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kersfelöerTageblatt
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Nr. 153 Montag, den 4. Juli 1927 77. Jahrgang
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Der Kamps um die Zölle
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Kartoffeln und Zucker wie bisher.
Zu einem überraschenden Ergebnis kam die Sitzung des R e i ch s r a t s, die über die von der Reichsregierung vorgeschlagene Erhöhung des Kartoffel- und Zuckerzolles zu entscheiden hatte.
Der Reichsrat genehmigte den Gesetzentwurf über Zolländerungen, der im wesentlichen die bisherigen Sätze aus zwei Jahre verlängert. Aus preußischen Antrag wurde dagegen statt der Zollerhöhung für srische Kartoffeln auf 1 Mark die Beibehaltung des bisherigen Zollsatzes von 50 Pfg. mit 37 gegen 31 Stimmen beschlossen. Ebenfalls auf Antrag Preußens wurde die von der Reichsregierung vorgeschlagene Erhöhung des Zuckerzolls auf 15 Mark je Doppelzentner mit 41 gegen 23 Stimmen a b g e l e h n t. Der Gesetzentwurf über Ermäßigung der inländischen Zuckersteuer auf 10,50 Mark je Doppelzentner wurde unverändert angenommen.
Im A u s s ch u ß des Reichsrats war vorher entgegengesetzt entschieden worden, d. h. die ZollvoBfchläge der Regierung hatten Annahme gefunden. Die Reichsregierung hatte alsbald eine Ministerbesprechung über bett Beschluß des Reichsrats, in der die verschiedenen Möglichkeiten burchgesprochen wurden. Sie wird nunmehr eine Doppelvorlage an den Reichstag gelangen lassen, ähnlich wie beim Mieterschutzgesetz, wo auch der Reichsrat den Regierungsbeschlüssen nicht beitrat, also einmal ihre eigene Vorlage dem Reichstag unterbreiten, andererseits diejenige des Reichsrats.
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Zu der von der Reichsregierung nicht erwarteten Ablehnung erhöhter Kartoffel- und Zuckerzölle durch den Reichsrat wird uns von parlamentarischer Seite ge
schrieben:
Der Beschluß des Reichsrates, die Zolltarifnovelle ab- zulehnen, wonach auf frische Kartoffeln in der Zeit vom 1. August bis 14. Februar der Zoll von 50 Pfennig auf 1 Mark pro Doppelzentner heraufgesetzt werden soll, des weiteren auch der Erhöhung des Zuckerzolles auf 15 Mark nicht zuzustimmen, hat aus verschiedenen Gründen erhebliches Aufsehen erregt.
Die Opposition gegen die Vorlage stand unter der Führung Preußens. In der preußischen Regierung sitzen aber auch Vertreter des Zentrums, und besonders ist bemerkenswert, daß der preußische Landwirtschaftsminister ein Mitglied der Zentrumspartei ist. Obwohl nun die von der Reichsregierung gebrachte Vorlage die Zustimmung des Reichskabinetts, also auch seiner Zentrumsmitglieder, gefunden hat, ist sie vor allem durch die preußische Regierung zu Fall gebracht worden. _ Das ist wieder einmal ein Beweis, daß das Verhältnis zwischen der Regierung Preußens, die auf dem Boden der Weimarer Koalition steht, und der Reichsregierung ein merkwürdiges ist; sitzt doch im Reich das Zentrum in einem Kabinett, wo die Rechtsparteien starken Einfluß haben, während in Preußen bei Beteiligung des Zentrums die Regierung links gerichtet ist. Das hat schon mehrfach zu Widersprüchen geführt. Die Stellung der Reichsregierung wurde auch dadurch nicht stärker, daß bei der Abstimmung über das Sperrgesetz das Zentrum seine Unterstützung versagte und dem Beschluß der Regierung, das Sperrgesetz nicht verlängern zu lassen, in offener Reichstagssitzung entgegentrat. Infolgedessen bleibt auch unsicher, was nun eigentlich aus der Zollvorlage werden wird. Es ist damit zu rechnen, daß sie an den Reichstag kommt und daß dann mög-
Eröffnung • der RhemausfteLlung.
Koblenz, 3. Juli.
Bei Eröffnung der Ausstellung „Der Rhein, sein Werden und sein Wirken" fand in dem mit Fahnen und Lorbeer festlich geschmückten Stadttheater ein Festakt statt, an dem zahlreiche hervorragende Vertreter des öffentlichen Lebens teilnahmen.
