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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei I Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j EIBBIIBMBMBOIIIOIIBBIIIHSIBIt? 38DaBBESasaflBaBBBI8l!BSVMDBBaaaBQKSBB8Da9!9t!ßSBa8BS9C3

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

: Der Anzeigenpreis beträgt f die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im | amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

«r. 294

Montag, den 16, Dezember

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld/ SeK 9. Dezember 1918.

In dem Jnvalidenheim der Landesversicherungs­anstalt Hessen-Nassau in Hofgeismar sind zur Zeit einige Plätze frei.

Ich 'ersuche Sie Herren Ortsvorstände des Kreises den Invaliden- und Altersrentenempfängern hiervon Kenntnis zu geben mit der Aufforderung, daß die­jenigen Rentenempfänger, welche in dem Jnvaliden­heim ausgenommen zu werden wünschen, diesbezügliche Anträge : alsbald bei der Landesversicherungsanstalt in Cassel oder bei dem Versicherungsamt hier e.in- reichen müssen.

Die Aufnahme ist von dem Verzicht auf die Invaliden- oder Altersrente abhängig. Es können nur solche männliche Rentenempfänger ausgenommen werden, welche verträglich, nüchtern, arbeitswillig und im Stande sind, leichtere. Arbeiten, insbesondere Garten- und Feldarbeiten, zu verrichten. Auch dürfen sie nicht an tuberkulösen, Krebs- oder schweren Herz­krankheiten leiden.

Das Bersicherungsamt.

Der Vorsitzende

I. V. No. 2372. J. V.:

Funke, Kreissekretär.

und Strickwaren vom 10. Juni/23. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) wird folgendes bestimmt

§ 1. . M

Die Bestimmungen in § 9a der Bundesratsver- ordnung vom 10. Juni/23. Dezember 1916 finden keine Anwendung mehr auf

getragene Uniformen.

§ 2.

Alle von der Reichsbekleidungsstelle erlassenen Bestimmungen über getragene Uniformen treten außer Kraft.

§ 3.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 4. Dezember 1918 in Kraft.

Auf noch nicht eingelöste Abgabebescheinigungen für getragene Uniformen dürfen Bezugsscheine noch er­teilt werden.

Die Kommunalverbände haben die Wahl, ob sie die bis zum Inkrafttreten der Bekanntmachung von ihnen erworbenen, aber noch nicht an das zuständige Uniformen-SammellagerderReichSbekleidungsstelle ab­gelieferten getragenen Uniformen nach den bisher gültigen Bestimmungen dahin abliefern oder für sich verwerten wollen.

Berlin, den 2. Dezembe 1918.

R ühsbekleidungsstelle

J. V.: Dr. T e m p e r.

Hersfelö, den 7. Dezember 1918.

Nach Mitteilung der Kriegsamtstelle in Cassel lagern im hiesigen Korpsbezirk versandbereit etwa 5000 cbm Schnittmaterial, welches für den unmittel­baren Heeresbedarf auf den verschiedensten Säge­werken zum Einschnitt gelangte. In Anbetracht des Umstanbes, daß auf dem Bauholzmarkt größere An­forderungen an eingeschnittenen Hölzern gestellt werden, glaubt die Kriegsamlstelle auf die Ankaufs­möglichkeit bei der Holzbeschaffungsstelle der stellv. Jntend^x des 1z. ^-g^^ug^te müssen.

Die Preise für Kantholz betragen für Stärken

8/8 15/15 16/16 20/20 21/24 24/26 nach Liste

91

Mark

} 95 Mark

/ 98

Mark

135 Mark

Minenbohlen 20/25 - 125 bezw. 128 Mark.

Bretter, rauh parallel besäumt, Stärke 18

mm

121 Mk.

23

115

25

113

30

112

Bretter, leicht eonisch besäumt bei 18

mm

109 Mk.

23

101

25

<

101

30

100

35

99

Bohlen, rauh besäumt 40/50

mm

99 Mk.

60/80

102

100

104

Bekanntmachung des RichZGirtschastsamtes, betreffend Aufhebung des § 7 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Mb-, Wirk- und Strick­waren vom 10. Juni ^3 Dezember 1146 (Reichs-Gefetzl & 1420).

Vom 22. Nov aber 1918.

Stils Grnrik : ^,^ s;,

Regelung des Verkehrs ml t MU^ Wirk- und Strick­waren vom 10. Juni/23. Dezember 1916 (Reichs-Ge­setzbl. S. 1420) wird folgendes bestimmt:

Einziger Paragraph.

