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yersfelöerTageblatt

Hersfelöer Kreisblatt'

Amtlicher Anzeiger für -en Kreis Hersfels

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Nr. 134 Freitag, öen 11. Juni 1926 rs. Jahrgang

Die Fürstenenteignung im Reichstage

Hindenbmg und VolkSentsOeto.

Stürinische Reichstagssitzung.

Endlich kamen im Reichstage die beharrlichen Tri- bünenbesucher zu ihren« Recht, die seit Anfang der Woche unentwegt die Bänke gefüllt hatten, um jedesmal ent­täuscht zu bleiben. Denn Donnerstag erst gelangte mein zu dem erwarteten Ereignis der Debatte über die Fürstenabfindung. Friedlich genug setzte die Schlacht ein mit der Begründung des neuen Kompromiß- entwurfes der Regierung, der sich im wesentlichen mit dem früheren Ausgleichsvorschlag der Mittelparteien deckt. Reichskanzler Marx in Person begründete den Entwurf und erklärte dazu deutlich genug, das Verlange«» des be- vorstehenden Volksentscheides sei für die Reichs- regierung nicht a n n e h m b a r. Es sei nicht vereinbar mit der Idee eines Rechtsstaates. Die Reichsregierung halte es aber für ein innerpolitisches Gebot, eine befrie­digende Lösung zu finben. Auch bei einem Scheitern des Volksentscheides werde sie mit aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische Regelung dringen, «md wen«« sich diese im jetzigen Reichstag nicht ermöglichen lasse, werde sie sich nicht scheuen, alle ihr geboten erscheinenden Fol­gerungen 311 ziehen. Das hieß also, die Regierung will auch vor einer Auflösung des Reichstages nicht z u r ü ck s ch r e ck e n. Die Erklärung des Kanzlers bedeutete so etwas wie eine kleine Sensation. Doch sie sollte überholen werden. Der sozialdemokratische Redner M ü l l e r - F r a n k e n wandte sich scharf gegen ben Brief des Reichspräsidenten an Herrn v. Loebell und sagte, es könne nicht Aufgabe eines Staatsober­hauptes sein, einseitig in solcher Weise Partei zu ergreifen. Abermals trat der K a n z l e r Marx vor und führte aus, nur Äußerungen des Reichspräsidenten, die er von sich gebe in Ausübung seiner ihm verfassungsmäßig zu- _ stehenden Staatsgewalt, bedürften tz, r ««injslerieM» fe.

Bei dem Briefe enr .wnr b.soeOHT handle es sich um eine Privatmeinung des Reichspräsi­denten. Er habe seine verfassungsmäßige Stellung nicht mißbraucht.

Bei diesen Darlegungen brach der Sturm los und das Haus wurde minutenlang von einem Tumult durchtobt, wie er sich nicht allzuoft in dieser« auch sonst nicht immer von frommer Denkungsart erfüllten Hallen abspielt. Von ganz links wird mit Bezug auf den Reichspräsidenten immer wieder der von« Präsidenten gerügte Ausdruck Wortbrecher" gerufen, bon rechts tönt es zurück:Ver­brecher! Unerhört! Freche .Kerle!" Einen Augenblick sieht es aus, als wollte man sich gegenseitig an die erhitzten Köpfe fassen. Auch die Natur außerhalb desHohen Hauses" scheint sich in den Skandal mischen zu «vollen, denn mit Donner und Regengüssen klopft ein Gewitter auf das Dach. Abg. B a r t h findet endlich soviel Ruhe, um im Namen der Deutschnationalen den, Reichspräsidenten Dank für seineAbwehr des Bolschewismus" zu sagen, unb preist ihn als getreuen Ekkehard des deutsche,« Volkes. Der Kommunist Neubauer ist entgegengesetzter Ansicht und erklärt Reichspräsident und Reichsregierung als ver- bünbete monarchistische Schutztruppe. Damit schien der Höhepunkt des Tages überschritten zu sein. Es war mcht der Fall. Es folgte vielmehr der in politischer Beziehung vielleicht bedeutungsvollste Abschnitt. Der Zentrums­führer v. G u 6 r a r d, der vorher im Rainen der drei Re- gierungSpartcien die Zustimmung zum Kompromiß for­muliert hatte, erschien wieder am Rednerpult und kün­digte kurz und knapp dem Fraktionsgenosse» Marx, dem Reichskanzler, die Gefolgschaft des Zentrums in Sachen des Loebell-Brie- fe s. Das Zentrum sei der Ansicht, die Meinungsäuße­rung des Reichspräsidenten sei nicht als private Hand­lung aufzufassen, und nie und nimmer wäre das Vorgehen Herrn v. Loebells zu verteidigen. Das krachte «vie ein verspäteter Blitz in das Haus, so daß die kurzen Erklä- rungen des Dernokratenführers Koch, des Volks- parteilers Mollath und des Völkische«« Partei- führers von Graefe $um Standpunkt ihrer Parteien fast unbeachtet blieben. Das Zentrum wendet sich öffent­lich gegen den Vorsitzenden der Partei, der zugleich Reichs- kauzler ist! Ei,« bisher kaun« für möglich angesehener Vorgang. Wie werden die gelvandten Zentrumsdiplo­maten diese so plötzlich sichtbar gewordene Kluft über, drücken? . , ,

