hersfelöer Tageblatt Hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Mnzeiger für ven Kreis Hersfelö
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_________________Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
Nr. 82 Donnerstag, den 7. April 1927 77. Jahrgang
Das neue Strafrecht.
Die Beratungen des Reichsrats gehören nicht gerade zu der Reihe kurzweiliger Ereignisse und die Materie selbst, die er in seiner diesmaligen Sitzung am Dienstag zu behandeln hatte, war der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches, was man auch Nicht gerade als einen übermäßig leichten Stoff bezeichnen mag. Aber interessant ist er immerhin. In vieljähriger Arbeit hat die Kommission zur Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches und dann das Reichsjustizministerium den Entwurf fertiggestellt und die zuständigen Ausschüsse des Reichsrates haben auch zwei Jahre dazu gebraucht, um den Gesetzentwurf durchzuberaten.
Nun hat die Vollsitzung des Reichsrates stattgefunden und dort ist es bei einigen sehr entscheidenden Fragen des künftigen Strafrechts zu eigenartigen Abstimmungen gekommen. Da ist zunächst einmal die Todesstrafe; ein paar Länder hatten deren Streichung beantragt, blieben aber damit in hoffnungsloser Minderheit, weil sich auch die preußische Regierung gegen diesen Antrag erklärte. Hamburg, von dem der Antrag aus- ging, hat überhaupt verschiedene Absichten gehabt, die zum Teil sehr umstritten werden, so z. B. die praktische Straflosigkeit der Abtreibung sowie des Ehebruchs, ferner einige andere weitgehende Strafmilderungen bei Verbrechen ähnlicher Art. Preußen seinerseits ging nun mit besonderer Energie gegen die Beibehaltung der Festungsstrafe vor, die in dem neuen Strafgesetzbuch als „Einschließung" und damit als besondere Straf- art beibehalten werden soll. Da haben aber die preußischen Provinzialvertreter zum großen Teil gegen den preußischen Regierungsantrag gestimmt, so daß er abgelehnt wurde, ein Schicksal, das er noch mit einem anderen, gleichfalls, von.deLMeitßemeaieiML
Mittel Preußen wollte nämlich den ganzen Abschnitt des Strafgesetzbuches gestrichen wissen, der vom Z w erkämpf handelt. Weil dieser nur „ein Überbleibsel überlebter Anschauungen" sei, für den in einem modernen Strafgesetzbuch kein Raum zur Verfügung gestellt werden dürfe. Der Zweikampf selbst müsse durch Strafandrohung an anderen Stellen des Gesetzbuches verhindert werden.
Man sieht, daß in der Beratung allerhand politische Erwägungen eine starke Rolle spielen. Das wurde auch bei der Beschlußfassung über jenen Paragraphen des Strafgesetzbuches deutlich, der vom sogenannten Wahl- Verruf handelt. Hier beantragte Preußen nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den sogenannten gesellschaftlichen Boykott als Folge einer politischen Wahl oder Abstimmung unter Strafe zu stellen, ein Antrag, der Annahme fand, obwohl auch hier wieder die Vertreter von vier preußischen Provinzen dagegen stimmten. Diese Anregung knüpft an verschiedene Vorkommnisse aus den letzten Zeiten an. Am politisch interessantesten wurde aber die Erörterung, als der preußische Antrag zur Beratung stand, die beiden bisher im Republikschutzgesetz festgelegten Bestimmungen über die Beschimpfung der verfassungsmäßigen Staatsform und die Verfolgung staatsfeindlicher Verbindungen sollten auch in den neuen Entwurf übernommen werden. Dazu erklärte Baden, es werde für den preußischen Antrag stimmen, wenn nicht sofort die Reichsregierung die bestimmte Erklärung abgeben könne, daß sie in einem Nachtrag zum Strafgesetzentwurf die von Preußen beantragte Übernahme jener Bestimmungen verwirklichen würde. Nun hatte das Reichskabinett bisher von einer Einfügung dieser neuen Bestimmung in den Entwurf abgesehen, weil man sich über die Frage Der Verlängerung des Republikschutzgesetzes überhaupt noch nicht schlüssig geworden ist. Der Reichs- fustizminister H e r g t erklärte im Reichsrat, er bäte die Erledigung dieses Punktes um einige Tage zurückzu- stellen, damit das Reichskabinett Gelegenheit habe, zu der badischen Anfrage Stellung zu nehmen. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben und die Erledigung der zweiten Lesung bis zur nächsten Woche verschoben.
