Reisfelder Tageblatt
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Nr. 99
Donnerstag, den 29. April 1926
76. Jahrgang
Mrßenkompromist gescheitert
Abbruch der Beratungen im Rechlsausschuß.
’ Zwecklose Beratungen.
Die Verhandlungen im Rechtsausschuß des Reichstages, der sich mit dem Kompromißentwurf der Regierungsparteien über die Abfindung der Fürstenhäuser befaßte, sind bis auf weiteres abgebrochen worden, nachdem sich der Ausschuß fast vier Monate hindurch mit dieser Materie beschäftigt hat. Wenn nicht noch im letzten Augenblick ein Einigungsvorschlag auftaucht, dem nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch die Flügelparteien zu- stimmen — was allerdings als fast ausgeschlossen gelten kann —so müssen die Versuche, die Fürstenabfindung durch ein Kompromiß vorzunehmen, als gescheitert betrachtet werden. Wie es heißt, soll der Volksentscheid über die Enteignung der Fürstenhäuser nunmehr beschleunigt durchgeführt werden. Das ursprünglich für den Monat Juni vorgesehene Volksbegehren» über die Fürstenabfindung soll schon im Mai vorgenommen werde«.
Der Abbruch der Beratungen im Rechtsausschutz wurde nusgelöst durch die Forderung eines kommunistischen Abgeordneten, über die bisher zurückgestellten Paragraphen abzu- stimmen, damit endlich Klarheit geschaffen werde. Abg. Schulte-Breslau (St$J erklärte namens seiner Fraktion, datz er bei der Stellungnahme der Deutschnationalen und der Sozialdemokraten eine weitere Beratung für zwecklos halte, da die Flügelparteien
ein Vabanquefpiel trieben. Auch der Abg. Dr. Rosenfeld (Sozü hielt eine Weiterberatung im Ausschutz für zwecklos. Nachdem der Ubg.
b. Richthofen (Dem.) darauf hingewiesen hatte, daß feine Fraktion alles tun werde, um den Reichstag zu veranlassen, seiner Pflicht dem. Volke gegenüber nachzukommen, erhob der Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) der Regierung gegenüber den - - ■ - - • "tefer Frage hervorge-
llärte, daß das Vor- - ~ «spartet un-
..... ch (D. VP.)
Vorwurf, daß sie nicht führender in diel treten sei. Abg. Dr. Batth (Dtn.) erkl liegende Kompromiß für die Deutschnationale Vol annehmbar sei.
Reichsjustizminister Dr. Marx
erklärte, daß eine Initiative der Reichsregierung von vornherein auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen wäre, die dem Kompromiß der Regierungsparteien entgegenstanden. Abg. Dr. Everling (Dtn.) legte noch einmal den Standpunkt der Deutschnationalen zur Fürstenabfindung dar und betonte, daß die Deutschnationale Volkspartei den Volksentscheid nicht fürchte. Der Abg. Pfleger (Bayer. Vp.) präzisterte den Standpunkt feiner Partei dahin, daß die Frage der Fürstenabfindung kein Problem der Rechtsänwendung, sondern der Schaffung neuen Rechtes sei.
Hierauf gab der Vorsitzende des Ausschusses, Abg. Dr. K a h l, in Zusammenfassung vorangegangener Erörterungen eine Erklärung ab, daß er glaube, daß der Reichstag wieder auf die unentbehrliche Arbeit der Kompromißparteien zurückkommen werde. In der Spannung des gegenwärtigen Augenblicks fei es allerdings richttg, dem Anträge des Abg. Schulte-Breslau (Ztr.) auf vorläuftge Vertagung und Unterbrechung der Verhandlungen im Rechtsausschuß zuzustimmen. Er fasse den ihm als Vorsitzenden zugedachten Auftrag dahin auf, daß er nach Vereinbarung mit den Obmännern der Parteien die nächste Sitzung unter eigener Verantwortlichkeit für diese Frage einzuberufen habe. Daraufhin wurdx der Pertagungs- antraa angenommen. —..........
M. jd JnLRgidisfaiL
als verfassungswidrig, dagegen fet der Volksentscheid nicht als ' verfassungswidrig zulässig. Der Redner empfahl den völkischen Antrag auf Enteignung der Bank- und Börsenfürsten.
Die Weiterberatung wird darauf auf Donnerstag vertagt. Auf der Tagesordnung steht weiter die zweite und dritte Beratung des Duellbestrafungsgesetzes.
Auftveriungsbegehren.
