HersMer Tageblatt Reisfelder Kreisblatt' Amtlicher /inzeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr. 145
Donnerstag, den 24. Juni 1926
76. Jahrgang
^ieichstagsauflösung in Gicht?
Von parlamentarischer Seite wird uns zu der gespannten innerpolitischen Lage geschrieben:
Die Frage der F ü r st e n a b s i n d u n g hat schon innerhalb der Parteien als Sprengpulver gewirkt, — es ist nicht ganz ausgeschlossen, daß sie vielleicht auch den ganzen Reichstag in die Luft sprengen wird. Alle Parteien haben sich so außerordentlich festgelegt, daß die ältesten parlamentarischen Praktiker nicht wissen, was nun eigentlich geschehen soll, und ganz verzweifelt die Hände ringen. Infolgedessen ist der Reichstag zurzeit der dankbarste Boden für die ausschweifendsten Gerüchte.
Sicher scheint nur eines zu sein: der Kompromißent- Wurf der Regierung, wie er jetzt den Reichstag beschäftigen soll, wird als verfassungsändernd angesehen, bedürfte also der Zweidrittelmehrheit. Die Sozialdemokra- tie hat außerdem eine Reihe von Anträgen eingebracht, die den Entwurf womöglich noch verfassungsändernder machen, und sie hat klar und deutlich zu erkennen gegeben, daß sie „sich ihre endgültige Stellung Vorbehalte", zumal ihrerseits — noch weitere Anträge vorbereitet sind. Der Rechten scheint es unter diesen Umständen unmöglich, ihre Zustimmung zu dem Entwurf zu geben, falls sich Zentrum und Demokratische Partei dem Verlangen der Sozialdemokratie fügen. Schließt sich dem auch die Regierung an, so rückt die Reichstagsauslösung in den Bereich der Möglichkeit, zumal auch die Deutsche Volkspartei angedeutet hat, daß sie die Entwicklung nur bis zu einer sehr nahen Grenze mitzumachen entschlossen sei. Weiter wird die ganze Sache noch dadurch kompliziert, daß selbst eine Erklärung des Reichstages, dieser — oder ein anderer — Gesetzentwurf sei nicht verfassungsändernd, die Schwierigkeiten für die Zukunft nicht aus dem Wege räumt, weil nämlich das Reichsgericht sich eventuell auf einen anderen Standpunkt stellen könnte.
Ein Ausweg — ohne Reichstagsauslösung — läge darin, daß aus dem Entwurf alles getilgt würde, was als verfassungsändernd angesehen werden könnte. Das hieße natürlich nichts anderes, als die Fürstenabfindung gesetz- richtunggebend auch für die rnnerpolltrsche Lage der nächsten Zeit sein. Daß etwas Derartiges die Schwierigkeiten des Augenblicks nicht vereinfacht, ist ersichtlich bei der starken Strömung in der Mitte, die auf eine allgemeine Koalition hindrüngt. So sehr haben sich innerpolitische Erwägungen in den Vordergrund geschoben, daß die Stellung zur L o c a r n o p o l i t i k so gut wie gar keine Rolle mehr spielt, zumal auf deutschnationaler Seite, und zwar aus der Feder sehr maßgebender Führer, bereits angedeutet wird, daß man sich hierin auf den Boden der Tatsachen stellen müsse, weil es keinen Zweck mehr habe, über doch unabänderbare Dinge der Vergangenheit ins Endlose zu diskutieren und damit die Lösung der innerpolitischen Frage noch schwieriger zu machen.
Aber damit nicht genug: die Mitte drängt vor allem auf rafcheste Erledigung der ganzen Frage, um ihre Wähler, soweit sie mit der Stellungnahme ihrer Parteien bei dem Fürstenenteignungskampf nicht einverstanden waren, wieder an sich zu fesseln. Die sofortige diskussionslofe Annahme des Entwurfs war vorgeschlagen, scheiterte aber am allgemeinen Widerstand links wie rechs. Ob es daher vor den Sommerferien des Reichstages überhaupt noch zu einer Entscheidung kommen wird, erscheint mehr und mehr zweifelhaft. Nun hat aber wieder die Sozialdemokratie mitgeteilt, sie würde einer Verlängerung des sogenannten Sperrgesetzes, durch das alle Fürstenabfindungsprozesse bis zur künftigen reichsgesetzlichen Regelung vertagt werden, ihre für die notwendige Zwei-' drittelmehrheit erforderliche Zustimmung nicht mehr geben, um die Hinausschiebung der Entscheidung auf den Herbst zu verhindern.