Bekanntlich hat der preußische Ministerpräsident Braun schon vor einiger Zeit einen Brief an die Reichsregierung geschrieben mit der Anfrage, wie sie sich zur Verlängerung des Republikschutzgesetzes, das am 21. Juli d. I. außer Kraft tritt, eigentlich stellen wolle. Das Reichskabinett hat hierauf eine Antwort erteilt, in der erklärt wurde, es feien darüber noch keine Beschlüsse gefaßt worden. Diese höflich-diplomatische Antwort an Braun hat diesen nun offenbar veranlaßt, sein Ziel auf anderem Wege zu erreichen, und er scheint sich dabei der Unterstützung Badens versichert zu haben. Auf diese Weise erklärt sich das preußisch-badische Vorgehen im Reichsrat, das zugleich die Streitfragen voneinander trennt. Werden nämlich jene oben angeführten Bestimmungen des Republikschutzgesetzes in das, Strafgesetzbuch übernommen, so bleibt als einzig wesentlicher Punkt des Republikschutzgesetzes eigentlich nur noch die Bestimmung über das Ausschließungsrecht gegenüber Mitgliedern ehemals regierender Familien. Ob das angesichts der bekannten Erklärung des früheren Kaisers dann überhaupt noch von Bedeutung ist, erscheint fraglich.
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Rußlands Voischaß in Peking besetzt.
Verhaftung des Geschäftsträgers der Sowjetunion.
Ein Vorgang, der leicht zu einer unübersehbaren neuen Komplizierung und Verschärfung der Lage in China führen kann, wird aus Peking bekannt. Dort drangen etwa 100 Soldaten Tschangtsolins, des Befehlshabers von Peking, begleitet von bewaffneter Polizei, gewaltsam in die Botschaft der Sowjetrepublik ein. Ein Schuh fiel, darauf wurde ein Russe aus dem Gebäude hinausgeworfen, gefesselt und in einem Automobil fortgeschafft. Bis jetzt wurden etwa sechs Russen und zwanzig Chinesen zur Polizeiwache gebracht. Ein Maschinengewehr, fünfzehn Gewehre und zahlreiche Munition wurden in der Botschaft beschlagnahmt. Der Geschäftsträger der Sowjetunion und andere Beamte der Botschaft sollen in ihren Amtszimmern in Hast gehalten werden. Die Truppen halten die ganze Botschaft besetzt. Wie Reuter aus Pekina weiter meldet, sollen die in der
llugarW-üaNentschrr Kreimdschastspalt.
Unterzeichnung in Rom.
Mussolini und Graf Bethlen haben in Rom den italienisch-ungarischen Freundschafts-, Ausgleichs- und Schiedsgerichtsvertrag unterzeichnet sowie Schriftstücke, in denen die beiderseitigen Regierungen die bisher getroffenen Vereinbarungen der italienischen und ungarischen Sachverständigen über die dem ungarischen Handel im Hafen von Fiume zu'gewährenden Erleichtern n- 2J rmchLMÜükw ^Utz.W,ra»t^e«t. dn sachverständige» über diese Erleichterungen werden sobald wie möglich wieder ausgenommen werden. Der Unterzeichnung ging ein Festessen voraus, das Mussolini seinem Gast Graf Bethlen gab. Im Verlauf des Diners wechselten die beiden Regierungschefs in herzlichstem Ton gehaltene Trinksprüche.
Trauerzug für den Generalmajor v. Wrisberg.
Die Beisetzung des am 1. April bei dem Zusammenstoß mit der Polizei anläßlich einer Bismarckfeier am Herzschlag verstorbenen Generalmajors v. Wrisberg fand in Berlin auf dem Jnvalidenfriedhof statt. An der
Trauerfeier nahmen Reichspräsident v. Hindenburg, Generalfeldmarschall v. Mackensen und noch mehrere bekannte Persönlichkeiten teil, namentlich ehemalige höhere Militärs. Die Berliner Garnison stellte eine Trauerparade unter dem Kommando General Severins.
Deutschland in der Sallanlommisfion.
Ein neuer König von Albanien?
Die englische und die französische Regierung sind an die deutsche Regierung mit der Aufforderung herangetreten, sich an einer Kommission zur Berlegung des Bal- karrtonfliktes zu beteiligen, die aus je eurem mrlrtärsach- verständigen Vertreter der drei Regrerungen zusammengesetzt ist. Der Zweck der Kommission ist, eine Losung der bei den direkten Verhandlungen zwischen Italien und Jugoslawien möglicherweise auftretenden «trertfragen durch eine Untersuchung an Ort und Stelle und eine sachlich objektive Berichterstattung zu fordern. Dre deutsche Regierung hat prinzipiell ihre Z u st i O u n g gegeben unter der Voraussetzung, daß Italien, Jugoslawien und
Sowjetbotschaft verhafteten Russen und Chinesen Aufwiegler sein.
Weder an Berliner deutschen noch chinesischen amtlichen Stellen war bisher eine Bestätigung dieser Meldung zu erhalten.
Keine Verschiffungen von Kriegswaffen in Deutschland.
Der Verband Deutscher Reeder in Hamburg und der Ostasiatische Verein haben den Beschluß gefaßt, keinerlei Verschiffungen von Kriegswaffen und Kriegsmunition, die zur Verwendung in China bestimmt sind, in deutschen Häfen oder auf deutschen Schiffen zu übernehmen.
