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Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. :

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zelle 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 386

Freitag, den 6. Dezember

1918

Bekanntmachungen.

Die Tatsache, daß der Aufenthalt aus den Straßen Hersfelds nachts immer unsicherer wird und daß es wegen weiblicher Personen zwischen Militärpersonen zu Schlägereien gekommen ist, veranlaßt uns zu folgender Verfügung:

Alle Kinder und jugendlichen Personen unter 18 Jahren, beiderlei Geschlechts, haben bis 8 Uhr abends, ferner sämtliche leidlichen Personen bis 11 Uhr nachts die Straßen zu verlassen. Wer nach dieser Zeit von den genannten Personen auf der Straße ohne Grund angetroffen wird, wird verhaftet.

Die Sicherheitsbehörden sind angewiesen, strengstens auf diese Bestimmungen zu achten.

Wer ohne genügenden Ausweis, gleichviel ob Militär, oder Zivil, aus dem Bahnkörper angetroffen wird, wer sich an Bahnwegen zu schaffen macht, wird ohne weiteres verhaftet.

Die Sicherheitsorgane haben gegebenenfalls ot)rte weiteres von ihrer Waffe Gebrauch zu machen.

Arbeiter- und Soldatenrat Hersfeld: P. L i st.

Garnison-Kommando: E b e l.

Die Polizeiverwaltnng: Wagner.

Amtlicher Teil.

Inspektion des Kriegsgefangenen­lager 11. Armeekorps.

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Die Kriegsgefangenen sind auch weiterhin noch zur Arbeit verpflichtet. Diese Verpflichtung erlischt erst bei Abruf durch die Lager, oder sobald deutsche Arbeitskräfte verfügbar sind. Alle Kriegsgefangenen erhalten ab 11. 11. 1918 die Löhnung freier deutscher Arbeiter.

Inspektion des Kriegsgefangenenlagers.

11. Armeekorps.

* *

Hersfeld, den 2. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. L 12432. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 2. Dezember 1918.

Alle Jagdausübenden weise ich hiermit erneut auf die Vorschrift hin, daß Treibjagden, auch wenn sie nur im kleinsten Umfange stattfinden, der Kreis- wtldstelle Firma I. H. Otto hier rechtzeitig anzuzeigen sind. Unterlassungen werden strafrechtlich verfolgt.

Der Vorsitzende des Kreisansschusfes.

I. A. Nr. 11033. I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Dezember 1918.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich die mit der Gänseablieferusig'noch rückständigen Landwirte durch ortsübliche Bekannt­machung auffordern zu lassen, daß sie schleunigst die zur Ablieferung festgesetzte Anzahl Gänse der Firma J. H. Otto hier abliefern. Die durch das Gesetz auf den 1. November ds. Js. festgesetzte Endfrist ist langst verstrichen, während immer noch eine große Anzahl Gänsebesitzer mit der Ablieferung rückständlg sind. In nächster Zeit wird eine Feststellung der Rück- ständigen vorgenommen, die alsdann bei der Staats­anwaltschaft zur Bestrafung angezeigt werden mußten. Ich ersuche, die Restanten auch hierauf besonders hin­zuweisen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 11033. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 28. November 1918.

Nachstehend veröffentliche ich die Tagesordnung für die auf den 18. Dezember 1918 anberaumte Kreis- tagSsitzung:

1. Prüfung der Verhandlungen über

a. bie Ergänzungswahlen für die am 1. Januar 1919 ausscheidenden Kreistagsmitglieder,

b. die Wahl^eines Ersatzmannes an Stelle des verstorbenen Kreistagsmitgliedes Dr. Ernst Scheffer in Hof Engelbach und Beschlußfassung über die Gültigkeit dieser Wahlen.

2. Prüfung und Feststellung der KreiSkommunalkassen- Rechnung für das Jahr 1917,

Erteilung der Entlastung und Beschlußfassung über Verwendung des Ueberschusses.

3. Erteilung der Zustimmung zur erfolgten Zeichnung

von 100 000 Mark auf die IX. Kriegsanleihe für den Kreis HerSfeld.

4. Anstellung einer Kreisfürsorgerin.

5. Anstellung eines Kreisjugendpflegers im Hauptamt.

6. Bewilligung der Kosten für Anfertigung eines Entwurfs zur Erweiterung deS LandratsamtS.

7. Beschlußfassung über den Ankauf der alten Gendarmerie-Kaserne und der Parzellen 3 a und 876 Kartenblatt u. s. w.

8. Beitritt des Kreises Hersfeld zu der zu gründenden Hersfelder gemeinnützigen Baugesellschaft m. b. H. und Beteiligung mit einem Geschäftsanteil von 10 000 Mark.

