-s Hersfelber Tageblatt “
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Licht und Leben.
Luc. 11, 9: Bittet, so wird euch gegeben.
Diesmal ist der Sonntag R o g a t e. Rogate heißt: Betet! Mit dem Gebet wissen heute unendlich viele Menschen nichts anzufangen, solche, die nicht mehr beten, aber auch solche, die beten. Soll ich es an einem ganz modernen Beispiel deutlich machen, was Gebet ist? Wir treten in einen Fabriksaal. Drin ist es dunkel und still. Da drehe ich am Schalter: Licht strahlt aus und die Maschinen fangen an zu arbeiten. Wie geschieht das? Eine mächtige, unsichtbare Kraft, die Elektrizität, ist dagewesen und hat nur gewartet, daß der Anschluß hergestellt würde, um sofort einzuströmen und Licht und Leben hineinzu- bringen. Siehe, das ist das Gebet: eine ewige Kraft ist da. Sie wartet an den Wänden jedes Lebens, auch vor deinem Herzen, willig, Licht und Kraft hineinzutragen. Stell den Kontakt her, öffne den Zugang. Das heißt beten: den Anschluß herstellen mit Gott, oaß er hereinströmen kann in unser Leben, um dann in uns zu wirken, Licht und Leben zu schaffen. Oder ohne Bild: Gott suchen, ihn in sich aufnehmen, das ist Gebet. So hat Jesus in Gethse- mane gebetet; nicht, daß sein Wunsch um jeden Preis erfüllt werde, sondern, daß Gottes Wille in ihn einströme, ihm Licht gebe über das, was nötig war, und Kraft, das dann zu vollenden. Daß er fo betete, gab ihm zu sehen, wo andere nicht sahen, zu können, was andere nicht konnten: Gottes Licht und Kraft in ihm. P. H- P.
Die westdeutschen Nhertetowrn zm BerOWdildnngsgesez.
Als die westdeutschen Handwerkskammern vor einigen Monaten im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf eines Berufsausbildungsges tzes zur Frage der Berufsausbildung als solcher Stellung nahmen, wurde von vornherein betont, daß man es als vom volkswirtschaftlichen Standpunkt begrüßenswert bezeichnen müsse, wenn auch die anderen Berufsstände dazu über- gingen, ihren Maßnahmen auf dem Gebiete der Berufsausbildung eine gesetzliche Form zu geben, daß aber auf der anderen Seite vor der Absicht gewarnt werden müsse, den gesamten Fragenkomplex der Berufsausbildung für alle vier in Frage kommenden Berufsstände — Industrie, Handel, Handwerk und Landwirtschaft in einem Gesetz und dazu noch unter einer gewissen schema- tischen Uebernahme handwerklicher Institutionen regeln zu wollen. Es wurde dann noch ganz besonders der Erwartung Ausdruck gegeben, daß über die noch strittigen Punkte durch Verhandlung der Spitzenverbände der Wirtschaft mit den zuständigen Regierungsstellen eine Einigung erzielt werden möge. Aus diesem Grunde haben dann auch die westdeutschen Handwerskammern von einer weiteren Erörterung des erwähnten Gesetzentwurfes in der Oeffentlichkeit Abstand genommen. Nachdem aber in den letzten Tagen von der Seite der Industrie- und Handelskammern in den wirtschaftlichen Nachrichten für Rhein und Ruhr die Ventilierung gerade dieser Differenzpunkte erneut eingesetzt hat, können die westdeutschen Handwerkskammern nicht umhin, auch ihrerseits nochmals mit allem Nachdruck ihre berechtigten Forderungen zum Ausdruck zu bringen.
Die am meisten strittigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind ohne Zweifel die §§ 40 und 41. Der § 40 sieht vor, daß die oberste Landesbehörde anordnen kann, daß Betriebe, die nicht der Handwerkskammer unterstehen, als Lehrbetriebe für Handwerkslehrlinge nur dann anerkannt werden dürfen, wenn die Brtriebs- inhaber oder ihre Vertreter den für die Handwerksbetriebe geltenden Vorschriften entsprechen, während § 41 der obersten Landesbehörde das Recht gibt, die für das Handwerk geltenden Bestimmungen auch auf Betriebe auszudehnen, die nicht der Handwerkskammer untererstehen und in denen Lehrlinge ausgebildet werden, die nicht Handwerkslehrlinge sind.