Die Kompromißvorlage wurde schließlich dem Rechts­ausschuß zur Erledigung möglichst noch bot dem 20. Juni, dem Tage des Volksentscheides, überwiesen. So möchte es die Regierung, aber kaum jenrand glaubt an die Er­füllung dieses Wunsches. Z'o.

Sitzmtgsbsricht.

(210. Sitzung.)

CB. Berlin, 10. Juni.

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Gesetz­entwurfes über die vermögensrechtliche Auseinander­setzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden F ü r st e n h ä u s c r n.

Abg. Torgler (Komm.) beantragte, die kommunistische Interpellation über den bekannten Brief des Reichspräsidenten v. Hindenburg damit zu verbinde«.

Reichskanzler Dr. Marx

erklärte sich damit einverstanden und begründete dann die Re­gierungsvorlage, wobei er ansführte: Der vorliegende Entwurf entspringt dem Versuch des Reichstages, die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den früher regie­renden Fürstenhäusern durch Juitiativgesetz herbeizuführen. Die Regierung hat dieses gesetzgeberische Vorgehen von vorn­herein begrüßt und hat es in allen Phasen seiner Entwicklung mit Nachdruck unterstützt. Sie hat in eingehenden Verhand- lungen die Regierungsparteien aus dem Boden dieses Kom­promißgesetzentwurfes zusammengeführt und hat bei bei Fassung des Entwurfs weitestgehend mitgewirkt. Sie Hai schließlich, um über das Stadium der Ausschußberatungen hin­weg zu positiven und praktischen Gesetzgebungsresultaten zu kommen, von sich aus den heute vorliegenden Gesetzentwurf beim Reichsrat eingebracht. Der R c i ch s r a t hat diese« Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit a n g e n o m m e n.

Die Reichsregierung legt entscheidenden Wert darauf, daß auf der Grundlage des jetzt zur Beratung stehenden Gesetz­entwurfes

eine befriedigende Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern gefunden wird. Der Gesetzentwurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zugrunde liegt, ist nach Auffassung der Reichsregierung keine annehmbare Lösung. Die grundlegende» Veränderun­gen, die in politischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Be­ziehung in der Nachkriegszeit eingetreten sind, konnten die vermögensrechtliche» Beziehungen zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unberührt lassen. Nach der verfassungsmäßigen Überwindung der Revo­lution «nutzten die Grundlage» des Rechtsstaates unversehrt bleiben. Zu diesen gehören:

Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und

Lnantastbarkeit des Privateigentums.

lält

Die im Volksbegehren verlangte entschädigungslos«: Enteig­nung der ehemaligen Fürstenhäuser ist unvereinbar mit diesem obersten Gebote eines Rechtsstaates und befhgegenüber hält die Regierungsvorlage an der verfassungsmäßigen Grund- tjtjjsfliTC--.'-''. "" )- " » >-muu»^»m>-n Morwenvig- keiten außer acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staatliche«» Hoheitsstellung der Fürsten und aus der durch Strieg und Inflation hervorgerufenen allgemeinen Volksverarmnng er­geben. Die Auffassung der Reichsregierung, daß der vor­liegende Gesetzentwurf eine befriedigende Lösung des Aus- einandcrsetzungsproülcms darstellt, wird von den Staatsre- gierungen der an der Lösung dieser Frage in erster Linie beteiligten Länder, insbesondere von denen Preußens und Thüringens, geteilt. Die Reichsregierung ist aber des weite­ren auch der Auffassung, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringenden Wunsch und den An­spruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für

ein innenpolitisches Gebot

bnS Gesetz, über dessen Einzelheiten monatelang in der ein gehendsten Weise beraten warben ist, nimmer

nur möglichen Beschleunigung zu verabschieden. Die Reichs- regierung möchte dabei keinen Zweifel lassen, daß es durch­aus irrig wäre, anzunehmen, daß sie nach einem verneinen­den Ergebnis des Volksentscheids von einer gesetzlichen Rege­lung Abstand nehmen könne. Die Reichsregierung wirb auch dann mit aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische Rege­lung int Geiste der Vorlage bringen und würde die hier ge­

ig »n der c.n= :hr mit a! er

boten erscheinenden

Konsequenzen nicht scheuen,

falls sich im Reichstage endgültig die Unmöglichkeit des Zu­standekommens eines Absindungsgcsctzcs ergeben sollte.