9. Beitritt des Kreises zur Siedlungsgesellschaft Hessischen Heimat" mit einem Kapital von 5000 Mark.

10. Beschlußfassung über die Anlage einer KreiSjung- viehweide.

11. Bewilligung eines Betrages von 3000 Mark für die Ludendorffspende aus Mitteln des Kriegswirt- schastskontos des Kreises Hersfeld.

12. Bewilligung eines Betrages von 2000 Mark zu den Kosten der Vorarbeiten für den Plan eines Weser FuldaWerra-Kanals.

13. Bewilligung eines Betrages von 1000 Mark zu den Kosten der Errichtung einer Heilstätte für tuberkulöse Kinder an die Philippsstiftung.

14. Begutachtung des Landwegebau-Voranschlags für das Jahr 1919.

15. Abänderung des Beschlusses des Kreistags vom 27. April 1912 betreffend die Anschaffung und

16.

die

zwecke bisher aüsgewandt worden sind.

17. Beitritt zum Elektrizitätszweckverband der den Mamwafferwerken angeschlossenen Kreise und Ab­schluß eines Vertrages über Lieferung elektrischer Energie vom Staat.

18. Wahl eines KreisauSschußmitgliedes an Stelle des verstorbenen Apothekenbesitzers L. Becker hier.

19. Wahl eines 2. Kreisdeputierten an Stelle des Rentners A. Reinhardt in Unterweisenborn, welcher infolge vorgerückten Alters sein Mandat niederge­legt hat.

20. Neuwahl der bürgerlichen Mitglieder der Ersatz­kommission.

21. Neuwahl von 4 Mitgliedern und Stellvertretern für das Wasserschauamt (§ 36 des W. Ges. vom 7. April 1913.)

22. Neuwahl von Schiedsmännern und Stellvertretern für die aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Schiedsmannsbezirke der Kreises Hersfeld (§ 3 Abs. 2 und § 11 der Sch. O.)

Der Vorsitzende des Kreisausschuffer.

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v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Auf Grund der Verordnung vom 7. November 1918 jR. G. Bl. S. 1292 f) bin ich vom Staatskommissar für wirtschaftliche Demobilmachung zum Demobil- machnngskommiffar für den Regierungsbezirk Gaffel ernannt, Für die Bezirke einzelner oder mehrerer Kommunalverbände sind von mir Demobilmachungs- ausschüffe bestellt. Diesen habe ich die Befugnis zur Anordnung aller für die ordnungsmäßige Durch­führung der wirtschaftlichen Demobilmachung erforder­lichen Maßnahmen unter meiner Oberleitung über­tragen. Ihren Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind nach § 6 der Ver­ordnung vom 7. November 1918 strafbar.

Cassel, den 22. November 1918.

Der Regierungspräsident.

* # * Hersfeld, den 2. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht.

Der Sitz des für den Kreis Hersfeld gebildeten Demobilmachungsausschusses ist in Hersfeld unter meinem Vorsitz.

Tgb. Nr. 12716. Der Landrat.

A V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Der Regierungspräsident.

P. Nr. 427k.

Cassel, den 23. November 1918.

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist es die erste Pflicht^aller Beamten im Staats- und Gemeinde, dienst, mit allen Kräften den Interessen der heim- kehrenden Krieger entgegenzukommen. Jede Schroffheit

im amtlichen Verkehr ist dabei zu vermeiden; es darf niemals der Anschein erweckt werden, als wenn der Beamte den Angelegenheiten der Personen, die sich an ihn wenden, nicht sein volles Interesse entgegen bringe. Ruhiges und verständnisvolles Anhören, sowie bereitwillige Erteilung von Rat und Auskunft ist besonders gegenüber den Kriegsteilnehmern ge­boten, die durch ihren Aufenthalt im Felde den Veränderungen, die der Krieg im heimatlichen Wirt­schaftsleben hervorgerufen hat, fremd geblieben sind.

Ich vertraue, daß alle Beamte diese Mahnung mit aller Hingabe beherzigen.

gez. Bernstorff. * * *

Hersfeld, den 2. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 12720. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Nur der Heimat.

