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Hersfelöer Kreisblatt'

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Nr. 92

Mittwoch, den 21. April 1926

7b. Jahrgang

Funken im Orient.

Es wäre nicht gerade originell, wenn man mitteilen würde, daß es im vorderen Orient wieder einmal kriselt: denn die Krisen hören dort überhaupt nie auf. Jetzt wird behauptet, die Türkei habe eine Teilmobilmachung vollzogen, weil sie die Auswirkungen eines angeblich be­stehenden italienisch-griechischen Bündnisses fürchte. Der italienische Botschafter in A n g o r a, dem Sitz der tür­kischen Regierung, hat zwar das Bestehen eines solchen Bündnisses energisch dementiert, aber die Türkei hat sich von der Wahrheit dieses Dementis nicht überzeugen lassen wollen, sondern ist der Ansicht und sie stützt sich dabei auf französische Mitteilungen daß eine solche Ver­einbarung irgendwelcher Art doch getroffen worden ist. Die türkische Presse redet von italienischen Angriffs­gelüsten auf das westliche und südliche Kleinasien, wofür bereits auf den immer noch Italien gehörenden, Klein­asien vorgelagerten Inseln Vorbereitungen getröffen wür­den. Und Griechenland schiebt man ähnliche An­griffsgelüste auf den europäischen Besitz zu. Nun regt sich natürlich wieder Griechenland wegen der türkischen Rüstung aus und eines schönen Tages kann man es er­leben, daß in diesem so leicht entzündlichen Gebiet die Flamme hochschlägt, besonders da man nicht ganz genau weiß, ob nicht Englandin die vorläufig noch kleine Flamme hineinbläst.

Jedenfalls soll man nicht übersehen, daß England den italienischen Ausdehnungsgelüsten doch überall da recht weit entgegenkommt, wo es ihm nichts kostet, altem eng­lischen Gebrauche getreu. Es wäre für Mussolini ja ein ganz unerhört großer Triumph, wenn er gerade dort Erfolge erringen würde, wo einst vor 30 Jahren die Italiener eine furchtbare Niederlage erlitten haben, in Abessinien nämlich. Man kennt ja diese Art von wirtschaftlichen Konzessionen, bei denen in jedem Satz dreimal versichert wird, daß kein Mensch an die Antastung der Souveränität des in Frage kommenden Landes denke. Ein überaus großes Hindernis würde es bei diesem Vor­dringen wohl auch nicht sein, daß Abessinien jetzt Mitglied des Völkerbundes ist. Doch sei dem wie ihm wolle, die Beziehungen zwischen England u n d I t a I i e n sind überraschend gute, und da der Streit um Mossul immer noch nicht ausgetragen ist, kann man es der Türkei gar nicht so sehr verdenken, daß es ihr etwas unheimlich zu werden beginnt. Und daß es gar nicht so unwahrscheinlich ist, wenn England eine Ablenkung von jenem Mossulstreit in Szene zu fetzen versucht.

Auch anderen Ländern ist ja die italienische Geschäf­tigkeit schon etwas unheimlich geworden; die Reise Mus­solinis nach Tripolitanien war doch wohl mit etwas zu großem Pomp durchgeführt worden; außerdem sind die italienischen Wünsche, die auf Tunis abzielen, noch längst nicht begraben. Deswegen ist die Möglichkeit auf der anderen Seite, in Marokko Frieden zu machen, eifrig benutzt worden, und man wird in Frankreich von den ausgedehnten Forderungen, die man vorläufig den Rifkabylen stellt, beträchtlich abstreichen. Ein Hemm­nis scheint dabei nun gerade Spanien zu sein, das dem Führer der Rifkabylen nicht bloß den Aufenthalt in Marokko selbst, sondern in jedem muselmanischen Lande verboten wissen will, eine Forderung, die sich natürlich praktisch gar nicht durchführen läßt. Ein anderer Abd - e l - K r i in, der vor 60 Jahren die algerischen Araber gegen die französischen Eroberer ins Feld führte, durfte auch in Syrien wohnen, nachdem sein Freiheitskamps gescheitert war.

