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tzersfelöer Kreisblatt
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mit Sen Beilagen: Setmalscholleu / Illustriertes Anlerhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Unterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
Nr. 263 Mittwoch, den 9. November 1921 77. Jahrgang
Die Verschuldung der Landwirtschaft.
In der ^ ' ; der Reichsregierung auf Parker Gilberts Memorandum nimmt die ganze Lage der deutschen Landwirtschaft an sich und im Kreis der gesamten Volkswirtschaft einen breiten Behandlungsraum ein. Sie ist eben keine „Frage" mehr, sondern eine Tatsache, und das schlimmste an dieser Tatsache ist die weitgehende Verschuldung, die besonders deswegen so gefährlich ist, weil zudem leider nur ein Teil, und zwar der weitaus kleinere, in l a n g fristigen Realkrediten fundiert ist. Nach dem Stande vom 1. Juli dieses Jahres war die Höhe dieser Schulden rund 2,5 Milliarden. Entfällt doch überhaupt ein Drittel des gesamten landwirtschaftlichen Nealkredits auf Hypothekendarlehen von 1000 bis 3000 Mark, soweit er der Rentenbankkreditanstalt entstammte, und über 50 Prozent der Gesamtsumme auf Betriebsgrößen bis 20 Hektar, also auf den Klein- und Mittelbesitz. Die zweite Hülfe brächte dann die Golddiskontbank mit einem Kredit bis 360 Millionen, so daß jetzt überhaupt fast die Hälfte des gesamten landwirtschaftlichen Real- kredits von öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten hergegeben worden ist.
Viel schlimmer ist es, wie gesagt, daß der Großteil der Schulden kurzfristiger Natur ist, einen Personalkredit dar- stellt, der aus den laufenden Erträgen nicht abzudecken ist und mindestens — schon nach Berechnung der Reichsregierung — rund 4,5 Milliarden beträgt. Hier liegt der Kern des Problems und es ist darum verständlich, daß gerade ihn jetzt der Führer des Reichslandbundes auf einer Berliner Tagung auch in den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellt. Zu der Gefahr, die eine solche Riesensumme kurzfristigen Kredits an sich ja schon darstellt, gesellt sich die zweite: der Zwang zu hoher Verzinsung. Und so richtet sich denn die Aktion, zu der man aus allgemeinvolkswirtschaftlichem Interesse — Herunterdrückung des Postens „Lebensmittel" auf der Einfuhrseite unserer Handelsbilanz — auch die Hilfe der Regierung in Anspruch nimmt, auf diese beiden Punkte: Umwandlung des Per- sonaUredits in «angfristigen liubii aau damit auH auf Zinsverbilligung. Der Prozeß der Umschuldung hat sich aber — auf Grund des Ernteausfalls und der Diskonterhöhung der Reichsbank — in letzter Zeit viel langsamer vollzogen als im ersten Halbjahr und dabei bleibt die Frage leider mehr als offen, wieweit die neu aufgenommenen Personalkredite überhaupt im Betrieb erzeugungs- fördernd zur Verwendung kamen oder ob sie nicht einfach zur Abdeckung ausgelaufener Steuer- usw. Schulden dienten.
Besonders schwere Sorgen machen überaus vielen Landwirten die demnächst fälligen Rückzahlungsverpflichtungen. Man kann sie auf 700 bis 750 Millionen schätzen, so daß es nur eine geringe Erleichterung darstellt, wenn von 233 Millionen nun vorerst 175 Millionen illiquider Rentenbankwechsel überall dort nicht eingetrieben werden sollen, wo dadurch die Weiterführung des Betriebes gefährdet wird. Weitere 260 Millionen Kredite der Rentenbankkreditanstalt sind bis zum 1. April 1928 gestundet worden — das alles sind Notmaßnahmen, ist keine großzügige Aktion mit dem Ziel einer gründlichen Umschuldung, so, wie sie dem Wesen der landwirtschaftlichen Betriebsform entspricht. Die gespannte Geldlage, die späte Ernte, mangelnde Verkaufsfähigkeit des Getreides — alles kommt zusammen, um die schon an und für sich im Personalkredit liegende Gefahr noch zu vergrößern.
„Es bedarf hiernach einer Konsolidierung des aus laufenden Erträgen nicht rückzahlbaren Teils der schwebenden Schuld in langfristige Realkredite; dabei wird die Heranziehung von Auslandsgeld nicht zu umgehen sein, um so einer rationellen und ergiebigen landwirtschaftlichen Produktion die Wege zu ebnen und damit die Voraussetzung für eine Verminderung der Lebensmitteleinfuhr, für eine Belebung des inländischen Absatzmarktes für gewerbliche Erzeugnisse und für eine verstärkte Aufnahme von inländischen Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen," erklärt die Regierungsdenkschrift in ihrer Antwort auf Parker Gilberts Vorwürfe. Die Erkenntnis also ist da: es gilt, sie ohne Verzögerung in Taten um- zusetzen. _____________
Amerikas SchaMretär hinter Gilbest.
