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hersfelöer Tageblatt

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: Anzeigenpreis: Die einspaltige Petitzeile 15 Pfennig, : Sie Reklamezeile 50 Pfennig. (Grundfchrist Korpus). : Bei Wieöerholungen wird ein entsprechender Preis- : Nachlaß gewährt. Zür die Schristleitung verant- : wörtlich: Zranz Zunk in Hersfeld. Zernsprecher Nr. 8 ♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦»♦♦»♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦'

tzersselSer Kreisblatt

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MonatlicherBezugspreis: Durch öiepost bezogen 1.00 Reichs-Mark, ausschließlich Bestellgeld, für Hersfeld 1.00 Reichs-Mark bei freier Zustellung, für Abholer 0.80 Reichs-Mark. Druck und Verlag von Ludwig Kunks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des VVZV.

mit den Beilagen: Heimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Anterhallung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 230

Freitag, den 1. Oktober 1926

76. Jahrgang

Bereinsrecht.

Unter den vielen Aufgaben, die dem Reichstag in der kommenden Wintersession alsbald zur Behandlung be- vorstehen, befindet sich auch ein Entwurf, der die Ab­änderung der Vereinsgesetze enthält. Man muß sagen: der Vereinsgesetze, denn das Vereins- und Versammlungsrecht ist so vielen Abänderungen unter- - - - ^ 'ch von 1908 nur

worfen worden, daß von dem alten Gesetz noch wenig übriggeblieben ist. Auch die

____, _.D , Verfassung be­gnügt sich mit einer sehr allgemeinen Regelung, die ja durch die Praxis der Verwaltungsbehörden wieder häufig eine Umbiegung erfahren hat. Die Rechtslage ist also eine außerordentlich unsichere und sie hat durch die einschlägigen Bestimmungen des Republikschutzgesetzes und durch die Unbestimmtheiten des Artikels 48 der Reichsverfassung, dem sogenanntenBelagerungszustandsparagraphen",

auch nicht gerade an Klarheit gewonnen.

Der neue Gesetzentwurf soll nun die Unbestimmtheit der Artikel 123 und 124 der Verfassung, die das Vereins­und Versammlungsrecht behandeln, endlich beseitigen, und dabei ist festzustellen, daß von den bisher geltenden Be­stimmungen nicht übermäßig abgewichen wird. Von einer übermäßig weitergehenden Ausgestaltung namentlich des Vereinsrechts ist nicht die Rede. Wenn z. B. die politischen Vereine genau so behandelt werden wie alle anders gearteten, d. h. also, daß sie ebenso ihre Satzungen wie die Namen ihres Vorstandes der Polizei mitzuteilen haben, so dürfte ein derartiger Vorschlag bei der Beratung des Entwurfes im Reichstage auf einen überaus starken Widerspruch stoßen. Gerade das Wesen der politischen Vereinigungen, die übrigens nach jetzt geltendem Recht nicht rechtsfähig sind, ist ebenso eigen­tümlich, so in das jetzt ganz anders gewordene politische Leben hineingepaßt, daß sie sich in die für die anderen Ver­eine aufgestellten Normen nicht einfügen wollen. Wer­den aber diese Vereine rechtsfähig, fo unterliegen sie ber- spielsweise auch der Besteuerung. Und das kann RBffr**' ^ **** WMM»

Auch bei der Regelung des Versammlungs­rechts fehlt es nicht an stark einschränkenden Bestim­mungen in dem Entwurf. Unvereinbar mit dem Artikel 123 der Verfassung wäre es, wollte man überhaupt das Verbot von "Versammlungen in geschlossenen Räumen ein­führen; denn nur Versammlungen unter freiem Himmel, Demonstrationen und dergl. unterliegen verfassungsge- mäß gewissen Beschränkungen. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn sie von einer Vereinigung veranstaltet werden, die selbst verboten ist. Die Polizei hilft sich aller­dings dadurch, daß sie Versammlungen verbietet, weil bei ihrer Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicher­heit entstünde; bekanntlich ist mit dieser Begründung bei­spielsweise der Rednertätigkeit des Nationalsozialisten- führers Hitler eine Beschränkung auferlegt worden. Ge­gen ein derartiges Vorgehen der Polizei steht dem dadurch Betroffenen die Anrufung einer gerichtlichen Entschei­dung zu; aber es fragt sich, ob nicht bei der Neuregelung des Versammlungsrechts hier Bestimmungen getroffen werden, die jenes Recht der Polizei einer etwas genaueren Regelung unterwerfen.

