlich zum Besten der Gemeinden und des Vaterlandes gefördert werden.
preuß. Innenminister Grzesinski überbrachte die Grüße der preußischen Staatsregierung und fuhr fort: Das Leben des Staatsbürgers innerhalb der kommunalen Gemeinschaft und seine Betätigung in dieser Gemeinschaft hat nicht nur Bedeutung für das kommunale Leben selbst, sondern ist weit darüber hinaus von größtem Wert für das Staatsleben im allgemeinen. Darüber werden wir uns einig sein, daß es auch zu kleine Gemeinden gibt und daß es nicht selten sowohl im Interesse dieser einzelnen zu kleinen Glieder und ihrer Bewohner als auch im Interesse der Gesamtheit der Gemeinden und des Volkes liegen würde, wenn hier durch eine vernünftige kommunale Rationalisieerung wirklich leistungsfähige Lastenträger geschaffen würden. Der jetzige Zustand in den Gutsbezirken entspricht nicht mehr den Begriffen der kommunalen Selbstverwaltung.
Reichsfinanzmmistsr Dr. Köhler hielt sodann den Hauptvortrag des Tages über das Steuervereinheitlichungsgesetz und die Besoldungsreform.
Der Minister ging auf die Entwicklung der Finanzgesetz- gebung in Reich, Ländern und Gemeinden ein, die geleitet worden sei durch die Notwendigkeit, dem durch den Versailler Vertrag schwer belasteten Reich weitere Einnahmequellen zu verschaffen. So sei es zu der Trennung gekommen, daß dem Reich die Einkommen-, Vermögens- und Körperschaftssteuer überlassen wurde, während die Realsteuern und die Hauszinssteuer den Ländern und Gemeinden blieben. Trotz der Vereinheitlichung der Bewertungsgrundsätze herrsche aber bei den Realsteuern noch eine erstaunliche Buntscheckigkeit. Was durch die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den Ländern gerechtfertigt ist, muß bleiben. An einer öden Uniformierung hat keiner ein Interesse. Verschiedenheiten aber, deren Ungleichung ohne Gefährdung der Interessen der Länder und Gemeinden möglich ist, müssen verschwinden.
Die steuerliche Belastung der deutschen Bürger erreicht das äußerste Maß dessen, was einem durch einen langen Krieg und durch die Lasten des Versailler Vertrages geschwächten Volke zugemutet werden kann. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Realsteuern vielenorts eine drückende Belastung darstellen. Das Tempo einer Senkung wird gewiß durch die Rücksichtnahme aus die berechtigten Interessen der Länder und Gemeinden bestimmt sein. Es ist natürlich einseitig, lediglich vom Abbau der Lasten zu reden: wir müssen auch an eine Beschränkung der Ausgaben denken. Der Grundsatz der Sparsamkeit muß noch viel weiter als bisher in der Verwaltung von Reich, Ländern und Gemeinden durchgeführt werden.
Die Verwaltung braucht deswegen nicht schlechter zu werden, aber keiner darf sich ausschließen und sagen, bei ihm sei alles in Ordnung und die anderen müßten ein Beispiel geben. Alle miteinander müssen wir zupacken.
Das Reich und einzelne Länder haben in den letzten Jahren sehr große Einschränkungen vorgenommen, aber damit kann es nicht zu Ende sein, wir müssen vor allem mit den organisatorischen Umstellungen weitergehen. Und dann dürfen wir uns auch nicht darüber hinwegsetzen, dass mit der Aufhebung des Besoldungssperrgesetzes man da und dort Erhöhungen vorgenommen hat, die wir doch einmal nachprüfen müssen.
Ich habe das Vertrauen, daß sich Länder und Gemeinden dieser Ausgabe unterziehen werden. Die von mir vorgeschlagenen Vereinheitlichungen scheinen mir das mindeste darzustellen, was unser Volk in seiner schwierigen Gesamt- lage verlangen kann.
WldMWs»
Als Ziel, das in absehbarer Zeit zu erstreben ist, betrachtet die Reichsregierung eine gewisse Senkung sämtlicher Steuern und damit auch der Realsteüern. (Beifall.) Dieses Ziel kann nach unserer Meinung tatsächlich erreicht werden.
Der Minister schloß seine Ausführungen mit einem Hinweis auf die Bedenken, die vor 30 Jahren gegen die Vereinheitlichung des bürgerlichen Rechts vorgebracht worden seien, und die heute niemand mehr als stichhaltig anerkenne. Ebenso wie das einheitliche Bürgerliche Gesetzbuch sich in Deutschland durchgesetzt habe, so werde auch bald kein Mensch mehr verstehen können, warum auf dem Gebiete der Real- steuern die Rechtszersplitterung so lange geduldet werden konnte. Daß mit diesem Entwurf nicht etwa staatsvolitilche
Bessere Briesbestelluizeil inis dem Linde
Modenliflemng der LandsostbeKellung.
