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icher Nr. 8 | ^tUtÜÄ^^ MWbP^k fc ^M R§LM HbWfEM r Sunks Buchdruckerei in Sersfeld, Mitglied des VDAV.

Mit den Beilagen: Seimalschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Gerd und Scholle / Unterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Äagessragen.

Nr. 302 Wer Mit)

Freitag, den 24. Dezember 1926

76. Jahrgang

Stürmische Weihnachtsfahrt.

Nirgends auf der Erde wird wohl das Weih­nacht s f e st mit solcher Innigkeit, mit solcher Hingebung an seinen religiösen, an seinen unvergänglichen Gedan­ken- und Empfindungsgehalt gefeiert wie in Deutschland. Und gerade Deutschland ist es nun schon seit Jahren be- schieden, sich nicht ungestört, mit voller seelischer Samm­lung in das Ewigkeitserlebnis eines fröhlichen, seligen Friedenszustandes versenken zu können. Von innen wie von außen her werden wir immer wieder, wenn die Weihnachtsglocken sich anschicken, der nach Erlösung sich sehnenden Menschheit ihre himmlische Botschaft zu ver­künden, in die Welt des Unfriedens und der Zerrissen­heit zurückgeworfen als stünde es in den Sternen ge­schrieben, daß das deutsche Volk nach den langen Jahren des Krieges und des Nachkrieges erst eine noch längere Reihe von Jahren der Friedlosigkeit zu durchlaufen habe, ehe es wieder einer wahren Weihnachtsstimmung soll teilhaftig werden dürfen. *

Mit der echt preußischen Pünktlichkeit, die man an ihm in seinen reichbewegten Amtsjahren genügsam ken- nengelernt hat, ist der frühere Reichskanzler Dr. Luther zum Weihnachtsfest wieder in die Heimat zurückgekehrt. In den fünf Monaten seiner Abwesenheit hat er viel ge­sehen, viel erlebt und wohl auch viel Zeit zum Nach­denken über deutsche und andere Schicksalssragen gehabt. Man hat ihn, in den südamerikanischen Staaten beson­ders, geehrt und gefeiert, wie allenfalls vor dem Welt­kriege Deutsche in der Fremde zuweilen gefeiert wurden. Ungezählte Tausende von Kilometern hat Herr Dr. Luther drüben im Flugzeug zurückgelegt und den heimatlichen Boden auch erst nach zum großen Teil sehr stürmischer Überfahrt wieder betreten können. Aber der erste Ein­druck, den er hier empfing, besteht in der Erkenntnis, daß auch für Deutschland die Zeit ruhiger Fahrten noch immer nicht gekommen ist. In dem Augenblick, da der Nach- _ fgloer Dr. Luthers im ReiMkgyzleranft sich, anschickey ^^rvoule, durch Einbeziehung der Sozialdemokratie wieder einmal einen Versuch mit derGroßen Koalition" in der Reichsregierung zu machen, geriet das Reichsschisf aber­mals in stürmische Gewässer. Einstweilen ist es ge­strandet, kommt nicht vom Fleck, niemand weiß zu f^gen, wie es wieder flottzumachen sein wird. Dr. Luther ist ge­wiß nicht der Mann, unerbetene Ratschläge zu erteilen, und wenn jemand etwa an ihn mit der Frage heran- treten wollte, ob er vielleicht, trotz trüber Erfahrungen aus hochsommerlicher Zeit, Lust verspüren möchte, da« Steuerruder des Reiches wieder in die Hand zu nehmen, er würde schwerlich sich von der Aussicht locken lassen, über kurz oder lang mit seinen Ansichten von dieser oder jener Reichstagsmehrheit im Stich gelassen zu werden. Qn der Leitung der deutschen Reichsbahn erwartet ihn jetzt ein sehr wichtiger und sehr einflußreicher Posten, von dem er zwar vorübergehend durch die Laune der vorgeschrie­benen Auslosung getrennt worden ist, der ihm aber sicher­lich erhalten bleiben wird, da alle beteiligten Stellen ge­rade auf seine umfassende Sachkenntnis, auf seinen schöpferischen Arbeitswillen den größten Wert legen.

