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mit den Beilagen: Seimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Serb und Scholle / Anterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 42 (erstes Null)

Sonnabend, den 1g. Februar 1927

77. Jahrgang

Vertauschte Rollen.

Rechter Hand linker Hand man wird sich bald in den verworrenen Verhältnissen der Gegenwart gar nicht mehr zurechtfinden können. Wer kürzlich in den Berlin-Moabiter Justizpalast in einen Gerichtssaal hin- eingeriet, in dem, wie der ungewöhnliche Menschenandrang vermuten ließ, besondere Ereignisse vor sich gehen mußten, der konnte auf der A n k l a g e b a n k neben einem Journa­listen einen wohlbestallten R e ch t s a n w a l t auf der einen und einen zwar noch nicht angestellten, aber immer­hin doch schon amtierenden Staatsanwalts­assessor auf der anderen Seite bewundern, beide der schweren öffentlichen Beleidigung eines hohen Richters bezichtigt. Und Richter und Geschworene eines früheren Meineidsprozesses mußten hier als Zeugen vernommen werden, um einen Tatbestand zu klären, der sonst unter dem strengen Schutz des gesetzlichen Berufsgeheimnisses vor den Blicken einer wißbegierigen Öffentlichkeit geschützt bleibt. *

Ein oder zwei Tage später und wieder sitzt ein Rechtsanwalt, seines schwarzen Talars für immer entkleidet, auf der Anklagebank. Diesmal unter der Be­schuldigung, an dem Verbrechen der Aktenbeseitigung mit­gewirkt zu haben, und er wird, während im ersten Falle hohe Geldstrafen über die Rechtsverletzer verhängt wurden, auf ein Jahr ins Gefängnis gesteckt. Und zum dritten­mal steht man einen Staatsanwaltsassessor auf der Anklagebank, gleichfalls wegen Untreue im Amt zur Rechenschaft gezogen, für die er sich von seinen Gevattern mit lumpigen fünfzig Mark abfinden ließ, während diese selbst den Löwenanteil an den durch ihre strafbare Hand­lung erzielten Geldsummen an sich brachten.

*

In allen diesen Fällen hatte man es unzweifelhaft mit wahrhaften Justizbeflissenen zu tun. Doch, um zu .^i Schaden aM^ denM ^äÄ^ ebenfalls in Dem sonst doch angeblich so hellen Berlin, erst einer regelrechten Entlarvung eines früheren Kell­ners, der wohl über ein halbes Jahr lang als regel­rechter Gerichtsassessor bei verschiedenen Rechts- anwälten der Reichshauptstadt Hilfs- und Vertreterdienste geleistet hatte, um diesem munteren Kumpan der Göttin Justitia das Handwerk zu legen. Wie pflegte man sonst auch in Juristenkreisen über die falschen Ärzte die Nase zu rümpfen und wohl auch über gestrauchelte Jünger Äsku­laps den Stab zu brechen, wenn die Gerichte sich mit ihnen, sei es beim Vorliegen von sogenannten Kunstfehlern oder gar bei gewissen verbotenen Handlungen, befassen mußten. Der nimmer ruhendeFortschritt" der Zeit führt nun auch rechtsbeflissene Anwälte und Assessoren in steigender Zahl vor den Kadi. Man wird bestimmt nicht zu schars urteilen, wenn man diese Vertauschung der Rollen zwischen Anklägern und Verteidigern mit Angeklagten und Ver­urteilten als Anzeichen eines bedenklichen Niederganges in einem Berufe bezeichnet, auf dessen peinlichster Rein- erhaltung ein wesentlicher Teil unseres staatlichen Lebens beruht.

