9erstellter Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- • zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei. | Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr. 38
Freitag deK 14. Februar
1919
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 12. Februar 1919.
Betrifft: EmerbslosemliterMung.
Aus einer größeren Anzahl sowohl bei dem Landratsamt, als auch bei dem Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat Hersfeld eingegangenen Beschwerden wegen Verweigerung der Erwerbslosenunterstützung ist zu ersehen, daß unter den Erwerbslosen vielfach die Meinung vertreten ist, daß der Anspruch auf Bewilligung der Unterstützung lediglich dadurch begründet sei, daß die Betreffenden infolge der Dewobilmachung erwerbslos geworden sind. Diese Annahme ist nicht zutreffend. Ein Anspruch auf Bewilligung der Erwerbslosenunterstützung besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn „bedürftige Lage" anzunehmen ist, .d. h. wenn die Einnahmen des zu Unterstützenden einschließlich der in seinem Haushalt wohnenden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweise! Erwerbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr imstande ist, damit den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiken. Selbstverständlich ist hierbei, daß, sofern der Lebensunterhalt aus selbstgezogenen Produkten vollständig be- stritten werden k.rnn, Erwerbslosenunterstützung nicht in Frage kommt.
Es wird auch noch besonders auf die gesetzliche Bestimmung hingewiesen, nach der die Unterstützung zu versagen bezw. zu entziehen ist, wenn der Erwerbslose sich weigert, eine nachgewiesene Arbeit anzunehmen, die auch außerhalb seines Berufs und Wohnorts liegen darf und ihm nach seiner körperlichen Beschaffenheit zugemutet werden kann. Die
Wahlvorschlag Gebauer' Wahlvorschlag Schott
1000 : 1 =
1000
a
350 : 1 ----- 850
c
1000 : 2 M
500
b
350 : 2 ----- 175
h
1000 : 3 =
3331-8
d
-850 : 3 = 1162/3
in
1000 : 4 M
250
e
850 : 4 = 87V2
1000 : 5 =
200
6
350 : 5 = 70
1000 : 6 =
17)62/3
i
350 : 6 = 58Vs
1000 : 7
142-/7
k
350 : 7 ----- 50
1000 : 8 =
125
l
350 : 8 43
1000 : 9 =
lili/9
850 : 9 =* 38
1000:10
100
350:10 ^ 35
1000:11 -----
9010/11
350:11 = 819/11
1000:12 =
831/a
350:12 = 292/12
Wahlvorschlag Lange
220 : 1
220
f
220 : 2
HO
220 : 3
781/3
220 : 4
=5=
55
220 : 5
44
220 : 6
862/3
220 : 7
313/7
220 : 8
271/2
220 : 9
— -
241/»
220 : 10
22
220 : 11
=»:■
20
220 : 12
181/1-2
erhält also „Geba«er" 8, „Schott" 3,
Hersfeld, den 11. Februar 1919.
Betrifft: Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh.
Das Aumelden der Kälbern innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden, die Anzeigen von erfaßtem. Wechsel im Viehbestände sowie die Einholung der Genehmigung zum Verkauf von Rindvieh werden vielfach unterlassen.
Verschiedentlich ist auch die Ansicht verbreitet, daß zum Verkauf von Rindvieh im Kreise keine Verkaufsgenehmigung erforderlich sei und daß die Uebergabe der verkauften Stücke schon vor dem Eintreffen der Genehmigung Erfolgen dürfe. Diese Ansichten sind irrig und verstoßen ebenso wie die unterlassenen Handlungen in den Fällen der oben angeführten Art gegen die gesetzlichen Bestimmungen. . Ich werde alle Verstöße in Zukunft aus's strengste verfolgen, zumal die Unterlassung der Anzeigen den geheimen Schlachtungen und damit dem verderblichen Schleichhandel Vorschub leistet.
Die Ortspolizeibehoröen u. die Herren Gendarmerie- wachtmeister des Kreises ersuche ich, allerschärfste Kontrolle zu üben. J. A. No. 1816.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.
von Grunelius.
Es
Lange
SU^Mag^^ w»ruß«i werwwW
rbeit nicht angemessener ortsüblicher Lohn gezahlt wird, die Unterkunft sittlich bedenklich ist und daß Verheirateten die Versorgung der Familie unmöglich ist. Für die Frage der Angemessenheit und Ortsüblichkeit des Lohnes ist im Zweifel das Gutachten des Demobilmachungsausschusses des Kreises Hersfeld maßgebend. sTgb. Nr. II. 134)
Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat Hersfeld.
1 Sitz.
Sind 9 Vertreter zu wählen, so kommen für die Zahl der Sitze die ersten 9 Höchstzahlen, also von a—i, in Frage.
b) Sind verbundene Wahlvorschläge vorhanden, dann ergibt sich folgendes Bild:
^T
Hersfeld, den 11. Februar 1918.
