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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersseld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ; amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 27

Sonnabend, den L Februar

1919

Amllicher Teil.

Bekanntmachung.

Die Interessenten der Ludolph'schen Familien- stiftung werden auf die diesseits in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cassel heute erlassene Bekanntmachung, betreffend Anmeldung der Ansprüche an den Zinsengenutz der Stiftung, hierdurch aufmerk­sam gemacht.

Rotenburg a/F., den 10. Januar 1917.

Der Landrat.

Tuercke.

* * * Hersfeld, den 29. Januar 1919.

Wird veröffentlicht.

1. 742. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung

Nr. F. R. 790/12. 18. K. R. A.

Zu der Verordnung des Bundesrats über künst­liche Düngemittel vom 3. August 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 999) wird folgendes angeordnet:

Artikel 1.

Die gewerbsmäßige Herstellung von Mischungen aus

1. schwefelsaurem Ammoniak mit Superphosphat,

2. Natrium-Ammonium-Sulfat mit Superphos­phat,

3. schwefelsauerem Ammoniak mit Superphos­phat und Kali,

4. Natrium-Ammonium-Sulfat mit Superphos-. phat und Kali

wirb mit der WalluabL gM^^E' - i'ÄS3^ fertige» Mischung mtnbestens 4 v. H. wasserlöslicher Phosphor- säure und höchstens 4 v. H. Kali (K-O) enthält.

Artikel 2.

Die gewerbsmäßige Herstellung dieser Mischungen

ist nur denen gestattet, die sie schon vor dem 1. Aug. 1914 gewerbsmäßig hergestellt haben.

Artikel 8.

Der Preis der Mischungen berechnet sich nach dem Höchstpreis für Stickstoff und Phosphorsäure. Der Kalipreis darf 30 Pf. für das Kilo Kali (K-O) nicht übersteigen.

Als Mischlohn dürfen außer dem Höchstpreis 2,20 Mk. für 100 kg. berechnet werden.

Artikel 4.

Diese Bekanntmachung tritt am 21. Dezember in

Stuft

Berlin, den 21. Dezember 1918.

Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung. (Demobilmachungsamt.)

K o e t h.

* * * Hersfeld, den 24. Januar 1919.

Wird veröffentlicht.

Tab. No. 1. 557. Der Landrat.

I V.:

F u n ke, Kretssekretar.

Bekanntmachung

Nr. F. N. 870/12. 18. K. R. A.

Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaft­liche Demobilmachung wird folgendes angeordnet:

Artikel 1.

Die von den Kriegsministerien ausgesprochene, den Betroffenen namentlich zugestellten Verfügungen Nr. Bit. m 700/12. 17. K. R. A. betreffend Be- standscrhebung von Bronzesieben (Metalltüchern), treten außer Kraft.

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt am 23. Dezember 1918 in Kraft.

Berlin, den 23. Dezember 1918.

Kriegs-Rohstoff-A bteilung.

Wolfs Hügel.

* * * HerSfeld, den 24. Januar 1919.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. l. 557. Der Landrat.

J. V:

Funke, Kreissekretär.

Eltern, besucht die Berufsberatung

im Rathaus Zimmer Nr. 5,

Sonntags von 111 Uhr!

Hersfeld, den 29. Januar 1919.

Die Herren Bürgermeister erinnere ich an die Erreichung der Kassen-PrüsunaSv rhandlungen soweit dieselben noch im Rückstände sind.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 1034. von Grunelius.

Bus der Heimat.

* (Eisen bahnreise-Erlaubnisschetu e.)

