Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- j zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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s Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im
: amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.
: Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Freitag, dem Ä1. Februar
1919
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 17. Februar 1919.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
In den nächsten Tagen kommen die für die Viehbestandserhebung am 1. März -s. Js. nötigen Formulare zum Versand. Es sind dies die Zähl- dezirksliste c und die Gemeindeliste E. Sollten die Zählpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, oder nicht genügend sein, ist mir sofort zu berichten und der Mehrbedarf anzufordern. Im übrigen sind die auf den Listen gegebenen Anweisungen genau zu beachten. Die angesetzten Termine für die Einreichung der Liste sind genau einzuhalten. Einzureichen sind je 2 Ausfertigungen der Zählbezirkslisten und der Ge- meindelisten. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist besonders auf die Strafbestimmung des § 4 der Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 hinzuweisen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. Nr. 1414. von Grunelius.
Bekanntmachung
betreffend Einführung von Einheitsformen im Kleinwohnungsbau.
Der Normenausschuß der Deutsche,! Industrie stellt zur Zeit Normenblätter zur Einführung von Einheitsformen im Wohnungsbau her. Abdrücke des 1. Blattes „Holzbalkendecke des Kleinhauses" können kostenlos von der Geschäftsstelle dieses Ausscbnsses, MrM ^M- ^, ^^^^^ MWMS M-l Entwürfe zu weiteren Normenblättern für Fenster und Türen vorläufig von der „Bauwelt", Berlin SW. 68, bezogen werden. Durch die Veröffentlichung der bisher sertiggestellten Arbeiten soll zunächst das Urteil der Fachkreise hervorgerufen werden, damit zweckmäßige Anregungsvorschläge bei der späteren endgültigen Fassung der Normenblätter berücksichtigt werden können. Einer Anregung des Herrn Staatskommissars für das Wohnungswesen zufolge wird beabsichtigt, einen Fachausschuß für den Reg.-Bezirk Cassel zur Bearbeitung dieser Fragen einzusetzen, der feine Arbeiten im Einvernehmen mit dem Staatskommissar und dem Normenausschuß der Deutschen Industrie vornehmen soll. Für den Bereich der Stadt Cassel wird u. a. die Gesellschaft mit beschränkter Haft „Casseler Wohnungsfürsorge", die im Sinne der oben genannten Normenblätter bereits für ihren Bedarf Normalzeichnungen hergestellt hat, in diesem Ausschutz vertreten sein (legiere 7 Blätter können im hiesigen Rathaus, Zimmer 167, eingesehen und von der Gesellschaft zum Preise von zusammen 6 Mark bezogen werden). Es wird bei der großen Bedeutung der Angelegenheit für die Verbilligung des Wohnungsbaues angenommen, daß auch außerhalb Cassels weitere Kreise von Architekten und Sachverständigen des Baugewerbes die gedachten Bestrebungen fördern und ihrerseits.Vorschlägc hierzu machen wollen, z. Beisp. auch für Typen, die für örtlich beschränkte Gebiete erwünscht sind, damit die aus handwerklicher Ueberlieferung, klimatischen Ver-? Hältnissen, Banstoffen und Wohnsitten einzelner Landesteile, entspringenden Besonderheiten in Ergänzungen zu den Normen zum Ausdruck kommen.
Daher ist es erwünscht, den Fachausschuß durch Aufnahme solcher außerhalb Cassels wirkender Sachverständigen zu ergänzen. Meldungen zur Teilnahme an einer zunächst im hiesigen Regierungsgebäude für Mitte nächsten Monats in Aussicht genommenen Sitzung, in der das nähere über die Bildung des Fachausschusses beschlossen werden soll, bitte ich an den Wohnungsaufsichtsbeamten für den Regierungsbezirk Cassel, Regierungs- und Baurat Vogel, hier, Regierung, bis zum 1. März d. Js. zu richten.
Ebenso werden diejenigen Fachmänner, welche die Berliner oder die Casseler Normenblätter ohne Aenderungsvorschlüge als geeignet anerkennen wollen, ersucht, dies der gleichen Stelle möglichst bald mit- zuteilen. A. in 611.
Cassel, den 10. Februar 1919.
Der Regierungspräsident, gez. Unterschrift.
* * * Hersfeld, den 15. Februar 1919. Wird veröffentlicht.
Tgb. B. No. 208. Der Landrat.
Funke) Kreissekretär.
Bekanntmachung Nr. F. R. 110/1. 19 K. R. A.
Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel 1.
Die Bekanntmachung W. ii. 2800 8. 17 KRA über Höchstpreise für Baumwoll-Spinnstoffe u. Baumwoll-
Gespinste vom 2. Oktober 1917 wird folgendermaßen abgeändert:
1. Die Höchpreise für Kunstbaumwolle (Preistafel 1, Buchstabe d) treten außer Kraft.
2. Die Höchstpreise für Baumwollgarne (Preistafel 2) treten für alle Garne außer Kraft, die auf Grund eines nach dem 31. Okt. 1918 ausgestellten Spinn- erlaubnisscheines gesponnen sind, sowie für gezwirnte Fischnetzgarne.
3. Die Höchstpreise für alle übrigen Baumwoll-Spinnstoffe und Baumwoll-Gespinste, die gegen einen nach dem 31. Oktober 1918 ausgestellten Freigabe- oder Belegschein zur Ablieferung gelangt sind oder noch gelangen, erhöhen sich um 15 v. H.
Artikel 2.
