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mit den Beilagen: Seimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Serb und Scholle / Anterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
Nr. 42 (erstes Null)
Sonnabend, den 1g. Februar 1927
77. Jahrgang
Vertauschte Rollen.
Rechter Hand — linker Hand — man wird sich bald in den verworrenen Verhältnissen der Gegenwart gar nicht mehr zurechtfinden können. Wer kürzlich in den Berlin-Moabiter Justizpalast in einen Gerichtssaal hin- eingeriet, in dem, wie der ungewöhnliche Menschenandrang vermuten ließ, besondere Ereignisse vor sich gehen mußten, der konnte auf der A n k l a g e b a n k neben einem Journalisten einen wohlbestallten R e ch t s a n w a l t auf der einen und einen zwar noch nicht angestellten, aber immerhin doch schon amtierenden Staatsanwaltsassessor auf der anderen Seite bewundern, beide der schweren öffentlichen Beleidigung eines hohen Richters bezichtigt. Und Richter und Geschworene eines früheren Meineidsprozesses mußten hier als Zeugen vernommen werden, um einen Tatbestand zu klären, der sonst unter dem strengen Schutz des gesetzlichen Berufsgeheimnisses vor den Blicken einer wißbegierigen Öffentlichkeit geschützt bleibt. *
Ein oder zwei Tage später und wieder sitzt ein Rechtsanwalt, seines schwarzen Talars für immer entkleidet, auf der Anklagebank. Diesmal unter der Beschuldigung, an dem Verbrechen der Aktenbeseitigung mitgewirkt zu haben, und er wird, während im ersten Falle hohe Geldstrafen über die Rechtsverletzer verhängt wurden, auf ein Jahr ins Gefängnis gesteckt. Und zum drittenmal steht man einen Staatsanwaltsassessor auf der Anklagebank, gleichfalls wegen Untreue im Amt zur Rechenschaft gezogen, für die er sich von seinen Gevattern mit lumpigen fünfzig Mark abfinden ließ, während diese selbst den Löwenanteil an den durch ihre strafbare Handlung erzielten Geldsummen an sich brachten.
*
In allen diesen Fällen hatte man es unzweifelhaft mit wahrhaften Justizbeflissenen zu tun. Doch, um zu .^i Schaden aM^ denM ^äÄ^WÖ ebenfalls in Dem sonst doch angeblich so hellen Berlin, erst einer regelrechten Entlarvung eines früheren Kellners, der wohl über ein halbes Jahr lang als regelrechter Gerichtsassessor bei verschiedenen Rechts- anwälten der Reichshauptstadt Hilfs- und Vertreterdienste geleistet hatte, um diesem munteren Kumpan der Göttin Justitia das Handwerk zu legen. Wie pflegte man sonst auch in Juristenkreisen über die falschen Ärzte die Nase zu rümpfen und wohl auch über gestrauchelte Jünger Äskulaps den Stab zu brechen, wenn die Gerichte sich mit ihnen, sei es beim Vorliegen von sogenannten Kunstfehlern oder gar bei gewissen verbotenen Handlungen, befassen mußten. Der nimmer ruhende „Fortschritt" der Zeit führt nun auch rechtsbeflissene Anwälte und Assessoren in steigender Zahl vor den Kadi. Man wird bestimmt nicht zu schars urteilen, wenn man diese Vertauschung der Rollen zwischen Anklägern und Verteidigern mit Angeklagten und Verurteilten als Anzeichen eines bedenklichen Niederganges in einem Berufe bezeichnet, auf dessen peinlichster Rein- erhaltung ein wesentlicher Teil unseres staatlichen Lebens beruht.
