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§ erstelöer Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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| Bszugspreis vierteljährlich für Hersfeld 7 )Mark, durch die Post be- Amtlicher Anzeiger

| zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei r 21 . ' a~ ,,

Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. | für den Kreis Hersfeld

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g Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile ' Pfennig, im i amtlichen Teile > Pfennige Reklamen kosten die Zeile x Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr 141

Freitag, derr 30« Juni

1919

Sie Stert Her snleiile.

Bemerkungen zu der Antwort.

Die von der Errtente übergebenen Dokumente be­stehen, wie bereits gemeldet» aus der Mantelnote, dem Memorandum, in dem die Veränderungen des Frie­densvertragsentwurfes angeführt wurden, dem Statut für die besetzten Gebiete und einem Exemplar des ur­sprünglichen Vertragsentwurfes, in dem die Verände­rungen mit roter Tinte eingezeichnet sind. Ueber die Grundzüge der gegnerischen Antwort ist, wie aus Wei­mar gemeldet wird, folgendes zu bemerken:

In dem Völkerbundstatut wird nichts geändert. Deutschland soll vor seiner Aufnahme in den Völker­bund erst eine Probezeit durchmachen und, wenn sich seine Vertragstreue bewährt und Gewähr für sein Wohlverhalten gibt, soll nichts mehr'im Wege stehen, daß es in nicht allzu ferner Veit in den Völkerbund auf- genommen wird.

Inbezug auf die territorialen Frage« wird nichts geändert an den Bestimmungen für Belgien und Luxem­burg, das Saargebiet und Deutsch-Oesterreich. Für das Saargebiet war schon vorher in dem Notenwechsel die finanzielle Bestimmung über den Rückkauf der Minen geändert worden. Bezüglich Westpreußens, Danzigs und Ostpreußens und zwar sowohl bezüglich der süd­lichen Kreise bei Allenstein als auch Memels wird nichts geändert. Nur die Garantien für den Eisenbahndurid- gangsverkehr nach Westpreutzen und Ostpreußen sind verstärkt und präziser gefaßt worden. Eine Grenzkor- rektur zugunsten Deutschlands ist insofern zugestanden, daß nicht mehr Gebietsteile Pommerns in das polnische Gebiet fallen sollen. Für Oberschlesien soll eine Volks­abstimmung in einem später festzusetzenden Zeitpunkt erfolgen. Bis dahin wird das Land von alliierten Truppen besetzt werden. Falls die Abstimmung zu W = guusten Deutschlands ausfüllt, sollen Garantien für Leu Bezug der oberschlesischen Kohlen geschaffen werden, daß Deutschland ebenso wie Polen in Oberschlesien Kohle er­werben kann. In Schleswig ist auf Antrag von Däne­mark die dritte, die südliche Abstimmungszone fallen ge­lassen worden. . ,

Schiffahrt sind keinerlei Konzessionen gemacht. Das gleiche gilt für die Grundlagen unserer Schadenersat'- pflicht. Auch wird in dem Memorandum gesagt, daß Deutschland innerhalb vier Monaten nach Friedens­schluß das Recht haben soll, feste Vorschläge zu machen, aber die alliierten Mächte können sie annehmen, av- lehnen oder ändern. Eine neutrale Instanz in Streit­punkten wird dabei abgelehnt. Eine deutsche Kommis- siou neben der Commission des reparations wird zuge­lassen behufs Verhandlungen urtt der gegnerischer! Kom­mission, aber bindende Beschlüsse hat allein die letztere zu fassen. Dagegen wird festgestellt, daß die Friedens­bedingungen nicht eine unmittelbare Jngerenz der Com- mission des reparations in die deutsche Verwaltung be- zwccke, jedoch kann die gegnerische Kommission unsere Wünsche prüfen und Reichsausgaben streichen. Aus­drücklich wird erklärt, daß eine unmittelbare Einmi­schung in die Verhältnisse einzelner Fabriken nicht statt- sinden soll. Unser ganzes Heeresgerät und Truppeu- waterial und unsere ganze Handelsflotte werden nicht ungerechnet. An den allgemeinen handelspolitischen Bestimmungen wurde gleichfalls nichts geändert. Deutschland wird auch für den Fall seiner Aufnahme in den Völkerbund die Gleichberechtigung nicht znge- standen. Das Memorandum enthält lediglich program­matische Erklärungen, daß die alliierten Mächte zu ge­gebener Zeit diese Frage prüfen wollen.

