Hersfelöer Tageblatt
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Nr. 51
Dienstag, den 2. März 1gL6
76. Jahrgang
Die teuren Schulen.
Im Volksschulwesen ist seit der Zeit der Umwälzung in Deutschland eine radikale Umstellung in sozialer Beziehung erfolgt. Die Abschaffung der Vorschulen, die Erschwerung des Besuchs von Privatschulen drängte nach der Richtung hin, daß für den Erwerb von Bildung nicht der Besitz der Eltern ausschlaggebend sein sollte, daß vielmehr sämtliche Kinder durch die allgemeine Volksschule hindurchgehen sollten ohne Rücksicht auf die materielle Lage der Eltern. Auch die Kinder, denen die Natur eine gute geistige Veranlagung und höhere Begabung in die Wiege legte, können nur unter Überwindung ziem- licher Examenschwierigkeiten den Besuch der Volksschule abkürzen. Es heißt diesem sozialen Zug entgegenhande^n, wenn soeben die preußische Regierung das Schulgeld an den höheren Schulen stark heraufsetzt und außerdem die Gemeinden ermächtigt, das Schulgeld für die auswärtigen Schüler um 25 % zu erhöhen.
Gegen den Schulgeldpreis der Vorkriegszeit ist damit eine Erhöhung um etwa 70 Mark jährlich eingetreten, wobei man sich fragt, ob eine derartige Erhöhung für den Säckel des Staates und der Gemeinden wirklich so sehr ertragreich ist, daß man diese neue Belastung den Eltern auferlegen soll. Man muß doch wirklich dahinter ein großes Fragezeichen machen, muß doch zweifeln, daß die zweifellos vorhandene finanzielle Not von Staat und Gemeinden dadurch etwa in nennenswerter Weise behoben wird. Auf der anderen Seite liegt aber ein antisozialer Zug in dieser Bestimmung; denn wenn man hier erst an- fängt, den Drang der Eltern, ihren Kindern die höchste mögliche Bildung zu geben, mit einer höheren Steuer zu belegen, so ist ein Ende schwer abzusehen. Es kommen doch bei der Erfüllung dieser moralischen Elternpflicht schon an und für sich starke finanzielle Opfer in Frage, weil die Erringung dieser Bildung eben nicht nur hohe finanzielle Zuwendungen erfordert, sondern vor allem einen noch weit höheren Ausfall an Einnahmen, weil das die höheren Schulen besuchende Kind doch erst sehr viel später in
Sicherheit vorhanden ist, dann durch sein späteres Einkommen die Verluste wettzumachen. Gewiß befinden wir uns in finanzieller Not und die Lasten werden immer drückender, nicht zuletzt bei den Gemeinden. Aber es ist eines Kulturstaates nicht würdig, sich mit Belastungen antikultureller Art aus der Not heraushelfen zu wollen. In Bayern z. B. erreicht das Schulgeld nur eine geringe Höhe gegen die jetzt in Preußen verlangten Sätze.
Antikulturell wirkt auch die besondere Belastung der auswärtigen Schüler auf den städtischen Gymnasien. Wenn wenigstens nur eine Sonderbelastung der ausländischen Schüler erfolgen würde! So aber muß der Landwirt, der seinem Sohn die Möglichkeit höherer Bildung gewähren will und ihn schon unter besonderen Kosten, die er für Pension usw. bezahlen muß, dieser höheren Schule zuführt, seinen Wunsch noch besonders bezahlen. Dabei können hier nicht einmal wirtschaftliche Gründe der Gemeinden mitsprechen, weil ja durch diesen Schulbesuch vom Lande her Geld in die Stadt Hinein- kommt.
