Wirtschaft als das Rückgrat der deutschen 'Volkswirtschaft müsse besonders gefördert werden. Polen dürfe bei den Handelsvertragsverhandlungen kein Entgegenkommen gezeigt werden.
Abg. Brandenburg (Soz.) schildert die große Notlage der Landarbeiter und teilt mit, daß einzelne Regierungspräsidenten auf eine Umfrage des Landwirtschaftsministers bedauerlicherweise die Beseitigung der Gesindeordnung als Grund für die Landflucht angegeben hätten.
Abg. Mönke (Dtn.) führt aus, die Behauptungen über die niedrigen Löhne in Ostpreußen seien unzutreffend. Man müsse auch das Land in Ansatz bringen, das die Arbeiter erhalten, ebenso die Wohnung. Wenn die Rentabilität besser werde, könne und werde die Landwirtschaft auch höhere Löhne zahlen. Man müsse auch den Bauern, nicht nur den Arbeitern ein Existenzminimum geben.
Abg. Hagemann (Ztr.) dankt dem Minister für die Wahrung der preußischen Rechte gegenüber dem Reich. Aufgabe des Landwirtschaftsministeriums sei es, mit Hilfe einer großzügigen Siedlung namentlich im Nordwesten des Staates die Landkinder bodenständig zu erhalten.
Landwirtschaftsminister Steiger gibt die Erklärung ab, das die Angelegenheit wegen der rechtselbischen Moore soweit gefördert sei, daß alsbald ein Anleihegesetz kommen werde. Im übrigen hätten in diesen Tagen Verbandlungen stattgesunden um etwa 12 000 Morgen Ödland in Kultur zu bringen. Was das Verhältnis zum Reich angehe, so werde unter Wahrung der preußischen Landeshoheit gemeinsam mit dem Reich gearbeitet werden.
Ministerialdirektor Articus gab Erklärungen ab über der Meinungsstreit zwischen dem Reich und Preußen.
Abg. Dr. Schiftan (D. Vp.) forderte, daß der Handelsvertrag mit Polen nicht aus dem Rücken der deutschen Landwirtschaft ausgetragen werde, und trat im übrigen für ländliche Siedlungen ein.
Landwirtschaftsminister Steiger betonte, daß er die Land- arbeitssorschung für ein sehr wichtiges Aufgabengebiet hält und daß er Pros. S e e d o r n 3000 Mark für derartige Forschungszwecke überlassen habe. Es werde hoffentlich in kurzer Zeit möglich sein, auf den landwirtschaftlichen Hochschulen nicht nur die Landarbeitslehre selbst, sondern auch die mit ihr zusammenhängenden Spezialfragen einer Lösung näher zu führen
DaS Haus vertagt sich dann auf Freitag.
poMsche Run-schau. verrtschesIieich.
Die Arbeitszeitverordnung. ■
Die Reichsregierung hat nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Arbeitszeitverordnung (Arbeitszeitnotgesetz) dem Reichstag vorgelegt. Inhaltlich bringt der Gesetzentwurf eine Abänderung der geltenden Arbeitszeitverordnung in denjenigen Punkten, die besonders zu Klagen über zu lange Arbeits - z e i t Anlaß gegeben haben. Zu Paragraph 6 der Arbeits- zettverordnung wird vorgeschrieben,, daß nach Wegfall eines Tarifvertrages die Behörde noch während dreier Monate keine längere Arbeitszeit genehmigen kann, als sie nach dem Tarifvertrag zulässig war. Ferner wird für behördlich zugelassene Mehrarbeit von Arbeitern ein angemessener Lohnzuschlag vorgeschrieben. Eine Säuberung des Paragraphen 9 macht die Verlängerung der Arbertszeit über zehn Stunden hinaus von einer behördlichen Genehmigung abhängig, während bisher dem Ermessen der Beteiligten nach dieser Richtung freier Spielraum gelassen war. Die wichtigste der im Entwurf vorgesehenen Änderungen ist, wohl die Rufhebung der Bestimmung der Arbeitszeitverordnung, die eine an sich ungesetzliche, aber von den Arbeitnehmern freiwillig geleistete Mehrarbeit unter gewissen Voraussetzungen für straffrei erklärt.
Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes.
