HersMer Tageblatt
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Nr. 301
Donnerstag, den 23. Dezember 1626
76. Jahrgang
Wer Not* — MW WO
Das Urteil .. Landau.
Nevisioneingelegt.
Nach mehrtägiger Verhandlung gegen den Unterleutnant Nouzier und mehrere Deutsche fällte das Kriegsgericht in Landau folgendes yrteil: Leutnant Nouzier wird in allen Punkten der Anklage freigesprochen, H o l z - mann wegen beleidigender Haltung gegenüber einem Mitgliede der Besatzung zu zwei Monaten Gefängnis mit Strafaufschub verurteilt, M a t h e s wegen beleidigender Haltung und Beteiligung an den Vorgängen in Sondern- heim zu zwei Jahren Gefängnis, Fechter wegen beleidigender Haltung und wegen Beteiligung an den Vorgängen im Casö Engel zu sechs Monaten Gefängnis, Kegel wegen Beteiligung an den Vorgängen in Son- öernheim zu drei Monaten Gefängnis, A r b o g a st wegen der Germersheimer Vorgänge zu sechs Monaten Gefängnis, K ö g l e r wegen Beteiligung an den Germersheimer Vorgängen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Angeklagte Rouzier, der vor der Urteilsverkündung als letzter das Wort erhielt, erklärte stotternd, daß er seine Tat bedauere, weil er dadurch seinem Vaterland und seiner Armee Schande gemacht habe. Er bitte alle Betroffenen um Entschuldigung. Die deutschen Angeklagten verzichteten auf das Wort.
Die deutsche Verteidigung hat gegen die Urteile im Rouzier-Prozeß, soweit die deutschen Angeklagten in Frage kommen, Revision angemeldet.
Die deutschen Pressevertreter in Landau haben sofort nach dem Urteilsspruch an den französischen Außenminister ein Telegramm gesandt, in dem sie gegen das Urteil des Kriegsgerichtes protestieren und den Freispruch Rouziers als eine schwere Verletzung des Rechtsempfindens
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Tiefste EmpöruNg in Deuischland.
Deutscher Protest in Paris.
Die Reichsregierung hat den deutschen Botschafter in Paris beauftragt, bei der französischen Regierung wegen des im Germersheimer Prozeß vom französischen Gericht erlassenen Urteils vorstellig zu werden und darauf hinzuweifen, daß das Urteil in den weitesten Kreisen des deutschen Volkes tief st e Empörung hervorgerufen hat, die der a n g e b a h n t e n Politik der Annäherung schwere Hindernisse in den Weg legt. Auch der deutsche Reichskommissar, Freiherr Langwerth v. Simmern, ist angewiesen worden, in gleicher Weise der R h e i n l a n d k o m m i s s i o n die Ansicht der deutschen Regierung über, das Urteil und die Wirkung des Urteils in der Bevölkerung, namentlich im besetzten Gebiete, zum Ausdruck zu bringen.
Es wird darauf gedrungen werden, daß die bisher für die deutschen Angeklagten eingelegte Revision auch auf die Freisprechung Rouziers ausgedehnt wird. Nach dem französischen Militärstrafrecht gibt es nicht das Rechtsmittel der Berufung. Die Revision muß innerhalb 24 Stunden, nachdem den Verurteilten das Urteil bekannt- gegeben worden ist, eingelegt werden. Sie bezieht sich nicht auf die im Prozeß gefundenen tatsächlichen Feststellungen und berührt auch nicht die Beweiswürdigung, sondern kann nach Artikel 74 des Gesetzbuches nur wegen formeller Verstöße eingelegt.werden.