Hier wird also eine Entwicklung angebahnt, die jenem sozial so stark betonten Zug unseres Volksschulwesens stracks zuwiderläuft. Gerade von fortschrittsfreudi- ger Seite ist immer wieder Sturm dagegen gelaufen worden, daß die Möglichkeit der Bildungserweiterung in der Hauptsache an den Besitz geknüpft sei, daß nur der zur höheren Bildung käme, der „vorsichtig in per Wahl seiner Eltern war". Wird doch eifrig völlige Kostenfreiheit .des ganzen Bildungswesens gefordert bis hinauf zur Universität. Aber auch an den Universitäten sind statt dessen die Kosten erheblich höher als früher geworden. Und man kann den bitteren Gedanken nicht unterdrücken, daß die keineswegs sehr erheblichen Einnahmen, die durch solche Erhöhungen hereinkommen, leicht auf andere Weise erzielt werden können, indem man nämlich an häufig recht überflüssigen Ausgaben sehr wenig kulturell fördernder Art spart. Und man kann den zweiten bitteren Gedanken auch nicht unterdrücken, vaß die Leistungen des Staates, die er in den höheren Schulen gewährt, einer solchen Erhöhung wirklich nicht entsprechen, vielleicht sogar widersprechen.
So wird diese neueste Maßnahme der preußischen Regierung mit Recht auf starken Widerspruch namentlich jener Elternschaft stoßen, die unter großen persönlichen Opfern ihre Kinder dem höheren Schulwesen zuführt und es sich jetzt namentlich angesichts der allgemeinen Not noch ernster denn zuvor überlegen muß, ob sie in der Lage ist, das zu tun. Antikulturell aber ist es und antidemokratisch in höchstem Grade, wenn man die Ausbildung von Begabungen scheitern lassen muß an man- t gelndem Besitz. Noch immer ist es die Tüchtigkeit unserer ^.Geistesarbeiter gewesen, die unser Volk vorwärtsgebracht /hat; und diese Quelle neuer Kraft darf nicht zum Ver- * siegen gebracht werden durch kurzsichtigen und überflüssigen Fiskalismus.
Antrag zur Schulgelderhöhung.
. Im Preußischen Landtag ist ein Antrag Dr. v. Campe (D. Vp.) eingegangen, in dem es heißt: Die Erhöhung des Schulgeldes für die höheren Schulen auf 200 Mark be-
Derwaltungsreform u. Beamte
Reform der Ireichsbehörden.
Im Haushaltsausschuß des Reichstages entwickelte bei der Etatsberatung der neue Reichsminister des Innern, Dr. Külz, seine Ansichten für die Art der in der Verwaltung notwendigen Reformen, wobei sowohl Sparsamkeit als auch zweckmäßige Arbeitsverteilung berücksichtigt werden sollen.
So erklärte der Minister zur Schaffung des Reichsverwaltungsgerichts und zum Gesetz über die Reichseinheit, daß er beim Reichskabinett beantragt habe, die beiden Entwürfe in einer der nächsten Sitzungen zu verabschieden. Es muß eine einheitliche Stelle geschaffen werden, der unter Schonung berechtigter Wünsche der Länder die einheitliche Entscheidung in den für das öffentlich-rechtliche Leben des Reiches besonders wichtigen Fragen übertragen werden kann. Zur Prüfung der Ver- fasfungsmäßigkeit von Reichsgesetzen muß ein Weg zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten eröffnet werden. Ein Gesetzentwurf hierüber ist dem Reichskabinett vorgelegt. Zur Verbesserung der technischen Organisation der Behörden und ihrer Zusammenarbeit sollen vorbildliche Einrichtungen eingeführt werden. Für Behörden und Wirtschaft ist eine einfache und übersichtliche Gesetzgebung eine der wichtigsten Reformen. Die Vorarbeiten für eine Sammlung des Reichsrechts, in der die große Zahl gegenstandslos gewordener oder aufgehobener Gesetze ausgeschaltet wird, sind beendigt. Zum Beamtenaustausch mit den Ländern und zur Festsetzung und Durchführung von Grundsätzen fanden Verhandlungen mit den Ländern statt. Es wurden Richtlinien vereinbart.
Zu einem wesentlichen Teil der Verwaltungsreform rechnet Reichsminister Külz die baldige Einbringung der Ech-^KhleNvei» *«ue uet »^v a-wta^ i. y-e s-o C O'ltokt und die Förderung der Fortbildung der Beamten.
