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Hersfelder Tsgeblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be-

zogen 2.52 Mark. Dnick und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, i

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

> Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ? amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprechre Nr. 8.

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#h 36

Mittwoch de» 12. Februar

1919

LmMkr Stil

(Nr. 6635). Irrordnung über Maffenbrfitz.

Vom 18 Januar 1919.

§ 1.

§!Dr Cckrßwoffen sowie Munition aller Art zu Cciifwifiin sind irfoit obzulufein

Als ußwoffen selten: Gewehre, Karabiner, PiKoltn, Maickn «npistolen, R'voiver, Gesäütze aller Ar»,Moschinenp«w> hrr.Handpianate, Mewehrgravaten, Mtnenwerjer und Flamm-nwerser.

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Die Lovdeszentrolb'> den ei fassen die eriorder- lick>n Ausiüh ungslestin mungin Sie bestimmen, wo und bis wann späiesiens die Ablieferung zu gr- scheh'N hat

Tie Landeszentralbehötd>n setz'N fest, welche Ausnahmen von der Abli« i> ivngspflicht gelten sollen.

§ 8

Wer nech Ablauf der Ablitskinvsspflichi im UN- besugnn Besitze von Wafi>n oder Muniiivm der in § 1 bezeichneten Art bete offen wird, wird mit Ge- iänpniS bis zu 5 Jahren und mit Geldstrafe bis zu Hut derttaufend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft

Sollten dir Waffen oder die Munition zu Gewalt­tätigkeiten gegen Personen oder Caäen verw-ndet werden, so ist die Strafe ZuäihouS bis zu 5 Jahren, bei mildernden Umständen Gefängnis nicht unter drei Monaten.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündigung in Kraft.

Berlin, den 13 Januar 1919.

Der Rat der Bolköbeaustragten.

Ebert. Scheidemann.

Der Staatssekretär des Reichs-JustizamtS.

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Bekanntmachung.

In Ausführung der Verordnung der Reichsregie- rung über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 bestimme ich für den Regierungsbezirk Saffel folgendes:

1) Alle im § 1 der Verordnung aufgeführten Schuß­waffen sowie Munition sind innerhalb 10 Tagen nach Bekanntgabe dieser AusführungSdestim- mungen abzuliefern.

2) Die Waffen sind bei den Garnisonkommandos oder den von den Generalkommandos angegebenen Waffensammelstellen IKorps Verordnungsblatt für 11. Armeekorps vom 8. Januar 1919) gegen Em­pfangsbescheinigung abzugeben.

3) Von der Pflicht zur Ablieferung der Schußwaffen sind befreit

a. diejenigen Personen, welche zur Führung von Waffen kraft ihres Amtes oder Dienstes be­rechtigt sind sz. B. Polizeibeamte, Militär- personen),

b. Inhaber von W'ff nscheinen,

c. Inhaber von Jahresjagdscheinen.

4) Zuständig für die Erteilung von Waffenscheinen sind für ihren Dienstbezirk

a. der Polizeipräsident in Caffel,

b. der Polizeidirektor in Hanau,

c. die Landräte des Bezirks.

5) U< der die abgelieserten Waffen, soweit sie Heeres- gnt sind, verfügt das zuständige Generalkommando. Caffel, den 25. Januar 1919.

Der Regierungspräsident, gez. Bernstorff.

* * * Herßfeld, den 6. Februar 1911.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. 11. 123. Der Landrat.

von Grunelius.

Hersfeld, den 9. Februar 1919.

DaS Kriegswirtschaftsamt in Caffel bietet an: Papiergarbenbänder, 150 em lang mit Holzverschluß Nr. O zu M- 55, Nr. 1 verstärkt mit einem inneren Draht außer der Spirale zu M. 60, per 1000 Stück ab Fabrik, ausschließlich Verpackung.

Bestellungen sind bis zum 15. Februar 1919 der genannten Stelle einzureichen, mit Aufgabe der Be­stellungen ist der Kaufpreis auf das Konto des Kriegs- i Wirtschaftsamts bei der Dresdener Bankfiliale Caffel zur Einzahlung zu bringen.

Tgb. Nr. I. 1223. Der Landrat.

I V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 9. Januar 1919.

Die Inspektion des Kriegsgefangenenlagers Caffel in Niederzwehren hat verfügt, daß der Verpflegungs­zuschuß von 60 Pfennig für landwirtschaftliche Kriegs- gefangenenarbeitskommandos bis einschließl. 10.11.18 zu zahlen ist.

Der BerpflegungSzuschutz wird demgemäß seitens

der Kasienverwaltung olne (Jinnidnrp von Anträgen in Kürze zur Zahlung angewiesen werden.