Das Reichskabinett hat den Entwurf eines Berufs- imSbUbunasgesetzes verabschiedet. Der Entwurf regelt die Berufsausbildung Jugendlicher, und zwar aller Jugendlichen mit Ausnahme derjenigen, die in bet Landwirtschaft beschäftigt werden. Es handelt sich um ein Rahmengesetz; vorgesehen ist weitgehende beruf- ständische Selbstverwaltung auf der Grundlage der Gleichberechtigung der Arbeitgeber und der Arbeit- «dpner. Neue Behörden zu schaffen, ist nicht beabsichtigt, bte Regelung soll erfolgen im Anschluß an die schon bestehenden gesetzlichen Vertretungen von Handel, Industrie und Handwerk.
Dk französischen Truppen im Saargebiet.
Der beim Völkerbundsekretariat eingetroffene Bericht der Regierungskommission des Saargebiets über die Frage
der französischen Trustpenbesetzung, der in der Märztagung des Rates zur Verhandlung stehen wird, enthält folgenden Kompromißvorschlag: Die französischen Truppen würden offiziell das Saargebiet verlassen, aber 800 Mann zur Sicherung des Durchgangsverkehrs der Truppen aus dem besetzten deutschen Gebiet im Saargebiet zur Verfügung einer zu schaffenden Eisenbahnkommission müßten zurückbleiben. Diese 800 Mann würden jedoch als internationale Polizeitruppe organisiert und uniformiert werden. Außerdem könnte die Regierungskommission auf die in der Nähe des Gebietes stationierten französischen Truppen im Notfall zurückgreifen. Dieser Antrag ist mit vier gegen eine Stimme von der Regierungskommission angenommen worden.
Aus In- und Ausland.
Berlin. Das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 tritt am 1. Oktober d. I. in Kraft. Die wichtigste Bestimmung des neuen Gesetzes ist die Ver- Pfuchtung aller an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidenden Personen, sich von einem approbierten Arzt behandeln zu lassen.
Berlin. Der Feme-Untersuchungsausschuß des Reichstages ftthrte die Besprechung über die vorliegenden Anträge zum Komplex der bayerischen Fälle zu Ende. Die Abstimmung über die Anträge soll am Sonnabend stattfinden.
Berlin. Reichstagspräsident L ö b e ist von einer Blinddarmentzündung befallen worden. Sein Befinden hat sich so verschlechtert, daß eine Operation vorgenommen werden mußte.
Berlin. Der nationalsozialistische Abgeordnete Straffer hat seinen Austritt aus der Fraktion der Völkischen Arbeitsgemeinschaft erklärt. Durch diesen Austritt verliert die völkische Fraktion zunächst die Fraktionsstärke.
Berlin. Anläßlich der Tagung des Kirchensenats der Preußischen evangelischen Landeskirche fand bei Kultusminister Dr. Becker ein Empfangsabend statt, an dem die Mitglieder des Kirchensenats unter Führung ihres Präses D. Winckler, der evangelische Oberkirchenrat mit seinem Präsidenten D. Kap- ler und Mitglieder des Landtages teilnahmen.
Bremen. Admiral S ch e e r, der auf dem Dampfer „Lützow" eine Mittelmeerreise machte, ist im Hafen Algier als einzigem Passagier das Betreten französischen Bodens verboten worden.
SinrWmg einer Machen Mörderin.
Fünfmal zum Tode verurteilt.
Dieser Tage wird in Warschau an der achtzig- fachen Raubmörderin Janina Zblonska das Todesurteil durch den Strang vollzogen werden. Die Zblonska hat achtzig Raubmorde gemeinsam mit ihrem Manne in Polen und in Frankreich verübt. Sie war eine Frau von besonderer Schönheit, und lockte ihre Opfer auf offene Felder. Dann erschien ihr Mann, der dem Opfer den Todesstoß gab und Geld und Wertsachen an sich nahm. Die Zblonska wurde bereits zum fünften Male zum Tode verurteilt. Ihr Mann wurde im Vorjahr in Wilna hingerichtet. Die Raubmörderin versuchte während der Haft des öfteren Selbstmord. Sie hat u. a. achtundvierzig große Nägel, drei Eßlöffel und zahlreiche Glasscherben verschluckt. ______________
Strenger Frost in Westpreußen.
. Die Weichsel ju gefroren.
