Sersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post bezogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
Amtlicher Anzeiger Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im
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für oen Kreis Hersselo Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr 30
Mittwoch, den 5* Februar
1919
Amtlicher Teil
Verordnung.
Huf Grund des § 5 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 191$ vom 29. )Mat 191$ (R. 6. Bl. 435) bestimme ich folgendes:
8 '.
Hlle früchte, die nach der Reichsgetreideordnung für 1918 beschlagnahmt sind, müssen, soweit nickt von den Kommunalverbänden ein früherer Cermin festgesetzt worden ist, spätestens bis zum 15. febr. 1919 ausgedrosehen sein.
§ r-
Die Kommunalverbände können früchte, die bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht ausgedrosehen sind, gemäss § 6 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 auf Kosten des Betriebsunternehmers ausdresehen lassen.
§ 3.
Verstösse gegen § 1 werden nach § 80 Ziffer 3 der Reichsgetreideordnung für 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 JMark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Lasset, den 20. Januar 1919.
Der Regierungspräsident.
Bersfeld, den 28. Januar 1919.
^MMM veröffentlicht.
Lgb. J^o. K. G. 416. Der Eandrat.
von Grunelius.
Hersfeld, den 31. Januar 1919.
Die Bergütungsanerkenntntsse aus den Monaten April bis Juni 1918 über Forderungen für Stallung, Naturalquartier, Naturalveipflegung und Fourage sind zur Zahlung angewiesen worden und zwecks Einlösung bei der staatlichen Kreis lasse, hier, vor- zulegen. Tgb. M. No. 221. Der Lanbrat.
I V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 30. Januar 1919.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises mache ich unter Bezugnahme aus meine Bekanntmachung vom 31. Dezember 1918 —K.G. 4866 — und vom 7. Januar 1919 — K. G. 18 — Kreisblatt No. 5 bezw. 10 von 1919 — nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß Saatkartenanträge nur unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars bei.Ihnen zu stellen und dann direkt dem Herrn Regierungspräsidenten in Cassel einzureichen sind. Das Formular ist genau auszufüllen.
Tgb. No. K. G. 435. Der Landrat.
von Grunelius.
Auf Grund der §§ 6 u. 12 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 sG. S. S. 1529) und der §§ 137 und 189 des Gesetzes über die allgemeine Landes-Verwaltung vom 30. Juli 1883 <R. S. S. 195) verordne ich unter Zustimmung des Bezirks-Aus- schusses für die im Regierungsbezirk Cassel gelegenen Stadt- u. Landgemeinden mit 2000 u. mehr Einwohnern sowie für die Bade- und Kurorte Bad Nenndorf seinschlietzlich der Gemeinden Groß- und Klein-Nenn- dorfs Salzschlirf, Sooden a. d. Werrr, Soden sKreis Schlüchtern), Carlshafen, Gersfeld und Rauschenberg:
In den Frisier-, Barbier- und Haarschneidestuben sowie bei Ausübung deS Frisier-, Barbier- und Haarschneidegewerbes hat der Geschäftsinhaber für peinliche Sauberkeit zu sorgen.
Barbiere und Friseure müssen bei der Ausübung ihres Berufes in öffentlichen Geschästsstuben stets saubere, leicht waschbare Ueberkleider tragen.
Die öffentlichen Geschästsstuben dürfen als Schlafstellen nicht benutzt werden.
§ 2.
Personen, welche an einer Haut- oder Haarkrankheit oder an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen das Gewerbe des Frisierens, Barbierens und Haarschneidens nicht ausüben.
8 3.
Vor jedem Frisieren, Barbieren und Haarschneiden haben sich die diese Tätigkeit ausübenden Personen die Hände durch Waschen mit Seife und Bürste gründlich zu reinigen.
Für jeden Kunden sind reine seit der letzten
Reinigung noch nicht gebrauchte Tücher oder Seiöen- papier, das nach jedesmaligem Gebrauch zu vernichten ist, zu verwenden.
