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Hersfelder Tageblatt

Reisfelder Kreisblatt

Amtlicher Mnzeiger für öen Kreis Hersfel- mit den Beilagen: Heimalschollen / Illustriertes AnterhaltungSblatt / Nach Feierabend / Derb und Scholle / Unterhaltung und Wissen Belehrungunb Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Anzeigenpreis: Die einspaltige Petitzeile 15 Pfennig, die Reklamezeile 50 Pfennig. (Grunöschrist Korpus). Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Preis­nachlaß gewährt. Zür die Schristleitung verant­wortlich: Kranz Kunk in Hersfeld. Kernsprecher Nr. 8

Monatlicher Bezugspreis: Durch Sie Post bezogen 1.20 Reichs-Mark, ausschließlich Bestellgeld, für Kersselö 1.00 Reiche-Mark bei freier Zustellung, für Abholer 0.80 Reiche-Mark Druck und Verlag von Ludwig Zunks Buchdruckerei in tzersfeld, Mitglied des VLZV.

Nr. 262

Dienstag, den S. November 1927

77. Jahrgang

Kursstürze infolge der Tilbert-Jenkschrist

deutlichem Unterton zur Kritik an der deutschen Finanzyand- Habung. DieTimes" bezeichnen das Schreiben Gilberts als eine wirksame Anklaae aeaen die deutsche Finanzpolitik. ,

Schwarzer Montag an der Sörse.

Folgen des Reparationsschriftwechsels.

Die Kritik des Reparationsagenten Parker Gilbert an der deutschen Wirtschafts- und Finanzpolitik hat die Börse außerordentlich ungünstig beeinflußt. Obwohl die Groß­banken erklärten, daß der Kursstand schon seit Wochen zu­rückgegangen wäre und für die Baissespekulanten jetzt kein Anlaß mehr für eine neue Ermäßigung des Kursstandes der deutschen Aktien vorläge, kam es in Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M. zu Abgaben auf der ganzen Linie. Un­glücklicherweise wurde zur gleichen Zeit wie die Gilbert- Denkschrift auch ein Situationsbericht der Vereinigten Stahlwerke in Düsseldorf veröffentlicht, der pessimistisch gehalten war und von den erwarteten Dividenden­aussichten nicht sprach. Er wirkte daher auf die Aktien der westdeutschen Jndustrieunternehmungen nachteilig ein. Wenn diese Papiere der Schwerindustrie im Kurse zurück­gehen, folgt zwangsläufig eine allgemeine Abschwächung. Es gab bei den bekannten hochbewerteten Aktien Rück­schläge um 10 bis 15 Prozent, Vereinigte Glanzstoffwerke Elberseld gingen sogar um 28 Prozent zurück. Das meist- gehaudelte Papier, I. G. Farbenindustrie, verlor 14 Pro­zent. Auch festverzinsliche Werte, Obligationen und Gold­pfandbriese gingen um 14 bis % Prozent zurück. Das ist um so auffälliger, als doch bei einer schlechteren Renta­bilität der industriellen Unternehmungen die Verzinsung für diese Werte nach dem Handelsgesetz diefelbe bleiben muß.

Auch das Privatpublikum erschien auf den Börsen- Märkten mit großen Angeboten, ein Beweis, wie beunruhi­gend die Reparationsauseinandersetzung auch außerhalb der Finanzkreise gewirkt hat.

lichung Deutschlands zu dem alleinigen Zwecke, Träger der Reparationsverpflichtungen zu sein, einen Haushalt aufzustellen, von dem die Ausgaben für jene Körper­schaften möglichst weitgehend zu verschwinden haben, Daß dies nicht geschieht mit der Schnelligkeit, wie es Gilbert verlangt, ist für ihn Beweis genug für die Be­hauptung, Deutschland zeige nicht bloß einen Widerwillen gegen die Durchführung des Dawes-Planes, sondern ver­hindere die Transfermöglichkeit.

