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Hersfelöer Kreisblatt'
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Nr. 92
Mittwoch, den 21. April 1926
7b. Jahrgang
Funken im Orient.
Es wäre nicht gerade originell, wenn man mitteilen würde, daß es im vorderen Orient wieder einmal kriselt: denn die Krisen hören dort überhaupt nie auf. Jetzt wird behauptet, die Türkei habe eine Teilmobilmachung vollzogen, weil sie die Auswirkungen eines angeblich bestehenden italienisch-griechischen Bündnisses fürchte. Der italienische Botschafter in A n g o r a, dem Sitz der türkischen Regierung, hat zwar das Bestehen eines solchen Bündnisses energisch dementiert, aber die Türkei hat sich von der Wahrheit dieses Dementis nicht überzeugen lassen wollen, sondern ist der Ansicht — und sie stützt sich dabei auf französische Mitteilungen — daß eine solche Vereinbarung irgendwelcher Art doch getroffen worden ist. Die türkische Presse redet von italienischen Angriffsgelüsten auf das westliche und südliche Kleinasien, wofür bereits auf den immer noch Italien gehörenden, Kleinasien vorgelagerten Inseln Vorbereitungen getröffen würden. Und Griechenland schiebt man ähnliche Angriffsgelüste auf den europäischen Besitz zu. Nun regt sich natürlich wieder Griechenland wegen der türkischen Rüstung aus und eines schönen Tages kann man es erleben, daß in diesem so leicht entzündlichen Gebiet die Flamme hochschlägt, besonders da man nicht ganz genau weiß, ob nicht — Englandin die vorläufig noch kleine Flamme hineinbläst.
Jedenfalls soll man nicht übersehen, daß England den italienischen Ausdehnungsgelüsten doch überall da recht weit entgegenkommt, wo es ihm nichts kostet, altem englischen Gebrauche getreu. Es wäre für Mussolini ja ein ganz unerhört großer Triumph, wenn er gerade dort Erfolge erringen würde, wo einst vor 30 Jahren die Italiener eine furchtbare Niederlage erlitten haben, in Abessinien nämlich. Man kennt ja diese Art von wirtschaftlichen Konzessionen, bei denen in jedem Satz dreimal versichert wird, daß kein Mensch an die Antastung der Souveränität des in Frage kommenden Landes denke. Ein überaus großes Hindernis würde es bei diesem Vordringen wohl auch nicht sein, daß Abessinien jetzt Mitglied des Völkerbundes ist. Doch sei dem wie ihm wolle, die Beziehungen zwischen England u n d I t a I i e n sind überraschend gute, und da der Streit um Mossul immer noch nicht ausgetragen ist, kann man es der Türkei gar nicht so sehr verdenken, daß es ihr etwas unheimlich zu werden beginnt. Und daß es gar nicht so unwahrscheinlich ist, wenn England eine Ablenkung von jenem Mossulstreit in Szene zu fetzen versucht.
Auch anderen Ländern ist ja die italienische Geschäftigkeit schon etwas unheimlich geworden; die Reise Mussolinis nach Tripolitanien war doch wohl mit etwas zu großem Pomp durchgeführt worden; außerdem sind die italienischen Wünsche, die auf Tunis abzielen, noch längst nicht begraben. Deswegen ist die Möglichkeit auf der anderen Seite, in Marokko Frieden zu machen, eifrig benutzt worden, und man wird in Frankreich von den ausgedehnten Forderungen, die man vorläufig den Rifkabylen stellt, beträchtlich abstreichen. Ein Hemmnis scheint dabei nun gerade Spanien zu sein, das dem Führer der Rifkabylen nicht bloß den Aufenthalt in Marokko selbst, sondern in jedem muselmanischen Lande verboten wissen will, eine Forderung, die sich natürlich praktisch gar nicht durchführen läßt. Ein anderer Abd - e l - K r i in, der vor 60 Jahren die algerischen Araber gegen die französischen Eroberer ins Feld führte, durfte auch in Syrien wohnen, nachdem sein Freiheitskamps gescheitert war.
