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Hersfelöer Tageblatt

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö

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Nr. 128

Freitag. Sen 4. Juni 1926

76. Jahrgang

ReneVsrMge zur Zörstenabfilldmlg

Die Reichsregierung hat sich, wie schon angekündigt, entschlossen, einen neuen Gesetzentwurf über die Fürstenabfindung an den Reichstag zu bringen. Den Reichsrat hat der Entwurf schon passiert. Er wurde dort mit ein paar Änderungen angenommen und lehnt sich eng an das frühere Kompromiß der Regierungs­parteien an.

Man muß kurz an die erregten Auseinandersetzungen erinnern, die dieser Kompromißentwurf im Reichstag her- vorrief: es war vor allem der Artikel 2 des Entwurfes, an dem die Kompromißparteien gescheitert sind. Als der Artikel 2 gefallen war, wurde von diesen Parteien selbst die Weiterberatung eingestellt. Dabei handelte es sich um die Frage der Zusammensetzung und der Zuständigkeit des Reichssondergerichts, das das Urteil bei den Auseinandersetzungen über das Vermögen der Fürsten zu füllen hatte. Die Sozialdemokraten stimmten dagegen, weil nach dem Wortlaut die nach der Revolution ge­troffenen Vereinbarungen bzw. gefällten Urteile nicht mehr rückgängig gemacht werden sollten; das sollte ge­ändert werden. Zentrum und Demokraten, die ursprüng­lich gegen diese Rückwirkung gewesen waren, stellten sich schließlich auch auf den Standpunkt der Sozialdemokraten. Jetzt hat der Regierungsentwurf einen Mittelweg ge­funden, indem das Reichssondergericht für alle Gesamt- auseinandersetzungen zuständig sein soll, die nicht bereits nach der Staatsumwälzung erledigt sind, wie das in Bayern, Braunschweig, Baden, Württemberg geschehen ist. Das Gericht hat aber auch auf Antrag zu entscheiden, o b eine solche Gesamtauseinandersetzung erfolgt ist. Das heißt also, daß alle Urteile und Vereinbarungen über Einzelfälle der Ungültigkeit anheimfallen, weil jetzt natürlich jedes Land, in dem eine Gesamtauseinander- fetzung noch nicht erfolgt ist, den Sondergerichtshof an- rusen wird.

Ebenso wie beiden Parteien das Recht der Anrufung Aüseinandersetzungs m affe durch die Anträge der Par­teien bestimmt. Hierbei werden natürlich die Anträge der Länder sehr viel weitergehende sein als etwa die der Gegenseite. Gemäß Art. 5 entscheidet ja dann das Gericht das übrigens in der alten Zusammensetzung: vier Richter, vier vom Reichspräsidenten ernannte Laien, blei­ben soll darüber, was Staats- und was Privateigen­tum ist, also in letzterem Falle alles, was die Fürsten aus eigenen Mitteln und was sie unentgeltlich (im Erbgang, als Mitgift, Schenkung usw.) und ohne Gegenleistung er­worben haben. Dann kommt die rückwirkende Kraft wieder im Art. 6 zum Vorschein, wo auf Antrag einer Partei ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben werden kann aller­dings mit Zweidrittelmehrheit des Gerichts, wenn das Urteil auf Gründen beruht, die mit den Vorschriften des neuen Gesetzes unvereinbar sind.

Die den Fürsten früher staatsrechtlich zufallenden Renten werden behandelt wie das staatsrechtliche Eigen­tum, sie werden ihnen also entzogen; ihre privaten Renten hingegen werden wie öffentliche Anleihen behan­delt, also gemäß dem Anleiheablösungsgesetz vom 16. Juli 1925 mit 2% % aufgewertet. Der neue Regierungsent- Wurf steht nun vor, daß auf Antrag des Landes unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse diese Rente in eine einmalige Kapitals­abfindung umgeändert werden kann. Eine Rente hat das Land aber auch in dem Falle zu bezahlen, wenn sich bei der Gesamtauseinandersetzung ergibt, daß die dabei dem Fürstenhause zugewiesenen Vermögensstücke sowie fein sonstiges Vermögen zu einer angemessenen Lebens­führung feiner zurzeit lebenden Familienangehörigen nicht ausreichen, das betr. Land also den ganzen oder den aller­größten Teil des bisherigen Fürstenbesitzes zugesprochen erhält. Ob über die Höchstgrenze dieser Rente noch eine besondere Zusatzbestimmung eingefügt wird, ist noch un­sicher.