Auf Widerspruch wird sicher auch der in dem Ent- Wurf gemachte Vorschlag stoßen, alle öffentlichen Ver­sammlungen, die politischen wie die unpolitischen, wieder der p o l i z e i l i ch e n Überwachung zu unterwerfen. Daraus würde ohne weiteres anch ein Auflösungs­recht folgen, wie es der Entwurf übrigens auch ver­langt, und zwar in dem Falle, wenn in der Versamm­lung Anträge oder Pläne erörtert werden, die eine den öffentlichen Frieden gefährdende Aufforderung und An- reizung zu Verbrechen oder nicht nur auf Antrag zu verfolgender Vergehen enthalten. Ein derartiger Rechts­zustand galt nach dem Vereinsrecht von 1908, ist aber durch die Novelle von 1912 eingeschränkt worden. Auch die jetzigen Bestimmungen sind hier, dem Wortlaut nach, ziemlich unklar, stellen außerdem an die Rechtskenntnis der überwachenden Beamten weitgehende Anforderungen und wären gerade deswegen für diese Beamten nicht gerade angenehmer Natur, weil sie sich möglicherweise folgenschweren Vorwürfen ihrer Vorgesetzten Behörde aussetzen könnten. Die gemeinte Anreizung zu Verbrechen oder Vergehen kann zweckmüßigerweise weit besser hinter­her gerichtlich geahndet werden; außerdem duldet die geltende Rechtsprechung namentlich tm Wahlkamps Dinge, die in normalen Zeiten ohne weiteres straf- oder privatrechtlich verfolgt werden können.

Besonders brennend geworden ist die Frage der Teilnahme von I u g e n d l i ch e n sowohl bei politischen Vereinen wie bei Versammlungen. Der Entwurf erklärt, diese Anteilnahme den Jugendlichen im Hinblick auf die Verfassung nicht verbieten zu wollen. Die Politisierung der Jugendlichen hat aber zum Teil Formen angenom­men, die von der Öffentlichkeit nicht übersetzen werden können. Es sind auch schon Vorschläge lautgeworden, die Berechtigung zur Teilnahme Jugendlicher an die Er­reichung des wahlrechtsfähigen Alters zu knüpfen; denn es läßt sich wohl verteidigen, daß in politischen Ver­sammlungen und Vereinen solche Jugendlichen nichts zu suchen haben, die nicht einmal wahlberechtigt sind. Wenn der Gesetzentwurf die Frage des VersammltMigs-

Begegnung Wmbttiein-MWni

Die Konferenz von Livita-Vecchia.

Englisch-italienische Aussprache.

Zwischen dem italienischen Diktator Mussolini und bei« englischen Außenminister Chamberlain hat in Civita- Vecchia, dem Kriegshafen Roms, eine Begegnung statt- gefunden, der in politischen Kreisen große Bedeutung beigemessen wird und die auf Wunsch Mussolinis zu­stande gekommen ist. Die Konferenz der beiden Staats­männer wurde an Bord der im Tripoliskrieg beschlag­nahmten türkischen JachtGiuliana" abgehalten. Wie in unterrichteten Kreisen verlautet, war die Begegnung vor allem der Ausdruck persönlicher Freundschaft zwischen Chamberlain und Mussolini sowie das Bedürfnis beider Staatsmänner, nach der französisch-deutschen Verständi­gung ihrerseits als Garanten der Locarnover- träge sich über ihre Stellung zu verständigen.

In erster Linie sollen bei der Unterredung Mittel- meerfragen zur Besprechung gekommen sein, ferner

Europäische RohftahlDereiniguDg

Deutschland, Frankreich,

Abschluß des Essen-aktes.

In Brüssel unterzeichnet.