Oberbürgermeister Dr. Russell bewillkommnete die Gäste, darunter als Vertreter der Reichsregierung den Reichsverkehrsminister Dr. Koch, als Vertreter der Preußischen Staatsregierung den Staatssekretär Dr. D ö n h o f f, als Vertreter des Reichsministers für die besetzten Gebiete den Ministeialdirektor Dr. D i l t h e y und als Vertreter des preußischen Kultusministers den Ministerialrat Dr. Schnitzler. Ferner waren erschienen der Protektor der Ausstellung, Oberpräsident Dr. Fuchs, der Reichskommissar für die besetzten Gebiete, Botschafter Frhr. Langwerth von Simmern und andere hervorragende Persönlichkeiten. Besonders herzlich begrüßte Oberbürgermeister Dr. Russell die Vertreter Hollands und der Schweiz, den Ministerialdirektor Heringer aus dem Haag und den schweizerischen Generalkonsul Schöller aus Köln. Dann ergriff
Reichsverkehrsminister Dr. Koch
das Wort und führte u. a. aus:
Alles, was, mit der Geschichte des Rheins, seinem
licherweise das Zentrum dafür stimmen wird. Dann würde die Vorlage zur Annahme gelangen, könnte aber nur Gesetz werden, wenn der Reichsrat seinen Beschluß wieder umstößt und sich für Annahme der Vorlage ausspricht. Geschieht das nicht, so geht sie wieder an den Reichstag zurück, wo der Widerspruch des Reichsrates verfassungsmäßig nur durch eine Zweidrittelmehrheit unwirksam gemacht werden kann. Eine solche Mehrheit ist aber nicht zu erzielen. Beharrt also der Reichsrat auf seinem Widerspruch, so würde eine Niederlage der Reichsregierung nicht ausbleiben. Erschwert wird die Lage noch dadurch, daß der Reichsrat zwar die Erhöhung des Zuckerzolls abgelehnt, aber die Ermäßigung der inländischen Zucker st euer auf 10,50 Mark pro Doppelzentner angenommen hat, wodurch in den Reichsfinanzen ein Einnahmeausfall von rund 140 Millionen entsteht. Da nun aber für die Beamtenbesoldung sehr beträchtliche Mittel in Anspruch genommen werden sollen, so wird auch der Reichsfinanzminister durch jenen Beschluß des Reichsrats getroffen. Sollten doch die Mindereinnahmen infolge der Herabsetzung der Zuckersteuer durch jene Heraufsetzung des Zuckerzolls wettgemacht werden, was jetzt durch den Beschluß des Reichsrats verhindert worden ist.
So bedeutet innenpolitisch die Ablehnung der Regierungsvorlage durch den Reichstag eine beträchtliche Schwierigkeit; aber auch rein sachlich werden diese Vorgänge im Lande stark besprochen. Der mittlere und kleinere landwirtschaftliche Besitz wird durch diese Entscheidung des Reichsrats stark berührt. Laut Feststellung der neuesten Reichsstatistik erzeugt der kleine Grundbesitz in Betrieben bis zu 20 Hektar nicht weniger als 60 Prozent der gesamten.Kartoffelernte, während der Großbesitz über 100 ^ Hektar einen verhältnismäßig geringeren Anteil daran hat. Infolgedessen ist auch der Ernteertrag beispielsweise in der Rheinprovinz und der Provinz Hannover, wo der mittlere und Kleinbesitz vorherrscht, beträchtlich größer als etwa in der Provinz Ostpreußen, überhaupt werden östlich der Elbe, wie die Statistik für das Jahr 1925, also einem guten Erntejahr, aufweist, etwa ebensoviel Kartoffeln erzeugt wie im Westen und Süden Deutschlands; von den 41,5 Millionen Tonnen der Jahresproduktion 1925 sind im deutschen Osten 21 Millionen erzeugt worden. Dieses Verhältnis hat sich ergeben durch die Abtrennung weiter Gebiete vom Reichskörper infolge des Versailler Vertrages, vorher wurden im Osten natürlich mehr Kartoffeln als im Westen erzeugt.
