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Kersfelöer Tageblatt

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hersfelS« Kreisblatt'

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Nr. 16

Mittwoch, den 31. März 1926

76. Jahrgang

Briand auf dem Vulkan.

Hals über Kops mußte der belgische Minister Vandervelde kürzlich aus Gens verreisen, weil der belgische Frank ins Gleiten geriet; auch Briand hätte wohl seine Abfahrt noch mehr als geschehen beschleunigt, wenn er das gleiche, aber weit schlimmere Schicksal des französischen Franken vorausgeahnt hätte. Dann kam die Veröffentlichung des Berichtes, den der amerika­nische Botschafter dem Präsidenten Coolidge abstattete und worin unverhüllt gesagt wurde, man müsse gegen die starrköpfigen europäischen Staaten, die es aus dem alten Kontinent nicht zu einem wirklichen Frieden kommen las­sen wollen, mit finanziellen Druckmitteln Vorgehen. Dazu das Unvermögen der Französischen Kammer, endlich zu einer wirklichen Sanierung der französischen Währung und des ganzen Steuersystems zu kommen.

Die Antwort ist da. In N e w y o r k ist es wieder zu einer weitgehenden Verflauung an der Börse gekommen, die nicht etwa bloß in dem Quartalswechsel ihre Begrün­dung findet. Die Banken dachten nicht daran, den Markt zu stützen, und eine ganze Reihe von Papieren erreichten einen Tiefstand wie nie zuvor. Einzelne Papiere verloren an Kurs bis zu 10 Dollar. Kurseinbrüche auf fast allen Gebieten und dazu der katastrophale Nieder­gang des Franken, der in London, aber auch in Berlin unaufhaltsam nach unten rutscht und jetzt nur noch den siebenten Teil des Friedenswertes besitzt. 143 Frank mußten in London für ein Psund Sterling be­zahlt werden; auch die belgische Währung hat weiter nach­gegeben.

Alle diese Dinge, die Vorgänge in Genf, die amerika­nische Drohung, das Abgleiten des Franken, stehen im ursächlichen Zusammenhang miteinander; schon einmal hat sich ein ähnlicher Vorgang, wenn auch im kleineren Maßstabe, abgespielt. Das war, als Frankreich 1924 auf der Londoner Konferenz Schwierigkeiten machte. Es hat schnell geholfen, daß damals von Newyork und London aus der Frank geworfen wurde. Auch jetzt wieder werden an den maßgebenden Börsenplätzen die Frankwerte in großem Umfang verkauft.

Inzwischen redet die Französische Kammer, reden die Minister, reben die Zeitungen. Nur geschieht nichts. Bald über diese, bach- üi.er i^ oder kleinste Vorlage

zur Steuerreform stürzt ein Minister oder gleich euiWMM Ministerium. Aus der Krise ist man ja schon seit vielen Monaten eigentlich gar nicht herausgekommen. In den innenpolitischen Dingen herrscht augenblicklich ziemliche Ruhe, desto schärfer platzen die Gegensätze in Paris bei dem brennenden Problem der Währungs- und Finanzsanierung aufeinander. Jetzt ist wieder einmal die U m s a tz st e u e r das Sprengpulver. .

über irgendeine feste Mehrheit verfügt B r r a n d nicht'; die Rechte ist außerdem wild geworden über die Ernennung des verhaßten Malvy zum Innenminister. Und das Linkskartell es ist überhaupt nicht mehr da. Die verschiedenen Parteien und Parteichen sind bei jeder, auch nur der kleinsten Steuerfrage verschiedenster Mei­nung. Vor allem sind die Sozialisten, auf deren Unter­stützung Briand für die Erreichung der Mehrheit unbe­dingt angewiesen ist, gegen die Erhöhung der Umsatz­steuer. Sie wollen unbedingt dagegen stimmen, gleich­gültig, ob das Ministerium darüber zu Sturz kommt. Und Briands eigene Partei, die Radikalsozialisten, sind teils dafür, teils dagegen. Will Briand sich aber von Rechts her Unterstützung holen, dann wird er das be­zahlen müssen. . .

