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Hersfelder Kreisblatt

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BMgsprei, vierteljährlich flir Hersfeld 7- FMark, durch die Post be- Amtliche AN-ibMer ! Der Anzeigenpreis beträgt fit die einspaltige Zeile Pfennig, im zogen 2.82Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei r 3 : amtlichen Teile. -Pfennig, Reklamen kosten die Jette Pfennig.

Horsfold. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld» » für den Kreis Hersfeid Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8. 3

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Nr. 178 Sonnabend dem 2, August 1919

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Die neue Reichsverfassung angenommen.

Die MWnmng über die verschung

** Weimar, 1. August. (T. U.) Die Verfassung gebende öentsche NationalversamMung hat am Don­nerstag nach einer Dan« ihre wichtigste Aufgabe, fassnng, gelöst. Mit 162 Stimmenthaltum

sche RationalveriamMnng hat am Don­einer Dauersitzung von fast 12 Stunden Aufgabe, die Verabschiedung der Ber- . ..........-,..2 gegen 75 Stimmen bei einer

Stimmenthaltung wurde das Berfassungswerk ange­nommen. Die Mehrheit setzte sich aus Sozialdemokra- ten, Demokraten und Zentrum zusammen. Dagegen . ...........itionale Volksparter, die deutsche Volkspartei und die U. S. P. D. In dem historischen Augenblick in der deutsche« Geschichte, den die Abstim­mung bar stellte, wurde eine Fahne in den Farben schwarz-rot-gold aus dem Gebäude der Nationalver­sammlung aufgezogen. Das Ergebnis der Slbstim- mung wurde mit lebhaftem Beifall begMtzt.

ten, Demokraten

stimmten die deutsch-««.

äst 12 Stunden

Sitzung der Nationalversammlung vom 31. Juli, ü ** Am Regierungstisch: Bauer, Dr. David, Preutz, Noske, Dr. Bell.

Aufgrund eines Berichts des Abg. Siehr (Dem.) wird die Genehmigung zn einem Strafverfahren gegen den Abg. Gaudörffer (bayer. Bauernb.) vor dem Stand­gericht München wegen Hochverrats und Vergehens gegen § 130 des Strafgesetzbuches verweigert. Die Ge- neHMgung zur Strafverfolgung desselben Abgeordneten vor dem Landgericht Kempten wegen Vergehens gegen § 134 des Vereinszollgesetzes im Zusammenhang mit der Bekanntmachung über Regelung der Einsuhr vom 16. Januar 1915 und den Ansführungsbestimmungen dazu vom gleichen Tage wird erteilt.

Präsident Fehreubach eröffnet die Sitzung um 9,50 Uhr.

Die Beratung des Verfassungsentwurfes wird bei dem gestern zurückgestellten Artikel 16,

durch die Fassung

Handgranaten von uns hintrat. (Sehr richtig!) ^aS Reich muß eine einheitliche gemeinsame Verwaltung er- halten. Die Gesetze muffen überall gleichmäßig ange­wandt werden. Wenn man Preußen in ein Dutzend kleiner Republiken auflöst, hintertreibt man dadirrch die Möglichkeit, einen einheitlichen deutschen Verwaitungs- staat zu bilden. Das alte preußische Verwaltuugswstem ist das billigste gewesen, das es in der Welt gegeben bat. (Lebhaftes Hört! Hört! rechts und in der Mitte.) Ia- nwhl, es läßt sich nicht bestreiten, daß das demokratisch- republikanische Verwaltmrgssnstem viel mehr Geld for­dern wird. (Erneut Hört! Hort. Unruhe lmkv.) Dafür hat es aber auch erhöhte Vorzüge, die ihm die Moglug- keit der Entwicflmig der inneren Kräfte bietet. (Levh. Beifall links.) Aus der Stellungnahme Preußens zu den thüringischen Plänen werben Sie erkennen, daß Preitßen absolut loyal vorgehen will. So wird es auch Thüringen in seinem Bestreben, zu einem leistungsfä­higen Gesamtstaat zu kommen, nnterstntzen Verlangt wird nur, daß in beiden Staatskörperrc die gleichen Grundlagen der Verwaltiing zur Anwendungkommen, denn dadurch würde die Einheit im Reiche gestärkt. In allen wirtschaftlichen Fragen werden wir uns mit Thü­ringen verständigen. Nehmen ete den Artikel 18 in der neuen Fassung an. Er rnöge aber lutr tn Anwen­dung gebracht werden, nenn wirklich das Jntereife des Reiches in Frage koM t. lLebh. Beifall.)