Soweit der vorerwähnte § 40 in Frage kommt, soll an dem bisherigen Rechtszustand, der besagt, daß auf die Lehrlingshaltung in der Großindustrie die besonderen für Handwerker geltenden Vorschriften der Gewerbeordnung keine Anwendung finden, nichts geändert werden. Wenn nun darüber hinaus in dem Entwurf des Gesetzes in § 40 eine Ermächtigung der erwähnten Art vorgesehen ist, so geschieht dies u. a. deshalb, weil nicht selten Betriebe, die auf der Grenze zwischen Handwerksbetrieb und Fabrikbetrieb stehen, das Bestreben zeigen, sich den handwerklichen Organisationen zu entziehen, da sie dadurch Erleichterung in der Lehrlingshaltung erhoffen oder der Betriebsinhaber bezw. der Ausbildende die Wetterprüfung nicht ablegen will.
Die Schaffung eines Sicherheitsventils gegenüber solchen Tendenzen ist ein unbedingtes Erfordernis. Davon abgesehen erscheint es in derartigen Fällen durchaus wünschenswert, daß auch in Industriebetrieben nur solche Personen mit der Berufsausbildung von Handwerkslehrlingen befaßt werden, die ihrerseits eine Meisterprüfung abgelegt haben. U. E. liegt in der Raffung des § 40 kein Grund für eine so stark ablehnende Stellungnahme seitens der Industrie, wie sie in den „Wirtschaftlichen Nachrichten" zum Ausdruck kommt; läßt doch der Entwurf für solche Fälle die Möglichkeit offen, die Prüfungen gemeinsam von der Handwerkskammer und der für den Großbetrieb zuständigen Berufsvertretung abzunehmen. — Schließlich wird man, solange man dem Handwerk das Recht zugesteht, den Gesellentitel zu verleihen, — d. h. an solche Prüflinge, die eine ordnungsmäßige Handwerkslehre durchgemacht haben an der Vorschrift des § 40 festhalten müssen,
um grundsätzlich die Vorbedingung für eine handwerksmäßige Berufsausbildung sicherzustellen. Man wird sich vor allem seitens der Spitzenvertretungen der Industrie davor hüten müssen, Sondererscheinungen zu verallgemeinern. Mag auch in manchen großen Industriebetrieben ohne diese Sicherung eine gute Lehrlingsausbildung stattfinden, für die große Menge der Industriebetriebe ist das nicht ohne weiteres gegeben.
Wenn weiter die Industrie sich gegen den § 41 wendet, der die Möglichkeit einer Ausdehnung der Sondervorschriften für das Handwerk auch auf solche Betriebe vorsieht, die nicht der Handwerkskammer unterstehen, so dürfte darin umso weniger ein Grund zu Bedenken liegen, als in den Motiven ausdrücklich betont ist, daß hier lediglich an solche Berufe gedacht ist, die auf dem Wege sind, sich zu handwerksähnlichen Gewerben auszubilden. Es ist durchaus sachlich berechtigt, daß der Entwurf wenigstens Möglichkeiten künftiger Entwicklung offen läßt. Immerhin wird man eine präzisere Formulierung im Sinne der Begründung befürworten können.
Auch mit der Stellungnahme der Industrie zu dem § 52 des Gesetzentwurfes, der besagt, daß die oberste Landesbehörde bestimmten Berufen, die die Gesellen- (Gehilfen-) Prüfung abgelegt haben, eine geschützte Berufsbezeichnung verleihen kann, wird sich das Handwerk nicht einverstanden erklären können. Es handelt sich hier wirklich nicht um eine Bestimmung, die „zukünst- licher Natur" ist, sondern die entspringt der Erwägung, daß trotz zahlreicher Berührungspunkte die handwerkliche
Ist Ihr Lächeln auch soviel wert?
Als ein Beweis, daß längst nicht alle Versicherungsmöglichkeiten erschöpft sind, kann das nachstehende Bild gelten. Die abgebildete junge amerikanische Schauspielerin F a y M a r b e hat ihr Lächeln bei einer Londoner Versicherungsgesellschaft mit 50 000 Pfund Sterling, das ist nicht mehr und nicht weniger als eine Million Reichs
mark, versichert. Falls die Schauspielerin innerhalb der nächsten zehn Jahre die Möglichkeit zum Lächeln aus irgendeine Art verliert oder aber der Zauber dieses Lächelns sich vermindert, muß die Versicherungsgesellschaft die genannte Summe zahlen. Eine interessante Aufgabe für Versicherungsfachleute ist es, die Prämie dafür auszurechnen. __
und industrielle Lehrlingsausbildung wesentliche Unterschiede aufweisen. Dies gilt besonders von der Universität der handwerklichen Berufsausbildung gegenüber der Spezialisierung in der Industrie. Will das Handwerk die eindeutige Wertung handwerklicher Leistungen bewahrt sehen, dann wird es sich das alleinige Recht auf Verleihung des Gesellen- wie auch des Meistertitels in Verbindung mit einer Handwerksbezeichnung nicht nehmen lassen dürfen.