Die finanzielle Lage der Deutschen Reichspost.
In der Arbeitsausschußsitzung des Verwaltungsrates der Deutschen Reichspost gab der Reichspostminister einen überblick über die gegenwärtige Lage der Postfinanzen. Danach hat die Erhöhung der Postgebühren in den Monaten August, September und Oktober genau die Mehreinnahme gebracht, die von der Reichspostverwaltung berechnet war. Ein ungünstiger Einfluß der Tariferhöhung der Reichspost auf die allgemeine Preisbildung ist nach der Entwicklung der Wirtschaftsziffern erfreulicherweise nicht gegeben. Die Mehreinnahme, die sich aus der seit 1. August durchgeführten Gebührenerhöhung und aus der Verkehrssteigerung ergibt, ist für das laufende Rechnungsjahr auf Grund der bisherigen tatsächlichen Ergebnisse mit etwa 186 Millionen zu veranschlagen. Dieser Mehreinnahme steht im Verhältnis zum ordentlichen Voranschlag ein Mehraufwand gegenüber, der veranlaßt <> durch iU b^arstehs^e Besoldungserhöhung, durch die seit 1. April bereits laufenden Erhöhungen der Wohnungsgelder der Beamten und der Tariflöhne der Arbeiter, durch die vorgesehenen Betriebsverbesserungen und durch laufende Ausgaben, die ihrer Natur nach nicht auf Anleihe genommen werden können/ Dieser Mehraufwand beträgt 302 Millionen. Die veranschlagten Zahlen stimmen im wesentlichen mit denjenigen überein, die von dem Reichspostministerium bei den Verhandlungen über die Tariferhöhung zugrunde gelegt worden sind. Das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben wird in der Weise hergestellt werden, daß Einrichtungen, die für das laufende Jahr vorgesehen waren, soweit als möglich auf später zurückgestellt und die Betriebskosten auf das geringstmögliche Maß beschränkt werden. Die im Gange befindlichen Reformen des Verkehrs, vor allem im Zustell-, Schalter- und Fern- fprechdienst, werden hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Sie werden gleichmäßig für das ganze Reichspostgebiet ohne Bevorzugung einzelner Teile nach Maßgabe der
Gesandter Dr. Raumann gestorben.
Gesandter Dr. Viktor Naumann, früherer Pressechef der Reichsregierung, ist im Alter von 61 Jahren einem Herz- krampf erlegen. Er hat während der Kriegszeit eine beachtenswerte politische Rolle gespielt. Bis zum Jahre 1920 war er Leiter der Nachrichtenabteilung des Auswärtigen Amts. In den letzten Jahren beschäftigte er sich besonders mit der Abfassung seiner politischen Memoiren.
Die Bewährungsfrist.
Die deutsch-österreichische Rechtsangleichung.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstages nahm die Bewährungsfrist für Strafen bis zu sechs Monaten an. Genehmigt wurde auch die weitere Bestimmuna des Ent-
Zwecke verfolgt werden, ist selbstverständlich. Man kann zu dem Gedanken der
Vereinheitlichung in Deutschland
tzen, um auf dem Wege der Aushöhlung staatspolitische Wege in unserer Verfassung genau
stehen wie man will, nie und nimmer aber dürfen wir finanzpolitische Gesetze dazu benutzen, um auf dem Wege der finanziellen Aushungerung oder Aushöhlung staatspolitische Zwecke zu erreichen, deren Wege in unserer Verfassung genau vorgeschrieben sind. Wer im Deutschen Reiche vereinheitlichen will, der kennt aus der Verfassung den Weg dazu. Ich sage das mit besonderem Nachdruck, weil behauptet worden ist, ich beabsichtigte, mit dem Entwurf in Wirklichkeit die deutschen Länder aufzuheben. Der vorliegende Gesetzentwurf hat jedenfalls gar nichts damit zu tun. Er erstrebt die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rcalsteuerwesens. Füllt er unter den Tisch, dann möge man über Verwaltungs- und Steuerreform noch soviel reden, getan hat man dann nichts für die Verwirklichung dieses Gedankens.
