HersMer Tageblatt
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Nr. 151 Donnerstag, den 1. Juli 1926 76. Jahrgang
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Kutisker und Weber vemrteilt
Zwei Rechtssprüche.
Zachihaus für Kutisker.
§ Berlin, 30. Juni.
Im Kutisker-Prozeß wurde folgendes Urteil vcr " '^et: Der Angeklagte Iwan Kutisker erhält fünf Jahre Zuchthaus, vier Millionen Mark Geldstrafe und zehn Jahre Ehrverlust, der Angeklagte Holzmann 1% Jahre Gefängnis; r cherdem wird gegen ihn Haftbefehl erlassen, weil er geflüchtet war. Die Angeklagten Grieger, Blau, Blei, Alexander Kutisker und Grobe erhalten je sechs Monate Gefängnis; ihnen wird eine Bewährungsfrist von drei Jahren zugestanden. Die Untersuchungshaft wird in Anrechnung gebracht.
In der Begründung des Urteils führte Amtsgerichtsrat Dr. Ahlsdorff aus, daß die Preußische Staatsbank durch die betrügerischen Maßnahmen Kutiskers um 14,3 Millionen Mark geschädigt worden fei, von denen nur vier Millionen wieder herbeigeschafft werden konnten. Der Betrug fei in der Hingabe völlig wertloser Wechsel zu erblicken. Da der gesamte Wechselverkehr mit Kutisker als ein Ganzes anzusehen sei, müsse auch eine fortgesetzte betrügerische Absicht angenommen werden. Den größten und dreistesten Schwindel habe Kutisker mit dem H a n a u e r Lager begangen, das einen Wert von 600 000 bis 700 000 Mark gehabt, von Kutisker aber der Staatsbank gegenüber mit 10 bis 12 Millionen Mark bewertet worden sei. Der Vorsitzende begründete dann noch kurz die Frage der Strafzumessung bei den einzelnen Angeklagten.
Sämtliche Angeklagten mit Ausnahme der Freigesprochenen haben gegen das Urteil Revision eingelegt.
*
Ende des Gpritprozeffes.
Im Berliner Spritweberprozetz verkündete das Gericht folgendes Urteil: Der Angeklagte Kriminalkommissär a. D. Peters erhält zwei Jahre drei Monate Gefängnis und 2000 Mark Geldstrafe, der Angeklagte Krim.-Ass. n. D. B e y e r zwei Monate Gefängnis u d 300 Mark Geld- n i s und 20 000 Mark Geld st rase, der Angeklagte Heinrich Weber ein Jahr Gefängnis und 5000 Mark Geldstrafe, die Angeklagten Gebrüder Simke sechs Monate Gefä^nis, der Angeklagte H a l s m a n n zwei Monate Gefängnis und 3000 Mark Geldstrafe; der Angeklagte Dr. C a n t r o p wurde freigesprochen. Die empfangenen Be- stechungsgelder in der Gesamthöhe von 21000 Mark wurden als für die Staatskasse verfallen erklärt. Den Angeklagten wird die Untersuchungshaft ungerechnet. Die Haftbefehle werden aufgehoben gegen Peters, Hermann Weber, Robert Simke und Dr. Cantrop.
In der Urteilsbegründung wurde u. a. hervorgehoben, daß das Gericht die Persönlichkeiten der Angeklagten und die Zeitverhältnisse, aus denen ihre Straftaten hervorgingen, genau berücksichtigt habe. Schuldig seien nicht allein die Angeklagten, die vor Gericht standen, auch andere Personen hätten sich schwer vergangen. *
Eine ErNZmng der Reichsfinanzverwaltung.
