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hersselöer Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö
mit den Beilagen: Heimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Anterhallung und Wissen Belehrung and Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
Nr. 193
Freitag, den 19. August 192t
77. Jahrgang
Auslieferungsfragen.
Das dem Reichstag soeben zugeleitete Gesetz zur Regelung jer Auslieferungsfrage lenkt die Aufmerksamkeit erneut aus diese ganze Frage. Es handelt sich dabei um außerordentlich heikle Dinge, die bei ihrer Behandlung sehr viel Takt erfordern. Deshalb hat es auch vermutlich so lange gedauert, bis die Reichsregierung sich entschloß, endlich den allgemeinen Wünschen nachzugeben und allgemeine Richtlinien für die Verhandlungen mit fremden Ländern, die ja dabei nur in Betracht kommen, auf- zustellen.
Die Auslieferungsfrage ist so alt, wie es überhaupt Beziehungen der Völker untereinander gibt, und sie steht in enger Beziehung zu dem G a st r e cht. Dieses war besonders hoch angesehen bei den Völkern des Altertums, die jede Verletzung dieses Rechtes als einen Frevel betrachteten. Das Gastrecht ist noch jetzt bei vielen Naturvölkern eine Art ungeschriebenes Gesetz. Seine Pflege hat auch die heutige Kulturwelt übernommen, nur daß es sich im Laufe der Zeiten gewandelt und sich immer mehr den Anforderungen der dichteren Verflechtungen des Verkehrs angepaßt hat. Dies machte es nötig, daß man dem Gastrechte gewisse Fesseln anlegen mußte, die in den sogenannten Auslieferungsverträgen in Erscheinung treten. Vor dem Kriege hatte Deutschland solche mit vielen Staaten abgeschlossen. Sie wurden durch den Weltkrieg aber meist außer Kraft gesetzt. Hier muß wieder angefangen werden und das neue Gesetz soll nun der Reichsregierung die Handhabe geben, gegenüber Forderungen fremder Staaten den deutschen Standpunkt wahren zu können.
Natürlich kann es sich nur um fremde Staatsangehörige handeln, die aus Furcht vor Strafe das eigene Land verließen. Während man im Altertum weitherziger war, verlangt das moderne Rechtsempfinden mit den engeren Beziehungen der Weltgemeinschast, daß man nach Möglichkeit mithilft, asoziale oder verbrecherische Elemente unschädlich zu machen, wo man sie auch finbet; Darum wird M allgemeinen jedem AusliefcMngsvexlgngen entz, sprachen, wo es sich um gemeine V e r b r e cy°e n handelt. Das Versagen der Auslieferung ist im allgemeinen nur auf das politische Gebiet beschränkt. Hier bestimmt nun der vorliegende Gesetzentwurf genau, wieweit die Grenzen zu ziehen sind. Es gibt eine Reihe von Taten, die auf der Grenze zwischen politischen und gemeinen Verbrechen liegen. Es sei hier nur an die vielen Anschläge der letzten Zeit erinnert, bei denen vielfach Zweifel herrschen, wo sie einzureihen sind. Es wäre unbillig, daß Täter nicht ausgeliefert werden dürfen, die etwa nur politische Beweggründe zur Verdeckung gemeiner Verbrechen vorschützen. 'Das hieße, dem Verbrechertum direkt Vorschub zu leisten. Aus diesem Grunde dürfte die Bestimmung in das Gesetz ausgenommen worden sein, wonach die Auslieferung bei derartigen Taten zulässig ist, wenn sie als besonders verwerflich erscheinen. Dies festzustellen ist Aufgabe der Gerichte, die dabei eine außerordentliche Vorsicht walten lassen müssen, damit sie nicht den Vorwurf auf sich laden, sie hätten aus irgendeiner politischen Vereingenommenheit heraus sich zu der Entscheidung drängen lassen.
Die Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen ist selbstverständlich ausgeschlossen, zumal das Strafgesetzbuch die Möglichkeit bietet, den Volksgenossen wegen einer auswärtig begangenen Tat zur Rechenschaft zu ziehen. Trotzdem kann der Fall eintreten, sich über die Auslieferung eines Mitbürgers entscheiden zu müssen. Das gilt besonders dann, wenn Deutschland die Auslieferung eines Deutschen verlangt und die fremde Regierung in die Auslieferung nur einwilligt, wenn der Betreffende ihr wieder zurückgegeben wird, um wegen Vergehen bestraft zu werden, die er im fremden Lande verübte. Ein solches Verlangen steht mit der jetzigen Reichsverfassung in Widerspruch. Der einschlägige Paragraph des neuen Gesetzes müßte also mit verfassungsändernder Mehrheit angenommen werden. Dieser Paragraph wird bei der Beratung im Reichstage Wohl hart umkämpft werden, wie überhaupt die Anhänger einiger Parteien das ganze Gesetz scharf unter die Lupe nehmen dürften.