Bei dem Volksbegehren zur Aufwertung, das m die Wege geleitet werden soll, ist zunächst einmal zu beachten, daß zwei verschiedene Organisationen ein derartiges Begehren veranlassen wollen, und zwar die „R e i ch s a r - beitsgemeinschaft der Aufwertungs-,. Geschädigten- und Mieterorganisationen" und des weiteren der Hypothekengläubiger- und Sparerschutzverband. Der erste, soeben der Öffentlichkeit vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr ausführlicher Art und verlangt zunächst eine Aufhebung sowohl des Hypothekenaufwer- tungsgesetzes wie des Gesetzes über die Ablösung ösfent- licher Anleihen vom Juli v. Js. nebst den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Durchführungsverordnungen. Er behandelt in seinem ersten Titel die Wiederherstellung privatrechtlicher Forderungen, im zweiten die der Rechte früherer Grundstückseigentümer, dann im dritten die Frage der öffentlichen Schulden und will im vierten Titel soziale Härten bei der Durchführung des Gesetzentwurfes beseitigen und Maßnahmen zur Gesundung der Wirtschaft vorschlagen.
Bei den dinglich gesicherten Ansprüchen ist das wichtigste, daß von ihnen alle diejenigen wiederhergestellt werden sollen, die vor dem 1. Januar 1924 begründet worden sind, und zwar in Höhe des Wertes, den sie nach einem beigefügten Index zur Zeit ihrer Begründung gehabt haben. Das ist also eine hundertprozentige Aufwertung, wobei eine Umwertung auf Index den Gedankengängen des Aufwertungsgesetzes folgt. Diese hundertprozentige Wiederherstellung bezieht sich auch auf die Schulden, die das Reich, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände usw. gemacht haben, nur sollen diese früheren Schulden in verzinsliche Anleiheablösungsschuld
Reichstagsdebatte über
(190. Sitzung.)
Iürstenenieignlrng
CB. Berlin, 28. April.
kurze Erklärung ab, wonach die Volkspartei in der Enleig- nungsvorlage eine brutale Entrechtung einer Gruppe von Staatsbürgern steht, die nicht nur dem Wortlaute, sondern auch dem Geiste der Verfassung von Weimar widerspräche. Deutschnationale und Deutsche Volkspartei verlassen den Saal.
Auf dem Platze des Abg. Bock (Soz.), der heute seinen 80. Geburtstag feiert, steht ein riesiger Strauß roter Nelken. Präsident Löbe beglückwünschte unter allseitigem Beifall den Alterspräsidenten und betonte dabei, daß Abg. Bock dem Reichstag fchon seit 42 Jahren angehöre.
Ohne Aussprache wurde das deutsch-griechische Abkommen wegen Aufhebung des Ausführungszwanges für Erfindungspatente in allen drei Lesungen angenommen. Der Nachtragsetat für 1925 wurde dem Haushaltsausschuß, der Gesetzentwurf über die Bestrafung des Zweikampfes dem Rechtsausschuß überwiesen. Es folgte dann die erste Beratung des durch Volksbegehren an den Reichstag gekommenen Gesetzes über die entschadigungslose Enteignung der Fürstenvermögen.
Auf Antrag des Abg. Dr. Frick (Völk.) wurde damit die Beratung eines völkischen Antrages verbunden, der die Enteignung der Bank- und Börsenfürsten fordert.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bezeichnete es als einen Triumph der Sozialdemokratie, daß beim ersten Volksbegehren 12% Millionen Stimmen für den Enteignungsantrag abgegeben worden seien. Die unerhörte Habgier der Fürsten, die durch die Justiz noch unterstützt worden sei (große Unruhe rechts), hätte dem Volksbegehren viele Stimmen aus allen Parteien zugeführt. Wenn je eine Enteignung berechtigt sei, dann gegenüber den deutschen Fürsten, unter denen stch eng- ..... ' istische Staatsangehörige be- isplündern wollten. Das von
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Regierung und Regierungsparteien versuchte Kompromiß fet heute einös elenden Todes gestorben. Ganz unzutreffend fei das Rechtsgutachten, wonach das Gesetz zur Fürstenenteignung verfassungsändernd fein soll.
Abg. Neubauer (Komm.) bezeichnete das Ergebnis des Volksbegehrens als den Ausdruck des Volkswillens für die Fürstenenteignung. (Die Abgeordneten der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei verlassen den Saal.) Mit schlimmstem Terrorismus hätten die deutschnationalen Gutsbesitzer ihre Arbeiter an der Einzeichnung zum Volksbegehren gehindert. Für die angeblich Wehrlosen arbeiteten die Fürstenknechte aus den Parteien der Rechten wie Gras Westarp. (Präsident Löbe rügte diese Bemerkung.) Die deutsche Regierung habe in London beim Dawes-Pakt die deutsche Selbständigkeit zu 800 Millionen verkauft. Den Fürsten wollen sie den dreifachen Betrag geben.