Gerade auf diese kommt es ja dem Reparations- agenten natürlich in erster Linie an: es ist ihm nicht genug, daß Deutschland zahlt, sondern die Gläubigerländer sollen auchbar Geld sehen". Wenn er davon spricht, daß die steigende Ausgabenwirtschaft der deutschen Regierung ein schnelles Anwachsen der deutschen Ausfuhr über die Ein­fuhr verhindere, so rührt er damit an der Grundlage des gesamten Dawes-Planes. Er war darauf abgestellt worden, daß die deutsche Wirtschaft sich schnell erholen würde, um die Lasten des Planes durch die Steige­rung der Ausfuhr über die Einfuhr, volkswirtschaftlich ge­sehen, hereinzubringen. Dann erst ist ein die Währung nicht erschütternder Transfer möglich. Aber diese Voraus­setzung hat sich nicht erfüllt; Parker Gilbert sagt: durch die Schuld der deutschen Regierung. Was das auf unsere Kreditwürdigkeit im Ausland an nachteiligem Einfluß ausüben tanh, braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Einen Schlag hat damit der Reparationsagent gegen uns geführt, dessen schwere Folgen wir bald genug verspüren werden.

Echo im Auslande.

England.

Die Londoner Treffe behandelt die Auseinandersetzung wischen dem Reparationsagenten und dem deutschen ReiM- ' äckhaueud, aber doch mit

Seitdem, im Jahre 1924, durch den Dawes-Plan Deutschland finanziell Luft bekommen habe, sei dorr eine Politik der Ver- schwendung eingerissen. Die Antwort des ReichssiNanz- ministers auf dieAnklagen" Gilberts sei wenig überzeugend. Financial News" schreiben, daß die Denkschrift des Reparationsagenten nicht geeignet sei, die Befürchtungen in bezug auf die glatte Abwicklung des Reparationsplanes zu beseitigen. Deutschlands jetziger Wohlstand, der auf geborgtem Gelde beruhe, sei künstlich und unnatürlich und könne eines Tages zur Katastrophe führen.

bezug auf beseitigen.

Frankreich.

Die französischen Blätter heben aus der Antwort Dr. Köhlers an Gilbert vor allem die Stelle hervor, wo er im Namen der Reichsregierung sich noch einmal formell zur ge­wissenhaften Durchführung des Dawes-Planes verpflichtet. Matt n" betrachtet die Antwort der Reichsregierung als einen politischen Akt von höchster Bedeutung. Es sei einer der Vorteile des Dawes-Planes, daß durch direkte Verhandlungen Sen Deutschland und den interessierten Mächten eine Aussprache ermöglicht werde.JournSe In­dustrielle" erklärt, vom Standpunkt Deutschlands aus ge­sehen, bestätige die Lage die Schlußfolgerungen Parker Gil­berts, daß das künstlich ersetzte Kapital sich nur durch Ord­nung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit tatsächlich wieder bilden könne. Die Interessen Deutschlands deckten sich hier

durch Ord-

genau mit denen seiner Gläubiger. ,,P o p u l a i r e" meint, schon heute könne man sich sagen, daß in zwei Jahren, wenn nicht schon früher, alle Mächte, die die Abkommen von Lon­don unterzeichnet haben, in ihrem eigenen Interesse veranlaßt werden würden, die Zahlungsbedingungen einer neuen Prü­fung zu unterziehen. Dies werde vielleicht der Augenblick sein, endgültig die Höchstsumme der deutschen Reparations- zahlungen festzusetzen.

Amerika.

Reichsregterung und

Reparattonsagent.