Eine Niederlage hat er schon erlitten. Ein sozia­listischer Antrag in der Kammer, wonach die von der Re­gierung für die Fortführung des Kampfes in Syrien angeforderten Kredite um eine Million Frank gekürzt werden sollten, ist angenommen worden. Natürlich ist das nur ein Demonstrationsantrag, seine Annahme ein Wink gewesen. Aber ein Wink, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Die sranzösische Schwerindustrie, der die Inflation ein zwar künstliches, aber doch äußerlich reiches Leben verleiht, hat kein Interesse an der Wah­rungsstabilisierung. Und das merkwürdigste ist, daß die Regierung selbst immer noch über die hundert Mil­lionen Dollar der M o r g a n - A n l e i h e verfugt, mit deren Hilfe sie ohne weiteres das Abglerren des Franken verhindern könnte. .

Man kennt in Frankreich niemanden, dem es ge­lingen könnte, mit der jetzigen Kammer eine wirkliche Reform durchzubringen. Vielleicht kommt uberrafchend eine Kammerauflösung; nicht überraschend wurde ein erneuter Sturz Briands, der sozusagen auf einen Vulkan wandelt, wirken. Und setzt hat er keine Völkerbundtagung in Genf hinter sich, die ihn rasch wie­der auf den Ministerpräsidentensessel emporheben wurde. Ansermüßigimg derDeuischeMentrnbairk 9H % Zinse«.

I Die Deutsche Rentenbank und die Deutsche Renten- bankreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank) haben um Anschluß an die Diskontermäßlgung bet Reichsbank beschlossen, eine weitere Zinse rmäßrMNg ihrer Personal- kredite eintreten zu lassen. Die ZmsermnHHUM beträgt den Vermittlungsinstituten gegenüber 1 % jährlich und tritt mit Wirkung vom 1. April 1926 ab an Kraft.

Dem Landwirt aeaenüber würde küü^ r erste. Zri-ris -

Deutsches Eigentum in Amerika

Das Freigabegesetz im Repräfenlauleuhause.

-Seine dreifache Aufgabe.

Das seit langem angekündigte Gesetz über die Frei­gabe des deutschen Privateigentums in den Vereinigten Staaten wurde von dem republikanischen Abgeordneten Ogden Mills im Repräsentantenhaus eingebracht. Die Ausgabe, die das Gesetz sich stellt, ist eine dreifache. 1. will es für die Befriedigung der Ansprüche amerikanischer Staatsangehöriger aus dem Kriege sorgen, für die bisher das in den Vereinigten Staaten beschlagnahmte deutsche Privateigentum als Pfand diente; 2. will es dieses Pfand zurückgeben imb sich an seiner Stelle mit den Rechten begnügen, die den Vereinigten Staaten an den Leistungen Deutschlands aus dem Dawes-Plan zustehen; 3. sieht es eine Ent­schädigung für die deutschen Schiffe und Funkstationen vor, die von den Vereinigten Staaten im Kriege beschlagnahmt worden sind, sowie für diejenigen deutschen Patente, die die Vereinigten Staaten genommen und benutzt haben, ohne sie an Privatpersonen oder Gesell­schaften zu veräußern.

Die Bedingungen der Freigabe.

Die Forderungen der amerikanischen Staatsange­hörigen sind bis zur Höhe von 90 % durch die Gerichte endgültig entschieden. Die Entscheidungen betreffen eine Summe von 100 Millionen Dollar. Man nimmt an, daß die Ansprüche, über die noch nicht entschie­den ist, höchstens 40 Millionen Dollar betragen werden. Dazu kommen noch etwa 40 Millionen Dollar Zinsen. 1% Milliarde Dollar aber waren ange­meldet worden. Außerdem erhebt die amerikanische Regierung selbst Anspruch auf eine Entschädigung von 60 Millionen Dollar, für die das deutsche Privateigen­tum nicht haftet. Die durch Urteil festgesetzten Beträge werden mit Zinsen in bar an die Geschädigten vom Schatz­amt ausgezahth Wj-o«s wamu v^ ,'i -rre"'n>(' überlebt Das Gesetz weist ferner den Treuhänder an, aiiT'znrn-mr e rmaliTg ung w te~f olgt aus wirken: Der bis­her festgesetzte grundsätzliche Höchstzinssatz,, den der Land­wirt zu zahlen hat, wird um 1 % jährlich Herabgesetzt, d. h. von 10^ auf 9% % jährlich, worin alle Urckosten und Provisionen mit Ausnahme des Wechselstempels ent­halten sind. Die Ermäßigung tritt, soweit Lombard- oder laufende Kredite gegeben sind, mit Wirkung vom 1. Ap.ru dieses Jahres ab in Kraft. Sofern es sich um Wechsel- kredite handelt, bei denen die Wechsel,bereits abgerechnet sind, greift die Zinsermäßigung, soweit ein Wechsel nicht länger als höchstens drei Monate über den 1. April hinaus läuft, bei der nächsten Prolongation, im anderen Falle vom 1. April 1926 ab, Platz. In letzterem Falle muß also eine Rückvergütung des bereits abgerechneten Diskontes vorgerrommen werden.,

