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hersfelöer Tageblatt Hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Mnzeiger für ven Kreis Hersfelö

mit den Beilagen: Seimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblall / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Unterhaltung und Wissen

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_________________Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 82 Donnerstag, den 7. April 1927 77. Jahrgang

Das neue Strafrecht.

Die Beratungen des Reichsrats gehören nicht gerade zu der Reihe kurzweiliger Ereignisse und die Materie selbst, die er in seiner diesmaligen Sitzung am Dienstag zu behandeln hatte, war der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches, was man auch Nicht ge­rade als einen übermäßig leichten Stoff bezeichnen mag. Aber interessant ist er immerhin. In vieljähriger Arbeit hat die Kommission zur Schaffung eines neuen Straf­gesetzbuches und dann das Reichsjustizministerium den Entwurf fertiggestellt und die zuständigen Ausschüsse des Reichsrates haben auch zwei Jahre dazu gebraucht, um den Gesetzentwurf durchzuberaten.

Nun hat die Vollsitzung des Reichsrates stattgefunden und dort ist es bei einigen sehr entscheidenden Fragen des künftigen Strafrechts zu eigenartigen Abstimmungen gekommen. Da ist zunächst einmal die Todesstrafe; ein paar Länder hatten deren Streichung beantragt, blieben aber damit in hoffnungsloser Minderheit, weil sich auch die preußische Regierung gegen diesen Antrag erklärte. Hamburg, von dem der Antrag aus- ging, hat überhaupt verschiedene Absichten gehabt, die zum Teil sehr umstritten werden, so z. B. die praktische Straflosigkeit der Abtreibung sowie des Ehebruchs, ferner einige andere weitgehende Strafmilderungen bei Ver­brechen ähnlicher Art. Preußen seinerseits ging nun mit besonderer Energie gegen die Beibehaltung der Festungsstrafe vor, die in dem neuen Strafgesetz­buch alsEinschließung" und damit als besondere Straf- art beibehalten werden soll. Da haben aber die preu­ßischen Provinzialvertreter zum großen Teil gegen den preußischen Regierungsantrag gestimmt, so daß er abge­lehnt wurde, ein Schicksal, das er noch mit einem anderen, gleichfalls, von.deLMeitßemeaieiML

Mittel Preußen wollte nämlich den ganzen Abschnitt des Strafgesetzbuches gestrichen wissen, der vom Z w er­kämpf handelt. Weil dieser nurein Überbleibsel überlebter Anschauungen" sei, für den in einem modernen Strafgesetzbuch kein Raum zur Verfügung gestellt werden dürfe. Der Zweikampf selbst müsse durch Strafandrohung an anderen Stellen des Gesetzbuches verhindert werden.

Man sieht, daß in der Beratung allerhand politische Erwägungen eine starke Rolle spielen. Das wurde auch bei der Beschlußfassung über jenen Paragraphen des Strafgesetzbuches deutlich, der vom sogenannten Wahl- Verruf handelt. Hier beantragte Preußen nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den sogenannten gesellschaft­lichen Boykott als Folge einer politischen Wahl oder Ab­stimmung unter Strafe zu stellen, ein Antrag, der An­nahme fand, obwohl auch hier wieder die Vertreter von vier preußischen Provinzen dagegen stimmten. Diese An­regung knüpft an verschiedene Vorkommnisse aus den letzten Zeiten an. Am politisch interessantesten wurde aber die Erörterung, als der preußische Antrag zur Be­ratung stand, die beiden bisher im Republikschutzgesetz fest­gelegten Bestimmungen über die Beschimpfung der verfassungsmäßigen Staatsform und die Verfolgung staatsfeindlicher Verbindungen sollten auch in den neuen Entwurf übernommen werden. Dazu erklärte Baden, es werde für den preu­ßischen Antrag stimmen, wenn nicht sofort die Reichs­regierung die bestimmte Erklärung abgeben könne, daß sie in einem Nachtrag zum Strafgesetzentwurf die von Preußen beantragte Übernahme jener Bestimmungen verwirklichen würde. Nun hatte das Reichskabinett bis­her von einer Einfügung dieser neuen Bestimmung in den Entwurf abgesehen, weil man sich über die Frage Der Verlängerung des Republikschutzgesetzes überhaupt noch nicht schlüssig geworden ist. Der Reichs- fustizminister H e r g t erklärte im Reichsrat, er bäte die Erledigung dieses Punktes um einige Tage zurückzu- stellen, damit das Reichskabinett Gelegenheit habe, zu der badischen Anfrage Stellung zu nehmen. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben und die Erledigung der zweiten Lesung bis zur nächsten Woche verschoben.