Die Geschäftsräume für die Kriegshinter- bliebenen - und Kriegsbeschädigten -- Fürsorge befinden sich vom 12. Februar 1019 ab nicht mehr im Gymnasium, Zimmer 20, sondern im Landratsamt
Der Landrat. von Grunelius.
P. L i st.
Hersfeld, den 12. Februar 1919.
Betrifft:
Eememdevettretungswahlen
Im Anschluß an den im Kreisblatt No. 34 veröffentlichten Wegweiser teile ich nachstehend weitere Richtlinien bei Vornahme der Wahlen zur Gemeinde-
Vertretung zur Beachtung mit.
Die Vorschriften über Größe und Beschaffenheit der Stimmzettel werden zweckmäßigerweise nicht geändert (die übersandte Bekanntmachung sieht dibs auch vor); es ist aber zur Vereinfachung der Zählung darauf hinzuwirken, daß die Parteien nur den ersten Namen des Wahlvorschlages auf den Stimmzettel setzen, wobei es gleichgültig ist, ob dieser Name (der den Gewählten deutlich erkennbar machen muß, also Vorname, Zuname, Beruf) handschriftlich oder gedruckt auf dem Zettel steht.
Der Wahlvorstand hat die eingereichten Wahlvor- schläge und ihre etwaige Verbindung vorzuprüfen und auf die Beseitigung etwaiger Mängel hinzuwirken. Spätestens am 5. Tage vor dem Wahltag, also spätestens am 26. Febrnar, hat er die zuge- lassenen Wahlvorschläge und ihre Verbindung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist zugleich Wahlzeit und Wahlraum, sowie die Bildung etwaiger Stimmbezirke bekannt zu geben.
Der Wahlvorstand hat das Wahlergebnis zu ermitteln und die Gewählten sestznstSlle». (Die Ergebnisse mehrerer etwa vorhandener Stimmbezirke sind natürlich hierbei zusammenzuzählen.)
Die Verteilung der Sitze zur Gemeindevertretung geschieht nach dem Verhältniswahlsystem <S. 163 folgendes des Kommentars von Schulze).
Folgende Beispiele zeigen, in welcher Weise die Verteilung der Sitze errechnet werden muß.
a) In einer Gemeinde sind 12 Vertreter zu wählen.
Eingereicht sind 3 Wahlvorschläge, für die am Wahltag insgesamt 1570 Stimmen abgegeben
1.
2.
3.
wurden.
Die Stimmen für:
Wahlvorschlag Gebauer betragen 1000 Schott „ 350
. • „ Lange „ 220
Es werden nun zunächst die Stimmenzahlen der einzelnen Wahlvorschläge durch 1, 2, 3, 4, 5, 6 usw. bis 12 geteilt nach untenstehenden Schema. Daraus ergeben sich Höchstzahle«, die im Schema mit Buchstaben bezeichnet sind; der Zahl und Reihenfolge der Buchstaben entspricht die Zahl und Reihenfolge der jedem Wahlvorschlag zufallenden Sitze, die im Schema durch Unterstreichen kenntlich gemacht ist.
Wahlvorschlag Gebauer
1000
Wahlvorschl. Schott Wahlvorschlag Lange
350
220
parterre links.
Bei dieser Gelegenheit werden die KriegShinter- l hileSenen und Krie ^^M^ erneut daraus ^i« gewiesen, rote selbes tu tßrem "-“-—”- ®“ -"
gewiesen, wie lehr" es in ihrem Inrereste liegt, alle Anträge ihre Versorgung und die Bewilligung von
looo : 1 looo
1000 : 2 = 500
1000 : 3 == S33M
1000 : 4 = 250
1000 : 5 = 200
1000 : 6 H 1662/8
a c d f g i
1000 : 7 = 142'r - s/u
1000 : S N 125 m
1000 : 9 E IHM»
k
570
570
570
570
570
570
570
”570
1i= 570
2 = 285
b
3
4
5
6
= 190 14'21/2
= H4
= 96
7 ^ 81-/7
570,: 8 712/e
570 : S = GSM
Es ergibt sich folgendes :Wahlvorschlag „Gebauer" erhält sonach 8 Vertreter, Wahlvorschlag „Schott" und „Lange" 4 Vertreter.
Die Verteilung der 4 Sitze auf die beiden verbundenen Listen geschieht nun folgendermaßen: Wahlvorschlag Schott Wahlvorschlag Lange
350 : 1 = 250 a 220 : 1 = 220 b
350 : 2 = 175 c
350 : 3 = 1162/s d
350 : 4 87Va
350 : 5 W 70
220 : 3 ----- 731-3
220 4 “ 55
220 : 5 == 44
Es kommen aus Wahlvorschlag „Schott" 3 Vertreter und auf Wahlvorschlag „Lange" 1 Vertreter.