Der dOW-stanzöfische Handelsvertrag.
Im Spiegel der Presse.
Alle Einzelheiten des deutsch-französischen Handelsvertrages lassen sich noch nicht übersehen, aber das, was bis jetzt über ihn bekanntgeworden ist, läßt erkennen, daß man es hier mit einem der wichtigsten Vertragswerke, die in den Jahren nach dem Kriege zustande gekommen sind, zu tun hat. Seine hohe Bedeutung wird in der Presse aller Parteirichtuttgen anerkannt, wenn auch die Beurteilung der einzelnen Vertragsbestimmungen je nach der Parteistellung der in Frage kommenden Zeitungen sehr verschieden ist. ' ,
Die Deutsche Tageszeitung stellt fest, daß bisher noch nichts darüber verlautet ist, daß eine Beschränkung der französischen Gemüse- und Obsternfuhr abgemacht worden sei. Sollten die zu erwartenden näheren, Nachrichten über den Vertrag dahin ausfallen,., „daß die Einfuhr französischen Obstes und Gemüses zu den. günstigsten deutscherseits zu gewährenden zollpolitischen Bedingungen freigegeben wäre, dann würde die deutsche Landwirtschaft jedenfalls dem Vertrag einen positiven Erfolg für Deutschland nicht zusprechen, sondern das direkte Gegenteil". — Auch der B er - liner Lokalanzeiger will mit seinem endgültigen Ur-
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Veschungsad-au am Rhein muß kommen!
Befürwortung aus England.
Nachdem das deutsch-französische Handelsabkommen abgeschlossen ist, tritt nunmehr die Frage der Rheinland- räumung mit verstärkter Deutlichkeit in den Vordergrund. Daß sie auf die eine oder die andere Weise in Angriff genommen werden muß, ist jedem Politiker klar, der nach einer endgültigen Besserung der Beziehungen zwischen Frankreich und dem Deutschen Reiche strebt. Es ist zuviel in der letzten Zeit über diese Angelegenheit gesprochen worden, als daß man annehmen könnte, die beiderseitigen Staatenvertreter könnten an ihr bei offiziellen Zusammenkünften vorbeigehen. So vermutet man jetzt auch, daß ein Besuch, den der deutsche Botschafter Dr. V. H o e s ch bei dem französischen Ministerpräsidenten P o i n c a r ö Donnerstag früh machte, der weiteren Förderung der gegenseitigen Beziehungen gegolten habe.
Hoesch bei poincare.
Amtlich wird aus Paris gemeldet:
Der deutsche Botschafter v. Hoesch hatte eine Unterredung mit dem Ministerpräsidenten Poincars, die anderthalb Stunden dauerte. Anlaß zu dieser Besprechung gab der Wunsch des Botschafters, dem Ministerpräsidenten persönlich für die Anteilnahme 311 danken, die die französische Regierung und insbesondere Poincarö ihm während seiner langen Krankheit gezeigt habe. Im Lause der Unterredung wurde der gegenwärtige Stand der deutsch-französischen Beziehungen im allgemeinen erörtert, wobei der erfolgte Abschluß des deutsch französischen Handesvertra- ^W^‘“^rt^ ®eb««w e er besonderen Würdigung, unterzogen wurde.
Für Freitag früh war in Paris ein Ministerrat an- beraumt, bei dem man wichtige Auseinandersetzungen über die Rheinlandfrage, und unter Umständen wichtige Beschlußfassungen erwartet. Die Nachricht von der Ab- sendung einer Antwort der französischen Regierung auf die englischen Noten, die im Juli wegen der Verminderung der Rheinlandbesatzung nach Paris gerichtet wurden,
teil bis zum Vorliegen näherer Nachrichten über die Einzelheiten des Vertrages zurückhalten, erkennt aber an, daß „die Herstellung eines weitergehenden geordneten Wirtschaftsverkehrs mit Frankreich einen seit langem als notwendig empfundenen Fortschritt im Wiederaufbau unser handelspolitischen Beziehungen bedeutet". — Die Deutsche Allgemeine Zeitung bedauert, daß nicht alle Abreden des Vertrages für Deutschland befriedigend sind. „So muß es sehr bedenklich stimmen, daß Deutschland in Marokko nur für die Wareneinfuhr und den Schiffsverkehr Meistbegünstigung genießt, dagegen kein formelles Niederlassungsrecht."
