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Nr. 105

Donnerstag, den 6. Mal 1926

76. Jahrgang

Neuer Streitfall

Zu der plötzlich aufgetauchten Flaggensrage wird uns von unparteiischer Seite geschrieben:

Nun ist ganz überraschend zu den vielen anderen noch eine neue innerpolitische Streitfrage aufgetaucht, veranlaßt durch die überraschend angekündigte Verord­nung der Reichsregierung, wonach von den deutschen Mis­sionen im Ausland neben der schwarz-rot-golde- nen Flagge auch die Handelsflagge gezeigt werden muß, das heißt das Schwarz-Weiß-Rot mit der schwarz-rot-goldenen Gösch. Diese Flaggenftl einen der kitzligsten Punkte unserer inneren Pa

age bildet

einen der kitzligsten Punkte unserer inneren Parteipolitik, wobei man nur bedauern kann, daß sie dazu geworden ist.

Doch weit interessanter als die innerpolitische Auf- rollung dieser Frage, deren Lösung übrigens srüher schon einmal durch den Reichskanzler Dr. Wirth in ähnlicher Weise versucht wurde, sind die parlamentarischen Folgen dieser Angelegenheit. Dabei muß man davon ausgehen, daß die Anregung zu der Verordnung vom Reichskanzler selbst gegeben worden ist und daß das Kabinett, das sich bekanntlich aus den Führern der Deutschen Volkspartei, des Zentrums und der Demokraten zusammensetzt, dieser Anregung einmütig seine Zustimmung gegeben hat. Aber das Zentrum ebenso wie die Demo­kraten haben als Partei bzw. als Fraktion gegen diese Absicht des Kabinetts protestiert.

Nun sitzen in diesem Kabinett die Parteivor­sitzenden der Deutschen Volkspartei und des Zen­trums; Dr. Marx ist außerdem noch Vorsitzender der Zentrumsfraktion des Reichstages. So ergibt sich der für eine parlamentarische Regierungsform unmögliche Zu­stand, daß die Regierungsfraktionen ihren Führern so­zusagen ein Mißtrauensvotum ausstellen, sie, um sich eines Ausdrucks des englischen Parlaments zu be­dienen, einfachköpfen". Der Reichsinnenminister Dr. K ü l z ist zwar nicht Partei- oder Fraktionsvorsitzender, aber doch ein bekannter Führer der Demokratischen Partei. Gegen ihn, als den Innenminister, der als Vertrauens­mann seiner Partei in das Kabinett entsandt worden ist

und der als besondere Aufgabe den SckuL ^^^t, i »ane i, sicy^ veswege11 die schärfsten T Partei.

^ einer

Dieses Ereignis zeigt wieder einmal, daß das parla­mentarische System bei uns noch lange nicht eingespielt ist. In England, dem Mutterlande des Parlamentaris­mus, wäre ein derartiges Mißtrauensvotum gegen die Regierung eine undenkbare Unmöglichkeit. Die Parla­mentsmehrheit kann ihre eigenen Führer, ihre Vertrauens­leute im Kabinett, hinsichtlich alles dessen, was diese tun, gar nicht verleugnen, weil sie sich dann selbst verleugnet. Alles, aber auch alles, was der Ministerpräsident tut, wird durch diese Parlamentsmehrheit gedeckt, die ihm ein­fach durch dick und dünn folgt. Denn wenn die Re­gierung gestürzt wird, muß im parlamentarischen System Die Opposition, die damit zur Mehrheit geworden ist, die Regierung übernehmen. Anderswo ist es ebenso. Am krassesten vielleicht in Italien, wo Mussolini auf die blindeste Gefolgschaft seiner Parlamentsmehrheit unbe- oingt rechnen kann.

Der Grund dafür, daß ohne auf den vorliegenden Sonderfall einzugehen es bei uns ganz anders aussieht, liegt darin, daß wir überhaupt keine Führer Parteien haben wie anderswo, sondern Programm Parteien. Der deutsche Realpolitiker freilich muß damit rechnen, und wenn eine fchwierige politische Frage im Anrücken ist, setzt er sich deshalb erst mit seiner Fraktion in Verbindung. Jede Fraktion hat nun bekanntlich ihreGrundsätze", ihre Prinzipien", ihrProgramm" oder wie man es nennen mag. Menschen können sich finden, Führerparteien können sich koalieren, aber wenn Programme herrschen, dann hat Die parlamentarische Regierungsmaschinerie einen außer­ordentlich schweren, knarrenden, stockenden Gang. Dann siegt oft der Buchstabe des Programms über die Persön­lichkeit des Führers, wovon jede Regierungskrise deutliche Beispiele liefert.