Die Reichsfinanzverwaltung veröffentlicht zum Sprit- weber Prozeß eine Erklärung, in der es u. a. heißt:
„Der Versuch der Angeklagten, sich dadurch zu entlasten, daß sie behaupteten, die Reichsfinanzverwaltung führe den Prozeß nur, um die wahren Schuldigen zu schützen, ist miß- lungen. Die Reichsfinanzverwaltung hat es als ihre Aufgabe betrachtet, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Zoll-, Mouopol- oder Polizeibeamte oder um Privatpersonen handelte, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und alle Mißstände rücksichtslos zu beseitigen. Auch die Angriffe gegen die Reichsmonopolverwaltung müssen zurückgewiesen werden. Die Reichsmonopolverwaltung war nicht in der Lage, Monopolhinterziehungen selbst nachzugehen. Zu diesem Zwecke hat sie gerade die Hilfe der Berliner Kriminalpolizei in Anspruch genommen. Die Behauptungen über die „Korruption" beim Monopolamt sind weit übertrieben. Von höheren Beamten ist lediglich ein Regierungsrat, der zudem bereits Ende 1924 ab gebaut wurde, in eine gerichtliche Voruntersuchung verwickelt. Die beiden in dem Spritweberprozeß unbeeidigt gebliebenen Regierunasräte haben, um sich von dem auf ihnen
Eme Kmischrpolmsche VeremHarung.
Die Handhabung von Ausweisungsmaßregeln.
Zwischen den deutschen und den polnischen Behörden ist eine Vereinbarung getroffen worden, nach der die Handhabung von Ausweisungsmaßregeln und die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung im gegenseitigen Einverständnis geregelt wird. Der wesentliche Inhalt der Vereinbarung ist der, daß im Bereiche des oberschle - sischen Abstimmungsgebietes Ausweisungen polnischer Staatsangehöriger aus dem deutschen Reichsgebiet und deutscher Reichsangehöriger aus dem polnischen Staatsgebiet nur auf Grund gerichtlicher Bestrafungen schwerwiegender Art, auf Grund der Inanspruchnahme der öffentlichen Armenpflege oder staatsfeindlicher Betätigung vorgenommen werden sollen. Der Ausweisung wird 'gleichgestellt die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung an solche Personen, die länger als ein Jahr im anderen Teil des Abstimmungsgebietes ungehmdert gewohnt haben. Auch soll die Ausführung einer Ausweisung aufgehoben werden, wenn die betroffenen Personen Beschei-
ruhenden^Verdacht zu reinigen, sofort die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt. Diesem Anträge ist entsprochen worden.
Gesundung?
Gleichzeitig endeten soeben zwei von den Monsterprozessen, die doch nichts anderes waren als ein Teil der großen Sanierungskrise nach Wiederherstellung unserer Währung. Prozesse, die allerdings ihre besondere Seite darin hatten, daß Beamte des Reiches oder eines der deutschen Länder hineingezogen waren und es sich dabei nicht nur um mehr oder weniger komplizierte Schiebungen zwischen Privatpersonen handelte.
So ist in dem Spritweberprozeß zur höchsten Strafe nicht jener Mann verurteilt worden, der diesem Prozeß den Namen gab, sondern der Kriminalkommissär P e t e r s, der die Betrügereien gegen die Reichsmonopolverwaltung durch Bestechung und Begünstigung ermöglichte. Man weiß, daß gerade der Vorsitzende der verhandelnden Kammer in Berlin-Moabit, der Landgerichts- direktor Dr. Schultze, auf dem Standpunkt steht, derjenige Beamte, der sich bestechen läßt, ist härter zu bestrafen als der Bestechende. Mit allen Mitteln, ohne vor den schärfsten zurückzuschrecken, ohne Rücksicht auf Amt und Ansehen muß der Staat durch seine Organe dafür forgen, daß dasjenige saniert wird, was krank geworden ist, krank unter dem Pesthauch der Inflation, die leider auch an solchen Stellen unheilvoll gewirkt hat, wo Unbestechlichkeit und Sauberkeit selbstverständliche Tradition waren.
