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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

leeaeeeaiaeawmwauaaaeBBaBeeBawBBeeaeeiBeeeBBaBBBeaBeBaaBseBeaeaaaasHaaBSBBBeaaaeBBa Brzugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- i sogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. iSBaBBaaaBBBMSBBBlBBiBBBBMBBeaBf BaeaiaeaeesaDBaBaaeaaaassBBaaHaaaaBBsaaeeiassigiaea

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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| Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 55

Donnerstag den 6. März

1919

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 25, Februar 1919.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich darauf aufmerksam, daß nach dem Erlasse des Finanzministeriums vom 24. Januar 1919 ii 1349 die auf Grund der Verordnung des Reichsamts für wirtschaftliche Demobilmachung vom 13. November 1918 über die Erwerbslosenfür­sorge gewährten Unterstützungen steuerpflichtiges Einkommen darstellen.

Nr. 2738. Der Vorsitzende

' der Einkommensteuer-Veranlagungskommission. von Grunclius.

Hersfeld, den 28. Februar 1919.

Nach Mitteilung des Herrn Landrats in Hünfeld ist unter den Pferden des Landwirts E. Joktsch in Gruben die Räude festgestellt worden.

Tgb. Nr. l. 1975. Der Landrat.

I. V.:

F u n ke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* iVorzeitige Konfi rmatt ons te rmin elf

Das Konsistorium für den Regierungsbezirk Cassel hat an die Kirchengemeinden des Konsistorialbezirks eine besondere Verfügung gerichtet, wonach mit Rücksicht auf die späte Lage des Osterfestes in den­jenigen Gemeinden, in welchen die wirtschaftlichen Verhältnisse eine frühere Konfirmation erwünscht er­scheinen lassen, diese bereits am Sonntag, den 30. März, stattfinden kann. In großen Städten, wo -<--^10)««**»«^

' werden, kann auch schon am Sonntage, Den 23. März konfirmiert werden.

* Eine Erhöhung der Schuhwaren- preise ist wieder eingetreten. Die Lederpreise sind um 10 Prozent erhöht worden, ebenso wurde mit der Arbeiterschaft ein neuer, erhöhter Reichslohntarif abgeschloffen. Die Lederverteilung soll künftig auf Grund des Friedensbezuges und zwar ohne Be­willigung irgendwelcher Ausnahmezuteilungen er­folgen. Die Anforderungen in Oberleder sind so groß, daß nach dem seitherigen Verteilungsschlüssel kaum noch 25 Prozent verteilt werden können.

):( Hersfeld, 6. März. Ein entsetzlicher Vorfall ereignete sich gestern nachmittag durch das Spielen mit einer Schußwaffe auf dem hiesigen Rathaus. In einem Geschäftszimmer machte sich ein junger Schreiber an einem für die Beamten ausgegebenen Revolver zu schaffen, als gerade die Frau eines Beamten das Zimmer betrat. Im Scherz legte der Junge auf die Frau an, als auch schon der Schuß losging und die Frau tötlich in den Kopf getroffen zu Boden stürzte. Bereits auf dem Wege nach dem Krankenhause verstarb die Bedauernswerte. Der leichtsinnige Schütze wurde* in das hiesige Amtsgerichtsgefängnis überführt.

