Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post bezogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
| Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im | amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 291
Donnerstag, den 12, Dezember
1918
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Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 10. Dezember 1918.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, sämtliche entlassenen Militärpersonen ihres Bezirks darauf aufmerksam zu machen, daß an jedem Dienstag und Freitag von 10 Uhr vormittags ab im Reservelazarett Hersfeld unentgeltlich Entlausungen heimgekehrter Krieger stattfinden. Die Herren Ortsvorstände wollen feststellen, wieviel Militärpersonen aus der Gemeinde gewillt sind, sich der Entlausung zu unterziehen und dieses vorher dem Herrn Chefarzt durch Postkarte anzuzeigen, unter Angabe des Tages, an welchem sich die Personen in Hersfeld einzufinden beabsichtigen. Ich ersuche, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, daß überall da, wo eine Entlausung erforderlich sein kann, von der gebotenen Gelegenheit Gebrauch gemacht werden sollte. Dies ist -ringend erforderlich nicht allein wegen Reinigung, der Betreffenden selbst, sondern auch wegen der durch die Läufe verursachten Uebertragung schwerer ansteckender Krankheiten, wie Fleckfieber und ähnliches. Ich erwarte daher bestimmt, daß die in Betracht kommenden Persönlichkeiten keine Schwierigkeiten machen, sondern im Interesse der Gemeinde u. -er Angehörigen sich einer gründlichen Reinigung unterziehen.
Der Landrat.
Tgb. Nr. l. 12939. J. B.
v. Heöemann, Reg.-Affessor.
Hersfeld, -en 7. Dezember 1918.
In den nächsten Wochen werden voraussichtlich im hiesigen Kreise etwa 200 Pferde -er Heeresverwaltung meistbietend öffentlich versteigert werden. Der Termin -er Versteigerung wird noch näher bekannt aeaeben werden. Die Pferde sind für Landwirte und <s,ewer^eLre^ettM oestrutMiM M-ÄW^MW ausgeschlossen. Die Käufer haben Halfter und Ausweise mitzubringen. Diejenigen Käufer, die mit Kriegsanleihe zahlen können, werden bevorzugt. Diejenigen Landwirte, welche Pferde zu kaufen beabsichtigen, werden schon jetzt ersucht, sich die für die Zulassung zum Kauf der Pferde erforderliche Pferdekarte bei dem für Ihren Ort zuständigen Mitglied der Kriegswirtschaftsstelle ausstellen zu lassen.
Tgb. No. 11. 5. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 7. Dezember 1918.
Nach einer Bekanntmachung -er Hessischen Kriegsversicherung erfolgt -ie Abrechnung der gelösten Anteilscheine 3 Monate nach Beendigung des Krieges. Die Herren Bürgerryeister und Gutsvorsteher -es Kreises werden ersucht, die Hinterbliebenen etwaiger Versicherungsnehmer ihrer Gemeinde darauf aufmerksam' zu machen, die etwa noch nicht zur Anzeige gelangten Sterbefälle möglichst bald bei -er Landeskreditkasse in Cassel oder der Lanöesrenterei in Hersfeld anzumelden.
Tgb. Nr. i. 13005. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat«
* (Keine Verlängerung der Jagdzeit.) Nach einem Erlaß des preußischen Landwirtschaftsministers wird eine Verlängerung -er Jagdzeit auf Hasen und anderes Wild für den kommenden Winter nicht stattfinden. Die baldige Abhaltung der Treibjagden liegen daher im eigenen Interesse -er Jagd- berechtigten.
* (Achtung, Soldaten!) Es ist aus den verschiedensten Gründen sehr erwünscht, daß diejenigen Zivilpersonen, welche noch im Entlassungsanzug einhergehen, doch nicht mehr die militärische, sondern eine bürgerliche Kopfbedeckung tragen und daß sie auch die Achselstücke und Schoßknöpfe von ihren Röcken entfernen. Denn nur so ist es möglich, die hier in Garnison liegenden Mannschaften von den bereits entlassen Soldaten zu unterscheiden.