Bekanntlich soll der Kartoffelzoll die deutschen Erzeuger vor ausländischer Konkurrenz schützen. Die deutsche Ernte ist ja so groß, daß der Bedarf bis Mai und Juni des der Ernte folgenden Jahres ohne weiteres gedeckt ist; in den darauffolgenden Monaten bis zur neuen Ernte unterliegt die Kartoffeleinsuhr keinem Zoll. Der deutsche Osten ist an dem Kartoffelzoll besonders deswegen interessiert, weil die Konkurrenz der polnischen Kartoffelerzeugung angesichts ihrer geringeren Produktionskosten sehr stark ist, und zwar gerade dann, wenn der deutsche Ernteertrag ein guter ist und infolgedessen die Kartoffelpreise heruntergehen. Bei den fast gleichen klimatischen Verhältnissen, die diesseits und jenseits unserer Ostgrenze herrschen, würde einer guten deutschen Ernte in der Regel eine gute polnische entsprechen und somit Polen in die Lage versetzen, große Mengen auszuführen und den deutschen Preis dadurch weiter herunterzudrücken. So ist dieser Beschluß des Reichsrates aus politischen und sachlichen Gründen von großer Wichtigkeit. Ob noch ein Weg gefunden wird, auf dem sich die so stark aus- einanderlaufenden Gegensätze finden können, muß ab» gewartet werden.
Werden und Wirken zusammenyangt, geht nicht nur den Rheinländer, sondern das ganze deutsche Volk an. Wenn wir an dieser festlichen Stätte die Stadt Koblenz zu der wohlgelungenen Ausstellung beglückwünschen, so tun wir das umso lieber, als wir wissen, wie sehr gerade dieser, früher blühenden Stadt durch den Krieg und seine Nachwirkungen schwere Wunden geschlagen sind. Mögen daher die vielen, den schönen Rhein befahrenden Deutschen und Ausländer die so günstige Gelegenheit nicht versäumen, sich während einiger Tage in dieser gastlichen Stadt aufzuhalten und sich über die gewaltige Geschichte und Bedeutung des Rheins unterrichten zu lassen.
Als Sohn des Rheinlandes übermittelte dann Staatssekretär Dönhoff die Grüße und Wünsche der Preußischen Staatsregierung zur Eröffnung der Rheinausstellung. Es kann nichts förderlicher sein, sagte er, als wenn an den Ufern des Rheines die Völker sich besser als bisher schätzen und achten lernen. Das ist der beste Weg, um einen wahren Frieden herbeizuführen.
Der Vertreter der Niederlande und der Schweiz, Konsul H e e r i n g e r aus dem Haag, der darauf das Wort uahm, gab seiner besondeten Freude Ausdruck, daß er bei Dem Festakt schlecht und recht ein Wort warmherziger Sympathien erklingen lassen, und nicht nur für die niederländische Regierung, sondern auch für die Schweiz sprechen könne. Die schweizerische und die niederländische Regierung legen Wert darauf, allen denjenigen, die ihre Kraft für das Gelingen der Ausstellung eingesetzt haben, ihre besten Wünsche auszusvrechen.
Deutscher und preußischer Städtetag.
Vorstandssitzung in Freiburg i. B.
Die unter Vorsitz von Oberbürgermeister B ö ß - Berlin abgehaltene Vorstandssitzung war aus allen Teilen des Reiches stark besucht und behandelte u. a. aktuelle Probleme der Steuer- und Finanzgesetzgebung und die grundsätzliche Stellungnahme zum Reichsschulgesetz.
Zu der Frage des Reichswirtschaftsrats wurde eine Entschließung gefaßt, in der betont wird, daß die Vorlage der Reichsregierung eine ungewöhnliche Zurücksetzung der städtischen Belange bedeute. Die Regierungsvorlage verkenne die Bedeutung der Städte für das gesamte Wirtschaftsleben und richte sich bewußt gegen die Städte. Die Städte verlangen Abänderung der Vorlage.
Im Anschluß an die Vorstandssitzung des Deutschen Städtetages sprach Präsident Dr. M u l e r t vor den Vertretern der Presse u. a. aus: Die deutschen Städte sehen sich in der Vertretung ihrer berechtigten Interessen heute vielfach durch eine städtefeindliche Einstellung mancher Behörden gehemmt. Es mag manchen Stellen bequem erscheinen, das Land gegen die Städte auszuspielen, aber Stadt und Land sind aufeinander angewiesen. Eine verantwortungsbewußte Staatspolitik wird sich zum Ziel setzen, ihrer Jnteressenverflechtung auch in der Ausgestaltung unseres Verfassungslebens Rechnung zu tragen.
