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HersMer Tageblatt

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Nr. 301

Donnerstag, den 23. Dezember 1626

76. Jahrgang

Wer Not* MW WO

Das Urteil .. Landau.

Nevisioneingelegt.

Nach mehrtägiger Verhandlung gegen den Unter­leutnant Nouzier und mehrere Deutsche fällte das Kriegs­gericht in Landau folgendes yrteil: Leutnant Nouzier wird in allen Punkten der Anklage freigesprochen, H o l z - mann wegen beleidigender Haltung gegenüber einem Mitgliede der Besatzung zu zwei Monaten Gefängnis mit Strafaufschub verurteilt, M a t h e s wegen beleidigender Haltung und Beteiligung an den Vorgängen in Sondern- heim zu zwei Jahren Gefängnis, Fechter wegen be­leidigender Haltung und wegen Beteiligung an den Vor­gängen im Casö Engel zu sechs Monaten Gefängnis, Kegel wegen Beteiligung an den Vorgängen in Son- öernheim zu drei Monaten Gefängnis, A r b o g a st wegen der Germersheimer Vorgänge zu sechs Monaten Gefäng­nis, K ö g l e r wegen Beteiligung an den Germersheimer Vorgängen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Rouzier, der vor der Urteilsverkün­dung als letzter das Wort erhielt, erklärte stotternd, daß er seine Tat bedauere, weil er dadurch seinem Vaterland und seiner Armee Schande gemacht habe. Er bitte alle Betroffenen um Entschuldigung. Die deutschen An­geklagten verzichteten auf das Wort.

Die deutsche Verteidigung hat gegen die Urteile im Rouzier-Prozeß, soweit die deutschen Angeklagten in Frage kommen, Revision angemeldet.

Die deutschen Pressevertreter in Landau haben sofort nach dem Urteilsspruch an den französischen Außenminister ein Telegramm gesandt, in dem sie gegen das Urteil des Kriegsgerichtes protestieren und den Freispruch Rouziers als eine schwere Verletzung des Rechtsempfindens

"vo»-d«ittsben Voltes -«nw-der- srtSMtM-^iäUMi^ bezeichnen.

Tiefste EmpöruNg in Deuischland.

Deutscher Protest in Paris.

Die Reichsregierung hat den deutschen Bot­schafter in Paris beauftragt, bei der franzö­sischen Regierung wegen des im Germersheimer Prozeß vom französischen Gericht erlassenen Urteils vorstellig zu werden und darauf hinzuweifen, daß das Urteil in den weitesten Kreisen des deutschen Volkes tief st e Em­pörung hervorgerufen hat, die der a n g e b a h n t e n Politik der Annäherung schwere Hindernisse in den Weg legt. Auch der deutsche Reichskommissar, Freiherr Langwerth v. Simmern, ist angewiesen worden, in gleicher Weise der R h e i n l a n d k o m m i s s i o n die Ansicht der deutschen Regierung über, das Urteil und die Wirkung des Urteils in der Bevölkerung, namentlich im besetzten Gebiete, zum Ausdruck zu bringen.

Es wird darauf gedrungen werden, daß die bisher für die deutschen Angeklagten eingelegte Revision auch auf die Freisprechung Rouziers ausgedehnt wird. Nach dem französischen Militärstrafrecht gibt es nicht das Rechts­mittel der Berufung. Die Revision muß innerhalb 24 Stunden, nachdem den Verurteilten das Urteil bekannt- gegeben worden ist, eingelegt werden. Sie bezieht sich nicht auf die im Prozeß gefundenen tatsächlichen Fest­stellungen und berührt auch nicht die Beweiswürdigung, sondern kann nach Artikel 74 des Gesetzbuches nur wegen formeller Verstöße eingelegt.werden.