Mchie und Pflichten der Veamien faßte der Minister zum Schluß seiner Darlegungen wie folgt zusammen:
Die Erhaltung des Berufsbeamtentums öffentlich- rechtlicher Art ist auch für die Republik staatsnotwendig. Dazu gehören eine materiell, persönlich und dienstlich gesicherte Stellung des Beamten und der Rechtsanspruch auf Pension und Hinterbliebenenversorgung. Der Beamte soll die republikanische Staatsform bejahen und sich dem Staate innerlich verbunden fühlen. Beamte, welche die Republik und ihre Symbole schmähen und verächtlich machen, machen sich unwürdig des Dienstes am Volke. Ohne die Freiheit der Meinungsäußerung zu beschränken, soll der Beamte in der Kritik der Regierungsmaßnahmen und der Volksvertretung maßvoll sein, Takt und Würde bewahren. Ein neues Beamtenrecht soll den Pflich- tenkreis des Beamten nach neureitlichen Begriffen regeln
deutet eine so starke Belastung des Mittelstandes und der Handarbeitenden Bevölkerung, daß die in der Presse angekündigte Verordnung des Kultusministeriums inhöchstem Maße unsozial erscheint. Das Staatsministerium wird ersucht: 1. in eine sofortige Nachprüfung dieser Verordnung einzutreten, 2. zum mindesten eine Staffelung in der Form einzuführen, daß das zweite Kind nur 50 % des Schulgeldes zu zahlen hat und das dritte und das folgende Kind schulgeldfrei ist.
Die Vorteile von Locarno.
Eine Rede Briands.
In der Französischen Kammer wurde die Diskussion über die Ratifizierung des Abkommens von Locarno fortgesetzt. Briand betonte auf Anfrage, daß ein Versuch Deutschlands, mit militärischen Mitteln den Anschluß Österreichs zu erzielen, für Deutschland nicht ohne Gefahr sein würde. Der französische Ministerpräsident betonte weiter, daß der Friedensvertrag von Versailles undurchführbare Klauseln gehabt habe, und hob hervor, daß Frankreich seine Stellung durch Locarno nicht verschlechtert habe. Der Rhein werde jetzt eine internationale gemeinsame Grenze zwischen den Unterzeichnern des Locarnopaktes sein. Briand wies darauf hin, daß Deutschland entschlossen war, nicht isoliert zu bleiben, und daß wenn die Abkommen von Locarno nicht unterzeichnet worden wären, Frankreich eines Tages vor einer besonders schweren Lage hätte stehen können. Die Kölner Z o n e ist geräumt worden, weil das nicht anders möglich war. Im übrigen hindere das Abkommen von Locarno Frankreich nicht, sich zu bewaffnen und über seine eigene Sicherheit zu wachen. Deutschland habe sich in Locarno formell dazu verpflichtet, keine Gewalt anzuwenden, um eine Berichtigung seiner Grenzen mitPolenzu erzielen. Der Redner bezeichnete diesen Umstand für eine wesentliche Verbesserung des Friedensvertrages.
und seine Rechte so sichern, daß auch der Schein jeder Willkür vermieden wird und die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Beamten überall durch klare Rechtsansprüche gesichert sind. Ein Beamtenvertretungsgesetz soll dem Beamten einen mitbestimmenden Einfluß auf die Gestaltung seiner persönlichen Angelegenheiten sichern. Ein Dienststrafgesetz wird dafür sorgen, daß Verfehlungen und Übergriffe von Beamten in einem strengen, aber mit den nötigen Rechts,garantien für den Beamten ausgestatteten Verfahren gesühnt werden. Die gesamte Beamtengesetzgebung wird zweckmäßigerweise in steter Fühlungnahme mit den Vertretungskörpern der Beamtenschaft selbst durchgeführt. Die Fort- bildnngsmöglichkeiten der Beamten müssen erweitert und weitherzig gehandhabt werden. Die gesamte Arbeit des Beamten muß sich unter den beiden großen Gesichtspunkten vollziehen: die Beamten sind Diener der Gesamtheit, nicht einer Partei; alle Arbeit ist Dienst am Gemeinwohl.
