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Herstelber Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

| Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- | ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei |

5 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. - SmaBasaaseeeBeeeeBBaGiHaBaeBMaseaaet aBRaaaEeoaBeMBasBSHaBasaHaeBaäaaaaKHSsBBaeaaasasas

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im i amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr, 62

Freitag, dem 14. März

1919

Amtlicher

Bekanntmachung über Meldepflicht der Ausländer.

Im Interesse der Aufrechterhaltung der öffent­lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit bestimme ich für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel folgendes: § 1.

Jeder über 15 Jahre alte, z. Zt. innerhalb des Regierungsbezirks Cassel sich aufhaltende Ausländer oder Staatenlose hat sich binnen 5 Tagen nach Ver­öffentlichung dieser Anordnung bei der für ihn zu­ständigen Ortspolizeibehörde unter Vorlegung seines Passes oder des als Paßersatz dienenden amtlichen Ausweises (§ 3 der Verordnung vom 21. Juni 1916 (R. G. Bl. 699) persönlich zu melden.

§ 2.

In gleicher Weise hat sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer oder Staatenlose zu melden, der von jetzt ab in den Bezirk, auf den sich diese Anordnung erstreckt, zu dauerndem oder vorübergehendem Aufent­halte zuzieht. In diesem Falle ist die Meldung binnen 24 Stunden nach der Ankunft zu bewirken. Sie hat bei jedem Zuzuge von neuem zu erfolgen.

§ 3.

Die Meldung ist von dem sie entgegen nehmenden Beamten in dem Paß oder Paßersatz wie folgt zu vermerken:Gemeldet gemäß Bekanntmachung vom 15. Februar 1919 A. II. 1029/19 am . . 5..... Dieser Vermerk ist mit dem Stempel der Behörde und der Unterschrift des abfertigenden Beamten zu ver­sehen. Ueber jeden sich Meldenden hat die Polizeibe­hörde einen Meldezettel auszufüllen, der Name, Ge­burtsort und Datum, Staatsangehörigkeit, Wohnung, Beruf, Stand oder Beschäftigung und ferner die An-

E ver Gcrrefienve arbeitslos oder nicht und seit wann er in Deutschland ist und seit wann er an seinem jetzigen Aufenthaltsorte ist. Die darauf bezüglichen Fragen des Beamten sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Die ausgefüllten Personalblätter sind in Urschrift und Abschrift jedes­mal alsbald *an die Kreispolizeibehörden, von den Polizeirevieren Cassel und Hanau an das Polizei­präsidium in Cassel bezw. die Polizeidirektion in Hanau zu senden.

§ 4.

Jeder über 15 Jahre alte Ausländer hat inner­halb des Regierungsbezirks Cassel seinen Paß oder Paßersatz jederzeit bei sich zu führen und auf An­fordern den zuständigen Sicherheitsorganen vorzu- zeigen.

Ausländer, die diesen Vorschriften zuwider handeln, werden zur Feststellung ihrer Persönlichkeit

und

Prüfung ihrer Papiere festgenommen.

Cassel, den 15. Februar 1919.

Der Regierungspräsident.

Graf v. B e r n st o r f f.

* * *

Hersfeld, den 7. März 1919.

Wird veröffentlicht. Tgb. Nr. 1.1930.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 7. März 1919.

Die Herren Bürgermeister erinnere ich an die Einreichung des Gemeindevoranschlags.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 2725. von Grunelius.

1. Infolge Unterbindung des Postverkehres mit den vom Feinde besetzten deutschen Gebieten besteht für diejenigen Empfänger von Versorgungsgebühr­nissen usw., die jenes Gebiet verlassen und in den Bezirken andererPensionsregelungsbehördenWohnung genommen haben, keine Möglichkeit, ihre Ver­sorgungsgebührnisse usw. in der bisherigen Weise zu empfangen.

2. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten wird die Gen.-Mtl.-Kasse (M.P.K.) angewiesen werden, den vorstehend näher bezeichneten Empfängern auf An­trag Vorschüsse auf die fälligen Gebührnisse usw. zu zahlen.

3. Solche Anträge sind zu richten:

a) seitens der pensionierten Offiziere und Beamten an die Pensionsabteilung,

b) seitens der Empfänger von Invalidenpensionen und Militärrenten an die Rentenabteilung,

<) seitens der Hinterbliebenen von Militärpersonen an die Versorgungsabteilung für Hinterbliebene.

4. Die Anträge müssen enthalten:

a) Name (Ruf- und Zuname, bei Witwen auch Mädchenname),

b) letzten Dienstgrad (des Empfängers, bei Hinter­bliebenen des verstorbenen Mannes oder Vaters), c) bisherige Wohnung,

d) zuletzt zuständig gewesene Pensionsregelungs- dehörde,

e) zuletzt zuständig gewesene zahlende Postanstalt, f) bisherige Stammrollen-No. und Katasterzeichen,

g) Höhe der betreffenden monatlichen Gebührnisse (einzelne Sätze getrennt aufgeführt),

h) Angabe, bis zu welchem Zeitpunkte diese Ge- bührniffe usw. empfangen sind, :

i) Erklärung, daß eine Vollmacht zur Weiterab- Hebung der Gebührnisse in dem früheren Wohnort durch Angehörige usw. nicht erteilt worden ist,

k) jetzigen Aufenthaltsort unter genauer Wohnungs­angabe.