Der außerordentlich starke Frost der letzten Tage hat zu einer Vereisung der Weichsel und zu einer Unterbrechung des Schiffahrts- und Fährverkehrs geführt. Die Eisbrecher des Hafenausschusses sind nicht in der Lage, helfend einzugreifen, da sie zum Teil selbst in der Weichselmündung im Eise festliegen und nicht in der Weichsel vorwärtskommen können. Der Autobusverkehr zwischen Marienburg und Werder sowie Danzig ruht völlig. Der starke Frost hat die ganze Putziger Bucht zufrieren lassen, so daß eine Einfahrt in die Bucht unmöglich ist. Auch an der Helaer Küste ist durch das Wetter der letzten Tage erheblicher Schaden angerichtet worden. Die Halbinsel Hela ist bis zu den Eisenbahngleisen infolge des Sturmes überschwemmt würden. A
Beginn des Ägens-prozeffes. i
(1. Tag.) § Berlin, 24. Februar.
In Berlin begann vor dem Schwurgericht in unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Bombe die Verhandlung gegen den Landaericktsdirektor Bernbard Jüraens und seine
Ehefrau Marie Jürgens, denen eine ganze Reihe schwerer Verbrechen zur Last gelegt wird. Nach der Anklage soll Jürgens sich des Kreditbetruges, der gewohnheitsmäßigen Hehlerei uno des Versicherungsbetruges in zwei Fällen schuldig gemacht haben. Er ist außerdem wegen wissentlich falscher Anschuldigung und wegen eines Betrugsversuches gegen den Justizfiskus angeklagt, der darin erblickt wird, daß Jürgens unter falschen Angaben Schadensersatzansprüche im Prozeß- wege gegen den Fiskus geltend macht. Frau Jürgens wird Kreditbetrug in 36 Fällen, Meineid und Versicherungsbetrug zur Last gelegt.
Die Angeklagten beteuern ihre Unschuld.
Die beiden Ehegatten, die aus der Haft vorgeführt wurden, mußten in der Anklagebank weit voneinander getrennt Platz nehmen. An der Verhandlung nehmen auch Vertreter des Justizministeriums teil. Nach Eröffnung stellte der Vorsitzende fest, daß Jürgens in diesem Jahr 51 Jahre und Frau Jürgens 43 Jahre alt wird. Außerdem erklärt der Vorsitzende, daß in einer Reihe von kleineren Fällen die Strafkammer ein Hauptverfahren abgelehnt habe. Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses dürfen die Angeklagten im Verhandlungssaal vor ihren Verteidigern Platz nehmen. Als nun Jürgens das Wort erhält, betonte er, daß er sich nicht als Angeklagter, sondern als ein Mann fühle, dem schwerstes Unrecht zugefügt worden und dem daran gelegen sei, dieses so schnell als möglich aufzuklären. Eine unwahre persönliche Hetze, vielleicht aus durchsichtigen politischen Beweggründen, vielleicht in der Absicht, der Justiz etwas am Zeuge zu flicken, habe eine Ära geschaffen und ein Bild entworfen, das mit den Tatsachen in krassem Widerspruch stehe. Mit Politik und mit seinem Dienst habe dieser Prozeß nicht das geringste zu tun. Es lägen schwere Justizirrtümer vor, die im Interesse der Rechtsidee wieder gutgemacht werden müßten. Als Angeklagter, so sagte Jürgens weiter, werde er sich streng sachlich äußern. Auch seine Frau halte er für strafrechtlich nicht schuldig.
Darauf erklärt die Angeklagte Frau Jürgens kurz, daß sie nicht schuldig sei und keinen Falscheid geleistet habe. Auch habe sie keinen Betrug begangen und keinen Einbruch fingiert
Der Erbschaftsstreit der Frau Jürgens.
Der Vorsitzende ging daraufhin nach der Anklage das Vorleben der Frau Jürgens durch, wenigstens soweit es sich auf die Zeit vor ihrer Heirat mit Landgerichtsdirektor Jürgens^ erstreckt. Wie Landgerichtsdirektor Bombe darlegte, war Frar Jürgens in erster Ehe mit dem Fabrikanten Kugler in Kasse! verheiratet, der ein wohlhabender Mann war, Anteile an gutgehenden Unternehmungen besaß, eine große Villa sein eigen nannte usw. Im Mai 1918 starb Kugler und es kam nun 31 einer Erbschastsauseinandersetzung zwischen Frau Jürgens und der Mutter ihres verstorbenen Mannes Kurz danach trat Frau Jürgens mit der Evaporator-Gesell- schaft in Berlin in Verbindung, der sie die Patente der Ofen fabrik Kugler u. Gelbke, die dem verstorbenen Mann gehörte zum Preise von 300 000 Mark überließ. Von dieser Summ, behielt Frau Jürgens die Hälfte. Die Anklage macht nur der Beschuldigten zum Vorwurs, daß sie ihrer Schwiegermutter diese Verkaufsverhandlungen verschwiegen und übet den Eingang der Gelder im unklaren gelassen habe.
