Sersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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BMgspreks vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post Le- i zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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ä Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 56
Freitag» den 7. März
1919
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 4. März 1919.
Die Familienunterftiitzungen für die Bezugsberechtigten der Stadt Hersfeld, deren Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben A bis einschließlich L beginnen, werden am
Montag, den 10. März 1919,
nachmittags von 3—6 Uhr, und für diejenigen, deren Familiennamen mit dem Anfangsbuchstaben M bis Z beginnen, am
Dienstag, den 11. März 1919,
nachmittags von 3—6 Uhr, im Hotel Hohenzollern in Hersfeld, Erdgeschoß Zimmer links ausgezahlt.
Soweit die Ausweise über die Berechtigung zum Empfange des Geldes, Bescheinigung des Truppenteils oder Lazaretts, daß der Eingezogene noch nicht entlassen ist, oder die letzte Nachricht, von dem etwa in Gefangenschaft befindlichen Kriegsteilnehmer seit der letzten Zahlung nicht im Büro des Landratsamts, Zimmer 10, vorgelegen haben, sind sie bei Abholung des Geldes mit zur Stelle zu bringen, da anderenfalls . die Zahlung der Unterstützung nicht erfolgen kann.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A. 9tr. 2875. von GruNelius.
Hersfeld, den 27. Februar 1919.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises die meine Verfügung vom 9. Februar 1884 — Tgb. 1.1721 —, betreffend Revision der Feuerstätten noch nicht erledigt haben, werden wiederholt mit Frist bis zum 10. März d. J. hieran erinnert.
Tgb. i. 1882. Der^anörat
F un k e, Kreissekretär.
Hersfeld, den 28. Februar 1919.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, die meine Verfügung vorn 7. Februar d. J. — Tgb. Nr. i. 1167 — betreffend Zahlung der durch den Druck der Satzungen und Foröerungsnachweise für die Erwerbslosenunterstützung entstandenen anteiligen Kosten noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 15. März d. I. hieran erinnert.
Tgb. Nr. I. 1717. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 14. Mai 1917.
Anordnung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Knochen usw. vom 15. Februar 1917 lR. G. Bl. S. 137) bestimme ich hierdurch unter Aufhebung meiner Bekanntmachung vom 4. Januar 1917 — A. 15117 ii —, Kreisblatt No. 6, folgendes:
§ 1.
Alle in den Hausschlachtungen, Gasthäusern, Lazaretten, Krankenhäusern und sonstigen Betrieben im Kreise Hersfeld anfallenden Knochen find luftig und kühl aufzubewahren und sobald wie möglich bei den' Fleischermeistern, denen die Pflichtigen zur Fleisch- und Wurstentnahme zügeteilt sind, abzuliefern.
Knochen im Sinne dieser Anordnung sind tierische Knochen jeder Art, Hornschläuche (Hornzapfen) sowie die Füße von Rindern und Pferden. Unter den Füßen ist zu verstehen der ganze Fuß vom Kniegelenk abwärts bis einschließlich der Hufe, also auch der Hornschuhe.
Fleisch, Haut und Sehnen dürfen von den Füßen entfernt und zu Ernährungszwecken verwendet werden jedoch müssen die Fettpolster und Fettdrüsen in den Füßen bleiben. — Die Verfütterung von Knochen an Hunde und Geflügel in der eigenen Wirtschaft bleibt gestattet.
8 2.
Als Vergütung für die abgeließerten Knochen werden bis auf weiteres von den Fleischermeistern gezahlt: - __
1. für das Kilo gekochte Knochen ... 8 Pfennig
2. „ „ „ rohe Blutknochen ... 26 „
8 3.
Die Ablieferung -er gemäß § 1 sowie der in den Metzgereien anfallenden Knochen seitens der Fleischermeister sowie seitens des Lazaretts in Hersfeld hat an die von der Genossenschaft für Häute- und Fettverwertung in Cassel in Hersfeld, Fiddelhof errichtete Sammelstelle zu erfolgen. Letter der Sammelstelle ist der Metzger Jean Herüa in Hersfeld. Die Ablieferung erfolgt Dienstags und Freitags jeder Woche.
§ 4.
Die Sammelstelle ist zu einer luftigen und kühlen
Aufbewahrung der Knochen verpflichtetet und hat dafür Sorge zu tragen, daß die Knochen möglichst rasch der Verarbeitung zu Fett zugeführt werden. Ueber den Ein- und Ausgang der Knochen hat die Sammelstelle genau Buch zu führen. Den vom Magistrat der Stadt Hersfeld dieserhalb an sie ergehenden Auflagen hat sie Folge zu leisten.»