Im Bericht des Generalagenten für die Reparationszahlungen ist ja leider hingewiesen worden auf die Durchstechereien und Betrügereien, die sich im Geschäftsbereich der Reichsmonopolverwaltung abgespielt haben, dabei aber angedeutet, es sei zu hoffen, daß die Verhältnisse bald besser werden
des Gerichts gewiß vertragen. Aber immer wird eme Gefahr in derartigen Wirtschaftsbetrieben liegen, die vom Reich ganz oder teilweise abhängig sind und unter kaufmännischen Gesichtspunkten arbeiten sollen. Manches, was auch eine strenge Moral dem Kaufmann nachsehen kann, ist bei einem Beamten nicht zu dulden,
Noch unerquicklicher war ja, was in den monate- langen Verhandlungen des Kutisker-Prozesfes zutage gefördert wurde. Fünf Fahre Zuchthaus und vier Millionen Mark Geldstrafe hat das Gericht über diesen Mann verhängt, der den Preußischen Staat um die dreifache Summe schädigte. Nicht absichtliches Verschulden, wohl aber eine grenzenlose Fahrlässigkeit hat ihm das ermöglicht. Den Beamten der Seehandlung waren er und der Schieberkreis um ihn turmhoch überlegen, weil die See- Handlung von der Angst um die Jnflationsverlufte fast besinnungslos geworden zu sein schien. Durch einen Zufall ward das erste Glied dieser Kette gefunden und ein Sumpf zeigte sich, der immer größeren Umfang annahm. Typisch all' diese Gestalten, mit denen die Welle der Inflation uns überschwemmt hat; Leute, die kaum deutsch sprechen können, die kaum imstande sind, ihren Namen unter die Schieberwechsel zu setzen, haben einen wirtschaftlichen Einfluß weittragendster Art gehabt.
Eins der vielen trüben Kapitel in der Geschichte der deutschen Inflation ist damit zu Ende, mag auch etwa die Berufungsverhandlung die Seiten dieses Kapitels noch einmal durchblättern lassen. Was aber namentlich die Ku- tisker-Affäre so außerordentlich verbitternd macht, das ist die Tatsache, daß es diesen Hyänen am deutschen Volkskörper dank ihrer Gerissenheit gut ging, während weite wirtschaftliche Kreise von einer Bergeslast von Sorgen und Nöten bedrückt wurden, es heute noch sind oder zugrunde gingen. Wir mußten jetzt durch diesen Sumpf hindurch, mußten ihn erst trockenlegen lassen, um wieder festen Boden zu gewinnen.
nigungen verbringen, daß zwecks Ausklärunchches der Aus- weisung zugrunde liegenden Tatbestandes Verhandlungen zwischen der Regierung oder der Woiwodschaft mit dem polnischen oder deutschen Generalkonsul schweben. Endlich sollen Aus- und Wiedereinreisesichtvermerke allen denjenigen Personen gewährt werden, die mindestens ein halbes Jahr ununterbrochen im polnischen oder deutschen Teile des Abstimmungsgebietes gewohnt haben.
Die HochwafferschaHsN.
Steuererleichterungen für die Geschädigten.
Während aus Mecklenburg wachsende Hochwasserschäden gemeldet werden und die Lage dort als äußerst trostlos bezeichnet werden muß, ist für Wittende r g e die größte Gefahr überwunden, da die Elbe dort fällt. Noch immer aber find Deiche gefährdet und an mehreren Stellen wurden wieder Dämme durchbrochen, so daß das dahinterliegende Land überflutet wurde. Im Stettiner Odertal gelang es, den Schutzdeich bei G a r tz zu halten. Die Gefahr gilt hier als bebabM
Anläßlich der katastrophalen Überschwemmungen, die besonders der Landwirtschaft ganz erheblichen Schaden zugefügt haben, hat der preußische Finanzminister den zuständigen Stellen die allgemeinen Anordnungen über Steuererleichterungen in Erinnerung gebracht, damit die wirtschaftliche Not der von der Überschwemmung Betroffenen auch steuerlich berücksichtigt werde. Die preußischen Katasterämter sind angewiesen, zunächst durch Stundung und Niederschlagung der am 15. August 1926 fälligen Vierteljahrsrate der Grundvermögens st euer zu helfen und im Benehmen mit den Gemeinde- und Gutsvorstehern von Amts wegen diejenigen Steuerschuldner festzustellen, die nach Maßgabe ihres Schadens für die Stundung und Niederschlagung in Betracht kommen. Inwieweit hierüber hinaus Steuererleichterungen erforderlich sind, kann erst später festgestellt werden, wenn der durch die Überschwemmung angerichtete Schaden sich übersehen läßt.