* (Keine Zurückgabe der Zentrifugen. Allgemein interessierende Verfügungen find letzt in einzelnen Kreisen unseres Regierungsbezirks ertasten worden. Es heißt darin, -aß in letzter Zeit Anträge auf Zurückgabe der Zentrifugen gestellt worden sind. Nach dem neuen Organisationsplan für die Fettversorgung könne jedoch von einer Rückgabe der Zentrifugen keine Rede sein. Es könne ferner nicht anerkannt averden, -aß man mehr Butter liefern könne, wenn -ie Zentrifugen wieder geöffnet werden. Dieser Grund beweise vielmehr, daß die Kuhhalter, früher ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen seien, und • mehr im Schleichhandel verkauft u. im eigenen Interesse verbraucht hätten, als -er Allgemeinheit zugeführt wur-e und wie es dem allgemeinen Volkswohl ent
spreche. — Nach diesen amtlichen Ausführungen gibt esalso die beschlagnahmtenZentrifugen vorläufig nicht zurück.
* (Meidet Berlin!) Dieser Ruf ergeht an alle zur Entlassung kommenden Soldaten, überhaupt an jeden. Die Schwierigkeiten der Arbeitsbeschaffung, Ernährung und Unterbringung gerade in Groß-Berlin veranlassen zu der dringenden Warnung vor öem Zuzug.
* Die Beschränkung -esFahrra-ver- kehres, bestehend in Beschlagnahme der Gummibereifung, wird, wie wir hören, in Bälde aufgehoben.
* (Weitere Ausdehnung der Bezugs- scheinfretheit.) Die Reichsbekleidungsstelle hat die Bezugsscheinfreiheit aus folgende Gegenstände ausgedehnt: Strümpfe, Socken und Stutzen, Kopfschützer, Brustschützer, Kniewärmer, Leibbinden, Halsbinden), gestrickte Schals, Pulswärmer, Schwitzer (Sweater) jeder Art,gestrickte gewirkte oder gehäkelte Damenwesten, gewirkte Korsettschoner u Untertaillen, (Trikothemden u.-jacken sind bzugsscheinpflichtighBrust- halter.Büstenformer,Miedergürtel, Geradehalter u. ähnliche Gegenstände, Matratzen, fertig gefüllte Inletts, abgepaßte, Kopftücher, Schals und Umschlagtücher, Reise- und Schlafdecken, Decken für Tiere. Soweit solche auf die Freiliste gesetzte Waren den Kommunalver- bänden durch die Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft für -ie minderbemittelte ^Bevölkerung zugewiesen worden sind, dürfen sie zwa> ohne Bezugsschein, aber nach wie vor nur gegen einen kommunalen Berechtigungsschein abgegeben werden.
8 Hersfeld, 11. Dezember. (Ladenschluß an den Sonntagen vor Weihnachten.) Der Regierungspräsident hat angeordnet, daß an den zwei letzten Sonntagen vor W^ Hnachten, den 15. und 22. Dezember -. I. der ©p^ bebetrieb in Merklichen Vertanfsueuen ms wen
-aß gleichzeitig die Beschäftigung von Gehilfen, Leyr- lingen und Arbeitern zuzulassen ist- dabei ist aber die für den Hauptgottesdienst festgesetzte Pause etn- zuhalten.
) :( Hersfeld, 12. Dezember. Die in unserer Stadt weilende Kapelle des Jnf.-Regts. 90 wird täglich zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags ein Konzert veranstalten, welches abwechselnd auf dem Marktplatz und auf dem Hose des Gymnasiums stattfindet. Sonntags wird das Konzert zwischen 12 und 1 Uhr mittags auf dem Marktplatz abgehalten. — Diese Einrichtung wird sicher von unserer Einwohnerschaft mit Freuden begrüßt werden und die Kapelle kann der Dankbarkeit der Hersfelder versichert sein.
Cassel, 10. Dezember. Glückstrahlende Gesichter konnte man gestern im Gerichtsgebäude bewundern. Eine ganze Anzahl von Sündern waren vor die Strafkammer geladen worden um sich zu verantworten. Infolge des Amnestiererlasses der Reichsregierung wurde ihnen jedoch die Mitteilung gemacht, daß das Verfahren niedergeschlagen und sie außer Verfolgung gesetzt seien. Ein Teil der in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagen wurden aus freien Fuß gesetzt.