Die Reichsregierung weiß sich bei ihren Bemühun­gen um Aufhebung des Landauer Kriegsgerichtsurteils eins mit dem deutschen Volke. Ein Blick in die Zeitungen aller Parteirichtungen lehrt, daß das Landauer Urteil tat­sächlich eine Einheitsfront im deutschen Volke in dieser Frage hergestellt hat. Aus allen Pressekommentaren lodert die Empörung über das Urteil des französischen Kriegs­gerichts, das die Macht über das Recht gestellt habe. Selbst die französische ZeitungOeuvre" spricht davon, daß dieser Prozeß der Peitschenhieb eines französischen Offiziers | gegen das friedliche Frankreich sei, und eine Wiener , Zeitung weist darauf hin, daß die französischen Militaristen Deutschland noch immer als Sklaven behandeln wollen.

Hohn auf die Gerechtigkeit.

Ein Appell des Neichsministers Dr. Bell.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Bell, gab folgende Erklärung über das französische Kriegs­gerichtsurteil in Landau ab:

Mit Empörung und Entrüstung hat das gesamte deutsche Volk das unerhörte Fehlurteil des fran­zösischen Kriegsgerichts in Landau vernommen. Rouzier ist freigesprochen, deutsche Bürger sind zu schweren Ge- sängnisstrafen verurteilt. Unter diesen auch ein Mann, der in einer Heidelberger Klinik an den Schüssen , von Rouzier schwer krank daniederliegt und nun in einem unserem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Ab­wesenheitsverfahren zwei Jahre Gefängnis erhielt.

Rouzier hat einen deutschen Bürger getötet und zwei andere Deutsche durch Schüsse verletzt, einen in lebens­gefährlicher Weise.

Jeder, der der Beweisaufnahme vor dem französischen

Gerichte folgte, sah die Schuld Rouziers klar h e r v o r t r e t e n. Trotzdem dieser Freispruch, der der Gerechtigkeit Hohn spricht. Diese Verhältnisse sind einfach untragbar. Wenn das Leben der Einwohner dem Kriegsgericht so leicht wiegt, so fühlt sich die Be­völkerung in einem Zustand der Rechtlosigkeit, der im schreiendsten Gegensatz steht zu den Bemühungen der letzten zwei Jahre, eine Rechtsordnung des Friedens zwischen Deutschland und Frankreich zu schaffen. Im ganzen Volke können solche unbegreiflichen Vorkommnisse nur als ein Schlag gegen die Verständigungspolitik wirken.

Unser tiefes Mitgefühl wendet sich den schwergeprüften Volksgenossen am Rhein zu. Wir wollen ihnen mit allen Kräften helfen. Wir wollen alles tun, um in diesem Einzelfalle dem Recht zum Siege zu ver­helfen. Wir wollen aber darüber hinaus gegen ein System k ä m p s e n , dem ein solches Fehlurteil ent­springen konnte. Alle Deutschen müssen aus dem Lan­dauer Urteil die Lehre ziehen, daß wir keine dringendere Aufgabe haben als die, unseren Volksgenossen am Rhein die Freiheit und dem deutschen Staat die volle Souveränität in jenem Gebiete wieder zu erringen. Die­sen Appell richte ich an das ganze deutsche Volk. Solange die Besatzung auf deutschem Boden weiter andauert, ist immer die Gefahr solch tiefbedauerlicher Ereignisse ge­geben, die die schärfste Bedrohung der Verständigungs­politik bedeuten. Unerläßliche Voraussetzung für die er­sprießliche Fortführung dieser Verständigungspolitik ist das Bewußtsein eines gesicherten Rechtsschutzes. Wir erwarten, daß die berufenen französischen Instanzen ge­rade im Landauer Falle alles tun, um das begangene Unrecht wieder gutzumachen. Die einzige Sicherheit gegen die Wiederkehr solcher die Gesamtpolitik beider Länder

baldige^vllfeittgung der Besatzun g.

3m Samen des französischen Volkes"?

Eine Welle tiefster Empörung durch das ganze deutsche Volk hindurch, ohne jeden Unterschied der Partei, wird aus dem Urteil von Landau entspringen. Seit jenen Tagen französischerRechtsprechung", als beim Ruhreinbruch Urteilsspruch auf Urteilsspruch erfolgte von einer Art, daß die Göttin der Justiz ihr Haupt ver­hüllte, seit jenem Tage, da die Direktoren der Firma Krupp verurteilt wurden, weil französische Truppen drei­zehn Arbeiter niedergeschossen hatten, seit dem Tage, da man Schlageter zum Richtplatz führte, wird keinUrteil" derart wirken wie dieser Spruch des französischen Kriegs­gerichts in Landau.