So sprühen wieder die Funken vom Rifgebiet bis hinüber nach Angora und Mossul. Letzten Endes handelt es sich dabei nicht allein um die machtpolitischen Gegensätze, sondern um Kämpfe, die einen starken wirt- schaftlichen Hintergrund haben. Das gilt auf der einen Seite vom Rifgebiet und auf der anderen Seite von den Olfeldern am oberen Tigris und von den reichen Küstengebieten im Osten und Norden des Ägäischen Meeres. Machtpolitische Ausgleiche können geschaffen werden, aber wirtschaftspolitische Kämpfe Pflegen allzuoft in größere Flammen auszubrechen, weil sie oft allzulange als Funken unter der Decke geschwelt haben.
Minister -Weser Wer Wohnungsbau.
Ländliches SiedelungsWesen.
Auf dem „Christlichen Gewerkschaftskongreß" in Dortmund sprach der preußische Wohlfahrtsminister Dr. Hirtsiefer über Wohnungs- und Siedlungswesen in Deutschland. Er führte u. a. aus: „Die Wohnungsnot wird, wenn die Bautätigkeit wie im letzten Baujahr anhält, in zunehmendem Matze gemildert werden können. Gegen den Städtebau der älteren Schule muß der Vorwurf erhoben werden, daß es ihm nicht gelungen ist, die Aufgabe, die ihm durch das plötzliche Anwachsen der Städte gestellt wurde, in befriedigender Weise zu lösen. Als Grundlage einer neuen Wohnungswirtschaft mutz I besonders für Kleinhäuser mit Gärten geeignetes Bauland zu »angemessenen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Eine »weitere wichtige Frage ist die Finanzierung, die Beschaffung »von Zwischenkrediten und von Realkredit. Notwendig ist die sweiträumige Bebauung im Flachbau. Das Mietshaus darf im ^wesentlichen nur noch zur Ausfüllung der Baulücken in den .'.Städten zugelassen werden. Die Baugenossenschaften und die 'provinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften müssen vom , Staat noch mehr gefördert werden. Aber auch die private Bautätigkeit muß ihr Feld behaupten." I
_ Nach Dr. Hirtsiefer sprach Verbandssekretär D«LsL»
Fürstenabfindung nerfaffungändernd
Das Volksbegehren als Regierungsvorlage.
Im Rechtsausschuß des Reichstages erklärte Reichsinnenminister Dr. K ü l z auf Anfrage, daß die Regierung vor der amtlichen Feststellung der Stimmenzahl keine Zuständigkeit gehabt habe, den Gesetzentwurf über das Volksbegehren dem Reichstage zuzuleiten. Nunmehr hat, wie auch durch amtliche Veröffentlichungen bekanntgegeben worden ist, der Reichsminister des Innern dem Reichskabinett wegen Einbringung des Gesetzentwurfes nach dem Volksbegehren im Reichstage eine entsprechende Vorlage gemacht.
Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein und Abg. Dr. Schulte begründete kurz den schon bekannten neuen Kompromißentwurf der Regierungsparteien. Der Vorsitzende, Abg. Dr. Kahl, ersuchte dann die Reichsregierung um eine Erklärung darüber, ob sie den neuen Kompromißentwurf für verfaffungsändernd halte.
Erklärung der Reichsregierung.
Reichsminister des Innern Dr. Külz gab nunmehr im Auftrage der Reichsregierung die Erklärung ab, daß der Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Rechtsarts- schuß zugegangen sei, für die Regierung tragbar fei. Er verbreitete sich dann im einzelnen über die Frage, ob dieser Gesetzentwurf verfaffungsändernd sei oder nicht, und erklärte im Namen der Reichsregierung, daß diese den Entwurf für verfaffungsändernd halte.
Die Frage, ob der Entwurf verfaffungsändernd fei, müsse nach vielfacher Richtung hin geprüft werden. Der Reichsinnenminister betonte, daß die Zuständigkeit des Reiches in der Abfindungsfrage nach der Reichsverfassung zweifellos gegeben sei. Ein verfassungsändernder Eingriff in die öffentlichrechtliche Zuständigkeit der Länder, wie dies von Bayern und Württemberg angenommen würde, liege nicht vor. ________
üDte Frage des verfassungsandernden Charakters des Gesetzes sei des weiteren nach Artikel 105, Satz 2 der Verfassung zu prüfen, der besagt:
„Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden."