Neu ist ein besonderer Vertragsentwurf Wer die Besetzung der rheinischen Gebiete. Die Fristen der Be- setzung werden nicht geändert, sondern nur im einzelnen bestimmt, wie das Gebiet während der Besetzung ver­waltet werden soll. Eine Biermäuuerkommisstou, be­stehend aus je einem Vertreter von Frankreich, Belgien, Großbritannien und den Vereinigten Staaten, steht als Vertretung der gegnerischen Mächte gegenüber Deutsch­land an der Spitze der ZivilverWallung. Sie Hat ge­setzgebende Gewalt nur für die Fragen der Unterhal­tung, Sicherheit und Bedürfnisse der Besatzungstrup- pem Im übrigen liegt die ganze Zivilverwaltung bei den deutschen Behörde«. Es bleiben auch die deutsche« Gerichte. Die deutschen Behörden unterstehen auch der deutschen Zeütralregiernng. Die gegnerischen Be- satznugstrnppe» behalten das Stecht der unmittelbaren Requisition und zwar nach den Grundsätzen der Haager Landkrieasordnung. Das Personal des Verkehrswe­sens Post, Telegraph und Eisenbahn, muß den Befeh­len der Besatz««gsarmee« folgen, soweit sie zu militä­rischen Zwecken erteilt werden.

In den Rechtsfragen sind Zugeständnisse gemacht, die znm Teil der Bedeutung nicht entbehre«. Die Lt- g«idter«»g des deutschen Privateigentums im feindlichen Ausland soll nur soweit Platz greifen, als sich dieses Ei­gentum bei Friedensschluß bereits im feindlichen Aus­land befindet. So ist das LiguiSatisusverfahren in den an Polen «nd Dänemark abzutretenden Gebieten zu­gunsten der deutschen Berechtigte!! geändert, ferner die Ueberlegungsfrtst, die sich die Alliierten für die Eiufiih- rung des Clearingverfahrens vorbehalten haben, von sechs auf einen Monat herabgesetzt. Auch in der Be­handlung des gewerblichen Schutzreckts sind Zugeständ­nisse ähnlicher Art gemacht. In den Verkehrsfragen beschränken sich die Zugeständnisse darauf, daß Deutsch­land in der Oder-Kommtsslön statt eines Vertreters de­ren drei erhalten soll, daß es sich an den Beratungen der Kommission für die Ausarbeitung einer ueueuDonau-

schiffahrtsakte beteiligen darf, jedoch ohne Stimmrecht. Bei dem Bau des hihein-TeuauschissahrtSweges soll uns ferner nicht mehr einseitig ovrgeschlagen werden, wie wir bauen sollen. Auch ist die früher vorgesehene Möglichkeit, den Kieler Kanal einer internationalen Kommission zu «utersteiien, fallen gelassen worden. Endlich ist die Verpflichtung Deutschlands zum Bau neuer Eisenbahnen erheblich eingeschränkt worden. Die sofortige Freilassung unserer Kriegsgefangenen war schon früher zugestanden, aber unser Verlangen, auch die wegen gewisser Straftaten in Haft befindlichen Ge- faugetre« freiznlasseu, wird abgelehut. In den Militär- frage« wird das Zugeständnis gemacht, daß wir zu­nächst drei Monate lang 2(;u 060 Mann behalten dürfen. Dann wlt eine interalliierte Kommission zusämmentre- ten und prüfen, was wir für die nächsten Monate- ! ig haben und das soll bis zu dein Endpunkt, dem 31, März 1920 so fortgesetzt werden. An diesem Termin muß die MiMestgrenze von 100 000 Mann spätestens erreicht sein. Festgehalten wird daran, daß wir uns die innere Organisation und Bewaffnung unseres Heeres- körpers vorschlagen lassen müssen. Es soll damit der Anfang der allgemeinen Abrüstung gemacht werden. Aber irgendwelche Bindung dafür, oder eine Frist für die Abschaffung der allgemeinen Dienstpflicht in den üb­rigen Ländern ist nicht zugestanden. Inbezug auf die Aburteilung Ses frühere« deutschen Kaisers und dic Ansliefernng 8er deutsche« politischen und militäri­schen Führer wird lediglich das Zugeständnis gemacht, daß uns die Liste der Personen, die der gegnerischen Gerichtsbarkeit ausgeliefert werden sollen, innerhalb eines Monats mitgeteilt wird. Ueber das Arbeiterreckt wird nur gesagt, daß kein Anlaß vorliege, diese ganze Frage nochmals aufzunehmen.

