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Krrslrlöer Tageblatt

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Nr. 28

Mittwoch, den 3. Februar 1926

76. Jahrgang

Neues vom Tage.

Der Reichspräsident wird bei seinem Besuch des geräumten rheinischen Gebietes am 20. März auch Krescld besuchen.

Anläßlich einer Kundgebung der Liberalen Vereinigung sprach Reichsaußenminister Dr. Stresemann über den liberalen Staatsgedanken. Weiter hielten Reichskanzler Dr. Luther und Staatsminister a. D. Koch Ansprachen.

In Wien haben sich 160 Vereinigungen zusammengeschlossen, die unter ihren Mitgliedern die Boykottbewegung gegen Italien organisieren. Die Bewegung hat sich bereits auf den Warenverkehr ausgewirkt. Der Verkehr über den Brenner nach und von Italien ist bis aus ein Drittel des bisherigen Verkehrs gesunken.

Wie der »Petit Parisien" berichtet, wird jedenfalls der eigentliche Zeitpunkt, an dem der Vorbereitende Ausschuß sür die Entwasfnungskonferenz seine Arbeiten beginnen soll, vom Völker­bundsrat, der am 7. oder 8. März zu seiner nächsten Tagung in Genf zusammentritt, festgesetzt werden.

Unter der ÜberschriftEin nutzloses Ueberbleibsel" schreibt ein englisches Blatt, für die Fortdauer der Besetzung von deutschen Gebietsteilen nach dem Vertrag von Locarno, der Streitfragen der Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtshoses unterweise, seien keine praktischen Gründe mehr vorhanden.

Wie verlautet, dürfte der italienische Botschafter Gras Bosdari nicht mehr nach Berlin zurückkehren. Als voraussichtlicher Nachfolger wird Graf Bordonaro, früher Vertreter Italiens in Prag, Wien und Brüssel, genannt. Graf Bordonaro, der, wie übrigens auch Graf Bosdari, eingeschriebenes Mitglied der faszisti- schon Partei ist, wird als sehr befähigt und energisch und als gründ­licher Kenner der mitteleuropäischen Politik bezeichnet.

Zur Abrüstungsfrage.

Die Pariser Presse beschäftigt sich eingehend mit den Gründen, die die Vertagung der Vorbereitung der Ab­rüstungskonferenz veranlaßt haben. Es ist außerordentlich bezeichnend für die Stellungnahme desTemps" gegenüber "acht, Keusch-.

unter den Staaten, die zur Teilnahme an der Konferenz offiziell eingeladen worden sind, in eine Sonderstellung zu zwängen. Das Blatt schreibt, die Vertagung könne sich auch aus einem anderen Grunde als mangelnder Vorbereitung und noch nicht erfolgter Einigung zwischen der Schweiz und Sowjetrußland rechtfertigen, nämlich aus der Lage, die sich aus der Tatsache der aktiven Mitarbeit Deutschlands ergeben könnte, ohne daß das Deutsche Reich dem Völkerbund angehörte.

Der Fall Deutschland könne nicht mit dem der Ver­einigten Staaten und Sowjetrußlands verglichen werden, denen es freistehe, nach ihrem Belieben ihre Verteidigungs­mittel zu organisieren, während die Entwaffnung' Deutsch­lands endgültig durch den Vertrag von Versailles geregelt sei. Die deutsche Presse weise bei jeder Gelegenheit darauf hin, daß Deutschland die These unterstützen werde, daß die alliierten Mächte im gleichen Verhältnis entwaffnen müssen wie Deutschland. Diese These, die einzig und allein eine .yerabsetzung der militärischen Streitkräfte Frankreichs, Polens und Belgiens zum Ziel habe, sei unhaltbar. Wenn sie auch nur einen Augenblick vorgebracht werden könne, wäre es interessant festzustellen, ob die Deutschen logische Schluß­folgerungen verstehen würden und gleichzeitig die Entwaff­nung der maritimen Mächte im Verhältnis zu der maritimen Entwaffnung, die Deutschland aufgezwungen wurde, zu ver­langen. Die Ablenkung, die derTemps" hierbei versucht, ist bezeichnend. Aber wäre es nicht vielleicht praktischer, die Dinge von dem Gesichtspunkte aus zu betrachten, von dem aus die radikaleVolonta" sie heute vormittag gesehen hat. Dieses Blatt schreibt, es bleibe vor Einberufung der Kon­ferenz das wichtigste Problem, die allgemeinen Grundsätze der Diskussion zu erörtern. Wisse man, daß die Vereinigten Staaten die geplante Konferenz einzig und allein auf die Abrüstung zu Lande beziehen wollen, um sich die Möglichkeit einer anderen K Mserenz über die Teeabrüstung vorzu- behalten? Großbritannien stehe aus anderen Gründen dieser Methode günstig gegenüber, während Frankreich und eine Anzahl anderer Staaten nicht daran dächten, die Frage der maritimen Abrüstung und der Abrüstung zu Lande W trennen. .... v