Mögen die Regierungsstellen wie die Spitzenvertretungen der Industrie bei ihren Verhandlungen über den Gesetzentwurf diese Gedanken berücksichtigen.
Der Räuber mit dem Spazierstock.
Mikulica, dieser Name ist heute in Siebenbürgen in Rumänien einer der gefürchtetsten. Wo er und seine zehnköpfige Bande erscheint, erfaßt die Bevölkerung wilder Schrecken, und widerstandslos erfüllen sie alle seine Wünsche. Mikulica aber ist lange nicht so schauerlich wie sein Ruf. Ja er ist geradezu ein höflicher Mann, der nur mit psychologischen Momenten arbeitet. Seine einzige Waffe besteht aus einem dünnen Spazier- stock, und dieser Spazierstock ist sein treuester Verbündeter ; denn er bestätigt die Mär, daß er unbesiegbar, also jeder Widerstand zwecklos sei. Bisher ist es noch nie vorgekommen, daß seine Bande gezwungen war, von der Waffe Gebrauch zu machen. Sein bloßes Erscheinen genügt, und jeder fügt sich in das Unabänderliche. Dieser sein Ruf erklärt auch das Gelingen seiner letzten Heldentat. In der Nähe der kleinen Stadt Borszek gibt es ein Sägewerk, das 150 Arbeiter und 24 Beamte beschäftigt. Hier erschien eines Vormittags Mikulica mit seiner Bande. Der Räuberhauptmann stellte seine zehn Mann im Hofe der Fabrik auf. Dann befahl er, die gesamte Arbeit einzustellen. So geschah es auch. Nun begab er sich ganz allein in die Kanzleiräume. Dort angelangt, ließ er die vierundzwanzig Beamten zusammenrufen. Er befahl ihnen, sich in einen leerstehenden Raum zu begeben und rief zwei seiner Leute zu ihrer Bewachung. Dann räumte er eigenhändig die Kasse aus und marschierte wieder in Reih und Glied mit seiner Mannschaft ab, In diesem
Augenblick hielt vor dem Eingang ein Auto. Der Fabrikdirektor nnd zwei Herrn entstiegen ihm. Der Bandit mit dem Spazierstock trat vor sie hin, lüftete artig den Hut und sprach: „Mein Name ist Mikulica. Ich ersuche die Herrn, mir schleunigst alle Wertgegenstände auszufolgen, denn ich habe es äußerst eilig. Wiederstand ist ganz zwecklos, denn Mikulica ist immer anwesend/ die Gendarmerie aber weit." Hundertfünfzig Arbeiter standen inzwischen im Fabrikhof versammelt und schauten der kleinen Szene untätig zu.
Eingesandt.
(Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Zuschriften aus dem Leserkreise, die ein öffentliches Interesse haben. Für die in den- selben ausgesprochenen Ansichten übernehmen wir außer der preß- gesetzlichen keinerlei Verantwortung. Die Schriftleitung).
Die MMiinde bei Schülerbetörderuns.
Zur gest Kenntnisnahme der Lehrerkollegien und 6er Elternbeiräte der hiesigen höheren Schulen, sowie der betreffenden Eltern und auch der Allgemeinheit diene nachfolgende Entschließung der Deutschen ReichS- bahngesellschaft, Reichsbahndirektion Frankfurt a. M.