Man mag von dem Memorandum des Reparations­agenten sagen, daß es sich immerhin noch in den Formen äußerer Höflichkeit hält, man mag auch sagen, daß die deutsche Antwort ein sehr weites Entgegenkommen be­weist das räumt beides die Tatsache nicht aus der Welt, daß hier der Reparationsagent, dort die Reichs­regierung die Dinge mit ganz verschiedenen Augen ansehen. Man liest in der Erwiderung der Reichsregierung:Auch vom Standpunkt der Gläubiger­länder aus kann es nicht ohne Bedeutung sein, ob das Deutschland, von dem die Leistungen des Sachverstän­digenplanes erwartet werden, ein Land voller politischer Erregung und voller innerer Unruhe ist, weil eine Reihe von nach der Überzeugung des deutschen Volkes und seiner Regierung lebenswichtigen Fragen nicht oder nicht zu­länglich gelöst sind." Hier, in diesem Gedanken liegt der Punkt, in dem die Gegensätze aufeinanderprallen; die Regierung spricht vonstaatspolitischen Notwendigkeiten", legt größtes Gewicht auf die Erhaltung desLeistungs-

Das Memorandum Parker Gilberts und die deuische Ant­wort bildeten die Sensation der amerikanischen Sonntags­blätter. Im allgemeinen wird der Schriftwechsel ausführlich, doch nicht sehr freundlich für Deutschland besprochen. Man pflichtet Parker Gilberts Behauptungen bei, daß Deutschland uviel Geld borge und zuviel ausgebe. Die Ausführung des Nes müsse «Än anderen Verpflichtungen voraus-

geyen.

Mieter und Vermieter

willens des Gesamtvolkes

und dem Reparations­

agenten ist das alles nicht nur gleichgültig, sondern er bekämpft jeden Versuch der deutschen Reichsregierung, die Erregung im Volke zu dämpfen, weil das den Dawes- Plan in Gefahr bringe. Er beschuldigt die Regierung einer glatten Sabotage der Ausführung dieses Planes, sie wolle ihn, genau besehen, überhaupt nicht erfüllen; auf der Reichsregierung selbst muß die Verantwort­lichkeit für eigene Handlungen ruhen bleiben, welche durch übermäßiges Anspornen der Einfuhren und durch Behinderung der Ausfuhren künstlich darauf ausgehen, die Transfersmöglichkeiten zu beschrän- k e n". Durch die Kommentare der Londoner, Newyorker und Pariser Presse wird der Satz Parker Gilberts noch unterstrichen; wenn denRatschlägen" des Generalagenten nicht gefolgt, dieTendenzen" in der deutschen Wirtschafts­und Finanzpolitik nicht geändert würden, dann würde diesden Eindruck verstärken (I), Deutschland handele nicht mit gehöriger Berücksichtigung seiner Reparations­verpflichtungen".

Parker Gilbert ist eben nur Sachwalter der Gläu­bigerstaaten und lehne es im falsch verstandenem Interesse seiner Mandanten rundweg ab, irgendwelche Rücksicht auf das historisch Gewordene in Deutschland zu nehmen. Die Antwort der Reichsregierung trifft bei einem Punkt diesen Gegensatz der Anschauungen be­sonders deutlich: Der Finanzausgleich, also die Aufgaben- und die Lastenverteilung zwischen Reich, Län­dern und Gemeinden in Deutschland, läßt sich nicht vom rein wirtschaftlich-finanziellen Standpunkt allein aus be­urteilen, sondern ist nur als Produkt einer langen historischen Entwicklung anzusehen, unddas ist ganz be­sonders schwierig für jeden, der die geschichtliche Ent­wicklung nicht vor Augen hat". Darüber geht Parker Gilbert in seinem jüngsten Memorandum ebenso hinweg, wie er schon in seinen früheren Berichten das Verhältnis zwischen dem Reich auf der einen, den Ländern und den Gemeinden auf der anderen Seite zum Gegenstand schärfster und rücksichtslosester Kritik gemacht hat. In ihnen sieht er nur den Hemmschuh für eine verwaltungs- organisatorische, wirtschaftliche, finanzielle Vereinheit-

Sie Vestevetung des Sausbesitzes.

