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Nr. 22 Mittwoch, den 27. Januar 1926

Der Bezugspreis ^befrägi. durch die Poli bezogen monatlich I. W., aussilleM. Bestellgeld, Nr BersJeld L Ulfe, bei freier Znlfeütiag, ®b»i?r .80 IDL * Drude und Verlag Bon hudBlg Fuifr- BucbdruiSerel in Bersfeld, lulfglled des VDZV.

76. Jahrgang

Neues vom Tage.

Nachdem das neue Kabinett gebildet ist, hat der Reichs­minister des Auswärtigen dem Generalsekretär des Völkerbundes durch Schreiben vom 22. Januar mitgeteilt, daß die Reichsregie­rung der Einladung zu der Tagung des Vorbereitenden Ausschusses für die Abrüstungskonferenz in Genf Folge leisten wird und sich die Benennung der deutschen Delegierte» für diese Tagung Vor­behalt.

Der Zulassungsarttrag der Sozialdemokratischen und dei Kommunistischen Partei für ein Volksbegehren auf Einbringung eines Reichsgesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen ist durch die Mitglieder des Reichstages Wels, Ludwig und Thälmann im Reichsministerium des Innern eingebracht worden.

Im Untersuchungsausschuß des Reichstags über die Marinevorgänge von 1917 wurden gestern Admiral v. Trotha, General V. Kühl und Prof. Delbrück vernommen. Eine neue Sitzung wird voraussichtlich erst in etwa 14 Tagen stattfinden.

Wie verlautet, wird sich Chamberlain vom Mittwoch bis Freitag in Paris aufhalten. Bei der Besprechung zwischen dem englischen Außenminister und Briand wird auch die Frage ent­schieden werden, ob die Vorbereitende Abrüstungskonferenz vertagt werden soll oder nicht.

Zwischen der deutschen und der niederländischen Regierung ist die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zum 1. Februar 1926 beschlossen worden.

Deutschland und die Türkei.

Die Türkisch-Deutsche Handelskammer hielt heute nach­mittag unter Vorsitz von Konsul Dr. Kotzenberg ihre dies­jährige Generalversammlung ab, der auch der türkische Bot­schafter in Berlin, General Kemaleddin Sami Pascha, bei- wohnte. Nach Begrüßungsworten des Vorsitzenden hielt der Botschafter eine Rede, in der er zunächst den Zusammenhang türkische Freundschaft habe eine große Vergangenheit. Die Türkei habe die Deutschen? nicht zuerst als "Kaufleute, sondern als Militärs kennen gelernt. Der Botschafter- gedachte dabei in warmen Worten der Verdienste, die sich Moltke und W d. Goltz um das türkische Militärwesen erworben haben. Von den Deutschen könne die Türkei aber auf allen Gebieten noch sehr viel lernen, und deshalb habe die Türkei nach dem Kriege sehr viele deutsche Fachleute zu sich berufen. Alle Mächte, die bisher nach der Türkei gekommen seien, hätten neben ^ ihren Waren auch Jntrigenpolitik mitgebracht. Der Deutsche dagegen habe sich darauf beschränkt, seine Intelligenz und seine Erfahrungen unter Außerachtlassung einer Juter- rssenpolitik. mitzubringen, und diese Tatsache sei auch dem ein­fachsten Türken, nicht nur der türkischen Intelligenz, bekannt. Jede asiatische Revolution und Bewegung richte sich nicht, wie von englischer Seite immer ausgeführt werde, gegen Europa, sondern nur gegen England allein. Bei Beurteilung der über die Türkei verbreiteten Nachrichten sei immer zu bedenken, daß sie durchschnittlich zu 80 Prozent gefärbt seien und größtenteils aus England stammen. Die Türkei habe zwei Revolutionen durchgemacht, eine wirtschaftliche und eine innere, und habe sie beide überstanden. Die Türkei fei in der Entwicklung begriffen, und in dieser Entwicklung sei sie auf die Mitarbeit der Deutschen angewiesen. Mit Stolz sage er es, daß die Deutschen es seien, die am meisten in der Türkei arbeiten. Die Türkei sei vielleicht der beste Freund Deutschlands in der Welt. In Asien habe Deutschland seine wichtigste wirtschaftliche Zukunft. Nach Asien komme Deutsch­land aber am besten über die Türkei. Deutschland müsse daher die Türkei besser kennen lernen. Man könne sich gar nicht vorstellen, daß Deutschland gegen die Interessen der Türkei handeln könne. Deshalb sei er auch persönlich und als Vertreter seines Landes mit großen Hoffnungen nach Deutschland gekommen. Er betrachte es als seine Pflicht, die beiden Nationen näher zu bringen.

