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9erstellter Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei. | Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

| Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr.

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Nr. 38

Freitag deK 14. Februar

1919

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 12. Februar 1919.

Betrifft: EmerbslosemliterMung.

Aus einer größeren Anzahl sowohl bei dem Landratsamt, als auch bei dem Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat Hersfeld eingegangenen Beschwerden wegen Verweigerung der Erwerbslosenunterstützung ist zu ersehen, daß unter den Erwerbslosen vielfach die Meinung vertreten ist, daß der Anspruch auf Be­willigung der Unterstützung lediglich dadurch begründet sei, daß die Betreffenden infolge der Dewobilmachung erwerbslos geworden sind. Diese Annahme ist nicht zutreffend. Ein Anspruch auf Bewilligung der Er­werbslosenunterstützung besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wennbedürftige Lage" anzunehmen ist, .d. h. wenn die Einnahmen des zu Unterstützenden einschließlich der in seinem Haushalt wohnenden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweise! Erwerbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr imstande ist, damit den not­wendigen Lebensunterhalt zu bestreiken. Selbst­verständlich ist hierbei, daß, sofern der Lebensunter­halt aus selbstgezogenen Produkten vollständig be- stritten werden k.rnn, Erwerbslosenunterstützung nicht in Frage kommt.

Es wird auch noch besonders auf die gesetzliche Bestimmung hingewiesen, nach der die Unterstützung zu versagen bezw. zu entziehen ist, wenn der Erwerbs­lose sich weigert, eine nachgewiesene Arbeit anzu­nehmen, die auch außerhalb seines Berufs und Wohnorts liegen darf und ihm nach seiner körper­lichen Beschaffenheit zugemutet werden kann. Die

Wahlvorschlag Gebauer' Wahlvorschlag Schott

1000 : 1 =

1000

a

350 : 1 ----- 850

c

1000 : 2 M

500

b

350 : 2 ----- 175

h

1000 : 3 =

3331-8

d

-850 : 3 = 1162/3

in

1000 : 4 M

250

e

850 : 4 = 87V2

1000 : 5 =

200

6

350 : 5 = 70

1000 : 6 =

17)62/3

i

350 : 6 = 58Vs

1000 : 7

142-/7

k

350 : 7 ----- 50

1000 : 8 =

125

l

350 : 8 43

1000 : 9 =

lili/9

850 : 9 =* 38

1000:10

100

350:10 ^ 35

1000:11 -----

9010/11

350:11 = 819/11

1000:12 =

831/a

350:12 = 292/12

Wahlvorschlag Lange

220 : 1

220

f

220 : 2

HO

220 : 3

781/3

220 : 4

=5=

55

220 : 5

44

220 : 6

862/3

220 : 7

313/7

220 : 8

271/2

220 : 9

-

241/»

220 : 10

22

220 : 11

=»:

20

220 : 12

181/1-2

erhält alsoGeba«er" 8,Schott" 3,

Hersfeld, den 11. Februar 1919.

Betrifft: Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh.

Das Aumelden der Kälbern innerhalb der vor­geschriebenen Frist von 48 Stunden, die Anzeigen von erfaßtem. Wechsel im Viehbestände sowie die Ein­holung der Genehmigung zum Verkauf von Rindvieh werden vielfach unterlassen.

Verschiedentlich ist auch die Ansicht verbreitet, daß zum Verkauf von Rindvieh im Kreise keine Verkaufsgenehmigung erforderlich sei und daß die Uebergabe der verkauften Stücke schon vor dem Ein­treffen der Genehmigung Erfolgen dürfe. Diese Ansichten sind irrig und verstoßen ebenso wie die unterlassenen Handlungen in den Fällen der oben angeführten Art gegen die gesetzlichen Bestimmungen. . Ich werde alle Verstöße in Zukunft aus's strengste verfolgen, zumal die Unterlassung der Anzeigen den geheimen Schlachtungen und damit dem verderblichen Schleichhandel Vorschub leistet.

Die Ortspolizeibehoröen u. die Herren Gendarmerie- wachtmeister des Kreises ersuche ich, allerschärfste Kontrolle zu üben. J. A. No. 1816.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

von Grunelius.

Es

Lange

SU^Mag^^ w»ruß«i werwwW

rbeit nicht angemessener ortsüblicher Lohn gezahlt wird, die Unterkunft sittlich bedenklich ist und daß Verheirateten die Versorgung der Familie un­möglich ist. Für die Frage der Angemessenheit und Ortsüblichkeit des Lohnes ist im Zweifel das Gut­achten des Demobilmachungsausschusses des Kreises Hersfeld maßgebend. sTgb. Nr. II. 134)

Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat Hersfeld.

1 Sitz.

Sind 9 Vertreter zu wählen, so kommen für die Zahl der Sitze die ersten 9 Höchstzahlen, also von ai, in Frage.

b) Sind verbundene Wahlvorschläge vorhanden, dann ergibt sich folgendes Bild:

^T

Hersfeld, den 11. Februar 1918.