Die Leipziger Neuesten Nachrichten betonen, daß „nach den bisherigen Veröffentlichungen noch die Freiheiten unklar sind, die der wirtschaftlichen Betätigung deutscher Kaufleute in Frankreich selbst und in den französischen Kolo- nialgebielen gewährt werden".
Freundlicher klingt das Echo aus den Blättern der Linken. Die Vossische Zeitung weist daraus hin, daß „über die wirtschaftlichen Folgen hinaus dem Pariser Vertrag eine erhebliche politische Bedeutung zukommt, da Frankreich zugleich mit dem Abschluß des Vertrages darauf verzichtet hat, die Bestimmung des Versailler Vertrages anzuwenden, die bei Nichtzahlung von Reparationen die Beschlagnahme deutschen Eigentums als Repressalie vorsteht". Das Berliner Tageblatt schreibt: „Deutschland, das im zähen Ringen den französtschenProtektionismus von Position zu Position zurückgedrängt und als erstes Land gegenüber den französischen Zolltarifwünschen einen umfassenden Vertrag durchgesetzt hat, konnte für sich noch nicht alles Erstrebte erreichen: der Sache der europäischen Wirtschaftsverstän- d i g u n g hat es einen guten Dienst getan." — Der Berliner Börsen-Courier hebt hervor, daß „die deutsche Konkurrenzfähigkeit aus dem französischen Markte, bisher stark eingeschränkt infolge der ungleichen Behandlung der einzelnen Länder, Ende 1928 bei Inkrafttreten des Abkommens in vollem Umfang wieder hergestellt sein wird und bereits jetzt wesentlich vergrößert, worden ist". — Im Hamburger Frem- denblatt heißt es, daß der Abschluß dieses Handelsvertrages für Deutschland von außerordentlicher Bebe u t u n g sei, weil er der Ungewißheit der kurzfristigen Provisorien, unter der der deutsch-französische Handel seit Jahren gelitten habe, ein Ende mache. Der Vorwärts endlich stellt fest, daß „der Grund für eine dauernde Zusammenarbeit gelegt und die Voraussetzung dafür geschaffen ist, daß ein stärkerer Warenaustausch stattfinden und damit eine engere Verbindung zwischen den beiden Völkern gefördert werden kann".
In der Pariser Presse findet das neue Abkommen rückhaltlose Zustimmung. Ein großer Teil der Blätter bezeichnet den Abschluß des Vertrages als einen Markstein in der Entwicklung der deutsch-französischen Beziehungen, der einem wirtschaftlichen Locarno gleich zu achten sei. _____________
Englisch-chinesischer Zwischenfall.
Wird Nanking beschossen?
Zwischen den Engländern in Schanghai und dem Außenminister der Nankingregierung, Wu, ist es zu einem Konflikt gekommen, der zu enaliklüen Zwanasmaü-
wird von der Havas-Agentur bestätigt. Der Londoner Korrespondent des „Echo de Paris" schreibt zu dieser Antwort der französischen Regierung, deren Inhalt noch nicht bekannt ist, daß die englischen Militärs zweifellos eine Ablehnung der Verminderung der Rheinlandbesatzung durch die französische Regierung verstimmen würde. In politischen Kreisen neige man dazu, den Wunsch Deutschlands auf Verminderung des Truppenbestandes um 10 000 Mann zu unterstützen.
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„Ein unerfülltes Versprechen."
Die englische Presse nimmt aus der Handelsvertragsunterzeichnung durch Frankreich und Deutschland erneuten Anlaß, sich mit der Rheinlandfrage zu beschäftigen. Unter der Überschrift: „Soll Locarno leben oder sterben? Ein unerfülltes Versprechen", veröffentlicht „Daily News" einen Artikel ihres Berichterstatters für auswärtige Angelegenheiten, in dem es heißt: Von den Entscheidungen, die in den nächsten zwei Wochen in Paris in der Frage der Truppenverminderung im Rheinland gefällt werden, würden die Beziehungen Frankreichs und Deutschlands für lange Zeit abhängen. Die Ansicht in London sei, daß die gegebenen Versprechungen nicht angefochten werden können.
