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Nr. 44 Dienstag, den 22. Februar 1927 77. Jahrgang
Jürgens.
In dieser Woche beginnt nach einjähriger Voruntersuchung die Verhandlung vor dem Berliner Landgericht III gegen den Landgerichtsdirektor Jürgens und seine Frau. Die Anklage lautet aus Meineid und Versicherungsbetrug. Der Fall hat seinerzeit wegen der Stellung des Hauptangeklagten das größte Interesse hervorgerufen, das jetzt aufs neue wachgerufen wird. Zu dem Prozeß wird uns von besonderer Seite geschrieben:
Es erregt in Deutschland ein ganz besonderes Aufsehen, wenn ein Richter, gar ein höherer Richter, gegen das Gesetz verstößt und selbst vor dem Richter erscheinen muß. Das geschieht jetzt mit dem Landgerichtsdirektor Jürgens, ein Fall, der deshalb auch so bemerkenswert ist, weil Jürgens ein sehr bekannter Richter war.
Es rührt auch wirklich an tiefstes Empfinden, wenn ein Mann, in dessen Händen die Wahrung des Rechts liegt, selbst gegen das Recht verstößt. Geschieht es nur einmal, so wird menschliches Verstehen einige Entschuldigung finden. Aber Jürgens wird beschuldigt, fortgesetzt Kreditschwindeleien, Betrügereien verübt, ja einen Meineid geleistet zu haben. Während er also Recht sprach, über das Schicksal anderer Menschen entschied, waren seine Hände nicht rein, und derselbe Mann, der den Zeugen den Eid abnahm, hat vielleicht selbst unter Eid wissentlich falsch ausgesagt.
Selten, überaus selten geschieht ja derartiges, daß ein Richter auf der Anklagebank Platz nehmen muß, recht selten, daß Rechtsanwälte aus Verteidigern zu Angeklagten werden. Dann versiegt Spott oder Kritik, dann tritt gespannter Ernst auf die Gesichter der Zuhörer, die dabei sind, wenn über das Schicksal eines Mannes entschieden wird, dessen Beruf es ist, der Rechtsordnung zu dienen. Hier steht Letztes, Höchstes auf dem Spiel.
Unrecht aber wäre es, aus solchem Einzelfall Allge- meines zu folgern. Gewiß ist die Kritik gegen die Rechtsprechung schärker geworden. ob berechtigt,.->der unberechtigt, soll dahingestellt bleiben. Und doch bleiben auch die Fälle von Rechtsprechung, die von der Kritik gemißbilligt werden, gegenüber der Riesenmenge von richterlichen Entscheidungen ganz vereinzelt. Man denke doch einmal daran, daß in Deutschland jährlich 450 000 bis 500 000 Richtersprüche gefällt werden, die Strafen verhängen, Unrecht feststellen, Lebensschicksale entscheiden Und schließlich, wenn die Kritik so laut wird — der Richte, ist doch auch nur ein Mensch mit allen Irrtümern unb Fehlern, und nur, wer nie in seinem Leben irrte und fehlging, mag die Berechtigung haben, zu verwerfen, wo nur ein Verstehen am Platze ist. Man hat iv letzter Zeit so viel von einer „Vertrauenskrise" der Justiz gesprochen. Das ist sicher übertrieben. Genau so übertrieben wie das Wort von der „Weltfremdheit" bei Richter. Vielleicht gibt es überhaupt keinen Berufsstand^ vor dessen Augen eine so sinnverwirrende Fülle menschlichen Geschehens vorüberrollt, wie es vor bem Recht findenden, also menschliche Beziehungen jeder Art regelnden Richter vor sich geht. Daß er dabei versucht, Abstand von den Dingen zu wahren, ist seine Pflicht. Daß er dann auch einmal einem Irrtum zum Opfer füllt, kann nichts an bei Tatsache ändern, daß unsere Justiz immer noch in den breitesten Kreisen des Volkes unbedingtes Vertrauen genießt.
