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Hersfelöer Tageblatt hersfelöer Kreisblatt" Amtlicher Anzeiger ftir den Kreis Hersfelö

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Nr. 94

Freitag, den 23. April 1926

76. Jahrgang

Aufwertung und Volksentscheid.

Von sachkundiger Seite wird uns geschrieben:

Die größere Öffentlichkeit ist kürzlich durch eine Rede des Reichswirtschaftsministers Dr. C u r t i u s etwas überrascht worden, der sich mit außerordentlich scharfen Worten gegen den Versuch wandte, durch Volks­begehren bzw. Volksentscheid eine Abänderung der im vergangenen Jahre beschlossenen Auswer­tungsgesetze herbeizuführen. Gleich darauf wurde bekannt, daß der Reichstagsabgeordnete Dr. Best, der Führer der Aufwertungsverbände, die erste Voraus­setzung eines solchen Volksbegehrens erfüllt habe durch Fertigstellung eines Gesetzentwurfes, der dem Begehren zugrunde gelegt werden sollte und der eine generell 50 %ige Aufwertung vorsieht. Nun kommt als neueste Überraschung eine Erklärung der Reichsregierung, wonach ein solches Volksbegehren gar nicht statthaft sei, weil Gesetzentwürfe,die die Folgen der Geldentwertung regeln", jenen Gesetzentwürfen gleichzuachten seien, die den Haushaltsplan und die Abgabenregelung zum Gegen­stand haben. Verfassungsgemäß dürfen aber Volksent­scheide über Haushaltsplan, Abgabengesetze und Besol­dungsordnungen nicht durch ein Volksbegehren, sondern nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt wer­den. Um jeden Zweifel über die Ansicht der Regierung aus der Welt zu räumen, werde sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, wonach ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe betr.Folgen der Geldentwertung" ebenso zu behandeln ist.

Gewiß hat die Regierung das Recht, vor den schweren Folgen nicht bloß einer neuen Aufrührung der Aufwer­tungsfrage zu warnen aus wirtschaftlichen, kreditpoliti- schen und außenpolitischen Gründen. Es ist auch ihr Recht, besonders dringend zu warnen vor einer ihr außerdem noch unmöglich erscheinenden Höhe der beabsichtigten Auf­wertung. Ob aber die juristischen Gründe, die sie in ihrer Veröffentlichung vorbringt, nicht sehr zweischneidiger Natur sind, dürfte fraglich sein. Schließlich gibt es ja doch nur einen ganz geringen Kreis von Dingen, die ge­setzlich behandelt werden können, ohne daß dadurch der ausgleich usw. maßgebend beeinflußt wird. Sagen wir z. B. ein Volksentscheid über die Aufhebung der Dawes- G e s e H e. Oder über die Fürstenabfindung, sei sie mit Entschädigung oder ohne solche. Im Erlaß der Regierung wird gerade diese letzte Frage ausgeschlossen; es werden sich bei der Beratung des kommenden Gesetz­entwurfs genügend Rechtskundige finden, die auf den unüberbrückbaren Widerspruch hinweisen werden.

Außerdem wird noch ein anderer bedenklicher Schritt getan: man kann zu den Aufwertungsgesetzen stehen wie man will, muß aber zugeben, daß sie vom Reichstag und von der Regierung beschlossen sind. Gegen diesen Reichstag und gegen diese Reichsregierung setzen nun die Aufwertungsgegner zu einer Aktion an, zu der sie sich verfassungsmäßig berechtigt glauben. Bestreiten Reichstag und Regierung durch ein nachträgliches Gesetz diese Verfassungsmäßigkeit, verriegeln sie die Aktion, so sind sie Richter in eigener Sache. Damit soll über die Zweckmäßigkeit jener Aktion gar nichts gesagt sein. Aber es liegt eine Gefahr in einem derartigen Vorgehen der Regierung, wo vielleicht der Buchstabe des Gesetzes hart auf Lebensuotwendigkeiten des Staates und der Wirt­schaft prallt und dann meist leidet. In Amerika erfolgt ja in folchen Fällen immer die Entscheidung des völlig unabhängigen Ober sten Bundesgerichts, das sozusagen Kommentator der Verfassung und der Ge­setze ist. Was wir leider nicht haben.

