Hersfelder Tageblatt
' Hersfelder Kreisblatt
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r Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. ■ für oen nrers Hersfew Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Femsprecher Nr. 8. j
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Nr 6. (Erstes Blatt) Mittwoch, den 8. Januar 1919
Amtlicher Zeit
Hersfeld, den 3. Januar 1919.
Wahl zur Nationalversammlung.
Nachstehend wird gemäß § 30 der Wahlordnung vom 30. November 1918 die Abgrenzung der Stimm- bezirke in den Landgemeinden des Kreises, die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter und die Bestimmung des Wahlraumes bekannt gegeben. Die Wahl findet nach der Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahl zur Verfassung gebenden deutschen Nationalversammlung
Verzeichnis der Wahlbezirke zu der bevorstehende« Wahl ?ür verfassunggebende» deutsche« Nationalversammlung.
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Wahlort
Die mit dem Wahl orte z« einem Stimmbezirle bereinigte« Gemeinden PP.
Name des Wahlvorstehers
Name des Stellvertreters des Wahlvorstehers
Wahlraum
1
Allendorf
Bürgerm. Schmidt, das.
Schöffe Reicht, das.
Geschäftslokal
2
Allmershausen
Ritterg. Meisebach
Schade, das.
Schöffe Nieding, das.
-es Bürgerm.
3
Asbach
Baumhard, das.
Beigeordn. Val. Nuhn, das.
//
4
Aua
Bechstein, das.
Schöffe Herm.Burghardt das.
//
5
Ausbach
Mohr, das.
Schöffe Heinr. Hahn, das.
6
Beiershausen
Forsth. Falkenbach
Neuber, das.
Schöffe Val. Lenz, das.
7
Bengendorf
Forsth. Bengendorf
Sippel, das.
Schöffe Fr. Zinn, das.
w
8
Biedebach
Bätz, das.
Schöffe Gg. Haßenpflug, das.
//
9
Conrobe
Mohr, das.
Schöffe Heinr. Klee II, das. Schöffe van Gulick, das.
//
10
Ettra
Becker, das.
M
11
Friedewald
Brod, das.
Schöffe Wilh. Hoffmann, das.
//
12
Friedlos
Kaufmann das.
Beigeordn. Gg. Böttner das.
/f
13
Frielingen
Schwerer das.
Forstverw.Lichtenberg, das.
rr
14
15
(Aersdors
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Li^öUe S^oX—4*. v *» Im hnl
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Gershaufen
Faulhaver, üa|.
«woge EU»er das.
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16
Gethsemane
Heiderich, das.
Gtsbs. Heinr. Theune, das.
rr
17
Gittersdorf
Croll, das.
Schöffe Joh. Heß, das.
rr
18
Goßmannsrode
rr
Möhl, das.
Schöffe Justus Schenk, das.
rr
19
Harnroöe
//
Weitz, das.
Schöffe Gg. Führer, das.
rr
20
Hattenbach
Forsth. Hattenbach
//
Hofmann, das.
Schöffe Bock, Joh., das.
rr
21
Heddersdorf
rr
Grau, daf.
Schöffe Jakob Baupel, -as.
rr
22
Heenes
//
Heer, das.
Schöffe Joh. Schuster, das.
rr
23
Heimboldshaus.
Hermann, das.
Schöffe Daniel Lerch, das.
*
rr
24
Heringen
rr
Drücke, das.
Beig. Milller Jakob, das.
rr
25
Herfa
ForsthauS Herfa
rr
Schaub II, das.
Schöffe Wilh. Breöe, das.
rr
26
Hillartshausen
Hahn, das.
Schöffe Schönewolf il, das.
rr
27
Htlmes
Rosenstock, das.
Schöffe Joh. Lotz, das.
rr
28
Hilperhausen
Altmüller, das.
Schöffe Jak. Steinberg, das.
rr
29
Holzheim
Ellenberger, das.
Schöffe Joh. Schott, das.
rr
30
Kathus
Paul, das.
Schöffe Heinrich Lotz, -as.
rr
31
Kemmerode
Reimboldshausen
Hellwig, das.
Bgrmst.Bornemann, Reimboldsh
rr
32
Kerspenhausen
Roßbach
Rötzing, das.
Schöffe Adam Roos, das.
rr
33
Kirchheim
Heß, das.
Schöffe Valt. Schneider, das.
rr
34
Kleba
Baumgardt, -as.
Lehrer Paulus, das.
rr
35
Kleinensee
Brill, das.
Schöffe Heinrich Mans, das.
"
36
Kohlhausen
Domäne Eichhof m.
rr
Stuckhar-t, das.
