Bus der Heimat
' Die Rentensätze für Kriegsteilnehmer.
Amtlich wird nunmehr eine klare Uebersicht über Me Rentensätze für Kriegsteilnehmer gegeben, die irgendwie durch Verletzung ihrer Gesundheit an der Er- roerbssähigkeit behindert sind. Die ErwerbslongkeN ivtrd hierbei gestaffelt nach einer Berlustskala an Arbeitsfähigkeit von 33%, 50, 60 und 80 Proz.
Die Monatssätze der Rente betragen bei 33% 50 60 80 Proz. 15,00 22,50 27,00 36,00 Mk.
Dazu kommen die Rentenzuschläge von 11,25 22,50 27,00 36,00 Mk.
Rtsarmnen also 26,25 45,00 54,00 72,00 Mk. ____ Dazu kommt die Kriegszulage (allgemein 16 Mk.) Monatlich ohne Riicksicht auf die Erwerbsbeschränkung. 4L25 60.00 69,00 87,00 Mk.
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v»d 40Proz. Teuerungszulage: 16,50 24,00 27»60
»usaumren Monatlich:
M , 84,00 96,60 121,80 Mk.
n^L^^^Nache VerstümmelungSzulage jedesmal 21 »n«nfan? ^?n»u und 40 Proz, Teuerungszuschlag = «glicht' klammen 37,80 Mk. monatlich oder 1/26 Mk
^r®^,Eaen Gebührnisse und die einfachen Berstüm- vrelungszulagerl machen zusammen täglich: bei ^ ^48 5,32 Mk. oer 33% 50 60 80 Proz.
bs^agen die Unterstützungssätze fa&f SRwf^ wenn nur die ein- fache Verstümmelungszulage gewährt wird, monatlich: 121^0 134,40 159,60 Mk. erSSfatett. 50 60 80 dro» teÄSÄ^ m^^1*^11611 S°£ diesem Kriege, die bisher abgelehnt ^sde^^d, noch einmal gestellt werden können. SSenn die Instanzen der Mili- wJMÄÄto nicht zu einer Bewilligung der SZML^M^^ML^ g»Ä
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§ Hersfeld, 13. September. Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, den 16. September 1919, nachm. 3 Uhr im Rathaussaal. 1. Einführung eines Magistrats- mitglieöes. 2. Einführung neuer Stadtverordneter. 3. Wahl des technischen Beamten. 4. Neuwahl der Kommissionen. ^.Ersatzwahl zur Museumskommission. 6. Desgleichen zur Armenverwaltung. 7. Bewilligung eines KostenbettragS für die Anschaffung eines Badeofens für das Auguste-Biktoria-Haus. 8. Kostenbewilligung für die Instandsetzung und Eichung der städtischen Brückenwage. 9. Erhöhung der Schlachthof. benutzung»- x. Wiegegebühren. 10. Aufnahme einer Anleihe zur Rückzahlung eines gekündigten Darlehns
an die Kreissparkasse ykterbog. 11. Bewilligung eines Verlags zur Anschaffung von Büromöbeln. 12. Bewilligung eines Beitrags an die „Freie Jugend." 18. Nachbewilligung eines Betrags für Einlegung der Wasserleitung in die Gotzbertstraße. 14. Vorübergehende Errichtung neuer Schulstellen. 15. Brundsätze für die Bewährung von Ruhelohn undHinterblicbenen- fürsorge an städt. Arbeiter und Angestellte. 16. An- fragen.