Der Kompromcuan rag zum A.rtikel 18 wird daran? mit großer Mehrheit c.ngenommen Es folgt die Be- ratung der 8HTücfgestellten Artikel 76 und 7b (Volks- Entscheidung über Berfassungsänderungen). zer unerheblicher Debatte wird ein Antrag...... (Dem.)-Dr. Beyerle-KatzensteiN (S.) angenommen auf Etirfügung eines Artikels 75 ß: Durch den Volksent­scheid kann ein Beschluß des Reistages nur^.dmm außer Kraft gesetzt ziv.^'l".l', l--s-^«,-ob?'x'ü-'- d<-<-

Hungsschulen uriisicn über die Lern schulen gestellt wer- den. Die Konfessionsschule als Erziehungsschule ist un-

Nach kur-

utrag Waldstein

Die Regelung der Lanoenrage sung oes Artikels in der 2. Lesung hat nicht n der auf Antrag Lobe, Trimborn, Heile . __.,_....... ~..7.... ..... eingangs der allgemeine Grundsatz aufgestellt: Die Gliederung des Reiches in Länder soll unter möglichster Berücksichtigung des Wil­lens der beteiligten Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes geschehen. Der Satz über Gebietsttnderung enthält die Fassung: Die Aenderung des Gebietes von Ländern und die Neu­bildung von Ländern innerhalb des Reiches erfolgt

befriedigt. .. ... ________________.....

vorgeschlagenen Fassung wird eingan, Grundsatz aufgestellt: Die Gliederung

durch verfassungsmäßiges Reichsgesetz. Der Satz über die Fälle, in denen ein einfaches Reichsgesetz auSreicht, bleibt unverändert. Zum Beschluß einer Gebietsände- rung soll % der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Stimmenmehrheit der Wahlberechtigten erforderlich sein. Wir hoffen, daß daurit eine Grundlage für die Lösung der schwierigen Frage gefunden ist. die alle be­rechtigten Wünschen entgegenkommt. Ganz besonders hoffen wir, daß auch die bedrohten Gebiete, nicht zuletzt Oberschlesien, dadurch die Möglichkeit gewinnen, im Verband des Reiches zu bleiben.

Abg. Hoffmanu (Soz.) erwartet eine Erklärung der preußischen Regierung, daß sie einer großzügigen-

______ _. ... frimmung beteiligt.

f geht das Haus zu dem dritten Abschnitt der Grundrechte: Religion nud Neligiousgesellschaften, Ar­tikel tf$2, 188, über. Zu Artikel 134 (Freihert der Rett- gingsgesellschastens beantragt Abg. Dr. stnhl, (D. V), den Zusatz, daß, wenn sich mehrere osfentlichreMtliche Religionsgesellschaften zu einem . Berberde znsammen- schließen, auch dieser Verband eine öffentlich rechtliche Körperschalt ist. Der Antrag stahl wird angenommen. Auf Antrag Spähn (3hS wird die Bestimmung, .bafi bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes die bisherigen Staatsleistungen bestehen bleiben, gestrichen. Im übri­gen wird der Abschnitt nach den Beschlüssen in zweiter

ser Ideal.

Abg. Schiffer (Dem.): Nicht nur ans fachlichen Gründen, foitbern in erster Linie ans politischen Grün­den haben wir uns zum Kompromiß bereitgefnnden.