Eine Erklärung der Regierungsparteien.

Abg. von Guärard (Ztr.) gab namens der Regierungs­parteien eine Erklärung ab, worin es u. a. heißt: Die Re­gierungsparteien begrüßen die heutige Erklärung der Reichs­regierung und nehmen mit Genugtuung davon Kenntnis, daß die Regierung gewillt ist, mit dem vollen Einsatz ihrer Verantwortlichkeit aus die Verabschiedung dieses Gesetzes hin­zuwirken. Angesichts der Tatsache, daß im Lande befürchtet wird, im Falle der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgesetzliche Regelung scheitern, wollen die Regierungs­parteien keinen Zweifel darüber lassen, daß sie den Erlaß eines die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Ländern itnb den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt notwendig erachten. Das Gesetz werde den Fürsten nur das Vermögen belassen, welches sie

als unzweifelhaftes Privateigentum erworben haben, und den Fürsten wird keine bessere Aufwertung zu­teil als anberen Staatsbürgern. Andererseits werden die Fürsten auch nicht, wie es der Volksentscheid will, außerhalb der Grundrechte gestellt, auf die jeder Deutsche Anspruch hat.

Sozialdemokratischer Protest.

erblicken.

Abg. Müller-Franken (Soz.) gab ebenfalls eine Erklärung ab, in der es heißt: Der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den Volksentscheid einseitig Stellung zu nehmen. Er habe bamit die neutrale Haltung aufgegeben, die er gegenüber innerpolitischen Streitfragen einzunehmen feierlich versprochen hat. Darin müsse man eine Verletz» n g der durch sein Amt gebotenen üU.r....... , . . . Hindenburg nenne den Gesetzentwurf zum Volksentscheid einen Verstoß gegen Recht und Moral. Entspräche aber das dem Recht und der Moral, wenn Herzog Karl Michael von Mecklenburg, der bei Ausbruch des Krieges die deutsche Staatsangehörigkeit aufgab und sich die Anwartschaft auf die Thronfolge in Mecklenburg mit fünf Millionen ab- kauM« ließ, Erbairsprüche stellt? Ferner verlange die monte­

negrinische, ehemals meEiburgische Prinzessin Jutta eine Entschädigung von 14^ Millionen. Die Schmalkaldener aen würden von dem aus England gebürtigen ehe- jen Herzog bon Koburg-Gotha beansprucht. Wilhelm II. besitze ein Millionengut in Hollaud und beanspruche «och- mal§ 300 000 Morgen deutsches Land, Schlösser und Ver­mögensobjekte im Werte von 183 Millionen Goldmark. Sie Schamlosigkeit der Fürstenansprüche "sei erwiesen. Der Redner wandte sich scharf gegen den Reichspräsidenten und erklärte, es sei nicht Aufgabe eines Staatsoberhauptes, in solcher Weise einseitig Partei zu ergreifen. Die Erklärung schloß mit einem Protest gegen die Parteilichkeit des Reichspräsidenten und forderte die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. (Beifall bei ben Soz.)

Der Hmhsrlbmg-Bnef.

Ungeheure T u n« u l t f z e n e n.

Reichskanzler Dr. Marx gab daraus eine neue Erklärung ab, in der er darauf hinwies, daß nach der Reichsverfassung alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung bedürfen. Daraus er­gäbe sich, daß bamit nur Kuudgebungen gemeint seien, die der Reichspräsident in unmittelbarer Ausübung seiner ipm verfassungsmäßig zustehendcu Staatsgewalt erläßt. (Zu­rufe links:Wo rtbrechcr!" Stürmische Ent­rüstungsrufe rechts. Die Deutschnationalen und die Völkischen erheben sich von ihren Plätzen. Es entsteht ein ungeheurer Tumult. Auf der Rechte,» ertönen laute R»rfe:Verbrechergesindel, Judenlüinmel!" Der völkische Abg. von Ramin ruft:Kommen Sie doch her, Sie frecher Kerl!" Großer Lärin und Unruhe im ganzen Hause.)

