HersWer Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ; Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. «
Amtlicher Anzeiger sür den Kreis Hersfeld
: Der Anzeigenpteis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprech:. Nr. 8.
Nr 31
Donnerstag, den 6. Februar
1919
Amtlicher Teil.
Anerkannte Sommersaaten.
Im Sinne des § 5 der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Einte 1918 zu Saatzwrcken vom 27 Juni 1918 (R. G. Bl. S. 677) sind sollende Wir tschasten des hiesigen Bezii ks in das im Reichsanzeiger veröffentlichte Verzeichnis der anerkannten Sommersaaten (Absaaten) ausgenommen worden.
•to
S
Namen und Stand
Wohn- bezw. Anbauort
Eisenbahnstation
Fruchtart
1
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4
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6
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Androe, Gutsbesitzer
Baden Haufen, Rirtergutspächter Esser, Domänenpächter
Fendt, Domänenpächter
Dr. Gntzmann, Rittergutsbesitzer Gundelach, Gutsbesitzer Handt, Rittergotspächter
Dr. Hangen Rittergutspächter Hochheim, Stistsgutepächler Kersten, Domänenpächter Kroeschell, C, Rittergutsbesitzer Kolonialschule, Deutsche Lehman», Domänenpächter Mehmel, Gutsbesitzer H Nägel, Gutsbesitzer Pfalzgraf, R, Administrator Rhode, Domänenpächter Ruiche, Gutsbesitzer
Schachten, Rittergutsverwaltung Schelpmeyer Domänenpächter Schwarz, Amtsrat itishä^ Vogelsburg, Domänenverwaltung Wittich, Rittergutspächter Wittmer, Rittergutspächter
Gut E'Mschwerd Freudentdal Domäne Neuenberg Domäne Burguffeln Fahienberg Bvllmarshausen G oßenenglis Wantried Fischbeck a. d. Weser Maberzell Hebenshausen Witzenhausen Aitmorschen Ellershausen Crumbach Rangen Fronkenhausen Kleinenglis Schachten Coverden Baiersröderhof Hübeuthal Ochshausen M^WW Vogelsburg Römersberg Dottenfelöerhof
Witzenhausen Witzenhausen Fulda Giebenstein Witzenhausen Bettenhausen Borken Wansiied
Fiichbeck a. d. Weser ,>ulda
Eichenberg Witzenhausen Aitmorschen Allendorf a. d. Werrc, Betten Hausen Zierenberg Grebenstein Borken ®i ebenstein Deckbergen
Ostheim (Kr. Hanau) Hedcmünden BetUn^sic» Niederhone Zimmersrode Vilbel
Weizen, Mais, Hafer
Er bsen
Hafer
Hafer
Weizen, Hafer, Erbsen
Hafer
Gerste, Erbsen, Bohnen
Weizen, Gerste, Haier
Weizen, Hafer
Gerste, Hafer
Hafer, Erbsen, Bohnen
Hafer
Gerste, Hafer, Erbsen
Erbsen
Hoser
Weizen,- Gerste, Hafer
Haser ©
Weiz,Hafer,Erbs,Bohn.
Hafer
Weizen, Hafer, Erbsen
Gerste
Hafer, Erbsen
^.^,^1^_-_____
Gerste, Haler
Hafer, Gerste
Hafer
Cassel, den 7. Januar 1919.
Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel: von Keudel.
Wird veröffentlicht
Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen die Landwirte Ihrer Gemeinde, welche Saatgut von auswärts beziehen wollen, auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam machen. Da evtl. auch Mangel.an Saatgut eintreten wird, ist schleunige Bestellung erforderlich.
Tgb. No. K. G. 294. ' Der Landrat.
von Grunelius.
Hersfeld, den 3. Februar 1919.
Dem Kreise ist wieder eine Menge Süßstoff (Sacharin) Angewiesen worden. Derselbe kann in den hiesigen Apotheken Becker und Drude sowie in der Drogerie Eduard Cohn hier bezogen werden. Tgb. No. K. G. 508. Der Landrat.
I. B.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 30 Januar 1919.
Der Herr Regierungspräsident in Cassel hat durch Verfügung vom 12. Januar 1919 die Gebühren sür die Fleisch- und Trichinenbeschau vom 16. Januar 1919 ab um 25% erhöht. Dies gilt gleichmäßig für die ordentliche wie für die Ergänzungsbeschau. Der neue Tarif wird nachfolgend veröffentlicht.