Die Kopfstützen an Rasier- und Frisierstühlen sind bei jedesmaligem Gebrauche mit einem reinen, seit der letzten Reinigung noch nicht benutzten Tuch oder einem frischen Stücke Seidenpapier zu bedecken.
§ 5.
Die gemeinsame Benutzung von Schwämmen, Puderquasten und Schnurbartbinden für mehrere Kunden ist verboten.
§ 6.
Verletzungen, die beim Rasieren oder Haarschneiden entstehen, dürfen von dem Barbier oder Friseur nicht mit dem Finger berührt werden. Eine Blutung ist durch Andrücken von reinen Wattebäuschen, die nach dem Gebrauche zu vernichten sind, zu stillen.
♦ 8 7.
Messer, Scheeren und Scheermaschinen müssen vor jedem Gebrauch mit ilkrhol abgerieben werden.
Bürsten und Kämme sind mindestens einmal täglich gründlich mechanisch,'u reinigen. Rasierpinsel sind ebenso oft in warme s inprozentiger Sodalösung auszuwaschen.
§ 8.
Personen, welche an einer übertragbaren Haaroder Hautkrankheit des Kopfes, insbesondere an Bartflechte leiden oder mit Ungeziefer behaftet sind, dürfen in öffentlichen Barbier- oder Frisierstuben mit den für die übrigen Kunden benutzten Wäschestücken und Instrumenten nicht bedient werden.
§ 9.
In jeder öffentlichen Barbier-, Friseur- und Haar- schneidestube muß eine Ausfertigung dieser Polizei- Verordnung leicht lesbar und bemerkbar ange- bracht sein.
§ 10.
dieser Polizei-Verordnung werden, soweit nicht sonstiqe schärfere Strafbestimmungen Platz greisen, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, im Unvermögensfall mit entsprechender Haft bestraft.
gez. Trott zu Solz.
Hersfeld, den 29. Januar 1919.
Wird veröffentlicht.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises weise ich an die Durchführung des § 9 der Verordnung sowie die genaue Beachtung derselben überhaupt zu überwachen. Tgb. No. I. 764. Der Landrat.
I V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 29. Januar 1919.
Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 13. Januar — I. 258 — betreffend die Meldung der zurückgelassenen Kraftfahrzeuge, noch nicht erledigt haben, werden mit Frist von 3 Tagen hieran erinnert.
Tgb. No. I. 707. - Der Landrat.
I. B.:
Funke, Kreissekretär/
Bekanntmachung
Nr. F. R. 1040/12. 18. K. R. A.
Im Austrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel 1.
Die Bekanntmachung Nr. Bst. 392/12. 17. K. R. Ä., betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von sogenannten unechten Seegras, auch Alpen- gras genannt, vom 15. Januar 1918 und
die Bekanntmachung Nr. Bst. 100'8. 18 K. R. A., betreffend Höchstpreise für Seegras lAlpengras) vom 10. August 1918 treten außer Kraft.
Artikel 2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft.
Berlin, den 1. Januar 1919.
Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolfs Hügel. * * * Hersfeld, den 28. Januar 1919. Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. >. 617. Der Landrat.
I V.:
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat.
Fulda, 30. Januar. Das dem in Konkurs be- findlichen Bankgeschäft Knips gehörige Haus in der Bahuhossstraße ist für den Preis von 104 000 Mark in den Besitz der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M. übergegangen.
Bad Wildnugeu, 8. Februar. Den hohen Saug-
ferkelpreisen geht der Landrat mit einem Schweine- aussuhrverbot und einem Richtpreis von 40 bis 50 Mark für vier bis sechs Wochen alte Tiere zu Leibe. Man hatte für Saugserkel jüngst 120 bis 140 Mark gefordert und vereinzelt auch erhalten.
Steinheim, 1. Februar. Zwischen die Puffer zweier Wagen geriet auf dem hiesigen Bahnhof beim Zusammenkoppeln der Weichensteller Bernhard Glade. Der Verunglückte erlag noch am selben Abend den erlittenen schweren Quetschungen. Er hinterläßt Frau und drei Kinder.