Frau Jürgens erklärte zunächst, daß ihre Schwiegermutter bei Lebzeiten ihres Mannes recht nett zu ihr gewesen sei, das sich das aber nach dem Tode Kuglers geändert habe. Soson nach der Beerdigung habe die Schwiegermutter erklärt: „Alles was hier ist, das Haus usw. gehört mir, denn Karl schuldet! mir 150 000 Mark? Du kannst ja in Stellung gehen, das mache« jetzt viele Frauen," und auf den Vorhalt der Schwiegertochter daß das doch sicher nicht im Sinne des Verstorbenen gelegen habe, hätte die Mutter erwidert: „Was er gewollt hat, ist mü egal, ich verlange mein Recht und mein Geld." Ich habe in Gegenteil meine Schwiegermutter gebeten, mit mir zu der . Verhandlungen nach Berlin zu fahren. Bis zur Mittagspauß wurde die eingehende Vernehmung der Angeklagten in biefel^* Angelegenheit fortgesetzt.
Landgerichtsdirektor Jürgens sagt aus.
Nach einer halbstündigen Pause wurde LandgerichtSdirektoi Jürgens vernommen. Der Angeklagte ist in dem zweiten Erb- schaftsprozetz, den die alte Frau Kugler gegen die Schwiegev tochter angestrengt hatte, als Zeuge vernommen worden. Damals sagte er aus, daß er bei der Heirat über das Vermöge« seiner Frau nicht orientiert gewesen sei. Er habe nur gemerkt daß sie ungewöhnlich viel Schmuck besaß, der wohl einen We« von 25 000 Mark gehabt haben muß. Von dem RechtsanwaL des verstorbenen Kugler habe er aber erfahren, daß die Ver mögenslage des ersten Mannes seiner Frau eine sehr schlecht« gewesen sei, daß Kugler zum Schluß Schulden hinterlassen habe ? Der Angeklagte sagt dann wörtlich: „Ich stehe zu meinem Erdi und werde alles aufklären."
Jürgens gibt noch eine Anzahl weiterer Einzelauskünfte über das Vermögen und die Geschäfte seiner Frau, die mitunter in das Gespräch eingreift. — Gegen 2 Uhr mittags erklärte die Angeklagte Frau Jürgens, der Verhandlung nicht weiter folgen zu können. Snfolgebeffen wurde die Sitzung abgebrochen und aus Freitag vertagt.
Die Brüder Michael
Roman von Wolfgang Marken.
79) • (Nachdruck verboten.)
Entsetzt sahen sich die Anwesenden an. Manchem stockte das Herz. Fassungslos blickten sie aus den Angeklagten.
Herr Eschler.Hochheim sah auf Hanna, die sich bemühte, aufrecht zu bleiben.
„Kind, Hanna! Komm', ich bringe dich nach Hause."
„Nicht, nicht," flehte sie kaum hörbar.
Die hörte nicht seine Worte, sie sah nur auf den Geliebten, der mit starren, harten Zügen dastand. Sie allein sah, wie er kämpfte, wie seine Seele blutete, sie sah das ungehure Leid, das aus seinen Zügen schrie.
Sie schleppte sich bis an die Schranke, die den Geliebten von ihr trennte.
„Klaus, du," flehte sie.
Er faßte nach ihren Händen und zog sie an sich.
' „Ich bin schuldlos, Liebste."
„Ja, Klans, aber sie wollen dich verderben," schluchzte sie auf. Dann verließe,« sie die Kräfte, mit einem erschütternden Schrei brach sie zusammen.
Herr Eschler.Hochheim stützte Hanna. Alles in ihm war in höchster Erregung. Der alte Gerichts- -jener und ein Polizeiwachtmeister halfen ihm.
Das Publikum stand der ergreifenden Szene, die sich so blitzartig abspielte, hilflos gegenüber.