Verkehrsbedürfnisse durchgeführt. Daneben ist vorgesehen, daß 174 Millionen Anlageausgaben aus Anleihen be- stritten werden. Die Frage, wie die Aufnahme der Anleihe bewirkt werden wird, ist bei der gegenwärtigen Lage des Kapitalmarktes noch nicht entschieden.
Weiter beschäftigte sich der Berwaltungsrat mit dem schon seit längerem erwogenen Plan der Modernisierung des ländlichen Bestelldienstes. Bisher ist allgemein die einmalige Zustellung aus dem Lande üblich, wobei die Post in die kleinen und kleinsten Orte durch Briefträger gebracht und durch Agenturen bestellt wird. Diese Agenturen, meist geleitet von einem seßhaften Gewerbetreibenden, haben ihre eigene Kasse und rechnen monatlich ab. Künftig soll das ganze Reich durch rund 3000 Kraftsahrlinien versorgt werden. Als Gefährt ist ein vierräderiges kleines Auto in Aussicht genommen, von dem man eine Tagesleistung von 100 bis 140 Kilometern verlangen wird. Auch für den Paketdienst, der augenblicklich sehr im argen liegt, eLetzeu sich m neue MzWkeiten, Heute ist es oft so, daß der Briefträger die Menge der Pakete mit einem Male nicht fortschaffen kann und sie dann bis zum nächsten Tage liegen läßt. Die Landbevölkerung steht deshalb vielfach dem ganzen Paketdienst mit Mißtrauen gegenüber und benutzt ihn möglichst wenig. Durch die Einführung der Autos soll künftig eine prompte Zustell ung aller Pakete erfolgen und man hofft zuversichtlich, daß dadurch auch der Paketverkehr vom Lande in die Stadt einen außerordentlichen Aufschwung nehmen wird. Zunächst will man in sechzig über das ganze Reich verstreuten Ämtern solche Landpostautos probeweise einsetzen.
Im übrigen will man Vorsorge treffen, daß noch eine zweite Postauslieferung auf dem Lande möglich wird. Wo keine Bestellung erfolgen kann, sollen die Postsachen wenigstens von den Landbewohnern abgeholt werden können. Sind sie bis zum nächsten Bestellgang nicht in die Hände der Adressaten gelangt, so werden sie vom Briefträger mitgenommen.
Wurfs, daß bedingter Straferlaß nur bewilligt wird, wenn die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben und sein Verhalten nach der Tat die Erwartung begründen, daß er künftig ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führen werde. Bedingter Straferlaß soll nicht bewilligt werden, wenn das öffentliche Interesse oder die Rücksicht auf den Verletzten die alsbaldige Vollstreckung der Strafe erfordert.
Die Probezeit für den bedingten Straferlaß ist nach dem Entwurf je nach dem Strafmaß auf zwei bis fünf Jahre zu bemessen. Der Entwurf gibt ferner den Gerichten die Möglichkeit, dem bedingt Verurteilten noch besondere Pflichten aufzuerlegen, z. B. Enthaltsamkeit von geistigen Getränken, Aufenthaltsanzeige, geordnete Arbeit, Geldbußen an die Staatskasse, Schadensersatz und Schutzaufsicht. Hierzu wurde nach Ablehnung einer Reihe anderer Anträge eine deutschnationale Entschließung angenommen, die Reichsregierung möge auf die Länder einwirken, daß Geldbußen vorwiegend zur Gefangenen- und Entlassenenfürsorge verwendet werden. Der Wortlaut der Vorlage blieb bestehen. Die Bestimmung über den endgültigen Straferlaß wurde unverändert angenommen. Beim Abschnitt „Nebenstrafen und Nebenfolgen" wurde die Beratung abgebrochen.
Am Montag wird sich eine Delegation von zehn Mitgliedern des Strafrechtsausschusses des Reichstags nach Wien begeben, um dort mit einem Unterausschuß des österreichischen Strafrechtsausschusses die schon seit langem geplanten Verhandlungen über die deutsch-österreichische Rechtsangleichung zu beginnen.
Die Direktoriumsbildung im Memelgebiet.
Memel. Als die beiden Beauftragten der Mehrheits- Parteien dem Gouverneur des Memelgebiets mitteilten, die Mehrheitsparteien hielten es für notwendig, daß der Landtag unverzüglich Schritte unternähme, damir durch eine Entscheidung des Völkerbundrates ein dem Memelstatut entsprechendes Verhältnis im Memelgebiet herbeigeführt werde, erklärte der Gouverneur, daß die Memelländer kein Recht hätten, sich beschwerdeführend nach Gens zu wenden. Über diese Angelegenheit werden die Mehrheitsparteien unter sich Weiter verhandeln.