*

Auch in der Politik wird heute oft mit vertauschten Rollen gekämpft. Wer gestern noch in der Opposition war, ist über Nacht an verantwortliche Stelle ge­treten, von der aus sich die Dinge, das weiß man aus vielfältiger Erfahrung, doch zuweilen ganz anders an- fehen als von der Bank der Spötter, die es leicht haben, nur immer d i e Seite der Dinge zu kennen, die ihnen gefällt oder vielmehr nicht gefällt, um daran ihre mehr oder weniger scharfe Kritik zu üben. Wenn aber die polnische Regierung sich heute hinstellt und aus der Rolle der Angeklagten, die ihr gebührt, hinüber- wechselt auf den Sessel des Staatsanwalts, der das Deutsche Reich einer illiberalen, das heißt also auf deutsch: einer rückständigen, einer kulturwidrigen Frem­denpolitik zeiht, so liegt hier wirklich eine Anmaßung vor, eine Übergebung, die eigentlich von der ganzen Welt mit schallendem Gelächter ausgenommen werden müßte. Denn nirgends wird Wohl zurzeit das Gastrecht weniger respektiert als gerade in der Polnischen Republik, wäh­rend die Langmut der deutschen Regierung gegenüber gewissen polnischen Elementen, mit denen sich unsere Gerichte viel weniger beschäftigen konnten, als es an­gebracht wäre, nahezu unbegrenzt zu sein scheint.

Aber die Welt denkt auch diesmal gar nicht daran, den polnischen Rollenaustausch als das zu behandeln, was er ist: als eine F r i e d e n s st ö r u n g von ganz ungewöhnlicher Dreistigkeit. Nicht nur, daß die Fran­zosen selbstverständlich alle polnischen Lügen und Ver­leumdungen ungesehen übernehmen, ja, wenn irgend möglich, noch aus Eigenem übertrumpfen, auch die große englische Presse leistet den Warschauer Brunnenver­giftern freundliche Sekundantendienste natürlich nicht aus innerer Überzeugung von der Güte der polnischen Sache, sondern, weil ihr daran liegt, Deutschland als ver­meintlichem Freunde Rußlands ins Unrecht zu fetzen. Die Gegnerschaft Rußlands steht im Mittelpunkt der britischen Gesamtpolitik, ihr haben sich alle sonstigen Ge­sichtspunkte und Erwägungen bis auf weiteres unbe­dingt unterzuordnen. Deutschland wird trotzdem seinem östlichen Nachbarn gegenüber Recht und Würde z« w a h r e n wissen.

MerWverhMmW mit Polen

Keltere deutscheSchritte mKarschav

Sicherungen gegen die polnische Ausweisungspraxis.

Nach einer in der Warschauer Presse von dem pol­nischen Außenministerium veröffentlichten Erklärung lehnt die polnische Regierung sofortige Verhandlungen mit Deutschland über die Niederlassungs- und Aus- Weisungsfrage ab, erklärt sich aber zur Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen bereit. Eine be­sondere vertragliche Bindung in der Ausweisungsfrage lehnt die polnische Regierung mit der Begründung ab, daß Polen mit keinem Land besondere Verträge über Niederlassung und Ausweisung habe und daß die Rechts­stellung der Fremden in Polen durch eine liberale innere Gesetzgebung geregelt sei. Hierzu wird von maßgebender deutscher Seite erklärt:

Deutschland hat eine ganze Reihe von Handelsver­trägen geschloffen, in denen auch die Ausweisungsfrage geregelt ist. Die innere Gesetzgebung Polens über das Fremdenrecht gibt den Nachgeordneten Behörden eine ungewöhnlich weitgehende Machtbefug­nis, die in außerordentlich zahlreichen Fällen zuun­gunsten der Reichsdeutschen ausgeübt worden ist, wie auch die bekannten oberschlesischen Ausweisungs­fälle aus jüngster Zeit beweisen. Angesichts dieser Praxis ist es aus deutscher Seite von Anfang an für unbe­dingt erforderlich gehalten worden, die Aus­weisungsfrage im Rahmen der Niederlassungsbestim­mungen des Handelsvertrages mit zu regeln. Es sollte sich bei dieser Regelung nach deutscher Auffassung nicht etwa um eine ungewönhliche Einschränkung des Rechts zu Ausweisungen, sondern nur darum handeln, ebenso wie in anderen Verträgen die in der völkerrechtlichen Praxis allgemein üblichen Kategorien von Ausweisungs- gründcn zu umschreiben. Auch sollte dies selbstverständlich nicht in der Form einer einseitigen Bindung Polens, sondern auf der Grundlage voller Gegen­seitigkeit geschehen.