Die Geschäftsräume für die Kriegshinter- bliebenen - und Kriegsbeschädigten -- Fürsorge befinden sich vom 12. Februar 1019 ab nicht mehr im Gymnasium, Zimmer 20, sondern im Landratsamt

Der Landrat. von Grunelius.

P. L i st.

Hersfeld, den 12. Februar 1919.

Betrifft:

Eememdevettretungswahlen

Im Anschluß an den im Kreisblatt No. 34 ver­öffentlichten Wegweiser teile ich nachstehend weitere Richtlinien bei Vornahme der Wahlen zur Gemeinde-

Vertretung zur Beachtung mit.

Die Vorschriften über Größe und Beschaffenheit der Stimmzettel werden zweckmäßigerweise nicht ge­ändert (die übersandte Bekanntmachung sieht dibs auch vor); es ist aber zur Vereinfachung der Zählung darauf hinzuwirken, daß die Parteien nur den ersten Namen des Wahlvorschlages auf den Stimmzettel setzen, wobei es gleichgültig ist, ob dieser Name (der den Gewählten deutlich erkennbar machen muß, also Vorname, Zuname, Beruf) handschriftlich oder gedruckt auf dem Zettel steht.

Der Wahlvorstand hat die eingereichten Wahlvor- schläge und ihre etwaige Verbindung vorzuprüfen und auf die Beseitigung etwaiger Mängel hinzu­wirken. Spätestens am 5. Tage vor dem Wahltag, also spätestens am 26. Febrnar, hat er die zuge- lassenen Wahlvorschläge und ihre Verbindung orts­üblich bekannt zu machen; dabei ist zugleich Wahl­zeit und Wahlraum, sowie die Bildung etwaiger Stimmbezirke bekannt zu geben.

Der Wahlvorstand hat das Wahlergebnis zu er­mitteln und die Gewählten sestznstSlle». (Die Er­gebnisse mehrerer etwa vorhandener Stimmbezirke sind natürlich hierbei zusammenzuzählen.)

Die Verteilung der Sitze zur Gemeindever­tretung geschieht nach dem Verhältniswahlsystem <S. 163 folgendes des Kommentars von Schulze).

Folgende Beispiele zeigen, in welcher Weise die Verteilung der Sitze errechnet werden muß.

a) In einer Gemeinde sind 12 Vertreter zu wählen.

Eingereicht sind 3 Wahlvorschläge, für die am Wahltag insgesamt 1570 Stimmen abgegeben

1.

2.

3.

wurden.

Die Stimmen für:

Wahlvorschlag Gebauer betragen 1000 Schott 350

. Lange 220

Es werden nun zunächst die Stimmenzahlen der einzelnen Wahlvorschläge durch 1, 2, 3, 4, 5, 6 usw. bis 12 geteilt nach untenstehenden Schema. Daraus ergeben sich Höchstzahle«, die im Schema mit Buchstaben bezeichnet sind; der Zahl und Reihenfolge der Buchstaben entspricht die Zahl und Reihenfolge der jedem Wahlvorschlag zu­fallenden Sitze, die im Schema durch Unterstreichen kenntlich gemacht ist.

Wahlvorschlag Gebauer

1000

Wahlvorschl. Schott Wahl­vorschlag Lange

350

220

parterre links.

Bei dieser Gelegenheit werden die KriegShinter- l hileSenen und Krie ^^M^ erneut daraus ^i« gewiesen, rote selbes tu tßrem "--- ® -"

gewiesen, wie lehr" es in ihrem Inrereste liegt, alle Anträge ihre Versorgung und die Bewilligung von

looo : 1 looo

1000 : 2 = 500

1000 : 3 == S33M

1000 : 4 = 250

1000 : 5 = 200

1000 : 6 H 1662/8

a c d f g i

1000 : 7 = 142'r - s/u

1000 : S N 125 m

1000 : 9 E IHM»

k

570

570

570

570

570

570

570

570

1i= 570

2 = 285

b

3

4

5

6

= 190 14'21/2

= H4

= 96

7 ^ 81-/7

570,: 8 712/e

570 : S = GSM

Es ergibt sich folgendes :WahlvorschlagGebauer" erhält sonach 8 Vertreter, WahlvorschlagSchott" und Lange" 4 Vertreter.

Die Verteilung der 4 Sitze auf die beiden ver­bundenen Listen geschieht nun folgendermaßen: Wahlvorschlag Schott Wahlvorschlag Lange

350 : 1 = 250 a 220 : 1 = 220 b

350 : 2 = 175 c

350 : 3 = 1162/s d

350 : 4 87Va

350 : 5 W 70

220 : 3 ----- 731-3

220 4 55

220 : 5 == 44

Es kommen aus WahlvorschlagSchott" 3 Ver­treter und auf WahlvorschlagLange" 1 Vertreter.