Der Grundpfeiler, auf dem dieses Vertrauen sich aufbaut, ist die Unabsetzbarkeit des Richters. Und die damit gegebene Unabhängigkeit gegenüber den Großen ' gegenüber dem nicht immer stichhaltigen Urteil der öffentlichen Meinung. Wenn kritisiert wird, so wird man dieser Kritik in gar manchen Füllen entgegenhalten, daß auch der Zuhörer einer Gerichtsverhandlung oft zwiespältiger Meinung über die Vorgänge vor den Schranken ist, der Bericht darüber aber allzuoft Wesentliches vergißt und ein schiefes Bild zur Darstellung bringen kann. Im großen und ganzen kann das deutsche Volk stolz sein auf seine Rechtsprechung und seine Richter und der Fall Jürgens zeigt nur, daß er als Einzelerscheinung zu betrachten ist *
Die Verhandlung wird, wie man annimmt, etwa zehn Tage in Anspruch nehmen. Eine Reihe von graphologischen Sachverständigen wird an ihr teilnehmen, weil auch mit anonymen Briesen gearbeitet worden ist. Die Staatsanwaltschaft hat sämtliche Fälle ausgeschieden, die ihr nicht völlig geklärt schienen, und nur insoweit Anklage erhoben, als def Tatbestand zuungunsten von Jürgens klargestellt sein sollt Das Ehepaar soll Einbrüche in seine Wohnungen in Kol- berg und Stargard vorgetäuscht und die Versicherungssummen für Die von ihm selbst beseitigten, angeblich gestohlenen Gegenstände erhoben haben. Die Ehefrau ist ferner in zahlreichen Fällen des Kreditbetruges beschuldigt.
Mrtfthasillche Forderungen des Sansabundes.
Finanzausgleich und Gewerbesteuer.
Der Hansabund für Gewerbe, Handel und Industrie hat in einer der Reichsregierung und dem Reichstag zugeleiteten Eingabe zum Finanzausgleichsprovisorium für 1027 eine Reihe von Forderungen erhoben. Die Eingabe fordert vor allem Beschleunigung der Vorbereitung des endgültigen Finanzausgleichs, die Aufhebung der Reichs- subventionierung wirtschaftlich lebensunfähiger kleinster Einzelstaaten, die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuern
Zuspitzung der
Sie Akerzeichaong des HankarMommens.
Der Generalstreik in Schanghai.
Nach einer Neutermeldung ist zwischen den, englischen Gesandtschaftsrat O'Malley und dem Minister des Äußeren der Kantonregierung, Tschen, das englischchinesische Hankauabkommen unterzeichnet worden, über seinen Inhalt verlautet, daß bis zum 15. März die Polizeigewalt und die Leitung der öffentlichen Arbeiten in der Konzession in den Händen der jetzigen chinesischen Behörden bleiben sollen. Am 15. März soll auf der allgemeinen Jahresversammlung der Steuerzahler der Konzession die Auslösung der alten britische» Munizipalverwaltung ausgesprochen und die Verwaltung einer neuen Körperschaft übertragen werden, die von der nationalistischen Regierung nach dem Vorbild der Einrichtungen in den unter besonderer Verwaltung stehenden Bezirken gebildet werden wird. Ein entsprechendes Abkommen soll dieser Tage für die britische Konzession in Kiukiang abgeschlossen werden.
Inzwischen nimmt der G e n e r a l st r e i k in Schanghai immer größeren Umfang an. Die Berichte widersprechen sich; sie melden von 125 000 bis 250 000 Streikenden in der Stadt, wo der Generalstreik den Boden für den Einmarsch der kantonesischen Truppen vorbereiten soll. Die Trambahn, die Baumwollspinnereien, die Post, die Elektrizitäts- und Wasserversorgung der Chinesenstadt, die Presse, die amerikanischen und englischen Zigarettenfabriken, der Hafenbetrieb und einige große chinesische Warenhäuser sind von dem Streik betroffen. Eine Meldung des „Daily Telegraph" spricht von eines, V e.r - schä^rfung der Streiklage. Trotzdem scheint es
zum 31. März 1928 sowie endlich auch zum gleichen Termin die Ausschaltung des Zuschlagsrechts zur Grunderwerbssteuer in Fällen, in denen reichsrechtlich eine Wertzuwachs- steuer nicht vorgesehen ist.