Für die Ausbewahrung, Verpackung und den Versand der Knochen usw. hat die Sammelstelle eine Vergütung von 3 Pfennig für das Kilo Knochen von der Gesellschaft für Häute- und Fettverwertung zu beanspruchen. Die Gesellschaft für Häute- und Fettverwertung stellt die Körbe und trägt außerdem noch die entstehenden Unkosten für Fracht- und Rollgeld.
8 5.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.
8 6.
Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
I. A. No. 4528. Der Laudrat.
F. V. :
v. H e bemann, Reg.-Assessor.
* * *
Vorstehende Auordu mg über Ablieferung von Knochen u. Rinderfüßen wird wiederholt veröffentlicht. Sie hat auch jetzt noch volle Gültigkeit. Die Ausbeute von Nahrungsmitteln ist bedeutend höher, wenn die bisherige Verarbeitungsweise beibehalten wird. Es liegt überdies im volkswirtschaftlichen Interesse, daß die für die Beinwarenindustrie notwendigen Röhrenknochen restlos erfaßt und ihr zur Verfügung gestellt werden. A. 2393.
MMHersselo, den 28. Feoruar 1919.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses, von G r u n e l i u s, Landrat.
Die Militäruntersuchuugsstelle für Verletzungen des Kriegsrechts im Kriegsministerium legt besonderen Wert auf Einsendung von Zeugnissen über das Wohlverhalten deutscher Truppen in Feindesland.
Etwa vorhandene Zeugnisse, Dankschreiben und bergt sind umgehend im Original oder in beglaubigter Abschrift dem Generalkommmando 18. A. K. Vad Nauheim einzureichen. Sie werden für die Vorbereitung der Friedensverhandlungen dringend gebraucht.
Bad-Nauheim, den 10. Februar 1919.
Der Chef des Generalstabes. Wetzell, Oberstleutnant.
Hersfeld* den 28. Februar 1919.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. i. 2000. Der Landrat.
Funke,^Kreissekretär.
aus der Heimat.
* (Neues zum Kapitalabfindungsgesetz). Mit dem 1. Februar traten neue Bestimmungen von Bedeutung in Kraft, von denen das Wichtigste mitgeteilt sei. Der Antrag ist an keine Frist gebunden. Das Bezirkskommando veranlaßt die Untersuchung des Antragsstellers durch einen beamteten Arzt. Für Versorgungsberechtigte, die das $5. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt die Prüfung und Antwort durch das Kriegsministerium. Das Gleiche gilt für Witwen von Angehörigen der Marine oder der Schutztruppen. Die Prüfung der Nützlichkeit, der beabsichtigten Verwendung des Kapitals erfolgt nach den Anweisungen der Landes- zentralbehörde. Wenn es sich um den Erwerb von Grundbesitz durch Beitritt zu einem Bau- oder Siedelungsunternehmen handelt, ist eine Bescheinigung der Landeszentralbehörde über die Gemeinnützigkeit des Unternehmens betzufügen. Bei Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist die Abfindungssumme derart zu bemessen, daß sich das bei dem ,55. Lebensjahr festgesetzte Vielfache der Versorgungsgebührnisse j8^«) für jedes fernere Lebensjahr um die Hälfte des Versorgungsteils, der der Kapitalabfindung zugrunde gelegt wird, vermindert. Ueber die Rückforderung der Abfindungssumme entscheidet das Kriegsministerium. Die hierauf wieder fortlaufend zu zahlenden Versorgungsgebührnisse sind vom 2. des Monats ab, dem die Rückzahlung erfolgt ist, in der dem zurückgezahlten Betrag entsprechenden Höhe zu gewähren. Für die Zeit bis zu diesem Tage sind die Gebührnisse nicht nachzuzahlen.
- * (Einschränkung der zweiten Wagenklasse.) Infolge Abgabe einer großen Zahl von Personenwagen zweiter und dritter Klasse an die Entente und des dadurch entstandenen Mangels an betriebsfähigen Wagen dieser Gattung ist, wie die Eisenbahndirektion Berlin schreibt, damit zu rechnen,
daß in nächster Zeit die zweite Wagenklasse in einer Reihe von Zügen fortfallen muß und daß die zweite Wagenklasse auch in den übrigen Personen- zügen nicht immer vorhanden sein wird.