Erst infolge des Widerstandes der polnischen Dele­gation gegen eine Behandlung der Ausweisungsfrage ist von deutscher Seite versucht worden, diesen Punkt durch besondere Verhandlungen auf diplomatischem Wege in Warschau zu regeln. Die Erklärung der polnischen Re­gierung gibt keine völlige Klarheit darüber, ob die pol­nische Regierung nunmehr der Einbeziehung der Aus­weisungsfrage in die Handelsvertragsverhandlungen zu- stimmt und nur eine gesonderte vertragliche Regelung dieser Materie ablehnt, oder ob sie nach wie vor die Aus­weisungsfrage ausschließlich der innerpolnischen Gesetz­gebung vorbehalten will. Es wird daher durch weitere deutsche S ch r i t t e i n Warschau Klarheit darüber

Neuregelung öes OffiZierersatzes.

Der Reichswehrminister über das Rekrutierungssystem.

Im Haushaltsausschuß des Reichstages erklärte Reichswehrminister Dr. Geßler bei der weiteren Be­sprechung des Reichswehretats, daß das bisherige Rekru- tierungssystem absolut keinRührmichnichtan" sein solle. Wenn von irgendeiner Seite ein guter Borschlag zur Rekrutierungsfrage gemacht werde, so werde dieser auf das sorgfältigste geprüft werden. Augenblicklich fei dem Reichswehrministerium aber etwas Brauchbareres und Befferes nicht bekannt. Eines dürfe man allerdings nicht tun: fortwährend experimentieren! Zur Frage des Offizierersatzes gab der Minister zu, daß es in der Tat einige Regimenter gebe, die in ihren Offizierkorps verhältnismäßig viel Adlige hätten. Das habe aber seinen einfachen Grund darin, daß diese Regimenter aus deq ehemaligen Garde- und Kavallerieregimentern zusammen­gelegt worden seien.

Im übrigen werde der Offizierersatz jetzt dergestalt neu geregelt, daß alle Vormerkungen zu streichen sind."

Die Richtlinien der Reichsregisrung.

Eine nachträgliche Veröffentlichung.

Der authentische Wortlaut der Richtlinien und der pro­tokollarischen Zusätze, die während der Regierungsverhand­lungen als Grundlage der Besprechungen dienten und deren Inhalt inzwischen in die Erklärungen der Reichsregierung und der Regierungsparteien aufgegangen ist, wird jetzt auf Beschluß der Koalitionsparteien veröffentlicht.

In den Richtlinien wird Fortführung der bis­herigen Außenpolitik im Sinne gegenseitiger fried­licher Verständigung, Anerkennung der Rechtsgültigkeit von Locarno sowie loyale gleichberechtigte Mitarbeit im Völker­bund festgelegt. In der Innenpolitik wird Anerkennung der Rechtsgültigkeil der in der Verfassung von Weimar begründeten republikanischen Staatsform, Schutz dieser Ver­fassung und der verfassungsmäßigen Reichsfarben zugesagt, ebenso ein Vorgehen gegen alle Vereinigungen und Bestre­bungen, die den Umsturz der bestehenden Staatsform be­zwecken.

Bezüglich der Reichswehr wird deren Angehörigen

zu schaffen sein, ob aus irgendeinem Wege eine befriedi­gende Regelung der Ausweisungspraxis zu erzielen ist und damit die gegenwärtigen Schwierigkeiten für die Fortsetzung der deutsch-polnischen Handelsvertragsver­handlungen beseitigt werden können. Sollte Polen jede Regelung auf diesem Gebiet ablehnen, so wäre dies der deutlichste Beweis dafür, daß es seine willkürliche Ausweisungspraxis fortsetzen will.

Polen will keinen Handelskrieg.

Der polnische Handelsminister Dr. Kwiatkowski ge­währte einem Vertreter desKurjer Poranny" eine Unter­redung, in der er darauf hinwies, daß Polen eine Ver­längerung des deutsch-polnischen Zollkrieges nicht wünsche, wenn auch die bisherigen Ergebniffe des Zollkrieges für Polen nicht ungünstig seien. Auf die Frage, ob die pol­nische Regierung die Absicht habe, auf die Taktik der Reichsregierung mit Sondermaßnahmen zu antworten, antwortete Dr. Kwiatkowski, daß die polnische R ierung trotz allem aus eigener Initiative nichts unter­nehmen wolle, was die Handelsbeziehungen mit Deutschland verschärfen könnte, nur könne Polen nicht ohne weiteres und einseitig l ...tschland jene rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteile einräumen, die ihm auf Grund eines zukünftigen Handelsvertrages zuerkanut werden könnten.