Tgb. No. 1. 1216. T»r Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Caffel, den 25. Januar 1919.

Generalkommando 11.A K.

I a Pf D<m Nr 199.

Pserdcdcmobrlmcchung.

Noch immer laufen iäglich Anträge auf Ueber- lassuna von überzähligen M'lüaipierdrn zu Toxpl« Neu k'N Es wnd darauf hirrgemicksen, daß derartige Ge­suche gemäß K. V Bl. 1918 Nr 574 zw> cklos sind, da Nach d« N krieesministerr, ven Bestin mungen für alle derartigen Pferde mr ßer Warmblutzuchistutenf nur öffentliche Versteigerung zniäsfig ist. Bis auf Weiteits sind gemäß AnorduMg des K'iegs- miniberiumS auch alle öffentlichen Versteigerungen eingestellt

Von feiten des Generalkommandos.

Der Cb< f d< s Generalstobs:

Bronsart von Schcvendorf, Oberstleutnant.

* * * Hersfeld, den 9 Februar 1919.

Wird veröffentlicht. Tgb. No. l. 1014. Der Landrat.

I V.:

Funke, KreiSfekretär.

Hersfeld den 7. Februar 1919.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, welche infolge der Demobilmachung mit Einquartierung belegt gewesen sind, alsbald die von den Truppenteilen ausgestellten Quartierbescheini- gungen nach hier einzureichen. .

Die den Quartier wirtest zusiehenden Servis-Ver- fordert werd, N MMWMDWWMW

Tgb. M. No. 283. Der Landrat.

J. V:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 7 Februar 1919

Diejenigen Herren Wahlvorsteher des Kreises, die meine Verfügung vom 14 Januar ds. Js. Tgb Nr. I 286, betreffend Einzahlung von 3,72 Mark für das BuchDas Wahlrecht" noch nicht erledigt haben, werden wiederhol-t mit Frist bis zum 15. ds. Mts. hieran erinnert

Tgb. No. I. 1172. Der Landrat.

J. B:

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat

* iDie Selbstversorgerration für landwirtschaftliche Arbeiter.) Zur>de- rung der Zuwanderung von Arbeitern auf das Land werden künftig alle in lsndwirtschaitlichen Selbst- verchrgerbetrieben beschäftigten Arbeiter den Selbst­versorgern gleichgestellt DaS Reichsernährunasamt hat an die bewirtschaftenden Reichsstellen Anweisung dahin ergehen lassen, daß allen Arbeitern, die in landwirtschaftlichen Betrieben Arbeit nehmen und nach den jetzigen Bestimmungen keinen Anspruch auf die Ration der Selbstversorger haben, diese zu gewähren ist.

* l Unbefugte-Haussuchungen u - d Be­schlagnahm ungen.) Nach § 105 der Strafprozeß­ordnung steht das Recht zu Haussuchungen nur dem Richter, der Staatsanwaltschaft oder denjenigen Poli­zei- und Sicherheitsbeamten zu, die als Hillsbeamte der Staatsanwaltschaft deren Anordnungen Folge zu leisten haben. Dasselbe trifft auch bei Beschlag- nohmungen zu. Ohne einen Beamten dürfen also auch die mit Ausweis versehenen Personen des Arbeiter- und Soldatenrats keine Haussuchungen oder Beschlagnahmungen vornehmen. Es kann ihnen der Zutritt zu den Wohnräumen versagt werden. Wenn sie nach dreimaliger vergeblicher Aufforderung die Wohnungen nicht verlassen, machen sie sich des Hausfriedensbruches strafbar.

Hausfrauen!

Spart Kartoffeln! Schützt Eueren Haus­halt vor Kartoffelmange!! Verbraucht nicht mehr als 5 Pfund wöchentlich für jede Person.

Weitere Zuweisungen unmöglich.

*(Unsere Gefangen enin Frankreich) Die französische Waffenstillstandskommission gab

bekannt, daß 200 000 deutsche Kriegsgefangene nach Nvrdtrovkreich zu Ausräumungs- und Wiederher- stellungsarbeiien überführt werden. Durch die Zuiommcnzi'hung aus vielen Lagern werden die Lagerlisten bis auf weiteres nicht mehr zuverlässig sein, wodurch die Bestellung von Post und Paketen crsebwert wird. Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangenen hat daraufhin sofort durch die Scbi-Ymacht Verhandlungen eingeleitet, um die Genehmigung der französischen Regierung zur Ent- sevdung einer deutschen Kommiision in die Gefangenen­lager nach Nordsrankreich zu erwirken, um eine schnellere Verbindung der Geiangenen mit der Heimat wieder herstellen zu können. Es sind ferner beträchtliche in der Schweiz lagernde Bestände an Lebensmitteln, sowie Wärche und BrkleidungSstücke abgesandt, des ferneren sind Anordnungen für ein rasch arbeitendes Mir ldesysiem getroffen, um den Angehörigen in kürzester Zeit die neuen Adressen mitteilen zu können. Die Versorgung der Gefangenen mit geistiger Nahrung ist gleichfalls sofort veranlaßt.