Der diplomatische Korrespondent des „Daily Chro- nicle" schreibt: Die öffentliche Meinung in England will, daß keine weitere Verzögerung in der Erfüllung eines bindenden Versprechens eintritt. Fast zwei Jahre sind, bereits vergangen mit dem Ergebnis, daß die Aufgabe Stresemanns bei der Rechtfertigung des Locarno-Ver- trages schwierig gemacht worden ist. Auch in einem Leitartikel nimmt „Daily Chronicle" Stellung zu der Frage der Herabsetzung der Rheinlandtruppen, die, wie das Blatt ausführt, ein kritisches Stadium .erreicht habe- und- Während "Daily Chronicle" der Ansicht ist, daß eine Herabsetzung auf 60 000 Mann zwar keine Begeisterung in Deutschland verursachen werde, aber als Mitte zwischen der augenblicklichen Zahl und Deutschlands Forderung nicht unvernünftig sei, wendet sich das Blatt hauptsächlich gegen eine Verminderung der französischen Truppen um nur 9 Prozent, der britischen und belgischen dagegen um je 35 Prozent.
nahmen geführt hat. Wu hatte sich geweigert, den Propeller eines englischen Flugzeuges, das eine Notlandung außerhalb der europäischen Niederlassung in Schanghai vornehmen mußte, herauszugeben. Daraus hat der britische Kommandeur die Eisenbahnlinie Schanghai—Hang- tschau—Ningpo zum Teil zerstört und damit der flüchtenden Nankingarmee den Rückzug nach dem Süden abgc- schnitten.
Ob Nanking, wie gemeldet worden war, von den Nordtruppen tatsächlich schon beschossen worden ist, ist nach neueren Meldungen wieder zweifelhaft. Es heißt jetzt, daß der Befehlshaber von Nanking mit den Nordtruppen in Verhandlungen getreten sei, um eine Regelung zu finden, durch die die Schrecken einer Beschießung Nankings verhindert werden könnten. Die Bevölkerung Nankings soll auf feiten des Führers der Nordtruppen stehen. In Schanghai hat der drohende Zusammenbruch der Nordarmee den Bürgermeister und den Polizeipräsidenten oer Chinesenstadt zum Rücktritt veranlaßt.
Der Klug nach Honolulu.
Zwei Flieger vermißt.
Der Flug nach Honolulu wurde im ganzen Fernen Osten mit gespanntestem Interesse verfolgt, namentlich auf den Philippinen und in Australien, die Hawai als Zwischenstation für eine engere Verbindung mit Amerika ansehen, für den Fall, daß auf Grund dieser Versuche ein Ausbau des Flugverkehrs nach dem Fernen Osten erfolgt. Von den vier Flugzeugen, die sich auf dem Wettflug nach Honolulu befanden, ist die „Woolarac" zuerst am Ziel gelandet. Die Suche nach den zwei beteiligten und jetzt vermißten Aeroplanen wird von Marinefahrzeugen und Flugzeugen der amerikanischen Marine unter Aufbieümg aller Mittel fortgesetzt.
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Ein amerikanischer Pilot namens Bertaud will dieser Tage von Amerika über den Atlantik nach Rom fliegen. Über den Flugkurs äußerte sich Bertaud, daß er feinen Weg über Halifax, St. Johns, Bordeaux und dann direkt'nach Rom nehmen werde. Der Kurs sei über » mehrere Dampferlinien gelegt worden, um eine Verständigung zu ermöglichen. Sein Flugzeug, die „O l d G l 0 r y", ist ein einmotoriger Fokker-Eindecker. Sie wird 1120 Gallonen Gasolin mitführen und ein Gesamtgewicht bei voller Belastung von 12 250 Pfund haben.
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Die Frage des Ozeanfluges Könneckes hat eine neue, und zwar erfreuliche Wendung erfahren. Die wesentliche Frage der Lebensversicherung der Flieger hat die Stadt Köln gelöst. Sie ist in Verbindung mit der Leitung der Internationalen Presseausstellung Köln 1928 (Pressa) an Könnecke herangetreten, um ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt der Stadt Newyork gibt bekannt, daß der Empfang Lind-