Die polnischen Liquidationen.

300 Millionen Goldmark ein-ge klagt.

Die polnische Regierung hat in den abgetretenen Ge­bieten den deutschen Besitz mit größter Beschleunigung liquidiert. Die deutsche Regierung hat bei den Liqui­dationsverhandlungen mit Polen gefordert, daß wenig­stens die noch schwebenden Verfahren eingestellt werden. Das hat Polen abgelehnt und sich nur bereit erklärt, keine neuen Verfahren mehr einzuleiten.

Die von Polen eingereichten Listen des freizugeben- den Eigentums haben ergeben, daß der ganze Rest, der freigegeben werden soll, aus zwei Rittergütern und aus etwa 1500 Hektar Kleingrundbesitz sowie wenigen städti­schen Grundstücken und kleineren gewerblichen Unterneh­mungen besteht, über alles andere liquidierbare Eigentum ist das Liquidationsverfahren schon eingeleitet. Es schwe­ben zurzeit solche Verfahren über 60- bis 70 000 Hektar des ländlichen Grundbesitzes und eine große An­zahl wichtiger Unternehmungen, wie Elektrizitätswerke, Handelsfirmen, deutsche Zeitungen.

Unter diesen Umständen muß Deutschland die Forde­rung aufvollständigeEinstellungderLrqui- dationen aufrechterhalten. Dabei wird auch darauf hingewiesen, daß die Entschädigungen, die von Polen gezahlt werden, weit hinter dem wahren Wert der enteigneten Güter zurückstehen. Sämtliche Betroffenen haben sich genötigt gesehen, eine Klage auf Zusatzent­schädigung bei einem gemischten Schiedsgerichtshof em- zureichen. Die eingeklagten Summen belau­fen sich auf 300 Millionen Goldmark. Diese Summe wird sich noch weiter erhöhen, wenn die schweben­den Verfahren nach den bisherigen Methoden durchge­führt werden. , ,

Die deutsche Regierung hofft, daß sich die polnische Regierung entschließen wiro, auf eine völlige Aufhebung der Liquidation einzugehen und damit eine Quelle dauernder Schwierigkeiten und Verstimmungen zwischen den beiden Staaten zu beseitigen.

das beschlagnahmte deutsche Privateigentum in dem Zrr- stande herauszugeben, in dem es sich befindet, und zwar nur an diejenigen Personen oder Gesellschaften, die es am 6. Oktober 1917, dem Tage, an dem das Beschlag­nahmegesetz in Kraft trat, besaßen. Ausgeschlossen von der Rückgabe bleibt das Eigentum des Deut­schen Reiches. Ferner wird eine Summe von etwa 20 bis 30 Millionen Dollar zurückbehalten, die dem Schatz­amt aus den Zinsen beschlagnahmter deutscher'Gelder bis zum 4. März 1923 zugeflossen sind.

Die Schadloshaltung der früheren deutschen Eigen­tümer von beschlagnahmten Schiffen, Funkstatio­nen und Patenten soll die Summe von 100 Mil­lionen Dollar nicht übersteigen. Das Gesetz enthält ge­naue Vorschriften über die Feststellung des Wertes dieser Besitzrechte. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt in bar entweder in Dollar oder in Goldmark.