Das Auswärtige Amt.

Die Ausbildung des Nachwuchses.

Im Verlauf der Aussprache im Haushalts-Ausschuß deZ Reichstages wurde in der Aussprache u. a. gefordert, adligen Anwärtern des Auswärtigen Amtes keine Bevorzugung zuteil werden zu lassen. Staatssekretär von Schubert bestritt an Hand von umfangreichem Zahlenmaterial diese Be­hauptung.

Bei der Auswahl des Nachwuchses werde lediglich nach sachlichen Gesichtspunkten verfahren. Ministerialdirektor von Stohrer vom Auswärtigen Amt ergänzte die Angaben des Borredners und erläuterte die Bedingungen, die im allge­meinen für die Einstellung von Attaches im Auswärtigen Amt gelten. Die Vorbildung der AttachSs soll in Zukunft auf drei Jahre bemessen werden.

Die Paßvisen seien im deutschen Grenzverkehr völlig ausgehoben gegenüber Oesterreich, der Schweiz und Holland. Für Reisen nach Amerika seien Paßvisen noch notwendig, aber ohne Kosten erhältlich. Verhandlungen zur völligen Beseitigung der Paßvisa schwebten noch mit Schweden und Dänemark und bezüglich der Ermäßigung der Visagebühren mit Frankreich und der Tschechoslowakei. Es sei durchaus zu ersehen, daß das Auswärtige Amt mit allen Kräften auf die Beseitigung der Paßvisa hinarbeite. Geheimrat Dr. Schneider vom Auswärtigen Amt gab eine ausführliche Darstellung der durchgesührten Vereinfachung in der Organisation des Aus­wärtigen Amtes und des wirtschaftlichen Nachrichtenwesens im Interesse der deutschen Wirtschaft. Ministerialdirektor Heilbronn sprach über die Kulturpolitik des Deutschen Reiches. Ein Zentrumsredner bezeichnete die Mitteilung des Auswärtigen Amtes über die Personalpolitik für unbefrie­digend, da sie den erforderlichen sozialen Geist vermissen lasse. Der Antrag der Kommunisten auf Streichung des Ministergehaltes wurde mit allen Stimmen gegen die der Kommunisten abgelehnt.

Der deutsch-russische ZwisHensall.

Die Sowjetregierung entschuldigt sich.

In der Angelegenheit der Verletzung der für die deutsche Botschaft in Moskau bestimmten Post des Generalkonsulates in Tiflis hat die von der Sowjetregierung angestellte Unter­suchung ergeben, daß. ein Agent der transkaukasischen außer­ordentlichen Kommission aus eigener Initiative und ohne Wissen seiner Vorgesetzten auf dem Bahnhof in Tiflis den von dem deutschen Reisenden aufgegebenen Koffer zurück­behalten und das darin befindliche amtliche Paket geöffnet und beschlagnahmt hat.

Die Sowjetregierung hat auf Grund des Untersuchungs­ergebnisses durch einen Vertreter des Außenkommissariats dem deutschen Geschäftsträger ihr Bedauern über den Vorfall ausgesprochen und in einer Note von der Enthebung des schuldigen Agenten von seinem Posten Kenntnis gegeben.

Auch ist seine Bestrafung in Aussicht gestellt.

Der an dem Vorfall mitschuldige Eisenbahnangestellte ist in Haft genommen und wird zur Verantwortung gezogen. Die deutsche Regierung sieht damit, soweit die in Aussicht gestellte Rückgabe erfolgt ist, diesen Vorfall als erledigt an. Wegen Regelung des früheren mit der Verhaftung der Kon- fularagenten im Zusammenhang stehenden Borfalles sind die Verhandlungen mit der Sowjetregierung noch nicht abge­schlossen.