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Auch in der Politik wird heute oft mit vertauschten Rollen gekämpft. Wer gestern noch in der Opposition war, ist über Nacht an verantwortliche Stelle getreten, von der aus sich die Dinge, das weiß man aus vielfältiger Erfahrung, doch zuweilen ganz anders an- fehen als von der Bank der Spötter, die es leicht haben, nur immer d i e Seite der Dinge zu kennen, die ihnen gefällt oder vielmehr nicht gefällt, um daran ihre mehr oder weniger scharfe Kritik zu üben. Wenn aber die polnische Regierung sich heute hinstellt und aus der Rolle der Angeklagten, die ihr gebührt, hinüber- wechselt auf den Sessel des Staatsanwalts, der das Deutsche Reich einer illiberalen, das heißt also auf deutsch: einer rückständigen, einer kulturwidrigen Fremdenpolitik zeiht, so liegt hier wirklich eine Anmaßung vor, eine Übergebung, die eigentlich von der ganzen Welt mit schallendem Gelächter ausgenommen werden müßte. Denn nirgends wird Wohl zurzeit das Gastrecht weniger respektiert als gerade in der Polnischen Republik, während die Langmut der deutschen Regierung gegenüber gewissen polnischen Elementen, mit denen sich unsere Gerichte viel weniger beschäftigen konnten, als es angebracht wäre, nahezu unbegrenzt zu sein scheint.
Aber die Welt denkt auch diesmal gar nicht daran, den polnischen Rollenaustausch als das zu behandeln, was er ist: als eine F r i e d e n s st ö r u n g von ganz ungewöhnlicher Dreistigkeit. Nicht nur, daß die Franzosen selbstverständlich alle polnischen Lügen und Verleumdungen ungesehen übernehmen, ja, wenn irgend möglich, noch aus Eigenem übertrumpfen, auch die große englische Presse leistet den Warschauer Brunnenvergiftern freundliche Sekundantendienste — natürlich nicht aus innerer Überzeugung von der Güte der polnischen Sache, sondern, weil ihr daran liegt, Deutschland als vermeintlichem Freunde Rußlands ins Unrecht zu fetzen. Die Gegnerschaft Rußlands steht im Mittelpunkt der britischen Gesamtpolitik, ihr haben sich alle sonstigen Gesichtspunkte und Erwägungen bis auf weiteres unbedingt unterzuordnen. Deutschland wird trotzdem seinem östlichen Nachbarn gegenüber Recht und Würde z« w a h r e n wissen.
MerWverhMmW mit Polen
Keltere deutscheSchritte mKarschav
Sicherungen gegen die polnische Ausweisungspraxis.
Nach einer in der Warschauer Presse von dem polnischen Außenministerium veröffentlichten Erklärung lehnt die polnische Regierung sofortige Verhandlungen mit Deutschland über die Niederlassungs- und Aus- Weisungsfrage ab, erklärt sich aber zur Wiederaufnahme der Handelsvertragsverhandlungen bereit. Eine besondere vertragliche Bindung in der Ausweisungsfrage lehnt die polnische Regierung mit der Begründung ab, daß Polen mit keinem Land besondere Verträge über Niederlassung und Ausweisung habe und daß die Rechtsstellung der Fremden in Polen durch eine liberale innere Gesetzgebung geregelt sei. Hierzu wird von maßgebender deutscher Seite erklärt:
Deutschland hat eine ganze Reihe von Handelsverträgen geschloffen, in denen auch die Ausweisungsfrage geregelt ist. Die innere Gesetzgebung Polens über das Fremdenrecht gibt den Nachgeordneten Behörden eine ungewöhnlich weitgehende Machtbefugnis, die in außerordentlich zahlreichen Fällen zuungunsten der Reichsdeutschen ausgeübt worden ist, wie auch die bekannten oberschlesischen Ausweisungsfälle aus jüngster Zeit beweisen. Angesichts dieser Praxis ist es aus deutscher Seite von Anfang an für unbedingt erforderlich gehalten worden, die Ausweisungsfrage im Rahmen der Niederlassungsbestimmungen des Handelsvertrages mit zu regeln. Es sollte sich bei dieser Regelung nach deutscher Auffassung nicht etwa um eine ungewönhliche Einschränkung des Rechts zu Ausweisungen, sondern nur darum handeln, ebenso wie in anderen Verträgen die in der völkerrechtlichen Praxis allgemein üblichen Kategorien von Ausweisungs- gründcn zu umschreiben. Auch sollte dies selbstverständlich nicht in der Form einer einseitigen Bindung Polens, sondern auf der Grundlage voller Gegenseitigkeit geschehen.
