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Hersfelder Tageblatt

' Hersfelder Kreisblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- : AmElrlHD ÄlN^tttbD : Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im zogen 2.52Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ; ... . f : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

r Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. für oen nrers Hersfew Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Femsprecher Nr. 8. j

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Nr 6. (Erstes Blatt) Mittwoch, den 8. Januar 1919

Amtlicher Zeit

Hersfeld, den 3. Januar 1919.

Wahl zur Nationalversammlung.

Nachstehend wird gemäß § 30 der Wahlordnung vom 30. November 1918 die Abgrenzung der Stimm- bezirke in den Landgemeinden des Kreises, die Er­nennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter und die Bestimmung des Wahlraumes bekannt ge­geben. Die Wahl findet nach der Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahl zur Verfassung gebenden deutschen Nationalversammlung

Verzeichnis der Wahlbezirke zu der bevorstehende« Wahl ?ür verfassunggebende» deutsche« Nationalversammlung.

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Wahlort

Die mit dem Wahl orte z« einem Stimmbezirle ber­einigte« Gemeinden PP.

Name des Wahlvorstehers

Name des Stellver­treters des Wahlvorstehers

Wahlraum

1

Allendorf

Bürgerm. Schmidt, das.

Schöffe Reicht, das.

Geschäftslokal

2

Allmershausen

Ritterg. Meisebach

Schade, das.

Schöffe Nieding, das.

-es Bürgerm.

3

Asbach

Baumhard, das.

Beigeordn. Val. Nuhn, das.

//

4

Aua

Bechstein, das.

Schöffe Herm.Burghardt das.

//

5

Ausbach

Mohr, das.

Schöffe Heinr. Hahn, das.

6

Beiershausen

Forsth. Falkenbach

Neuber, das.

Schöffe Val. Lenz, das.

7

Bengendorf

Forsth. Bengendorf

Sippel, das.

Schöffe Fr. Zinn, das.

w

8

Biedebach

Bätz, das.

Schöffe Gg. Haßenpflug, das.

//

9

Conrobe

Mohr, das.

Schöffe Heinr. Klee II, das. Schöffe van Gulick, das.

//

10

Ettra

Becker, das.

M

11

Friedewald

Brod, das.

Schöffe Wilh. Hoffmann, das.

//

12

Friedlos

Kaufmann das.

Beigeordn. Gg. Böttner das.

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13

Frielingen

Schwerer das.

Forstverw.Lichtenberg, das.

rr

14

15

(Aersdors

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Li^öUe S^oX4*. v *» Im hnl

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Gershaufen

Faulhaver, üa|.

«woge EU»er das.

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16

Gethsemane

Heiderich, das.

Gtsbs. Heinr. Theune, das.

rr

17

Gittersdorf

Croll, das.

Schöffe Joh. Heß, das.

rr

18

Goßmannsrode

rr

Möhl, das.

Schöffe Justus Schenk, das.

rr

19

Harnroöe

//

Weitz, das.

Schöffe Gg. Führer, das.

rr

20

Hattenbach

Forsth. Hattenbach

//

Hofmann, das.

Schöffe Bock, Joh., das.

rr

21

Heddersdorf

rr

Grau, daf.

Schöffe Jakob Baupel, -as.

rr

22

Heenes

//

Heer, das.

Schöffe Joh. Schuster, das.

rr

23

Heimboldshaus.

Hermann, das.

Schöffe Daniel Lerch, das.

*

rr

24

Heringen

rr

Drücke, das.

Beig. Milller Jakob, das.

rr

25

Herfa

ForsthauS Herfa

rr

Schaub II, das.

Schöffe Wilh. Breöe, das.

rr

26

Hillartshausen

Hahn, das.

Schöffe Schönewolf il, das.

rr

27

Htlmes

Rosenstock, das.

Schöffe Joh. Lotz, das.

rr

28

Hilperhausen

Altmüller, das.

Schöffe Jak. Steinberg, das.

rr

29

Holzheim

Ellenberger, das.

Schöffe Joh. Schott, das.

rr

30

Kathus

Paul, das.

Schöffe Heinrich Lotz, -as.

rr

31

Kemmerode

Reimboldshausen

Hellwig, das.

Bgrmst.Bornemann, Reimboldsh

rr

32

Kerspenhausen

Roßbach

Rötzing, das.

Schöffe Adam Roos, das.

rr

33

Kirchheim

Heß, das.

Schöffe Valt. Schneider, das.

rr

34

Kleba

Baumgardt, -as.

Lehrer Paulus, das.

rr

35

Kleinensee

Brill, das.

Schöffe Heinrich Mans, das.

"

36

Kohlhausen

Domäne Eichhof m.

rr

Stuckhar-t, das.