Es herrscht also ein ziemliches Chaos im Reichstag; nur die Sozialdemokraie steuert ganz zielbewußt — durch scharfe Forderungen — auf eine Reichstagsauflösung hin, wodurch sie eine innerpolitisch ganz klare Lage herbei- zusühren hofft. Bei der aufgewühlten Stimmung der Wählermassen halten die Regierungsparteien aber die Auflösung des Reichsages doch für ein recht gewagtes Unternehmen, dessen Ausgang nicht zu übersehen ist.
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Das Vermögen der Habsburger.
Für Aufhebung der Beschlagnahme.
Wie Wiener Blätter erfahren, hat sich die Konservative Volkspartei Österreichs unter Berufung auf das Ergebnis des Volksentscheides in Deutschland an die Großdeutsche Volkspartei mit dem Ersuchen gewandt, ihrerseits in Österreich für die Aufhebung der Beschlagnahme des Vermögens der Habsburger einzutreten, weil die Gründe, welche die Deutsche Volkspartei gegen die Enteignung in Deutschland geltend gemacht hat, auch für die Großdeutsche Volkspartei hinsichtlich der Aufhebung der Beschlagnahme in Österreich Geltung haben müßten. Die Großdeutsche Volkspartei wird sich mit der an sie gestellten Forderung, für die Aufhebung der Beschlagnahme des Vermögens der Habsburgischen Fürsten einzutreten, befassen. Großdeutsche Politiker erkläre,! aber, ohne den Beschlüssen der Partei
Beratung des Fürftenkompromilies
Das MstenaWliduWgesch
verfaffuilgsÄldernd.
Ablehnung der Abänderungsanträge.
Der Rechtsausschutz des Reichstages hat die Einzelberatung über das Fürstenabfindungsgesetz ausgenommen. Reichskanzler Marx wohnte den Besprechungen bei und griff mehrmals in die Beratungen ein. Der Reichskanzler erklärte, datz die Regierung nach wie vor aus dem Standpunkt stehe, datz das Gesetz einen verfassungs- änderüden Charakter trage, und datz daher zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei. Über die Behandlung des Kronlehens Öls erklärte der Reichskanzler, datz nach Ausfassung der Reichsregierung es darauf ankomme, wie ein bestimmtes Vermögensobjekt in den Besitz des Fürstenhauses gekommen ist. Wenn das durch eine Kabinettsorder geschehen ist, so wird zu untersuchen sein, aus welchen Mitteln das Entgelt genommen ist. Wenn nicht festzustellen ist, daß das Privatmittel waren, so gilt das Objekt als Staatseigentum. Wenn es aber aus Privatmitteln geschehen ist, dann wird an der Tatsache des Privateigentums auch dann nichts geändert, wenn durch einen staatsrechtlichen Akt, beispielsweise eine Kabinettsorder, darüber verfüg! worden ist.
leitung vorgreifen zu wollen, saß Die Sachlage in Österreich eine ganz andere sei als in Deutschland.
Die Exekutive des Landesverbandes Wien der Kriegsinvaliden hat sich bereits mit der Forderung der österreichischen Monarchisten nach Aufhebung der Beschlagnahme des Habsburgischen Vermögens befaßt. Es wurde betont, daß an eine Aufhebung des Verfassungsgesetzes, durch das die vormals Habsburgischen Güter, soweit sie nicht Privatgüter waren, dem Kriegsbeschädigtenfonds zu- gejprocyen wurven, n M » zn oenlen sei. Die -iMMM» Österreichs ständen unerbittlich auf dem Standpunkt, daß zuerst die bedauernswerten Opfer dieses entsetzlichen Krieges versorgt werden müßten, ehe man an die Abfindung der Fürsten denken könne. Die Kriegsopfer Österreichs wüßten sich in dieser Hinsicht in voller Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung. Es sei daher nicht anzunehmen, daß die Monarchisten jemals für ihre Forderung die notwendige Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parlament finden würden, damit das erwähnte Verfassungsgesetz abgeändert werden könne.
Laillauk stanzssischer Jinauzmimsier.
Vor der Neubildung der Regierung.
