Kersfelöer Tageblatt
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Nr. 16
Mittwoch, den 31. März 1926
76. Jahrgang
Briand auf dem Vulkan.
Hals über Kops mußte der belgische Minister Vandervelde kürzlich aus Gens verreisen, weil der belgische Frank ins Gleiten geriet; auch Briand hätte wohl seine Abfahrt noch mehr als geschehen beschleunigt, wenn er das gleiche, aber weit schlimmere Schicksal des französischen Franken vorausgeahnt hätte. Dann kam die Veröffentlichung des Berichtes, den der amerikanische Botschafter dem Präsidenten Coolidge abstattete und worin unverhüllt gesagt wurde, man müsse gegen die starrköpfigen europäischen Staaten, die es aus dem alten Kontinent nicht zu einem wirklichen Frieden kommen lassen wollen, mit finanziellen Druckmitteln Vorgehen. Dazu das Unvermögen der Französischen Kammer, endlich zu einer wirklichen Sanierung der französischen Währung und des ganzen Steuersystems zu kommen.
Die Antwort ist da. In N e w y o r k ist es wieder zu einer weitgehenden Verflauung an der Börse gekommen, die nicht etwa bloß in dem Quartalswechsel ihre Begründung findet. Die Banken dachten nicht daran, den Markt zu stützen, und eine ganze Reihe von Papieren erreichten einen Tiefstand wie nie zuvor. Einzelne Papiere verloren an Kurs bis zu 10 Dollar. Kurseinbrüche auf fast allen Gebieten — und dazu der katastrophale Niedergang des Franken, der in London, aber auch in Berlin unaufhaltsam nach unten rutscht und jetzt nur noch den siebenten Teil des Friedenswertes besitzt. 143 Frank mußten in London für ein Psund Sterling bezahlt werden; auch die belgische Währung hat weiter nachgegeben.
Alle diese Dinge, die Vorgänge in Genf, die amerikanische Drohung, das Abgleiten des Franken, stehen im ursächlichen Zusammenhang miteinander; schon einmal hat sich ein ähnlicher Vorgang, wenn auch im kleineren Maßstabe, abgespielt. Das war, als Frankreich 1924 auf der Londoner Konferenz Schwierigkeiten machte. Es hat schnell geholfen, daß damals von Newyork und London aus der Frank geworfen wurde. Auch jetzt wieder werden an den maßgebenden Börsenplätzen die Frankwerte in großem Umfang verkauft.
Inzwischen redet die Französische Kammer, reden die Minister, reben die Zeitungen. Nur geschieht nichts. Bald über diese, bach- üi.er i^ oder kleinste Vorlage
zur Steuerreform stürzt ein Minister oder gleich euiWMM Ministerium. Aus der Krise ist man ja schon seit vielen Monaten eigentlich gar nicht herausgekommen. In den innenpolitischen Dingen herrscht augenblicklich ziemliche Ruhe, desto schärfer platzen die Gegensätze in Paris bei dem brennenden Problem der Währungs- und Finanzsanierung aufeinander. Jetzt ist wieder einmal die U m s a tz st e u e r das Sprengpulver. .
über irgendeine feste Mehrheit verfügt B r r a n d nicht'; die Rechte ist außerdem wild geworden über die Ernennung des verhaßten Malvy zum Innenminister. Und das Linkskartell — es ist überhaupt nicht mehr da. Die verschiedenen Parteien und Parteichen sind bei jeder, auch nur der kleinsten Steuerfrage verschiedenster Meinung. Vor allem sind die Sozialisten, auf deren Unterstützung Briand für die Erreichung der Mehrheit unbedingt angewiesen ist, gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer. Sie wollen unbedingt dagegen stimmen, gleichgültig, ob das Ministerium darüber zu Sturz kommt. Und Briands eigene Partei, die Radikalsozialisten, sind teils dafür, teils dagegen. Will Briand sich aber von Rechts her Unterstützung holen, dann wird er das bezahlen müssen. „ . .
