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Hersfelöer Tageblatt

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mit öen Beilagen: Heimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabenö / Herd und Scholle / Anterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagessragen.

Nr. 246

Donnerstag, den 20. Oktober 192t

n. Jahrgang

Wahlrechtsreform?

Von einem Parlamentarier.

Solange irgendein Wahlrecht zu einer parlamen­tarischen Körperschaft besteht, mag es sein wie es will es wird immer zahllose Wähler oder Mandatskandidaten geben, die über dieses Wahlrecht ausgiebigst ihre Unzu­friedenheit ausdrücken. Die Vorwürfe sind so mannig­faltig wie die verschiedenen Wahlsysteme, die es überhaupt gibt oder die denkbar sind. Und deren Zahl geht in die Dutzende. Ist es doch auch wirklich ein über­aus schwieriges Problem, namentlich in einer Demokratie, mit Hilfe irgendeines Wahlrechts derVolksstimmung" Ausdruck zu verleihen, wobei noch um nur eins zu berühren z. B. bei unserem in Deutschland geltenden Reichstagswahlsystem sich dieseVolksstimmung" ganz gewaltig ändern kann, ohne daß sich dies etwa bei Nach­wahlen irgendwie äußert.

Nun ist soeben vom Zentrum eine Interpellation an die Reichsregierung gerichtet und darin gefragt worden, ob sie bereit sei, noch in diesem Reichstage eine Ände­rung des Wahlrechts durch zuführen. Zweier­lei wird gegen das jetzt geltende Wahlrecht eingewendet: die Listenwahl verhindert eine wirkliche Mitwirkung der Wähler bei der Aufstellung der Kandidatenlisten, anderer­seits sind die jetzigen Wahlkreise viel zu groß, als daß die wünschenswerte enge Fühlungnahme zwischen Wähler und Abgeordneten besteht. Abgesehen davon, daß die Regierung bis auf lange Zeit hinaus mit allerdringlichsten Aufgaben belastet ist, die ja zum großen Teil dann auch parlamentarische Aufgaben werden, der Reichstag außerdem noch eine gewaltige Etatsberatung vor sich hat, ist gerade die Wahlreform eine der kitzligsten Dinge, die vor das Forum eines Parlaments kommen können. Persönliches, allzu Persönliches spielt dabei in weitestem Maß mit; dann kommen parteipolitische Er­wägungen hinzu freilich auch objektiv-nüchterne, die nicht so leicht beiseitezuschieben sind. Die Größe der Wahlkreise z. B. die ließe sich ja leicht beseitigen; aber andererseits hemmte erfahrungsgemäß der große Wahl- MM Sie M-u wetrgeyenve Steur-nenrersplitterunst. Und ebenso werden sich gegen eine stärkere Einflußnahme der Wählerschaft auf die Aufstellung der Kandidatenlisten ge­wichtige Stimmen geltend machen können, die darauf Hin­weisen, daß das übel der Stimmen - und Par­teien Zersplitterung dadurch eine ganz ungeahnte Ausdehnung erfahren würde. Fallen doch schon heute bei jeder Wahl etwa 800 000 bis 900 000 Stimmen unter den Tisch, weil sie abgegeben wurden für Kandidaten, die hinter sich nicht die festgeschlossene Organisation einer Partei oder sonst einer Gruppe zur Stütze haben. Im übrigen macht sich ja der Einfluß der wirtschaftlich fest organisierten Teile des deutschen Volkes bedeutsam genug geltend bei der Aufstellung der Kandidatenlisten; davon wissen alle Parteien von rechts bis links manch' Liedlein zu singen. So ganz und gar ausgeschaltet, wie das viel­fach behauptet wird, ist ja der Wähler bei der Listenauf- stcllung durchaus nicht, wenn er nämlich organisierter Wähler ist. Dann aber macht er seinen Einfluß eben in der und durch die Organisation geltend. Man mag das über­wuchern des organisatorischen Gedankens auch im poli­tischen Leben beklagen, besonders in Deutschland, aber man kann sich nicht mehr dagegen stemmen, weil gerade in einer Demokratie, wo die Stimmenmehrheit, also die Masse entscheidet, stärkste Wirkungen auch nur von zu- sammengeballten, durch einheitliches Wollen zusammen­geführten Massen ausgeübt werden können.

So ist eine Wahlrechtsreform nicht bloß eine kitzlige Sache für jedes Parlament, sondern es ist ein Problem, angefüllt mit zahllosen Streitfragen und Meinungsver­schiedenheiten.

Muer Klaggenerlaß Preußens.

Teilnahme von Behördenvertretern an Veranstaltungen.