Domänenpächt. Brückmann,
rr
37
Kruspis
Eichmühle
//
Lotz, das.
Eichhof
Schöffe Herm. Schäfer, das.
rr rr
38
Landershausen
Reinhardt, das.
Malkmes, das.
Schöffe Joh. Böcking, das.
rr
39
Lautenhausen
/?
Schöffe Adam Führer, das.
rr
40
Leimbach
rr
Schütrumpf, das.
Schöffe Val. Schütrumpf das.
rr
41
Lengers
Nagel, das.
Schöffe Richard Wenk, das.
rr
42
Malkomes
Schenkst, Dinkelr.
Wenzel, das.
Bgmst.Schneider, Schenksolz
v
43
Meckbach
Fey II, das.
Beigeordn. J.MöllerVll, das.
rr
44
Mecklar
Jfflanb, das.
Schöffe Christ. Claus, das.
rr
45
Mengshausen
Wegfahrt, das.
Schöffe Philipp Schäfer, das.
rr
46
Motzfeld
rr
Scheerm, das.
Schuchar-^ das.
Schöffe Joh. Rüger I, das.
rr
47
Niederaula
Beigeordn. Pilgrimm, das.
rr
48
Niederjossa
Bernhardt, das.
Schöffe Karl Vaupel, das.
rr
49
Obergeis
Bechtel, das.
Schöffe Jakob Hartwig, das.
rr
50
Oberhaun
Hoßfeld, das.
Schöffe AndreasBraun, das.
rr
51
Oberlengsfeld
Sippel, das.
Schöffe Konrad Klee, das.
rr
52
Philippsthal
Waschinsky, das.
Beigeordn. O. Wiegand, das.
fr
53
Ransbach
Forsthaus Stöcktg
Scheer, das.
Schöffe Jak. Burghard, das.
rr
54
Reckerode
Forsth. Mönches
Klotzbach, das.
Schöffe Peter Schüler, das.
rr
55
Reilos
Lehn, das.
Schöffe Lenz Joh., 3. das.
rr
56
Rohrbach
Hildebrand, das.
Schöffe Adam Krapf, das.
rr
57
Röhrigshof
Schulz, das.
Schöffe Adani Wiegand das.
58
Rotensee
Hebig, das.
Schöffe Joh. Reinmöller das.
59
Rotterterode
Nuhn, das.
Schöffe Wilh. Wenzel, das.
,/
60
Schenklengsfeld
Lampertsfeld
Rüger, das.
Schöffe Jakob Plaut i. das.
Gastw. Geheb
61
Sieglos
Loch, das.
Schöffe Ad. Rübenstahl, das.
Geschaftslokai
62
Solms
Hof Engelbach Wilhelmshof,Ober-
Kalbfleisch, das.
Schöffe Ludwig Eydt das.
-es Bürgerm.
63
Sorga
Heinz ii, das.
Domänenpächter C. Esch°
rr
64
StärkloS
rode, Petersberg, Forsthaus Sorga
Wttzel, das.
struth, Wilhelmshof *
Schöffe Val. Biefel das.
ff rr rr
65
66
Tann Untergeis
//
Brand, das. Croll, das.
Schöffe Aug. Niemeyer das.
Schöffe Johs. Wiegand, das.
rr
rr
76
Unterhaun
BingarteS
Großcurth, das.
Schöffe Peter Jakob, das.
rr
86
96
Unterneuro-e Unterweisend.
//
Malkomes, das.
Rüger, das.
Schöffe Conr. Pfromm, -as.
SchöffeGutsbef.Ad.Reinhardt,das
rr
rr
07
Wehrshausen
Rüger, das.
Schöffe Carl Fischer, das.
rr
17
Widdershausen
Schäfer, -as.
Beig. Conr. Trieschmann VIII, das.
rr
27
Willingshain
Dippel, das.
Schöffe Jakob Knott, das.
rr
37
Wippershain
Schneider, das.
Schöffe Konrad Trinter, das.
rr
47
Wölfershausen
Mohr, das.
SchöffeHerm.Volkenand -as.
- rr
17
Wüstfeld
FotsthauSWüstfeld
Hahn, das.
Schöffe Justus Göbel, das.
V
vom 19. Dezember '1918 am 19. Januar 1919 statt. Die Wahlhandlung beginnt um 9 Uhr vormittags und endet um 8 Uhr abends (§ 31 bezw. 39 der Wahlordnung).
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, die Abgrenzung des Stimmbezirks für ihre Gemeinde oder Gutsbezirk, die Namen des zuständigen Wahlvorstehers und eines Stellvertreters, den Wahlort und Wahlraum, sowie Tag und Stunde der Wahl am 8. Januar ortsüblich bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist am 12. Januar 1919 zu wieder-
holen.