Die Bestimmungen für die Besetzung der Mheinlaride.

Die hauptsächlichsten Bestimmungen betreffend die militärische Besetzung der Nheinlarrde enthalten u. a. folgendes: Kein deutscher T üppenkörper darf das be­setzte Gebiet betrete«. Die Zahl der Polizeikräfte wird von den Mächten bestimmt. Es wird ein hoher inter- aluierter Ausschuß errichtet, eine Zivilbehörde, die als oberste Vertretung BelgienQ, Franks GroMLüSL

. 7 i,, m ö i 0 n stürm des'MiteMröD der Si- w-'?Wt und der Bedürfnisse der Streitkräfte der Mächte Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Wer sich eines Verbrechens oder Vergehens gegen Personen oder Eigentum von Angehörigen der Mächte schuldig macht, wirb vor die seiuStjcheu Kriegsgerichte gezogen. Die deutschen Behörden sind bei Strafe der Abberufung ver­pflichtet, nach den Verordnungen zu arbeiten. Die Truppen haben das Recht der Beitreibung. Eisenbahn, Telegraphie und Post haben den Befehlen der Höchst­kommandierend cn zu militärischen Zwecken Folge zu leisten. Der hohe Ausschuß ist befugt, den Belagerungs- Sustand zu verhängen, auf Grund dessen die Militärbe­hörden die Exekntive erhalten.

Interalliierte Oberkommission im Rheinlande.

i» Frankfurt a. M., 18. Juni. lL. A.) Aus Paris wird gemeldet: Wie aus sehr gut informierter Quelle verlautet, wird die Besetzung des linken RheinuferS einer interalliierten Oberkorttmissiorr der Rheiuqebiete übertragen. Sie besteht aus vier Mitgliedern, die Bel­gien, Frankreich, England und die Bereinigten Staaten vertreten. Sie wird Exekutivgewalt haben, und ihre Mitglieder werden außer anderen Vorrechten auch die diPlömatische Immunität genießen. Die betttsche» Be-« Horden werde« noch weiterhin die zivile Gewalt nnd^ die deutsche Gerichtsbarkeit unter Vorbehalt der von der Oberkommission für notwendig gehaltenen Einigung behalten. Die deutsche Regierung wird für die durch die Besatzungstruppen und die Oberkommission verur­sachten Kosten auch fernerhin auszukomrnen haben. Die Oberkommission wird jedesmal, wenn sie es für rwt- wendig erachtet, überall oder nur in einem Teil der in Frage kommenden Gebiete den Belagerungszustand verhängen können.

Bar der Enlscheidms.

Annehmen oder ablehuen?

k* Weimar, 19. Juni. (S. C.) In führenden Krei­sen der Ratioualversammlnrtg wird anqenommeu, daß die Mehrheitssozialisten ihre Stellungnahme zum Friedensvertragc ändern werden. Aeußerungen von Mitgliedern der Partei lassen erwarten, daß angesichts des militärischen Ultimatums die Partei doch rwch für die Unterzeichnnttg des Friedensvertrages etutrete«. wird, wodurch für die Anuahme der Ententebediugun- gen eine schwache Mehrheit in der Nationalversarnm- lnttg geschaffen würde.