„Unter Aushebung der Gebührensätze des Tarifs vom 26. Februar 1904 (Amtsblatt S 54 und 55, und vom 20. Februar 1917 (Amtsblatt S. 76) setze ich auf Grund des § 14 Abs 2 des Gesetzes, betr. die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbcschaugesetzes vorn 28. Juni 1902, und mit Ermächtigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen .und Forsten sowie des Innern widerruflich bis auf weiteres folgendes fest:
I. Den Fleischbeschauern (ohne Rücksicht darauf, ob sie approbierte Tierärzte oder Laien sind) und den Trichinenschauern stehen für die innerhalb der Zuständigkeit der Laienbeschauer vorgenommene Schlachtvieh- und Fleischbeschau (ordentliche Beschau) zusammen und für die Trichinenschau folgende Gebühren zu:
1. für ein Stück Rindvieh (ausschließlich Kälber) 1,90 Mk.
2. für ein Schwein (ausschließlich der Trichinen
schau), ein Kalb oder ein sonstiges Stück
Kleinvieh (Schaf, Ziege) 0,65 Mk.
Die Sätze zu 1 und 2 sind in voller Höhe auch zu zahlen, wenn eine Schlachtviehbeschau ohne nachfolgende Fleischbeschau oder wenn lediglich eine Fleischbeschau stattfindet. _
Wenn ein Fleischbeschauer an demselben Tage die Beschau mehrerer Schlachttiere vornimmt, so steht ihm sür die Beschau des zweiten und jedes folgenden TiereS nur die Hälfte der vorstehenden Gebühren-
au.
8. für ein Schwein (ausschließlich der Trichinenschau) 1,25 Mk.
*
*
Hersfeld, den 27. Januar 1919.
4. für die Trichinenschau allein
al für einen ganzen Tterkörper 0,95 Mk.
b) für eine Speckseite 0,45 Mk.
c) für ein anderes Schweinefleischstück 0,65 Mk.
Die Gebührensätze zu 1 bis 4 erhöhen sich um die Hälfte ihres Betrages, wenn der Beschauort 2 Kilometer oder mehr vom Wohnorte des Beschauers entfernt liegt. Ueberschietzende Pfennigbeträge sind auf volle 5 Pfennig nach oben abzurunden.
II. Den zu Fletschbeschauern für die den approbierten Tierärzten vorbehaltenen Zweige der Beschau ernannten Tierärzten stehen für die den Tierärzten ausschließlich vorbebaltene Beschau «Ergänzungs- beschau) folgende Gebühren zu:
1. für ein Stück.Rindvieh (ausschließlich Kälber), ein Pferd, einen Esel oder ein Maultier 4,50 Mk.
2. für ein Schwein 3 Mk.
3. für ein Kalb oder ein sonstiges Stück Klein- vii h 2,25 Mk.
Außer diesen Sätzen erhalten die Tierärzte in den Fällen der Ergänzungsbeschau, wenn der Be- schauort 2 Kilometer ober mehr von ihrem Wohnorte entfernt liegt, an Reisekosten für den Kilometer Landweg 50 Pfg, für den Kilometer Eisenbahn 7 Pfg. ohne besondere Zu- und Ab^angsgebühren. Eine Abrundung auf mindesten» 8 Kilometer hat nicht stattzufinden, die Sätze sind vielmehr nur für die wirkliche zurückgelegte Entfernung des Hin-' und Rückweges zu gewähren. Bet Berechnung der Entfernung wird jedes angefangene Kilometer für ein volles gerechnet, für Hinweg und Rückweg getrennt. Sind die mit einer Ergänzungsbeschau betrauten Tierärzte schon aus anderem Anlässe an dem Beschau- orte anwesend, so haben sie keine Reisekosten zu beanspruchen.
III. Hinsichtlich der Kosten der Untersuchung der in ein öffentliches Schlachthaus gelangenden Schlachttiere und der Kosten der durch Beschlüsse der Schlachthausgemeinden angeordneten Untersuchung des nicht im öffentlichen Schlachthaus ausgeschlachteten frischen Fleisches, sowie hinsichtlich der für diese Unter- suchungen zu erhebenden Gebühren verbleibt es bei den besonderen gesetzlichen Bestimmungen.