Im Namen des französischen Volkes" stand am Ein­gang des Gerichtssaales, steht über dem Urteil. Im Namen des französischen Volkes soll also der Offizier unschuldig sein, der mit Revolverschüssen zwei Deutsche auf das Straßenpflaster von Germersheim warf, von dem sich der eine nie wieder erheben sollte, der andere zum Krüppel geschossen ward, dafür aber jetzt zwei Jahre ins Gefängnis wandern soll. Er erhielt die höchste Strafe, weil er einen schwer betrunkenen französischen Soldaten, der mit dem Bajonett herumfuchtelte und eine Frau be­drängte, auf die Straße hinausgeworfen hat. Das aber istbeleidigende Haltung gegenüber den Besatzungs­truppen!"

Und der andere, der wie ein Amokläufer durch die Straßen Germersheims raste, revolverknallend, ohne Rück­sicht niederschießend, was nicht rechtzeitig flüchtete, wird freigesprochen.. Sogar der französische Staats­anwalt, auch Offizier, beantragt ein Jahr Gefängnis. Nicht gerade viel; denn hätte ein Deutscher an einem Fran­zosen eine solche Tat verübt, so würde er wohl zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden, wie es ja schon ein paarmal geschah. Aber dieser französische Offizier, f ü r den kein Zeuge sprach, kein Sachverständiger eintrat, gegen den aber alle Zeugen, alle Sachverständigen unter Eid aussagten, wird freigesprochen.

Soll das wirklich,im Namen des französischen Volkes" geschehen sein, was in dem Gerichtssaal in Landauals Recht" befunden worden ist?

Einer der französischen Verteidiger des Leutnants Rouzier ermähnte die Richter, einenSpruch der Ver­söhnung" zu fällen. Und dann kam d i e s e r Spruch, der das Blut aller Deutschen zum Sieden bringen muß! Was in mühsamer Arbeit an Verständigungsbereitschaft geschaffen wurde, wird mit einem Schlage zertrümmert, wenn hier nicht das französische Volk und seine Regierung gutmacht, was man in Landauim Namen des franzö­sischen Volkes" sündigte. Min neues Glied in der langen Kette französischer Kriegsgerichtsurteile im besetzten Gebiet, die über so viele Deutsche schwerstes Leid brachten, immer nur von neuem zertrampelten, was schüchtern an Versöhnungswillen aufkeimte. Kurz zuvor hatten fran­zösische Soldaten in Germersheim die deutsche Reichsflagge, in den Straßenschmutz getreten: jede Sühne

blieb aus Dann kamen die Revolverschüsse eines knaben­haften Offiziers, kam noch anderes: jede Sühne bleibt aus dafür aber wandern Deutsche auf Monate, auf Jahre in franzostseye Gefängnisse. Ungestraft können Deutsche medergeichossen werden, die ohne jede Waffe einem Fran­zosen über den Weg laufen. Nur, weil sich dieserbedroht" glaubt.

, Das soll im Namen des französischen Volkes" qe- urterlt sein? Nicht an das Gericht in Landau, sondern an das französische Volk richten wir Deutsche diese Frage und es mag uns so schnell wie möglich antworten, sonst er- schenrt als Lug und Trug, was seit zwei Jahren an Worten der Versöhnung gesprochen wurde.

Neue Arrierredung HseschBriand.

Aussprache über schwebende politische Fragen.

Der deutsche Botschafter von Hoesch hatte erneut eine Unterredung mit dem französischen Minister des Äußeren, Briand. Es kam dabei zu einer Aussprache über schwe­bende politische Fragen, wie sie sich nach den Ergebnissen der letzten Genfer Tagung darstellten. Insbesondere wurde auch die Frage berührt, in welcher Weist Die be­kannten noch ausstehenden zwei Punkte der Entwaffnungs- forderungen zu behandeln sein werden. Bei diesen beiden Fragen handelt es sich bekanntlich um die Ostbefestigungen und um die Ausfuhr von Kriegsmaterial.