Der Amtliche Preußische Pressedienst gibt folgenden Beschluß des preußischen Staatsministeriums bekannt:

1 Das Staatsministerium erachtet es als eine nationale Pflicht und staatspolitische Notwendigkeit, daß bei Ver­anstaltungen, an denen Vertreter der Staatsregierung oder der ihr Nachgeordneten Behörden teilnehmen, dem Gedanken der Reichseinheit und Reichstreue durch eine würdige Hervorhebung der verfassungsmäßigen Reichs­farben Schwarz-Rot-Gold deutlich Ausdruck verliehen wird.

Es ordnet daher an, daß Vertreter preußischer Staatsbehörden an Veranstaltungen, bei denen Fläggen- schmuck verwendet wird, nur dann teilnehmen dürfen, wenn die Reichsfarben an hervorragender Stelle gezeigt werden und ihnen überhaupt ein angemessener und wür­diger Anteil an dem Flaggenschmuck eingeräumt wird. Bor der Entscheidung über die Teilnahme der Behörden- vertreter ist, soweit nicht die Veranstaltung von einer Reichs-, Staats- oder Kommunalbehörde selbst vorbereitet wird, festzustellen, ob und inwieweit den Anforderungen dieses Erlasses genügt ist, und nötigenfalls aus eine ent­sprechende Ausschmückung in den Reichssarben hinzu- -virken.

Diese Feststellungen und die etwa erforderliche Ein­wirkung auf die Veranstalter liegen dem Leiter der ört­lichen obersten allgemeinen Staatsverwaltungsbehörde ob. Er hat das Ergebnis seiner Feststellungen und Maß­nahmen den übrigen beteiligten Behörden mitzuteilen.

Der Kampf um die Schule

ReichslagsdebMeüberdasSchMeseß

Wichtige volksparteiliche Erklärung.

Der zweite Tag der Auseinandersetzungen über die Schul­gesetzvorlage der Reichsregierung brächte eine Erklärung des volksparteilichen Abgeordneten Runkel, die bestätigte, daß im Reichskabinett tatsächlich die beiden volksparteilichen Mi­nister Dr. Stresemann und Dr. Curtius sich ihre Stellung zu einzelnen Punkten der Vorlage Vorbehalten hätten, ebenso ihre endgültige Stellungnahme bei der Verab­schiedung des Gesetzes. Die Deutsche Volkspartei erkennt den Entwurf als brauchbare Grundlage zu Verhandlungen an, bleibt aber frei in ihren Entschlüssen zu etwaigen Abände­rungen.

Am Dienstag hatte schon ein demokratischer Redner diese nun offiziell bekräftigte Sachlage angedeutet.

Sitzungsbericht.

(340. Sitzung.) CB. Berlin, 19. Oktober

Nach Abbruch der Schuldebatte nahm der Reichstag Diens­tag noch in allen drei Lesungen den Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich über Grenzregutierungen, das Luftverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Köngreich Italien, das Übereinkommen und das Statut über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen und das Lustverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien an. Ferner wurde die erste Lesung des Abkommens zwischen Deutschland und Polen über die Ver­waltung der die Grenze bildenden Strecke der Warthe und den Verkehr auf dieser Strecke erledigt.

Der Reichstag setzte heute die erste Lesung des Reichsschul­gesetzes fort.

Abg. Runkel (D. Vp.) betonte zunächst, ehe er aus den Gesetzentwurf selbst eingehe. müsse er im Anschluß an die gestrigen Ausführungen de" Reichsinnenministers v. Keu- «-^»^-^^-»- 48*4äi#Wg-

avgeben.

Die Stellung der Volkspartei.

Abg. Runkel stellte fest, daß die volksparteilichen Minister im Reichskabinett ausdrücklich bezüglich einiger Punkte ihre Stellung sich vorbehalten und diesen Vorbehalt mit Einverständ­nis der übrigen Minister in der Öffentlichkeit bekanntgemacht gtten. Darüber hinaus hätten die beiden volksparteilichen inister die Stellung ihrer Fraktion bezüglich des ganzen Gesetzentwurfes ausdrücklich vorbehalten. Die Fraktion er­kenne den Gesetzentwurf als brauchbare Grundlage für Ver­handlungen an, sei aber in der Stellung von Abänderungs- antragen und somit in ihrer Stellungnahme zur endgültigen Verabschiedung des Entwurfes völlig frei.