Eine Niederlage hat er schon erlitten. Ein sozialistischer Antrag in der Kammer, wonach die von der Regierung für die Fortführung des Kampfes in Syrien angeforderten Kredite um eine Million Frank gekürzt werden sollten, ist angenommen worden. Natürlich ist das nur ein Demonstrationsantrag, seine Annahme ein Wink gewesen. Aber ein Wink, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Die sranzösische Schwerindustrie, der die Inflation ein zwar künstliches, aber doch äußerlich reiches Leben verleiht, hat kein Interesse an der Wahrungsstabilisierung. Und das merkwürdigste ist, daß die Regierung selbst immer noch über die hundert Millionen Dollar der M o r g a n - A n l e i h e verfugt, mit deren Hilfe sie ohne weiteres das Abglerren des Franken verhindern könnte. .
Man kennt in Frankreich niemanden, dem es gelingen könnte, mit der jetzigen Kammer eine wirkliche Reform durchzubringen. Vielleicht kommt uberrafchend eine Kammerauflösung; nicht überraschend wurde ein erneuter Sturz Briands, der sozusagen auf einen Vulkan wandelt, wirken. Und setzt hat er keine Völkerbundtagung in Genf hinter sich, die ihn rasch wieder auf den Ministerpräsidentensessel emporheben wurde. Ansermüßigimg derDeuischeMentrnbairk 9H % Zinse«.
I Die Deutsche Rentenbank und die Deutsche Renten- bankreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank) haben um Anschluß an die Diskontermäßlgung bet Reichsbank beschlossen, eine weitere Zinse rmäßrMNg ihrer Personal- kredite eintreten zu lassen. Die ZmsermnHHUM beträgt den Vermittlungsinstituten gegenüber 1 % jährlich und tritt mit Wirkung vom 1. April 1926 ab an Kraft.
Dem Landwirt aeaenüber würde küü^ r erste. Zri-ris -
Deutsches Eigentum in Amerika
Das Freigabegesetz im Repräfenlauleuhause.
-Seine dreifache Aufgabe.
Das seit langem angekündigte Gesetz über die Freigabe des deutschen Privateigentums in den Vereinigten Staaten wurde von dem republikanischen Abgeordneten Ogden Mills im Repräsentantenhaus eingebracht. Die Ausgabe, die das Gesetz sich stellt, ist eine dreifache. 1. will es für die Befriedigung der Ansprüche amerikanischer Staatsangehöriger aus dem Kriege sorgen, für die bisher das in den Vereinigten Staaten beschlagnahmte deutsche Privateigentum als Pfand diente; 2. will es dieses Pfand zurückgeben imb sich an seiner Stelle mit den Rechten begnügen, die den Vereinigten Staaten an den Leistungen Deutschlands aus dem Dawes-Plan zustehen; 3. sieht es eine Entschädigung für die deutschen Schiffe und Funkstationen vor, die von den Vereinigten Staaten im Kriege beschlagnahmt worden sind, sowie für diejenigen deutschen Patente, die die Vereinigten Staaten genommen und benutzt haben, ohne sie an Privatpersonen oder Gesellschaften zu veräußern.
Die Bedingungen der Freigabe.
Die Forderungen der amerikanischen Staatsangehörigen sind bis zur Höhe von 90 % durch die Gerichte endgültig entschieden. Die Entscheidungen betreffen eine Summe von 100 Millionen Dollar. Man nimmt an, daß die Ansprüche, über die noch nicht entschieden ist, höchstens 40 Millionen Dollar betragen werden. Dazu kommen noch etwa 40 Millionen Dollar Zinsen. 1% Milliarde Dollar aber waren angemeldet worden. Außerdem erhebt die amerikanische Regierung selbst Anspruch auf eine Entschädigung von 60 Millionen Dollar, für die das deutsche Privateigentum nicht haftet. Die durch Urteil festgesetzten Beträge werden mit Zinsen in bar an die Geschädigten vom Schatzamt ausgezahth Wj-o«s wamu v^ ,'i -rre"'n>(' überlebt Das Gesetz weist ferner den Treuhänder an, aiiT'znrn-mr e rmaliTg ung w te~f olgt aus wirken: Der bisher festgesetzte grundsätzliche Höchstzinssatz,, den der Landwirt zu zahlen hat, wird um 1 % jährlich Herabgesetzt, d. h. von 10^ auf 9% % jährlich, worin alle Urckosten und Provisionen mit Ausnahme des Wechselstempels enthalten sind. Die Ermäßigung tritt, soweit Lombard- oder laufende Kredite gegeben sind, mit Wirkung vom 1. Ap.ru dieses Jahres ab in Kraft. Sofern es sich um Wechsel- kredite handelt, bei denen die Wechsel,bereits abgerechnet sind, greift die Zinsermäßigung, soweit ein Wechsel nicht länger als höchstens drei Monate über den 1. April hinaus läuft, bei der nächsten Prolongation, im anderen Falle vom 1. April 1926 ab, Platz. In letzterem Falle muß also eine Rückvergütung des bereits abgerechneten Diskontes vorgerrommen werden.,
Die polnischen Liquidationen.