Der Jammer des jungen Mädchens krumpfte ihnen das Herz zusammen. Mit feuchten Augen sahen sie auf das ohnmächtige, liebreizende Mädchen. Ein paar hysterische Frauen schrien aus.
Ein ungeheurer Tumult entstand und steigerte sich immer mehr.
Der Vorsitzende wagte nicht zur Klingel zu greifen, die Szene ergriff ihn selbst aufs tiefste.
Nur einer stand unberührt — Staatsanwalt Dr. 1 Wälfung. Seine Augen hingen an Werner, der mit bebenden Lippen auf Klaus einsprach.
Angst und heiße Bruderliebe sprachen aus Werners verzweifelten Zügen.
Klaus wehrte ab.
„Laß gut sein, Werner. Es ging nicht anders. Schilt mich. Ich konnte nicht anders sprechen."
„Sie wollen dich schuldig haben, sie wollen dich verderben."
„Ich glaube immer noch, daß sich die Gerechtigkeit durchsetzen wirb," antwortete Klaus fest.
Da ließ der Vorsitzende eine Pause von einer Stunde eintreten. Aber nicht einer aus dem Publikum verließ den Platz.
Klaus und Werner wurden aus dem Gerichtssaal geführt. Vor der Tür des Gerichtssaales blieb Klaus einen Augenblick erschöpft stehen.
Die Oktobersonne schien durch die Fenster und malte Kringel an die Wand.
„Oeffnen Sie das Fenster einen Augenblick/ forderte Klaus den Wachtmeister auf.
Der wußte nicht recht was er tun sollte.
Klaus lachte bitter. „Haben Sie keine Sorge, mein Bester. Ich denke nicht daran, aus der Welt zu gehen. Sehen Sie doch, wie köstlich heute die Sonne scheint."
Als er dann mit Werner am offenen Fenster stand, atmete er tief auf. Unwillkürlich schloß er die Augen, und ein so tiefer Friede durchdrang ihn, daß sich alle Spannung seines Körpers löste.
Die vier Polizisten, die ständig um die Angeklagten waren, wagten das Paar, das umschlungen vor dem Fenster stand, nicht zu stören.
Die Journalisten und anderes Publikum sahen erschüttert auf die Brüder.
Dann schloß Klaus selbst das Fenster wieder und
dankte seinen Begleitern in seiner ernsten, aber doch alle Herzen gewinnenden Art für ihre Nachsicht.
* * *
Im Richterzimmer ging es lebhaft her. Der Vorsitzende, der Oberlandesgerichtsrat, sprach eifrig mit dem Staatsanwalt.
Er sprach fast allein. Der Staatsanwalt hörte mit halbem Lächeln zu.
„Ihre Gesinnung in Ehre, Herr Vorsitzender, nichts gegen Ihr gutes Herz, aber es ist hier nicht am Platze. Er ist der geriebenste Verbrecher, den ich kennen lernte, verlassen Sie sich baranf."
„Das ist ganz unmöglich, Herr Doktor."
„Bestimmt, -er Bursche ist raffiniert, er operiert geschickt mit seiner Offenheit. Seine Freimütigkeit ist ein Täuschungsmanöver. Warten Sie mein Plädoyer ab. Ich habe noch den Haupttrumpf. Den werde ich nachher ausspielen. Sie haben recht, Herr Oberlandes- ge,tchtsrat, es ist oft maßlos hart, unser Amt aus- zuüben, aber eine gewisse Befriedigung gewährt es doch, einen Mörder, einen hartnäckigen Leugner zu überführen."
Da schwieg der Vorsitzende. Er dachte an daS arme Wesen, das im Gerichtssaale zusammengebrochen war.
* * *
Unter atemloser Spannung -es Publikums begann Staatsanwalt Dr. Wälfung sein Plädoyer.
Er begann mit dem Lebenslauf der Brüder, schilderte ihre Verhältnisse, als sie noch in Thüringen auf dem Michaelshof weilten. Schrittweise ließ er ihre Lebensgeschichte an dem geistigen Auge der Lauschenden vorüberziehen, ließ den Haß, der sie beide von ihrem Stiefbruder trennte, riesenhaft erstehen. In den grellsten Farben malte er. Er versuchte begreiflich zu machen, daß durch die phänomenale Laufbahn als Läufer eine Art Größenwahn in den Seelen der Brüder entstanden sei, der ihre Handlung entscheidend beeinflußte. Fortsetzung folgt.