— Die Kartoffelversorgung. Nach Anordnungen zur Durchführung der Kartoffelverforgung im neuen Wirtschaftsjahr wird, wie bereits kurz gemeldet, die öffentliche Bewirtschaftung der Kartoffeln auch für das kommende Wirtschaftsjahr aufrechterhalten, insbesondere sind die Vorschriften über Sicherstellung und Lieferung der Kartoffeln in Kraft geblieben. Nach den neuen Vorschriften hat der Erzeuger wie bisher die gesamte Ernte mit Ausnahme der zu seiner Ernährung und zur Aufrechterhaltung seines Wirtschaftsbetriebes erforderlichen Mengen sicherzustellen. Die Selbstversorgerration ist wiederum auf 1% Pfund für Kopf und Tag festgesetzt. Zur Deckung der zum Verfüttern freigegebenen ungesunden oder die Mindestgrüße von 1 Zoll (2,72 cm) nicht erreichenden Kartoffeln. sowie der Verluste durch , Fäulnis und Schwund soll bei Bemessung der Abliese- rungsmenge dem Landwirt ein bestimmter Teil seiner Ernte belassen werden, dessen Höhe nach Maßgabe des Ausfalls der Ernte von der Rcichskartvsfelftelle festgesetzt werden wird. Als Saatgutbedarf sind dem Marios* felerzeuger 40 Zentner für den Hektar der Herbstkartoffelanbanfläche 1918 belassen. Soweit dem Landwirt 40 Zentner für den Hektar zur Deckung des Saatgut- bedarfs nicht ausreichend erscheinen, kann er den Mehrbedarf aus dem ihm belassenen Teil des Ernteertrages decken. Um die Bergung der Ernte zu fördern, sollen die Kartoffelgräber auf Wunsch für sich und ihre Ange- hörigen in Anrechnung auf den Lohn den Jahresbedärf an Kartoffeln nach der Selbstversorgerration verrechnet erhalten und nach ihrem Heimatsort ausführen dürfen. Die Deputatsvergütungen dürfen die Landwirte aus dem ihnen belassenen Teil ihrer Ernte auch über die Selbstversorgerration hinaus decken. Für die versorgungsberechtigte Bevölkerung wird die Ration auf 7 Pfund festgesetzt mit der Maßgabe, daß für die Wintermonate November, Dezember, Januar und einen Teil des Februar eine Zulage von 2 Pfund gewährt werden soll. Damit wird eine wesentliche Verbesserung der Versorgung der städtischen Bevölkerung angebahnt. Um die unmittelbaren Beziehungen zwischen Stadt und Land auszunutzen, ist das Bezugsscheinverfahren wesentlich erweitert worden. Sehern Privathaush ckt soll gestattet werden, die ihm und seinen Angehörigen zustehenden Kartoffeln bis zur Höchstmenge von 3 Ztr. auf den Kopf bei einem Landwirt unmittelbar einzurau- fen. Zum Nachweis der Berechtigung hat ein Bezugsschein zu dienen, den die Gemeindeverwaltung (Kartoffelabteilung des Wohnortess auszufüllen hat. Der Einkauf darf in allen Kornmunalverbänden, die an den betreffenden Bedarfsverband zu liefern haben, sowie in allen Ueberschußverbänden der betreffenden Landes- bezw. der betreffenden Provinzialkartofffelstelle erfolgen. Die Bestimmungen der Saatguwerordnung vom 2. September 1918 sollen in der Hauptsache auch für die diesjährige Saatgutregelung maßgebend sein. Die Frist zum Abschluß der Verträge ist um 2 Wochen, vom 15. November auf den 1. Dezember, hinausgeschoben worden. _ „
□ HeUigevstaVt, 12. September. Unteroffizier Edlnutld Trttmper aus Kreuzeber ist in französischer Gefangenschaft gestorben. Sein Bild ging f. Z. neben denen der großen Heerführer durch die illustrierten Blätter. Er war einer der Bombenwerfer von Lattich. Das ganze Eichsfeld trauert um den toten Helden.
□ Die Franzosen haben den bekannten Bauunternehmer und vielfachen Millionär Ludwig Haase aus Metz ausgewiesen. H. stammte aus dem benachbarten Krenzeber, hat seine Heimat als armer Barsche verlassen und es schließlich zu großem Reichtum gebracht. Er baute Eisenbahneri und war auch an der Befestigung Helgolands beteiligt. Nur 300 Frank und einige Kilo Otepätf durfte er mitnehmen. Beschlagnahmt wurden ihm in Metz mehrere Millionen Mark, in Luxemburg und Diedenhofen, wo er Zweiggeschäfte unterhielt, ebenfalls. Auf der gualvollen Fahrt über die Grenze ist H. plötzlich gestorben.