Die Reichsregierung weiß sich bei ihren Bemühungen um Aufhebung des Landauer Kriegsgerichtsurteils eins mit dem deutschen Volke. Ein Blick in die Zeitungen aller Parteirichtungen lehrt, daß das Landauer Urteil tatsächlich eine Einheitsfront im deutschen Volke in dieser Frage hergestellt hat. Aus allen Pressekommentaren lodert die Empörung über das Urteil des französischen Kriegsgerichts, das die Macht über das Recht gestellt habe. Selbst die französische Zeitung „Oeuvre" spricht davon, daß dieser Prozeß der Peitschenhieb eines französischen Offiziers | gegen das friedliche Frankreich sei, und eine Wiener , Zeitung weist darauf hin, daß die französischen Militaristen Deutschland noch immer als Sklaven behandeln wollen.
Hohn auf die Gerechtigkeit.
Ein Appell des Neichsministers Dr. Bell.
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Bell, gab folgende Erklärung über das französische Kriegsgerichtsurteil in Landau ab:
Mit Empörung und Entrüstung hat das gesamte deutsche Volk das unerhörte Fehlurteil des französischen Kriegsgerichts in Landau vernommen. Rouzier ist freigesprochen, deutsche Bürger sind zu schweren Ge- sängnisstrafen verurteilt. Unter diesen auch ein Mann, der in einer Heidelberger Klinik an den Schüssen , von Rouzier schwer krank daniederliegt und nun in einem unserem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Abwesenheitsverfahren zwei Jahre Gefängnis erhielt.
Rouzier hat einen deutschen Bürger getötet und zwei andere Deutsche durch Schüsse verletzt, einen in lebensgefährlicher Weise.
Jeder, der der Beweisaufnahme vor dem französischen
Gerichte folgte, sah die Schuld Rouziers klar h e r v o r t r e t e n. Trotzdem dieser Freispruch, der der Gerechtigkeit Hohn spricht. Diese Verhältnisse sind einfach untragbar. Wenn das Leben der Einwohner dem Kriegsgericht so leicht wiegt, so fühlt sich die Bevölkerung in einem Zustand der Rechtlosigkeit, der im schreiendsten Gegensatz steht zu den Bemühungen der letzten zwei Jahre, eine Rechtsordnung des Friedens zwischen Deutschland und Frankreich zu schaffen. Im ganzen Volke können solche unbegreiflichen Vorkommnisse nur als ein Schlag gegen die Verständigungspolitik wirken.
Unser tiefes Mitgefühl wendet sich den schwergeprüften Volksgenossen am Rhein zu. Wir wollen ihnen mit allen Kräften helfen. Wir wollen alles tun, um in diesem Einzelfalle dem Recht zum Siege zu verhelfen. Wir wollen aber darüber hinaus gegen ein System k ä m p s e n , dem ein solches Fehlurteil entspringen konnte. Alle Deutschen müssen aus dem Landauer Urteil die Lehre ziehen, daß wir keine dringendere Aufgabe haben als die, unseren Volksgenossen am Rhein die Freiheit und dem deutschen Staat die volle Souveränität in jenem Gebiete wieder zu erringen. Diesen Appell richte ich an das ganze deutsche Volk. Solange die Besatzung auf deutschem Boden weiter andauert, ist immer die Gefahr solch tiefbedauerlicher Ereignisse gegeben, die die schärfste Bedrohung der Verständigungspolitik bedeuten. Unerläßliche Voraussetzung für die ersprießliche Fortführung dieser Verständigungspolitik ist das Bewußtsein eines gesicherten Rechtsschutzes. Wir erwarten, daß die berufenen französischen Instanzen gerade im Landauer Falle alles tun, um das begangene Unrecht wieder gutzumachen. Die einzige Sicherheit gegen die Wiederkehr solcher die Gesamtpolitik beider Länder
baldige^vllfeittgung der Besatzun g.
„3m Samen des französischen Volkes"?
Eine Welle tiefster Empörung durch das ganze deutsche Volk hindurch, ohne jeden Unterschied der Partei, wird aus dem Urteil von Landau entspringen. Seit jenen Tagen französischer „Rechtsprechung", als beim Ruhreinbruch Urteilsspruch auf Urteilsspruch erfolgte von einer Art, daß die Göttin der Justiz ihr Haupt verhüllte, seit jenem Tage, da die Direktoren der Firma Krupp verurteilt wurden, weil französische Truppen dreizehn Arbeiter niedergeschossen hatten, seit dem Tage, da man Schlageter zum Richtplatz führte, wird kein „Urteil" derart wirken wie dieser Spruch des französischen Kriegsgerichts in Landau.