So sprühen wieder die Funken vom Rifgebiet bis hinüber nach Angora und Mossul. Letzten Endes handelt es sich dabei nicht allein um die machtpolitischen Gegensätze, sondern um Kämpfe, die einen starken wirt- schaftlichen Hintergrund haben. Das gilt auf der einen Seite vom Rifgebiet und auf der anderen Seite von den Olfeldern am oberen Tigris und von den reichen Küsten­gebieten im Osten und Norden des Ägäischen Meeres. Machtpolitische Ausgleiche können geschaffen werden, aber wirtschaftspolitische Kämpfe Pflegen allzuoft in größere Flammen auszubrechen, weil sie oft allzulange als Funken unter der Decke geschwelt haben.

Minister -Weser Wer Wohnungsbau.

Ländliches SiedelungsWesen.

Auf demChristlichen Gewerkschaftskongreß" in Dortmund sprach der preußische Wohlfahrtsminister Dr. Hirtsiefer über Wohnungs- und Siedlungswesen in Deutschland. Er führte u. a. aus:Die Wohnungsnot wird, wenn die Bau­tätigkeit wie im letzten Baujahr anhält, in zunehmendem Matze gemildert werden können. Gegen den Städtebau der älteren Schule muß der Vorwurf erhoben werden, daß es ihm nicht gelungen ist, die Aufgabe, die ihm durch das plötzliche An­wachsen der Städte gestellt wurde, in befriedigender Weise zu lösen. Als Grundlage einer neuen Wohnungswirtschaft mutz I besonders für Kleinhäuser mit Gärten geeignetes Bauland zu »angemessenen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Eine »weitere wichtige Frage ist die Finanzierung, die Beschaffung »von Zwischenkrediten und von Realkredit. Notwendig ist die sweiträumige Bebauung im Flachbau. Das Mietshaus darf im ^wesentlichen nur noch zur Ausfüllung der Baulücken in den .'.Städten zugelassen werden. Die Baugenossenschaften und die 'provinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften müssen vom , Staat noch mehr gefördert werden. Aber auch die private Bautätigkeit muß ihr Feld behaupten." I

_ Nach Dr. Hirtsiefer sprach Verbandssekretär D«LsL»

Fürstenabfindung nerfaffungändernd

Das Volksbegehren als Regierungsvorlage.

Im Rechtsausschuß des Reichstages erklärte Reichs­innenminister Dr. K ü l z auf Anfrage, daß die Regierung vor der amtlichen Feststellung der Stimmenzahl keine Zu­ständigkeit gehabt habe, den Gesetzentwurf über das Volksbegehren dem Reichstage zuzuleiten. Nunmehr hat, wie auch durch amtliche Veröffentlichungen bekanntge­geben worden ist, der Reichsminister des Innern dem Reichskabinett wegen Einbringung des Gesetzentwurfes nach dem Volksbegehren im Reichstage eine entsprechende Vorlage gemacht.

Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein und Abg. Dr. Schulte begründete kurz den schon bekann­ten neuen Kompromißentwurf der Regierungsparteien. Der Vorsitzende, Abg. Dr. Kahl, ersuchte dann die Reichsre­gierung um eine Erklärung darüber, ob sie den neuen Kompromißentwurf für verfaffungsändernd halte.

Erklärung der Reichsregierung.

Reichsminister des Innern Dr. Külz gab nunmehr im Auftrage der Reichsregierung die Erklärung ab, daß der Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Rechtsarts- schuß zugegangen sei, für die Regierung tragbar fei. Er verbreitete sich dann im einzelnen über die Frage, ob dieser Gesetzentwurf verfaffungsändernd sei oder nicht, und erklärte im Namen der Reichsregierung, daß diese den Entwurf für verfaffungsändernd halte.

Die Frage, ob der Entwurf verfaffungsändernd fei, müsse nach vielfacher Richtung hin geprüft werden. Der Reichsinnenminister betonte, daß die Zuständigkeit des Reiches in der Abfindungsfrage nach der Reichsver­fassung zweifellos gegeben sei. Ein verfassungsändernder Eingriff in die öffentlichrechtliche Zuständigkeit der Län­der, wie dies von Bayern und Württemberg angenommen würde, liege nicht vor. ________

üDte Frage des verfassungsandernden Charakters des Gesetzes sei des weiteren nach Artikel 105, Satz 2 der Verfassung zu prüfen, der besagt:

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter ent­zogen werden."