Den Hauptvortrag hielt der Gesandtschaftsrat Dr. Her­bert Schwörmel vom Auswärtigen Amt, der zehn Jahre in der Türkei tätig gewesen ist, über die deutsch-türkischen Wirt­schaftsbeziehungen. Er führte darin unter anderem aus: Schon in Vorkriegszeiten sei das Interesse des deutschen Han­dels an der Türkei und die deutsche Wirtschaftsbetätigung dortselbst recht groß gewesen. Viel wichtiger sei es gewesen, daß deutsche Ingenieure, Lehrer, Beamte und Arbeiter überall in der Türkei zu finden waren, geschätzt-als treue Gehilfen und tüchtige Mitarbeiter der türkischen Regierung bei der Erschließung des Landes. Der Krieg mit allen seinen Folgen habe dem natürlich Schranken gesetzt, aber auch heute könne man sagen, daß die Türkei deutsche Arbeit genau wieder so zu schätzen wisse wie vor dem Kriege. Türken und Deutsche i seien eben nicht zu trennen und würden sich immer wieder - zu gemeinsamer Arbeit zusammensinden, weil sie sich gegen­seitig nicht in eigennütziger Weise gegenübertreten. Ein wei­teres einigendes Band sei die Zähigkeit und Ausdauer, mit der beide Völker stets um ihr Volkstum kämpfen mußten und noch heute känrpfen müssen. Der Redner gab darauf ein konstruktives Bild der türkischen Rohstoffwirtschaftslage vom deutschen Standpunkt ans gesehen, und zwar der türkischen Rohstoffe des Bodens und der tierischen Rohstoffe. j

Aus den Ausführungen des Redners ging hervor, daß die Türkei mit deutscher Hilfe wohl in der Lage ist, ihre Rohstoffproduktion ganz enorm zu steigern. Vor allem könnte sie bei den ihr gegebenen Verhältnissen auch neue Rohstoffe zur Ausfuhr gewinnen. Die Vorbedingungen für gute türkisch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen seien gegeben. Wir müßten diese Vorbedingungen nun auch praktisch auszu- werten verstehen. Bei gegenseitigem Verständnis werde das um so leichter sein, als in beiden Ländern grundverschiedene Wirtschaftsunterlagen vorhanden seien, die sich in glücklicher Weise ergänzen könnten.

Die Mlitärlontroü-Kommission.

Der neueste Bericht.

Der Berichterstatter der Havasagentur in London beschäf­tigt sich mit dem Bericht des Vorsitzenden der Interalliierten Militärkontrollkommission in Berlin, General Walsh, an den Vorsitzenden des Interalliierten Militärischen Komitees in Versailles, Marschall Foch, hinsichtlich der schwebenden Ent­waffnungsfragen, über die im Monat November 1925 mit der Botschafterkonferenz verhandelt wurde. Er besprach die seinerzeit aufgestellten vier Listen und stellt fest, daß bie, in den ersten beiden Listen enthaltenen Verpflichtungen erfüllt sind, während die Erfüllung der in Liste 3 enthaltenen Ver­pflichtungen viel zu wünschen übrig lasse und die erzielten Fortschritte nicht genügten, um zu dem Urteil zu kommen, daß Deutschland seine Versprechungen für den 15. November 1925 gehalten habe.

Bezüglich der Liste 4 seien die alliierten Kontrollorgane darüber einig, daß die von Deutschland erwarteten »orkehrun- gen so verzögert worden seien, daß man den Grad der Er­füllung der Klauseln, die im November vorigen Jahres den Gegenstand einer besonderen Diskussion bildeten, sür den Augenblick gleich Null betrachten könne. Die Liste 4 umfasse bekanntlich die Organisation der Polizei, die des Ober­kommandos, das Verbot des Gebrauchs gewisser Waffen zu Ausbildungszwecken, die Artillerie von Königsberg und die