Im übrigen ist aber am früheren Kompromißentwurf nichts Wesentliches geändert; erwähnenswert ist vielleicht noch der neue Schlußartikel, wonach alle Entscheidungen, Schiedssprüche und Vergleiche des Sondergerichts nicht unter die geltenden Gebühren-, Abgaben- und Steuerord­nungen des Reichs, der Länder und Kommunen fallen, sondern daß bei Abschluß des Verfahrens das Gericht eine angemessene Gebühr festsetzt, die an die Reichskasse abzuführen ist.

Am Montag wird der Reichstag diesen Entwurf wahrscheinlich dem Rechtsausschuß überweisen, und man will versuchen, ihn noch vor dem Volksentscheid zur Beschlußfassung vor den Reichstag zu bringen. Ob das freilich gelingen wird, muß man doch Wohl als recht zweifelhaft bezeichnen. * * ö

Gegen Enteignung der FmsiMhsuser.

Zentrum und Deutsch-Hannoveraner.

In der außerordentlichen Tagung des Augustinus- Vereins in Frankfurt a. M. wurde nach einem Referat des Reichstagsabg. Joos (Zentr.), M.-Gladbach, eine Ent­schließung angenommen, in der es heißt: Die Generalver­sammlung des Augustinus-Gerems stimmt in der Frage der Fürstenabfindung dem Beschluß des PartsiPorügLdss

Was sind Friedensrüstungen?

Beschlösse über die Reskwistenfrage in Genf.

Sieg der französischen Auffassung.

Die Unterkommrssion A (militärischer Ausschuß) der vorbereitenden Abrüstungskommission hat nach fünf­tägigen geheimen Verhandlungen die Beratung über den ersten Punkt des Fragebogens, der die De­finition des Begriffes Friedensrüstungen betrifft, abgeschlossen. Bekanntlich verlangte Frankreich, daß die gesamte militärische Reserve eines Landes, das Kriegs­material, die Schiffe und auch die Reservetruppen nicht zur Friedensstärke zugerechnet würden, während Eng­land, Deutschland, Amerika und Bulgarien diesen Vor­schlag ablehnten. Die Abstimmung ergab eine Annahme der französisch-italienischen Auffassung mit neun gegen vier Stimmen.

Bei der Abstimmung über die Frage, ob das Zoll­personal, die Forstbeamten und die Polizei der Friedens­stärke einer Armee zuzurechnen seien, blieb Deutschland, das gegen diese Auffassung stimmte, gegen 13 Stimmen in der Minderheit. Die deutschen Delegierten gaben hierauf ihre Auffassung zu Protokoll.

Die Abstimmungen werden nunmehr bei der Beratung der weiteren Punkte des Fragebogens von Bedeutung sein. Es wird jedoch in Genfer Meldungen beschwichti­gend darauf Angewiesen. daß die Meinungsverschieden-

zu. Die Zentrumspresse wird aufgesorden, die Wähler aufzufordern, sich aus politischen, verfassungsrechtlichen und moralischen Gründen t- r Abstimmung a m

2 0. Juni z u enthalte n. Von der Partei und der

Vartsipresse wird in dreier wf.Maen und grundsätzlichen ;arrtrge Die st r e n g st e P a r i e i D t f z r p t «<M-^MMMk

Das Direktorium der Deutsch-Hannover- s ch e n Partei hat einstimmig beschlossen, alle Partei- anhänger aufzufordern, sich am Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der Fürsten nicht zu be­teiligen. __

SemWattonale Beteiligung an der Regierung,

Ein Vortrag des Abg. Hergt.