300 Millionen Goldmark ein-ge klagt.
Die polnische Regierung hat in den abgetretenen Gebieten den deutschen Besitz mit größter Beschleunigung liquidiert. Die deutsche Regierung hat bei den Liquidationsverhandlungen mit Polen gefordert, daß wenigstens die noch schwebenden Verfahren eingestellt werden. Das hat Polen abgelehnt und sich nur bereit erklärt, keine neuen Verfahren mehr einzuleiten.
Die von Polen eingereichten Listen des freizugeben- den Eigentums haben ergeben, daß der ganze Rest, der freigegeben werden soll, aus zwei Rittergütern und aus etwa 1500 Hektar Kleingrundbesitz sowie wenigen städtischen Grundstücken und kleineren gewerblichen Unternehmungen besteht, über alles andere liquidierbare Eigentum ist das Liquidationsverfahren schon eingeleitet. Es schweben zurzeit solche Verfahren über 60- bis 70 000 Hektar des ländlichen Grundbesitzes und eine große Anzahl wichtiger Unternehmungen, wie Elektrizitätswerke, Handelsfirmen, deutsche Zeitungen.
Unter diesen Umständen muß Deutschland die Forderung aufvollständigeEinstellungderLrqui- dationen aufrechterhalten. Dabei wird auch darauf hingewiesen, daß die Entschädigungen, die von Polen gezahlt werden, weit hinter dem wahren Wert der enteigneten Güter zurückstehen. Sämtliche Betroffenen haben sich genötigt gesehen, eine Klage auf Zusatzentschädigung bei einem gemischten Schiedsgerichtshof em- zureichen. Die eingeklagten Summen belaufen sich auf 300 Millionen Goldmark. Diese Summe wird sich noch weiter erhöhen, wenn die schwebenden Verfahren nach den bisherigen Methoden durchgeführt werden. , ,
Die deutsche Regierung hofft, daß sich die polnische Regierung entschließen wiro, auf eine völlige Aufhebung der Liquidation einzugehen und damit eine Quelle dauernder Schwierigkeiten und Verstimmungen zwischen den beiden Staaten zu beseitigen.
das beschlagnahmte deutsche Privateigentum in dem Zrr- stande herauszugeben, in dem es sich befindet, und zwar nur an diejenigen Personen oder Gesellschaften, die es am 6. Oktober 1917, dem Tage, an dem das Beschlagnahmegesetz in Kraft trat, besaßen. Ausgeschlossen von der Rückgabe bleibt das Eigentum des Deutschen Reiches. Ferner wird eine Summe von etwa 20 bis 30 Millionen Dollar zurückbehalten, die dem Schatzamt aus den Zinsen beschlagnahmter deutscher'Gelder bis zum 4. März 1923 zugeflossen sind.
Die Schadloshaltung der früheren deutschen Eigentümer von beschlagnahmten Schiffen, Funkstationen und Patenten soll die Summe von 100 Millionen Dollar nicht übersteigen. Das Gesetz enthält genaue Vorschriften über die Feststellung des Wertes dieser Besitzrechte. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt in bar entweder in Dollar oder in Goldmark.