§ 7 der Verordnung über die Regelung »des Ver­kehrs mit Web-, Wirk- und Stückwaren vom 10. Juni, 23. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) in der durch die Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 100) abgeänderten Fassung tritt außer Kraft.

Berlin, den 22. November 1918.

Das Reichswirtschaftsamt.

Dr. August Müller.

Schalbretter, Latten und Hobeldielen stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Etwaige Jntressenten werden ersucht ihren Be­darf balömöglichstbei der Kriegsamtsstelle anzumelden, damit von dort aus die betreffenden Sägewerke namhaft gemacht werden können.

Tgb. i. 12967. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

aus der Heimat.

* (Die Unanta st barkeit der Kriegsan­leihen.) An der Gültigkeit der Kriegsanleihen be­steht, wie aus Berlin gemeldet wird, nicht der min­deste Zweifel, und "es denkt auch niemand in den leitenden Regierungsstellen daran sie irgendwie anzutasten. Im Gegenteil ist es selbstverständlich, daß das Reich auch künftig allen seinen Verpflichtungen aus diesen Anleihen voll nachkommen wird.

* W e n i g e r B i e r! Um mehr Gerste für die Herstellung von Graupen und die Brotstreckung frei- zumachen, hat das Reichsernährungsamt angeordnet, daß die Bierbrauereien nur bis zu 5 v. H. des Friedensverbrauchs mit Gerste beliefert werden.

*

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Aufhebung der Beschlagnahme von Gaftwirtswäsche.

Vom 7. Dezember 1918.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über Be­fugnisse der Reichsbekleidungsstelle vorn.22. März 1917 fRetchs-Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:

Einziger Paragraph.

Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Beschlagnahme der im Besitze von Hotels, Gast- und Schankwirtschaften und ähnlichen Betrieben sowie Wäscheverleihgeschäften befindlichen Bett-, Haus- und ----- .... - - - 202)

Tischwäsche vom 25. August 1917 (Reichsanzeiger tritt mit dem 8. Dezember 1918 außer Kraft.

Berlin, den 7. Dezember 1918.

Reichsbekleidungsstelle

I. V: Dr. T e m p e r.

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend Aufhebung der öffentlichen Bewirt- schaftnng der getragenen Uniformen.

Vom 2. Dezember 1918.

Auf Grund von § 9a der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wir<

Die Zehnpfunö-Reisebrotbogen uzelne Marken auf 500 Gramm lauten, ver- wran erinnert sei, am 15. Dezember ihre

deren einzelne ........

lieren, woran erinnert fei, am 15. Dezember ihre Gültigkeit. Sie können bis dahin in Ware umgesetzt oder umgetauscht werden.

* (Revisionen der Viehbestände). Die Dtsch. Parl.-Korr." berichtet: Die Viehhandelsver­bände nehmen jetzt mit Ermächtigung der zuständigen Behörden außer den sonst üblichen Nachprüfungen von schlachtreifem Vieh genaue Nachprüfungen aller Viehbestände unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Viehzählungen durch hierzu besonders beauftragte Kommissionen vor. Diese Prüfungen sollen zugleich der Bekämpfung des Schleichhandels dienen, und es wird hierbei auch festgestellt, in welchem Trächtigkeits- zustande sich weibliche Rinder und Schweine befinden, so daß sowohl die Milchergiebigkeit der Kühe als auch das Vorhandensein von Kälbern und Ferkeln beurteilt werden kann. Es wird hierbei der Verbleib jedes einzelnen Tieres nachgeprüft werden.

* (Erhöhung der Alters - und Invali­de nrenten.l Der in Eingaben an die Reichsbe­hörden und Reichstag vielfach gewünschten Einbe­ziehung der Empfänger einer Altersrente aus der Invalidenversicherung in den Kreis derjenigen Per­sonen, denen aus Anlaß der anhaltenden Teuerung eine Zulage zu ihrer Rente gewährt wird, ist durch eine Verordnung vom 2. Dezember entsprochen worden. Vom 1. Januar 1919 ab erhalten danach die Alters-

rentenempfänger eine monatliche Zulage von 8 Mark zu ihrer Rente. Die Zulage kann in dem einfachen Verfahren, das für die Klärung der Zulage der Empfänger einer Invaliden-, Witwen- oder Witwer­rente vorgesehen ist, erhoben werden. Die Zulage ist zunächst nur für die Zeit bis 31. 12. 1919 in Aus­sicht genommen.