Für Abbau der Zwangswirtschaft. .Auf einer Tagung des Reichsverbandes Deutscher Ge­schäfts- und Jndustriehausbesitzer E. V. in Magdeburg hielt Reichsminister a. D. Külz über Hausbesitzerfragen eine Rede, m der er ausführte:

Die Sorgen des Hausbesttzes strömen aus zwei großen Quellen, aus der Wohnungswirtschaft und aus der steuer­lichen Behandlung des Hausbesttzes; zwischen beiden besteht eine unmittelbare Verbindung, und zwar dergestalt, daß die gegenwärtige Wohnungswirtschaft in erheblichem Umfange die Ursache für die ledige steuerliche Behandlung des Haus­besttzes ist. Als allgemeines Gebot läßt sich erkennen: Die Zwangswirtschaft ist überall dort und immer dann durch klare und einfache Rechtsvorschriften abzubauen, wo für bestimmte Gruppen und Klassen von Räumen die Entwicklung im frei­gewordenen Verkehr durch Angebot und Nachfrage vor sich gehen kann. Das wird bei gewerblichen Räumen anders aus­sehen wie bei Wohnräumen, bei kleinen Raumeinheiten anders als bet großen, aus dem Lande anders als in der Stadt, über- all aber muß die Tendenz aus Wiederherstellung vertrags­mäßig geregelter freier Wirtschaft und nicht auf Verewigung gesetzlich gebundener Zwangswirtschaft gerichtet sein. Das liegt im Interesse des Hausbesttzes, des Mieters, dem die moderne Errungenschaft der Freizügigkeit wieder gegeben sein wird, die letzt praktisch für Hunderttausende von Arbeitern, Angestellten und Beamten aufgehoben ist, weil sie am Orte ihrer Arbeit keine Wohnung finden, das liegt auch im Interesse der Behebung des Wohnungsmangels, weil auf andere Weise kein Anreiz für das freie Kapital gegeben ist, in der Er­stellung von Wohnraum Anlage zu suchen.

. Problem der Wohnraumbeschaffung in Verbindung mit fiskalischem Bedarf hat die Hauszinssteuer geboren. Das letzt vorliegende

Steuervereinheitlichungsgesetz

erstrebt eine reichsgesetzliche Festlegung der Besteuerungs­grundlagen. Ein Grundstück soll künftig nur noch mit dem Etuhettswert, der nach den Vorschriften des Bewertungs- rechtes festgestellt ist, zur Grundsteuer herangezogen werden können, eine klare Scheidung der Steuergegenstände, die der Grundsteuer und derjenigen, die der Gewerbesteuer unter­liegen, und eine einheitliche Begriffsbestimmung der Steuer­gegenstände für das ganze Deutsche Reich und eine einheitliche Berechnungsart der Realsteuern werden angestrebt. Insoweit ist die allgemeine Tendenz ~ -

billigen. Auch die spez

steuern werden angc______

z des gesetzgeberischen Vorgehens zu

, - , ,T jieUen Absichten des Grundsteuer­

rahmengesetzes verfolgen richtige Ziele. Hier soll die Frage geregelt werden, welche Gegenstände der Grundsteuer unter­liegen. Damit wird der richtige Grundsatz festgehalten, daß kein Objekt auch nur zum Teil mit beiden Realsteuern, also mit Grund- und mit Gewerbesteuer, belastet werden darf, ferner wird in dem Gesetz die Berechnungsart für die Grund­steuer geordnet und es werden einheitliche Vorschriften über die Veranlagung und die Erhebung gegeben.

Das Schwergewicht des Gesetzentwurfes liegt bei dem

Gebäudeentschuldungsgesetz, das einen Hauszins steuerersatz bringt. Die jetzige Hauszinssteuer soll in eine Gebäudeentschuldnngssteucr und in eine Werterhaltungssteuer umgewandelt werden. Die Höhe der Entschuldungssteuer richtet sich nach der Höhe der Be­lastung des Gebäudes in der Vorinflationszeit, also nach der Höhe des investierten fremden Kapitals, die Werterhaltungs- ßeuer wird in einer nach der Höhe des im Gebäude in der

Vorinflationszeit angelegten Eigenkapitals sich richtenden Staffelung vorgesehen. Der Ertrag der Steuer, der auf eineinhalb Milliarden geschätzt wird, ist für den allgemeinen Finanzbedarf der Länder und für die Wohnungswirtschast bestimmt, und zwar in der Regel mit je 50 Prozent des Gesamtaufkommens. Die Werterhaltungssteuer soll vom Rechnungsjahr 1931 ab auf die Hälfte herabgesetzt werden und von 1934 an ganz wegfallen.