Staatsminister a. D. Hergt sprach im Kreisverein Liegnitz der Deutschnationalen Volkspartei über die poli­tische Lage, wobei er Richtlinien für eine e v e n - tuelleBeteiligung der Deutschnationalen an den Reichsgeschäften aufstellte. Zu diesem Punkte führte der Redner u. a. aus: Die Deutschnationale Volks­partei wird aus der jeweiligen Situation ermessen, was für das deutsche Volk notwendig ist, und sie wird daraus ihre Konsequenzen ziehen. Die Partei hat außenpolitisch nicht geschwankt. Der Abschluß des deutsch-russischen Ver­trages hat den Deutschnationalen Recht gegeben. Der Vertrag liegt im deutschnationalen Sinne. Politik ist auch für die Deutschnationalen, den jeweiligenTat- sachen gerecht zu werden.

Was die deutschnationale Mitarbeit an der Re­gierung anbetrifft, so sei festgestellt, daß die Partei ihre Mitarbeit nicht versagen wird. Aber die gegen­wärtigen Regierungsparteien werden die Formel finden müssen, auf Grund deren die Deutschnationalen in die Regierung eintreten und dort einflußreich wirken können. Der Zeitpunkt, wo diese Frage akut wird, wird eine Krise sein. Die Deutschnationale Volkspartei wird diesen Augenblick abwarten können. Man wird die Deutschnationalen rufen müssen.

GeneralöLrekior Oeser i\

Am Donnerstag nachmittag kurz nach 5 Uhr verstarb der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahngesellschaft, Reichsminister a. D. und Staatsminister Rudolf Oeser.

Oeser, der aus Coswig i. A. stammt, studierte nach Be­endigung seiner Schulzeit Philosophie und Nationalökono­mie in Berlin. In die Öffentlichkeit trat er in feiner Eigen­schaft als Redakteur an einer großen süd­deutschen Zeitung, wo die damalige Fortschrittspartei auf ihn aufmerksam wurde und ihn in den Preußischen Land­tag sandte. Hier behandelte er mit Vor­liebe Fragen des Eisenbahnwesens, so daß er schon vor vielen Jahren die Grundlagen zu dem von ihm zuletzt ein-

genommenen sehr einflußreichen Posten des Generaldirektors der Reichsbahn legte. Oeser kränkelte schon seit längerer

Zeit, so daß er sich genötigt sah, vor einigen Monaten vor­übergehend die Amtsgeschäfte seinem Stellvertreter zu übergeben. Als er sich wieder hergestellt glaubte, ist er dann wieder mit neuen Kräften und neuen Hoffnungen an seine Amtsgeschäfte gegangen, bis ihn jetzt der Tod ereilt hat. Der Verstorbene hat ein Alter von 68 Jahren erreicht. ......

heiten keine n Konslikt^ st off in sich tragen und die Abstimmungen keineswegs den Charakter eines Zwischenfalles getragen haben.

GNglisch-agtzpiLscher KsnAiki.

Ein englisches Kriegsschiff nach Ägypten entsandt.

Die Lage in Ägypten hat sich in den letzten Tagen ge* fährlich zugespitzt. Der überwältigende Wahlsieg der Nationalistenpartei unter Zaglul Pascha hatte zu Ver­handlungen des englischen Regierungsvertreters, Lord Lloyd, mit Zaglul geführt, die ergebnislos verliefen, da Zaglul auf der B i l d u n g eines n a ti o n a l i st i - schon, also ausgesprochen englandfeindlichen Kabinetts, bestand. Es scheint nun, daß England den Kampf mit Zaglul mit Entschiedenheit aufnehmen will. Lord Lloyd hatte eine längere Unterredung mit dem König Fuad, in der er dem ägyptischen König die ernstenBedenkenderenglischenRegierung gegen die Berufung eines antibritifchen Kabinetts unter Führung von Zaglul Pascha oder eines Führers der Zaglul-Partei auseinandersetzte.