Domänenpächt. Brückmann,

rr

37

Kruspis

Eichmühle

//

Lotz, das.

Eichhof

Schöffe Herm. Schäfer, das.

rr rr

38

Landershausen

Reinhardt, das.

Malkmes, das.

Schöffe Joh. Böcking, das.

rr

39

Lautenhausen

/?

Schöffe Adam Führer, das.

rr

40

Leimbach

rr

Schütrumpf, das.

Schöffe Val. Schütrumpf das.

rr

41

Lengers

Nagel, das.

Schöffe Richard Wenk, das.

rr

42

Malkomes

Schenkst, Dinkelr.

Wenzel, das.

Bgmst.Schneider, Schenksolz

v

43

Meckbach

Fey II, das.

Beigeordn. J.MöllerVll, das.

rr

44

Mecklar

Jfflanb, das.

Schöffe Christ. Claus, das.

rr

45

Mengshausen

Wegfahrt, das.

Schöffe Philipp Schäfer, das.

rr

46

Motzfeld

rr

Scheerm, das.

Schuchar-^ das.

Schöffe Joh. Rüger I, das.

rr

47

Niederaula

Beigeordn. Pilgrimm, das.

rr

48

Niederjossa

Bernhardt, das.

Schöffe Karl Vaupel, das.

rr

49

Obergeis

Bechtel, das.

Schöffe Jakob Hartwig, das.

rr

50

Oberhaun

Hoßfeld, das.

Schöffe AndreasBraun, das.

rr

51

Oberlengsfeld

Sippel, das.

Schöffe Konrad Klee, das.

rr

52

Philippsthal

Waschinsky, das.

Beigeordn. O. Wiegand, das.

fr

53

Ransbach

Forsthaus Stöcktg

Scheer, das.

Schöffe Jak. Burghard, das.

rr

54

Reckerode

Forsth. Mönches

Klotzbach, das.

Schöffe Peter Schüler, das.

rr

55

Reilos

Lehn, das.

Schöffe Lenz Joh., 3. das.

rr

56

Rohrbach

Hildebrand, das.

Schöffe Adam Krapf, das.

rr

57

Röhrigshof

Schulz, das.

Schöffe Adani Wiegand das.

58

Rotensee

Hebig, das.

Schöffe Joh. Reinmöller das.

59

Rotterterode

Nuhn, das.

Schöffe Wilh. Wenzel, das.

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60

Schenklengsfeld

Lampertsfeld

Rüger, das.

Schöffe Jakob Plaut i. das.

Gastw. Geheb

61

Sieglos

Loch, das.

Schöffe Ad. Rübenstahl, das.

Geschaftslokai

62

Solms

Hof Engelbach Wilhelmshof,Ober-

Kalbfleisch, das.

Schöffe Ludwig Eydt das.

-es Bürgerm.

63

Sorga

Heinz ii, das.

Domänenpächter C. Esch°

rr

64

StärkloS

rode, Petersberg, Forsthaus Sorga

Wttzel, das.

struth, Wilhelmshof *

Schöffe Val. Biefel das.

ff rr rr

65

66

Tann Untergeis

//

Brand, das. Croll, das.

Schöffe Aug. Niemeyer das.

Schöffe Johs. Wiegand, das.

rr

rr

76

Unterhaun

BingarteS

Großcurth, das.

Schöffe Peter Jakob, das.

rr

86

96

Unterneuro-e Unterweisend.

//

Malkomes, das.

Rüger, das.

Schöffe Conr. Pfromm, -as.

SchöffeGutsbef.Ad.Reinhardt,das

rr

rr

07

Wehrshausen

Rüger, das.

Schöffe Carl Fischer, das.

rr

17

Widdershausen

Schäfer, -as.

Beig. Conr. Trieschmann VIII, das.

rr

27

Willingshain

Dippel, das.

Schöffe Jakob Knott, das.

rr

37

Wippershain

Schneider, das.

Schöffe Konrad Trinter, das.

rr

47

Wölfershausen

Mohr, das.

SchöffeHerm.Volkenand -as.

- rr

17

Wüstfeld

FotsthauSWüstfeld

Hahn, das.

Schöffe Justus Göbel, das.

V

vom 19. Dezember '1918 am 19. Januar 1919 statt. Die Wahlhandlung beginnt um 9 Uhr vormittags und endet um 8 Uhr abends (§ 31 bezw. 39 der Wahl­ordnung).

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, die Abgrenzung des Stimmbezirks für ihre Gemeinde oder Gutsbezirk, die Namen des zuständigen Wahlvorstehers und eines Stellvertreters, den Wahlort und Wahlraum, sowie Tag und Stunde der Wahl am 8. Januar ortsüblich bekannt zu geben. Die Bekanntgabe ist am 12. Januar 1919 zu wieder-

holen.