Die Fraktion der Volkspartei sei grundsätzlich damit ein­verstanden, daß der Bekenntnisschule die verfassungsmäßige Stellung gegeben werde. Es dürfte kaum einem Widerspruch begegnen, so erklärte der Redner weiter, daß die für alle ge­meinsame Grundschule nach der Verfassung die Volks- ch u l e ist und daß diese Volksschule der alten Simultan- chule gleich sei und eine Vorzugsstellung haben solle. Sie oll also die Regelschule sein. Theoretisch wird in dem Ent­wurf diese Vorzugsstellung anerkannt, die praktische Ausfüh­rung macht diese Anerkennung jedoch wieder zunichte. In diesem Falle würde der Vorwurf der

Verfassungswidrigkeit

eine nicht zu verkennende Berechtigung haben. Die Deutsche Volkspartei fordere daher, daß alle Schulen, die jetzt Ge­meinschaftsschulen seien, auch solche bleiben, und daß alle neu- errichteten Schulen, wenn kein rechtsgültiges Antragsverfahren aus Einrichtung einer Bekenntnisschule vorliegt, ohne weiteres ebenfalls Gemeinschaftsschulen sind. Der Zeitpunkt, eine deutsche nationale Einheitsschule auf christlich-religiöser Grundlage zu schaffen, sei zweifellos verpaßt. Das Schulkom- Promiß der Koalitionsparteien habe dies endgültig verbaut. Der Redner fordert weiter den christlichen Charakter der Ge­meinschaftsschule, so wie er in der alten Simultanschule fest­gelegt sei. Die Deutsche Volkspartei beantragt die Beibehal­tung des bisherigen Rechtszustandes in den Ländern, in denen die Simultanschule allgemein anerkannt besteht. Das gelte auch für einzelne Gebiete der Länder, in denen die Simultanschule geschichtlich sei. Der Redner lehnte weiter eine Auslegung ab, wonach jede Schulform ein geordneter Schulbetrieb sei.

Die Schaffung von Zwergschulen

Würde die Zertrümmerung der Schule und einen dauernden Schulkampf auch in den kleinsten Orten zur Folge haben. Zum Schlüsse betonte der Redner, daß für seine Partei auch der Weg des Entwurfes in der Frage der Einsichtnahme in den

Der Abbau der Memlanöbssatzung.

Es bleiben noch 60 000 Mann.

Im Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete stellten die Abgeordneten Hofmann-Ludwigshasen (Ztr.) und von Dryander (Dtn.) Anfragen nach der angekün­digten Verminderung der Stärke der Besatzungstruppen- zahl, besonders auch nach der Stärke der Truppen in der Pfalz. Dazu erklärte Staatssekretär Schmid folgendes:

Im Auftrage des Reichsministers für die besetzten Gebiete hat sich der Reichskommissar zu General Guil - l a u m a t nach Mainz begeben, um dort in eingehenden Ausführungen die deutschen Wünsche vorzutragen. Be­stimmte Erklärungen sind hierauf nicht gegeben worden. Es ist zugesagt worden, die deutschen Wünsche dem fran­zösischen Kriegsministerium weiterzugeben. Inzwischen ist dem Generaldelegierten der Reichsvermögensverwal- tuna eine detaillierte Mitteilung über die Truppenver- schiebung der Besatzungsarmeen am 25. Oktober zu- seaanaen.

Religionsunterricht nicht gangbar sei. Eine Wiederkehr der geistlichen Schulaufsicht müsse vermieden werden, nicht aus Ab­neigung gegen die Kirche, sondern um der Kirche willen.

Abg. Frau Bäumer (Dem.) meint, es bestünde gar kein Zweifel darüber, daß der vorliegende Entwurf verfassungs­widrig sei. Auch das Reichsgericht hätte in zwei Entscheidun­gen ganz unzweideutig ausgesprochen, daß die Gemein- schaftsschule als Regel zu betrachten sei. Wenn die demo­kratische Fraktion der Ausschutzüberweisung zustimme, dann tue sie das nur aus Rücksicht auf die Gepflogenheiten des Hauses. Sie halte den Entwurf für denkbar ungeeignet, um daraus ein Gesetz zur Ausführung der Verfastungsbestimmun- gen zu schaffen. Die Demokratische Partei werde sich nach­drücklich dafür einsetzen, datz in allen Ländern, in denen die Schulentwicklung die Simultanschule in irgendeiner Form ver­wirklicht habe, diese Simultanschule vor der Zerstörung durch das Gesetz geschützt werde. Auch die Demokratische Partei respektiere elterliche Verantwortung für die weltanschauliche Erziehung des eigenen Kindes. Das Gesetz gebe aber der Elternschaft das Recht, durch Mehrheitsabstimmung auch über die Kinder anderer zu entscheiden. Die Rednerin behandelte weiter die Wirkung des Gesetzes auf die Stellung des Lehrers. Wenn die Schule Kampsobjekt der Parteien werde, so werde es praktisch auch der Lehrer, der unter die unerträgliche Ge­sinnungskontrolle einer kulturpolitisch fanatisierten Elternschaft komme. Der Entwurf, erklärte die Rednerin zum Schluß, greife gegenüber dem deutschen Volke, wie es heute ist, zurück aus Form und Ordnung der Vergangenheit.