Diese Vorschrift steht der Sonderregelung der Ausein­andersetzung zwischen Ländern und Fürstenhäusern durch

Duisburg über:Ländliches Siedlungswesen". Die Ausfüh­rungen des Redners gipfelten in der Forderung nach Bereit­stellung größerer Reichsmittel als langfristige Kredite zu niedrigem Zinsfuß, Gewährung angemessener Baudarlehen für Siedler, Urbarmachung aller dazu geeigneter Ldlandflächen, Gewährung von Darlehen zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Bau von Wohnungen für Landarbeiterfamilien, Schaffung eines neuen Pachtrechtes und Durchführung des Reichsheimstättengesetzes. Zur Wiederherstellung des Gleich­gewichtes zwischen städtischer und ländlicher Bevölkerung sowie zur Sicherstellung der Volksernährung müsse die tatkräftige Förderung der inneren Kolonisation verlangt werden.

Generaloberst v. Seeckt 60 Jahre.

22. April 1926.

Der Name des Generalobersten von Seeckt wurde der deutschen Öffentlichkeit bekannt mit dem Tag von G o r l i c e, jenem direkten Durchbruch durch eine in Schützengrabenkrieg erstarrte Front während des Welt- Sieges. Er war damals Generalstabschef bei dem Führer »er Durchbruchsarmee, dem Generalobersten von M a ck e n s e n. Auch später ist von Seeckt überall da angesetzt worden, wo es be­sonders schwierige Aufgaben zu bewäl­tigen galt. Als Rumänien losschlug und der General­feldmarschall von Mackensen an die Spitze der Donau­armee gestellt wur­de, die von Süden her den Übergang über den Fluß er­zwingen sollte, da hat er seinen frühe­ren Generalstabs­chef wieder mitge­

Seeckt Chef der deutschen

nommen. Später wurde dann General von

Militärmission in Konstantinopel.

Vielleicht war das eine gute Vorbereitung für die große Aufgabe, vor die er nach dem Versailler Frieden gestellt wurde, nämlich im Rahmen dieses Friedens unsere neue Wehrmacht zu schaffen. Mannigfache Wünsche und Andeutungen innerpolitischer Natur sind, seitdem er der Chef der Heeresleitung ist, an ihn herangetragen worden. Immer hat von Seeckt an einem festgehalten: das Heer ist das Machtmittel des Staates wie er ist, darf nur eine

ein Reichssondergericht nicht entgegen, denn diese Vor­schrift wendet sich nach der ständigen Rechtsauffassung nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Exe­kutive und an Stellen, die stch etwa Eingriffe in die Exe­kutive anmaßen, verhindert aber nicht, daß durch ein­fache Gesetzgebung die Zuständigkeit für persönlich oder fachlich abgegrenzte Fälle besonders geregelt wird.

An dritter Stelle ist die Frage der Verfassungs­mäßigkeit des Gesetzentwurfs nach Artikel 109 Absatz 1 der Reichsverfaffung zu prüfen, welcher sagt:

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich."

Diese Vorschrift der Verfassung ist nach der herrschenden Rechtsansicht dahin zu verstehen, daß die Behörden die Gesetze entfprechend ihrem Inhalte gleichmäßig auf alle Deutschen anzuwenden haben, daß sie aber eine verfas­sungsmäßige Bindung des Gesetzgebers darin, wie er die Staatsbürger zu behandeln habe, nicht enthält.

Die Frage des verzastungsändernden Charakters t$ schließlich nach Artikel 153 der Reichsverfassung zu prü­fen. Nach dieser Verfassungsvorschrift wird

von der Verfassung das Eigentum gewährleistet.

Eine Wegnahme des Eigentums ist verfassungsrechtlich nur zugelassen im Falle einer Enteignung. Eine Enteig­nung ist nur zulässig zum Wohle der Allgemeinheit uno auf gesetzlicher Grundlage. Fraglich ist aber die Bedeu­tung des Begrifss der

Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit.