Auf alle Fälle wird aber jetzt, nachdem dreiviertel Jahre vergangen sind, die Aufwertungsfrage wieder auf­gerollt, gleichgültig, ob durch ein Volksbegehren oder bei der Beratung des angekündigten Gesetzentwurfs. Wieder werden die Meinungen hart aufeinanderstoßen, werden schon ist's bei der Ankündigung des Volksbegehrens ge­schehen die alten parteipolitischen Ladenhüter aus der Rumpelkammer herausgeholt.

*

Die Erklärung der Regierung.

Der von der Regierung geplante Gesetzentwurf zur Verhinderung eines Volksbegehrens zur Aufwertungs- frage wird mit folgender amtlichen Veröffentlichung an­gekündigt:

Nach Reichsrecht ist der Weg der Volksgesetzgebung inso­fern beschränkt, als über den Haushaltsplan, über Ab­gabengesetze und Besoldungsordnungen nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen kann. Damit sind auch Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil der­artige Gesetze nicht aus dem Zusammenhang mit dem ge­samten Steuer- und Wirtschaftsplan herausgenommen werden können. Die vor und während der Geldentwertung begrün- ldeten Rechtsverhältnisse sind im Aufwertungsgesetz und im Mesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen im Zusammen- chang geordnet. Der Gesamtkomplex dieser Gesetze bedingt maßgebend den Haushalt des Reichs, den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden wie überhaupt das gesamte öffentliche Finanzwesen. Er ist insbesondere auch die Grundlage unserer Währung. Solche Gesetze müssen, wenn nicht die ganze deutsche Wirtschaft auf das verhängnisvollste erschüttert werden soll, dem Haushaltsplan und den Abgaben- gesetzen gleichgeachtet werden. Bei sinngemäßer Auslegung des Artikels 73 Abf. 4 der Reichsverfassung müssen daher Ge-

Der Rechtsausschuß gesprengt!

Schwerer Abfindungskonflikt.

Der Reichskanzler greift ein.

Die Verhandlungen im Rechtsausschutz des Reichs­tages, der sich mit der Einzelberatung des Kompromiß- entwurfes zur Abfindung der Fürstenhäuser beschäftigt, sind in eine kritische Situation getreten. Der Ausschutz beschäftigte sich mit dem § 2 des Kompromitz- entwurses, der die Zuständigkeit des Reichssondergerichts regelt. Dieser Paragraph bestimmt, daß das Gericht für diejenigen Gesamtauseinandersetzungen zuständig ist, die nicht bereits nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich er­ledigt sind. Die Sozialdemokraten hatten zu diesem Paragraphen einen Zusatzantrag eingebracht, in dem eine Rückwirkung in dem.Sinne verlangt wurde, datz auchLänder, die unter der Herrschaft des früheren für sie ungünstigen Rechtes" Vergleiche ab­geschlossen haben, die Möglichkeit haben sollen, eine Revision im Sinne der neuen materiellen Vorschriften zu verlangen. Nach dem Kompromißentwurf war vorge­sehen, datz bereits erledigte Abfindungsverfahren nur aus den Antrag beider Parteien wieder ausgenommen wer­den sollten. Die Sozialdemokraten verlangten aber, datz die von ihnen beantragte Rückwirkung auf Antrag eines Landes erfolgen könne. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Annahme dieses Antrages als eine der

setze, die die Folgen der Geldentwertung regeln, yinstchtlicy der Volksinitiative den gleichen Bestimmungen unterworfen sein wie Gesetzentwürfe, die den Haushaltsplan und die Ab­gabenregelung unmittelbar zum Gegenstände haben. Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichsregierung beschlossen, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzu- legen, durch den klargestellt wird, daß ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe, die die Folgen der Geldentwertung regeln sollen, nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt werden kann.

Durch diese Regelung muo sie Frage oer Aus^Mnnder- setzung der Länder mit den ehemals regierenden Fürsten­häusern und damit das bereits schwebende Volksgesetzge­bungsverfahren nicht berührt.

Wie aus Kreisen der Regierung erklärt wird, würde nach dem Befischen Gesetzentwurf die Einstellung von 800 Millionen Mark in den Reichsetat allein für die Alt­besitzer an Anleihen notwendig sein, während jetzt bereits 200 Millionen Mark dafür vorgesehen sind. Dazu käme noch die Entschädigung für die Anleihebesitzer, die ihre Anteile bereits veräußert haben.