Tgb. No. I. 77.

Der Landrat. von Grunelius.

Mehse«cheuvolize».iche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff des BiehseuchengcsetzeS vom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) mit Ermächti- gung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:

Aus dem Gutsbezir^ Wilhelmshof und den Ge- meinden Sorga, Petersberg, Kathus und dem Guts­bezirk Oberrode wird ein Sperrbezirk gebildet. An den Haupteingängen des Sperrbezirks sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren AufschriftMaul- und Klauenseuche Sperrbezirk Einfuhr und Durchtretben von Klauenvieh sowie Durchfahren mit Wiederkäuergespannen verboten" leicht sichtbar an- zubringen.

A. Vorschriften für Seuchengehöfte.

Ueber alle Ställe, in denen Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.

An den Haupteingängen der Seuchengehöfte und an den Eingängen der Ställe, wo sich seuchenkrankes oder der Seuche verdächtiges Klauenvieh befindet, sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift Maul- und Klauenseuche" leicht sichtbar anzubrtngen-

§ 3.

Dte Stallgänge -er verseuchten Ställe -es Ge­höfts, die Plätze vor den Türen dieser Ställe und vor den Eingängen -es Gehöfts, die Wege an den Ställen und in den zugehörigen Hofräumen sowie die etwaigen Abläufe aus -er Dungstätte oder dem Jauchenbehälter sind täglich mindestens einmal mit dünner Kalkmilch zu übergießen. Bei Frostwetter kann an Stelle -es Uebergiesens mit Kalkmilch Be. streuen mit gepulvertem, frisch gelöschtem Kalk er­folgen.

§ 4.

Die Verwendv"^ der aus dem Hose befindlichen ^ictufc uuv j^uU*^^ wM^uiu ^LerHslb HrS rteL Gehöfts ist, soweit diese Tiere in gesperrten Ställen untergebracht sind, nur unter -er Bedingung gestattet, daß ihre Hufe vor dem Verlassen des Gehöfts des­infiziert werden.

§ 5.

Das Geflügel ist so zu verwahren, daß es das 'Gehöft nicht verlassen kann. Für Tauben gilt dies insoweit, als die örtlichen Verhältnisse die Verwahr­ung gestatten.

Das Weggehen von Mttch und Molkereirückständen tstnur nach vorheriger Abkochung oder einer ausreichen, den Erhitzung zulässig. Als solche gilt

a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wieder­holten Aufkochen.

b) Erhitznng durch unmittelbar oder mittelbar ein­wirkenden strömmenden Wasserdampf bis auf 850

c) Ächitzung im Wasserbade auf 850 für die Dauer einer Minute.

8 7.

Der Dünger darf aus den verseuchten Ställen nur gemäß den von der Polizeibehörde zu erlassenden Anordnungen entfernt werden.

Die Abfuhr von Dünger und Jauche vomKlauen- vieh aus dem verseuchten Gehöfte ist nur mit Ge- nhemigung des Landrats zulässig.

§ 8.

Futter- und Streuvorräte dürfen für die Dauer der Seuche nur mit Erlaubnis -es LanöratS und nur insoweit ausgeführt weröen, als sie nach öem Orte ihrer Lagerung und -er Art -es Transportes Träger -es Ansteckungsstoffes nicht sein können.

Gerätschaften, Fahrzeuge und sonstige Gegen­stände müssen, soweit sie mit den kranken oder ver. dächtigen Tieren oder deren Abgänge in Berührung gekommen sind, gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie aus dem Gehöfte herausgebracht werden.

Milchtransportgefäße sind nach ihrer Entleerung zu reinigen und zu desinfizieren.

Wolle darf nur in festen Säcken verpackt aus dem Gehöft ausgeführt werden.

§ 10. '

Von gefallenen seuchenkranken oder der Seuche verdächtigten Tieren sind die verendeten Teile ein­schließlich der Unterfüße samt Haut bis zum Fessel- gelenk des Schlundes, Mageus und Darmkanals samt Inhalt sowie -es Kopfes und der Zunge unschädlich zu beseitigen.

Häute und Hörner dürfen erst nach Desinfektion entfernt werden und sind bis zur Vornahme -er Desinfektion unter Verschluß zu halten.

§ 11.

Die gesperrten Ställe dürfen abgesehen von Not- fällen nur vom Besitzer der Tiere oder der Ställe, dessen Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege betrauten Personen und Tierärzten betreten werden. , ,

Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt haben, dürfen erst nach vorschriftsmäßiger Desinfektion das Gehöft verlassen.

Fortsetzung auf 6er. 4. Seite.