Cassel, 7. Dezember. Der große Mangel an Lokomotiven und der allgemeine Materialbruch find die Ursache der jetzigen, übermäßig großen Zugverspätungen. Solche bis zu achtzehn Stunden sind an der Tagesordnung, Verspätungen von vier, fünf Stunden werden schon als Pünktlichkeit angesehen. Der Ausfall zahlreicher Züge zwingt die Notreisenden (denn das Reisen ist kein Vergnügen mehr) zu Zeit- und Kraftvergeudung und die Personen-, Paket- und sonstigen Wagen sind dermaßen überfüllt, daß der bekannte Apfel nicht mehr zur Erde fallen kann. Ja, die Bahnplatten, Trittbretter und Bremshäuschen nebst Aufgang sind schon begehrte Plätze geworden und die Beamten haben alle Mühe, um heimweh- leidige Krieger von den Puffern fernzuhalten.
Abbau der »trugsstzemarbauas.
Verbraucher sowohl wie Industrie und Handel, namentlich der Kleinhandel, haben den gemeinsamen Wunsch, möglichst bald von den Hemmungen und Beschwerden des Bezugsscheinzwanges befreit zu sein und den Verkehr zwischen Verkäufer und Käufer wieder in die alten Bahnen der FrieSenswirtschaft hinübergeleitet zu sehen. Die Berechtigung dieses Wunsches muß anerkannt werden. Seiner Erfüllung näher zu treten, ist um so eher möglich, als durch Waffenstillstand und Demobilisation die Heeresverwaltung in der Lage ist, erhebliche Bestände an Wäsche sowie Kleider- und Wäschestoffen für den Bedarf der bürgerlichen Bevölkerung abzuführen.
Die Reichsbekleidungsstelle ist somit imstande, mit dem Abbau -es Bezugsscheinverfahrens zu beginnen. Die Bekanntmachung im amtlichen Teil der vorliegenden Mitteilungen beginnt das Werk des Abbaues in dreifacher Art.
Zunächst wird außer den bereits bezugsscheinfreien Sachen eine Reihe weiterer Gegenstände schon jetzt, vollkommen von dem Bezugsscheinzwange befreit.
Diese Gegenstände sind die folgenden:
Scheuertücher, Manschetten, Taschentücher, Korsette, imitierte Pelzgarnituren, Schlafröcke für Männer, ungefütterte Bettüberdecken und Steppdecken, leinene Stickerei- und Spitzenstoffe und alle Tülle sowie Gegenstände daraus, Spielwaren, abgepatzt gewebte und abgepaßt bedruckte Tischzeuge, Kragen und Borste cker, Handschuhe, Gürtel jeder Art, Gamaschen,Herrenwesten, alle sonstigen leinene undichte Gewebe, Wachstuche und alle daraus gefertigten Gegenstände, Stoffstücke bis zur Länge von 50 cm ohne Rücksicht auf den Kleinhandelspreis.
Die Freigabe von Stoffen bis zur Länge von 50 cm hat zum Ziel, den Haushaltungen Flickmaterial zur Ausbesserung von Wäsche zugänglich zu machen. Dadurch wird am besten das- vorhandene Material erhalten und ein Auskommen mit den vorhandenen Vorräten erleichtert.
Neben dieser erheblichen Erweiterung der Freiliste werden dort, wo die alte Ordnung noch aufrecht erhalten werden muß, die durch sie gewährten Rechte wesentlich erweitert, u. schließ!, werden die Bedingungen für die Erteilung von Bezugsscheinen gemildert.