Gleichzeitig ist das englische SchlachtschiffResolu­tion" von Malta nach Alexandrien abgegangen und weitere Kriegsschiffe werden in Malta zur Abfahrt bereit­gemacht.

Es sind daher mit großer Wahrscheinlichkeit in Ägypten Ereignisse von Bedeutung zu er­warten.

AusWeriMg mt^ VolksSKtscheid.

Ein Beschluß der Juristischen Arbeitsgemeinschaft.

Zur Frage der Abänderung der Auswertungsgeletz-

ständigen Deputation des Deutsch:-/ Jurtstentages, dem Deutschen Juristenbund, der Berliner Juristischen Gesell­schaft, den Mitgliedern der Juristischen Fakultät Berlin, dem Preußischen Richterverein, Ortsgruppe Berlin, dem Berliner Anwaltverein, dem Berliner Notarverein gebil­dete Juristische Arbeitsgemeinschaft für Gesetzgebungsfragen einstimmig eine Ent­schließung gefaßt, die die Bestrebungen, durch einen Volks­entscheid die Aufwertung unter Beseitigung des Aufwer-

tungsgesetzes neu zu regeln, für unheilvoll erklärt. An ! den Grundlagen des fast ein Jahr hindurch geltenden Aufwertungsgesetzes dürfe nicht gerüttelt wer -

den, solle nicht eine völlige Erschütterung unseres ohne­hin schwer ringenden Wirtschaftslebens eintreten. Sollte ein Volksbegehren stattfinden, so werden alle Volks-

genossen dringend aufgefordert, sich nicht lediglich von der Rücksicht auf ihr persönliches Interesse leiten zu lassen, sondern das Wohl der Allgemeinheit, von dem auch das Gedeihen jedes einzelnen abhängt, zu be- dertten.

Freiherr v. Berlepsch f»

Der erste Sozialmini st er Deutschlands.

Der frühere preußische Staatsminister Freiherr von Berlepsch auf Schloß Seebach ist unerwartet gestorben. Er hat ein Alter von 83 Jahren erreicht.

Mit Freiherrn von Berlepsch, der kurz vor Pfingsten noch das Fest der goldenen Hochzeit begehen konnte, ist der letzte Minister aus der Ära Bismarck dahingegangen. Er stand in den Jahren 18901896 dem preußischen Handels­ministerium vor und hat sich g r o ße V e rd ienste um die Sozialgesetzgebung erworben. Aus seinem Wirken nach seiner Regierungstätigkeit ist besonders seine Mitarbeit auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge hervor- zuheben. Er gründete im Jahre 1901 die Gesellschaft für soziale Reform. .

Maßnahmen im Fall Lessing. i

Schließung der Hannoverschen Hochschule angedroht.

Zu den Vorgängen an der Technischen Hochschule in Hannover teilt das preußische Kultusministerium mit: Der Rektor der Technischen Hochschule in Hannover hielt gemeinsam mit zwei Mitgliedern der Hochschulsenats im preußischen Kultusministerium Bortrag über die Aus­schreitungen der Studenten in Hannover. Gegen die be­teiligten Studenten wird unverzüglich das Disziplinar­verfahren eingeleitet und mit möglichster Beschleunigung durchgeführt. Gegen diejenigen Studenten, die sich straf­rechtlich vergangen haben (als Delikt kommen Nötigung, Widerstand gegen die Staatsanwalt und Hausfriedensbruch in Frage), wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Bei Wiederholung derartiger Vorkommnisse wird die Schließung der Hoch­schule unvermeidbar sein. Das würde für sämtliche Stu­dierenden den Verlust eines Semesters zur Folge haben. Es sollen alle Maßnahmen getroffen werden, um Ruhe un- Ordnung in der Hochschule aufrMzuerhalte«