Erst infolge des Widerstandes der polnischen Delegation gegen eine Behandlung der Ausweisungsfrage ist von deutscher Seite versucht worden, diesen Punkt durch besondere Verhandlungen auf diplomatischem Wege in Warschau zu regeln. Die Erklärung der polnischen Regierung gibt keine völlige Klarheit darüber, ob die polnische Regierung nunmehr der Einbeziehung der Ausweisungsfrage in die Handelsvertragsverhandlungen zu- stimmt und nur eine gesonderte vertragliche Regelung dieser Materie ablehnt, oder ob sie nach wie vor die Ausweisungsfrage ausschließlich der innerpolnischen Gesetzgebung vorbehalten will. Es wird daher durch weitere deutsche S ch r i t t e i n Warschau Klarheit darüber
Neuregelung öes OffiZierersatzes.
Der Reichswehrminister über das Rekrutierungssystem.
Im Haushaltsausschuß des Reichstages erklärte Reichswehrminister Dr. Geßler bei der weiteren Besprechung des Reichswehretats, daß das bisherige Rekru- tierungssystem absolut kein „Rührmichnichtan" sein solle. Wenn von irgendeiner Seite ein guter Borschlag zur Rekrutierungsfrage gemacht werde, so werde dieser auf das sorgfältigste geprüft werden. Augenblicklich fei dem Reichswehrministerium aber etwas Brauchbareres und Befferes nicht bekannt. Eines dürfe man allerdings nicht tun: fortwährend experimentieren! Zur Frage des Offizierersatzes gab der Minister zu, daß es in der Tat einige Regimenter gebe, die in ihren Offizierkorps verhältnismäßig viel Adlige hätten. Das habe aber seinen einfachen Grund darin, daß diese Regimenter aus deq ehemaligen Garde- und Kavallerieregimentern zusammengelegt worden seien.
Im übrigen werde der Offizierersatz jetzt dergestalt neu geregelt, daß alle Vormerkungen zu streichen sind."
Die Richtlinien der Reichsregisrung.
Eine nachträgliche Veröffentlichung.
Der authentische Wortlaut der Richtlinien und der protokollarischen Zusätze, die während der Regierungsverhandlungen als Grundlage der Besprechungen dienten und deren Inhalt inzwischen in die Erklärungen der Reichsregierung und der Regierungsparteien aufgegangen ist, wird jetzt auf Beschluß der Koalitionsparteien veröffentlicht.
In den Richtlinien wird Fortführung der bisherigen Außenpolitik im Sinne gegenseitiger friedlicher Verständigung, Anerkennung der Rechtsgültigkeit von Locarno sowie loyale gleichberechtigte Mitarbeit im Völkerbund festgelegt. In der Innenpolitik wird Anerkennung der Rechtsgültigkeil der in der Verfassung von Weimar begründeten republikanischen Staatsform, Schutz dieser Verfassung und der verfassungsmäßigen Reichsfarben zugesagt, ebenso ein Vorgehen gegen alle Vereinigungen und Bestrebungen, die den Umsturz der bestehenden Staatsform bezwecken.
Bezüglich der Reichswehr wird deren Angehörigen
zu schaffen sein, ob aus irgendeinem Wege eine befriedigende Regelung der Ausweisungspraxis zu erzielen ist und damit die gegenwärtigen Schwierigkeiten für die Fortsetzung der deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen beseitigt werden können. Sollte Polen jede Regelung auf diesem Gebiet ablehnen, so wäre dies der deutlichste Beweis dafür, daß es seine willkürliche Ausweisungspraxis fortsetzen will.
Polen will keinen Handelskrieg.
Der polnische Handelsminister Dr. Kwiatkowski gewährte einem Vertreter des „Kurjer Poranny" eine Unterredung, in der er darauf hinwies, daß Polen eine Verlängerung des deutsch-polnischen Zollkrieges nicht wünsche, wenn auch die bisherigen Ergebniffe des Zollkrieges für Polen nicht ungünstig seien. Auf die Frage, ob die polnische Regierung die Absicht habe, auf die Taktik der Reichsregierung mit Sondermaßnahmen zu antworten, antwortete Dr. Kwiatkowski, daß die polnische R ierung trotz allem aus eigener Initiative nichts unternehmen wolle, was die Handelsbeziehungen mit Deutschland verschärfen könnte, nur könne Polen nicht ohne weiteres und einseitig l ...tschland jene rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteile einräumen, die ihm auf Grund eines zukünftigen Handelsvertrages zuerkanut werden könnten.