Bett- und Badewäsche konnte bisher nur für Kranke, Wöchnerinnen und Säuglinge bewilligt werden, desgleichen Handtücher, Küchenhrndtücher, Geschirrtücher nur in besonderen Ausnahmefällen. Jetzt wird die Zulassung der Erteilung von Bezugsscheinen für Einzelpersonen (nicht Gasthöfe, Pensionate usw.) ausgesprochen. Eebenso ist das Bezugsscheinverbot für Matratzen und Matratzendrelle wieder aufgehoben. — Die ireichsbekleidungsstelle wird bis auf weiteres die vor ihr zu versorgenden Anstalten im Sinne des bisherigen Verbots in der Regel auf "sowohl^um'die vorhanden^BeftänöTTm^^
zu schonen, wie auch um der Industrie der Ersatzstoffgewebe und damit den heimkehrenden Kriegern Beschäftigung bis zur Umschaltung auf den Friedensbe- trieb zu ermöglichen, Aus den gleichen Erwägungen heraus wird vorläufig das Verbot der Bezugsscheinerteilung auf Bettwäsche für Gastwirtschaften, Gasthöfe, Pensionen usw. aufrecht erhalten,- ebenso können Handtücher für den Bürobedarf der Behörden und Betriebe noch nicht bewilligt werden.
Eine besondere Erleichterung wird dadurch gewährt, daß für die Zeit bis 8. Januar 1919 für jede weibliche Person zwei Bezugsscheine für Frauen- und Mädchen- Oberkleidung auf Antrag erteilt werden. Der eine kann lauten — nach Wahl entweder auf Fertigware oder auf Stoff— auf ein Kleid beliebiger Art, als solches auch Rock und Bluse oder auch ein Teilstück einer Oberkleidung gerechnet. Der zweite Bezugsschein ist zu erteilen für einen Mantel (Einzeljakett oder Um» Hang). Während derselben Zeit ist ferner auf Antrag für jede zu versorgende männliche Person ein Bezugschein auf einen Männer- und Knaben-Wintermantel (Winterüberzieher oder Umhang) oder Stoff dazu zu erteilen. Wird in diesen Fällen ein Bezugsschein auf Stoff verlangt, so find natürlich die festgelegten Höchstmaße zu beachten. Diese Vezugsscheinerteilung wirb im übrigen an keine Bedingungen geknüpft, insbesondere nicht an eine Bestandsoerstcherung oder an die Hingabe einer Abgabebescheinigung.
Eine gleiche Erleichterung für sonstige Männer- oberkleidung ist nach Lage der Dinge vorläufig nicht angängig. Für diese find daher Bezugsscheine nur nach Bestandsprüfung zu erteilen — um die Abgabe getragener Oberkleidung und damit die Bereitstellung getragener Kleidung zu fördern, fällt von nun an die Beschränkung weg, daß gegen Abgabebescheinigung bis 31. Juli 1919 nur bis zu zwei Gegenständen derselben Art für dieselbe zu versorgende Person Bezugsscheine erteilt werden dürfen. „
Für die Gesamtheit der Bezugsscheinausfertigung bleibt im übrigen die Bestandsliste 2. Fassung vom 13. Oktober 1917 maßgebend. Indessen wird die Stückzahl dieser Liste für Unterkleidung, Kleidung für Kinder von 1—2 Jahren, für Säuglingsbekleidung und -wüsche, für Bett-, Haus- und Küchenwäsche um 50% ^Wenn eine völlige Aufhebung der Bezugsschein- pflicht heute noch nicht ausgesprochen worden ist so, ist zu berücksichtigen, daß bis jetzt die vorhandenen Fertigwaren eine ausreichende Versorgung noch nicht gewähren! Der Bezugsschein ist ja nicht nur eine Fessel, sondern, vor allem ein Schutz für die Schwachen und Bedürftigen. Dieser Schutz wird erst entbehrlich, wenn die Vorräte an gebrauchsfertigen Waren groß genug sind, um einem Jeden die unbeschränkte Bedarfsdeckung zu gestatten. Das wird der Fall sein, wenn die vorhandenen Rohstoffvoräte die verschiedenen Prozeffe der Erzeugung durchlaufen haben, ihre Ergänzung durch Auslandsbezug frei und sicher erfolgt, und die Transportmittel eine ungehemmte Verteilung von Rohstoffen und Fertigwaren über das Land ermöglichen.