Von einzelnen Ortspolizeibchöi dcn werden die jetzt vorgeschriebenen Retseerlaubnisscheineohnenähere Prüfung der Notwendigkeit ausgestellt. Die Polizei- verwaltungen sind daher neuerdings angewiesen worden, solche Reisebescheinigungen nur in solgenden Fällen auszustellen: 1. bei Reisen von und nach den Zentralstellen der Kriegswirtschaft, wenn eine Anordnung oder Einladung dieser Stellen vorliegt; 2 bei Reisen auf Grund behördlicher Ladungen oder Veranstaltungen: bei beruflichen und geschäftlichen Reisen, die nachweislich im allgemeinen öffentlichen Nutzen liegen und unaufschiebbar find; 3 bei Todes­fällen oder schweren Erkrankungen der nächsten An­gehörigen «Eltern, Ehegatten, Geschwistern und Kindern!; 4. bei offensichtlicher oder durch ärztliche. Befcheiniguüg nachg« wiesen r Krankheit des Reisenden, welche die Eisenbahnbenutzung notwendig macht; 5. in anderen Fällen, deren D-inglichkeit wirklich glaub­haft nachgewiesen wird. Hierzu rechnen Rückreisen nach dem Wohnort, auch wenn für die Hinreise eine ReiseerlaubniS nicht erteilt war. Dauerausweise kommen nur in den dringendsten Ausnahmeiällen in Betracht, sie sind mit bet UeberschriftDauerbe­scheinigung" und einer möglichst beschränkten Gültig­keitsfrist zu versehen, die in der Regel nicht mehr als einen Monat

* Ueber die künftige Verteuerung aller Wohn bauten wurden unlängst aus dem Verbandslage der Baugenossenschaften von Hessen- Nassau und Süddeutschland recht bemerkenswerte Angaben gemacht. Danach dürfte der Kubikmeter unbebauten Raumes künftig 35 Mark (statt 16 Mark im Frieden» kosten. Da die gesamten Hauswerte Deutschlands auf ca. 100 Milliarden Mark geschätzt sind, kann man berechnen, um wieviel die alten Haus­werte steigen werden. Um 250 000 Kleinwohnungen zu bauen, sind erforderlich, öVz Milliarden Ziegel, 1 Milliarde Dachsteine, 300 000 Tonnen Zement, A/r Millionen Kubikmeter Mörtel und ca 1»/4 Millionen Kubikmeter Holz. Das Kubikmeter Mauerwerk, das früher 22 bis 24 Mark kostete, kostet jetzt 66 Mark. Der Preis für Zimmerarbeiten, für welche man in Friedenszeiten 54 Mark für den Kubikmeter zahlte, ist jetzt auf 165 bis 170 Mark gestiegen. Bei den Verbandhölzern für Dacharbeiten betrug der Preis früher 50 Mark, jetzt 145 Mark. Das sind Preise, die festliegen. Bei dem Mangel an Rohstoffen, den schwierigen Transportverhältnissen und den steigenden Löhnen wird daher das Bauen von Häusern nach dem Kriege recht langsam vor sich gehen. Ein Häuschen von früher 40 000 Mark wird künftig 100 000 Mark kosten.

* »Gegen das Auswachsen de r Gemüse im Keller.» Wächst das Gemüse im Keller aus, so ist die Ursache dafür meist darin zu finden, daß der Keller zu warm ist. Es ist daher nötig, auf die Temperaturen in diesen Räumen besonders zu achten. Wird der Ueberwinterungsraum möglichst nahe dem Nullpunkt gehalten, dann verändert sich auch keine Gemüsepflanze, sondern bleibt stets frisch und schmack­haft. Will man daher sein Gemüse frisch erhalten, so rarf die Temperatur des Ueberwinterungsraumes fünf bis sechs Grad nicht überschreiten. Bet Möhren, Rüben und anderen Wurzelgewächsen bleibt als Not- behelf das Abschneiden der Köpfe, wodurch selbst in zu warmen Kellerraumen das Ausschlagen etwas ein- gesch-änkt wird. Das beste Mittel aber ist und bleibt die Herstellung einer gleichmäßigen Temperatur von etwa drei Grad Celsius, die man dadurch am raschesten erzielt, wenn man den Ueberwinterungsaum häufig lüftet.