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über Nacht hat sich zu der inneren Krisis, unter deren Zeichen der Reichstag nach vollendetem Kabinettssturz in die Weihnachtsferien gegangen ist, auch wieder ein rech bedrohliches außenpolitisches Sturmwette! im Osten wie im Westen des Reiches gegen uns zusam mengezogen. Der Militärputsch in L i t a u e n ist zwar in aller Eile von der dortigen Volksvertretung nachträglick gutgeheißen und in seinen nächsten Folgen anerkanni worden, aber die daraus entstandene Unruhe in Rußland wie in Polen bleibt natürlich von diesen parlamentari­schen Beschlüssen unberührt, und wenn erst der Schnei wieder vor wärmeren Winden dahinschmelzen wird, kann niemaub wissen, was der Frühling diesen östlicher Randstaaten und ihren Nachbarvölkern an Über­raschungen, an Verlegenheiten, an Verwicklungen brin­gen mag.

Aber das sind noch verhältnismäßig entfernte Sor­gen. Im Augenblick sind alle unsere Empfindungen wiede: vom Westen her ausgestört worden. Das französisch, Kriegsgericht in L a n d a u hat es für zulässig uni anscheinend auch für nützlich befunden, durch Frei­sprechung eines gestänoigen Totschlägers in Offiziers­uniform unserem Volk eine Herausforderung ins Gesicht zu schleudern, die kein Derftscher ruhig hinzunehmen ge­sonnen sein wird. Wir alle fühlen es: hier handelt es sich um mehr als um eine zufällige, aus menschlicher Un­zulänglichkeit entsprungene Verirrung. Hier handelt es sich um den mit vollem Bewußtsein geführten Schlag einer gepanzerten Faust, einer Faust, die vom französischen Generalstab und seinen uniformierter und nichtuniformierten Handlangern gelenkt worden ist. Nicht der kleine Herr Rouzier, nicht die armen deut­schen Angeklagten, die das französische Militärgericht ins Gefängnis schleudern will, sind die eigentlichen Objekte dieser Justiz. Die deutsch-französische Ausgleichs- und Versöhnungspolitik ist es, die hier in Landau zur Strecke gebracht werden sollte; und die deutschen Pressevertreter wußten wohl, was sie taten, als sie unmittelbar nach ge­schehener Tat an Herrn B r i a n d ein entrüstetes Protest­telegramm absandten, um ihn keinen Augenblick darüber in Zweifel zu lassen, welcher Frevel an den höchsten

Das Anrecht von Landau

Gegen das Kriegsgerichtsnrtel'l.

Ernste deutsche Vorstellungen.

Der deutsche Botschafter in Paris, Herr v. Hoesch, hatte eine eingehende Aussprache im französischen Außen- ministerium über das Urteil des Kriegsgerichts in Lan­dau. Er brächte in der Unterredung, die er in Abwesen­heit des französischen Außenministers wegen der Eil- bedürftigkeit mit dem Generalsekretär Herrn Berthelot hatte, die Auffassung der deutschen Reichsregierung sowie die Stimmung der deutschen öffentlichen Meinung über das beklagenswerte Urteil zum Ausdruck. General­sekretär Berthelot sagte zu, den Inhalt der Unterredung unverzüglich zur Kenntnis seines Chefs und des fran­zösischen Ministerpräsidenten zu bringen. Eine Note wurde nicht überreicht.

Ergänzend zu dieser offiziösen Mitteilung wird noch bekannt, daß auch Dr. Stresemann mit dem französischen Botschafter in Berlin eine eingehende Unterredung hatte. Sowohl Dr. Stresemann wie auch Herr von Hoesch machten die französische Seite sehr ernst darauf aufmerk­sam, welche tiefe Erregung der Freispruch Rouziers in ganz Deutschland ohne jeden Unterschied der >Partei hervorgerufen hat. Er brächte zum Ausdruck, daß bei Aufrechterhaltung des Urteils der Geist der Verständi­gungspolitik Gefahr leiden müsse. Die maßgebenden Stellen der Reichsregierung erwägen gegenwärtig die Schritte, durch die die Reichsregierung der Entrüstung des gesamten deutschen Volkes über den Freispruch Rou­ziers Ausdruck geben und darauf hinwirken kann, daß eine Sühne und Genugtuung für die Tat erfolgt. Außer­dem wird vor allem aber erwogen, was den Interessen .vor ds^Eho^SerurieMen dienu Wie -gro-KLSie"MKttüstüktZ in Deutschland ist, zeigt sich aus der Fülle der Protest­telegramme, die von allen Seiten bei der Reichsregierung eingehen, in denen die Erwartung ausgesprochen wird, vaß die Reichsregierung alle Mittel zur Wiedergut­machung des Unrechtes von Landau erschöpfen wird.