Abg. Mumm (d.-n.): Das Wesentliche ist immer die Lehrerpersönlichkeit, erst in ziveiter Linie kommt das Programm. (Zustimmung.) Eine wesentliche Verbesse­rung gegenüber der zweiten Lesung erblicken wir in der Wendung des 5tompromißantrages, daß die Erziehung im Geiste des deutschen Volkes erfolgen soll. Uner­wünscht ist es, daß der Antrag dann noch den Zusatz enthält: . . . nnb der Völkerversöhnung.

Abg. Dr. Rnnkel (D. B.) begrüßt, daß die Schule fortan Arbeitsschule sein soll, weil das für die Kinder einen wesentlichen Vorteil bedeute, bedauert aber das i Zufallbringen der Einheitsschule und daß darüber hin- . aus noch die Gefahr bestehe, ban die Staatsschule in die Brüche gehe und zur Parteischule werben könnte. (Bei­fall b. d. D. Vpt.)

Unterstaatssekretär Schulz: Wir wollen lediglich die Einheitsschule des sozialen Gedankens im Gegensatz zur nationalen Einheitsschule.

Aba. Kunert 4t. S.): Das neue Kvnwrvmitz ist nicht geeignet, uns zu einer anderen Stellungnahme zu ver­anlassen. Es zerreißt retnngstvs die künftige Einheits­oder Arbeitsschule.

Abg. Gröber (Ztr.): Der Abgeordnete Hofucann hat nicht im Auftrage unserer Fraktion und ohne Kenntnis der Fraktion gesprochen. Wir erblicken in dem Kon»- promitz ein Friedenswerk, das überflüssige und gefähr­liche Kämpfe auf dem Schulgebiet vermeiden kann. (Bei­fall i. Zentr.)

Abg. Katzens-"i (Soz.): In dieser , übmeren ^UU- -4rr-^,c ^~ym^mtcy7^MM7TMnMMche KäNlpse z» entfachen, sondern zum Frieden aus diesem Gebiete zu gelangen. Wenn eine ungünstigere Lage für die Pri- vatschulen befürchtet wird, ist allerdings die staatliche Schule das Ziel unseres Strebens.

Darauf wirb die Debatte geschlossen. Der Abschnitt ! 4Bildung und Schule" wirb in der Fassung des Kvn»- I promitzantrages angenommen, ebenso eine Resolnttvn ! Benermann (Ztr.) betr. Entschädigung für Privatschu­le i bei Auflösung, ober, wenn durch den Ausbau der ; staatlichen Schulen ihnen große wirtschaftliche Schäden -entstellen.

Es -folgt der fünfte Abschnitt der Grundrechte (Art. 162) über das Wirtschaftsleben.

preußischen Regierung, daß sie einer großzügigen Lö­sung aller thüringischen Fragen nichts in den Weg legt.

Abg. Hampe (D. Hannov.) tritt für die Bildung eines selbständigen Niedersachsens ein.

Abg. Heile (Dem.): Die preußische Staatsregie­rung wird sich entschließen müssen, einen Teil von Preußens Bestandteil dieser Gliederung zum Opfer zu bringen.

Abg. Graf Dohna (D. Bvt.): Die wrchtigere Frage, wer darüber zu entscheiden hat. ob ein überwiegendes Reichsinteresse vorliegt, ist im Kompromiß vollkommen

offen gelassen.

Abg. Philipp (D.-N.): Wir erblicken in beut Kom­promiß eine wesentliche Verschlechterung des Beschlusses der 2. Lesung.

Abg. Koch-Cassel (Dem.): Wir wollen best UNita- rismus, aber nicht die Zeutraliststion. Wir verwechseln aber nicht das Reich mit Berlin. Wir erreichen das Ziel des Einheitsstaates dadurch, daß die Zuständigkeit des Reiches systematisch erweitert wird. Solange aller­dings die süddeutschen Staaterc Schwierigkeiten machen, kann man nicht von Preußen ein Entgegenkommen ver-

Abg. Hörfing (Soz.): Ich stelle fest, es gibt in Oberschlesten feine große Bewegung zur Lostrennung, höchstens eine, die Oberschlesten zu einer selbständigen Republik machen will. Sie wird aber nicht getragen von der großen Masse der Bevölkerung, sondern von einer Handvoll Kapitalisten. Großindustriellen und ' chgrundbesitzern. (Hört, hört!)