„Im Namen des französischen Volkes" stand am Eingang des Gerichtssaales, steht über dem Urteil. Im Namen des französischen Volkes soll also der Offizier unschuldig sein, der mit Revolverschüssen zwei Deutsche auf das Straßenpflaster von Germersheim warf, von dem sich der eine nie wieder erheben sollte, der andere zum Krüppel geschossen ward, dafür aber jetzt zwei Jahre ins Gefängnis wandern soll. Er erhielt die höchste Strafe, weil er einen schwer betrunkenen französischen Soldaten, der mit dem Bajonett herumfuchtelte und eine Frau bedrängte, auf die Straße hinausgeworfen hat. Das aber ist „beleidigende Haltung gegenüber den Besatzungstruppen!"
Und der andere, der wie ein Amokläufer durch die Straßen Germersheims raste, revolverknallend, ohne Rücksicht niederschießend, was nicht rechtzeitig flüchtete, wird freigesprochen.. Sogar der französische Staatsanwalt, auch Offizier, beantragt ein Jahr Gefängnis. Nicht gerade viel; denn hätte ein Deutscher an einem Franzosen eine solche Tat verübt, so würde er wohl zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden, wie es ja schon ein paarmal geschah. Aber dieser französische Offizier, f ü r den kein Zeuge sprach, kein Sachverständiger eintrat, gegen den aber alle Zeugen, alle Sachverständigen unter Eid aussagten, wird freigesprochen.
Soll das wirklich, „im Namen des französischen Volkes" geschehen sein, was in dem Gerichtssaal in Landau „als Recht" befunden worden ist?
Einer der französischen Verteidiger des Leutnants Rouzier ermähnte die Richter, einen „Spruch der Versöhnung" zu fällen. Und dann kam d i e s e r Spruch, der das Blut aller Deutschen zum Sieden bringen muß! Was in mühsamer Arbeit an Verständigungsbereitschaft geschaffen wurde, wird mit einem Schlage zertrümmert, wenn hier nicht das französische Volk und seine Regierung gutmacht, was man in Landau „im Namen des französischen Volkes" sündigte. Min neues Glied in der langen Kette französischer Kriegsgerichtsurteile im besetzten Gebiet, die über so viele Deutsche schwerstes Leid brachten, immer nur von neuem zertrampelten, was schüchtern an Versöhnungswillen aufkeimte. Kurz zuvor hatten französische Soldaten in Germersheim die deutsche Reichsflagge, in den Straßenschmutz getreten: jede Sühne
blieb aus Dann kamen die Revolverschüsse eines knabenhaften Offiziers, kam noch anderes: jede Sühne bleibt aus dafür aber wandern Deutsche auf Monate, auf Jahre in franzostseye Gefängnisse. Ungestraft können Deutsche medergeichossen werden, die ohne jede Waffe einem Franzosen über den Weg laufen. Nur, weil sich dieser „bedroht" — glaubt.
, Das soll im Namen des französischen Volkes" qe- urterlt sein? Nicht an das Gericht in Landau, sondern an das französische Volk richten wir Deutsche diese Frage und es mag uns so schnell wie möglich antworten, sonst er- schenrt als Lug und Trug, was seit zwei Jahren an Worten der Versöhnung gesprochen wurde.
Neue Arrierredung Hsesch—Briand.
Aussprache über schwebende politische Fragen.
Der deutsche Botschafter von Hoesch hatte erneut eine Unterredung mit dem französischen Minister des Äußeren, Briand. Es kam dabei zu einer Aussprache über schwebende politische Fragen, wie sie sich nach den Ergebnissen der letzten Genfer Tagung darstellten. Insbesondere wurde auch die Frage berührt, in welcher Weist Die bekannten noch ausstehenden zwei Punkte der Entwaffnungs- forderungen zu behandeln sein werden. Bei diesen beiden Fragen handelt es sich bekanntlich um die Ostbefestigungen und um die Ausfuhr von Kriegsmaterial.