Die Grundlage für weitere Verhandlungen.
Der amerikanische Schatzsekretär Mellon, der in einer Pressekonferenz nach seiner Ansicht über das Memorandum des Reparationsagenten gefragt wurde, erklärte: Parker Gilberts Memorandum spricht für sich selbst. Die Kritik Parker Gilberts ist in erster Linie gegen staatliche und kommunale Anleihen zu unproduktiven Zwecken gerichtet. Es liegt in Deutschlands eigenstem Interesse, so sparsam wie möglich zu wirtschaften, damit es sich gegen den Vorwurf schützen kann, nicht alle erforderlichen und möglichen Anstrengungen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemacht zu haben.
In der Öffentlichkeit ist die Meldung verbreitet worden, daß Parker Gilbert mit der deutschen Antwort auf sein Memorandum unzufrieden sei. Wie von zuständiger deutscher Stelle mitgeteil: wird, ist von einem derartigen Urteil Parker Gilberts nichts bekannt. Das Memorandum soll ja auch die Grundlage für weitere Verhandlungen bilden und erfordert sicherlich auch von feiten Parker Gilberts ein eingehendes Studium.
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Die Frage der Kohnungswirtschaft,
Vorläufig keine Mieterhöhungen.
Im Reichstagsausschuß für Wohnungswesen gab es wieder bei Beratung der Gesetzentwürfe über Abänderung des Reichsmietengesetzes bzw. des Mieterschutzgesetzes eine beachtenswerte Debatte, die die Lage des Wohnungswesens in Deutschland behandelte. Der sozialdemokratische Abgeordnete L i p i n s k i trat für die Schaffung eines dauerhaften sozialen Mietrechts ein. Die Herausnahme der sogenannten großen Wohnungen und der gewerblichen Räume aus der Zwangswirtschaft habe schwerste Folgen gehabt.
Bis zum Jahre 1935 seien noch 200 000 Wohnungen notwendig.
Der kommunistische Abgeordnete H ö l l e i n schilderte die Notlage auf dem Gebiet des Wohnungswesens. So würden Schuppen, Scheunen und Eisenbahnwagen als Wohnungen zugewiesen und ein großer Teil der netzt noch bewohnten Wohnungen sei gesundheitsschädlich und würde nur wegen des großen Mangels polizeilich nicht geräumt.
Reichsjustizminister Hergi,
der sodann in die Debatte eingriff, wandle sich gegen Gedankengänge des sozialdemokratischen Redners, der schon jetzt die ordentliche Gesetzgebung im Bürgerlichen Gesetzbuch im Sinne der geltenden Notgesetze umgestalten möchte. Das würde
die Verewigung des heutigen Notrechts als Dauerrecht bedeuten. Auf Grund völlig anormaler Wohnungsverhältniffe wolle man also für alle Zukunft ein Dauerrecht festlegen, das sogar in einzelnen Punkten eine Verschärfung der gegenwärtigen Notbestimmungen enthalte. Hiergegen müsse sich die Reichsregierung wenden. Zunächst müsse Deutschland aus der bestehenden Wohnungsknappheit heraus sein. Dann, in Zeiten regulärer wirtschaftlicher Verhältnisse, könne die Frage erwogen werden, ob und inwieweit eine Änderung und Ergänzung der mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zweckmäßig und geboten sei. Zum Gesetzentwurf selbst teilte der Retchsjustizmtniner KG daß nach oen Bericht«,: fast aller deutschen Länder besondere Erschwerungen aus Anlaß der Novelle nicht eingetreten seien. Es handele sich im Wesentlichen um eine Vereinfachung eines bisher umständlichen, schwerfälligen und kostspieligen Verfahrens. An den materiellen Grundlagen des bestehenden Mieterschutzes ändere die Vorlage überhaupt nichts. Sie stelle ein Kompromiß dar, das
auch dem Mieter wertvolle Vorteile bringe, wie beispielsweise die Aufrechnungsmöglichkeit, die Vierteljahrskündigungsfrist, die Einschränkung fristloser Kündigungen usw.
Lehren aus der deutschen Vergangenheit.
Die Führertagung des Reichslandbundes.