Formulierte Vorschläge legt der Hansabund dann hinsichtlich der Gewerbesteuerfragen vor. Der Vorschlag läuft darauf hinaus, daß gegenüber den einzelnen steuerpflichtigen die Anforderungen aus der Gewerbe- crtragsteuer, Gewerbekapitalsteuer und Gewerbelohn- summensteuer insgesamt nicht höher sein dürfen als 30 % der auf dem gewerblichen Einkommen ruhenden Steuerpflicht aus dem Reichseinkommen- oder Körperschafts- neuerrecht. Soweit die Gewerbesteuerforderungen diesen Prozentsatz überschreiten, sollen die Mehrforderungen durch die vom Steuerpflichtigen zu verlangende Verrechnung beim zuständigen Finanzamt zu gleichen Teilen von seinen Reichseinkommen- oder Körperschaftssteuerzahlnn- gen und feinen Gewerbesteuerzahlungen in Abzug gebracht werden.
Erste Potsdamer Parade nach dem Kriege.
Zum erstenmal seit Beginn des Weltkrieges fand im Potsdamer Lustgarten wieder eine Truppenparade statt die von General der Infanterie Heye, dem Chef bei Heeresleitung, abgenommen wurde. Als offizieller Gast war der amerikanische Botschafter in Berlin, Shurman,
anwesend. Auf unserem Bild sieht man den Chef bei Heeresleitung, General der Infanterie Heye (Mitte), der amerikanischen Botschafter Shurman (in Zivil), hinter dem Botschafter mit Ordensstern am Kragen Generalleutnant Hasse, Kommandeur der 3. Division und Oberbefehlshaber im Wehrkreise III, auf dem Wege zur Parade.
Lage in China bis jetzt ziemlich ruhig zugegangen zu sein. Auch die Fremdenviertel blieben bisher unbehelligt.
Der chinesische Polizeichef, General Li, geht sehr energisch gegen die Agitatoren vor und hat kurzerhand über 30 von ihnen hinrichten lassen. Die Köpfe von über zwanzig Personen hängen bereits in den verschiedenen Stadtteilen an langen Pfählen als Warnung und als Zeichen, daß es ihm mit seiner Drohung ernst ist.
Auch in Jtschang wird gestreikt. Hier richtet sich die Streikbewegung gegen die Engländer.
In Hankau trifft die englische Regierung Vorsichtsmaßnahmen für den Fall einer neuen Streikbewegung. Die englischen Truppen in Schanghai werden in den Kasernen zurückgehalten, um jederzeit geschlossen eingreifen zu können. Man nimmt an, daß eine Zusammenarbeit der japanischen, französischen, italienischen, amerikanischen und englischen Streitkräfte für den Notfall schon vorbereitet ist. Auf die Schwierigkeit einer Verteidigung der internationalen Siedlung Schanghais weist der „Observer" hin, der ausführt, England müsse sich in K>em Falle auf die internationale Siedlung beschränken, denn ein etwaiger Einmarsch englischer Infanterie in die Chinesenstadt und ebenso eine Beschießung durch die im Hafen liegende Flotte würde einen offenen Krieg gegen China bedeuten.
Eine englische Rote an Außland?
Eine letzte Warnung.
Nach einer Meldung des „New Uork Hcrald" aus London soll die englische Regierung eine Note fertiggestellt haben, die eine letzte Warnung an die Adresse der Sowjet- regierung richtet und diese davon in Kenntnis setzt, daß der englisch-russische Handelsvertrag aufgehoben wird, sctüv- &tttH<wb sein< ^ii^ lEonübsr England nicht ändert.
Deutscher Aeichsiag.
(274. Sitzung.) CB. Berlin, 21. Februar.