* (E r h ö h u n g der Personen- und Güter­tarife.) Für die nächste Zeit wird eine beträchtliche, Erhöhung der Personen- und Gütertarife angekündigt. Eine Berliner Korrespondenz schreibt:Ueber die Höhe des Zuschlages schweben noch Verhandlungen. Die außerordentliche Steigerung aller Löhne und Be­triebsunkosten hat bewirkt, daß die preußischen Eisen­bahnen im Jahre 1918 mit erheblichem Verlust ge­arbeitet haben. Die Unterbilanz wird wahrscheinlich durch eine besondere Eisenbahnanleihe gedeckt werden- Durch organisatorische Maßnahmen soll -ferner auf eine Herabminderung der allgemeinen Unkosten hin­gewirkt werden. Diese Maßnahmen können aber nur dann Erfolg haben, wenn sich unser Wirtschaftsleben unter dem Schutze von Ruhe und Ordnung weiter entwickeln kann und wenn die Lohnforderungen der Arbeiter sich in angemessenen Grenzen halten."

Rotenburg, 9. Dez mber. In der letzten Sitzung des Kreistages wurde der Gutsbesitzer Ernst Corne­lius in Solz bei R tenburg zum Mitgliede der Landwirtschaftskamme für' den Regierungsbezirk Cassel gewählt.

Cassel, 11. Dezemi / Gestern nachmittag machte sich ein Soldat in Ca- l-Bettenhausen mit einem ge­ladenen Revolver zu Muffen und bedrohte alle Straßen- Passanten. Soldaten nahmen den Mann fest und brachten ihn in die Be tenhäuser Schule. Bei einem Fluchtversuch wurde r von einem Wachmann er­schossen.

Mnterber^ ^r ^ ? d), 13. Dez. Im ^tadtforst

förfters a. D. Theskow, der offenbar von einem Wilderer erschossen worden ist, wie es scheint mit' Militärgewehr. 2000 Mark Belohnung sind für die Ermittelung des Mörders ausgesetzt.

Driburg, 10. Dez. Von einem in Berlin nach Köln fahrenden Kurterauto wurden hier bei einem kurzen Aufenthalt vor einem Hotel ein Rohrplatten­koffer mit Kleidungsstücken, wichtigen Papieren und 13.000 Mark Bargeld, ferner eine Ledertasche mit einem Revolver gestohlen. Die Polizei kam aber bald da­hinter, denn die vier Spießgesellen, Rekruten, waren sich bei der Teilung des Geldes in die Haare geraten und haben so ihre Entdeckung veranlaßt.

Weimar, 9. Dezember. Heute früh wurde der Schneider Paul Margewski tot aus der Jlm ge­zogen. Der Mann, der seine Frau vor acht Tagen durch den Tod verloren hat, war mit seinen beiden Söhnen im Alter von 8 und 10 Jahren in den Fluß gesprungen. Die Leichen der beiden Knaben sind noch nicht gefunden.

Erfurt, 12. Dezember. Ein junger Mann wollte zwei Mädchen ein Pistole zeigen und legte aus Scherz, in der Annahme, daß die Pistole nicht geladen sei, auf eines der Mädchen an. Ein Schuß ging los und traf das Mädchen in die linke Schulter. Die Verletzte wurde nach dem Krankenhaus gebracht, wo sie am andern Tage starb.

Aus der Rhön, 11. Dezember. Das Ergebnis mehrerer schon abgehaltenen Treibjagden zeigt, daß der Hasenbestand, der in den letzten Jahren allent­halben stark zurückgegangen war, immer noch ein sehr geringer ist.

Cronberg, 10. Dez. Bei dem Truppendurchzug durch das nahegelegene Eschborn warfen Artilleristen mehrere Granaten in die Felder und Gärten, wo sie von Kindern aufgefunden wurden. Als diese die Geschosse nacheinander in den Dorsbach warfen, explodierten einige und zerrissen drei Knaben im Alter von 6 bis 11 Jahren auf der Stelle, so daß sie sofort getötet wurden. Von zwei andern die schwer verletzt wurden, ist einer heute früh noch gestorben-

Frankfurt, 9. Dezember. Zwei junge Burschen aus Koblenz, die dort einen 16jährigen Postaushelfer zum Diebstahl eines Wertbriefes über 100 000 Mark verleitet hatten, haben sich mit diesem Raub in Frankfurt und Wiesbaden vernügte Tage gemacht. Sie führten ein ausschweifendes Leben und beschenkten Dirnen mit kostbarem Pelzwerk. Am Samstag fielen die beiden grünen Lebemänner der Wiesbadener Polizei in die Hände, die sie festnahm und nach Koblenz schickte. Hier entpuppten sich die beiden als zwei Hausdiener.

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