Das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten sind amtlich bekannt zu geben; diese Bekanntgabe hat jedoch erst zu erfolgen nach Vornahme einer Nachprüfung der Berechnung durch den Kreisausschutz. Bit diesem Zweck ist das Wahlprotokoll mit der vorläufigen Berechnung der Verteilung der Sitze am Tage nach der Wahl an den Kreisansschutz einzusenden. Die Stimmzettel und sonstigen Unterlagen auf den Bürgermeisterämtern sorgfältig
4.
5.
aufbewahren.
Genaue Beachtung der Termine und mehrfacher Aushang etwa folgenden Plakats wird empfohlen:
1.
2.
3.
4.
Gemeindewahl.
Wahltag, 2. März 1919.
iWahlraum ... Wahlzeit . . . .) Die Wahlvorschläge sind dem Wahlvorstand einzureichen bis spätesteus 23. Februar Listenverbindung ist gestattet bis spätestens 23. Februar abends.
Wahlvorschläge und etwaige Verbindungen werden am 24. Februar öffentlich bekannt- gegeben.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses I. A. Nr. 1750. von Grunelius.
Hersfeld, den 11. Februar 1919.
Durch Anordnung der ReichSfleischstelle ist die Fleischration vom 3. Februar 1919 ab für die Ber- korgungsberechtigten aus 200 gr. pro Kopf und Woche festgesetzt worden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
F. «. Nr. 1069. von Grunelius.
Unterstützungen betreffend, möglichst persönlich bei der Fürsorgestelle anzubringen. Ist dies wegen zu großer Entfernung mit Schwierigkeiten verknüpft, sind die Vertrauensleute «Pfarrer, Lehrer usw.) jederzeit in der Lage, sachdienliche Auskünfte zu geben und die gestellten Anträge an das Kreisfürsorgeamt weiterzusenden. F. A. No. 1780.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
von Grunelius.
Bus der Heimat.
* (Beschäftigung von Militärpersonen nicht ohne Genehmigung.) ^ Ueber die Einstellung von Militärpersonen zur Arbeit erläßt das Demobilmachungsamt neue Vorschriften. Hiernach dürfen Arbeitgeber Miliiärpersqnen nicht ohne ausdrückliche für den Einzelfall auszustellende schriftliche Genehmigung ihrer militärischen Dienstbehörde zur Arbeit annehmen. Der Arbeitgeber hat sich darüber zu vergewissern, ob der Arbeitnehmer Militärperson und ob Sie Genehmigung ordnungsmäßig ausgestellt ist. Geben in Uniform befindliche Personen an, daß sie aus dem Heeresdienst entlassen sind, so hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, ob der vorzulegende militärische Entlassungsschein ordnungsmäßig ausgestellt ist.
):( Hersfeld, 14. Februar. «Das Hessische Freikorps.) Wie in anderen Korpsbezirken ist auch im Bereiche deS 11. Armeekorps eine besondere Freiwilligenformation für den Grenzschutz unter der Bezeichnung „Hessisch-thüringtsch-waldecktsches Freikorps für den Grenzschutz Ost" in der Bildung begriffen. Das Freikorps wird sich zusammenfetzen aus 1 Jnf.-Regt zu 8 Bataillonen und 1 M.--G.-K.. 1 Abt. Feldartillerte zu 3 Batterien, 1 Eskadron Kavallerie und 1 leichten Munttions-Kolonne. Die
Führung des Freikorps wird Oberstlt. Richter, im Frieden beim Stab- de^ Inf.-Regt 94, übernehmen. Die Bildung erfolgt durch Anwerbung von Freiwillige sowohl innerhalb der Truppe als auch unter de
Führung des
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n
Entlassenen Von allen Regimentern sind hierfür besondere Werbebureaus, meist in Kasernen, eingerichtet. Angeworben werden nur gediente Leute und nur solche, die bereit sind, gute Disziplin zu halten und den Vorgesetzten unbedingt zu gehorchen. Die Bedingungen, zu denen angeworben wird, sind die bekannten: a« Offiziere: mobile Gebührniffe, freie Unterkunft und Verpflegung, b) Unteroffiziere und Mannschaften: mobile Löhnung nach den Dienstgraden. mindestens 30 Mark monatlich und 5 Mark Zulage pro Tag, freie Unterkunft, Verpflegung und Austüstung. Das bisherige Ergebnis der Werbung ist ein recht erfreuliches, trotzdem fehlt es noch besonders an Offizieren, Unteroffizieren u. Mannschaften der Infanterie und Kavallerie. Die einzelnen Teile des Freikorps werden zunächst von den damit beauftragten Truppenteilen ausgestellt und alsdann nach einem Truppenübungsplatz befördert, von wo nach Beendigung der Umstellung der Abtransport deS Freikorps nach dem Osten erfolgt.