Wenn man auch den Gedanken, daß der gute Wille Deutschlands nicht vollständig sei, nicht ganz ausschließen könne, sei man doch der Ansicht, daß das Nichtvorhandensein eines Ministeriums in Deutschland als eine Entschuldigung angesehen werden könne, die zum Teil den Verzug Deutsch­lands rechtfertige. Das Ministerium sei erst am 20. Januar gebildet worden und den Beamten wäre es bis zu diesem Augenblick in gewissem Maße unmöglich gewesen, eine Ver­antwortung zu übernehmen. Dies sei, so fährt der Bericht­erstatter der Havasagentur in London dann fort, die Ansicht der interalliierten Militärkontrollorgane. Die deutschen Be­hörden hätten sich zwar nicht systematisch geweigert, aber Ein­wendungen erhoben oder ungenügende Anerbieten gemacht und sich gesträubt, sich durch gesetzliche Texte zu binden. So viel man wisse, sei Grund zur Annahme vorhanden, daß der Kommentar des Berichtes, der den technischen Ausführungen beiliegt, die Lage ohne Pessimismus, aber unter gewissen Reserven beurteile. Der deutsche Widerstand bestehe in der Tat noch bei den Punkten, von denen gewisse am 15. No­vember hätten geregelt werden müssen, also zu einem Zeit­punkt, als das Ministerium Luther-Stresemann noch am Ruder gewesen sei, denn es sei erst am 3. Dezember zurück­getreten. Jedenfalls sei anzunehmen, daß wegen der Ver­zögerung Deutschlands, die zwischen ihm und s-^ Alliierten im November getroffenen Vereinbarungen auszuführen, die Interalliierte Kontrollkommission werde warten müssen, bis die deutschen Behörden sie in den Stand setzen, eine Aufgabe zu erfüllen, deren komplizierte Fragen eine ziemlich beträcht­liche Verlängerung des Aufenthaltes der Kontrolloffiziere in Berlin vermuten lasse.

Das deutsche SLdürol.

Die rechtliche Lage.

Im Rahmen der Vorträge der Verwaltungsakademie sprach der Präsident des Reichsgerichts, Dr. S i - M oNs, in seiner VorlesungsreiheVölkerrechtliche Fragen" über das Recht der Minderheiten. Im Verlauf seines Vortrages kam Dr. Simons auch auf die Südtiroler Frage zu sprechen und unterzog die rechtliche Lage einer streng wissenschaftlichen Untersuchung.

Italien habe zwar keinen Minderheitenvertrag unter­zeichnet, aber die italienische Regierung habe bei der Ueber­nahme Südtirols in feierlicher Form eine loyale Behandlung der neuen Untertanen deutscher Abstammung zugesichert. Auch der Völkerbund habe in seiner Tagung von 1922 eine all­gemeine Resolution gleichen Inhalts angenommen, die sich in ihrer Anwendung unzweifelhaft auf Italien bezogen habe, und tatsächlich habe dann auch die italienische Regierung bis zum Herbst 1923 loyal diese liberale Politik in Sudtirol inne- gehalten. Erst im Oktober 1923 habe durch die Erlasse des Präfekten von Trient die neue Jtalianisierungspolitik ein­gesetzt.

Reichsgerichtspräsident Dr. Simons kam zu dem Schluß, daß unzweifelhaft in der Mißachtung feierlicher Versprechungen durch Italien auch völkerrechtlich eine Verletzung geltenden Rechtes gegeben sei.

Die Marmevorgänge 1918.

Die Aussage des Admirals von Trotha.

Im Untersuchungsausschuß für die Marinevorgänge erklärte Admiral v. Trotha weiter: Unbotmäßigkeiten, wie sie sich im Sommer 1917 in der Hochseeflotte gezeigt hätten, feien immer nur vorgekommen aus solchen Schiffen, deren Besatzung in engste Berührung mit dem politischen Streik der Zivil­bevölkerung gekommen fei.

Noch 1918 habe die Flotte unter den schwierigsten Ver­hältnissen einen Vorstoß bis zur norwegischen Küste gemacht, und die Durchführung sei geradezu ein Muster für treue Zu­sammenarbeit von Offizier und Mann gewesen. Einen ganz anderen Eindruck hätten die Dinge bekommen mit dem Aus­marsch der Besatzung vonPrinzregent Luitpold". Es sei die Ansprache bekannt geworden, die Köbis an die Leute gehalten habe. Diese Ansprache schon allein sei Aufruhr gewesen. Durch Aussagen von Matrosen sei dann festgeftellt worden, daß in der Versammlung zunächst eine Propagandarede für die USPD. gehalten worden sei. Dann habe man ausgeführt, die Mann­schaften müßten nötigenfalls mit Gewalt gegen die Vorgesetzten vorgehen. Bildlich gesprochen haben auf jeden Fall hinter der, Aufruhrversammlung die USPler gestanden. Er habe es nicht verstehen können, warum die von den Angeschuldigten genann­ten Führer der Unabhängigen nicht auf ihre Vorrechte des Abgeordneten verzichtet und sich zur Verfügung gestellt hätten, um die gewünschte Klarheit zu schaffen.

