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wörtlich: Kranz Kunk in Hersfeld. - Kernsprecher Nr. 8 ; MNAElAEt Mt A^N RkEM O^t^fClO i §unks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des VDZV.

mit den Beilagen: Seimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Anterhaltung und Wissen ________ Belehrung nnd Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 260 (erstes Allst Sonnabend, den 5. November 1927

77. Jahrgang

Unsterbliche Fragen.

Der Kampf um die Todesstrafe. EineRevision" von Versailles. Parker Gilberts Stirnrunzeln.

Mehr als je zuvor beschäftigen die Öffentlichkeit Mord- und Bluttaten aller Art der Rechtsausschutz des Reichstages aber hatte sich jetzt nicht etwa mit der Frage zu beschäftigen, wie dieser zunehmenden Verwilderung der Seelen, dieser jämmerlichen Verwirrung aller sitt­lichen Begriffe wohl gesteuert werden könne, nein, er hatte sich über die Frage schlüssig zu machen, ob in dem Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches die Todesstrafe bel- behalten werden oder ob man nicht endlich und endgültig auf sie verzichten solle.

Gewitz, der Augenblick für diese Erörterung von grundsätzlicher Bedeutung war nicht schlecht gewählt, denn das gegenwärtige Menschengeschlecht wird offenkundig von der Vorstellung beherrscht, daß man das Verbrechertum nicht gar zu scharf anfassen dürfe, datz man den Ge- strauchelten menschliches Mitgefühl, soziales Verständnis und tatkräftige Hilfsbereitschaft entgegenbringen müsse, um zu verhüten, datz sie noch tiefer hinabsinken auf der Stufenleiter der Verworfenheit und schließlich als unrett­bar verlorene Geschöpfe aus die Verlustseite der menz^ lichen Gesellschaft zu buchen wären. So steht denn auch unsere Strafrechtspflege ganz überwiegend unter dem Zeichen einer alles verstehenden Milde, und wo der Arm des Gesetzes doch noch einigermaßen scharf zupacken mußte, da findet sich zumeist hinterher noch die Hand der Gnade und streicht oder kürzt die verhängte Strafe in der Hoff­nung, auf diese Weise die Verurteilten am wirksamsten wieder auf den Weg der Ordnung und Gerech­tigkeit zurückführen zu können. Beim Vorherrschen solcher Stimmungen war man bemüht, jetzt der Todes­strafe ohne besondere Anstrengungen den Todesstoß ver­setzen zu können. Im Ausschuß hat sich die Mehrheit von 17 gegen 11 Stimmen für die Beibehaltung der Todes­strafe ausgesprochen, weil man angesichts der beklemmen­den Krankheitserscheinungen unserer Zeit den Staat mchi «fmÄWÄSÄ M s damit wohl noch nicht ausgetragen und bei der Hart­näckigkeit, mit der heutzutage Kulturfragen aller Art in ihrem Für und Wider öffentlich ausgefochten werden, wird es gewiß noch mancherlei aufgeregte Diskussionen gebest ehe das letzte Wort gesprochen sein wird.

*

Zu den Fragen, denen auch ein ewiges Leben mit ach den Weg gegeben zu sein scheint, gehört, wie man ja nach­gerade sagen muß, die T i l g u n g u n s e r e r K r i e g s - schulden. Frankreich hat sich auch dem amerikanischer Sanierungsmanöver gegenüber mit Erfolg dagegen ge­wehrt, den Gesamtbetrag unserer sogenannten Repara­tionslasten festsetzen zu lassen, und behält uns infolgedessen so lange in seiner siegreichen Hand, wie es nur irgend politisch oder wirtschaftlich daran interessiert ist, uns niederzuhalten. Nach dem Zeugnis von Lloyv George der, seitdem er nicht mehr in Amt und Würden steht, seiner gesunden Menschenverstand wieder einigermaßen zurück­gewonnen hat, sind in Frankreich bereits einflußreich« Leute an der Arbeit, um Stimmung dafür zu machen, das die Besetzung des Rheinlandes sogar noch über das Iah, 1935 hinaus verlängert, das heißt also, daß der Vertrac von Versailles in diesem Punktrevidiert" wird zu­gunsten derselben Leute also, die seine absolute Unverletz­barkeit uns gegenüber gar nicht oft und gar nicht schrof! genug betonen können. Und der Reparationsagent, bei in Berlin die Finanzgebarung des Reiches zu überwachen hat, runzelt bereits, obwohl wir bisher allen unseren Ver­pflichtungen auf das pünktlichste nachgekommen sind, er­heblich die Stirn beim ersten Auftauchen einer entfernten Möglichkeit, daß unsere auswärtigen Gläubiger über kurz oder lang vielleicht einmal nicht in den glatten und vollen Besitz ihrer Schuldforderungen kommen könnten. Die er- füllungsbereite Reichsregierung denkt nicht daran, ihm diese seine Aufpassertätigkeit auch nur im geringsten zu verübeln; sie gibt sich nur die größte Mühe, ihn von bei Haltlosigkeit seiner Befürchtungen zu überzeugen, ohne freilich zu wissen, was geschehen soll und wird, wenn Herr Parker Gilbert bei seiner Auffassung der Dinge, bei seiner Gruppierung unserer Ausgaben und Schuldverpflichtun­gen verbleibt. $

