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KersMer Tageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt'

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Nr. 158

Freitag, den 9. Juli 1926

T6. Jahrgang

Eine brennende Frage.

Bekanntlich hat die Reichsregierung vor kurzem einen Gesetzentwurf zwecks Abänderung der Erwerbslosen- fursorge dem Reichstage zugeleitet; die Tendenz des Ent­wurfs ging dahin, an die Stelle des Unterstützungsein­heitssatzes, zu dem nur der Ortsklassenzuschlag trat, eine Staffelung der Sätze entsprechend dem früher erhaltenen Lohne einzuführen. Man hat sich da­mals noch nicht so ein rechtes Bild gemacht, wie sich das finanziell auswirken würde; deswegen waren auch im Reichstag Zusatzanträge gestellt, bei deren An­nahme die Kosten ins Phantastische gestiegen wären. Nun will das Reichsarbeitsministerium Erhebungen veran- stalten über die finanzielle Wirkung, die der Entwurf haben würde, damit man dabei einen wenigstens einiger­maßen festen Boden unter den Füßen hat. Vielleicht wird sich ein einigermaßen genaues Bild schon deswegen geben lassen, weil ja die Erwerbslosenziffer sich in letzter Zeit nur unwesentlich geändert hat.

Das ist natürlich nur eine Vorarbeit zur Lösung dieser brennenden Frage man ist sich klar, daß das Er­werbslosenproblem irgendwie praktisch angepackt werden muß. Der Preußische Landtag ist bei den Be­ratungen seines Hauptausschusses aber auch bloß wieder auf die alten Vorschläge derproduktiven Er­werbslosenfürsorge" zurückgekommen. Nur ge­winnt diese wirtschaftlich natürlich kaum haltbare Art einer verschleierten Unterstützung jetzt ein viel ernst­hafteres Gesicht im Hinblick auf die Tatsache, daß wir künftighin ständig mit anderthalb Millionen Erwerbs­loser zu rechnen haben. Jetzt erfüllt trotz ihrer Unwirtschaft- lichkeit die produktive Erwerbslosenfürsorge die sozial­ethische Erziehungsaufgabe, den Erwerbslosen nicht ganz von der Arbeit sich entwöhnen zu lassen. Zwangsmaß­nahmen, wie Begrenzung der Unterstützungszeit,Aus­steuerung" usw., sind nur notwendiges übel, außerdem häufig zwecklos. Auch ungewohnte, auch mit Unlust aus­geführte Arbeit wirkt der inneren Verlotterung entgegen, die die e r n st h a s 1 e st e S e i t e des Arbeitslosen­problems ist. An Aufgaben für diese Art der Erwerbs­losenfürsorge fehlt es ja gerade jetzt weniger als sonst, da das Hochwasser so gewaltige Schäden angerichtet hat. Auch

- MWP-Wi^tzWO gKM großen Wunscy- zettel der Staatsregierung übermittelt.

Die produktive Erwerbslosenfürsorge enthält ja die Verpflichtung zur Annahme ungewohnter Arbeit, ist also nur Notbehelf, darf daher kein Hindernis sein, bei passen- ver Gelegenheit wieder in den erlerntenBerufzu- rück z u k e h r e n. Unser wirtschaftliches Leben ist aber so vielgestaltig, die Anforderungen so verschieden, daß ein Vorschlag, der jetzt auftaucht, als geradezu absurd bezeich­net werden muß: die gesamte Arbeitsvermittlung in die Hände derzuständigen" Behörden, also der Reichs- usw. -arbeitsämter zu legen. Jeder Arbeitslose kriegt dann seine Nummer und es geht alles hübsch der Reihe nach. Das heißt, daß jede persönliche Arbeitssuche, jede Stellen- offerte etwa in Zeitungen, jede persönliche Arbeitsvermitt­lung usw. verboten sein soll. Jede freie Stelle ist bei den Arbeitsämtern anzumelden und nur von dort und durch sie zu besetzen. Das Ganze nennt manorganisieren", worin ja der Deutsche bekanntlich besonders groß sein soll, eine Sucht, die uns schon maßlos geschadet hat. Man kann es auchSystem" nennen und das ist, wie Oswald Spengler einmal sagt, das Instrument, mit dem man jedes Leben totschlägt. Man will die Chiffreannonce in den Zeitungen verbieten; das soll aber nur der Anfang sein. Und dann wollen die Gewerkschaften den maßgebenden Einfluß haben, deren Bureaukratie um nichts besser ist als die staatliche. Und die Mehrzahl der Deutschen Arbeiter und Angestellten ist doch gar nicht organisiert". Nummern statt Leistungsaus­wahl. überflüssig, über den Unsinn dieses Vorschlages auch nur ein Wort zu verlieren, wo es doch vor allem auf Auswertung der Leistung ankommt. _ ,