Diese Bekanntmachung tritt am 17. Januar 1919 in Kraft.
Berlin, den 17. Januar 1919.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolfshügel.
* * * Hersfeld, den 18. Februar 1919. Wird veröffentlicht.
I. 1410. Der Laudrat.
J. B.: Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung
Nr. F. R. 100/1. 19. K. R. A.
Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel 1.
Die von den Kriegsministerien oder Militärbefehlshabern erlassenen, den Betroffenen namentlich zugegangenen Verfügungen über Beschlagnahme und
treten außer Kraft.
Artikel 2.
Diese Bekanntmachung tritt am 25. Januar 1919 in Kraft.
Berlin, den 25. Januar 1919.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wo lffHügel.
* * * Hersfeld, den 18. Februar 1919.
Wird veröffentlicht.
1. 1410. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 19. Februar 1919.
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des § 18ff des Viehseuchengesetzes vom 26. Jnni 1909 — R. G. Bl. S. 519 - wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
8 1.
Die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 4.
Januar 1919 — Tgb. Nr. 1,100 — Kreisblatt Nr. 6 wird aufgehoben, nachdem die Maul- und Klauenseuche in Wilhelmshof erloschen ist.
Der Kreis Hersfeld ist somit wieder frei von Maul- und Klauenseuche.
§ 2.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Tgb. No. i. 933. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Berlin NW. 7, den 27. Januar 1919.
Betrifft: Beschaffung von Bindedraht.
Die seitherigen Beschränkungen des Absatzes von Draht sind aufgehoben. Bindedraht zum Pressen von Heu und Stroh kann daher wieder im freien Handel bezogen werden. 'Jedoch ist bis auf weiteres auch die Drahtstelle bei der Geschäftsabteilung der Reichsfuttermittelstelle noch in der Lage, den Bezug von Bindedraht zu vermitteln.
Reichsfuttermittelstelle. In Vertretung: M e i d i n g e r.
* *
Hersfeld, den 17. Februar 1919. Wird veröffentlicht.
1. 1493. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hausfrauen!
Spart Kartoffeln! Schützt Eueren Haushalt vor Kartoffelmangel! Verbraucht nicht mehr als 5 Pfund wöchentlich für jede Person.
Weitere Zuweisungen unmöglich.
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Butterverta«!
für 10. 2. bis 16. 2. 19 30 gr. am 22. d. Mts
öffentliche Mahnung zur Zahlung Wiger Steuern und Abgaben.
Unter Bezugnahme auf die bei Versendung der Steuerzettel gemachten Mitteilung über die von den Herren Ministern der Finanzen und des Innern verfügte Aenderung des Mahnverfahrens, wonach an Stelle von Einzelmahuzetteln, Mahnung durch Bekanntmachung erfolgt, fordern wir alle Steuerpflichtigen, welche mit der Zahlung der Steuern und Abgaben für das 4te Vierteljahr 8^18/19 noch rückständig find, hierdurch auf, den Stenrrückstand bis zum 24. ds. Mts an die Stadtkasse einzuzahlen, •
Nach Ablauf dieser Frist beginnt die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung.
Stundungs- oder Erlaßgesuche sind bei den im Steuerzettel angegebenen Stellen anzubringen.
Stadtkasse.
—————“ ———------------—— Bekanntmachung!
Nach einet ^»Mug nerattommanÄv» XL A. K. vom 21. 1. 19 sind die Truppenteile mit dem WM um Mt» H WGnBWB beauftragt.
Entlassene Militärpersonen, welche gewillt find, ihren Entlaffungsanzug oder Stücke davon abzugeben, wollen sich an einen der nächstgelegenen Truppenteile wenden. Als Vergütung wird der Abschätzungswert nach Fünfteln unter Zugrundelegung der Selbstkosten gezahlt
BezirlKommando Hersfeld.
Bekanntmachung!
Offiziere und Beamte, die zur Verwendung im Heimat- und Grenzschutzdienst bereit sind, ferner Veterinäre aller Grade des Beurlaubtenstandes für den Grenzschutzdienst, wollen sich umgehend bei der unterzeichneten Dienststelle melden.
Bezirlslommaodo hersfeld.
Landes-Schützen-Korln I. Lacks-Schützen-Abteilung.
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Wehrfähige aller Waffen laßt Euch bei uns einreihen u. helft so dem Vaterlande in seiner größten Not.
Bedingungen: Als Freiwillige werden nur seld- dienstfähige, moralisch einwandfreie Persönlichkeiten angenommen. Straffe Unterordnung und Disziplin unter den Vorgesetzten, denen Vertrauensleute zur Seite stehen, werden unter allen Umständen gefordert.
Verpflichtung: tttägige Probezeit, 4wöchige gegenseitige Kündigungsfrist. Mobile Löhnung für alle Dienstgrade, tägliche Zulage von 5 Mark, Feldbeköstigung, freie Unterkunft und Bekleidung, Familien-Unterstützung wie beim Feldheer. Uniform, Ausrüstungsstücke.
Militärpapiere mitbringen.
Abzeichen: Silberner Eichenlaubkranz auf beiden Kragenspiegeln und um die Deutsche Mützenkokarde.
Meldung: Werbestelle der I. Landes-Schützen Abteilung (früher Jnf.-Regt.. No. 136) in Fulda, Steinweg 22 Hotel zur Traube, bis zum 23. 2. 1919.
Fahrscheine stellt das Bezirkskommando aus.