Erklärungen des M'chsinnenministers.

Die Bedeutung des Reichsinnenministeriums.

Bei der Vorstellung der Beamtenschaft des Reichs- ministeriums des Innern hielt in Erwiderung der Begrüßungs­ansprache des Staatssekretärs Dr. Zweigert Reichsminister des Innern Dr. Külz eine Rede, in der er u. a. sagte:

Das Reichsministerium des Innern ist die Zentralstelle alles innerpolitischen und kulturellen Geschehens, soweit die Zuständigkeit des Reiches hierzu gegeben ist. Hierin liegt die ungeheure staatspolitische Bedeutung dieses Amtes. Es ist klar, daß der Beamtenkörper eines solchen Amtes von der richtigen Staatsgesinnung erfüllt fein muß. Staatsgesin­nung ist nicht notwendig identisch mit Parteigesinnung. Dem Staat, d. h. der Deutschen Republik zu dienen, ist s e l b st v e r - stündliche Pflicht jedes Beamten der Republik. Das sind lapitare Notwendigkeiten, an denen ich festhalten werde, und ich hoffe, daß alle Beamte, die das Bedürfnis haben, sich politisch zu betätigen, dabei nicht nur die Grenzen erkennen werden, die dienstlicher und Persönlicher Takt ziehen, sondern vor allem auch die Grenzen Hinhalten, die die Rücksicht aus das Staatswohl gebietet.

Der Locarno-Pakt.

Eine Anfrage im kanadischen Parlament.

Reuter meldet aus Ottawa: Vor Wiederaufnahme der Debatte über die Thronrede im kanadifchen Unterhaus sagte Meighen dem stellvertretenden Führer der Regierung Lapointe, er müsse mitteilen, daß er beschlossen habe, dem Parlament anzuemp-fehlen, den Locarno-Vertrag zu ratifizieren.

Lapointe erwiderte, er erwarte weitere Mitteilungen von dem Staatssekretär für die Dominions und dem Unterstaats­sekretär für auswärtige Angelegenheiten. Bis zum Eingang dieser Mitteilungen habe die Regierung keine Erklärung abzu- geben. Meighen antwortete, das brauche nicht die Regierung davon abzuhalten, sich inzwischen mit ihrer Haltung in bezug aus den Locarno-Vertrag vertraut zu machen.

Er fragte dann, weshalb, wenn die Regierung bereits zu einem Entschluß gekommen fei, er nicht verkündet werde. Lapointe erwiderte, die Frage sei nicht dringend. Er sagte wörtlich: Wir sind nicht zu dem Vertrag gezwungen, wenn das Parlament ihn ratifiziert, und inzwischen leidet niemand darunter.

Zur Rrstenabfindung.

Der Kompromißantrag.

Der Kompromißantrag der Regierungsparteien zur Fürstenabfindung liegt jetzt im Wortlaut vor. Der Titel lautet:Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern".

§ 1 bestimmt, daß für die vermögensrechtliche Aus­einandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den Mit­gliedern der vormals regierenden Fürstenhäuser ein Reichs- sondergericht unter Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten mit dem Sitz in Leipzig gebildet wird. Dieses Sondergericht ent- cheidet in der Besetzung von neun Mitgliedern. Den Vorsitz ührt der Präsident des Reichsgerichts oder ein Senats- vräsident beim Reichsgericht als Stellvertreter. Der Reichs- . näsident ernennt den Stellv. Vorsitzenden und sechs weitere Mitglieder. Die notwendigen Stellvertreter müssen Mit­glieder von Gerichten oder Verwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Sie werden ebenfalls vom Reichs­präsidenten ernannt. Zwei weitere Mitglieder werden auf Vorschlag des Landes und der anderen Partei vom Präsi­denten des Reichsgerichtes berufen. Der Präfident des Reichsgerichts kann das Mitglied nach freiem Ermessen berufen, wenn innerhalb einer den Parteien von ihm zu setzendenDrist ein Vorschlag nicht gemacht wird. Die neun Mitglieder sind unabsetzbar.