Bertagung des preußischen Landtages.

(201. Sitzung.). tt, Berlin, 8. Juli.

Nach Beendigung der dritten Etatslesung schritt der Land­tag zu Abstimmungen. Angenommen wurde ein Antrag der Wirtschaftlichen Vereinigung, bei der Reichsbahn damn zu wirken, daß im Lebensmittel Handel das Gewicht für kostenfrei m i t z u s ü h r e n d e Traglasten von 50 auf 100 Kilogramm erhöht werde. _

Das Gehalt des Ministerpräsidenten wurde gegen Deutsch- nationale, Deutsche Volkspartei, Völkische, Wirtschaftliche Ver­einigung und Kommunisten bewilligt. Das Gehalt des Kultusministers wurde mit dem gleichen Ergebnis wie beim Haushalt des Ministerpräsidenten bewilligt. Der sozialdemo- kratische Antrag auf Einschränkung der Prügelstrafe wurde mit 206 gegen 168 Stimmen abgelehnt. Annahme fand der Antrag auf

Erlaß eines Schularztgesetzes.

In der Schlußabstimmung stimmten gegen Bewilligung des Gesamthaushalts die Deutschnationalen, die Voltischen, die Wirtschaftliche Vereinigung und die Kommunisten. Es folgte die wegen des Einspruchs des Staatsrats notwendig gewordene nochmalige Beschlußfassung über die N o v e l l e z u m S W Polizeibeamtengesetz. Der Einspruch des Staatsrats richtete sich dagegen, daß nach der Novelle in Zukunft die Schupobeamten nur noch den rechtmäßigen Befehlen ihrer Vor­gesetzten nachkommen sollen. Für die Aufrechterhaltung der ,Landtagsheschlüsse erhellen sieb Kommunisten. Soualdemo-

Brechens We in dein StnntsgeriWns

Marx antwortet Braun

Der Rechtsanspruch Preußens.

Die Reichsregierung hat Reichskanzler Marx beauf­tragt, der preußischen Staatsregierung in der Angelegen­heit der Ratsitze bei der Reichsbahn ein verbindlich ge­haltenes Schreiben zugehen lassen, in dem, in Beant­wortung des Brieses des Ministerpräsidenten Braun, die Rechtsausfasiuna des Reichskabinetts in der Frage t

der

Preußischer Ministerpräsident Braun, Retckisregierung Brüskierung Preußens vorwars.

der der

Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Handlung anordmen. Auf Antrag einer Parier muß er WWA MWOL '&MM^ | ^»a^^

weisen, daß die Neichsreaieruna die grundsätzliche Klä- | Verfahrens statt.

traten, Demokraten und Zentrum geschlossen. Präsident Bartels stellte fest, daß die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Aufrechterhaltung der alten Be­schlüsse gestimmt habe, womit der Einspruch des Staatsrats hinfällig ist. (Minutenlang anhaltender großer Lärm auf der Rechten. Rufe: Schiebung!) Die Abstimmung wurde mit demselben Ergebnis wiederholt. Eine Novelle zum Grund­vermögenssteuergesetz, die die bisherigen Bestimmungen bis zum 31. März 1927 als verlängert gelten läßt, wurde in zweiter und dritter Lesung und in der Schlußabstim­mung mit 203 gegen 148 Stimmen angenommen. Das Haus verabschiedete weiter eine Reihe kleiner Vor­lagen, durch die weitere Staatsmittel für Kultivierungs­arbeiten verschiedenster Art bereitgestellt werden. Annahme findet ein Ausschußantrag, der für das nächste Etatsjahr neue Staatsmittel zum Ausbau des Stettiner Hafens fordert und verlangt, daß Stettin nicht schlecher gestellt wird als Hamburg. Der Entwurf über Bereitstellung weiterer 400 000 Mark zur Ausführung von