S Jm Rahmen der Führertagung des Reichslandbundes wach Professor Dr. Haller-Tübingen über „Lehren aus der eutschen Vergangenheit, insbesondere der Bismarck-Zeit, für den künftigen Ausbau des Reiches". Er wies nach, daß für Bismarck selbst der Bundesstaat nicht das ursprüngliche Ziel gewesen sei, vielmehr ein Kompromiß zwischen Ideal und Wirklichkeit, zu dem man sich hätte verstehen können, weil das Notwendige auch aus diesem Wege gesichert gewesen sei durch die Hegemonie Preußens, das mit der Macht auch die innere Berechtigung zur Führerrolle besessen habe, da die deutschen Lebensinteresien sich mit den seinigen deckten. Damit sei Deutschland gewissermaßen zu dem Zustand zurückgekehrt, den es in seinen besten Zeiten besessen hatte, als der König seine Mitfürsten überragte und beherrschte durch seine Hausmacht. Bismarck selbst habe die Möglichkeit und die Notwendigkeit einer weiteren Entwicklung in der Richtung auf größere Einheitlichkeit mehrfach betont, eine Entwicklung, die denn auch durch die Natur der Dinge herbeigeführt worden sei. Durchbrochen fei sie von der Revolution vor neun Jahren, die vor allem den bisherigen Preußischen Staat zerstörte. Schon vorher aber sei die breußische Führung unsicher geworden, seien (in Preußen selbst) die alten Traditionen und Einrichtungen erschüttert worden, vor allem die Seele des Staates, das starke regierende Königtum, vor anderen Kräften gewichen.
Wer heute dem Vorbilde Bismarcks folgen wolle, darf nicht an schlichte Rückkehr zu früheren Formen denken, aus denen der Geist entwichen sei. Auch Bismarck hat weder 1848 noch 1866 an Restauration des absoluten Königtums gedacht, nachdem es einmal gefallen war. Was heute notwendig sei zur Festigung des Reichsaufbaues durch Umgestaltung des Verhältnisses von Reich, Preußen und den anderen Ländern, das solle und müsse geschehen, auch wenn es Opfer koste, und gleichviel, wie es sich benenne.
Ein zweiter Mittelsmann Larots verhastet
Ein Brief Frau Lupescus.
Die rumänischen Militärbehörden verhafteten an der ungarisch-rumänischen Grenze den rumänischen Marineoffizier Theodor» Roman. In seinem Besitz sollen Briefe des Prinzen Carol und andere ihn belastende Schriften gefunden worden sein. Theodor», der im Auto von Paris kam, wurde unter starker Bedeckung nach Bukarest gebracht.
In den Akten über den Fall des verhafteten Parteigängers des Prinzen Carol, Manoilescu, spielt u. a. auch ein Brief eine Rolle, den die bisherige Freundin Carols, Frau Lupescu, von Paris aus an ihre Eltern gerichtet hat. Frau Lupescu teilt darin mit, daß sie umgezogen ist und eine neue Wohnung in der Rue Frsdöric Passy in Neuilly sur Seine genommen hat. In Zukunft seien alle Personen, bis Briefe zu übergeben hätten, an
Hin'
Der Minister verwies zum Schluß feiner Ausführungen auf die bereits durch die Reichsregierung abgegebene Erklärung, wonach die gesetzliche Miete weder am 1. April 1928 hoch überhaupt in absehbarer Zeit erhöht werden solle. Es liege also irgendeine Veranlassung zur Beunruhigung in der Bevölkerung nicht vor.