Amerikanischer Mahnruf an Polen.
Das „New Nork Journal of Commerce" schreibt in einem Leitartikel über die Schwierigkeiten der den P polnischen Handelsvertragsverhandlungen: Polen leide unter dem gegenwärtigen Zu st and ein gut Teil mehr als Deuticü 1 anD habe aber trotzdem auf Kosten feine? Handels oft eine Deutschland aufreizende Politik verfolgt. Polen wünsche den deutschen Einfluß innerhalb feiner Grenzen im Interesse seiner politischen Sicherheit auszuschalten. Jede Nationalisterungs- politik, die zu Massenausweisungen, Vertreibungen und jeder Art von Sonderbehandlung nicht polnischsprechender Einwohner führe, sei ganz besonders unvereinbar mit einem nützlichen und friedlichen Handelsverkehr. Solange . Polen für seine so schwer errungene Unabhängigkeit fürchte und diese durch die angewandten Methoden zu schützen suche, könne der Handelsverkehr mit Deutschland nie auf einer gesunden dauernden Basis wieder hergestellt werde». Viele, die mit der nationalen Besorgnis eines neuen Staates in der prekären Stellung Polens in Europa sympathisieren, würden dessenungeachtet empfinden, daß ein wirtschaftlicher Aufschwung nur erreicht werden kann durch die Annahme des Geistes von Locarno, der das Vertrauen zu dem guten Glauben Deutschlands in sich schließe.
die Zugehörigkeit zu politischen Verbänden aller Richtungen verboten. Außerdem soll eine Rekrutierungsordnung erlassen werden, nach der keine verfassungsfeindlichen Personen in die Reichswehr ausgenommen werden können.
Bei den Kultur fragen ist der Erlaß eines Reichsschulgesetzes unter Wahrung der Gewissensfreiheit und be» Elternrechts in Aussicht genommen. Weiterhin wird grundsätzliche Gleichstellung der vorgesehenen Schularten sowie Sicherung des Religionsunterrichtes gewährleistet.
Auf dem Gebiet der Sozialpolitik soll als erster Schritt die Schaffung einer umfassenden Arbeitsschutzgesetzgebung erfolgen. Darin soll die Arbeitszeit einschließlich der Sonntagsruhe geregelt werden. Als dringlich wird in den Richtlinien die Verabschiedung einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bezeichnet. Aufbau und Verfahren der Sozialversicherung sollen nach Möglichkeit vereinfacht werden. Schließlich ist eine entschlossene Bekämpfung der Erwerbslosigkeit und Fürsorge für die Erwerbslosen mit allen zweckdienlichen Wirtschaft?! ck-en und sozialpolitischen Mitteln vorgesehen.
Ein Zusatzprotokoll.
In Erläuterung dieser Richtlinien haben die in der Regierung zusammengeschlossenen Reichstagsfraktionen in einem Protokoll ihre einmütige Meinung über folgende Punkte festgelegt:
1. Die Anerkennung der Rechtsgültigkeit des Vertragswerts von Locarno wird weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich in Zweifel gezogen.
2. Der Schutz der verfassungsmäßigen Reichsfarben erstreckt sich auch auf die Handelsflagge.
3. Der Vergangenheit und ihren Symbolen nmß gleichfalls Achtung gezollt werden, was auch in der Regierungserklärung seinen Ausdruck finden soll.
4. Wichtige Anträge einer einzelnen Regierungspartei, insbesondere solche aus Änderung der Verfassung, sollen nur nach vorherigem Benehmen der Regierungsparteien untereinander gestellt werden.
Hangtschau von den SÄdtnippen desetzl.
Entschädigung für den Deutschen Burmeister.
Die Truppen des Generals Suntschuansang ziehen sich allgemein von Hangtschau zurück, das die Südtruppen, ohne einem Widerstände zu begegnen, besetzten. 10 000