Gewerkschaftler beim Reichskanzler.
Förderung der Wohlfahrt.
Reichskanzler Dr. Marx empfing in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Gebiete Vertreter der Spitzengewerkschaften und des Gewerkschaftsausschusses für die b e s e tz 1 e n G e b i e t e. In längerer Ansprache würdigte der Reichskanzler die vaterländische Haltung der Bevölkerung am Rhein und an der Ruhr in der bisherigen Besatzungszeit, n... icnttich auch während der schwere» Zeit des passiven Widerstandes. Es sei ihm eine große Freude, den Dank der Reichsregierung gegenüber der Arbeitnehmerschaft heute nicht nur in Worten, sondern auch durch die Tat nochmals zum Ausdruck bringen zu können. Er habe angeordnet, daß der Arbeitnehmeranteil des im Reichsetat vorgesehenen 30-Millionen- Fonds zur Linderung der Notlage im besetzten und besetzt gewesenen Gebiet im Betrage von 10 Millionen Mark alsbald seiner Zweckbestimmung zugeführt werde. Dieser Betrag, so schloß der Reichskanzler, dürfe nicht in Einzelunterstützungen verzettelt werden, sondern er sei als Ehrengabe des Reichs zur Fördernng der Wohlfahrt der Arbeitnehmerschaft an Rhein und Ruhr bestimmt und solle unter maßgebender Mitwirkung der Spitzengewerk- fchaften zur Verteilung gebracht werden.
Dr. Marx über das Patentamt.
Erfinderwelt und Industrie.
Zu dem von über 500 Personen aus Industrie, Handel und Gewerbe besuchten Festessen in Berlin anläßlich der fünfzigjährigen Jubelfeier des Reichspatentamles waren auch Reichskanzler Dr. Marx, Reichswirtschaftsminister Dr. Cu r t i u s , Reichsjustizminister Dr. H e r g t, sowie der frühere Präsident des Reichsgerichts, Freiherr v. Seckendorff, Staatsminister Schmidt- Ott erschienen.
Der Reichskanzler sprach die Glückwünsche der Reichsregierung aus, erinnerte an seine Tätigkeit als Reichsjustizminister und fuhr fort? Stets habe ich es dabei als einen besonderen Vorteil für die Reichsjustizverwaltung empfunden, daß sie durch Zuweisung des Patentamtes zu ihrem Geschäftsbereich im Jahre 1917 mit dem Sonder- gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in engere Fühlung gekommen und damit dem Wirtschaftsleben und den wirtschaftlichen Zusammenhängen unmittelbar nahegerückt ist. Auf keinem anderen Gebiete findet wohl in gleichem Maße eine Durchdringung von Recht und Wissenschaft statt wie auf diesem. Das Problem verständnisvollen Zusammenwirkens von technischem und juristischem Wissen hat in der Arbeit des Reichspatentamtes glückliche Verwirklichung gefunden. Eng verknüpft mit dem Schicksal der Erfinder. Welt und der Industrie, die in ihrem schweren Daseinskampfe in verstärktem Maße die gewerblichen Schutzrechte in Anspruch nehmen, steht das Reichspalentamt in Gegenwart und Zukunft vor schwierigen Aufgaben. Ich zweifle nicht, daß es diesen Aufgaben gewachsen sein wird, wenn es sich weiter von dem Geist beseelen läßt, der bisher bei herrschend war.
Aufgewertete Hypotheken.
Das neue Gesetz über die Verzinsung.
Im Reichstag ist das Gesetz über die Verzinsung auf- gewerteter Hypotheken, ihre Umwandlung in Grundschulden sowie über Vorzugsrenten endgültig angenommen. Da mit einem Einspruch des Reichsrats nicht zu rechnen ist, wird das Gesetz nach der Verkündigung durch das Reichsgesetzblatt in Kraft treten. Es trifft im wesentlichen folgende Bestimmungen:
I Das Gesetz steht zunächst vor, daß die Verzinsung I bereits gelöschter Aufwertungshypotheken, die nach dem Aufwertungsgesetz erst mit dem auf bte Wiedereintra- gung folgenden Kalendervierteljahr beginnen sollte, bereits vom 1, April 1926 ab erfolgen soll. Zinsen. die der Glaub iaer