):( Hersfeld, 6. März. Die für gestern Nachmittag vom hiesigen Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat in die neue Turnhalle einberufene öffentliche Ver­sammlung gestaltete sich im ersten Teile ihres Ver­laufes zu einer großen Kundgebung gegen die sparta- kistischen Bewegungen der jetzigen Zeit. Der geräumige Raum der neuen Turnhalle erwies sich wieder leider als viel zu klein, um alle die Zuhörer zu fassen. Herr Gerlach eröffnete die Versammlung mit Worten . der Begrüßung und gab seiner Freude über den großen Besuch Ausdruck, zumal sich nicht nur die Arbeiter sondern auch alle anderen Streife der Stadt eingefunden hätten. Zunächst erhielt Herr List das Wort, welcher die allgemeine politische Lage besprach und sich mit scharfen Worten gegen das spartakistische Treiben wandte. Mit ernsten Worten wies er auf die Gefahr hin, welche durch die bolschewistische Bewegung auch für den Arbeiter entstehe. Die Forderungen der Spartakisten, wie Einsetzung von Betriebsräten und sofortige Sozialisierung der Bergwerke und Großbetriebe, müßten unbedingt zurückgewiesen werden. Weiter besprach der Herr Redner noch die jetzige wirtschaftliche Lage, und feine ernsten Aus- sührungen machten auf die Versammlung großen Eindruck. Zum Schlüsse ermähnte Herr List die Arbeiterschaft mit eindringlichen Worten, sich jeder spartakistischen Bewegung fern zu halten und sie mit aller Macht und mit allen Mitteln zu bekämpfen. Herr Gerlach schlug dann die Absendung einer ent­sprechenden Resolution an die Regierung in Weimar vor. HerrKommerzienrat Rechberg stimmte den Ausführ­ungen des Herrn List in fast allen Punkten zu und schlug vor, die Resolution noch dahin zu ergänzen, indem die heutige Versammlung entschieden gegen die Wetterführung der Blokade protestiert, wodurch ein Volk, welches vollständig wehrlos sei, zum Hungertode verurteilt würde. Herr Rechberg erkannte die Einbe­rufung der Versammlung als ein ganz besonderes

Verdienst des hiesigen A.- und S.-Rates an und gab dem Wunsche Ausdruck, daß derartige Protestversamm­lungen in allen Städten abgehalten werden möchten. Auch Herr Wagenmeister Scheuch erklärte sich mit den Ausführungen des Herrn List völlig einverstanden. Herr Leutnant Bätz vom Grenzschutz Ost, welcher ge­rade hier weilte, um Freiwillige für das Hess.- Thüring.-Waldecksche Freikorps zu werben, wies auf die bolschewistische. Gefahr hin, welche uns vom Osten aus Rußland drohö. Man dürfe sich nicht darüber täuschen lassen, daß wir mit einer Bolschewistischen Offensive zu rechnen hätten, die in wenigen Wochen, wenn das Klima besser würde, gegen den Westen los- brechen würde. Sie würde nicht etwa von zügellosen Horden, sondern von einer wohlorgantsierten Armee ausgeführt, bei welcher mit brutaler Gewalt eiserne Disziplin durchgeführt werde. Seine Ausführungen schloffen mit der dringenden Aufforderung, besonders an die Arbeitslosen, zum Eintritt in das hessische Frei­korps. Herr Bürgermeister Wagner gab ebenfalls feiner vollen Zustimmung zu den Ausführungen der Vorredner Ausdruck und empfahl die Resolution mit dem von Herrn Kommerzienrat Rechberg vorge­schlagenen Zusatz zur Annahme. Dieselbe wurde dann ohne Widerspruch einstimmig angenommen. Der zweite Punkt der Tagesordnung betraf die Frage: Hat das deutsche Volk ein Recht auf Kolonien? Herr List tratin beredten Worten dafür ein, daß dem deutschen Volke unbedingt seine Kolonien zurückgegeben werden müssen und empfahl von der Unterzeichnung der diesbezüglichen Petitionslisten recht regen Gebrauch zu machen. Diese Listen werden in den nächsten Tagen von Haus zu Haus zur Unterschrift vorgelegt werden. Zu diesem Punkte sprachen noch die Herren Pfarrer Wöll, Leutnant Bätz, Wagenmeister Scheuch und Kommerzienrat Rechberg. Sämtliche Herren traten dafür ein, daß die Rückgabe unserer Kolonien eine unbedingte Notwendigkeit sei. Nach einem

Gerlach die Versammlung schließen.

Cassel, 4. März. Nach dem Januarbericht des Mitteldeutschen Arbeiternachweis-Verbandes über die Lage des Arbeitsmarktes in Hessen-Nassau und Hessen hat die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat eine weitere auffällige Verschiffung erfahren. Während Frankfurt 14 500, Darmstadt 2000, Offenbach 7000 und Wiesbaden 3500 Arbeitslose im Januar melden, hatte Cassel am 4. Januar 94 männliche und 120 weibliche Arbeitslose, Ende Januar 453 männliche und 436 weib­liche Arbeitslose, d. h. solche die Arbeitslosenunter­stützung erhalten. Der Stand der Arbeitslosen in Cassel war am 22. Februar 386 männliche und 464 weibliche, zusammen also 850.