Nach einer achttägigen Krise scheint es Briand imn- mehr gelungen zu fein, sein zehntes Kabinett zusammen- zubringen. Die Schwierigkeiten beruhten vor allem darin, daß Briand keine geeignete Persönlichkeit für das Finanzministerium finden konnte, was in Anbetracht der völlig zerrütteten Währungsverhältnisse in Frankreich für das Land von größter Wichtigkeit ist. Da Poincärö die Übernahme des ihm angebotenen Finanzportefeuilles beharrlich verweigerte, hatte Briand dem Präsidenten der Republik abermals die Kabinettsbildung zurückgegeben. Doumergue bestand jedoch wiederum darauf, daß Briand noch einen letzten Versuch mache. Briand hat sich deshalb in letzter Stunde an Caillaux gewandt, der auch sein Einverständnis zur Übernahme des Finanzministeriums gegeben hat. Als Bedingung zur Mitarbeit soll Caillaux sehr weitgehende Vollmachten zur Durchführung seines sehr radikalen Sanierungsprogramms gefordert haben. Außerdem ist ihm zugesagt worden, daß das neue Kabinett eine weitgehende Umbildung erfahren und neue Persönlichkeit eu hinzugezogen werden sollen. Briand erklärte, es bestehe nunmehr ein Einverständnis darüber, daß ein Kabinett der republikanischen Einigung gebildet werden soll.
Mit dem Einzug Caillaux' in das Finanzministerium dürfte die Auferstehung Poincarös als Minister bis auf weiteres erledigt sein, da kaum anzunehmen ist, daß beide Männer, die sich auf politischem Gebiet auf das ärgste befehden, in einer Regierung gemeinsam ersprießliche Arbeit leisten würden. Wie es heißt, hatte es Poincarü darauf ab gesehen, vor allem die Leitung des Ministeriums für die besetzten Gebiete zu erhalten, um nach Möglichkeit ben Autonomiebe st rebungen in Elsaß-Lot hrin- gen, die sich gerade in letzter Zeit wieder mit besondere» Kraftentfaltung bemerkbar gemacht hatten, energisch ein- gegenzutreten.
Deutscher Reichstag.
(215. Sitzung.) CB. Berlin, 23. Juni.
Der Reichstag überwies zunächst die 20. Ergänzung des Besoldungsgesetzes dem Sausbaltsausschutz. Dann folgte die
Eine ausführliche Aussprache entwickelte sich über den § 5, der Richtlinien dafür aufstellt, was als Staatseigentum und was als Privateigentum der F ü rstenHäuser zu gelten hat. Die Richtlinien be- fagen, daß als Staatseigentum alle Besitztümer gelten müssen, die auf Grund der staatsrechtlichen Stellung der Fürsten erworben wurden, als Privateigentum Besitztümer, die mit Privatmitteln oder unentgeltlich im Erb- gang usw. erworben wurden. Die Deutschnationalen stellten dazu einen Antrag, daß die Richtlinien gestrichen werden sollten, so daß der Rechtstitel auf Grund des bestehenden Reichs- und Landesrechtes festzustellen wäre. Die Sozialdemokraten beantragten die Einfügung eines Satzes, wonach in Zweifelsfällen die Vermutung für Staatseigentum spreche. Außerdem wünschten die Sozialdemokraten, daß als Ausnahme von der Begriffsbestimmung des Staatseigentums nur der Erwerb auf Grund solcher Gesetze gelten soll, die nach der Staatsumwälzung von 1918 beschlossen worden sind. Reichskanzler Dr. Marx wandle sich sehr scharf gegen diesen sozialdemokratischen Antrag, den er als absolut unannehmbar bezeichnete.
Im übrigen wurden die zu den einzelnen Paragraphen gestellten Abänderungsanträge der Deutschnationalen und Sozialdemokraten restlos abgelehnt. Die Parteigänger der Antragsteller enthielten sich hierbei der Abstimmung. Die Weiterberatung wurde auf Donnerstag vertagt, nachdem am Mittwoch die Besprechungen bis zum § 7 gekommen waren.