*tDie rr sche der Unteroffiziere). W- T. B. verbreitet folgende Mitteilung: Die Reichsrepierung hat am 30 November erklärt, daß an den Rechten der Militäranwärter und Unteroffiziere vorläufig nichts geändert werden soll. Die Wünsche der Unteroffiziere daß 1 die von der alten Re­gierung ihnen gegenüber übernommenen Verpflich­tungen in vollem Umfange aufrecht erhalten und die durch den Krieg aufs schwerste betroffenen Unter- Offiziere wirtschaftlich sichergestellt werden; 2. die jüngeren Kameraden die infolge der ungeklärten Verhältnisse zu einem früheren Ausscheiden aus dem Dienste teil Abrüstung oder Verminderung) gezwungen werden sollten, schadlos gehalten werden; 3. den Arbeiter- und Soldatenräten verboten wird, aktive Unteroffiziere, die Kapitulanten sind, gegen ihren Willen zu entlassen werden von der Regierung wohlwollend im Auge behalten werden.

*Die Elvr-eisebestimmungen in den belgischen A b s ch rt t t t fAMchnirt KommanSenr f, Wesel) haben sich wie folgt geändert: Der Antrag ist nicht mehr wie bisher an den Abschnittskommandeur in Wesel, sondern unmittelbar an die zuständige militärische Dienststelle (an Commandant territorial militatre de . . . . .) in Cleve (für den Kreis Cleve), in Geldern (für die Kreise Geldern und Mörs) in Ceeseld (für die Kreise Neuß, Crefeld, Kempten, M-Gladbach, Grevenbroich) oder in Aachen (für den Regierungsbezirk Aachen« zu richten. Der Reiseweg, die Reisedauer und der Ort, wohin man reisen will, müssen aus dem Antrag klar zu ei sehen sein. Eine Dringlichkeitsbescheinigung des zuständigen Bürger­meisters oder Landrats ist beizusügen.

Eingesandt.

Wider das Tanzfieber!

Unser Vaterland blutet aus tausend Wunden! Da treten mancherlei Fieber aus. Neben dem unglück­lichen Streikfieber das ebenso unglückliche Tavzfieber!

Man muß sich als Deutscher schämen, wenn man allenthalben die Tanzlustbarkeiten sieht. In Dorf und Stadt nehmen sie überhand. Gewiß hat die Jugend in den vier Kriegsjaheen aus manche Stunde der Freude verzichten müssen. Aber muß solches jetzt durch das Tanzen geschehen! Gibt eS nicht andere Art der Freude?

Denkt doch der Häuser, in denen man trauert über die Millionen Deutscher, die draußen geblieben sind. Denkt der Toten! Denkt der Hundert- tausenden Deutscher, die hinter dem Stacheldraht in feindlicher Gewalt schmachten! Denkt der Ge­fangenen! Denkt der schweren Zeit, der unser Vaterland noch entgegengeht.

Wer will da jetzt tanzen? Wenn es noch bei einem Wale bliebe! Aber ein Blick in die Zeitungen zeigt, daß die Tanzkrankheit zu einer Tanzseuche zu weiden droht Tanzmusik auf Tanzmusik, noch dazu mit hohen Eintrittspreisen (5 Mark die Person ist keine Seltenheit). Auch Maskenbälle und Kappen- kiänzchen fehlen nicht!

Ohne Zweifel ahnen weite Kreise unseres Volkes noch nickt den furchtbare« Ernst der Lage! Wäre^es nickt würdiger, wir würden eine mehrmonatliche, ja vielleicht einjährige Landestrauer halten?

Deshalb, deutsche Frauen und Mädchen, die Ihr auf Euren Christennamen noch was gebt, sorgt dafür, daß der Tanzseuche Einhalt geboten wird!

Letzte Nachrichten.

Weimar, 11. Februar. Die Nationalversammlung wählte mit 277 von 379 abgegebenen Stimmen bei 51 Stimmenthaltungen Ebert zum provisorischen Reichspräsidenten. .Graf Posadowsky erhielt 49 Stimmen, Scheidemann und Erzberger je eine Stimme- Ebert erklärte die Wahl anzunehmen.