Der demokratische Antrag.
Abg. von Richthofen (Dem.) führte aus, in den Fragen der Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern werde die Anwendung des geltenden formalen Rechtes zum schlimmsten Unrecht gegen das Volk. Darin sei eine gesetzliche Regelung nicht zu umgehen. Die Fürstenfamilien könnten nicht von der deutschen Schicksalsgemeinschast ausgenommen werden. Man könne nicht ihnen allein ihr früheres Vermögen sichern, während alle anderen Volksgenossen als Folge der allgemeinen deutschen Not vieles, manche alles verloren haben. Dem vorliegenden Enteignungsgesetz könnten seine Freunde jedoch nicht zustimmen. Leider sei das Kompromiß an dem Widerstände der großen Flügelparteien gescheitert. Seine Freunde würden darum zur zweiten Lesung den Änderungsantrag einbringen, daß die Länder den enteigneten Fürstenfamilien durch Landesgesetz eine Abfindung zu gewähren hätten, die ihnen eine angemessene Lebenshaltung erlaube.
1919 entstandenen Forderungen der Nennwert, später der Jndexwert des Entstehungstages. Um gleich die Aufwertung der öffentlichen Schulden zu erledigen: als Zinssatz für diese neue Anleiheablösungsschuld werden bis zum 31. Dezember 1935 2% % vorgeschlagen, dann soll er bis zum 1. Januar 1936 möglichst bis auf 4% % gesteigert werden, bei den Ländern und Gemeinden sogar bis auf 5 %. Die Mittel hierfür fallen die gleichen sein, die durch das Anleiheablösungsgesetz vom Juli 1922
aus, in den Fragen
Michsinnenminister Dr. Külz
Wiederhqlte Ordnungsrufe.
Abg. Graf von Westarp meinte, die Sozialdemokraten erwähnten immer nicht die 27 Millionen, die sich nicht in die Listen eingezeichnet hätten, also gegen die Enteignung seien. (Widerspruch und Gelächter linkst Mit saustdlcken Unwahrheiten sei die Agitation für die Fürstenenteignung getrieben worden. Mit Lüge und Terrorismus hätte man trockene Revolution getrieben gegen Wehrlose. (Lärm und Rufe links „Ehrlose"!) Wenn das deutsche Volk besser aufgeklärt sei, ' ' - sich aufbäumen. (Zurufe des Abg. Rosenbaum
(Komm.):„Gegen die Unverschämtheiten eines Westarp!") Der Zwischenrufer wurde zur Ordnung gerufen. Der Abg. Kube (Völk.) rief: „Synagoge ruhig!" Graf Westarp meinte fortfahrend, wenn behauptet werde, Kaiser Wilhelm fet geflohen, so müsse festgestellt werden, daß, nachdem am 9. November 1918 Prinz Max von Baden bewußt wahrhettswidng die Abdankung des Kaisers verkündet hätte, der Kaiser ein schweres persönliches Opfer gebracht hatte, um den Bürgerkrieg zu vermeiden und in feiner Person ein Hindernis für j einen günstigen Frieden wegzuraumen. (Widerspruch und Lärm links.) Die Lüge und Verleumdung, mit der gearbeitet werde, erfülle seine Partei mit unsäglichem Ekel. (Lärm und erregte Zurufe links. Präsident Löbe mußte einen Zurufer erneut zur Ordnung rufen.) Die Revoluttonsgewinuler hatten sich in ihrer jämmerlichen Niedrigkeit gezeigt. Wenn ihre Namen längst vergessen sein würden, wurden die Namen der deutschen Fürsten noch im Hellen Glänze strahlen. ^Stürmisches Händeklatschen bei den Deutschnationalen und Pfmrufe und
werde es
Kaus, die Reichsregierung habe von vornherein ausge- en, daß sie mit dem durch das Volksbegehren geforderten Enteignungsgesetz nicht einverstanden sei. Auch die sozia- .....egierungen nach der Revolution hätten stch immer chädigungslose Enteignung ausgesprochen. Die habe es versäumt, das Revolutionsproblem ...'t den Fürstenhäusern zu lösen. Die zu weitgehenden Ansprüche der Fürstenver- treter hätten selbst das Problem neu aufgerollt. Unter dem parlamentarischen Regime wäre es erwünscht, daß die Lösung nicht auf Plebiszitärem, sondern auf parlamentarischem Wege erfolge. Die Kommunisten verfolgten mit dem Volksentscheid noch politische Rebenziele. Die Regierung wolle die Hoffnung nicht aufgeben, daß es den Parteien des Reichstages doch nicht gelingt, sich zu einer gedeihliche« Lösung des Problems zusammenzufinden.