Ein dezZisch-potnisches Abkommen.
Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen.
Der deutsche Gesandte in Warschau hat, wie offiziös mitgeteilt wird, mit der polnischen Regierung ein Abkommen unterzeichnet, auf Grund dessen eine aus deutschen und polnischen Delegierten bestehende Kommission ZM Schlichtung .deraus. dem Wiener Alcko,nrnr..'u. Nom riL. August 1924 entstandenen Meinungsverschiedenheiten über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen eingesetzt werden soll. Bei dieser Gelegenheit hat die polnische Regierung auch eine Erklärung darüber abgegeben, daß sie die Rechte, Güter und Interessen solcher Personen nicht liquidieren wird, die auf Grund ihrer Geburt die polnische Staatsangehörigkeit am 10. Januar 1920 besessen haben.
Die Schlichtungskommission wird voraussichtlich Anfang Januar ihre Tätigkeit aufnehmen und auf Grund von Listen, die im Auswärtigen Amt zusammengestellt sind, alle dort bekanntgeworduenen Fälle zweifelhafter oder strittiger Staatsangehörigkeit durchprüfen. Außerdem soll im Auswärtigen Amt in Berlin ein Abkommen zwischen der deutschen und der polnischen Regierung über den Austausch von Akten unterzeichnet werden.
Dr. Luther wieder in Deutschland.
Treue und Anhänglichkeit der Südamerikadeutschen.
Der frühere Reichskanzler Dr. Luther ist von seiner Reise durch Südamerika in Bremerhaven eingetroffen. Er lehnte es auf das entschiedenste ab, sich zu der derzeitigen Regierungskrise in Deutschland zu äußern.
Um so lebhafter und eingehender erzählte er aber von den Eindrücken, die er in Südamerika empfangen habe. Die Reise, die in Venezuela begonnen habe und über Kolumbien, Panama, Peru, Bolivien, Chile, Argentinien bis in die Südstaaten von Brasilien führte, sei ursprünglich als private Erholungsreise gedacht und geführt worden. Aber nicht nur die drüben lohnenden Deutschen, sondern auch die Regierunge, ser Republiken, die Dr. Luther besuchte, betrachteten ihn je länger desto mehr als offiziellen Befucher. In vielen Staaten sei er als Ehrengast begrüßt und behandelt worden. Von irgendwelcher Animosität bekam der frühere deutsche Reichskanzler nirgends auch nur das gerim :e zu spüren. Am begeistertsten waren natürlich die Deutschen, die an allen Plätzen, die Dr. Luther besuchte, in Hellen Scharen zusainmenströmten, um ihn zu sehen und möglichst auch sprechen zu hören. Bon derTreueund Anhänglichkeit, die die teilweise schon seit Jahrzehnten in Südamerika lebenden Deutschen ihrer alten Heimat gegenüber auch heute noch bewahren, sprach Dr. Luther mit wärmster Anerkennung. Insbesondere schien er darüber erfreut zu sein, daß man sich von ihm drüben so gern erzählen ließ, wie sich die Dinge im NachkriegS deuts chland in den letzten Jahren tatsächlich entwickelt haben.
Den Ausfuhrmöglichkeiten der deutschen Industrie nach Südamerika glaubt Dr. Luther ein durchaus günstiges Horoskop stellen zu können. Das gilt insbesondere von den Erwartungen, die der deutsche Flugzeugbau an den Aufenthalt Dr. Luthers in Südamerika knüpft. Die Reise von der Küste nach der kolumbianischen Hauptstadt sowie das Schlußstück der ganzen Reise, der Weg von Buenos Aires nach Rio de Ja- neiro, wurden mit deutschen Flugzeugen zurück g e l e g t, die sich in jeder Beziehung tadellos bewährt haben.