Bodenverbesserungen auf staatlichen Domänenwerken und anderen domänenfiskalischen Grundstücken wird ohne weitere Aussprache verabschiedet. Es folgt die Beratung eines kommunistischen Antrages zur

Erwerbslosenfürsorge,

wonach u. a. die Unterstützungssätze um 50 Prozent erhöht werden sollen. Der Hauptausschutz hat diesen Antrag abge­lehnt und ein umfasiendes Programm für Notstandsarbeiten im Interesse der Erwerbslosen vorgelegt. Das Haus stimmt mit grotzer Mehrheit dem umfassenden Ausschutzprogramm zu. Der kommunistische Antrag, den Erwerbslosen sofort eine ein­malige Beihilfe von 100 M. pro Kopf auszuzahlen, wird dem Hauptausschuß überwiesen.

Annahme findet der demokratische Antrag, auf die Reichs­regierung dahin einzuwirken, daß bei den Handelsverträgen der Futtergerstezoll unter keinen Umständen über den Mindestsatz von 1 Mark erhöht wird. Für den Antrag stimmen auch Deutschnationale und Deutsche Volkspartei. Nachdem das Haus einem Antrag aus Förderung der Seßhaft- machung deutscher Landarbeiter und kleineren Beamtenanträgen zugestimmt, hat, entläßt der Präsident die Abgeordneten mit den besten Wünschen für die Sommerferien. Nächste Sitzung Dienstag, den 21. September.

dergarbeiterfühm Look in SeM

Die englische Kohlenkrise in ernstem Stadium.

Der Sekretär der englischen Bergarbeiter, C o o k, ist Berlin eingetroffen, um mit Vertretern der russi­schen Bergarbeiter über eine Hilfsaktion für die streikenden englischen Bergarbeiter zu verhandeln. Pressevertretern gegenüber äußerte sich Cook über die augenblickliche Lage des englischen Streiks.

in

Er erklärte, daß die Front der englischen Bergarbeiter noch fest stehe und daß die Bergarbeiter in ihrer großen Mehrzahl entschlossen seien, durchzuhalten und auf kein Kompromiß einzugehen. Der Streik könne infolge­dessen noch monatelang dauern und die Arbeiter könnten siegen, wenn es gelänge, die Einfuhr fremder

rung der Streitfrage durch den Staatsgerichtshof be­grüßt. Nach einer anderen Lesart soll die Reichsregierung gewillt sein, den Konflikt zwischen Reich und Preußen aus gütlichem Wege beizulegen, also eine Einigung ohne An­rufung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen. Die Vor­aussetzung zu einer Einigung mit Preußen soll aller­dings nur dann gegeben sein, wenn Preußen den Rechts­standpunkt des Reichskabinetts in dieser Frage in den wesentlichen Punkten anerkennt.

Dieser Wunsch der Reichsregierung dürfte allerdings kaum erfüllt werden, da Preußen nach wie vor der An­sicht ist, das Recht auf eine Vertretung im Verwaltungsrat zu haben. Bei den Verhandlungen vor der Ernennung Dr. Luthers zwischen Reich und Preußen ist, so wird preußischerseits versichert, in keiner Weise vom Reich der Rechtsanspruch Preußens auf Besetzung des Postens im Verwaltungsrat der Reichsbahn bestritten worden.

Der Slaatsgerichishof.