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Gütern der europäischen Völkergemeinschaft, von der ja auch in Paris seit Locarno und Thoiry so viel geredet wird, hier verübt worden ist. Die zuständigen Reichs­minister sind diesem Beispiel, obwohl das Kabinett, dem sie angehören, zurzeit keine volle politische Handlungs­fähigkeit besitzt, unverzüglich auch mit außerordentlich scharsen Einspruchserklärungen gefolgt. Der Minister für die besetzten Gebiete, der deutsche Botschafter in Paris haben sich in Bewegung gesetzt, um der französischen Re­gierung klaren Wein darüber einzuschenkc-, was für ein Spiel von ihren beauftragten Organen 'ner getrieben wird, und durch alle deutschen Parteien, m ganz links bis ganz rechts, geht ein Schrei der Entrüs- ig über diese unerhörte Rechtsbeugung, die, bis sie zur Wahrheit ge­worden war, kein Mensch für möglich gehalten hätte.

Das bißchen Weihnachtsfreude, das wir in Aus- icht hatten, ist so mutwillig zerstört worden. Das Reichs- Ichiff wird sich, wenn erst die innenpolitische Krisis über­wunden ist, abermals auf stürmische Fahrten gefaßt zu nachen haben. Dr. Sy.

ReparationssachriesenuMn im November

Für 28 Millionen Mark.

Im Monat November sind für Frankreich 303 Ver­träge im Werte von 24,2 Millionen Reichsmark genehmigt worden. Hierdurch erhöht sich der Wert aller in der Zeit vom 1. September 1924 bis zum 30. November 1920 ge­nehmigten französischen Sachlieserungsverträge (ohne Kohlen und Farbstofflieferungen) auf 361,9 Millionen Reichsmark. Von den Novemberverträgen beziehen sich Verträge im Werte von über 7,2 Millionen Reichsmark auf Lieferungen für Kriegsbeschädigte, während der Rest auf Verträge mit anderen Personen und die fran­zösische Verwaltung entfällt. Den Hauptteil der Ver­träge 15 Millionen Reichsmark bilden Verträge über Nadelschnittholz und Telegraphenstangen. Für Bel­gien wurden im Berichtsmonat 120 Verträge im Werte von 3,8 Millionen Reichsmark genehmigt. Der Gesamt­wert aller seit dem Inkrafttreten des Dawes-Planes ge­nehmigten beglgischen Verträge stellt sich damit auf rund 78 Millionen Reichsmark. Von den Novemberverträgen beziehen sich 13 Verträge auf die Lieferung chemischer Produkte im Werte von über 2 Millionen Reichsmark.

polnische Gchulschikansn.

Calonder entscheidet für die Deutschen.

Im Mai 1926 sollten in Oberschlesien? Eltern ihre Kinder zur deutschen Schule anmelden, die nicht wünsch­ten, daß sie in polnische Schulen'geben. Nach dem Genfer Vertrage hat darüber, in welche Schule ein Kind in Oberschlesien geht, nur der Erziehungberechtigte zu ent­scheiden und niemand darf tue Gründe zu dieser

Rouziers Freispruch rechtskräftig.

Die deutsche Revision angemeldet.

Der Freispruch des Leutnants Rouzier ist rechts­kräftig geworden, da eine Berufung des Staatsanwalts nach französischem Recht nicht erfolgen kann und Rouzier natürlich keine Revision verlangt hat. Dagegen haben die Verteidiger der deutschen Angeklagten Revision für ihre Angeklagten in der vorgeschriebenen Frist von 24 Stunden angemeldet. Zunächst ist die Anmeldung ohne Angabe von Gründen erfolgt. Der Hauptgrund für das Verlangen nach Revision wird wahrscheinlich die Nicht­zulassung der deutschen Zeugen als Nebenkläger sein.

