Hersfelver Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ;
zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. ■ .
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Nr 5
Dienstag, den 7. Januar
1919
Amtlicher Zeit
Hersfeld, den 28. Dezember 1918.
Nach Anhörung der Preisprüfungsstelle wird der Höchstpreis für Ziegenfleisch für den Kreis Hersfeld auf 3 Mark festgesetzt.
Der festgesetzte Preis ist Höchstpreis im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (R. G. Bl. S. 516.) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 23. September 1915 PJL G. Bl. S. 603).
Die Uebertretung des Höchstpreisgesetzes wird bestraft für Käufer und Verkäufer mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses J. A. No. 11752. v on Grunelius.
Hersfeld, den 31. Dezember 1918.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, sowie die Polizeiverwaltung in Hersfeld.
Betrifft: Anträge auf Ausstellung von Taatkarten für
Sommersaatgetreide.
Anträge auf Ausstellung vost Saatkarten für Sommerroggen und Weizen, Hafer und Sommergerste können nunmehr nach dem vorgeschriebenen Formular gestellt werden. Die Formulare sind bet ihnen vorrätig zu halten. Formulare gehen ihnen noch zu. Alle Anträge sind sorgfältig zu prüfen, besonders wollen sie darauf achten, daß nicht mehr Saatgut beantragt wird, als die festgesetzte Höchstsätze. Die Höchstsätze sind folgende: Sommerroggen 80 Pfd. pro Morgen, Sommerweizen 93,5 Pfd. pro Morgen, Sommergerste 80 Pfd. pro. Morgen, Hafer 75 Pfd. vro Morgen. Auf jedem Saatkartenformutar darf nur eine Fruchtart angeiorovrr wcivch. w» Saatguthändler für Sommersaatgetretde sind bis jetzt zugelassen: 1. Firma S. Weil in Schenklengsfeld, 2. Geschäftsstelle von Hessenland in Hersfeld, 3. Firma A. Löwenberg in Hersfeld, und 4. Landwirt Otto Schimmelpfeng in Hersfeld. Die notwendigen Saatgutmengen können nur von den vorgenannten und noch zuzulassenden Händlern bezogen werden. Ich ersuche, vorstehendes alsbald wiederholt ortsüblich bekannt machen zu lassen. Die Anträge sind mir gesammelt bis zum 20. Januar 1919 einzureichen.
Tab. Nr. K. G. 4866. Der Landrat.
I. B.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 21. Dezember 1918.
Verlauf nicht anerkannter Zaathiilsensröchte.
Nach der Verfügung der Reichsgetreidestelle vom
2. Oktober d. Js. dürfen Hülsenfrüchte aller Art (Erbsen, Bohnen, Linsen, Lupinen, Saatwicken, sowie Gemenge, in dem sich Hülsenfrüchte befinden), die ohne anerkannt zu sein, zu Saatzwecken veräußert werden sollen, grundsätzlich nur an die Reichsgetreidestelle bezw. deren Sammellager abgeliefert werden. Für den Kreis Hersfeld ist folgende Sammelstelle zuständig: Lagerhausverwaltung der Landwirtschaftlichen An- u. Verkaufsgesellschaft,, Hefsenland" in Altmorichen.
Die Reichsgetreidestelle übernimmt nur Mengen über 5 Doppelzentner.
Um den unmittelbaren Absatz von Saathülsenfrüchte an Landwirte zu ermöglichen hat die Reichsgetreidestelle folgende Ausnahme von dieser Absatzpflicht zugelassen:
Die Kommunalverbünde können den Saatgutverkehr von Landwirt zu Landwirt gestatten, wenn Käufer und Verkäufer in ihrem Bezirk wohnen, oder wenn das Saatgut nach einem angrenzenden Kommu- nalverbande ausgeführt werden soll. Die Genehmigung zu einem derartigen Saatgutverkehr darf jedoch nur dann erteilt werden, wenn der Erzeuger in feinem Antrag sofort den Käufer angibt und zur sofortigen Lieferung des Saatgutes in der Lage ist. Soll das Saatgut bei der Veräußerung von Landwirt zu Landwirt einem nicht angrenzenden Kommunalverband zu- geführt werden, so bedarf es einer besonderen Genehmigung der Reichsgetreidestelle. Die Anträge werden nur auf Genehmigung rechnen können, wenn der Käufer, bezw. die Käufer genau angegeben sind.