Heringen (Werraf, 12. September. Dadurch, daß er auf einen Mast der Starkstromleitung kletterte, zog sich der 8jährige Junge des Bergmanns Stahl von hier schwere Brandverletznngcn zu. Im Hersfelder Landkrankenhaus, wohin er gebracht wurde, hofft man ihn nach Amputation eines Armes am Leben erhalten zu können.
Suhl, 12. September. Entgleist ist mit einer Achse zwischen Dörrberg und Gehlberg aus unbekannter Ursache der letzte Wagen des 7 Uhr abends hier eingehenden Personenzuges 292 Erfurt-Grimmen. Dabei wurden durch den Stoß zwei Reisende am Kopfe leicht verletzt.
Weimar, 12. Septencber. Der Plan einer Tbcatcr- schnle in Weimar wird nach den jetzt gefaßten Beschlüssen Tatsache werden. Errichtet wird sowohl eine Schauspiel- als auch eine Opernschule, und zwar in Anlehnung an die Organisation des Teutschen Nationaltheaters zu Weimar, der auch die Leituns der Theaterschule zusaltt. Bereits mit der beginnenden Saison 1919/20 werden die nötigen Vorarbeiter! getroffen werden, um die Anstalt zu organisieren, so daß sie baldmöglichst ihre Tätigkeit beginnen wird.
— Die liier stattgefundene außerordentliche Generalversammlung der Thüringer Landsbank A. G. beschloß entsprechend den Antrag der Verwaltung die Erhöhung des Grundkapitals der Bank um 6 000 000 auf 9 000 000 Mark.
Göttingen, 12 September. Eingebrochen wurde nachts im Zigarrengeschäft von Vollmer, wobei die Diebe Zigarren im Werte von 300 Mark erbeuteten.
Cassel, 12. September. Während des Durchzuges der Polentruppen hatte sich ein Fabrikarbeiter allerlei Ausschreitungen zuschulden kommen lassen. U. a war er gegen einen Bahnbeamten, der ihn am Transport eines von den Polen herausgeworfenen Paketes hindern wollte, tätlich geworden und hatte auch zwei Schliffe auf diesen abgegeben, die aber glücklicherweise fehlgingen. Er wurde zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt
— Auf dem Oberstadtbahichof traf ein Sonderzug mit 270 Gefangenen ein, die aus englischer Gefangenschaft freigegeben sind. Unter den Zurückgekehrten befanden sich mehrere aus Cassel und den Dörfern unserer Umgebung.
Fulda, 10. Septeurber. Die Vergnügungssucht in unserer Stadt hat einen solch gewaltigen Aufschwung erfahren, daß die Vergnügungssteuer bis jetzt schon die für das ganze Jahr eingestellte Suurme erreicht hat.
Hersfeld, den 28. August 1919.
Nach Mitteilung be» AmtSanwaltS in Friede- wald ist der Adam Otto in Heringen wegen unBe- fugter Abgabe eines Stiere» an einen Unbekannten mit 200 Mark Geldstrafe, hilfsweise 20 Tagen Gefängnis bestraft worden, was ich hiermit aus Anordnung de» Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel zur allgemeinen Kenntnis bringe. J. A. No. 12030.
Der Vorsitzende bei KreiSausschusses. von GruneliuS.
Hersfeld, den 8. September 1819.
Nach Mitteilung des Amtsanwalte» in Friede- wald vom 11. August dS. I». sind wegen Ueber- tretungen von Kriegsverordnungen die folgenden Personen bestraft worden, waS ich hiermit auf Anordnung bei Herrn Regierungspräsidenten in Gaffel zur allgemeinen Kenntnis bringe:
1. Besitzer Johannes Pforr in Kleinensee, wegen Nichtanmeldung der Geburt eines Kalbes mit 10 Mark Geldstrafe.
2. Landwirt Johannes Zierdt in Kleinensee wegen desgl. mit 50 Mark Geldstrafe.
8. Besitzerin Johanne» Brill Ww. in Kleinensee wegen de»gl. mit 60 Mark Geldstrafe.
4. Besitzerin Ada« Zierdt in Kleinensee, wegen desgl. mit 50 Mark Geldstrafe. J.«. Nr. 11655. Der Vorsitzende Bei KreiSauSschusseS. von GruneliuS.
Hersfeld, den I. September 1919.