Das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten sind amtlich bekannt zu geben; diese Bekanntgabe hat jedoch erst zu erfolgen nach Vornahme einer Nachprüfung der Berechnung durch den Kreisaus­schutz. Bit diesem Zweck ist das Wahlprotokoll mit der vorläufigen Berechnung der Verteilung der Sitze am Tage nach der Wahl an den Kreisansschutz einzusenden. Die Stimmzettel und sonstigen Unterlagen auf den Bürgermeisterämtern sorgfältig

4.

5.

aufbewahren.

Genaue Beachtung der Termine und mehrfacher Aushang etwa folgenden Plakats wird empfohlen:

1.

2.

3.

4.

Gemeindewahl.

Wahltag, 2. März 1919.

iWahlraum ... Wahlzeit . . . .) Die Wahlvorschläge sind dem Wahlvorstand einzureichen bis spätesteus 23. Februar Listenverbindung ist gestattet bis spätestens 23. Februar abends.

Wahlvorschläge und etwaige Verbindungen werden am 24. Februar öffentlich bekannt- gegeben.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses I. A. Nr. 1750. von Grunelius.

Hersfeld, den 11. Februar 1919.

Durch Anordnung der ReichSfleischstelle ist die Fleischration vom 3. Februar 1919 ab für die Ber- korgungsberechtigten aus 200 gr. pro Kopf und Woche festgesetzt worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

F. «. Nr. 1069. von Grunelius.

Unterstützungen betreffend, möglichst persönlich bei der Fürsorgestelle anzubringen. Ist dies wegen zu großer Entfernung mit Schwierigkeiten verknüpft, sind die Vertrauensleute «Pfarrer, Lehrer usw.) jederzeit in der Lage, sachdienliche Auskünfte zu geben und die gestellten Anträge an das Kreis­fürsorgeamt weiterzusenden. F. A. No. 1780.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

von Grunelius.

Bus der Heimat.

* (Beschäftigung von Militärpersonen nicht ohne Genehmigung.) ^ Ueber die Ein­stellung von Militärpersonen zur Arbeit erläßt das Demobilmachungsamt neue Vorschriften. Hiernach dürfen Arbeitgeber Miliiärpersqnen nicht ohne aus­drückliche für den Einzelfall auszustellende schriftliche Genehmigung ihrer militärischen Dienstbehörde zur Arbeit annehmen. Der Arbeitgeber hat sich darüber zu vergewissern, ob der Arbeitnehmer Militärperson und ob Sie Genehmigung ordnungsmäßig ausgestellt ist. Geben in Uniform befindliche Personen an, daß sie aus dem Heeresdienst entlassen sind, so hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, ob der vorzulegende militärische Entlassungsschein ordnungsmäßig aus­gestellt ist.

):( Hersfeld, 14. Februar. «Das Hessische Freikorps.) Wie in anderen Korpsbezirken ist auch im Bereiche deS 11. Armeekorps eine besondere Freiwilligenformation für den Grenzschutz unter der BezeichnungHessisch-thüringtsch-waldecktsches Frei­korps für den Grenzschutz Ost" in der Bildung begriffen. Das Freikorps wird sich zusammenfetzen aus 1 Jnf.-Regt zu 8 Bataillonen und 1 M.--G.-K.. 1 Abt. Feldartillerte zu 3 Batterien, 1 Eskadron Kavallerie und 1 leichten Munttions-Kolonne. Die

Führung des Freikorps wird Oberstlt. Richter, im Frieden beim Stab- de^ Inf.-Regt 94, übernehmen. Die Bildung erfolgt durch Anwerbung von Freiwillige sowohl innerhalb der Truppe als auch unter de

Führung des

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n

Entlassenen Von allen Regimentern sind hierfür besondere Werbebureaus, meist in Kasernen, einge­richtet. Angeworben werden nur gediente Leute und nur solche, die bereit sind, gute Disziplin zu halten und den Vorgesetzten unbedingt zu gehorchen. Die Bedingungen, zu denen angeworben wird, sind die bekannten: a« Offiziere: mobile Gebührniffe, freie Unterkunft und Verpflegung, b) Unteroffiziere und Mannschaften: mobile Löhnung nach den Dienst­graden. mindestens 30 Mark monatlich und 5 Mark Zulage pro Tag, freie Unterkunft, Verpflegung und Austüstung. Das bisherige Ergebnis der Werbung ist ein recht erfreuliches, trotzdem fehlt es noch be­sonders an Offizieren, Unteroffizieren u. Mannschaften der Infanterie und Kavallerie. Die einzelnen Teile des Freikorps werden zunächst von den damit beauf­tragten Truppenteilen ausgestellt und alsdann nach einem Truppenübungsplatz befördert, von wo nach Beendigung der Umstellung der Abtransport deS Freikorps nach dem Osten erfolgt.