Nicht anerkannte Hülsenfrüchte dürfen ferner nur dann als Saatgut verkauft werden, wenn sie von der zuständigen Saatstelle (Landwirtschaftskammer) geprüft nnö als zu Saatzwecken geeignet erklärt worden ist. Landwirte, welche nicht anerkannte Hutzen- früchte als Saatgut verkaufen wollen, werden deshalb hiermit aufgefordert, einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer der durchschnittlichen Beschanen- heit des Saatgutes entsprechenden Proben von 2 - kg. Gewicht an die Landwirtschaftliche Versuchsstation in Harleshausen, Landkreis Cassel, einzureichen. In dem Antrag ist anzugeben, welche Saatgutmenge zur Ver
fügung steht und ob das Saatgut unmitelbar an Landwirte verkauft, oder an das Sammellager der Reichsgetreidestelle abgeliefert werden soll. Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrages ist eine Gebühr von 10—M. an die Hauptkasse der Landwirtschaftskammer in Cassel, Weisenburgstr. 12, einzusende n. Auf dem Postabschnttt, bezw. der Zählkarte ist zu bemerken, daß die Gebühr für die Untersuchung von Saathttlienfrüchten bestimmt ist. Bei Ablieferungen an die Sammellager der Reichsgetreidestelle kann die Probe auch erst nach der Einlagerung in die Sammelstelle von den Sammel- stelleninhaber entnommen werden. Der Saatguterzeuger braucht in diesem Falle bei Ablieferung nur zu bemerken, daß die Hülsenfrüchte als Handelssaatgut Verwendung finden sollen. Die Kosten der Untersuchung sind auch in diesem Falle von dem Saatguterzeuger zu tragen.
Tgb. No. K. G. 5112. Der Landrat.
von Grunelius.
ferner ist für eine Vertreterin der Casseler Frauen welt ein aussichtsvoller Platz vorgesehen.
):( Hersfeld, 7. Januar. Infolge Ausbleiben» unseres Zeitungsdruckpapiers sind wir gezwungen in dem heute vorliegenden beschränkten Format zu erscheinen. Wir bitten den Mangel an Lesestoff zu entschuldigen und hoffen, daß dieser Uebelstand recht bald wieder behoben werden kaun.
):( Hersfeld, 7. Januar. Der Vorstand vom „Roten Kreuz-Verein" wendet sich im Anzeigenteil der heutigen Nr. mit der Bitte an die Mitglieder der Hersfelder Volksspende, die bisher geleisteten Beiträge auch fernerhin zu zahlen, da die Fürsorgetätigkeit, besonders die Verwunsetenpflege, auch noch ferner ausgeübt werden muß.
Hersfeld, den 4. Januar 1919.
In dem Gutsbezirk Wilhelmshof ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.
Tgb. No. I. 100. Der Landrat
' I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Gestohlene
und unrechtmäßig erworbene
Belileldungssiucke der Heeresverwaltung schänden den Träger u. den deutschen Hamen. ttetchsvennerlnnnseg, Bwjn Ute,
Priednchsttüüc ex».
.... ......................... ......—
Bus der Heimat.
* Seitens'der Entente wird damit gedroht, daß das Reich für das Abhandenkommen und die Verschleuderung von Heeresgut haftbar gemacht werden wird. Die feindliche Presse versteigt sich sogar zu der Behauptung, daß die Regierung absichtlich große Heeresläger von Waffen und Munition und sonstigem Heeresgut aller Art der Plünderung überliefert hätte. Dem muß mit aller Entschiedenheit durch die Tat entgegengetreten werden, und deshalb verlangt auch heute wieder das Reichsverwertungsamt die sofortige Ablieferung von Heeresgut bei freu zuständigen Behörden, um dadurch den Frieden zu beschleunigen.
* (Zunahme u d er Ehescheidungen.) Nach der Stat. Korr. hat die Zahl der Ehescheidungen in Preußen 1917 wieder um ein Sechstel gegen das Vorjahr zugenommen. Als Scheidungsgrund wird in erster Lienie eheliche Untreue genannt, wobei die Zahl der Fälle, in denen die Frau als schuldiger Teil erklärt wird, gegen die Friedenszeit stark gestiegen ist.