Zur Deckung der Vereinigten Staaten sollen die oben­erwähnten Zinsen und die mit dem Transferprivileg aus­gestatteten 55 Millionen Goldmark jährlich für die Kosten der amerikanischen Besatzung und die jährlich höchstens 45 Millionen betragenden amerikanischen Ansprüche an die Ergebnisse des Dawes-Planes herangezogen werden.

1 Milliarde kommt nach Deutschland!

Falls das Gesetz von den amerikanischen gesetzgeben­den Körperschaften angenommen werden sollte, wird das Eigentum den deutschen Besitzern zur Verfügung stehen. Der deutschen Wirtschaft würden, wenn auch nur allmäh­lich, annähernd eine Milliarde Goldmark zuflietzen, was zur Belebung von Industrie und Handel in Deutschland von großer Bedeutung sein würde.

Aller Voraussicht nach wird das Gesetz im Repräsen­tantenhause Mitte April ohne allzugroße Schwierigkeiten Annahme finden; aber der eigentliche Kampf wird dann erst i m S e n a t beginnen. Es muß festgestellt wer­den, daß diejenigen Elemente, die noch immer aus ihren Antipathien gegen Deutschland kein Hehl machen, die Möglichkeit haben, durch Obstruktion ernste Hinder­nisse zu bereiten. Dementgegen steht allerdings der starke Druck, den die Regierung jetzt geltend macht, um die Ent-

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Ende des Tacna-Arica-Gireiies.

Ein dreißigjähriger Konflikt beigelegt.

Aus Washington wird gemeldet, daß Peru und Chile den amerikanischen Bermittlungsvorschlag annehmen, der das strittige Gebiet von Tacna-Arica an Bolivien geben will, damit Bolivien seinen Zugang zum Meere erhält.

Mit diesem Beschluß geht ein mehr als dreißigjähriger Streit zwischen Peru und Chile um ein Gebiet zu Ende, das man das Elsaß-Lothringen von Süd­amerika genannt hat. Die im Salpetergebiet an der Küste des Stillen Ozeans liegenden peruanischen Provin­zen Tacna und Arica bildeten Chiles Siegespreis aus demSalpeterkrieg" von 1879 bis 1883, der ausgebrochen war, wett Peru das Salpetermonopol einführen und die in diesen beiden Provinzen liegenden chilenischen Unter­nehmungen mit einer Sondersteuer belegen wollte. Im Friedensvertrckg wurde festgesetzt, daß Chile die Provinzen zehn Jahre besetzt halten sollte. Dann sollte eine Volks­abstimmung über ihre Zugehörigkeit entscheiden, und der verlierende Staat sollte acht Millionen Mark erhalten. Chile kam jedoch seiner Verpflichtung nicht nach, und wiederholt drohte ein neuer Krieg mit Peru, bis schließlich die Vereinigten Staaten als Vermittler an­gerufen wurden. Für Bolivien hat dieses Ende des alten Streits den Vorteil, daß es den Ausgang zum Meere zu- rückerhält, den es in einem früheren Kriege an Peru ver­loren hatte. .

politische Rundschau.

Deutsches Mich.

Die deutsch-österreichischen Handelsvertragsverhandlungen über die bevorstehenden Handelsvertragsverhandlun­gen zwischen Deutschland und Österreich wird mitgeteilt, daß nach der Rückkehr des österreichischen Bundeskanzlers Dr. Ramek nach Wien die Verhandlungen sofort aufge­nommen werden. Es handelt sich vorerst um den Ab­schluß einiger kleiner Verträge, wobei es sich auf öster­reichischer Seite in erster Linie darum handelt, den Ex­port von Vieh und Pferden nach Deutschland zu erleichtern und einige Jndustriepositionen des deutschen Tarifes ermäßigt zu erhalten. Die deutschen Wünsche beziehen sich hauptsächlich auf Ermäßigung von Spiet­wa r e n, Spezralmaschinen, sowie einige andere Artikel.

Hindenburg an das Rote Kreuz.

Reichspräsident von Hindenburg hat bekannt­lich das Ehrenpräsidium über das Rote Kreuz übernommen und hat aus diesem Anlaß an das Rote Kreuz folgende Mitteilung ergehen lassen:Die segens­reiche Tätigkeit des Roten Kreuzes habe ich im Frieden und im Kriege zu beobachten Gelegenheit gehgbt. EH