Nach § 4 des Entwurfes stellt das Reichssondergericht auf Grund des Reichs-, Land- und Gewohnheitsrechtes die Rechts­und Eigentumsverhältnisse fest und nimmt die Auseinander­setzung nach Billigkeit auf Grund der Richtlinien des § 5 vor. Nach diesen Richtlinien soll berücksichtigt werden, ob die einzel­nen Vermögensstücke seinerzeit aufGrund eines privatrechtlichen Titels oder insbesondere in den Zeiten der absoluten Monarchie auf Grund des Völker-, Staats- odbr sonstigen öffentlichen Rechtes oder aus Grund von Gegenleistungen, die sie nur kraft ihrer Souveränität bewirken konnten, von den Fürsten er­worben worden sind. Theater, Schlösser, Museen usw. soll das Land aus seinen Antrag in der Regel zum Eigentum erhalten. FNr-me Zuteilung sen Lanv- und Forstbesitz soll die Größe des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten, wie Siedlungen, Stadterweiternngen usw., ausschlaggebend in Betracht gezogen werden.

Die Richtlinien des § 5 sehen weiter vor, daß bei der Be- ,Messung der zuzufprechenden Entschädigung sowohl die wirt­schaftliche wie die finanzielle Lage beider Parteien zu berück­sichtigen ist, wie auch die Gewährleistung einer würdigen Lebenshaltung für die Fürsten. Der wesentlich herabgedrückten Wirtschaftslage des deutschen Volkes in der Nachkriegszeit soll ebenfalls Rechnung getragen werden. Von den Fürsten an Dritte verliehene oder zugesicherte Gebrauchs- oder Nutzungs­rechte sollen in geeigneter Weise sichergestellt werden.

Der § 6 besagt, daß die den Fürstenhäusern durch Spruch oder Vergleich zugesprochenen Kapitalien oder Renten bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur sür die privatwirtschaftlichen Bedürfnisse des vormals regierenden Hauses oder zu Wohl- tätigkeits- oder Kulturzwecken verwendet werden sollen. Die Beibringung eines ausgezahlten Kapitals ins Ausland ist nur mit Genehmigung des Landes zulässig. Bei Zuwider­handlungen gegen diese Verpflichtung kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz oder Bitweise einbehalten.

PMsche TagMau.

«- Zum Reichsbeamtengesetz. Bei dem in einer Berliner Beamtenzeitung vom 30. Januar irreführend alsEntwurf eines neuen Reichsbeamtengesetzes" veröffentlichten Abdruck handelt es sich um eine überholte zum Teil sinnentstellend wiedergegxbene noch ungeordnete Zusammenstellung, die nur als Unterlage von Besprechungen dienen und ohne amtliche Stellungnahme die verschiedenen Probleme zur Debatte stellen sollte. Der auf Grund dieser Verhandlungen später ausgestellte Entwurf soll mit Vertretern der Länderregierungen bereits am 23. Februar beraten und alsdann den Beamtenorganisationen im Laufe des nächsten Monats vorgelegt werden.

^ Für gültig erklärte Wahlen. Das Wahlprüfungs­gericht beim Reichstage erklärte unter dem Vorsitz des Abg. Fehrenbach (Zentr.) nach eingehenden Verhandlungen die Reichstagswahlen in den Wahlkreisen Berlin, Potsdam II, Potsdam I, Frankfurt a. O., Pommern, Mecklenburg, Westfalen-Nord und Westfalen-Süd für gültig.

Die Notstandsaktion für das Rheinhochwasiergebiet. Gegenüber den Befürchtungen des rheinischen Provinzialland» tages, daß der preußische Staat die von ihm für die Hochwasser­entschädigung bereits gegebene Spende auf die vom Reich zur Verfügung gestellte Beihilfe von 3 Millionen Mark anrechnen werde, stellt der Amtliche Preußische Pressedienst fest, daß die preußische Staatsregierung beabsichtige, den auf Preußen ent­fallenden Anteil diefer Reichsmittel nicht auf die bereits ge­währten oder noch in Aussicht genommenen Beihilfen des Staates selbst zu verrechnen. Sie werde diese Hilfe des Reichs vielmehr zur Entlastung der meistbetroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere im besetzten Gebiet benutzen, die sich bestimmungsgemäß ebenfalls an der staatlichen Not­standsaktion zu beteiligen haben,