IV. Der vorstehende neue Gebührentarif tritt mit dem 15. Januar 1919 in Kraft. Die obigen erhöhten Gebührensätze werden beseitigt werden, sobald wieder
gewöhnliche Verhältnisse eingetreten sind. Ueber den Zeitpunkt der Wiedereinführung der alten Gebührensätze haben sich die Ministerien die Entscheidung vorbehalten." («. II 10195)
Cassel, den 12 Januar 1919.
Der Regierungs-Präsident. Unterschrift. *
Die Herren Bürgermeister ersuche ich in geeignet erscheinender Weise die Ortsbevölkerung auf die neuen Sätze hinzuweisen.
Tgb. Nr. I. 885. Der Landrat.
I V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 31. Januar 1919.
Betrifft. Mehlverteilnng.
Auf Abschnitt T der ländlichen Lebensmittelkarte für Versorgungsbererbtigte werden 125 Gramm Roggenmehl und 250 Gamm Weizenmehl zur Verteilung gelangen Der Preis für 1 Pfund Roggen- mehl beträgt 75 Pfg, für 1 Pfd. Weizenmehl 90 Pfg. Das Mehl ist WuSlar jämare (Ukraine). Da nicht bekannt ist, ob alle versorgungsberechttgten Personen dies teuere Mehl kaufen.weiden, ersuche ich sämtliche Händler bei den Versorgungsberechtigten ihres Bezirks festzustellen, wor das Mehl beziehen will und dabei gleich die Karte«abschnitte einz»ziehen und eine Liste darüber auf^uf^Uen. Sie wollen alsdann der Firma G. W' Schimmelpseng hier mitteilen, wieviel Personen bis Kartenabschnitte bei Ihnen zum Mehl- bezagabgegeben haben. DieFtema G W Schimmelpfeng wird alsdann die Ihnen zustehende Mehlmenge sofort zur Absendung bringen.
Ueber das am 25 Februar d. I. nicht abgeholte Mehl wird anderweit verfügt.
Die Herren Bü eermeister wollen vorstehendes orrsuvtlch ven«..,.. ..v^vh _
Tgb. Nr. K. G. 381. Der Landrc .
I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 1. Februar 1919.
Kriegswirtschaftßamt Cassel bietet an: aus reinem Papier: Ackerleinen 7 m lang ca. 7 m/m stark mit Mk. 1,15
„ 9 „ „ 9 „ „ „ „ 1,80 Viehstricke ca. 2 m lang „ „ —,60 aus Papier und Bastfasermischgarn: Viehstricke ca. 2 m lang „ „ —,85 aus Papier und Tuphofasermischgarn: Ackerleinen 7 m lang, ca. 9 m/m stark „ „ 3,40 das Stück bei Bestellungen von mehr alS 25 Stück auch gemischt frachtfrei jeder Bahnstation.
Bestellungen ersuche ich bis zum 9. Februar 191® an mich einzusenden. Mit Angabe der Bestellungen ist auch der Kaufpreis einzuzahlen.
Tgb. No. 1. 1008. Der Landrat.
I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Verordnung.
Huf Grund des § 5 der Reichsgetreideordnung für die 6rnte 1918 vom 29. JHai 1918 (R. G. BL 435) bestimme ich folgendes :
§ '.
Alle fruchte, die nach der Reichsgetreideordnung für 1918 beschlagnahmt sind, müssen, soweit nicht von den Kommunalverbänden ein früherer Cermin festgesetzt worden ist, spätestens bis zum 15. febr. 1919 ausgedroschen sein.
§ -.
Die Kommunalverbände können früchte, die bls zu dem genannten Zeitpunkt nicht ausgedroschen sfnd, gemätz § 6 der Reichsgetreideordnung für die Grnte 1918 auf Kosten des Betriebsunternehmers ausdreschen lassen.
§ 3.
Verstösse gegen § 1 werden nach § 80 Ziffer 3 der Reichsgetreideordnung für 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50000 Klarst oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Cassel, den 20. Januar 1919.
Der Regierungspräsident.
* *
* ßcrsfeld, den 28. Januar 1919.
Mrck veröffentlicht.
Cgb. JSo. K. G. 416. Der Candrat.
voneG runcliue.