Donnerstag mittag 1 Uhr wurde in Brüssel das seit langer Zeit in Vorbereitung befindliche Eisenkartell zwischen der deutschen, französischen, belgischen und luxemburgischen Stayllnorsttrie abgeschlossen und unter­zeichnet. Die Vereinigung kam zustande, nachdem die Belgier ihre anfänglichen Forderungen ermäßigt hatten und dem Saargebiet ein besonderes Kontingent zugc- sprochen war. Das Kartell soll sofort in Wirksamkeit treten.

Die jetzt gegründete Rohstahlgemeinschaft ist nicht international gedacht, wie mitunter irrtümlich gesagt wurde, sondern soll auf die genannten wichtigsten Pro- duktiönsländer Europas beschränkt sein. England bleibt dabei vorläufig ausgeschlossen, weniger wohl^ weil

s ch u tz e s noch nicht berührt, so stellt das eine Lücke dar, deren Ausfüllung wahrscheinlich von allen Parteien ge­wünscht wird. Jede Partei hat ja das größte Interesse daran, daß nicht straflos Versammlungen gestört oder gesprengt werden.

Beruhigung in Germersheim.

Trauerbezeugung der französischen Behörden.

Der Abtransport des 311. Artillerieregiments, dem der französische Leutnant Rouzier angehörte, der die Blut- tat in Germersheim beging, ist vollendet. Die letzten Mannschaften dieses Truppenteils haben Germersheim zu Fuß verlassen. Die Erregung in der Bevölkerung hat sich durch diese Tatsache nunmehr ein klein wenig gelegt, ist aber immerhin noch sehr stark. Zu Zwischenfällen ist es nicht mehr gekommen. Im Befinden des schwer verletzten Mathes ist eine kleine Wendung zum Besseren eingetreten, doch besteht immer noch Lebensgefahr. Wie noch nach­träglich festgestellt wurde, führte der Unterleutnant Rou­zier ein ziemlich lockeres Leben.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Bell, wird ständig über den Fortschritt der Untersuchung des Germersheimer Falles durch die bayerische Gesandtschaft aus dem laufenden gehalten. Es haben inzwischen mehr­fache Besprechungen unter den beteiligten Berliner Stel­len (Reichsministerium für die besetzten Gebiete, Aus­wärtiges Amt, bayerische Gesandtschaft) stattgefunden, an denen in den letzten Tagen auch der von Koblenz herüber­gekommene Reichskommissar, Botschafter Freiherr Lang­werth vom Simmern teilnahm. Auch in Koblenz haben bereits vorläufige Besprechungen zwischen Vertretern des Reichskommifsariats und der Interalliierten Rheinland­kommission stattgefunden. Der Abschluß der Untersuchung ist in wenigen Tagen zu erwarten, so daß alsdann die erforderlichen amtlichen Schritte in Koblenz und Paris erfolgen werden. Dr. Bell begibt sich in den nächsten Tagen zu einer Inspektionsreise in die besetzten Gebiete und wird bei dieser Gelegenheit auch Germersheim be­suchen.

Aus Vorstellungen der deutschen Vertreter, die die Empörung der Bevölkerung über den Zwischenfall zum Ausdruck brachten, versicherte der Platzkommandant von Germersheim, daß auch die französischen Behör­den Trauer über die Vorfälle empfänden, und gab die Erklärung ab, daß das Gerichtsverfahren auf das ein­gehendste und gewissenhafteste durchgeführt werden würde.

die außereuropäischen und die Kolonial- fragen, die den Italienern sehr am Herzen liegen. Hierbei wird von englischen Blättern vor allem auf die abessinische und die Tangerfrage hingewiesen. Nach dem Daily Telegraph" steht Großbritannien dem italienischen Wunsch auf angemessene Vertretung in der Tangerzone durchaus sympathisch gegenüber. Frankreich und Spa­nien seien, so meint das Blatt, schließlich nicht die ein­zigen Mächte, die an der strategischen Schlüsselstellung am westlichen Eingang zum Mittelmeer ein Interesse hätten.