Die Abkürzung der Besatzung-fristen.

Ausweichende Antwort Chamberlains.

Im Englischen Unterhaus fragte der Abg. Ponsonby, ob dem Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten die von dem verstorbenen Präsidenten Wilson, von Clemen- ceau und von dem damaligen Premierminister Englands am 16. Juni 1919 unterzeichnete Erklärung bekannt sei, wonach die alliierten und assoziierten Mächte für den Fall, datz Deutschland vor Ablauf von fünfzehn Jahren Be­weise für seinen guten Willen und die ausreichende Ge­währ für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geben sollte, bereit sein würden, untereinander eine frühere Beendigung der Rheinlandbesetzung zu vereinbaren. Ponsonby fragte weiter, ob die Re­gierung in Anbetracht der Tatsache, datz die Botschafter- konferenz gegenüber dem Völkerbundrat festgestellt habe, daß Deutschland seine Entwassnungsverpflichtungen er­füllt hat, nunmehr den alliierten Mächten die Abkürzung der Besatzungsfristen im Rheinland vorschlagen werde.

Chamberlain gab auf diese Frage eine juristisch ver­klausulierte, völlig ausweichende Antwort. Er sagte weiter: Die Erklärung von 1919 war eine Erklärung über die damals bestehenden Absichten der drei Regierungen. Es war keine Erklärung, auf die sich die deutsche Regierung zu berufen ein Recht hätte. Er fügte hinzu, daß er nicht zu weiteren Äußerungen zu diesem Thema gedrängt wer­den möchte, und daß seiner Ansicht nach kein ungünstigerer Augenblick für eine Diskussion dieser Frage gewählt werden könne.

Glückwünsche an Generaloberst v. Seeckt.

Besuch des Reichspräsidenten beim Jubilar.

Generaloberst v. Seeckt hat anläßlich feines sechzig­sten Geburtstages zahlreiche Glückwünsche erhalten. Unter anderem gratulierten Reichskanzler Dr. Luther im Namen der Reichsregierung, Reichsinnenminister Dr. K ü l z, Reichswehrminister Dr. G e ß l e r sowie die Ge­burtsstadt Schleswig. Reichspräsident von Hinden - b u r g hat an den Jubilar folgendes Handschreiben gerichtet:

Sehr verehrter Herr Generaloberst!

Zu Ihrem heutigen 60. Geburtslage spreche ich Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche aus. In hoher Anerken­nung und Dankbarkeit gedenke ich an diesem Tage der großen Dienste, die Sie in Krieg und Frieden dem Vater-

Bedingungen ihrer Zustimmung zum Kompromiß. Dieser Antrag verfiel indessen der Ablehnung, so daß die Sozial­demokraten im Verein mit den Deutschvölkischen und Kom­munisten bei Stimmenthaltung der Deutschnationalen gegen den ganzen Paragraphen stimmten. Nach der Ab­stimmung wurde die Weiterberatung auf Antrag des Zentrums und der Demokraten sofort unter­brochen. In Ausschutzkreisen vertrat man die Ansicht, datz die Annahme des Kompromißentwurfes im Reichs­tage nunmehr gefährdet zu sein scheint.

Reichskanzler Dr. Luther wurde sofort von den Vorgängen im Rechtsausschuß des Reichstages unter­richtet. Er hat darauf sogleich die Vertreter der Regie­rungsparteien in die Reichskanzlei geladen, um mit ihnen die durch die Ablehnung des von den Regierungsparteien vertretenen Paragraphen entstandene Lage zu besprechen. An dieser Aussprache nahmen auch Vertreter der preu­ßischen Staatsregierung teil. In parlamentarischen Kreisen wird darauf hingewiesen, daß die ganze Ange­legenheit zu einer Regierungskrise bzw. zu einer UmgestaltungderbisherigenRegierungs- k o a l i t i o n führen kann, da der Reichskanzler, um das Fürstenkompromiß im Reichstag durchzubringen, seine Regierung nach irgendeiner Seite hin vergrößern muß. Sollte ihm das nicht gelingen, was unter den gegen­wärtigen innen- und außenpolitischen Umständen außer­ordentlich schwierig sein dürfte, so ist, so wird in parla­mentarischen Kreisen weiter betont, unter Umständen so­gar mit einer Reichstagsauflösung zu rechnen.