Preußischer Fünfter Heine: Der eingebrachte Kompromitzantrag ist kein Fortschritt gegen die Fassung der 2 Lesung. Gegen den Willen der Volksvertretung eines Bundesstaates solle aus dem Körper dieses Staa­tes ein Stück herausgenommen werden. Das ist doch ein aeaen die Grundsätze der Demokratie verstoßender Ausnahmefall. Wir kommen nicht weiter, wenn wir öic Diskussionen noch so lange fortsetzen. Ueberhaupt wird die Verfassung in vielen Punkten bereits in näch­ster Zeit revidiert werden müssen. Nun zur obersthle- stschen Frage. Für Oberschlesien haben wir ein «tuck Verwaltungsreform vorweg genommen, das, war aber gewissen Kreisen noch immer nicht genug, sie verlaug- ten sofort eine felbstandie Provinz oder einen selbstan- diaen Staat, andernfalls würbe es zur Abstimmung für Polen kommem Das ist die Art, wie man tnuner mit

Gro

Lesung angenommen.

Nachmittagssißnng.

Die Beratung wird fortgesetzt mit Abschnitt 4 (Bil­dung und Schule), Artikel 139 447. Die Artikel wer­den gemeinsam beraten.

Unterstaatssekretär Schulz: Ueber den Gruudgedan- ken des Artikels 114 wonach sich auf einer für alle ge- metusamen Grundschule das mittlere imü höhere Schul- wesen organisch aufbauen soll, sind sich die drei Mehr- Heitsparteien einig. Ein nunmehr von den drei Parteien beantragter neuer Absatz schuf demgegenüber die von dieser Form abweichende Schulform. ?n§ solche werden angesehen: die Volksschulen bestimmter religiöser Be- iennhüüe und die rein weltlichen Schulen, an denen Religionsunterrichl überhaupt nicht erteilt wird. Diese Schulen sollen innerhalb der Gemeinden errichtet wem den können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden können. Diese sind: 1. ein ordnungsmäßiger Antrag einer ausreichenden 4MI von Erziehnngsbe- rechtigten der Minderheit, 2. die Aufrechterhalt,urg eines geordneten Schulbetriebes. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so muß dem Antrag stattgegeben werden. Wer als Erziehungsberechtigter anzuseben, wieviele zu einem Anträge notwendig sind, wie viele Schulen einzurichten sind und in welchen organisatorischen Formen, bao soll die Landesgesetzgebmm regeln, aber nicht nach eigelrem Ermessen, sondern nach Richtlinien, die durch ein Reichs­gesetz aufzustellen sind. Dieses Reichsgesetz soll nach dem übereinstimmenden Wunsch der drei Parteien und der Regierung baldigst, möglichst noch im Laufe des nächsten Winters erwogen werden. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes soll es bei der bestehenden Rechtslage bleibn. Parteien und Regierung sind sich auch bar in einig, daß bei der reichsgesetzlichen Regelung solche Lau- benteile, in denen Schulen aller Bekenntnisse (Simultan- schnlen) durch Gesetz und Neberlieteruilg eingebürgert sind, besonders berücksichtigt werden sollen. Zur Frage der Privatschulen ist zwischen dem Benimm und uns eine Verständigung zustandegekonimen gewesen. Die Demokraten haben sich dieser Verständigung nicht, an- geschlosserl, aber darin sind sich alle drei Parteien einig, daß kein Mißbrauch mit der Errichtung von Privat- schulen getrieben werden darf. In Artikel 146 soll nach unserm Antrag die Teilnahme am Reltgionsunte^ncht demjenigen überlassen werden, der über die religiöse Erziehung des Krndes zu bestimmen hat. Endlich sind sich Regierung und arstragstellendc Parteien noch über den in Artikel 143 festgelegten Begriff der Lehrerbil­dung einig, und zwar dahin, diiß darunter nur die Bil­dung der Lehrer an Volksschulen, Pttttel- und höheren Schulen zu verstehen ist, nicht die Bildung von gewerb­lichen und besonderen Fachlehrern. Bei der im Artikel 145 vorgesehenen Schulaufsicht durch sachniännisch vor- gebildete Beauite handelt es sich natürlich mir um die technische Airfsicht im eigentlichen engeren Sinne des Wortes. (Beifall.) .