):( Hersfeld, 7. März. Die am Mittwoch nachmittag anläßlich der Versammlung in der neuen Turn- Halle beschlossene Resolution hat folgenden Wortlaut: Die am 5. März nachmittags 3 Uhr von über 2000 Personen aus allen Kreisen der Einwohnerschaft Hersfelds besuchte Versammlung in der Turnhalle protestiert mit aller Entschiedenheit gegen das verbrecherische Treiben der Gegenrevolution, vor allem gegen die sinnlosen Streiks, die das deutsche Volk immer mehr demAbgrunö zuführen. Die Versammelten versprechen, alle am Orte auftauchenden Streitigkeiten wirtschaftlicher Statur auf schiedsgerichtlichem Wege zu erledigen, alles daran zu setzen, daß die bolschewistische Bewegung ferngehalten wird und etwa auf- tauchendeRuhestörer ohne weiteresunschädl. zu machen. Die Versammelten erwarten, daß die Regierung und der Nationalrat eine Verfassung beschließen,.dft den Wünschen der Wähler der Mehrheitspartei entspricht und damit jede weitere Veranlassung zur Gegenrevolution beseitigt wird, ferner alles aufbietet, um die konterrevolutionären Gegenströmungen zu unterdrücken, ferner mit allem Nachdruck den sofortigen vorläufigen Friedensschluß herbeizuführen, damit das schlimmste Elend, die Hungersnot vom deutschen Volke abgewendet wird, desgleichen die sofortige Auslieferung unserer Gefangenen erstrebt und mit allem Nachdruck die sofortige Beseitigung der allen sittlichen und menschlichen Gefühlen hohnsprechenden Hungerblokade War es schon im Kriege ein Hohn auf alles Völkerrecht, die Greise, Frauen und Kinder dem Hunger zu überantworten, in fft e" im gegenwärtigen Augenblick ein Verbrechen, ein vollständig wehrloses Volk hon 70 Millionen durch Hunger dem Untergänge zu weihen; die fernere Aufrechterhaltung der Hungerblokade würde von der Nachwelt als ein unauslöschliches Schandmal in der Weltgeschichte betrachtet werden müssen und die feindlichen Staatsmänner noch schwerer belasten als die Urheber am Kriege selbst.
Hersfeld, 7. März Nächsten Montag, den 10. d. Mts., nachmittags 4 Uhr, findet im Rathaussaale die Einführung der neu gewählten Stadtverordneten statt. Anschließend erfolgt die Wahl des Stadtverordnetenvorstehers, seines Stellvertreters .und der Kommissionen.
§ Hersfeld, 7. März. Die Reichsregierung (Reichsamt des Innern) hat das Zentralkomitee der Deutichen Vereine vom Roten Kreuz mit der F ü r - forge für die aus Elsaß-Lothringen gflüchtete n oder vertriebenen Deutschen betraut. Das Zentralkomitee hat hierauf die aus- zuübende Fürsorge den Zweigvereinen übertragen. Ueber die praktische Durchführung der Fürsorge (zweckmäßige Art der Unterbringung, Höhe der zu gewährenden Unterstützungssätze, Arbeitsvermittelung usw.) werden noch besondere Richtlinien ergehen. Im Vordergründe den Fürsorgetätigkett steht die Unterbringung und die Arbeitsvermittelung. Nach Eingang der Richtlinien wird nähere Auskunft im Geschäftszimmer des Kreisfürsorgeamts (Landratsamt parterre links) gegeben werden.
Marburg, 4. März. An dem bei der hiesigen Universität eingelegten Zwischensemester beteiligten sich 810 Studierende. Davon sind 44 Theologen, 154 Juristen, 305 Mediziner und 307 Philologen.
Neuste Nachrichten.
Abbruch der Verhandlungen in 5paa wegen Lebensmittelversorgung Deutschlands.
Berlin, 6. März. Die in Spaa geführten Verhandlungen über die Lebensmittelversorgung Deutschlands (Auslieferung der Handelsflotte) und über die damit in Zusammenhang stehenden finanziellen Vereinbarungen sind abgebrochen worden, nachdem die Sinterten auf der sofortigen Auslieferung der deutschen Handelsflotte bestanden, ohne bindende Verpflichtungen für die Lebensmittelversorgung Deutschlands bis zur nächsten Ernte zu übernehmen. .
Eltern, besucht die Berussberatung im Rathaus Zimmer Nr. 5, Sonntags von 11—1 Uhr!
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