» Weimar, 19. Juni. lT. U.l Das Kabinett hat um 4 Uhr nachmittags seine Beratungen wieder anfgenommen, die visbcr noch nicht abgeschlossen sind. In der Racist dürfte die Entscheidung fallen. Doch ist es keineswegs sicher, daß sie sofort bekamttgegeben wirb; denn sobald das Kabinett feste Stellung genommen hat, wird es sich darum baudeln, zwischen tont und der Mehrheit bei- Nationalversammlung die notwendige Uebereinsttmmnng z« sicher«. Wäre eine solche nicht vorhanden, so müßte natürlich nach demokratisch-parla­mentarischen GrnnSsäscen die Meinnng der National- versarmnlnng durchdringen, und es wäre natürlich, das Kabinett so umznvilden, daß es mit einer Mehrheit in der Nationalversammlung rechnen kann. Wie sich die Nationalversammlnng stellen wird, ist «och nicht ersicht­lich. Anhänger sowie Gegner der Unterzeichnung be« hanpten aus voller Ueberzeugung, daß die Mehrheit ihre Ansicht teile. In keiner Partei ist die Stellnng völ­lig geschlossen.

>f Weimar, 18. Juni. (S. CI In erster Aul« maßgebend ist die Haltung der Mehrheitssozialiste». Sollten die Mehrheilssozialisten sich für Unterschreibe» entscheiden, so wird der Vertrag nnterzeichnet werden. Dos Zentrn»! schwankt zwar noch meist, ist aber znm Unterzeichne« des Vertrages bereit. Entscheiden sich die Mehrheitssozialisten für die Nnterzeichnnng, dann würden die Mehrheitssozialisten und das Zentrum ge- meiusam mit den Unabhängige«, die geschlossen für alle Fälle sind, gehen nnd in der Nationalversammlung die Mehrheit habe«. Die FortschrUtler st«d gespalten. Die deutschen Demokraten int Kabinett sind für die Ableh­nung der Unterschrift. Eiu linker Flügel unter der Führung des Herrn von Richchof-n tritt für Uvterzeich- «nng des Vertrages ein.

Entscheidung am Sonnabend.

+ Berlin, 19. Juni. (S. C.) Aus Weimar wird geweldet: Der Staatenausschutz tritt heute mittag 1-2 Uhr. unter dem Vorsitze des Reichspräsidenten Ebert zur entscheidenden Beratung über die Friedensfraae zu­sammen. Der Friedensausschutz der Nationalversannn- lung tritt um 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.

Nur winzige Zugeständnisse der Entente

fe* Weimar, 18. Juni. (Vts.) Die eigentliche Ant- worlnote der Entente stellt eine hastig zusammenge­stellte Sannnlung einzelner Ausarbeitungen dar, die da­zu bestimmt sind, die deutschen Einwä«de z« widerle­ge» und mit einem reichen Aufwand von Btoral und Lauheit das ursprüngliche Diktat der Entente 3« ver­decken. Eine Zusammenstellung der von der Entente zugestaudenen kleinen Aenderungen wird nicht gegeben, daß es vieler Mühe und Sachkettutuis im einzelnen be­darf, um die zum Teil nur mikroskopisch sichtbare« Er- leichterrmgen Heranszufinde«. Im ganzen bestätigt sich vollinhaltlich die ^Ankündigung der Mantellwte daß in den Grundsätze« des Vertragsevtwnrfes nichts geän­dert worden ist. .

Noch keine endgültigen Bollmachte« an Fach.

w Rotterdam, 19. Juni. (S. C) Die "Times" nroiden w: aJk^J^a&ttnaiaa^^

23. o. Mts. die militärischen Operarivuen gegen Dentsch« land wieder anfznnehmen, ist noch nicht erteilt worden. Lediglich Vollmachten vorbereitender Art sind an Foch gegeben. Es ist auch mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die deutsche Regierung eine kurze Verlängerung der Frist «ächsuchen werde.