Mussolini befand sich bei der Unterredung in Be­gleitung seines Unterstaatssekretärs im Ministerium des Äußern, Grandi, und seines Kabinettchess. Nach dem Daily Telegraph" hat sich Chamberlain ohne jeden technischen Ratgeber und ohne Sekretäre zu der Unter­redung begeben, so daß es ihm nicht möglich sein wird, wichtige Beschlüsse zu fassen, ohne vorher das englische Kabinett befragt zu haben.

Belgien und Luxemburg

es widerstrebte, sondern weil seine Roystahlerzeugung ge- Knwürtig wegen des andauernden Bergarbeiterstreikes schwer daniederliegt, weder leistungs- noch dispositions- sähig ist. Die in Brüssel geschassenen Verabredungen be­ziehen sich in der Hauptsache auf eine dem Bedarf anzu- passende Erzeugungshöhe beziehungsweise Beschränkung, dann auf die Preisfeststellung, Ausschaltung von gegen-

Vernehmen nach bringt das Kartell Frankreich eine Jahresproduktion von 8 Millionen Tonnen, Deutschland von 1011 Millionen Tonnen, Luxemburg wird etwa 3 % weniger als Belgien erhalten.

In der eisenschaffenden Industrie wird man das zustande gekommene Werk lebhaft begrüßen, während die bisherigen Widersprüche aus der eisenverarbei­tenden Industrie und der. Verbraucherschaft sicherlich nicht verstummen werden, da der europäische Stahlpakt nunmehr einheitliche Preise festsetzen und Unterbietungen verhindern wird.

Blutiger Zwischenfall in Trier.

Ein neuer Zwischenfall hat sich vor einigen Tagen, wie erst jetzt bekannt wird, im besetzten Gebiet in Trier ereignet. Vier Radsahrer waren dort in eine Spa­ziergängergruppe hineingesahren und bei dem darauf folgenden Wortwechsel wurde einer der Spaziergänger, namens Holstein aus Trier, von einem der Radfahrer kurzerhand niedergeschossen. Die Vernehmung der vier jungen Leute ergab als Täter einen Angehörigen der französischen Besatzung, der am gleichen Abend aus Veranlassung der Kriminalpolizei von Trier durch die französische Gendarmerie in Haft genommen wurde. Er hat bereits eingestanden, die Schüsse abge­geben und die bei der Tat benutzte Waffe, eine Selbst­ladepistole, vor seiner Festnahme verborgen zu haben.

Der deuffch-stimzösifche

StiMmungsumschivung.

Bericht Schurmans an Coolidge.

Der Berliner Botschafter der Vereinigten Staaten, Schurman, erklärte nach einer Konferenz mit dem Prä- sidxnten Coolidge, Deutschland und Frankreich begännen einzusehen, daß sich ein fortwährender Zwist nicht lohne, und diese Einsicht trage dazu bei, eine V e r st ä n d i g u n g herbeizusühren. Der deutsch-französische Stim- muugsumschwung sei der bemerkenswerteste Eindruck, den er erhalten habe. Beide Regierungen hätten sich zu friedlicher Verständigung und zu wirtschaftlicher Zusam­menarbeit verpflichtchet. Die wirtschaftlichen Interessen ließen sie den Weg der Verständigung einschlagen, wie das kürzlich erfolgte Abkommen der Stahlindustriellen beweise. Leitende Persönlichkeiten der Wirtschaft und der Politik wirkten zur Erreichung dieser Verständigung zusammen, da sie eingesehen hätten, daß es besser sei, die Hände als die Fäuste zu schütteln. Die guten FolgenderVer- ständigung seien bereits erkennbar und ver- sprächen noch mehr für die Zukunft. Deutschland suche sich in seiner Lage mit Tatkraft und Überlegung zu helfen. Die Amerikaner würden in Deutschland stets mit offenen Armen ausgenommen.

Der preußische Minister des Innern, Severing, hat dem Außenpolitiker desMatin", Sauerwein, ein Inter­view gewährt. Der Minister erklärte u. a., daß der größte Teil des ganzen deutschen Volkes einer Politik der Ver­ständigung und Zusammenarbeit mit Frankreich günstig gegenüberHehe. Sämtliche NationenEuropas mufften