Renten- usw. Bescheid, Rentenbuch, Militärpaß sind mit vorzulegeu. .

5. Auf mehrfache Anfragen wird im übrigen bemerkt, daß nach dem linken Rheinufer ausge­nommen Rheinpfalz und nach den rechtsrheinischen Brückenkopfgebieten grundsätzlich nur Pakete und Wertbriefe gesperrt, alle anderen Postsendungen aber zugelassen sind. Allerdings ist dieser Grundsatz ver­schiedentlich, insbesondere im Verkehr mit Wiesbaden, vom Gegner nicht innegeha'ien worden. Hinsichtlich des Postverkehres nach Elsaß-Lothringen ist es zur Zeit völlig ungewiß, ob und wann er wieder zuge. gelassen werden wird.

Es befinden sich gegenwärtig die Bersörgungs- Aemter;

8. A. K. in Coblenz,

15. A. K. in Cassel,

16. A. K. in Roßlau (Anhalt),

18. A. K. in Frankfurt a. M ,

21. A. K. in Saarbrücken (No. 5131/12.18. C.3V. Berlin, am 18. Januar 1919.

Kriegsmini erium.

Der Kriegsminister. Der Unterstaatssekretär.

J. A.: gez. G ö h r e. gez. Graf v. S ch m e t t 0 w. %

Hersfeld, den 10. März 1919.

Wird veröffentlicht.

Tgb. M. No. 491. Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

*

(Schutz der Blüten für die Bienen!) Bienenzüchter klagen vielfach darüber, daß die

Die Bienenz ,

Blütenkätzchen des Haselstrauches und der Weiden mutwillig" und nutzlos abgebrochen und dann unbe­achtet weggeworfen werden. Durch diese Unsitte wird der Bienenzucht erheblichen Schaden zugefügt, da gerade die Kätzchen für die Frühjahrsentwicklung der Bienenvölker von hervorragender Bedeutung sind als

Honig- und pollenspendende Blüten. Also: in den Schulen und zu Hause auf die Schonung dieser ersten Blüten Hinweisen!

* (Kein Einmachezucker). Wie das Reichsernährungsamt mitteilt, ist die Lage der Zucker­versorgung eine äußerst gespannte. Es besteht die begründete Hoffnung, daß die Ration des Ver­brauchszuckers für die Bevölkerung nicht herabgesetzt werden braucht. In Ausnahmefällen wird es, weil die Raffinerien infolge des Kohlenstreiks kein Brennmaterial erhalten und ihnen andere Schwierig­keiten erwachsen, notwendig werden, für den Ver­brauchszucker zur Ergänzung, der .fälligen Ration Rohzucker zur Verteilung zu bringen. Für die Herstellung« von Marmelade bezw. zur Verarbeitung der vorhandenen Rohstoffe sowie für die Herstellung von Kunsthonig ist nicht genügend Zucker vorhanden, um die Verteilung von Brotaufstrich im bisherigen Umfange bis zum Ende des Wirtschaftsjahres festzu­setzen. Die Zuweisung von besonderen Mengen Einmachezucker wie in den Vorjahren kann nicht in AuSsicht gestellt werden, die Hausfrauen werden sich zweckmäßig aus das zuckerlose Einkochen vorbereiten oder versuchen müssen. sich aus den monatlichen Zu­teilungen Zucker zu ersparen.

* Wichtige Arbeiten im Gemüse, garte n.) Der Märzmonat bringt uns schon reich­lich Arbeit. Sobald es die Witterung zuläßt, erledigen wir die im Vormonat der Kälte wegen zurückgeblie­benen Arbeiten. Die WochenschriftDer praktische Ratgeber im Obst- und Gartenbau" in Frankfurt (Oder) macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß im März auszuführende Arbeiten sich nicht ungestraft weiter aufschieben lassen; wer da immer noch auf bessere Witterung wartet, kommt dann im April bet rauhem Nord- oder scharfem Ostwtnö mit allerlei Sachen zu unrechter Zeit. Auf jeden Fall müssen sogleich Aussaaten von Lauch, Sellerie, Frühkohl, Kohlrabi, Neuseeländer Spinat, Majoran, Thymian usw. ferttggestellt werden. Im Freien sind auch die Saatbeete, soweit es noch nicht geschehen konnte, in Ordnung zn bringen. Saatzeit für Zwiebeln, Schwarz­wurzeln, Mairüben, Bohnenkraut und für die in der Vorwoche schon angeführten Gemüsearten Karotten, Petersilie, Spinat, Mangold, Melde. Märzaussaaten laufen gewöhnlich besser auf als Aprilaussaaten.