Die zweite Lesung des Reichshaushallsplanes für 1927 wurde fortgesetzt, und zwar beim Haushalt der Ver- rorgungen und Ruhegehälter. Der Ausschuß forderte in einer Entschließung die baldige Nachprüfung der
Bestimmungen über die RuhegchaltSvezüge, insbesondere soll die Einführung einer Höchstpension bei d^n Empfängern hoher Pensionen angestrebt werden. Die Sozial- demokraten verlangen eine Novelle zum Reichsversorgungs- gesetz, wonach die für die Versorgung der Kriegsopfer erforderlichen Mittel um mindestens 150 Millionen Mark verstärkt werden sollen. Die Kommunisten beantragen, die Peru- sionen für 104 Reichsminister und Staatssekretäre in Höhe von 1,7 Millionen Mark und die Pensionen für 1753 Generale usw. in Höhe von rund 21 Millionen Mark zu streichen.
Abg. Rottmann (Soz.) führt aus, daß entgegen der gehegten Erwartung die Zahl der Versorgungsberechtigten nicht gefallen, sondern gestiegen sei. Die Auswendungen für die Kriegsopfer betrügen in diesem Etat insgesamt eine Milliarde. Es sei beschämend, daß ein großer Teil der mit wertlosen Papiermark abgefundenen Kriegsbeschädigten jetzt bettelnd im Lande herumziehen müsse. Die jetzt im Pen- stonswesen bestehende Bevorzugung der Offiziere vor Den Beamten müsse aufhören. Der Redner verlangte schließlich eine Neuregelung der Ministerpensionen und ein P Zons- kürzungsgesetz, durch das hohe private Einkünfte zum Teil angerechnet werden sollen.
Abg. Laverrenz (Dtn.) trat für bessere Versorgung der Kriegsbeschädigten ein. Den Versuchen jur Pensionskürzung würden sich die Deutschnationalen mit aller Energie entgegensetzen, weil die wohlerworbenen Rechte der Beamten gewahrt werden müßten. Aus diesem Grunde würden seine Freunde auch die Ausschutzentschließung ablehnen. Die Pensionsdeuk-
Kt hätte viele Übertreibungen der Linken widerlegt. Nötig sei die Wiederherstellung der Tropenzulage bei den Pensionen.
Abg. Brüninghaus (D. Vp.) wandte sich gleichfalls geg « jede Art einer Pensionskürzung. Gewiß könne es aufreizend wirken, wenn in der Zeit der allgemeinen Not des Vater landes einige Offiziere sehr hohe Pensionen bezögen, aber ein Pensionskürzungsgesetz würde keine wesentliche finanzielle Wirkung haben. Ein solches Gesetz müßte außerdem als ver- fassungsändernd eine Zweidrittelmehrheit erfordern.
Abg. teerig (Ztr.) bedauerte, daß die in wiederholten Ent- schließungen verlangten Ausbesserungen für die Kriegsbe- schädigten noch nicht gewährt worden seien. Solange noch große Härten für die allerbedürstigsten Kriegsbeschädigte» bestünden, könne man nicht Tropenzulagen und dergl. wieder einsühren. Bei der Neuregelung der Pensionsverhältnisse bei Minister muß der in der Ausschutzentschließung enthalten« Gedanke verwirklicht werden, daß eine Höchstpension und die Erfassung der Ncbenbezttgc bei den Empfängern Hobel Pensionen anzustreben sei. Dabei dürfte zwischen Beam" und Offizieren kein Unterschied gemacht werden. Der Redner verlangte dann Auskunft über die Art der Verabschiedung des Generals L ü t t w i tz und ob ihm dadurch ein Anspruch auf eine Pension gesichert worden sei.
Abg. Neddermeyer (Komm.) begründete die kommunistischen Anträge auf Streichung der Minister- und Generalspensionen. Von anderthalb Millionen Kriegsbeschädigten erhielten nur 170 000 eine Versorgung.
Abg. Ziegler (Dem.) forderte eine Reform in der Versorgung der Anwärter, die frei von parteitaktischen Rücksichten sei. Die Regelung werde allerdings erschwert durch die Erregung, die die Denkschrift über die Offizierspensionen hervorgorufen habe. Im Falle des Hochverräters Lüttwitz