Die folgenden Personen sind wegen Ueber- tretungen vonKriegSverordnungen bestraftworben, was ich auf Anordnung des Herrn RegierungS-Präsidenten in Gaffel vom 8. April 1919 — A 11. 2346 a — hiermit zur öffentlichen Kenntnis-bringe.
1. Landwirt Konrad Prentzell in Mecklar, wegen unerlaubter Abgabe eines Stieres zu einer ' Geldstrafe von 800 Mk. hilfsweise zu 30 Tagen Gefängnis.
2. Landwirt Adam Fey in Meckbach wegen desgleichen zu einer Geldstrafe von 800 Mk. Hilfsweise zu 80 Tagen Gefängnis.
3. Landwirt Johannes Heinrich Möller b in Meckbach wegen Nichtablieferung von Milch zu einer Geldstrafe von 20 Mk. hilfSweife zu 5 Tagen Gefängnis-
4. Landwirt Johannes Emmerich, Gittersdorf, wegen Nichtablieferung von Milch zu einer Geldstrafe Bon 100 Mk. HilfSweife zu 10 Tagen Gefängnis.
ü. Friedrich Horn, GttterSdorf, wegen Nichtad- lieferung von Milch zu einer Geldstrafe von 60 Mk. hilfsweise 6 Tagen Gefängnis.
6. Landwirtin Ww. Fischer, Aua, wegen Nichtanmeldung der Geburt eines Kalbes zu einer Geldstrafe von 10 Mk. Hilfsweise 1 Tag Gefängnis.
7. Landwirt Heinrich Schneider, Mecklar, wegen Nichtanmeldung der Geburt zweier Kälber innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit 50 Mk.
8. Landwirt Johanne» Heußner in Heines wegen unregelmäßiger Ablieferung von Milch zu einer Geldstrafe von 100 Mk. hilfsweise zu 10 Tagen Gefängnis.
v. Domänenpächter Brückmann, Eichhof, wegen Abgabe von Vollmilch ohne Milchkarten zu einer Geldstrafe von 70 Mk. Hilfsweise 7 Tagen Gefängnis.
10. Landwirt Schneider zu Sölzerhöfe wegen un- regelmäßiger Milchablieferung zu einer Geld- strafe von 100 Mk. hilfsweise zu 10 Tagen Gefängnis.
11. Johannes Fey, Meckbach, wegen unerlaubter Abgabe eines Stieres zur einer Geldstrafe von 400 Mk. hilfsweise 40 Tagen Gefängnis.
12. Justus Berge, Tann, wegen unerlaubter Abgabe eines Rinde» zu einer Geldstrafe von 150 Mk. Hilfsweise zu 15 Tagen Gefängnis.
13. Johann Georg Apel, Mecklar, wegen unerlaubter Abgabe eines Rinde» zu einer Geldstrafe von 200 Mk. Hilfsweise 20 Tagen Gefängnis.
14. Landwirt Andreas Braun, Oberhaun, ^egen unerlaubten Erwerbs eine» Stück Rindvieh» zu einer Geldstrafe von 120 Mk. hilfsweise zu 12 Tagen Gefängnis.
15. Georg Fey, Rohrbach, wegen unerlaubter HauS- fchlachtung zu einer Geldstrafe von 100 Mk. Hilfsweise zu 10 Tagen Gefängnis.
16. Landwirt Adam Herbst, Rohrbach, wegen un- erlaubter Abgabe von 2 Ochsen zu einer Geldstrafe von 100 Mk. hilfsweise zu 10 Tagen Gefängnis.
17. Johanna Koch, Meckbach, wegen unerlaubten Erwerb eines Schweine» zu einer Geldstrafe von 89 Mk. hilfsweise zu 8 Tagen Gefängnis.
18. Landwirt Johannes Georg Fey, Meckbach, wegen unerlaubter Abgabe eines Bullen zu einer Geldstrafe von 200 Mk. hilfsweise zu 20 Tagen Gefängnis.
19. Landwirt Nikolaus Stang, Allmershausen, wegen unerlaubter Abgabe von 1 Paar Ochsen zu einer Geldstrafe von 150 Mk. hilfsweise zu 15 Tagen Gefängnis.