Nur fragt es sich und das ist das schwerwiegendste daran, ob sich denn immer voraussehen läßt, was an Wichtigkeit, an politischen Konsequenzen von irgend­einer Frage abhängt. Ob es überhaupt möglich ist, von vornherein eine solche Entscheidung zu treffen. Ob es überhaupt dann noch möglich ist, zu regieren, wenn die Fraktionen verlangen, vorher in jeder größeren oder kleineren Frage um ihre Meinung angegangen zu werden. Man wird das bezweifeln müssen. Aber man wird auch zweifeln müssen, daß der Deutsche je auf sein angestammtes Recht verzichtet, der Regierung zu widersprechen. Oder, aus sein Programm verzichtet. ......

Eine neue Klaggenverordnung.

1 Protest der republikanischen Parteien.

1 , Das Bekanntwerden von der Absicht der Reichsre- l gicrung über den Erlaß einer neuen Flaggenverordnung ! hat bei einem Teil der Koalitionsparteien Verwunderung und auch Erregung hervorgerufen. Die neue Flaggen­verordnung soll für die deutschen Auslandsmissionen vorschreiben, daß bei offiziellen Anlässen neben die schwarz-rot-goldene die Handelsflagge gesetzt wird, die bekanntlich schwarz-weiß-rote F a r b e^ mit einer schwarz-rot-aoldenev Gösch zeigt,

Englands Regierung bleibt fest

Mißerfolg des englischen Verkehrssteeiks.

Ausschreitungen der Ausständigen.

Der Generalstreik in England nimmt seinen Fort­gang, wenngleich es auch den Angestellten der Verkehrs- gesellschaften nicht gelungen zu sein scheint, den Verkehr durch ihren Streik völlig lahmzulegen. Sowohl der Ver­kehr in der Londoner City als auch der Eisenbahnverkehr in der Provinz konnte in beschränktem Maße wieder in Betrieb gesetzt werden. Für die Bedienung der ver­schiedenen Verkehrsmittel stehen vor allem Studenten zur Verfügung. Verschiedentlich ist es bereits zu A u s - schreitungeu Streikender gekommen, die sich namentlich gegen die Führer der verschiedenen Fahrzeuge wenden. In Newcastle wurde die Haltung der Menge gegenüber den Omnibusführern so drohend, daß diese ihre Wagen im Stiche ließen. Ein Torpedobootszerstörer und ein Unterseeboot haben sich in die Nähe von Newcastle begeben.

Die englische Regierung gibt während der Streik­dauer ein amtliches Organ, dieBritish Gazette", heraus, die sich, scheinbar offiziös inspiriert, an leitender Stelle mit dem Generalstreik beschäftigt. Die Zeitung nennt den Streik eine direkte Bedrohung der Staats­form und kündigt an, daß irgendeine Verhandlung von feiten der Regierung nicht möglich fei, solange der Ge­werkschaftskongreß nicht die Generalstreikparole zurück- ziehe. Dies fei eine Vorbedingung für jedes Verhandeln.

Wie es heißt, rechnet man in politischen Kreisen Londons mit einer längeren Streikdauer, trotzdem, wie schon jetzt ersichtlich^ der englischen Wirtschaft täglich

immenser Schaden zugesugt wird. Nach Berechnungen, deren Grundlage der 14wöchige Bergarbeiterstreik von 1921 bildete, kostet der Generalstreik täglich drei bis vier Millionen Pfund. Diese Kosten dürften sich jedoch in den nächsten Tagen auf sechs bis acht Millionen

erhöhen.

Keine denischen Kohlen für England.