Trotha kam dann auf den Flottenvorstoß zu sprechen. Er fei Chef des Stabes geworden, wenige Tage nachdem Admiral Scheer den Oberbefehl über die Flotte übernommen habe. Admiral Scheer habe dem Kaiser auseinandergesetzt, wie er sich den Einsatz der Flotte denke. Der Kaiser habe seine Zu­stimmung zu der Methode des Vorwärtsdrängens gegeben. Die Westfront fei damals in schwerster Bedrängnis gewesen. Mit dem Stören eines englischen Vorstoßes nach Flandern hätte eine ganz gewaltige Entlastung der Front eintreten müssen. Mit einem solchen Vorstoß wäre Tausenden der dort bis auf das höchste Matz zu bringen, habe man nicht nur vor­gesehen, daß zwölf Luftschiffe aufklären, sondern daß auch sämt­liche U-Boote gegen die Anmarschwege des Feindes vorgehen sollten. Ferner waren die Minenfelder noch weiter aufgefüllt worden. Noch nie im Kriege sei ein so starkes und sicher vor­bereitetes Unternehmen geplant worden. Als Einigung über die Durchführung des Unternehmens bestanden habe, habe er an den Chef des Stabes der Seekriegsleitung, Admiral v. Le- Vetzow, die Frage gerichtet, ob die Regierung im Bilde sei, und darauf eine zustimmende Antwort bekommen. Abg. Dittmann (Soz.) richtete dann die Frage an den Zeugen, ob

Prinz Max von Baden

auch seine Zustimmung zu einem Flottenvorstoß gegeben habe. Trotha erwiderte, Korvettenkapitän Gladifch sei zu Prinz Max von Baden geschickt worden. In der Meldung, die Gladifch erstattet habe, habe er mit keinem Wort erwähnt, daß Prinz Max geäußert habe, er wiffe nichts von dem Vorstoß. Trotha stellt noch fest, es sei heute noch seine Ueberzeugung, daß, wenn es zu einer Entscheidungsschlacht gekommen wäre, das Rück- der Welt so gewaltig geschädigt

grat der englischen Macht in i

worden wäre, daß das ganze Bild der Mächte der Welt ein verändertes Aussehen bekommen hätte.

General von Kuhl

als Sachverständiger betonte, daß eine Landung englischer Truppen in Flandern für unseren rechten Flügel geradezu kata­strophale Folgen gehabt hätte. Wenn hier ein Flottenvorstoß gemacht worden wäre, so wäre das eine außerordentliche Ent­lastung gewesen. Sachverständiger Dr. Dellbrück erklärt, daß keinerlei Beweis dafür erbracht sei, daß Reichskanzler Prinz Max von Baden den Flottenvorstoß gedeckt habe. Im übrigen fei er der Auffassung:Lieber die ganze Flotte in den Grund geschossen, als daß sie sich so ergeben hat, wie es nachher

VoliWe Tagesscha».

^ Der Reichsausgleich in der Erwerbslosenfürsorge. Der Verwaltungsrat des Reichsamtes für Arbeitsvermittlung ist auf Grund der neu erlassenen Verordnung über den Beitrags­ausgleich in der Erwerbslosenfürsorge ermächtigt, unter be- stimmtenVoraussetzungen die Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge für das ganze Reichsgebiet einheitlich zu bemessen. Von dieser Befugnis hat der vom Verwaltungsrat gebildete Ausschuß für Erwerbslosenfürsorge in seiner Sitzung vom 25. Januar Ge­brauch gemacht und den einheitlichen Beitrag mit Wirkung vom 1. Februar bis auf weiteres auf 3. v. H. des Grundlohnes festgesetzt. Hiervon ist 1 v. H. des Grundlohnes als Reichs­anteil an die beim Reichsamt für Arbeitsvermittlung in Berlin gebildete Ausgleichskasse abzuführen. Der Rest verbleibt in örtlichen oder bezirklichen Stellen, soweit'er dort gebraucht wird. Der Reichsrat hat diesen Festsetzungen zugestimmt.

** Reichsbanner und Volksentscheid. Nach einer Meldung aus Berlin tritt jetzt die Bundesleitung des Reichsbanners, die sich aus Mitgliedern des Zentrums, der Demokraten und der Sozialdemokraten zusammensetzt, zu einer Sitzung zusammen, in der über die Frage der Forderung des Reichsbanners zu einem, Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der früher regierenden Fürsten Beschluß gefaßt werden soll.