20. Eisenbahnbeamter Martin Schreiner, Meckbach, wegen unerlaubter Abgabe eines Stieres zu einer Geldstrafe von 150 Mk. hilfsweise zu 15 Tagen GesängniS.
21. Elise Gilfert, Meckbach, wegen unerlaubter Abgabe eines Bullen zu einer Geldstrafe von 150 Mk. hilfsweise zu 15 Tagen Gefängnis.
22. Landwirt Georg Fey, Meckbach, wegen unerlaubten Erwerbs und unerlaubter Abgabe eines Stieres zu einer Geldstrafe von 500 Mk. hilfsweise zu 50 Tagen Gefängnis.
23. Landwirt Wilhelm Giese, Mecklar, wegen unerlaubter Abgabe einer Kuh zu einer Geldstrafe von 120 Mk. Hilfsweise zu 12 Tagen Gefängnis.
14. Landwirt Engelhard Hetz, Tann, wegen unerlaubter Abgabe eines Ochsen zu einer Geldstrafe von 100 Mk. hilfsweise zu 10 Tagen Gefängnis.
25. Domänenpächter Johanne» Friedrich, Bingarte»,
wegen 3 «n«hmb«n HauSschlachtungen zu einer Geldstrafe von 500 Mk.
26. Besitzer Heinrich Fuchs, Btedebach wegen Nichtanmeldung eine» neugeborenen Kalbes zu einer Geldstrafe von 10 Mark hilfsweise zu 2 Tagen Gefängnis. J. A. Nr. 10955.
Der Vorsitzende des KreiSausschusses. von Gruneliu».
Hersfeld, den 8. September 1919.
Nach Mitteilung deS Amtsanwaltes in Hersfeld vom 28. August ds. JS. ist der Gastwirt Reinmöller in Rotensee wegen zu geringer Milchlieferung mit 200 Mark Geldstrafe hilfSweife 10 Tagen Gefängnis bestraft worden, was ich hiermit auf Anordnung des Herrn Regierungspräsidenten in Cassel zur allge- meinen Kenntnis bringe. I. A. Nr. 11818.
Der Vorsitzende Bei KreiSausschusses. von GruneliuS.
HerSfeld, den 8. September 1919.
Nach Mitteilung des Amtsanwaltes in HerSfeld vom 22. August ds. JS. ist der Landwirt Hermann Burghardt in Aua wegen unregelmäßiger Milchablieferung mit 20 Mark Geldstrafe hilfsweise 2 Tagen Gefängnis bestraft worden, was ich hiermit auf Anordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel zur allgemeinen Kenntnis bringe.
Der Vorsitzende des KreiSausschusses.
U. A. No. 11534. von GruneliuS.
HerSfeld, den 3. September 1019.
Nach Mitteilung des Amtsanwaltes in HerSfeld vom 3. September d. JS. ist der Landwirt Wilhelm Strüber in Meckbach wegen Nichtablieferung von Milch mit 50 Mark Geldstrafe hilfsweise 10 Tagen Gefängnis bestraft worden, was ich hiermit auf Anordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten in Gaffel zur allgemeinen Kenntnis bringe.
Der Vorsitzende des KreiSausschusses.
J. A. No. 12046. von GruneliuS.
Gesetz,
betreffend die Auflösung »vd Neubildung der Stenerkommifflonen.
Vom 16. Juli 1919.
Die verfassunggebende Preußische Landesver- sammluug hat folgendes Gesetz beschlossen, das hier- mit verkündet wird:
Einziger Paragraph.
Wo eine Neubildung der gemeindlichen Ver- tretungen stattgesunden hat, sind die nach dem Ein- kommen-, dem Gebäude- und dem Sewerbesteuerge. setze bestehenden VoretnschätzungS-, Einkommensteuer- veranlagungs- und Berufungskommissionen, Gebäude- steuerveranlagungskommissionen und Gewerbesteuer- ausschüsse der Steuerklasse 1. aufzulösen und unverzüglich nach Maßgabe der bezeichneten Gesetze neu zu bilden. Soweit Mitglieder zu wählen sind, ist die Verhältniswahl anzuwenden. Bis zum Zusammen-