Amerikanischer Mahnruf an Polen.

DasNew Nork Journal of Commerce" schreibt in einem Leitartikel über die Schwierigkeiten der den P polnischen Handelsvertragsverhandlungen: Polen leide unter dem gegenwärtigen Zu st and ein gut Teil mehr als Deuticü 1 anD habe aber trotzdem auf Kosten feine? Handels oft eine Deutschland aufreizende Politik verfolgt. Polen wünsche den deutschen Einfluß innerhalb feiner Grenzen im Interesse seiner poli­tischen Sicherheit auszuschalten. Jede Nationalisterungs- politik, die zu Massenausweisungen, Vertreibungen und jeder Art von Sonderbehandlung nicht polnischsprechender Einwohner führe, sei ganz besonders unvereinbar mit einem nützlichen und friedlichen Handelsverkehr. Solange . Polen für seine so schwer errungene Unabhängigkeit fürchte und diese durch die angewandten Methoden zu schützen suche, könne der Handelsverkehr mit Deutschland nie auf einer gesunden dauernden Basis wieder hergestellt werde». Viele, die mit der nationalen Besorgnis eines neuen Staates in der prekären Stellung Polens in Europa sym­pathisieren, würden dessenungeachtet empfinden, daß ein wirtschaftlicher Aufschwung nur erreicht werden kann durch die Annahme des Geistes von Locarno, der das Vertrauen zu dem guten Glauben Deutschlands in sich schließe.

die Zugehörigkeit zu politischen Verbänden aller Richtungen verboten. Außerdem soll eine Rekrutierungsord­nung erlassen werden, nach der keine verfassungsfeindlichen Personen in die Reichswehr ausgenommen werden können.

Bei den Kultur fragen ist der Erlaß eines Reichs­schulgesetzes unter Wahrung der Gewissensfreiheit und be» Elternrechts in Aussicht genommen. Weiterhin wird grund­sätzliche Gleichstellung der vorgesehenen Schularten sowie Sicherung des Religionsunterrichtes gewährleistet.

Auf dem Gebiet der Sozialpolitik soll als erster Schritt die Schaffung einer umfassenden Arbeitsschutzgesetz­gebung erfolgen. Darin soll die Arbeitszeit einschließlich der Sonntagsruhe geregelt werden. Als dringlich wird in den Richtlinien die Verabschiedung einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bezeichnet. Aufbau und Verfahren der Sozialversicherung sollen nach Möglichkeit ver­einfacht werden. Schließlich ist eine entschlossene Bekämp­fung der Erwerbslosigkeit und Fürsorge für die Erwerbslosen mit allen zweckdienlichen Wirtschaft?! ck-en und sozialpolitischen Mitteln vorgesehen.

Ein Zusatzprotokoll.

In Erläuterung dieser Richtlinien haben die in der Re­gierung zusammengeschlossenen Reichstagsfraktionen in einem Protokoll ihre einmütige Meinung über folgende Punkte festgelegt:

1. Die Anerkennung der Rechtsgültigkeit des Vertrags­werts von Locarno wird weder völkerrechtlich noch staats­rechtlich in Zweifel gezogen.

2. Der Schutz der verfassungsmäßigen Reichsfarben er­streckt sich auch auf die Handelsflagge.

3. Der Vergangenheit und ihren Symbolen nmß gleichfalls Achtung gezollt werden, was auch in der Regierungserklärung seinen Ausdruck finden soll.

4. Wichtige Anträge einer einzelnen Regierungspartei, insbesondere solche aus Änderung der Verfassung, sollen nur nach vorherigem Benehmen der Regierungsparteien untereinander gestellt werden.

Hangtschau von den SÄdtnippen desetzl.

Entschädigung für den Deutschen Burmeister.

Die Truppen des Generals Suntschuansang ziehen sich allgemein von Hangtschau zurück, das die Südtruppen, ohne einem Widerstände zu begegnen, besetzten. 10 000