RlMriges Jubiläum des
Aeichsgestadheitsamtrs.
Ein Glückwunsch des Reichspräsidenten.
Aus Anlaß des 58jährigen Bestehens des Reichsgesundheitsamts hielt der Reichsminister des Innern, Dr. K ü l z, in der Festsitzung, die in Gegenwart von Mitgliedern der Reichsregierung, der Vertreter der Länderregierungen und der medizinischen Wissenschaft und Praxis in Berlin abgehalten wurde, eine Rede, in der er einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Reichs- gesundbeitsamts gab. seine Verdienste um die Erbaltuna
Der neue Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Dr. Hamel. der Volksgesundheit hervorhob und schließlich den'wegen Erreichung der Altersgrenze aus seinem Amt scheidenden Präsidenten des Reichsgesundheitsamtes, Dr. Bumm, feierte, dessen Name für alle Zeiten mit dem Reichsgesund- Heitsamt verbunden bleiben wird. Der Arbeit des Reiss- gesundheitsamts, die in Zukunft umfangreicher und schwieriger als bisher sein werde, möchte er als Inschrift setzen: Gesundheit ist das Lebensglück des Menschen und der Menschheit. Der neue Präsident des Reichsgesundheitsamts, Dr. Hamel, wird Demnächst die Amtsgeschäfte übernehmen.
Reichspräsident von Hindenburg hat dem Reichsgesundheitsamt zur Feier seines 50jährigen Bestehens seinen Gruß entboten. In dem Schreiben spricht er weiterhin den Wunsch aus, daß es, seiner großen Verantwortung eingedenk, stets zielbewußt und erfolgreich für die Gesundheit unseres Volkes und damit für das Wohl und die Zukunft des Vaterlandes weiterarbeiten möge.
MsrfisnahfinhMg im Reichstag.
(221. Sitzung.) CB. Berlin, 30. Juni. "
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern wurde beim § 8 fortgesetzt. Diesen hat der Ausschuß durch Annahme eines sozial- demokratischen Antrags dahin abgeändert, daß er jetzt lautet: Zivillisten und KronfideikommißreMen, Krondationsrenten und ähnliche Renten fallen entschädigungslos fort.
Abg. Gras von Merveldt (Dtn.) beantragte die Streichung dieses Paragraphen. Er meinte, die Kronfideikommißrente sei zum großen Teil Privateigentum.
Abg. Schulte (Ztr.) betonte, die Regierungsparteien seien mit ihrem Ausschutzbeschluß zu der Bestimmung ihres früheren Kompromißentwurfs zurückgekehrt. Ein privatrechtlicher Charakter sei der Kronfideikommißrente nicht zuzusprechen.
Abg. Landsberg (Sbz.) meinte, bei Annahme des deutschnationalen Antrages müßten die Zivillisten und die übrigen Renten weitergezahlt werden.
Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) erklärte, seine Partei lege Wert aus die Feststellung, daß ihre Abstimmung zu dieser Bestimmung nur eine vorläufige ist und daß sie sich ihre endgültige Stellungnahme für die dritte Beratung Vorbehalt.
Abg. Neubauer (Komm.) führte aus, die in diesem Falle von den Sozialdemokraten erreichte Verbesserung des Gesetzes hätte praktisch kaum eine Bedeutung.
Der deutschnationale Antrag auf Streichung des Paragraphen wurde gegen die Antragsteller abgelehnt und der Paragraph dann mit den Stimmen der Mittelparteien und der Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung der Kommunisten gegen die Deutschnationalen und Völkischen angenommen.
Die folgenden SS 9—^bestimmen, unter welchen Voraus»