Wünsche tmD BeschWerden.
In der Aussprache über den Haushalt des Ministeriums des Innern im Haushaltsausschuß des Reichstages forderte der Abg. Schreiber (Ztr.), daß mit der Vereinfachung der Verwaltung Ernst gemacht werden müßte. Abg. Mumm (Dtn.) führte aus, daß den großen Vorzügen und Fortschritten des Radios auch große Schattenseiten gegenüberständen, die auf den Mißbrauch durch sogenannte Couplets, durch Schund und Zoten hervorquellen. Abg. von Kardorff (D. Vp.) stimmte zwar einem Teil der Bemerkungen des Ministers über die Pflichten und Rechte der Beamten zu, hielt es aber andererseits für zu weitgehend, daß die Beamten überzeugte Republikaner sein müssen. Natürlich geböte es bei Takt, daß der Beamte nicht die Republik schmähe, aber mehr als korrektes Gx<»e-«te« im Amt unu aaßerhuls dr» Amtes gegenüber der Republik dürfe man nicht fordern. Abg. Berndt (Dtn.) bezeichnete die Ministererklärung über die Beamten als eine Kampfansage an alle Beamte, die nicht überzeugte Republikaner seien, und betonte, daß die Erklärung des Ministers verfassungswidrig sei. Abg. Koch (Dem.) sprach sich gegen die Idee einer vom Reichstag unabhängigen Reichsregierung aus und erklärte eine Heraufsetzung des Wahlalters aus 21 Jahre für annehmbar. Die republikanische Gesinnung müsse bei allen öffentlichen Amtshandlungen vorausgesetzt werden. Der kommunistische Redner Bertz bezweifelte, daß der Minister mit den republikfeindlichen Beamten aufräumen würde, während sein Fraktionsgenosse Abg. Stöcker die Regierung aufforderte, dem Reichstag endlich die Vorlage eines Alkoholverbotgesetzes zugehen zu lassen. Abg. Petzold (Wirtsch. Vgg.) forderte ein Eingreifen des Reichsministeriums in den Arzneimittel- handel, pflichtete im übrigen den Ausführungen des Ministers bezüglich der Beamtenpflichten bei.
P^ELA
Die größte Gefahr für den Frieden.
„Mussolini muß weggeräumt werden."
Mussolinis neue Hetze gegen Deutschland, die er im „Petit Parisien" durch seine Erklärungen über die Jtalie- nisierung Südtirols betrieben hat, haben in Washington großes Aufsehen erregt. Die Aussichten für die Ratifizierung des italienischen Schuldenfundie- rungsverfahrens im Senat sind dadurch noch verschlechtert worden. Der ehemalige amerikanische Justizminister, jetzt Mitglied der Völkerrechtskommission des Völkerbundes, George Wickersham, erklärte in einer Ansprache des Newyorker Harvard-Klubs, Mussolini sei die größte Gefahr für den Weltfrieden, Italien sei durch absolute Tyrannei bedrückt, die Rede- und Pressefreiheit bestehe nicht mehr, und nun versuche Mussolini, eine Offensiv e der Alliierten gegenDeutschland zustande zu bringen. Zweifellos sehe der „Duce" Gefahr für sich Heraufziehen, darum wolle er das Volk für eine Expansion über Italiens Gebiet hinaus aufwiegeln. Mit der Forderung: „Mussolini muß weggeräumt werden!" schloß der Redner.
Protest gegen die WechisHe GraKenveroronung.
Blutige Zusammenstöße mit der Polizei.
In 68 deutschen Städten der Tschechoslowakei fanden Protestversammlungen gegen die von der Regierung e^ lassene Sprachenverordnung statt. Die Versammlungen verliefen zum Teil sehr stürmisch. In Teplitz und Karlsbad, wo die Menge die Wacht am Rhein und das Deutschlandlied sang, kam es zum Eingreifen »er Behörden. In Teplitz ging die Gendarmerie mit gefälltem Bajonett gegen die Versammelten vor und räumte den Marktplatz. In Karlsbad wurden fünf Verhaftungen v.orgenommen und die Versammlung aufgelöst.