Der Kanzler fuhr fort: Persönliche Meinungsäußerungen des Reichspräsidenten wie im vorliegenden Falle stellen keine Anordnung und Verfügung im Sinne der Verfassung dar und sind nicht daz«« bestimmt, unmittelbar in die Staatsgeschicke einzugreifen. (Dauernde lärmenbe Zwischenrufe links. Präsident Löbe erteilt eine Reihe von Ordnungs­rufen.) Es ist daher festzustellen, daß die Kundgebung des Rcichspräsidcntc«» einer Gegenzeichnung nicht bedurfte. Die entschadigungslose Enteignung der vormals regierenden Fürstenhäuser hat die Reichsregierung wiederholt als mit dem Grundsatz eines Rechtsstaates nicht vereinbar bezeichnet. Eine Mißachtung der verfassungsmäßigen Stellung des Reichs- präsideuten liegt also nicht vor. (Großer Lärm links, Beifall rechts.)

Der getreue Ekkehard des deutschen Volkes.

Abg. Barth (Dtn.) stimmte der Ausschußüberweisung der Vorlage zu und erklärte, daß seine Fraktion der Vorlage gegen­über dieselbe Stellung einnehmen werde, «vie sie schon bei den Komprornißverhandlungen im Rechtsausschuß eingenommen ivurde. Die entschädigungslose Enteignung der Fürstenhäuser bedeute eine Verletzung der «vtch- t i g st e n Grundlage des Rechtsstaates und der Forde­rungen der Wirklichkeit. Unter scharfer Zurückweisung der von der Linken erhobenen Vorwürfe gebühre dem Reichspräsidenten Dank bafür, daß er sich auch hier in der Abwehr gegen den B o l s ch e,v i s in u s als ge­treuer Ekkehard des deutschen Volkes bewährt habe.

Als hierauf Abg. Neubauer (Somm.) das Wort nimmt, verlassen die meisten Abgeordneten der Rechten unter den» Gelächter der Kommunisten den Saal. Ein deutschiiatioualer Abgeordneter ruft:Die Idioten bleiben drinnen!" Abg. Neubauer bezeichnet die Vorlage als eine Heuchelei. Prä- Sbent Löbe ersucht ihn, nicht den Vorw«rf der Heuchelei gegen ie Regierung zu erheben. Die Gegner der Fürsteneilteig- nung, so fährt Abg. Neubauer" fort, führen ihren Kreuzzug für Landesverräter unb Deserteure. Die kommunistische «lleichs- tagsfraktion hat gleichzeitig mit der Interpellation über ben Hindenburg-Brief ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung Marx eingebracht.

Abg. v. Graefe (Volk.) verliest eine Erklärung des Inhalts, daß feine Fraktion die Regierungsvorlage a b l c h nt, Weil sie in verschiedene«« Punkten den Grundsätze« des Rechts «vidcr- spreche. Der Redner erklärt weiter, er lehne es ab, auf die sinnlosen Anwürfe gegen den Reichspräsidenten unb auf die Beschimpfungen der Fürsten einzugehen.

Das Zeniram gegen Marx.

Abg. v. Guärard (Ztr.): Die Zentrumsfraktion vermag nicht anzuerkennen, daß die Angelegenheit des bekannten Brieses des Reichspräsidenten durch die lediglich auf die staats­rechtliche und verfassungsrechtliche Seite der Sache eingehende Erklärung des Reichskanzlers erschöpft ist. (Hört! hört! links.) Der Brief des Reichspräsidenten ist an sich ein politischer Akt. (Sehr ivaljr!) Er behandelt die aktuellste politische Frage der Gegenivart, eine Frage von solcher Tragweite, daß sie das deutsche Volk in größtem Maße aufgewühlt hat. Wir sind des­halb der Meinung, daß der Brief wegen der überparteilichen Stellung des Reichspräsidenten besser nicht geschrieben worden wäre. (Lebh. hört! hört!). Unverantwortlich, um keinen schärferen Ausdruck zu gebrauchen, ist das Vorgehen des Reichs- bürgerratsvorsitzendcn v. Loebelt und seiner Hintermänner. (Lebh, Zustimmung links und im Zentrum.) Das Wirken dieses Mannes ist geradezu volksseindliih. Sein Vorgehen gegen die Integrität der Stellung des Reichspräsidenten ist im Interesse des Vaterlandes aufs tiefste zu bedauern. (Lebhafter Beifall lii»ks und im Zentrum.)

Abg. Koch-Weser (Dem.) erklärt, die demokratische Fraktion könne sich der Erklärung des Reichskanzlers zum Hindenburg- Brief nicht anschließen. Sie halte an dem von Bismarck auf­gestellten Grundsatz fest, daß das Staatsoberhaupt sich nicht ohne ministerielle Bekleidungsstücke in der Öffentlichkeit zeigen soll. Die Fraktion bedauert, daß man sich nicht gescheut hat, den Reichspräsidenten in den Vordergrund des poetischen