* Dqs preußische Gemeindewahlrecht. Die preußische Regierung hat, wie schon kurz mitgetcilt, zur anderweitigen Regelung des Gemeindewahlrechts eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen, die u. a. folgendes bestimmt: (§ 1) Die Mitglieder der Ge­meindevertretungen werden in allgemeinen, un­mittelbaren und geheimen Wahlen nach den Grund­sätzen der Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. (§ 2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Besitze der deutschen Retchsangehöiigkert befindlichen Männer und Frauen, welche das 20. Lebensjahr vollendet haben, im Gemeindebezii k seit sechs Monaten ihren Wohnsitz haben und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind Ob diese Voraus­setzungen zutreffen, entscheidet sich für- das aktive Wahlrecht nach dem Zeitpunkt der Auslegung der Wählerliste. Als Wohnsitz ist der G> metndebezirk anzusehen, in dem jemand eine Wohnung unter Um­

ständen innehat, die auf die Absicht der dauernden Beibehaltung schließen lassen. (§ 5) Die Gemeinde­vertretungen befielen aus mindestens 6 und höchstens 144 Mitgliedern t§ 7.) Die gegenwärtigen Gemeinde­vertretungen werden ausgelöst, die Neuwahlen haben an einem Sonntage bis spätestens zum 2. März 1919 zu erfolgen. Die Mitglieder der Gemeindevertretungen bleiben bis zur erfolgten Neuwahl in ihren Aemtern, (s 8.) Für die Vornahme der auf Grund dieser Ver­ordnung erstmalig stattfindenden Wahlen ist die Wahlordnung für die verfassunggebende preußische Landesversammlung mit der Maßgabe anzuwenden, daß an Stelle des Wahlkommissars der in den Ge- weindeordnungen festgesetzte Wahlvorstand bezw. die Wahlkommission tritt. Bei der erstmaligen Wahl sind die Wählerlisten zur preußischen Landesver- fammlung anzuwenden. DiebesonderenBestimmungen des § 2 dieser Verordnung über Dauer und Begriff des Wohnsitzes gelten für die erstmalige Wahl nicht. Für die späteren Wahlen wird das Wahlverfahren auf der Grundlage der gegenwärtigen Verordnung durch eine besondere Wahlordnung geregelt, die das Ministerium des Innern erläßt. Bet der erstmaligen Wahl werden Wahlbezirke nicht gebildet. Für die weiteren Wahlen können durch Ortsstatut Wahlbezirke geschaffen werden.

§ Hersfeld, 31. Januar. Sogen, unverzinsliche Schatzanweisungen werden nach wi» vor in Abschnitten von 500 Mark an von der Reichsbank abgegeben. Für Zinsen werden bei einer Laufzeit von 14-15 Tagen 4^o, bet einer solchen von 3090 Tagen 4V*°/o vergütet.

I ! j Spart Kartoffeln! Schützt Eueren Haus- I halt vor Kartoffelmangel! Verbraucht g nicht mehr als 5 Pfund wöchentlich für jede Person.

Weitere Zuweisungen unmöglich.

$trtie Wen Amimg und Bettelei.

Einladung an den Vorstand sowie an die Mitglieder zur

Generalversammlung

nächsten Dienstag, den 4. Februar d. 3. nachm. 5 Uhr in die Wohnung des Unterzeichneten. H e r s f e l d , am 30. Januar 1919.

Der Vorsitzende. Feyerabend Superintendent.

Tagesordnung:

1. Vorlage der' Rechnung vom Jahre 1918 und Bestimmung von Rechnungsprüfern.

2. Neuwahl des Vorstandes.

3. Freie Anträge.

SirStiSe «MriDeu

Sonntag den 2. Februar.

Vormittags Ve10 Uhr: Herr

Pfarrer Woll

Vormittags 11 Uhr : Kinder­gottesdienst (Sonntagschule) Nachmittags 6 Uhr: Herr

Pfarrer Scheffer.

Die Kirche ist geheizt.

Petersberg.

Mittags 1 Uhr Gottesdienst.

U t hau«

Vormittags 9 Uhr Gottesdienst.

Kalkobes.

Mittags 1 Uhr Gottesdienst.

Mittwoch Abends 8 Uhr Gottesdienst in der Hospital­kapelle.

Kathol. Gottesdienst.

Sonntag: 7 Uhr hl. Messe. 8,a0 Ufor: Amt, Predigt, Christenlehre.

Va3 Uhr Andacht, Mütter- Verein.

Werktags: 7 Uhr hl. Messe.

Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend bei einem frem­den Geistlichen von 5 bis 8 Uhr.

Sonntag 6 Uhr.

Kollekte für die Frauen- Friedens-Kirche.

Gemeinschstl hl.Communion für den Mütier-Verein.

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