Hof nicht beim

Allem Anschein nach wird also der Staatsgerichtshof in Aktion treten. Der Staatsgerichtshof entscheidet nach Artikel 19 der Reichsverfassung u. a. über Streitigkeiten nichtprivatrechtlicher Art zwischen dem Reich und einem Land, und zwar aus Antrag eines der streitenden Teile. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ist nach dem Gesetz vom 9. Juli 1921 begründet, und zwar wird in den hier vorliegenden Streitfragen der Staatsgerichts- ; ; " 7 ' ' Reichsgericht, sondern beim Reichsver­waltungsgericht gebildet. Er setzt sich in diesem Falle zu­sammen aus dem Präsidenten des Reichsverwaltungs­gerichts als Vorsitzendem, drei Reichsgerichtsräten und drei Räten des Reichsverwaltungsgerichts. Erachtet der Staatsgerichtshof die Streitfrage für hinreichend geklärt, so entscheidet er auf Grund nichtöffentlicher Beratung durch schriftlichen Beschluß, der den Beteiligten zuzuftellen ist. Er kann vor der Beschlußfassung eine mündliche Ver- ' ' ~ ' Auf Antrag einer Partei muß er

Handlung anordnen. Am

Kohle nach England zu verhindern. Es gehe bei dem Streik weniger um Lohnfragen als um die Frage der Arbeitszeit, die die Regierung durch Gesetz ver­längert habe. Diese Maßnahme der Regierung habe zu einem Zusammenschluß der meisten Gewerkschaftsführer geführt und es sei zu hoffen, daß in nächster Zeit die eng­lischen Eisenbahner und Transportarbeiter die Beförde­rung von Streikbrecherkohle verweigern würden. Natür­lich müßte auch die Einfuhr deutscher Kohle auf­hören, wenn die englischen Bergarbeiter ihre Forderun­gen durchsetzen sollen.

Inzwischen hat sich, einer Meldung aus London zufolge, die Kohlenkrise von neuem verschärft. Die Re­gierung hat sich genötigt gesehen, im Oberhaus zu er­klären, daß das Arbeitszeitgesetz nicht in Kraft treten könne, weil die Grubenbesitzer in Yorkshire uner­laubte Lohnabzüge durchzudrücken versuchten. Im U n - terhause teilte ein Regierungsvertreter mit, daß in den Monaten Mai und Juni 1012 000 Tonnen Kohle aus dem Kontinent und den Vereinigten Staaten eingeführt worden seien. Der Handelsmistifter forderte die Eröff­nung eines Kredits von ZMillionenPfund Ster­ling zum Ankauf ausländischer Kohle, damit die Regierung in der Lage bleibe, die wichtigsten Betriebe aufrechtzuerhalten. Der Kredit wurde bewilligt.

politische Rundschau.

VeutschesReich.

Ablösung der öffentlichen Anleihen. ^ ^

Der Reichsfinanzminister erläßt nunmehr die z w e i t e Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen. Der größte Teil der Länderanleihen ist bereits von der ersten Durchführungsverordnung erfaßt, soweit sie den Reichsanleihen gleichgestellt waren. Die Ablösung des Restes der Länderanleihen sowie die Ablösung der Mark­anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände wird so­weit vorbereitet, daß die Landesbehörden die Fristen hier­für festsetzen körmen. Ausgenommen in dieses Verfahren sind auch die Anleihen der Religionsgesellschaften, der Sparkassen und Giroverbände und der Bankanstalten der Provinzen. Für; die Geltendmachung von Rückwirkungs- ansprüchen und Ansprüchen auf folche Stücke, die schon wegen Kündigung oder Auslosung einer Bank übergeben sind, ist die Frist in der Verordnung festgelegt. Alle An­sprüche aus diesem Grunde, aber nur solche, sind b i s zum 31. Amgust bei den betreffenden Banken geltend . zu machen.

Reichstagsabigeordnete aus derGesolei".

Zum Besuch derGesolei" weilten 120 Reichstags­abgeordnete in Düsseldorf. Nach einer Begrüßungs­rede des Oberbürgermeisters Dr. Lehr sprach der Zen- trumsabseorduetech on GuLrard namens des Reichs-