Diese Vorschrift steht der Sonderregelung der Auseinandersetzung zwischen Ländern und Fürstenhäusern durch
Duisburg über: „Ländliches Siedlungswesen". Die Ausführungen des Redners gipfelten in der Forderung nach Bereitstellung größerer Reichsmittel als langfristige Kredite zu niedrigem Zinsfuß, Gewährung angemessener Baudarlehen für Siedler, Urbarmachung aller dazu geeigneter Ldlandflächen, Gewährung von Darlehen zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Bau von Wohnungen für Landarbeiterfamilien, Schaffung eines neuen Pachtrechtes und Durchführung des Reichsheimstättengesetzes. Zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen städtischer und ländlicher Bevölkerung sowie zur Sicherstellung der Volksernährung müsse die tatkräftige Förderung der inneren Kolonisation verlangt werden.
Generaloberst v. Seeckt 60 Jahre.
22. April 1926.
Der Name des Generalobersten von Seeckt wurde der deutschen Öffentlichkeit bekannt mit dem Tag von G o r l i c e, jenem direkten Durchbruch durch eine in Schützengrabenkrieg erstarrte Front während des Welt- Sieges. Er war damals Generalstabschef bei dem Führer »er Durchbruchsarmee, dem Generalobersten von M a ck e n s e n. Auch später ist von Seeckt überall da angesetzt worden, wo es besonders schwierige Aufgaben zu bewältigen galt. Als Rumänien losschlug und der Generalfeldmarschall von Mackensen an die Spitze der Donauarmee gestellt wurde, die von Süden her den Übergang über den Fluß erzwingen sollte, da hat er seinen früheren Generalstabschef wieder mitge
Seeckt Chef der deutschen
nommen. Später wurde dann General von
Militärmission in Konstantinopel.
Vielleicht war das eine gute Vorbereitung für die große Aufgabe, vor die er nach dem Versailler Frieden gestellt wurde, nämlich im Rahmen dieses Friedens unsere neue Wehrmacht zu schaffen. Mannigfache Wünsche und Andeutungen innerpolitischer Natur sind, seitdem er der Chef der Heeresleitung ist, an ihn herangetragen worden. Immer hat von Seeckt an einem festgehalten: das Heer ist das Machtmittel des Staates wie er ist, darf nur eine
ein Reichssondergericht nicht entgegen, denn diese Vorschrift wendet sich nach der ständigen Rechtsauffassung nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Exekutive und an Stellen, die stch etwa Eingriffe in die Exekutive anmaßen, verhindert aber nicht, daß durch einfache Gesetzgebung die Zuständigkeit für persönlich oder fachlich abgegrenzte Fälle besonders geregelt wird.
An dritter Stelle ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs nach Artikel 109 Absatz 1 der Reichsverfaffung zu prüfen, welcher sagt:
„Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich."
Diese Vorschrift der Verfassung ist nach der herrschenden Rechtsansicht dahin zu verstehen, daß die Behörden die Gesetze entfprechend ihrem Inhalte gleichmäßig auf alle Deutschen anzuwenden haben, daß sie aber eine verfassungsmäßige Bindung des Gesetzgebers darin, wie er die Staatsbürger zu behandeln habe, nicht enthält.
Die Frage des verzastungsändernden Charakters t$ schließlich nach Artikel 153 der Reichsverfassung zu prüfen. Nach dieser Verfassungsvorschrift wird
von der Verfassung das Eigentum gewährleistet.
Eine Wegnahme des Eigentums ist verfassungsrechtlich nur zugelassen im Falle einer Enteignung. Eine Enteignung ist nur zulässig zum Wohle der Allgemeinheit uno auf gesetzlicher Grundlage. Fraglich ist aber die Bedeutung des Begrifss der
Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit.