So sind wir über Nacht in eine bedrückendeUn- gewißheit hinsichtlich « nserer gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse hineingeraten und niemand kann sagen, ob man uns gnädigst gestatten wird, die Lebensbedürfnisse unseres eigenen Volkes zu befriedigen, so wie es eine große Kulturnation wohl mit Recht für sich in Anspruch nehmen darf. Die Amerikaner rühmen sich auf Grund der neuesten Ergebnisse ihrer statistischen Berechnung, daß der W o h l st a n d ihres Landes gegenwärtig einen noch nie erlebten Aufschwung genommen hat, daß kein Land der Erde es in dieser Beziehung mit ihnen aufnehmen kann. Wer so im Glück sitzt, wird für die Nöte eines armen, durch maßlose Friedensbedingungen ausgepowerten Schluckers schwerlich das richtige Verständnis aufbringen. Man wird uns ganz nach französischem Muster des schlechten Willens bezichtigen, wo doch in Wirklichkeit schlechterdings glatte Unmöglichkeiten vorliegen, und danach dann mit uns ver­fahren. Der einzige Unterschied gegen die Tage von Ver­sailles wird darin bestehen, daß man uns nicht mehr un- gehört verurteilt, aber die Verurteilung ist uns damit so sicher wie damals, als wir zur Entgegennahme des fix

Deutsche Anleihen im Ausland

Winien für Aoslandskredile.

Länder und Gemeinden.

Das Reichssinanzministerium veröffentlicht die Richt­linien, die in Zukunft beobachtet werden müssen bei der Aufnahme von Anleihen im Auslande durch Länder, Ge­meinden und Gemeindeverbände. Diese Richtlinien sollen die bisher zutage getretenen Unzuträglichkeiten in Zu­kunft unterbinden. Längere Beratungen zwischen Reich, Reichsbank und den Ländern haben zu dem jetzt erzielten Ergebnis in der langumstrittenen Angelegenheit geführt. Die Vorschriften erstrecken sich auf dirMe Auslandskredite der Länder und Gemeinden, auf Auslandsverkäufe von Kommunalobligationen durch Kreditinstitute,zu deren Aufgabe die Befriedigung des kommunalen Kreditbe­darfs gehört", sowie aus Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern und Gemeinden ge­geben werden. Die Aufnahme derartiger Auslandskredite darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Wirtschafts- und Währungspolittschen Verhältnisse es gestatten und die Bedingungen beachtet werden.

Ob mit dieser Regelung das letzte Wort in der schwerwiegenden Angelegenheit gesprochen ist, bleibt noch fraglich, da offenbar den von einigen Ländern erhobenen Bedenken gegen das Eingreifen des Reiches Rechnung ge­tragen werden mußte.

Aeußerste Beschränkung der Anleihen.

Der Wortlaut der Richtlinien beginnt mit folgender Feststellung:

Die Länder sind sich darüber einig, daß wirtschasts- und währungspolitische Gründe die äußerste Beschränkung Mz Ansushme usa. 3JmU^ durch öffcnttichc Verbände gebieten. Die Länder verpflichten sich daher gegenseitig, vorläufig auf zwei Jahre, bei der Aufnahme von kurz- und langfristigen Auslandskrediten die Richt­linien einzuhalten und ihre Beachtung zu sichern.