Die München-Augsburger Abendzeitung meldet aus Germersheim: Die französische Kommandantur hat, um Ausschreitungen der erregten Bevölkerung zu verhindern, angeordnet, daß die Wohnung des freigesprochenen Rou­zier bis zu dessen Abreise aus Germersheim durch Gendarmeriepo sten bewacht wird. Gendarmerie Durchstreift auch die Straßen der Stadt und die Lokale. Die Bevölkerung zeigt tief ste Erregung über das Urteil. Viel besprochen wird, daß nach der Freisprechung des Rouzier das gesamte Richterkollegium noch im Ge- cichtssaal auf den Unterleutnant Rouzier zutrat und ihn ostentativ und lärmend in Gegenwart der Verurteilten beglückwünschtes!).

Begnadigung der Deutschen?

Wie verlautet, hat die Reichsregierung aus Paris die Mitteilung erhalten, daß die vom Landauer franzö­sischen Kriegsgericht verhängten Gefängnisstrafen über die veutschen Angeklagten durch eine Begnadigung aufgehoben werden sollen. So gern man diese Begnadigung beson- M^8^Mtmid^^^ or.stLhsnLe«, LsU^^bt^EktrE - -^- -

den Deutschen gönnen wird, so sehr muß doch darauf hin­gewiesen werden, daß es nicht bei dieser Begnadigung bleiben darf, sondern, daß das Recht wieder hergestellt werden muß, da es sich bei -dem Urteil in Landau nicht um einen Rechtsspruch, sondern um einen politischen Spruch handelt.

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Entscheidung nachprüfen. Der Woiwode von Schlesien ließ aber sämtliche, etwa 9000, Eltern vo aden und von ihnen erfragen, welches die Muttersprache des ei zu­schulenden Kindes sei. Dabei wurden alle diejenigen Kinder von den deutschen Schulen zurückgewiesen, die die polnische Sprache oder die polnische und die deutsche Sprache als Muttersprache angaben.

DerDeutsche Volksbund" hat sich daraufhin l Prüsidoute« der gemischte» Kommission für Obersts.x- Herrn Calonder, beschwert und Herr Calonder hm nach gründlicher Untersuchung festgestellt, daß die ^e« in vollem Umfange den Genfer Vertrag gebrochen wen.

Sie hatten zunächst gar kein Recht, die Eltern m h der Muttersprache der Kinder zu fragen, da das Genfer Ab­kommendem Prinzip den Vorzug gegeben hat, wonach jede Person nach ihrem jeweiligen freien Willen die Frage entscheidet, ob sie der Minderhe. oder her Mehrhei nn- gehören will". In der Entscheidung klärt Calonder weiter, daß alle in Frage kommenden L unverzüg­lich den Minderheitsschulen zu Überwerfen 1. Straf­mandate wegen Schulvers umnisse dürfen . ft erlassen werden.

Wegen verschiedener oteste, die vo, olnischer Seite gegen die Gemeindew len in Oberschlesie: er! b n worden sind, fanden in de Kreisen Pleß und

Re u w a h l e n statt, die tn des Terrors und t schüchterungsversuche der P ;len für die D eut noch einen größeren Erfolg hatten a r L i am 14. November. Sie brachten beispielsweis 'n ta im Kreise Pleß, wo die Liste der Deutschkatholischen Volks­partei für ungültig erklärt war, den Deutschen fünf, den Polen fünf und der Kustos-Partei zwei Mandate, wäh­rend am 14. November auf die polnischen Parteien sechs und auf die Kustos-Partei ebenfalls sechs Mandate ent­fielen.

Freigabe deuischeu E.geotmns in Frankreich.

Ein deutsch-französisches Kaliabkommen.

Durch Notenaustausch zwischen dem Auswärtigen Amt und der Französischen Botschaft in Berlin ist eine deutsch-französische Vereinbarung über die beschleunigte Abwicklung des Ausgleichsverfahrens in Kraft gesetzt worden. Es handelt sich um ein umfang­reiches, zahlreiche technische Einzelpunkte behandelndes Abkommen, über das im Oktober d. I. in Berlin zwischen einer deutschen Delegation unter Führung des Präsiden­ten des Reichsausgleichsamtes, Dr. Brill, und einer fran­zösischen Delegation unter Führung oes Herrn Alphand verhandelt und eine Einigung erzielt worden ist.

Bei dieser Gelegenheit hat die französische Regierung die Erklärung abgegeben, daß sie das auf Grund des