Göttingen, 2. März. Für das Zwischensemester sind bis jetzt 551 immatrikuliert. Davon studieren 187 Medizin, 121 Rechts- und Staatswissen schüft, 71 Philologie, 41 Landwirtschaft, 35 Theologie, 34 Mathe­matik, 22 Chemie, 18 Kameralia, 7 neuere Sprachen, 4 Pharmazie, 4 Deutsch, 2 Zahnheilkunde, 2 Geschichte, 1 Erdkunde, 3 Naturwissenschaften.

Die neue Agrmr-Bersrdmmg.

Die vielfach bestehenden falschen Auffassungen von dieser neuen Bestimmung lassen es erwünscht er­scheinen, sie der Allgemeinheit genauer bekannt zu machen, um einerseits übertriebene Erwartungen -zu dämpfen, andererseits unnötige Befürchtungen zu zerstreuen.

Die Verordnung vom 29. Januar 1919 R. G Bl. S. 115 zur Beschaffung von landwirtschaft­lichem Siedelungsland findet im Regierungsbezirke Cassel nur beschränkte Anwendung. Denn hier liegen die Verhältnisse wesentlich anders als in den Landesteilen, wo der Großgrundbesitz an land­wirtschaftlich genutzten Flächen und nur solche kommen in Betracht, nicht auch Forsten. so sehr vorherrscht, daß er zu Gunsten der Schaffung und Erweiterung von Kleinbesitz zerschlagen oder beschnitten werden müßte.

Nach den letzten statistischen Zusammenstellungen verteilt sich die gesamte landwirtschaftliche Nutz­fläche im Regierungsbezirk Cassel Und' den vergleichs­weise daneben gesetzten anderen Bezirken, wie folgt:

Von 100 Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche entfallen auf die Größenklassen in Hektaren:

unter 0,5

unter 2

5

520

20 bis

100

100 und mehr

Mecklenb.-Schwerin .

1,3

3,6

3,1

8,0

25,6

59,7

Mecklenburg-Strelitz .

1,6

0,9 0,9

3,3

1,6

5,4

20,7

60,0

Reg.-Bez. Königsberg Stralsund.

2,0

2,1

2,7

1.8

12,8

7,5

35,0

15,2

47,5

73,4

Potsdam .

0,8

3,3

4,1

18,4

41,3

32,9

Cassel . .

1,7

9,0

16,9

43,7

22,2

7,6

Immerhin liegt auch in einzelnen Teilen des Re­gierungsbezirks Cassel ein gewisses Bedürfnis vor, namentlich in der Umgebung von Jndustrieorten, Ar­beiter usw. im Wege der Ansiedelung seßhaft zu machen, und überall, wo Land dazu zu beschaffen ist, soll es weiter benutzt werden, um gesund oder ver­

letzt heimkehrenden Kriegern ein ersehntes eigenes Heim zu schaffen. Deshalb soll nach § 1 der Ver­ordnung hier, wie überall im Reiche ein Siedelungs- unteruehmen bestehen, welches mit diesen Aufgaben betraut ist. Im Regierungsbezirk Cassel ist solches dieHessische Heimat, G. m. b. H.'"

Das dazu erforderliche Land soll dadurch beschafft werden, daß pachtfrei werdende Staatsdomänen den Stedelungsunternehmern zu billigem Preise angeboten werden (§ 2), und daß die Siedelungsunternehmen geeignetes Moor- und Oedland dafür enteignen dürfen (§ 3); solches Land ist hier in Hessen aber kaum vorhanden. Daneben erhält das Siedelungs­unternehmen ein Verkaufsrecht (§ 4 und § 11) auf landwirtschaftliche Grundstücke )Güter) im Umfange von zunächst 20 und mehr Hektar oder Teile von solchen. Das heißt, daß das Siedelungsunternehmen berechtigt ist, in einen jeden Kaufvertrag über solche ^Grundstücke als Käufer einzutreten, wobei grund­sätzlich alle Bestimmungen des Kaufvertrags aufrecht erhalten bleiben. Das Verkaufsrecht ist ausge- fchlossenbeiVerküufenanKörperschaften des öffentlichen Rechtse jGemeinden, Kreise usw.) und an den Ehegatten oder g wisse nahe Verwandte des Verkäufers.