Der Raub Deutfch-Ostafrikas.

Amsterdam, 18. Juni. (WTB.)Telegraaf" mel­det aus Brüssel: England wird seine Znstinnnung dazu erteilen, daß Belgien das Maudat über einen Teil Ost- afrikas erhalte, der an den belgischen Kongo grenzt. Dieser Teil wird aber nicht das ganze Gebiet umfassen, das von den belgischen Truppen besetzt ist. Belgien wird den Teil, der an den Tanganjikasse grenzt, an England ab tretett, wodurch der Wünsch Englands nach einer Bahnverbindung zwischen Rhodesia und Ugara erfüllt werden würde. England will Belgien für den Transit­verkehr durch Brittsch-Ostafrika und Deutsch-Ostafrika besondere Erleichterungen gewähren, damit die Ost­grenze der belgischen Kolonie eine gute Verbindung mit dem Indischen Ozean erhalte.

Sliiftiif See Seichs- «ud Lavdesregiemnz.

Die Reichsregierung und die preußische Staatsre­gierung haben aus Anlaß der in Erfurt am Sonntag und Montag vorgekommenen Ereignisse folgenden Auf­ruf erlassen, in dem es heißt:

In dieser Stuube ernster Gefahre«, in bet sich die gesamte Kraft des Volles gegen das nnd von außen -rohen-e Unheil zu richten hat, müßen alle inneren. Streitpunkte znrücktreten. Reichs- und Staatsregierung müssen vor allem von allen Volksgenossen fordern, durch Einigkeit und Besonnenheit ihnen die vor uns liegenden gesamtdeutschen Zlufgaben zu erleichtern. Sie dürfen nicht dulden, daß diese Zeit furchtbarster Not, die auf Jahrzehnte Hiuans das Schicksal von Volk und gleich entscheidet, ausgenutzt werden soll, um Verwirrung nnb Unruhe zn erregen und die Hand an Betriebe zu tegeu, ohne deren ungestörte Fortführnng unser Volk nicht leben und unsere Wirtschaft nicht aufgerichtet werden kann. Das ist in Erfurt geschehen, wo unter dem fal­schen, aber sehr durchsichtige« Vorgeben einer Demokra­tisierung der Verwaltn»« Beamte und Arbeiter und zwar sogar ohne zuvor mit den zuständigen Stellen zu verhandeln und ohne die angeblichen Schuldigen anzu- hören, obere Beamte der Eisenbahndirektion eigenmäch­tig ihrer Aemter enthoben und deren Stellung durch andere Personen widerrechtlich besetzt haben. Die Re­gierungen der deutschen und preußischen Republiken haben die heilige Pflicht, die Wohlfahrt des ganzen Vol­kes durch Schutz von Recht und Ordnung zu fördern. So fest sie gewillt sind, gegen Beamte, die etwa ihre Dienstpflicht vernachlässigen oder die Wohlfahrt des Volkes auf andere Weise schädigen, vlmc Ansehen der Person einzuschreiten, so bereitwillig sie alle Beschwer­den zu prüfen und jeder berechtigten Klage Abhilfe zu schaffen suchen, so wenig können und dürfen sie zugeben, daß unter offener Verletzung von Recht und Gesetz die geordnete Verwaltung des Landes zerschlagen und da­mit unabsehbare Gefahren für die Allgemeinheit üerauf- beschworen werden. Die Reqiernngen haben auch unter Znstinunung der Volksvertretungen den Beamten, die sich in den Dienst des Bolksganzen stellten, die lvohl- erworbenen Rechte gewährleistet und werben nicht dul­den, daß solche Rechte mit Füßen getreten werden. Ge­gen Willkürakte, tote sie in Erfurt vorqekomnlen sind, eutsMusie« etULUfchreite«, ist eine Staatsuotweudiakest