Der Abgeordnete Beythien (D. Vp.) warf den Linksparteien vor, daß sie
die Sozialisierung des Hausbesitzes
erstrebten. Nach wie vor geht die Tendenz der Deutschen Volks- Partei dahin, den Zwang abzuschaffen. Aber soweit hat sich die Lage des Wohnungsmarktes noch nicht geklärt, daß wir einer radikalen Aufhebung der Schutzgesetze zustimmen können. Die vor kurzem abgeschlossene Wohnungszählung zeige, daß im Deutschen Reiche mindestens 900 000 Haushaltungen nicht im Besitze einer eigenen Wohnung sind. Auch wenn man bedenkt, daß ebenfalls in der Vorkriegszeit viele Haushaltungen eine eigene Wohnung nicht erstrebten und dies für die Jetztzeit gleichfalls als zutreffend annimmt, so bleiben mindestens 600 000 Haushaltungen, für die eine eigene Wohnmöglich- keit nicht vorhanden ist. Deshalb müssen wir zurzeit noch in der Abschaffung der Schutzbestimmungen vorsichtig sein. Der Redner wandte sich dann gegen den
heillosen Bureaukratismus
auf dem Gebiete der Wohnungszwangswirtschaft und führte u. a. aus, daß z. B. in Berlin nur 93 000 Haushaltungen eine Wohnung erstreben, während in den Wohnungslisten 250 000 Wohnungsuchende eingetragen waren. Überall dort, wo ohne Schaden für die Volkswohlfahrt die Freiheit in der Woh- nungspolitik wieder eingeführt werden könne, wird die Volkspartei auf die Abschaffung des Zwanges drängen, der nichts weiter bedeute als die vermummte Sozialisierung und die Vernichtung des Eigentumsbegriffs. Abgeordneter Steiniger (Dtn) begrüßte es, daß in der neuen Gesetzesvorlage
der Eigentumsbegriff wieder anerkannt
werde. Auch er trat dem Vorredner vollkommen bei, daß so- Imme Schutzbestimmungen für die Mieter, vorhanden sein müßten, wie Angebot und Nachfrage aus dem Wohnungs- markt sich nicht einigermaßen decken. Im übrigen polemisierte der Redner gegen die sozialdemokratische Wohnungspolitik, die u. a. das Privalangebot des Neubaues von 8000 Wohnungen in Berlin abgelehnt hätte. Abgeordneter Silberschmidt (Soz.) würde die Wiederherstellung des früheren Rechtszustandes der völligen Freiheit des Besitzenden für unerträglich halten. Heute sei es notwendig, die Wohnungsnormen so umzugestalten, daß aus der Wohnung wirklich ein Heim werde. Danach vertagte der Ausschuß die weitere Aussprache.
diese Adresse zu schicken. Frau Lupescu schärft ihren Eltern ein, größtmögliche Diskretion zu wahren und Leuten, die nach ihr fragten, zu antworten, Frau Lupescu sei nach der genannten Wohnung über-- gesiedelt, es ginge ihr sehr gut. Weiter heißt es: „Herr Manoilescu, der diesen Brief überbringt, wird euch eingehendem Aufklärung geben. Ich bitte, Euch nicht zu beunruhigen, und da ich Eure Gefühle für Euren Herrn — den Herrn für uns alle, die wir unser Vaterland lieben — kenne, bitte ich Euch, Manoilescu getreulich zu gehorchen. Auch müßt Ihr, falls man Euch zur Polizei rufen und befragen sollte, ob es wahr ist, daß ich umgezogen sei, antworten: „Jawohl, unsere Tochter hat uns das geschrieben. Weitere Einzelheiten wissen wir nicht." Im Anschluß daran legt Frau Lupescu ihren Eltern strengste Verschwiegenheit und Vorsichtsmaßnahmen gegenüber den Hausangestellten und den Nachbarn ans Herz.
Der Herzog von Aatibor freigesprochen.
Das Ende des Jagd Prozesses.
Nach zweieinhalbstündiger Beratung wurde Herzog Viktor von Ratibor mangels ausreichender Beweise für eine Fahrlässigkeit auf Kosten der Staatskasse f r e i g e s p r o ch e n.
über den Verlaus des letzten Verhandlungstages wird gemeldet: Einige Schießsachverständige wurden vernommen, um über die Fahrlässigkeit des Herzogs, der auf den Kutscher anstatt auf das Wild geschaffen hat, ihr Urteil abzugeben. Dieses ist nicht einheitlich, die meisten Sachverständigen sind aber der Ansicht, daß bei eingetretener Dunkelheit eine'Verwechslung eines Tieres mit einem Menschen Wohl möglich war. Fest steht ferner, daß sich der Kutscher gegen die vorherige Vereinbarung in die Schußlinie begeben hat. Der Verstorbene hat, wie die Krankenhausschwestern berichten, angegeben, er habe einen Förster gesucht und sich zu weit vorgewagt. Das alles wäre nicht so schlimm gewesen, wenn nicht feine
Wunde am Schienbein schlecht verbunden
gewesen wäre. Er ist an Verblutung gestorben, obwohl der Blutverlust nach Angabe der Ärzte nicht übermäßig groß gewesen ist. Er war vorher schon herzleidend.
Der Staatsanwalt erblickt in dem Falle des Kutschers eine fahrlässige Tötung und beantragt gegen den Herzog von Ratibor vier Monate Gefängnis. Das Gericht könne aus den Stand eines Angeklagten niemals Rücksicht nehmen. Der Herzog habe
bei schlechter Beleuchtung vorschnell geschossen.
Somit sei Fahrlässigkeit erwiesen. Nach dem Staatsanwalt nahm der Herzog selbst noch einmal das Wort, verteidigte sich und bedauerte den tragischen Fall. Unter großer innerlicher Bewegung führte er aus, daß er seit 23 Jahren den Kutscher in seinem Dienst gehabt hätte und ihm daher Fahrlässigkeit einer solchen treuen Seele gegenüber völlig fern- gelegen habe.