Aba. Hofmann-LudwigShafen (ZtrI: Die Erzte-

18 -162) über das Wirtschaftsleben.

In Artikel 150 wird auf Antrag Dr. Heintze (D. Bptll dem Absatz über Enteignung der Satz hinzuge- fügt:Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streit« fall der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offerr

zu halten, soweit Reichsgesetze nicht anders bestimmen.

Bei Art. 152 spricht Abg. Hue (Soz.) gegen den An- trag Spähn (Btr.), im letzten SatzPrivate Regale und Mutungsrechte sind aufgehoben" zu ändern inPrivate Regale sind im Wege der Gesetzgebung auf den Staat zu übertragen".

Der Alltrag Spähn wirb nach eingehender Aus­sprache und unter Ablehnung aller anderen Anträge mit großer Mehrheit angenommen.

Art. 138 erhält auf Antrag Spähn (Ztr.) die «Fas­sung: Zur Erhaltung der Eefuubung und Arbeitsfähig­keit, zum Schutze der Stutterfcbaft und zur Vorbeuge ; gegen die wirtschaftlichen Folgen und Alter, Schwäche ! und Wechselfälle des Lebens schafft das Reich ein um­fassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mit» Wirkung der Versicherten.

Zu Art. 162 lRätesystem) bemerkt Abg. Dr. Del, britck (d.-n.): Wir sind der Meinung, daß neben den Ar- beiteraügfdiüffen besondere Angestelltenausschüsse er­richtet werden mästen.

Abg. Andre (Ztr.): In der Verfassung nmß znn» Ausdruck gebracht werden, daß die Angsstellten, soweit es sich um reine Angesielllensrageu handelt, neben der : Arbeitervertreiuiig ihre besondere Jnteressentenvertre- tung haben müssen.

Abg. Koenen (u. S.) : Wir werden dem Konrprvmiß, das zwischen den Mehrheitsparteien in dieser Frage ab­geschlossen ist, nicht mtflimmeu.

Arbeitsminister Schlicke: Das kommende Gesey wird Arbeiter und r'lugestellte in besondere Gruppen teilen, die für alle sie selbst berührenden Fragen äuitäu« big sind.

Abg. Dr. Raumauu (Dem.): Allscheinend hat der Uebergang zum Rätesystein die Verantwortung nicht erhöht. Wir müssen deshalb zur Verantwortlichkeit er­ziehen und das vc nu b efer Artikel.

Art. 16? - ... . -. echält aus Antrag Spabn (Ztr.) folgende Zäyllng: Sozialvolitischee und wirtschaftspo- littsche Ck'fehentwürfe von grundlegender Bedeutung sollen von der Reichsregierung vor ihrer Einbringung bem Rcichswirtschastsrat zur Begutachtung vorgelear werden. Der Reicinstvirischastsrat bat das Recht, selbst solche Gcsetzesvorlaaen zu beantraaeu. Stimmt ihnen die Reichsr'egierrmg nicht zu, so bat sie trotzdem die Vorlage unter Darlegung ihres Standpunktes im Reichstag einzubringen. Der Reichsivirtschaftsrat kann die Vorlage durch eines seiner Mitglieder vor dem Reichstag vertretenlassen.

Die übrigen 'Abanderungsantraae zu dem Art. 16$ werben abgeiebni.

Es folgen die Aebergangs- und Lchlußbeitinunun- gen Olrt. 163 173).

Ein Antrag Heintze lD. Vvt.) und Gen. auf Streichung des Artikels 164, der die Familien von ebe*'