Die Freien Gewerkschaften und der englische Generalstreik

In einer gemeinsamen Konferenz, die der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes mit den Vorständen des Bergarbeiterverbandes, des Ver­kehrsbundes, des Einheitsverbandes der Eisenbahner Deutschlands und des Allgemeinen Freien Angestellten­bundes in Berlin abhielt, wurde die Frage der Unter­stützung der englischen Arbeiter in ihrem gegenwärtigen Kampf eingehend erörtert. Die Konferenz war der ein­mütigen Auffassung, daß von feiten der deutschen Gewerk­schaften alles getan werden müsse, die englischen Gewerk­schaften bei der Durchführung des Kampfes zu unter­stützen. Die Konferenz beschloß einstimmig, durch die beteiligten Organisationen die Bebunkerung englischer Schiffe in deutschen Häfen zu verweigern sowie die An­musterung deutschen Personals für englische Schiffe zu verhindern und in jeder Weise dahin zu wirken, daß ein Transport deutscher Kohle nach englischen Häfen unter­bleibt. Die beteiligten Organisationen haben bereits die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Auch von den socialistisch eingestellten Gewerkschaften in anderen Ländern sind den streikenden englischen Ar­beitern Sympathiekundgebungen zugegangen. So haben sich Arbeiterverbände in Österreich, Frankreich, Amerika und Südafrika zunächst für die moralische Unterstützung der Streikenden ausgesprochen.

.E^chz^s-fönen oie Reichsvetzörden zur See, die bis­her die schwarz-weitz-rote Fahne mit dem Staatswappen führten, die schwarz-rot-goldene Gösch erhalten. Die Auslandsmissionen und die Deutschen im Auslande haben, wie es heißt, diese Regelung befürwortet. Nach Ansicht der Reichsregierung liegt eine Verfassungsände­rung hierbei nicht vor, da die Handelsflagge gesetzlich festgelegt und die Dienstslagge von der Verwaltung zu bestimmen ist. Es handele sich um einen Verwal - t u n g s a k t, der vom Reichskanzler gegengezeichnet wird.

Sowohl die demokratische Reichstagsfraktion wie auch das Zentrum haben dem Reichskanzler gegenüber ihre Bedenken gegen diese beabsichtigte Flaggenverordnung zum Ausdruck gebracht. Auch die Sozialdemokraten sind beim Reichsaußenminister wegen dieser Flaggensrage vorstellig geworden. Dazu kommt, daß die republi­kanische Presse gegen die Flaggenabsichten der Regierung einen scharfen Feldzug begonnen hat. Aus diesen Gründen heraus hat Reichskanzler Dr. Luther nochmals Verhand­lungen mit den Führern der Koalitionsparteien ausge­nommen, um die Lage zu klären, bevor dem Reichspräsi­denten die neue Verordnung, dessen Sympathien sie auch besitzen soll, zur Unterschrift und damit zur Vollziehung vorgelegt wird.

Das deutsche Eigentum in Amerika.

Ein Ersatz für die Mills-Bill.

Nach einer Meldung desJournal of Commerce" wird der Haushaltsausschuß des Repräsentantenhauses mit der Beratung eines neuen Planes zur raschen Lösung der Frage des deutschen Eigentums beginnen. Der Plan wird im Ausschuß von dem Abgeordneten Newton dar­gelegt werden. Er beruht auf einer leichten Änderung des Wortlautes der Mills-Bill, sieht jedoch die Zahlung eines Teiles der von der Gemischten Kommission für die Entschädigungsansprüche anerkannten. Forde­rungen aus den in Händen des Schatzamtes oder des Transferagenten für die Reparationen befindlichen deutschen Guthaben vor. Der Rest der Ansprüche soll in Zertifikaten des Schatzamtes gezahlt werden, zu deren Deckung ein besonderer Fonds aus den noch zu er­wartenden Reparationszahlungen gebildet werden würde.

(194. Sitzung.)

Deutscher Reichstag

CB. Berlin, 5. Mai.

Auf der Tagesordnung steht der mündliche Bericht des Rechtsausschuffes über die sozialdemokratischen und kom- ' munistischen Anträge auf vollständige Aufhebung des

Ausnahmezustandes in Bayern.

Der Rechtsausschutz empfiehlt die Ablehnung beider Anträge und beantragt die Annahme einer Entschließung, worin die Reichsregierung ersucht wird, so schnell wie möglich den Ent­wurf zur Errichtung eines Reichsverwaltungsge- richtshofes vorzulegen, um für Streitigkeiten, die in einzelnen Ländern über die Verletzung von staatsbürgerlichen, >egründeten Rechten durch Matz-

auf der Reichsverfassung begrün! . , nahmen der Verwaltungsbehörden entstehen, einen geordneten Rechtsweg einzurichten. Der Ausschutz hat sich auf den Stand­punkt gestellt, daß es nicht Sache des Reiches, sondern der

Landesgesetzgebung sei, ausnahmerechtliche Verordnungen der Landesregierung aufzuheben.