Bekanntlich hat der preußische Ministerpräsident Braun schon vor einiger Zeit einen Brief an die Reichs­regierung geschrieben mit der Anfrage, wie sie sich zur Verlängerung des Republikschutzgesetzes, das am 21. Juli d. I. außer Kraft tritt, eigentlich stellen wolle. Das Reichs­kabinett hat hierauf eine Antwort erteilt, in der erklärt wurde, es feien darüber noch keine Beschlüsse ge­faßt worden. Diese höflich-diplomatische Antwort an Braun hat diesen nun offenbar veranlaßt, sein Ziel auf anderem Wege zu erreichen, und er scheint sich dabei der Unterstützung Badens versichert zu haben. Auf diese Weise erklärt sich das preußisch-badische Vorgehen im Reichsrat, das zugleich die Streitfragen voneinander trennt. Werden nämlich jene oben angeführten Bestim­mungen des Republikschutzgesetzes in das, Strafgesetzbuch übernommen, so bleibt als einzig wesentlicher Punkt des Republikschutzgesetzes eigentlich nur noch die Bestimmung über das Ausschließungsrecht gegenüber Mitgliedern ehe­mals regierender Familien. Ob das angesichts der be­kannten Erklärung des früheren Kaisers dann überhaupt noch von Bedeutung ist, erscheint fraglich.

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Rußlands Voischaß in Peking besetzt.

Verhaftung des Geschäftsträgers der Sowjetunion.

Ein Vorgang, der leicht zu einer unübersehbaren neuen Komplizierung und Verschärfung der Lage in China führen kann, wird aus Peking bekannt. Dort drangen etwa 100 Soldaten Tschangtsolins, des Be­fehlshabers von Peking, begleitet von bewaffneter Polizei, gewaltsam in die Botschaft der Sowjetrepublik ein. Ein Schuh fiel, darauf wurde ein Russe aus dem Gebäude hinausgeworfen, gefesselt und in einem Auto­mobil fortgeschafft. Bis jetzt wurden etwa sechs Russen und zwanzig Chinesen zur Polizeiwache gebracht. Ein Maschinengewehr, fünfzehn Gewehre und zahlreiche Munition wurden in der Botschaft beschlagnahmt. Der Geschäftsträger der Sowjetunion und andere Beamte der Botschaft sollen in ihren Amtszimmern in Hast gehalten werden. Die Truppen halten die ganze Botschaft besetzt. Wie Reuter aus Pekina weiter meldet, sollen die in der

llugarW-üaNentschrr Kreimdschastspalt.

Unterzeichnung in Rom.

Mussolini und Graf Bethlen haben in Rom den italienisch-ungarischen Freundschafts-, Ausgleichs- und Schiedsgerichtsvertrag unterzeichnet sowie Schriftstücke, in denen die beiderseitigen Regierungen die bisher getrof­fenen Vereinbarungen der italienischen und ungarischen Sachverständigen über die dem ungarischen Handel im Hafen von Fiume zu'gewährenden Erleichtern n- 2J rmchLMÜükw ^Utz.W,ra»t^e«t. dn sachverständige» über diese Erleichterungen werden sobald wie möglich wieder ausgenommen werden. Der Unterzeichnung ging ein Festessen voraus, das Mussolini seinem Gast Graf Bethlen gab. Im Verlauf des Diners wechselten die beiden Regierungschefs in herzlichstem Ton gehaltene Trinksprüche.

Trauerzug für den Generalmajor v. Wrisberg.

Die Beisetzung des am 1. April bei dem Zusammen­stoß mit der Polizei anläßlich einer Bismarckfeier am Herzschlag verstorbenen Generalmajors v. Wrisberg fand in Berlin auf dem Jnvalidenfriedhof statt. An der

Trauerfeier nahmen Reichspräsident v. Hindenburg, Generalfeldmarschall v. Mackensen und noch mehrere be­kannte Persönlichkeiten teil, namentlich ehemalige höhere Militärs. Die Berliner Garnison stellte eine Trauer­parade unter dem Kommando General Severins.

Deutschland in der Sallanlommisfion.

Ein neuer König von Albanien?

Die englische und die französische Regierung sind an die deutsche Regierung mit der Aufforderung herange­treten, sich an einer Kommission zur Berlegung des Bal- karrtonfliktes zu beteiligen, die aus je eurem mrlrtärsach- verständigen Vertreter der drei Regrerungen zusammen­gesetzt ist. Der Zweck der Kommission ist, eine Losung der bei den direkten Verhandlungen zwischen Italien und Jugoslawien möglicherweise auftretenden «trertfragen durch eine Untersuchung an Ort und Stelle und eine sach­lich objektive Berichterstattung zu fordern. Dre deutsche Regierung hat prinzipiell ihre Z u st i O u n g gegeben unter der Voraussetzung, daß Italien, Jugoslawien und

Sowjetbotschaft verhafteten Russen und Chinesen Auf­wiegler sein.

Weder an Berliner deutschen noch chinesischen amt­lichen Stellen war bisher eine Bestätigung dieser Meldung zu erhalten.

Keine Verschiffungen von Kriegswaffen in Deutschland.

Der Verband Deutscher Reeder in Hamburg und der Ostasiatische Verein haben den Beschluß gefaßt, keinerlei Verschiffungen von Kriegswaffen und Kriegsmunition, die zur Verwendung in China bestimmt sind, in deutschen Häfen oder auf deutschen Schiffen zu übernehmen.