* sDiebstähle von Truppentransporten). Leider mehren sich neuerdings wieder die Berichte über Plünderungen von Güterzügen, Depots usw. durch Truppentransport und Privatpersonen während der Aufenthalte der Züge auf den Bahnhöfen. Ins­besondere die Verpflegungsaufenthalte werden benutzt, um auf Nachbargleisen haltende Güterzüge oder in der Nähe befindliche Läger zu plündern. Diesem Un- Wesen muß mit aller Strenge gesteuert werden, denn die in den Depots lagernden und mit der Eisenbahn beförderten Lebensmittel werden zur Heeres- und Volksernährung dringend benötigt. Jeder unerlaubte Zugriff stört die Verteilung der Lebensmittel emp- finbltch und kann sehr < 5^ die geordnete Vervflegung von Heer ünö WE il! Frage freuen. Die Aroerrcr- und Soldatenräte in Verbindung mit den Bahnhofs­kommandanturen und Bahnhofsvorstehern sind ange­wiesen, diesem Unwesen in der entschiedensten Weise entgegenzutreten. Gleich beim ersten Versuch eines Dtebstahls, gleich bei der ersten Abfassung eines Diebes muß alles aufgeboten werden, um den Täter zu er­mitteln bezw. rücksichtslos zu bestrafen.

§ Hersfeld, 6. Dezember. Der Magistrat schreibt uns: Die unangenehmen Störungen in der Abgabe elektrischen Stroms in den letzten Tagen sind nach dem bisherigen Ergebnis der Prüfungsarbeiten hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß vielfach Haus-, aber auch Fabriklettungen unsach­gemäß, oft unter Außerachtlassung der einfachsten Vorsichtsmaßregeln, angelegt wurden, sodaß Kurz­schlüsse unausbleiblich sind. Wir warnen daher dringend davor Licht- und Kraftleitungen ohne die vorgeschriebene vorherige Prüfung durch das städtische Elektrizitätswerk und durch solche Installateure ver­legen zu lassen, die von uns nicht die Erlaubnis, Einrichtungsarbeiten im Anschluß an das städtische Stromnetz auszuführen, erhalten haben. Wir werden in der nächsten Zeit eine Prüfung der Hausleitungen vornehmen und raten dringend, die behelfsmäßigen Einrichtungen durch von uns zugelassene Fachleute nachprüfen und in Ordnung bringen zu lassen. Wir können im Interesse der Allgemeinheit solche An­schlüsse, die eine Gefahr für das Stromnetz bilden, nicht zulassen und müßten gegebenenfalls solche An­schlüsse abschalten, falls nicht sofortige Abstellung der Fehler erfolgt. Die Störung am 3. 12. 18 ist da­durch hervorgerufen worden, daß eine Fahne mit blanken Stellen der Straßenleitung in Berührung kam und so Kurzschluß verursachte. Nasses Tuch ist ein guter Stromleiter, wir bitten daher dringend, die Fahnen so aufzuhängen, daß sie mit der Leitung nicht in Berührung kommen können. Wo diese Mög­lichkeit nicht besteht, bitten wir die Fahnen festzu­binden, durch Aufrollen zu verkürzen oder, wenn das nicht geht, sie zu entfernen. Auch ist es zwecklos und störend, daß beim Ausgehen des elektrischen Lichts nahezu jeder Inhaber eines Fernsprechanschlusses das Gaswerk anruft. Es ist den zuständigen Stellen dann nicht möglich, das Gaswerk zu'erreichen. Wir haben deshalb angeordnet, daß in Zukunft beim Versagen der Beleuchtung das Gaswerk Privatpersonen Aus­kunft nicht erteilt und bitten zwecklose Anrufe zu unterlassen, da ja auch die zuständigen Stellen sofort das Ausbleiben der Beleuchtung bemerken. Wir bitten weiter, sobald das elektrische Licht erlischt so­fort sämtliche Beleuchtungskörper u. f. w. auszu- schalten. Wenn nach Beseitigung der Störungen sämtliche Beleuchtungsanlagen sofort Strom abnehmen, so ist das eine zu starke, stoßweise Beanspruchung der Leitung, die sofort wieder Störungen im Gefolge hat, sodaß es unmöglich ist, wieder Licht zu geben.

Von der Werra, 1. Dezember. In dem Dorfe Unterlind wurde der Drechsler Geißler von seinem Sohne nach kurzem Streite erschossen.