Der Berichterstatter, Abg. Hampe (Wirtsch. Vgg.), wies darauf hin, daß durch die Aufhebung des bayerischen Aus­nahmezustandes die Anträge der Sozialdemokraten und der Kommunisten gegenstandslos geworden seien. Er beantragte deshalb für feine Person Erledigung der beiden Anträge durch Übergang zur Tagesordnung.

Abg. Buchmann (Komm.) führte aus, daß trotz der for- malen Aufhebung des Ausnahmezustandes die bayerische Polizeiregierung verfassungswidrig nach wie vor alle kom­munistischen und oppositionellen Versammlungen und Kund­gebungen verbiete.

Abg. Flick (Nationalsoz.) meinte, der bayerische Aus­nahmezustand sei zwar aufgehoben, aber die rechts- und ver­fassungswidrige Unterdrückung der Vereins- und Versamm­lungsfreiheit werde von der bayerischen Regierung fortgesetzt. Der Reichsinnenminister sollte darüber wachen, daß die Reichsverfassung auch in Bayern beachtet wird. Gegen solche Verfassungsbrüche müsse der Rechtsweg offenstehen.

Annahme des Wohnungsheimstätien-Antrages.

Die Weiterberatung wurde jetzt unterbrochen durch die Abstimmung über die Entschließung und den Antrag zu der egen Bodenreformdebatte. Die Entschließung, worin die erung um einen umfassenden Wohnungsbauplan ersucht wird, wurde einstimmig angenommen. In namentlicher Ab­stimmung wurde mit 237 gegen 141 Stimmen und 33 Stimm- enthaltnngen der demokratische Antrag angenommen, der die Regierung um schleunige Vorlage eines Wohnungsheim- stättengesetzcs im Sinne des bodenreformerischen Entwurfes des Ständigen Beirates ersucht.

Dafür haben geschlossen gestimmt die Kommunisten, Sozialdemokraten, Demokraten und das Zentrum. Geschlossen dagegen stimmte die Wirtschaftliche Vereinigung. Die übrigen Fraktionen stimmten geteilt. Bei den Deutschnatio­nalen und der Deutschen Volkspartei stimmte die Mehrheit dagegen.

In Fortsetzung der Bayerndebatte meinte der Abg. Sänger (Soz.), die bayerischen Verstöße gegen Verfassung und Vereinsrecht gingen zurück auf das Regime des Herrn v. K a h r. Dieser Herr sei heute der oberste Verwaltungsrichter des Freistaates Bayern. Ein Beamter, der des Hochverrates überführt und deswegen rechtskräftig verurteilt sei, der aber trotzdem noch aktiver Staatsbeamter des Freistaates Bayern sein dürfe, sei nur in Bayern möglich.

Nach Ausführungen des Abg. Stöcker (Komm.) wurden die Anträge der Kommunisten und der Sozialdemokraten durch Übergang zur Tagesordnung erledigt und die Entschließung des Ausschusses angenommen.

Abg. Dr. Wegmann (Ztr.) berichtete über die Beratungen des Rechtsausschuffes zur Frage einer Milderung der §§ 218, 219 und 220 des Strafgesetzbuches, zum Abtreibungsparagra­phen. Der Ausschuß hat einen sozialdemokratischen Antrag abgelehnt und einen neuen § 218 beantragt, der einige Milde- rungen der bisherigen Bestimmungen bringt.

Abg. Frau Arning (Soz.) tritt für den ursprünglichen sozialdemokratischen Antrag ein.

,, Abg. Barth (Dtn.) meinte, wenn der Vorschlag des Aus- schuffes Gesetz würde, hätte man mit einer maßlosen Zu- uahme der Abtreibungen zu rechnen.

Abg. Bockius (Ztr.) erklärte, daß seine Partei den Aus­schutzantrag ablehne.

Dr. Kahl (D. Vp.) führte aus, zweifellos lägen schwere soziale Mitzstände vor, aber die bisherigen Mittel zu Be,eltigung seien nicht die richtigen, sondern Staat und Gesellschaft müßten ausgleichend und helfend eingreifen.

Nachdem auch Abg. Frau Lüders (Dem.) ihre Zustim- muug zum Ausschußantrag gegeben hatte, vertagte sich das Haus auf Donnerstag.