Zur Deckung der Vereinigten Staaten sollen die obenerwähnten Zinsen und die mit dem Transferprivileg ausgestatteten 55 Millionen Goldmark jährlich für die Kosten der amerikanischen Besatzung und die jährlich höchstens 45 Millionen betragenden amerikanischen Ansprüche an die Ergebnisse des Dawes-Planes herangezogen werden.
1 Milliarde kommt nach Deutschland!
Falls das Gesetz von den amerikanischen gesetzgebenden Körperschaften angenommen werden sollte, wird das Eigentum den deutschen Besitzern zur Verfügung stehen. Der deutschen Wirtschaft würden, wenn auch nur allmählich, annähernd eine Milliarde Goldmark zuflietzen, was zur Belebung von Industrie und Handel in Deutschland von großer Bedeutung sein würde.
Aller Voraussicht nach wird das Gesetz im Repräsentantenhause Mitte April ohne allzugroße Schwierigkeiten Annahme finden; aber der eigentliche Kampf wird dann erst i m S e n a t beginnen. Es muß festgestellt werden, daß diejenigen Elemente, die noch immer aus ihren Antipathien gegen Deutschland kein Hehl machen, die Möglichkeit haben, durch Obstruktion ernste Hindernisse zu bereiten. Dementgegen steht allerdings der starke Druck, den die Regierung jetzt geltend macht, um die Ent-
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Ende des Tacna-Arica-Gireiies.
Ein dreißigjähriger Konflikt beigelegt.
Aus Washington wird gemeldet, daß Peru und Chile den amerikanischen Bermittlungsvorschlag annehmen, der das strittige Gebiet von Tacna-Arica an Bolivien geben will, damit Bolivien seinen Zugang zum Meere erhält.
Mit diesem Beschluß geht ein mehr als dreißigjähriger Streit zwischen Peru und Chile um ein Gebiet zu Ende, das man das Elsaß-Lothringen von Südamerika genannt hat. Die im Salpetergebiet an der Küste des Stillen Ozeans liegenden peruanischen Provinzen Tacna und Arica bildeten Chiles Siegespreis aus dem „Salpeterkrieg" von 1879 bis 1883, der ausgebrochen war, wett Peru das Salpetermonopol einführen und die in diesen beiden Provinzen liegenden chilenischen Unternehmungen mit einer Sondersteuer belegen wollte. Im Friedensvertrckg wurde festgesetzt, daß Chile die Provinzen zehn Jahre besetzt halten sollte. Dann sollte eine Volksabstimmung über ihre Zugehörigkeit entscheiden, und der verlierende Staat sollte acht Millionen Mark erhalten. Chile kam jedoch seiner Verpflichtung nicht nach, und wiederholt drohte ein neuer Krieg mit Peru, bis schließlich die Vereinigten Staaten als Vermittler angerufen wurden. Für Bolivien hat dieses Ende des alten Streits den Vorteil, daß es den Ausgang zum Meere zu- rückerhält, den es in einem früheren Kriege an Peru verloren hatte. . •
politische Rundschau.
Deutsches Mich.
Die deutsch-österreichischen Handelsvertragsverhandlungen über die bevorstehenden Handelsvertragsverhandlungen zwischen Deutschland und Österreich wird mitgeteilt, daß nach der Rückkehr des österreichischen Bundeskanzlers Dr. Ramek nach Wien die Verhandlungen sofort aufgenommen werden. Es handelt sich vorerst um den Abschluß einiger kleiner Verträge, wobei es sich auf österreichischer Seite in erster Linie darum handelt, den Export von Vieh und Pferden nach Deutschland zu erleichtern und einige Jndustriepositionen des deutschen Tarifes ermäßigt zu erhalten. Die deutschen Wünsche beziehen sich hauptsächlich auf Ermäßigung von Spietwa r e n, Spezralmaschinen, sowie einige andere Artikel.
Hindenburg an das Rote Kreuz.
Reichspräsident von Hindenburg hat bekanntlich das Ehrenpräsidium über das Rote Kreuz übernommen und hat aus diesem Anlaß an das Rote Kreuz folgende Mitteilung ergehen lassen: „Die segensreiche Tätigkeit des Roten Kreuzes habe ich im Frieden und im Kriege zu beobachten Gelegenheit gehgbt. EH