Zwiebeln und Knoblauch stecken. Rhabarber teilen und verpflanzen. Meerrettichbeete anlegen. Zeitig ausgesäter ^Sellerie wird ins Mistbeet verstopft. Das Verziehen der zu dicht ausgelaufenen Karotten im Frühbeet bald besorgen, bei gutem Wetter die Beete reichlich lüften, später tagsüber die Fenster ganz ab­heben. Kalte Kästen (nur Laubunterlage) zur Salat­pflanzung (Maikönig) anlegen. Gewürzkräuter teilen und umpflanzen. Wer viel grüne Petersilie gebraucht, streue jetzt den Samen dünn in ein halbwarmes Mistbeet. Die Getreidenot nötigt zu dem Hinweis: Sät etwas Sommerweizen.

in der

Hnnfeld, 12. März. Ein Kraftwagen verunglückte in der Nähe des Dorfes Marbach bei Fulda, dem ein Menschenleben zum Opfer fiel. Der Wagen stieß in den Straßengraben, kippte um und der Führer, ein Familienvater gebürtig aus Eiterfeld, kam zu Tode. Die Insassen kamen mit geringeren Hautabschürfungen davon, nur ein Herr aus Paderborn mußte in das hiesige Krankenhaus eingeliefert werden. Der Unfall ereignete sich anscheinend durch Gersagen der Bremse.

Cassel, 12. März. Wie schwer jetzt die Gerichte den gesetzwidrigen Verkauf von Lebensmitteln^hnden, mußte ein Geschäftsmann in einer Nachbargemeinde erfahren. Dieser hat», drei Brote für neun Mark ohne Brotmarken verkauft. Das zuständige Schöffen­gericht verurteilte ihn deshalb wegen Brotverkaufs ohne Marken und wegen Ueberschreitung des Höchst­preises zu einer Geldstrafe von 250 Mark und in die Kosten.

Eschwege, 9. März. In einem unbewachten Augenblick spielte das kleine Kind des Gerbers F. im Brühl an einer mit kochendem Wasser gefüllten Badewanne und stürzte hinein. Die Verbrühungen führten am andern Margen den Tod de" Kindes ,

Frankeuhausen, 10. März. Ein tödlicher Unfall ereignete sich auf Schachtanlage Schwarzburg bei, Seega. Der Schachtmaurer Robert Erbstößer auS Seega wurde durch plötzliches Niedergehen von Mauer­blöcken erschlagen. Dem gleichzeitig schwer verletzten Fördermann Henning mußte das linke Bein ampu­tiert werden.

Ohcdrnf, 12. März» Auf dem Truppenübungsplatz herrscht jetzt wieder reges Leben. Aus Thüringen, Hessen und Waldeck, dem Bereiche des 11. Armeekorps, ist ein Freikorps von mehreren Tausend Mann auf­gestellt worden, das soweit ausgebildet ist, daß es in kurzem abtransportiert werden kann.

Weilburg a. 8., 13. März. Zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen haben sich die Landwirte des Oberlahnkreises zu einem Bauernverein 3% sammengeschlossen. In jedem Orte des Kreises ist eine Ortsgruppe mit einem Vertrauensmann an der Spitze gebildet worden. Der Verein wünscht, daß auch in den anderen Kreisen Heffen-Naffaus solche Vereine entstehen und mit diesen zwecks Zusammenschluß zu einem Verbände, der sich über ganz Hessen-Nassau er­streckt, Fühlung zu nehmen.

Frankfurt a. M., 12. März. Der Magistrat be­antragt die Erhebung einer Nachsteuer aus die städtische Einkommensteuer für 1918, und zwar sollen

^s«"^ laftmm der Staatseinkommensteuer von durchschnitt­lich 215 Prozent. Der Ertrag der Nachsteuer wird auf etwas mehr als sieben Millionen Mark veran­schlagt. Dann sind noch etwa 11 Millionen auf An­leihen zu übernehmen.

Frankfurt a. M , 13. März. Im Monat Januar, lagen dem hiesigen Gericht nicht weniger aJ3 M0 An­träge auf Ehescheidungen vor. Die Gründe zur Lösung der meistens als'Kriegstrauungen geschlossenen Ehen sind zu einem hohen Prozentsätze auf Untreue zuruck- ruführen. Im Jahre 1918 starben in Großfrankfurt trotz einer verminderten Bevölkerungszahl 6600 Per­sonen, .eine noch nie erreichte Ziffer. Im letzten vollen Friedensjahr starben bei rund 450 000 Einwohnern 5138 Personen.

Wiesbaden, 11. März. Die französischen Be­satzungstruppen richten sich bei uns häuslich ein. Für die Mannschaften ist nicht nur ein größerer Laden für Nahrungsmittel und militärische Aus­rüstungsgegenstände der verschiedensten Art, fonoern neuerÄngs auch ein Kino mit unentgeltichem Zutritt eingerichtet worden. Eben ist man dabei, auch die Gerichtsbarkeit zu regeln. In einem Zimmer des Rathauses finden seit kurzem bereits ^oltzeigerichts- fitzungen für Straftaten geringerer Art in Wiesbaden sowie seiner näheren Umgebung statt, und im Ge- richtsgebände im Strafkammersitzungssaale, tagt in der Folge vorläufig an zwei Tagen der Woche ein Kriegsgericht.