zweite Beratung des von allen Parteien mit Ausnahme der Völkischen und Kommunisten eingebrachten Gesetzentwurfes über die Aurechnung der während des Weltkrieges in der freiwilligen Krankenpflege abgeleisteten Dienstzeit auf das Besoldungs- und Ruhestandsdienstalter. Der Haushaltsausschutz hat eine gesetzliche Regelung dieser Frage gegenwärtig nickt für angemessen gehalten. Er empfiehlt eine Entschließung, worin die Regierung um eine verbesserte Anrechnung der Dienstzeit in der freiwilligen Krankenpflege ersucht SMjÄÄgfc
Novelle zum Bankgesetz vor. Durch die Novelle wird die Rediskontmöglichkeit für Schatzrechte des Reichs wieder geschaffen. Der Minister betonte, daß das Reichsbankdirektorium und die Reparationskommission sich damit einverstanden erklärt hätten.
Abg. Hergt (Dtn.) stimmte der Vorlage zu, betonte aber, daß von der in der Novelle geschaffenen Möglichkeit im Interesse der Stabilität der deutschen Finanzen nur ganz vorübergehend Gebrauch gemacht werden dürfe. In den Reichskassen, so fuhr der Redner fort, herrscht Ebbe. Man reite mit verhängten Zügeln in ein Defizit hinein, von dessen Größe man sich gar keinen Begriff machen könne. Man habe keine Übersicht über die wachsenden Ausgaben für die Erwerbslosen, aber man wisse, wie die Erwerbslosenzahl gestiegen sei. Der Minister werde einen Nachtragsetat bringen müssen, bei dem einem die Augen übergehen würden. Die Ausgaben darin könne man auf 400 bis 500 Millionen schätzen. In solcher Situation sei für den Finanzminister die Versuchung sehr groß, das ihm in der Novelle gegebene Instrument der Schatzwechsel zur Verschleierung des Diskonts auszunützen. Seine Freunde beantragten die Beratung der Vorlage im Haushaltsausschutz. (Beifall, rechts.)
Reichsfinanzminister Dr. Reinhold
erklärte, die Schilderung der Reichsfinanzen durch den Vorredner als absolut unzutreffend. Der Überschuß des letzten Etatsjahres sei genau so hoch geworden, wie er ihn geschätzt hätte, und zwar mit annähernd 200 Millionen. Seitdem hätten die Steuereinnahmen seine Schätzsumme noch über- lroffen, im Mai um 17 Millionen. Es sei vollkommen unrichtig, von einem Defizit der deutschen Finanzen zu sprechen. Die Reichskassen . neu vollkommen mit ihren Mitteln aus, und wenn nicht lieber Erwarten eine Verschlechterung der gesamten Lage eintrete oder der Reichstag die Ausgaben steigere, so könne man sich durchaus im Rahmen des Etats halten. Der Abg. Hergt sei total im Irrtum, wenn er sage, die Regierung würde in einem Nachtragsetat 400 MW .en vom Reichstag fordern. Die Regierung denke gar nicht an neue Forderungen. Sie werde nicht einmal von den Schatz- wechseln Gebrauch machen, die ihr zur Verfügung ständen. Das vorliegende Gesetz bezwecke nur, daß die Regierung sich nur den Moment aussuchen könne, in dem sie an den Anleihemarkt appellieren wolle.
Die Vorlage ging an den Haushaltsausschuß. Ohne Aussprache wurde dann der deutsch-est Nische Schiedsge richts- und Vergleichsvertrag in allen drei Lesungen angenommen.
Der deutsch-schwedische Handels- und Schiffahrtsvertrag stand dann zur ersten Beratung. Abg. Dr. Hilferding (Soz.) machte dabei der Regierung den Vorwurf, sie hätte aus innerpolitischen Gründen Zollsätze in den Vertrag eingesetzt, die einen vollständigen Bruch mit dem Zollkompromiß ergäben. Die für Getreide, Fleisch und Vieh eingesetzten Zölle gingen weit über die Zollsätze hinaus, die jemals in Deutschland bestanden hätten. (Hört, Hört! links.) Der jetzige Zeitpunkt sei am allerwenigsten geeignet zu einer Änderung der Handelspolitik im Sinne einer stärkeren Belastung der Verbraucher.
Abg. v. Richthofen (Dem.) erklärte, die im Vorjahre beschlossene Zollvorlage hätte die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt, übriggeblieben seien nur die hohen Preise und die ständig wachsende Verteuerung der ganzen Lebenshaltung.
Damit schloß die.Au.ssprache und der. Vertrag wurde dem