Englische Berichte aus Moskau wissen zu melden, daß die Sowjetregierung sich auf einen Krieg vorbereitet. Jedenfalls hört man viel von außer­ordentlicher Tätigkeit in den Arsenalen und Munitions­fabriken. Man ist in London geneigt, an einen ruf- fischen F e l d z u g zur Unterstützung der Kantonesen oder Marschall Fengs zu glauben.

Albanien sich mit dieser Maßregel einverstanden erklären und die Kompetenzen der Kommission genau festgelegt werden.

Die Belgrader ZeitungNovosti" veröffentlicht eine allerdings mit Vorsicht aufzunehmende Meldung aus Rom, wonach Mussolini sich mit der Absicht trage, ein Mit- glied der montenegrinischen D y n a st i e zum König von Albanien zu machen, falls Achmed Zogus Stellung unhaltbar werden sollte. Er wollte sich dadurch einen Stützpunkt für eine Einmischung auf dem Balkan schaffen. Jugoslawien habe angeblich um diese Pläne ae- <ma^ Die Dynastie Petrowitsch ab­gefunden.Novosti" bemerkt selbst, daß die RichtigkeiM dieser Meldung bisher noch nicht festgestellt werden konnte.

Deutscher Reichstag.

(307. Sitzung.) 68. Berlin, 6. April.

Nachdem gestern noch in später Stunde die Etats der Reichsschuld, des Finanzministeriums, der allgemeinen Finanz­verwaltung, der Kriegslasten erledigt waren, stand Heute auf der Tagesordnung die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die

Erlaubnispflicht für die Herstellung von Zündhölzern.

Nach der Vorlage ist die Herstellung nur mit Erlaubnis des Reichswirtschaftsministers zulässig. Bengalische und andere Feuerwerkzündhölzer unterliegen nicht dem Gesetz. Die Er­laubnis ist nur zu erteilen, wenn ein volkswirtschaftliches Be­dürfnis besteht. Vor der Genehmigung eines neuen Betriebes ist der Reichswirtschaftsrat zu hören.

Abg. Behrens (Dtn.) berichtete über die Ausschußverhand- lungen. Es handle sich hier um einen Ausnahmefall, der einen Eingriff in die freie Wirtschaft rechtfertige. Die deutsche Zündholzindustrie stehe in einem aussichtslosen Kamps gegen einen ausländischen Trust. Es sei nun eine Einigung unter den Beteiligten zustande gekommen, die jetzt durch das Gesetz sanktioniert werde.

Abg. Rauch-München (Bayer. V)O hat Bedenken gegen den Eingriff in die freie Wirtschaft, billigte aber trotzdem das Ziel des Gesetzes. Abg. Heinig (Soz.) stellte fest, daß es sich hier um die Aufhebung der Gewerbefreiheit handle; an und für sich kämen nur 26 Fabriken mit etwa 4000 Arbeitern in Betracht. Das Gesetz sei gar nicht imstande, das Vordringen des Schwedisch-Amerikanischen Zündholztrustes zu verhindern. Der Trust sei sogar bis in den Reichstagsausschuß eingedrun­gen und habe dort sehr gute Verbindungen gehabt. Der Red­ner fragte den Abg. Behrens, ob er nicht Aufsichtsrat in der Süddeutschen Zündholztndustrie gewesen sei. Abg. Behrens ruft: er sei schon vorher ausgetreten. Der Redner sagt weiter, Abg. Behrens sei nachher in den Aufsichtsrat der Preußischen Hypothekenaktienbank gekommen, deren Handelsaktienkapital in den Händen des schwedischen Zündholztrusts sei.

Abg. Dr. Hilserding (Soz.) beantragte Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschutz, da die Berichterstattung nicht ganz einwandfrei zu sein scheine.

Da die Regierungsparteien schwach vertreten sind, wurde der Antrag mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Kom­munisten und der Demokraten und einiger Wirtschaftsparteiler angenommen. Da die Abstimmungen zum Haushalt erst für später vorgesehen sind, unterbricht der Präsident die Sitzung.

Annahme des Gesamthaushalts.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung wurde die Schluß- abstimmung über den Reichshaushaltsplan für 1927 vor­genommen. Dazu gab Abg. Erkelenz (Dem.) eine Erklärung ab, in der daraus hingewiesen wurde, daß die bisherige Ent­wicklung der Politik des neuen Kabinetts die demokratischen Befürchtungen gerechtfertigt hätte. Es würde aber den Regeln der parlamentarischen Demokratie widersprechen, den Haushalt in der Gesamrabstimmung abzulehnen. Dann gab Abg. Müller-Franken (Soz.) ebenfalls eine Erklärung ab, in der er betonte, daß der Etat zwar äußerlich im Gleichgewicht sei, innerlich aber einen Fehlbetrag enthalte. Das sei der Beginn einer unsoliden, höchst bedenklichen Finanzwirtschaft. Ersparnisse seien nur bei den sozialen Ausgaben vorgenommen worden. Die sozialdemokratische Reichstagssraktion lehne daher den Gesamtetat ab. Abg. Stetter (Komm.) lehnte für seine Partei ebenfalls den Etat ab.

Der Etat wurde darauf in der Schlußabstimmung mit 238 gegen 166 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.