Dann enthält die Verordnung (§ 12 bis § 19) eine Reihe von Bestimmungen, wonach in Landesteilen, wo mehr als 13 v. H. der-landwirtschaftlichen Nutz­fläche (b. h. von 100 Hektar mehr als 18 Hektar) auf die Güter von 100 und mehr Hektar solcher Nutzfläche entfallen, die Eigentümer solcher großen Güter zu Landlieferungsverbänden zusammengeschloffen werden sollen. Diese Verbände sind verpflichtet, dem Siedelungsunternehmen geeignetes Land aus dem Bestände der großen Güter zu angemessenen Preisen zu beschaffen und zwar höchstens bis zu einem Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche jener großen Güter oder, bis öle Gesamtfläche der letzeren nicht mehr als 10 v. ). der landwirtschaftlichen

nun in rungsbeztrk Caff

nur 7,6 v. H. der gesamten landwirtschaftlichen Nutz­fläche ausmachen, sind die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmungen hier nicht gegeben, und sie greifen nicht Platz, deün es wird der Anteil von 13 v. H., nicht einmal der von 10 v. H., der die äußerste Grenze der Ablieferungspflicht festsetzt, nicht erreicht.

Um zu verhüten, daß das zu Siedelungszwecken verwendete Land später von dem Ansiedler veräußert oder nicht richtig bewirtschaftet und bewohnt wird, und daß damit der Zweck der Ansiedelung vereitelt wird, hat (§ 20) das Siedelungsunternehmen unter gewissen Bedingungen das Recht des Widerrufs, d. h. das Recht, die Ansiedelung ab- und wieder zurückzunehmen.

Endlich können Landgemeinden und Gutsbezirke im Bedarfsfalls verpflichtet werden (§ 21 und § 22), ständigen landwirtjchafilichen Arbeitern Gelegenheit zur Anpachtung oder sonstigen Nutzung von Land für ihren Haushalt zu geben, und zu dem Zwecke Land im Wege der Zwaugspachtung oder Enteignung vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht für Gemeinden, in welchen bereits 5 v. H. oder mehr der Fläche der landwirtschaftlich genutzten Feldmark als Pacht- oder Nutzland zur Verfügung steht, -was im Regierungsbezirk Cassel wohl die Regel bilden dürfte.

Die Verordnung vom 29. Januar 1919 hat somit für den hiesigem Regierungsbezirk nur eine sehr ge­ringe Bedeutung. Ein landwirtschaftlicher Großbesitz (über 500 Heftari fehlt hier Habest ganz, der von 100500 Hektar ist verhältnismäßig schwach vertreten, und die Mischung von Groß-, Mittel- und Kleinbesitz eine gute und gesunde. Es ist von der neuen Ver­ordnung eine wesentliche Verschiebung der Grundbe­sitzverhältnisse nicht zu erwarten, zumal das Land zur Ansiedelung von Arbeitern und Kriegsteilnehmern bei dem lebhaften Grundstücksverkehr auch ohne gesetz­liche Eingriffe wohl zu beschaffen gewesen wäre. Das nunmehr etugeführte Verkaufsrecht des Stedelungs- unternehmens wird, wenn richtig ausgebaut und ge- handhabt, diese sozial so wichtige Ansiedelung aber wesentlich fördern und erleichtern. Deshalb ist das neue Gesetz in diesem Sinne als Fortschritt zu be­grüßen.

Hausfrauen!

Spart Kartoffeln! Schützt Eueren Haus­halt vor Kartoffelmangel! Verbraucht nicht mehr als 5 Pfund wöchentlich für jede Person

Weitere Zuweisungen unmöglich.