Dieser Begriff wird in Theorie und Praxis jetzt allge. mein insbesondere auch vom Reichsgericht dahin ausge­legt, daß die Enteignung zur Durchführung eines be­stimmten, dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Zweckes notwendig fein muß. Weiter geht Die herr­schende Rechtsausfassung dahin, daß die bloße finanzielle Bereicherung der Allgemeinheit durch die Überführung von Privatbefitz in die öffentliche Hand noch nicht eine Enteignung zum Mohte der Allgemeinheit jarfteitt sonst würde restlos jede Vermögenstransaktion zugunsten des Staates als verfassungsmäßig zulässige Enteignung an­gesehen werden müssen.

Minister Dr. Külz betonte dann am Ende seiner Ausführungen zusammenfassend nochmals, daß zur An­nahme des jetzigen Kompromisses eine Zweidrittelmehr­heit im Reichstage notwendig sei.

Stütze der verfassungsmäßigen Regierung sein, fern jeder parteipolitischen Beeinflussung. Vor kurzem erst wurde General von Seeckt vom Reichspräsidenten zum General­obersten ernannt. Der jetzt Sechzigjührige ist im Jahre 1885 in die Armee eingetreten.

Die Aufklärung der Fememorde.

Aus dem Untersuchungsausschuß des Reichstages.

Der Femeuntersuchungsausschutz des Reichstages ist nach längerer Pause wieder zu einer Sitzung zusammengetreten. Der Vorsitzende, Abg. Dr. Scheiter, teilte mit, daß das Reichswehrministerium dem Ausschutz bekanntgegeben habe, datz bei ihm keine einschlägigen Akten über Fememorde vor­handen seien. Dagegen sind vom bayerischen und vom badischen Staatsministerium Akten über Fememorde dem Ausschuß zur Verfügung gestellt worden. Das badische Ministerium des Innern teilt ferner mit, daß Femeorganisationen in Baden nicht bekannt feien. Allerdings seien gewisse Organisationen militärischen Charakters vorhanden, die politisch rechts einge­stellt seien und die eine eigene Disziplin besitzen. Der Friede sei besonders gefährdet worden von Hauptmann Erich Damm, dessen Ziele auf

Beseitigung der republikanischen Staatsform . und Wiedereinführung der Monarchie gerichtet waren. Es entstanden geheime Organisationen, die mit Femeeinrichtungen arbeiteten. Die beiden Berichterstatter, Abg. Dr. L e v i (Soz.) und Abg. S ch ä f f e r (Dtn.), Verlangen eine Hilfskraft zur Bewältigung der umfangreichen Arbeiten. Berichterstatter Dr. L e v i schlägt vor, u. a. Reichswehrminister Dr. Geßler, den früheren Reichskanzler Cuno und den früheren Vorsteher der Reichskanzlei, Dr. Hamm, als Zeugen zu Vernehmen, dagegen von der Vernehmung des Majors Buchrucker und des Ober­leutnants Schulz Abstand zu nehmen, da sie im Ausschuß doch nur

großes Theater machen

würden. Der Abgeordnete Levi gab dann eine Darstellung von der Ermordung des Kellners Härtung aus Münche, dessen Leiche im Jahre 1921 in der Zusam an Kopf und Füßen mit Pflastersteinen beschwert und

mit elf Schüssen durchbohrt aufgefunden wurde. Der Berichterstatter plädierte dafür, datz dieser Fall vor dem Femeausschutz untersucht werden müsse. Der Mitberichterstatter Schäffer (Dn.) verlangte, daß von den politischen Gewalttaten auszuscheiden hätten, einmal die Ge­walttaten an den Ministern Erzberger, Rathenau und Scheidemann, fodann die Straftaten, die begangen sind an Angehörigen gegnerischer Verbände, wenn diese Opfer nicht früher einmal Denselben Verbänden angehört haben wie Sie Täter. Der Ausschuß vertagte sich dann auf Mittwoch.

Ausgaben der Michspolitik.

Eine Rede des Reichsinnenministers.

Reichsinnenminister Dr. Külz sprach in einer Ver- sammlung in Zittau. wo er zwölf Jahre Oberburaer-