Englische Berichte aus Moskau wissen zu melden, daß die Sowjetregierung sich auf einen Krieg vorbereitet. Jedenfalls hört man viel von außerordentlicher Tätigkeit in den Arsenalen und Munitionsfabriken. Man ist in London geneigt, an einen ruf- fischen F e l d z u g zur Unterstützung der Kantonesen oder Marschall Fengs zu glauben.
Albanien sich mit dieser Maßregel einverstanden erklären und die Kompetenzen der Kommission genau festgelegt werden.
Die Belgrader Zeitung „Novosti" veröffentlicht eine allerdings mit Vorsicht aufzunehmende Meldung aus Rom, wonach Mussolini sich mit der Absicht trage, ein Mit- glied der montenegrinischen D y n a st i e zum König von Albanien zu machen, falls Achmed Zogus Stellung unhaltbar werden sollte. Er wollte sich dadurch einen Stützpunkt für eine Einmischung auf dem Balkan schaffen. Jugoslawien habe angeblich um diese Pläne ae- <ma^ Die Dynastie Petrowitsch abgefunden. „Novosti" bemerkt selbst, daß die RichtigkeiM dieser Meldung bisher noch nicht festgestellt werden konnte.
Deutscher Reichstag.
(307. Sitzung.) 68. Berlin, 6. April.
Nachdem gestern noch in später Stunde die Etats der Reichsschuld, des Finanzministeriums, der allgemeinen Finanzverwaltung, der Kriegslasten erledigt waren, stand Heute auf der Tagesordnung die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die
Erlaubnispflicht für die Herstellung von Zündhölzern.
Nach der Vorlage ist die Herstellung nur mit Erlaubnis des Reichswirtschaftsministers zulässig. Bengalische und andere Feuerwerkzündhölzer unterliegen nicht dem Gesetz. Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn ein volkswirtschaftliches Bedürfnis besteht. Vor der Genehmigung eines neuen Betriebes ist der Reichswirtschaftsrat zu hören.
Abg. Behrens (Dtn.) berichtete über die Ausschußverhand- lungen. Es handle sich hier um einen Ausnahmefall, der einen Eingriff in die freie Wirtschaft rechtfertige. Die deutsche Zündholzindustrie stehe in einem aussichtslosen Kamps gegen einen ausländischen Trust. Es sei nun eine Einigung unter den Beteiligten zustande gekommen, die jetzt durch das Gesetz sanktioniert werde.
Abg. Rauch-München (Bayer. V)O hat Bedenken gegen den Eingriff in die freie Wirtschaft, billigte aber trotzdem das Ziel des Gesetzes. Abg. Heinig (Soz.) stellte fest, daß es sich hier um die Aufhebung der Gewerbefreiheit handle; an und für sich kämen nur 26 Fabriken mit etwa 4000 Arbeitern in Betracht. Das Gesetz sei gar nicht imstande, das Vordringen des Schwedisch-Amerikanischen Zündholztrustes zu verhindern. Der Trust sei sogar bis in den Reichstagsausschuß eingedrungen und habe dort sehr gute Verbindungen gehabt. Der Redner fragte den Abg. Behrens, ob er nicht Aufsichtsrat in der Süddeutschen Zündholztndustrie gewesen sei. Abg. Behrens ruft: er sei schon vorher ausgetreten. Der Redner sagt weiter, Abg. Behrens sei nachher in den Aufsichtsrat der Preußischen Hypothekenaktienbank gekommen, deren Handelsaktienkapital in den Händen des schwedischen Zündholztrusts sei.
Abg. Dr. Hilserding (Soz.) beantragte Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschutz, da die Berichterstattung nicht ganz einwandfrei zu sein scheine.
Da die Regierungsparteien schwach vertreten sind, wurde der Antrag mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Demokraten und einiger Wirtschaftsparteiler angenommen. Da die Abstimmungen zum Haushalt erst für später vorgesehen sind, unterbricht der Präsident die Sitzung.
Annahme des Gesamthaushalts.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung wurde die Schluß- abstimmung über den Reichshaushaltsplan für 1927 vorgenommen. Dazu gab Abg. Erkelenz (Dem.) eine Erklärung ab, in der daraus hingewiesen wurde, daß die bisherige Entwicklung der Politik des neuen Kabinetts die demokratischen Befürchtungen gerechtfertigt hätte. Es würde aber den Regeln der parlamentarischen Demokratie widersprechen, den Haushalt in der Gesamrabstimmung abzulehnen. Dann gab Abg. Müller-Franken (Soz.) ebenfalls eine Erklärung ab, in der er betonte, daß der Etat zwar äußerlich im Gleichgewicht sei, innerlich aber einen Fehlbetrag enthalte. Das sei der Beginn einer unsoliden, höchst bedenklichen Finanzwirtschaft. Ersparnisse seien nur bei den sozialen Ausgaben vorgenommen worden. Die sozialdemokratische Reichstagssraktion lehne daher den Gesamtetat ab. Abg. Stetter (Komm.) lehnte für seine Partei ebenfalls den Etat ab.
Der Etat wurde darauf in der Schlußabstimmung mit 238 gegen 166 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.