Am 31. März fuhr Unterzeichneter mit dem Mittags- zug 12 34 Uhr nach Kassel. Wahrnehmungen über das ungehörige Benehmen der diesen Zug zur Heimfahrt benutzenden Schüler gab Veranlassung zu einer Ein- gäbe an obige Behörde. Es wurde u. a. darauf hin. gewiesen, daß weder Elternhaus noch Schule allein hier Abhilfe schaffen könnten, daß vielmehr die Verwaltung durch entsprechende Instruktion ihres Personals sich dazu verstehen müßte, die Jugend zum bürgerlichen Wohlverhalten anzuhalten. Ferner wurde auch auf die sittliche Gefährdung der Jugend hinge- wiesen und der Vorschlag gemacht, gesonderte Abteile, für Knaben und Mädchen getrennt, einrichten zu wollen, um so das reisende ältere Publikum besser vor Belästigungen ganz besonders ungezogener Rangen zu schützen. Postwendend wurde darauf das hiesige Betriebsamt zur Untersuchung der gerügten Mitzstände aufgefordert, worauf unter dem 22. 4. nachfolgender Bescheid erging.
„Die von Ihnen geschilderten unerquicklichen Zustände bei der Schülerbeförderung sind hier bekannt. Leider bietet sich nicht jeden Tag die Gelegenheit, gegen den Unfug einzuschreiten. Trotzdem werden recht häufig Schüler, die sich ungehörig benehmen, der betr. Schulleitung zur Bestrafung gemeldet. Die Besserung der Verhältnisse hält jedoch nie lange an. Bei dem demnächstigen Schulbeginn sollen für einige Zeit die Schüler scharf überwacht werden und öfters S^Ä'Ä
meisten auffällt, vorgenommen werden.
Auch sind schon seit längerer Zeit Erwägungen im Gange, die Ihrem Vorschläge der gesonderten Beförderung der Schüler entsprechen würden.
Nach Abschluß dieser Verhandlungen wird Ihnen über deren Ergebnis Bescheid erteilt werden".
Nach längeren Erwägungen kommt nun das hiesige Betriebsamt zu nachfolgendem negativen Ergebnis, sodaß die in der Eingabe gerügten, von der Bahn, verwaltung zugegebenen Mißstände weiter bestehen werden.
„Die Einrichtung von besonderen Schülerwagen oder -Abteilen kann nur bet solchen Zügen in Frage kommen, die eine verhältnismäßig kurze Strecke durchlaufen und bei denen die Benutzung bezw. Freihaltung mit Beginn des Zuglaufs zusammenfällt. Bei durchgehenden Personenzügen Abteile nur für kurze Strecken vorzusehen, ist nicht angängig, da den übrigen Reisen- Hen nicht zugemutet werden kann, aus diesem Grunde unterwegs die Plätze zu wechseln. Die Einrichtung der erwähnten Abteile ist aber auch aus anderen Gründen unzweckmäßig, weil die Schüler, wenn sie allein fahren, erfahrungsgemäß vielfach Unfug treiben. ES erscheint deshalb richtiger, sie mit den übrigen Reisenden zusammen unterzubringen, damit sie von diesen beobachtet und zur Ordnung angehalten werden können. Daß die Kinder, wenn sie mit Erwachsenen zusammensitzen, größeren sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, als wenn sie sich selbst überlassen bleiben, muß angesichts dessen, daß gerade in den Schülerabteilen immer wieder unzüchtige Anschristen und Zeichnungen gefunden werden, sehr bezweifelt werden,
Aus diesen Erwägungen muß von der Einrichtung von Schülerabteilen bei den in Frage kommenden Zügen abgesehen werden. Dagegen erscheint es zweckmäßig, die Schülerinnen nicht nur durch die Eisen- bahnbediensteten, sondern auch seitens der Schule in die Frauenabteile 4. Kl., die fast in allen Zügen ge- sührt werben, zu verweisen". F.
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Hoffentlich bewirken diese Zeilen wenigstens, daß die Schüler sich in Zukunft eines besseren Betragens befleißigen, damit die immer wieder laut werdenden Klagen von Reisenden verstummen. Es geht nicht an, daß die in großer Anzahl die Bahn benutzenden Schüler sich als alleinige Insassen der Abteile betrachten und auf die anderen Mitreisenden absolut keine Rücksicht nehmen. Für die kurze Zeit der Bahnfahrt können die Schüler ihren jugendlichen Uebermut wohl etwas dämpfen, und es ist nicht nötig, daß sie in den Eisenbahnabteilen Ring- und Fanstkämpse aufführen oder sich mit allen möglichen Gegenständen gegenseitig werfen. Jedenfalls würde es von feiten des Publikums begrüßt worden sein, wenn sich die Eisenbahnverwaltung für gesonderte Schülerabteile entschieden hätte. Soweit uns bekannt, sind diese schon längere Zeit in Süddeutschland eingeführt.