* Die demokratische Wahlliste für unseren Wahlkreis ist nunmehr in einer Delegiertentagnng in Wetzlar festgestellt worden. Es ist der Casseler Parteigruppe gelungen, ihren Kandidaturen einen verhältnismäßig günstigen Platz zu sichern. So wurde Oberbürgermeister Koch-Casiel auf der Liste für die Nationalversammlung an zweiter Stelle nominiert, ihm geht Bürgermeister Luppe- Frankfurt voraus. An dritter Stelle folgt Profepor Dr. Schücktng-Marburg, der bekannte Verfechter des Völkerbundes. Für die vierte Stelle wird von Frankfurt aus eine Dame benannt werden, es kommen FrI. Dr. Baum-Hamburg oder Frl. Dr. «-chulz» Frankfurt in Betracht. An fünfter Stelle der . Ute steht Landwirt Trieschmann-OberelleNbach, ebenfalls ein Casseler Kandidat. Es folgen als sechster Rektor Breitenstein-Wiesbaden, als siebenter Arbeiterjekretar Balzer-Frankfurt und als achter Fabrikant Kreuter- Hanau. An neunter Stelle kommt wieder ein Lancier Kandidat, Mauermeister Christoph Müller-Casiel: es folgen an zehnter und elfter Stelle Frl. Oberlehrerin Kappes-Marburg und Oberpostsekretar Bechstedt- Frankfurt und an zwölfter Stelle Herr ^'i^rer Stein-Cassel, der als Kanzlerredner und öffentlicher Redner wohlbegründeten Ruf genießt. An dreizehnter, vierzehnter und fünfzehnter Stelle nennt öle Liste die Kandidaten Kaufmann Ztgenmener-Jdsteln, Land- und Gastwirt Schufter-Cubach bei Weilburg und Sanitätsrat Dr. Winkhaus-Wildungen. — Auf der Wetzlarer Tagung ist weiterhin über die Kandl- -aturen für die preußische Verfassunggebende beraten worden. Man ist übereingekommen, daß Herr Lehrer Kimpel-Cassel an zweiter Stelle aufgestellt wird,
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Offene Stellen (männliche):
1 Schweizer, 2 Pflasterer, 3 Gärtner, 1 Gatter- fäger, 8 Schuhmacher, 3 landw. Knechte, 1 Fuhrmann, 2 Müller, 1 Uhrmacher, 1 Sattlerlehrling, 1 Weißbinderlehrling, 1 Friseurlehrling, 1 Klempner u. Installateur, 2 Klempnerlehrlinge, 2 Schmiedelehrlinge, 2 Schlosserlehrlinge, 1 kaufmännischer Lehrling nach auswärts, 1 Schneiderlehrling, 1 Schreinerlehrling.
(,verbliche):
15 Dienstmädchen vom Lande, 2 Mädchen für Küche und Haus, 1 Schneiderin, 1 Stenotypistin.
Arbeitssuchende (männliche):
1 landw. Volontär, 7 Kaufleute, 2 Buchhalter, 5 Büro-
i Mol?ereiael"Ns, 3 Bäcker, 2 Maschinenarbeit^, 1 MechMMtz'. ttWW«Wi«. * «-^wü^? stallateurlehrling, 1 Bauführer, 1 Kellner, 1 Handlungsgehilfe, 1 Hilfsschreiber, 1 Krankenpfleger, 1 Heilgehilfe, 2 Kriegsbeschädigte als Boten, 1 Kriegsbeschädigter für sitzende Beschäftigung, 1 Sattler und Tapezierer, 3 Weber, l Maurer, 1 Dachdecker, 1 Kutscher, 3 jugendliche Arbeiter.
(weibliche):
6 Verkäuferinnen, 1 Kindermädchen, 2 Weberinnen, 3 Arbeiterinnen, 1 Hilfsschreiberin, 2 Stenotypistinnen, 1 Wäscherin, 3 Aufwärterinnen.
Hersfeld, den 6. Januar 1919.
Stödt. Arbeitsamt.
An die verehrlichen Mitglieder der Hersfelder Bollsspende.
Die soziale Fürsorgetätigkeit, insbesondere die Verwundetenpflege usw. muß, wie die Erfahrungen der letzten Monate gelehrt haben, im Interesse unserer verwundeten und sonst gesundheitlich geschädigten Krieger vorläufig noch weiter ausgeübt werden. Die Mittel hierzu können nur durch die Mitgliederbeiträge aufgebracht werden. Es ergeht deshalb an alle Mitglieder nochmals die herzliche Bitte, die Volksspende weiter zu unterstützen und die bisherigen Beiträge zu zahlen.
Sobald es möglich sein wird, die Volksspende zu schließen, wird dies öffentlich bekannt gegeben.
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vom „Rote Kreuz-Verein."
Am 8.. 8.» 10., 11. Januar finden in Hersfeld Marktplatz) PskckmjtchmMil statt. Beginn 10 Uhr vorm.
Halfter sind mitzubringen.
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Trauerkarten iefert schnel'stens _ , . D Funks
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