Abg. Frau Zetkin (Komm.) erklärte, die Tendenz des vor­liegenden Gesetzentwurfes ziele aus die Forderung des neu- deutschen kapitalistischen Imperialismus ab. Verlangt werden müsse eine Jugenderziehung zur revolutionären internationalen Solidarität der Proletarier aller Länder. Von den Kommu­nisten werde die Streichung der Bestimmungen über den Re­ligionsunterricht in der Verfassung beantragt werden, so daß in dieser nur die Einheitlichkeit und Weltlichkeit der Schule sestgelegt ist.

Stellung der Wirtschaftlichen Vereinigung.

Geschichte der Vorlage ein und zog aus den bisher gehaltenen Reden den Schluß, daß in der Schulfrage allgemeine Ver­wirrung unter den Parteien herrsche und eine klare Linie nicht zu erkennen sei. Das Kompromiß der Schulbestimmungen in der Weimarer Verfassung sei deshalb eine so glückliche Fassung, weil sie jeden staatlichen Zwang in kulturellen Fragen ausschlösse. Die christliche Erziehung werde sich schon selbst durchsetzen, auch ohne staatlichen Zwang, nur sei unbedingt er­forderlich, daß durch ein Schulgesetz allen Staatsbürgern die Möglichkeit einer christlichen Erziehung ihrer Kinder gewähr­leistet werde. Ein Abbau der Simultanschulen würde vom Übel sein, denn hier handle es sich um christliche Schulen. Der Redner erklärte zum Schluß, daß seine Fraktion mit der Tendenz des Entwurfes einverstanden sei.

Abg. Frau Lang-Brumann (Bayer. Vp.) bezeichnete den Entwurf als eine geeignete Grundlage für weitere Verhand­lungen. Er hätte freilich einfacher gestaltet und auf fünf Para­graphen beschränkt werden können, in denen gesagt wird, daß die bestehenden Schulsormen rechtlich gesichert werden, daß durch Bestimmungen der Erziehungsberechtigten die Schulform geändert werden kann und daß alle näheren Bestimmungen der Landesgesetzgebung überlasten bleiben. Wer gegen den vor­liegenden Entwurf, so meinte die Rednerin schließlich, an- führe, daß er das Schulrecht des Staates an die Eltern abtritt, der vergißt, daß das Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder dem Rechte des Staates und der Gemeinden voran­

gehen müsse.

Abg. Scholem (linker Komm.) erklärte, es seien lediglich Eiertanzreden zum Schulgesetz gehalten worden; bei einigen Reden habe man den Eindruck gewinnen müssen, als ob es sich um einen Zeitvertreib handle.

Abg. Dietrich-Franken (Rat.-Soz.) hielt den Entwurf für geeignet, die gesunde Entwicklung der deutschen Gemeinschafts­schule zu hemmen. Er bringe in verkleinerter Form eine Wiedereinführung der geistlichen Schulaufsicht. Ohne wesent­liche Änderung sei die Vorlage für die Nationalsozialisten un­annehmbar.

Abg. v. Graefe (Völk.) erklärte, seine Freunde würden ihre Entscheidung davon abhängig machen, wieweit durch das Gesetz der Einfluß der christlichen Elternschaft gestärkt wird.

Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) trat für die weltliche Schule ein, die er für das Ideal der Sozialdemokratie erklärte. Die Verweltlichung des Schulwesens sei eben die notwendige Kon­sequenz der geschichtlichen Entwicklung in Reich, Ländern und Gemeinden. Der vorliegende Entwurf begünstige einseitig die Bekenntnisschule und gebe dem Elternrecht eine Auslegung, die sich durch die Verfassung nicht rechtfertigen lasse. Für die Mitwirkung der Eltern am Ausbau der Schule seien auch die Anbänger der weltlichen Schule

Es werden die Truppenkontingente vermindert: der Belgier um etwa 800, der Engländer um etwa 1050 und der Franzosen um etwa 6500 Köpfe. Die weitere Ver­minderung des französischen Kontingents, also neben der Zurücknahme der Stäbe und geschlossenen Truppenkörper, soll dadurch erreicht werden, daß einmal die Mann­schaften, die seit der letzten Einstellung in Abgang ge­kommen sind, nicht wieder ersetzt werden, daß ferner im November weniger Rekruten eingestellt werden und daß die Verwaltungsdienststellen entsprechend der Verminde­rung der Truppenstärke verkleinert werden. Insgesamt soll die Besatzungsstärke sich künftig für das französische, englische und belgische Kontingent auf 60 000 Mann stellen.

Ob die zugesagten vollen 10 000 Mann erreicht werden, kann heute noch nicht abschließend gesagt werden. Es liegt indes bisher kein Grund vor, an der loyalen Durchführung der gegebenen Zusagen zu zweifeln. Die Note der Botschafterkonferenz bildet die Grundlage der Zusagen. __________