Die Richtlinien gelten: für die Auslandskredite der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, mögen sie unmittelbar ausgenommen oder mittelbar durch öffentlich- rechtliche oder private Geldanstalten oder durch kom­munale Giroverbände oder in anderer Weise beschafft werden; für den Auslandsverkauf geschlossener Posten Kommunalobligationen solcher Kreditinstitute, zu deren

und fertig ausgearbeiteten Diktats nach Frankreich be­ordert wurden. Dann werden vielleicht wieder andere Männer als heute am Ruder sein und sich mit dem Siegerwillen der Poincars und Genossen auseinander- zusetzen haben, die unser Schicksal geworden sind. Sie werden um die Aufgabe, die sie dann zu lösen haben, wahrlich nicht zu beneiden sein. Dr. Sy.

Das MichsverWattungsgerichi.

Verzicht Preußens auf sein Oberverwaltungsgericht.

Das Reichskabinett hat beschlossen, das neu zu er­richtende Reichsverwaltungsgericht nach Berlin zu legen, und die preußische Regierung schlug vor, das preußische Oberverwaltungsgericht im Reichsverwaltungsgericht ausgehen zu lassen. An der entscheidenden Kabinetts­sitzung nahmen außer den Reichsministern der preußische Ministerpräsident, der preußische Minister des Innern, die Präsidenten des Reichsgerichts nnd des preußischen Oberverwaltungsgerichts sowie der Reichssparkom- missar teil.

Das Reichsverwaltungsgericht soll auch die Sachen übernehmen, die bisher dem preußischen Oberverwal­tungsgericht zugewiesen wurden. Der Reichstag hatte schon vor längerer Zeit von der Regierung die Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts gefordert. Die Re­gierung wird nun die beim Reichsrat liegende Vorlage über das Reichsverwaltungsgericht zurückziehen und durch eine neue Vorlage ersetzen. Gleichzeitig aber wird sich der Reichsinnenminister mit den anderen Ländern in Verbindung setzen, um womöglich eine Nachahmung des preußischen Beispiels zu erreichen.

Reichslandbund und Siedlung.

Gegen die preußischen, für die Reichspläne.

Der Siedlungsausschuß des Reichslandbundes hielt seine Herbstsitzung in Berlin unter dem Vorsitz des Präsidenten Happ, M. d. R., ab. Regierungsrat Matzmann und Landrat a. D. Dr. K o t h e - Hertelsaue referierten über den Entwurf zu einem preußischen Rentenbankgesetz. Beide Referenten und in Übereinstimmung mit ihnen die Mehrzahl aller Redner kamen zu dem Schluß, daß der p r e u tz tfd) e Gesetzentwurf, insbesondere im Hinblick auf die gegen­wärtige Lage des Geldmarktes, nicht als ein geeigneter Vorschlag für die Dauerfinanzierung der Siedlerstellen anzu- sehen sei; er müsse deshalb abgelehnt werden.

Dagegen wurde das 70-Millionen-BürgschaftsgefeH des Reiches, dessen Durchführung in der Hand der Rentenbank- kredilanstalt liegt und zu dem die grundlegenden Richtlinien erlassen sind, als geeignet angesehen für die endgültige Sanie­rung der Flüchtlings- und Nachkriegssiedlungen. Für die Vorkriegsstedlungen und die künftigen Neusiedlungen, ebenso wie für die Sanierung der notleidenden Kriegs- und Vor-

Aufgaben die Befriedigung des kommunalen Kredit­bedarfs gehört; für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern, Gemeinden und Ge­meindeverbänden gestellt werden.

Als verhältnismäßig unbedenklich gilt die Aufnahme von Auslandskrediten, die nachstehende Bestimmungen erfüllen. Form des Kredits: 1. langfristige, d. h. auf mindestens zehn Jahre abgeschlossene, jedoch spätestens nach fünf Jahren vom Schuldner kündbare Anleihen; 2. kurzfristige, auf längstens ein Jahr abgeschlossene, nur der vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel dienende Auslandskredite der Länder.

Die von der Beratungsstelle festzusetzende jährliche Höchstbelastung darf nicht überschritten werden. Die von den Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden auf- zunehmenden Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden bestimmt sein und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie müssen unmittelbar produk­tiven Zwecken dienen. Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendwelcher Art vorsehen, ebenso keine Verbindungen mit anderen Geschäften, wie z. B. Verkäufen von Produkten aus staatlichen Unter­nehmungen.