§ Wetzlar, 4. Februar. Angesichts der im Entwurf der neuen Reichsverfassung vorgesehenen Neugliederung des Deutschen Reiches und der daran voraussichtlich sich ergebenden Grenzverschiebungen der einzelnen Staaten bezw. Selbstverwaltungskörper hat die Handelskammer Wetzlar wiederholt die Lostrennung des Kreises Wetzlar von der Rheinprovinz- in Erwägung gezogen MÄ ist dabei zu der Ueberzeugung gelaugt, -aß, ^er^ K^reis eine wirtschaftliche und kulturelle Einheit- lit dem Gebiet der umfassenden Provinz Hessen-Nöjfau bildet und daß demnach der Anschluß des Kreises Wetzlar an die Verwaltung jener Gebiete eine Lebens- und Entwicklungsnotwendigkeit für ihn bildet. Es wird somit in erster Linie eine Vereinigung des Kreises mit Hessen-Nassau in der neuen Reichsverfassung vorzusehen sein. Für den Fall, daß aus der preußischen Provinz Hessen- Nassau und dem Herzogtum Hessen eine neue Republik gebildet wird, spricht sich die Handelskammer auch für den Anschluß des Kreises Wetzlar an diese aus. Sie kann dagegen einen etwaigen Anschluß der nassauischen Landesteile und somit auch den Kreis Wetzlar an eine künftige Republik Rheinland nicht gutheißen, da völkische und wirtschaftliche Eigenart sie nicht darauf hinweifen uns ihr — wenn einmal die Errichtung besonderer.Republik n mittleren Umfangs von der einer eigenen Republik Hessen einschließlich Nassau und Wetzlar als eines Uebergangsgliedes zwischen Nord- und Süddeuischland geboten erscheint. — Allem voran stellt die Handelskammer die Wahrung der Einheit des Deutsche» Reiches und wird Abtrennungs- bestrebungen irgend welcher Art auf das Schärfste bekämpfen. —
Eichenberg, 1. Februar. Auf der Eisenbahnstrecke Cassel-Nordhausen wurde nachts zwischen den Stationen Eichenberg und Witzenhausen ein wegen starker Steigung langsam fahrender Güterzug von einer Anzahl bewaffneter Personen überfallen, die daS Zugpersonal mit der Waffe bedrohten und mehrere Wagen ausraubten. Die Diebe entkamen mit ihrer Beute.
Witzenhausen, 1. Februar. Ein Landwirt aus einem Orte kaufte in Cassel von einem Unbekannten in Feldgrau ein Pferd für 2 300 Mark. Zu Hause erschien ein Landwirt in Begleitung eines Gendarmen und beanspruchte das gekaufte Pferd als sein Eigentum. Der unvorsichtige Käufer war Geld und Pferd los.
Kiudelbrück, 30. Januar. Hier wurde der Land- Wirt Hermann Wolfs von einem Bullen so schwer verletzt, daß der 67jährige alte Mann starb.
Hausfrauen!
Spart Kartoffeln! Schützt Eueren Haushalt vor Kartoffelmangel! Verbraucht nicht mehr als 5 Pfund wöchentlich für jede Person.
Weitere Zuweisungen unmöglich.
Laut Verfügung des Regierungspräsidenten zu Cassel vom 14. Sept. 1918 ist für den Kreis Hersfeld die
Bilinz einer ZmGmW für iii
Bäcker-Handwerk
angeordnet worden. ;
Es werden hierdurch sämtliche selbständige« Bäcker im Kreise Hersfeld aufgefordert, zu einer Versammlung am
Mittwoch, den 12. Februar
nachmittags 4 Uhr
im Hotel Stern in Hersfeld zu erscheinen, in welcher die Statuten der Zwangsinnung beraten werden sollen.
Allseitiges Erscheinen ist dringend erforderlich. Im Austrage
Willi. Spangenberg, Bäckermstr.