Tgb. No. I. 77.
Der Landrat. von Grunelius.
Mehse«cheuvolize».iche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff des BiehseuchengcsetzeS vom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) mit Ermächti- gung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
Aus dem Gutsbezir^ Wilhelmshof und den Ge- meinden Sorga, Petersberg, Kathus und dem Gutsbezirk Oberrode wird ein Sperrbezirk gebildet. An den Haupteingängen des Sperrbezirks sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Maul- und Klauenseuche — Sperrbezirk — Einfuhr und Durchtretben von Klauenvieh sowie Durchfahren mit Wiederkäuergespannen verboten" leicht sichtbar an- zubringen.
A. Vorschriften für Seuchengehöfte.
Ueber alle Ställe, in denen Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.
An den Haupteingängen der Seuchengehöfte und an den Eingängen der Ställe, wo sich seuchenkrankes oder der Seuche verdächtiges Klauenvieh befindet, sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Maul- und Klauenseuche" leicht sichtbar anzubrtngen-
§ 3.
Dte Stallgänge -er verseuchten Ställe -es Gehöfts, die Plätze vor den Türen dieser Ställe und vor den Eingängen -es Gehöfts, die Wege an den Ställen und in den zugehörigen Hofräumen sowie die etwaigen Abläufe aus -er Dungstätte oder dem Jauchenbehälter sind täglich mindestens einmal mit dünner Kalkmilch zu übergießen. Bei Frostwetter kann an Stelle -es Uebergiesens mit Kalkmilch Be. streuen mit gepulvertem, frisch gelöschtem Kalk erfolgen.
§ 4.
Die Verwendv"^ der aus dem Hose befindlichen ^ictufc uuv j^uU*^^ wM^uiu ^LerHslb HrS rteL Gehöfts ist, soweit diese Tiere in gesperrten Ställen untergebracht sind, nur unter -er Bedingung gestattet, daß ihre Hufe vor dem Verlassen des Gehöfts desinfiziert werden.
§ 5.
Das Geflügel ist so zu verwahren, daß es das 'Gehöft nicht verlassen kann. Für Tauben gilt dies insoweit, als die örtlichen Verhältnisse die Verwahrung gestatten.
Das Weggehen von Mttch und Molkereirückständen tstnur nach vorheriger Abkochung oder einer ausreichen, den Erhitzung zulässig. Als solche gilt
a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Aufkochen.
b) Erhitznng durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömmenden Wasserdampf bis auf 850
c) Ächitzung im Wasserbade auf 850 für die Dauer einer Minute.
8 7.
Der Dünger darf aus den verseuchten Ställen nur gemäß den von der Polizeibehörde zu erlassenden Anordnungen entfernt werden.
Die Abfuhr von Dünger und Jauche vomKlauen- vieh aus dem verseuchten Gehöfte ist nur mit Ge- nhemigung des Landrats zulässig.
§ 8.
Futter- und Streuvorräte dürfen für die Dauer der Seuche nur mit Erlaubnis -es LanöratS und nur insoweit ausgeführt weröen, als sie nach öem Orte ihrer Lagerung und -er Art -es Transportes Träger -es Ansteckungsstoffes nicht sein können.
Gerätschaften, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände müssen, soweit sie mit den kranken oder ver. dächtigen Tieren oder deren Abgänge in Berührung gekommen sind, gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie aus dem Gehöfte herausgebracht werden.
Milchtransportgefäße sind nach ihrer Entleerung zu reinigen und zu desinfizieren.
Wolle darf nur in festen Säcken verpackt aus dem Gehöft ausgeführt werden.
§ 10. ' ।
Von gefallenen seuchenkranken oder der Seuche verdächtigten Tieren sind die verendeten Teile einschließlich der Unterfüße samt Haut bis zum Fessel- gelenk des Schlundes, Mageus und Darmkanals samt Inhalt sowie -es Kopfes und der Zunge unschädlich zu beseitigen.
Häute und Hörner dürfen erst nach Desinfektion entfernt werden und sind bis zur Vornahme -er Desinfektion unter Verschluß zu halten.
§ 11.
Die gesperrten Ställe dürfen abgesehen von Not- fällen nur vom Besitzer der Tiere oder der Ställe, dessen Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege betrauten Personen und Tierärzten betreten werden. , ,
Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt haben, dürfen erst nach vorschriftsmäßiger Desinfektion das Gehöft verlassen.
Fortsetzung auf 6er. 4. Seite.