lande geleistet haben. Mit zahlreichen Ruhmestaten unseres Heeres im Weltkriege ist Ihr Name unvergänglich verbunden; aber ebenso hoch wie diese stehen die Verdienste, die Sie sich in der Nachkriegszeit in stiller, entsagungsvoller, aber nie verzagender Arbeit durch den Wiederaufbau und die Heranbildung der neuen Reichswehr erworben haben. Hierfür Ihnen namens des Reichs von Herzen zu danken ist mir am heutigen Tage besonderes Bedürfnis.

Ich hoffe und wünsche, daß es Ihnen beschieden sein möge, zum Segen unseres Vaterlandes noch recht lange ^iS^^-rntWMüch^ w walFn und unsere jung« Wehrmacht weiter nnszubauen und zu starken.

Mit den besten Wünschen für Ihr persönliches Wohl­ergehen und kameradschaftlichen Grüßen bin ich

Ihr stets ergebener

gez. v. Hindenburg.

Der Reichspräsident stattete dem Generalobersten V. Seeckt auch einen persönlichen Glückwunsch- besuch ab.

Preußischer Landtag.

(154. Sitzung.) tt. Berlin, 22. April.

Minister Hirtsiefer wandte sich zum Schluß der gestri­gen Sitzung noch besonders gegen den Führer der Wirtschasts- Partei, den Abg. Ladendorff, dem der Minister vorwarf, er operiere mit unrichtigem Zahlenmaterial. Völlig unrichtig seien z. B. die Angaben über die Hunderte von Millionen, die den 'Wohnungsfürsorgegesellschaften aus staatlichen Mit­teln zur Verfügung gestellt worden seien. Sie hätten seit der Stabilisierung nicht mehr als zehn Millionen erhalten. Das neue Städtebaugesetz, von dem der Referentenentwurs bereits seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit bekannt sei, werde in den nächsten Monaten dem Staatsrat und dem Land­tag zugehen.

Die heutige Sitzung wurde durch eine Lärmszene der Kommunisten eingeleitet. Sie hatten vergeblich sofortige Be­ratung über die Freilassung aller politischen Gefangenen ver­langt. Sodann wurde die Einzelberatung des

Wohlfahrtsetats

fortgesetzt. Es wurden besonders Forderungen zum Schutz der Bauarbeiter, bessere Gesundheitspflege aus dem Lande, Mieter­schutz usw. verlangt. Dann wird die Beratung des Wohlfahrts­etats beendet, die vielstündigen Abstimmungen sollen erst Dienstag stattfinden. Das Haus geht über zur zweiten Be­ratung des Gestüthaushaltes. Der Ausschuß schlägt eine Reihe von Sparmaßnahmen vor und fordert einen aus­reichenden Schutzzoll gegen Pferdeeinfuhr sowie Kündigung des Handelsabkommens mit Belgien.

Sie ilnterfchlagnngrn beim Autoverbanb.

Dr. Sperling hat Akten verbrannt.

Wie jetzt bekannt wird, ist in der Unterschlagungs- affäre beim Reichsverband der Automobilindustrie, in deren Verlauf der Verbandskassierer Schäufler und der Sekretär des Verbandsdirektors Dr. Sperling, L'Orange, verhaftet wurden, eine fensätionelle Wendung eingetreten. Am Tage der Verhaftung des Kassierers Schäufler ist Dr. Sperling, der in der Wohnung L'Oranges aus- und einging, in dessen Wohnung erschienen und bat den Se­kretär L'Orange, ihm eine große Gefälligkeit zu erweisen. Es handle sich darum, Akten, die für Dr. Sperling von gewisser Wichtigkeit seien, zu beseitigen. L'Orange ent­sprach der Bitte und ging mit Dr. Sperling in den Keller feiner Friedenauer Wohnung und verbrannte ein großes Aktenpaket.

Es besteht somit der dringende Verdacht der Ver­dunkelung dieser Angelegenheit. L'Orange ist dem Unter­suchungsrichter vorgeführt worden, der über den Erlaß des Haftbefehls zu entscheiden hat,