Ein dezZisch-potnisches Abkommen.

Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen.

Der deutsche Gesandte in Warschau hat, wie offiziös mitgeteilt wird, mit der polnischen Regierung ein Ab­kommen unterzeichnet, auf Grund dessen eine aus deutschen und polnischen Delegierten bestehende Kommission ZM Schlichtung .deraus. dem Wiener Alcko,nrnr..'u. Nom riL. August 1924 entstandenen Meinungsverschiedenheiten über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen eingesetzt wer­den soll. Bei dieser Gelegenheit hat die polnische Re­gierung auch eine Erklärung darüber abgegeben, daß sie die Rechte, Güter und Interessen solcher Personen nicht liquidieren wird, die auf Grund ihrer Geburt die polnische Staatsangehörigkeit am 10. Januar 1920 be­sessen haben.

Die Schlichtungskommission wird voraussichtlich Anfang Januar ihre Tätigkeit aufnehmen und auf Grund von Listen, die im Auswärtigen Amt zusammengestellt sind, alle dort bekanntgeworduenen Fälle zweifelhafter oder strittiger Staatsangehörigkeit durchprüfen. Außer­dem soll im Auswärtigen Amt in Berlin ein Abkommen zwischen der deutschen und der polnischen Regierung über den Austausch von Akten unterzeichnet werden.

Dr. Luther wieder in Deutschland.

Treue und Anhänglichkeit der Südamerikadeutschen.

Der frühere Reichskanzler Dr. Luther ist von seiner Reise durch Südamerika in Bremerhaven eingetroffen. Er lehnte es auf das entschiedenste ab, sich zu der derzeitigen Regierungskrise in Deutschland zu äußern.

Um so lebhafter und eingehender erzählte er aber von den Eindrücken, die er in Südamerika empfangen habe. Die Reise, die in Venezuela begonnen habe und über Kolumbien, Panama, Peru, Bolivien, Chile, Argentinien bis in die Südstaaten von Brasilien führte, sei ursprüng­lich als private Erholungsreise gedacht und geführt worden. Aber nicht nur die drüben lohnenden Deutschen, sondern auch die Regierunge, ser Republiken, die Dr. Luther besuchte, betrachteten ihn je länger desto mehr als offiziellen Befucher. In vielen Staaten sei er als Ehrengast begrüßt und behandelt worden. Von irgendwelcher Animosität bekam der frühere deutsche Reichskanzler nirgends auch nur das gerim :e zu spüren. Am begeistertsten waren natürlich die Deutschen, die an allen Plätzen, die Dr. Luther besuchte, in Hellen Scharen zusainmenströmten, um ihn zu sehen und möglichst auch sprechen zu hören. Bon derTreueund Anhänglich­keit, die die teilweise schon seit Jahrzehnten in Süd­amerika lebenden Deutschen ihrer alten Heimat gegen­über auch heute noch bewahren, sprach Dr. Luther mit wärmster Anerkennung. Insbesondere schien er darüber erfreut zu sein, daß man sich von ihm drüben so gern er­zählen ließ, wie sich die Dinge im NachkriegS deuts chland in den letzten Jahren tatsächlich entwickelt haben.

Den Ausfuhrmöglichkeiten der deutschen Industrie nach Südamerika glaubt Dr. Luther ein durch­aus günstiges Horoskop stellen zu können. Das gilt ins­besondere von den Erwartungen, die der deutsche Flugzeugbau an den Aufenthalt Dr. Luthers in Südamerika knüpft. Die Reise von der Küste nach der kolumbianischen Hauptstadt sowie das Schlußstück der ganzen Reise, der Weg von Buenos Aires nach Rio de Ja- neiro, wurden mit deutschen Flugzeugen zu­rück g e l e g t, die sich in jeder Beziehung tadellos be­währt haben.