Dieser Begriff wird in Theorie und Praxis jetzt allge. mein insbesondere auch vom Reichsgericht dahin ausgelegt, daß die Enteignung zur Durchführung eines bestimmten, dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Zweckes notwendig fein muß. Weiter geht Die herrschende Rechtsausfassung dahin, daß die bloße finanzielle Bereicherung der Allgemeinheit durch die Überführung von Privatbefitz in die öffentliche Hand noch nicht eine Enteignung zum Mohte der Allgemeinheit jarfteitt sonst würde restlos jede Vermögenstransaktion zugunsten des Staates als verfassungsmäßig zulässige Enteignung angesehen werden müssen.
Minister Dr. Külz betonte dann am Ende seiner Ausführungen zusammenfassend nochmals, daß zur Annahme des jetzigen Kompromisses eine Zweidrittelmehrheit im Reichstage notwendig sei.
Stütze der verfassungsmäßigen Regierung sein, fern jeder parteipolitischen Beeinflussung. Vor kurzem erst wurde General von Seeckt vom Reichspräsidenten zum Generalobersten ernannt. Der jetzt Sechzigjührige ist im Jahre 1885 in die Armee eingetreten.
Die Aufklärung der Fememorde.
Aus dem Untersuchungsausschuß des Reichstages.
Der Femeuntersuchungsausschutz des Reichstages ist nach längerer Pause wieder zu einer Sitzung zusammengetreten. Der Vorsitzende, Abg. Dr. Scheiter, teilte mit, daß das Reichswehrministerium dem Ausschutz bekanntgegeben habe, datz bei ihm keine einschlägigen Akten über Fememorde vorhanden seien. Dagegen sind vom bayerischen und vom badischen Staatsministerium Akten über Fememorde dem Ausschuß zur Verfügung gestellt worden. Das badische Ministerium des Innern teilt ferner mit, daß Femeorganisationen in Baden nicht bekannt feien. Allerdings seien gewisse Organisationen militärischen Charakters vorhanden, die politisch rechts eingestellt seien und die eine eigene Disziplin besitzen. Der Friede sei besonders gefährdet worden von Hauptmann Erich Damm, dessen Ziele auf
Beseitigung der republikanischen Staatsform . und Wiedereinführung der Monarchie gerichtet waren. Es entstanden geheime Organisationen, die mit Femeeinrichtungen arbeiteten. Die beiden Berichterstatter, Abg. Dr. L e v i (Soz.) und Abg. S ch ä f f e r (Dtn.), Verlangen eine Hilfskraft zur Bewältigung der umfangreichen Arbeiten. Berichterstatter Dr. L e v i schlägt vor, u. a. Reichswehrminister Dr. Geßler, den früheren Reichskanzler Cuno und den früheren Vorsteher der Reichskanzlei, Dr. Hamm, als Zeugen zu Vernehmen, dagegen von der Vernehmung des Majors Buchrucker und des Oberleutnants Schulz Abstand zu nehmen, da sie im Ausschuß doch nur
großes Theater machen
würden. Der Abgeordnete Levi gab dann eine Darstellung von der Ermordung des Kellners Härtung aus Münche, dessen Leiche im Jahre 1921 in der Zusam an Kopf und Füßen mit Pflastersteinen beschwert und
mit elf Schüssen durchbohrt aufgefunden wurde. Der Berichterstatter plädierte dafür, datz dieser Fall vor dem Femeausschutz untersucht werden müsse. Der Mitberichterstatter Schäffer (Dn.) verlangte, daß von den politischen Gewalttaten auszuscheiden hätten, einmal die Gewalttaten an den Ministern Erzberger, Rathenau und Scheidemann, fodann die Straftaten, die begangen sind an Angehörigen gegnerischer Verbände, wenn diese Opfer nicht früher einmal Denselben Verbänden angehört haben wie Sie Täter. Der Ausschuß vertagte sich dann auf Mittwoch.
Ausgaben der Michspolitik.
Eine Rede des Reichsinnenministers.
Reichsinnenminister Dr. Külz sprach in einer Ver- sammlung in Zittau. wo er zwölf Jahre Oberburaer-