Die Beratungsstelle.

Vor der Aufnahme der Auslandskredite und Bürg­schaften, falls sie von den vorerwähnten Bedingungen ab­weichen oder falls die Beratungsstelle aus Wirtschafts- oder währungspolittschen Gründen die Beratung für er­forderlich hält, hat die beteiligte Landesregierung das Gutachten der Beratungsstelle einzuholen. Die Be­ratungsstelle ist ein aus Sachverständigen bestehender Vertrauensausschuß der Länder und setzt sich wie folgt zusammen: 1. ein vom Reichsminister der Finanzen zu bejteüenöe-. als Vorsitzender; 2. ein vom Reichswirtschaftsminifter zu bestellender; 3. ein vom Reichsbankdirektorium zu bestellender Sachverständige, als von den Ländern bestellte Sachverständige; 4. der Präsident der Preußischen Staatsbank; 5. der Präsident der Bayerischen Staatsbank; 6. jeweils ein staatlicher Vertreter des ein Gutachten einholenden Landes. Die Entschließungen der Beratungsstelle erfolgen mit Stim­menmehrheit. Als B e r u f u n g s i n st a n z dient die Beratungsstelle in anderer Zusammensetzung, nämlich unter direkter Beteiligung des Reichsfinanzministers, des Reichswirtschaftsministers und des Reichsbankprästdenten.

krtegsstediungen, die nicht unter die FlüchtUngsstedlnng fallen, müsse der Dauerkredit nach Ansicht des Ausschusses ähnlich wie bei den Flüchtlingssiedlern, vor allem also durch Hergabe von Barmitteln ohne Inanspruchnahme des Pfandbrief- marktes, sichergestellt werden.

Mrtschaßsverhandlungen mit Polen.

In nächster Zeit.

Mit der Frage der deutsch-polnischen Handels­beziehungen beschäfttgte sich das Reichskabinett in seiner letzten Sitzung. Es wurde einstimmig beschlossen, daß der Reichsminister des Auswärtigen mit einem Vertreter der polnischen Regierung nunmehr in die in Aussicht ge­nommenen Besprechungen eintritt.

Mit der polnischen Regierung soll vereinbart sein, daß sie zunächst einen Spezialvertreter nach Berlin ent­sendet, mit dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann verhandeln wird. Es ist anzunehmen, daß die Verhand­lungen zwischen Dr. Stresemann und dem polnischen Sonderbeauftragten in erster Linie der endgültigen Er­ledigung der politischen Fragen gelten, die mit dem Handelsvertrag zusammenhängen. Man ist der Auf­fassung, daß der Schwerpunkt des Kabinettsbeschlusses vor allen Dingen auch darin liegt, daß auf deutscher Seite innerhalb der beteiligten Stellen nun eine Einigung über d i e Punkte der Handelsvertragsverhandlungen erzielt worden ist, in denen die Auffassungen bisher auseinander- gingen.

Äsenbahnlamps in der Tschechoslowakei.

Passive Resistenz der Eisenbahner.

Die tschechoslowakischen Eisenbahner sind wegen Lohn­streitigkeiten in passive Resistenz getreten. Der Verkehr erleidet dadurch eine große Verzögerung. Zur Charakte­risierung der passiven Resistenz muß darauf hingewiesen werden, daß es sich hierbei um keine Einstellung des Ver­kehrs handelt. Der Betrieb wird nurstreng nach Vor­schrift" geführt, d. h., vor Abgang jedes Zuges werden auf den Stationen die Kupplungen genau nachgesehen, das Gepäck wird genau gewogen, die Sicherheitsvorschriften werden genau eingehalten. Die Nachbarländer Deutsch­land, Österreich und Ungarn werden, wenn die passive Resistenz nur einige Tage andauert, ihre Wirkungen sehr bald zu spüren bekommen, da die Grenzstationen sehr bald mit Frachtzügen verstopft sein werden. Auch in dem Verkehr der internationalen Schnellzüge werden sich sehr bald Verspätungen einstellen.

Das Eisenbahnministerium hat alle notwendigen Gegenmaßnahmen getroffen, insbesondere gegen Sabo­tageakte, und beabsichtigt auch, gegebenenfalls diszipli-i narisch und auch mit Entlassungen vorzugehen. ~