Abg. Schulte (Ztr.) verlas eine längere Erklärung seiner Partei, wonach das Gesetz nicht nur ein s ch w e r e r E i n - griffindasformaleRecht, sondern auch eine Durchbrechung des christlichen Grundsatzes vom Schutze des Eigentums ist. Das Zentrum erstrebe eine Losung, die den Grundsätzen des Rechtes, aber auch den veränderten staatlichen Verhältnissen und der Verarmung des Volkes Rechnung tragt. Man hätte im letzten Kompromißentwurf eine solche Losung gefunden, der bei gutem Willen auch die ^lugelparteren zustimmen konnten. _
Abg. Hampe (Wirtsch. Vgg.) und Abg. Dr. Pfleger (Bayer ™ ) verlasen Erklärungen, die gleichfalls bte Ablehnung be
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gegen ents«, Revolution h> der Auseinandersetzung mit
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. Wunderlich (D. Vp.),gab für feine LraktiLLeMe
Vp.) verlasen Erklärungen, _ Enteignungsgesetzes fordern.
Abg. Dr. Frick (Volk.) wandte sich gleichfalls
Vorlage und beMMete dM.Volksbegehren ir bt
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zur Verfügung gestellt werden.
Genau wie bei den Anleihen sind auch bei den dinglich ober persönlich gesicherten Ansprüchen alle Abgeltungen oder Abtretungen laut Index des Entwertungstages festzustellen und von der Gesamtsumme der 100 % in Abzug zu bringen; Härteklauseln ermöglichen bei Not- kage des Schuldners Herabsetzung der Schuld; ebenso ist oorgesehen, daß eine hundertprozentige Wiederherstellung »er dinglichen Schuld dann nicht eintritt, wenn der Wert »es belasteten Gegenstandes unverschuldet sich vermindert hat. Außer diesen dinglich gesicherten Ansprüchen sollen nun aber auch sämtliche auf Geld oder geldwerte Wertpapiere gerichteten Ansprüche ohne eine solche Sicherung, die vor dem 1. Januar 1924 entstanden sind, ebenfalls wieder zu 100 % wiederhergestellt werden. Dazu zehören auch Aktien und Jnhaberpapiere, dazu gehören über nach § 4 des Entwurfes praktisch auch die Spareinlagen und Versicherungsverträge, die Anlagen bei Banken und sonstigen Kreditanstalten, weil Diesen Schuldnern ja selbst die von ihnen gemachten Anlagen zu 100 % aufgewertet werden. Die Aufwertung Der Obligationen erfolgt aber unter dem Gesichtspunkt, daß »as alte Verhältnis zwischen Gesamthöhe und Obligation itnb Gesamthöhe des Vermögens des betreffenden Unternehmens wiederhergestellt wird. Ist Wertverminderung singetreten, so können die Obligationen natürlich auch nicht voll aufgewertet werden. Voll wiederhergestellt weisen schließlich auch bis Noten der Reichsbank und der bier. linderen Länderbanken, soweit sie vor dem 1. Januar 1919 ~ ’ ' " ' ' Inhaber der
Frage kom-
linderen ^miuvt *’u.ri^n, iv^u ^ vv. *-..♦. ... rusgegeben sind; Auszahlung erfolgt an den tfioten, entsprechend dem Vermögen der ün „ „ menden Banken und unter Berücksichtigung des gesetzlich, notwendigen Golddeckungszwanges. Für die Fälligkeit all dieser Ansprüche ist lediglich das allgemeine bürgerliche Recht maßgebend.
Im zweiten Titel will der Gesetzentwurf eine völlige Annullierung aller Grundstücksverkäuse zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 31. Januar 1923, wenn der damalige Verkäufer es verlangt und nachweisen kann, daß der Verkaufspreis geringer war, als der Preis und die Kosten betragen, die der Verkäufer selbst für den Erwerb des Grundstücks aufgewendet hat. Natürlich sind habet die Aufwendungen abzurechnen, die der jetzig Grundstücksinhaber gemacht hat, und gegen Rückzahlung des Kaufwertes zum Jndexwert am Zahlungstag. . Das trifft die sogenannten Jnflationsverkäufe, dre übrigens bestehenbleiben sollen, wenn der Käufer binnen einem Monat dem Verkäufer die Differenz zwischen dem Jn- flationskauf und bem wirklichen Wert nachzahlt.