Der Charakter einer Sondersteuer und einer reinen Finanzsteuer kann bei dieser Steuer ernsthaft nicht geleugnet werden. Wenn man glaubte, dem Hausbesitz eine solche Be­lastung neben den übrigen ihn treffenden Steuern zumuten zu können, so hätte es eines so komplizierten Gebäudes nicht bedurft, dann hätte man es einfacher gehabt, wenn man für städtischen und ländlichen Grundbesitz eine Sondersteuer vom tatsächlichen Mietertrag oder bei Selbstbenutzt schätzten Mietertrag erhoben hätte. Daß her fti , , besitz gegen die Gebäudeentschuldungssteuer in Kampfstellung rückt, ist eine wirtschaftspsychologische Selbstverständlichkeit. Das Schicksal des Gesetzes läßt sich zurzeit auch nicht im ent­ferntesten übersehen.

Der letzte Entscheidungskampf

ung vom ge- iädtische Haus-

wird beim endgültigen Finanzausgleich zwischen Reich, Län­dern und Gemeinden zu führen sein.

Zum Schluß der Tagung wurde einstimmig eine Ent­schließung angenommen, in der u. a. gefordert wird: ein festes, zur freien Wirtschaft zurücksührendes Reichsbau- und nungsprogramm, sofortige reichsgesetzliche

Reichsbau- und

festes, Woh-

Aufhebung der Zwangsgesetze

für alle diejenigen Räume, die in ausreichender Zahl an­geboten sind, also rein gewerbliche Räume und übergroße Wohnungen, Festsetzung von unveränderlichen Zeitpunkten, an welchen künftig die verschiedenen anderen Raumgruppen in stufenweisem Abbau befreit werden, Wegfall von Sonder­und Doppelbesteuerungen der gewerblichen Räume.

an

Gegen die Aufgabe des MeierschuHes.

Protestkundgebung der Mieter.

Der Reichsbund deutscher Mieter, Verband Berlin, ver- anstaltete eine öffentliche Protestkundgebung, in der gegen den Abbau der Mieterschutzgesetze und gegen weitere Mieterhöhun­gen Stellung genommen wurde. Der Bundesvorsitzende D z i e y k erklärte u. a., die Absicht der Reichsregierung, die Altbaumieten nach und nach so zu steigern, daß sie den Neu- baumieten gle'ichkümen, müsse abgelehnt werden. Nach einer allgemeinen Aussprache stimmte die Versammlung einstimmig einer E n t s ch l i e tz u n g zu, in der die im Reichsbund deut­scher Mieter versammelte Mieterschaft Groß-Berlms schärfsten Einspruch gegen _______,________ schütz erhebt, da er eine 'eingreifende Verschlechterung oes Mieterschutzes beabsichtige. Das in dem Entwurf kaum noch verhüllte

irfammelte Mieterschaft Groß-Berlms schärfste., l den Entwurf der Reichsregierung zum Mieter- eine eingreifende Verschlechter

freie Kündigungsrecht des Vermieters

bedeute eine schwere Beunruhigung der Mieterschaft; diese - verwerfe jeden Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und fordere ein Reichsgesetz über ein soziales Miet- und Wohnrecht. In der Entschließung wird weiter die Mietzinspolitik der Reichsregierung verurteilt und die Senkung der Reubaumieten durch ' rücksichtslose Bekämpfung des Baustoff- Wuchers und Erleichterung der Finanzierung gefordert. Die Rieseninflationsverluste der Hypothekengläubiger und der Sparer sollen der Allgemeinheit zum Wohnungsbau und zur Behebung des Wohnungselends zugeführt werden.

Wuchers und Erleichi Rieseninflationsverlusb Sparer sollen der Allg