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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. :

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im | amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprschrr Nr. 8.

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Nr. 371

Sonntag, den 17. November

1918

Amtlicher Teil.

LekIMungMelle Umfeld.

Amtliche verugsscvelnausgabe I für den Kreis ßersfeld.

Das. Büro ist von Montag den 18. November an

Wochentags wieder täglich °UM

Bormittags von SVaISSVa Uhr

geöffnet.

Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 13. November 1918.

Die Reichsfleischstelle hat im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Kriegsernährungsamts be­stimmt, daß in den Wochen vom 18. bis 24. November, 16. bis 22. Dezember 1918 und 6. bis 12., Januar 1919 kein Fleisch an die versorgungsberechtigte Zivilbe­völkerung ausgegeben werden darf. Für die Zulagen der Kranken, Schwer- und Schwerstarbeiter und die unter Tag arbeitenden Bergleute gilt diese Bestim­mung nicht. Gleichzeitig ist der Kopfanteil an Fleisch für die gesammte versorgungsberechtigte Zivtl- bevölkerung des Kreises .einheitlich auf 100 gr. ein- ---schließlich der Wurst festgesetzt würd. ' .

Der Vorutzcnoc ve*> ^

I. A. No. 10234. J. B.

v. Hedemann, Reg.-Assesssr.

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Bezirksfleischstelle für den Neg.-Bezirk C a s s e l.

Geschäfts-Abt. Viehhandelsverband

der Demobilmachung und bei Rückkehr der Truppen in außergewöhnlichem Maße sich noch steigern. Es ist jetzt oberste Pflicht aller Behörden, wie aller Teile der Bevölkerung, unsere Ernährungswirtschaft im Interesse des Volks ganzen in vollsten Maße aufrechtzuerhalten. Jede Störung aus dem Lande muß mit allen Mitteln verhindert werden. Soll die Landwirtschaft lieferungsfähig bleiben, so muß die Sicherung ihrer Betriebe voll gewährleistet werden. Diese Aufgabe fällt in erster Linie den Behörden zu; sie kann aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn auch die Landwirtschaft selbst durch Bildung von Orts- und Gemeindeausschüssen für den nötigen Schutz ihrer Betriebe und der geregelten Lieferung sorgt. Diese Ausschüsse müssen gebildet werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie haben bei der ausgiebigen Erfassung der für die Gesamtheit er­forderlichen Lebensmitteln, wie besonders bei der nachdrücklichen Bekämpfung des unheilvollen Schleich­handels mitzuwlrken. Es darf angenommen werden, daß das Kriegsernährungsami die Errichtung derartiger Orts- oder Gemeindeausschüsse für durch­aus zweckdienlich und notwendig erachtet, und daß es sich weitgehendst bet der Regelung der Ernährungs- Wirtschaft der Mitarbeit dieser Ausschüsse bedie­nen wird.

Cassel, den 30. Oktober 1918.

Wir haben Anlaß, nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen der Bekannt­machung über die Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (R. G. Bl. S. 714), nach der am Dienstag und Freitag Fleisch, Fleisch­waren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden dürfen, unbedingt eingehalten werden müssen. Wir weisen darauf hin, daß jede Gastwirtschaft, in der ein Uebertretungsfall festgestellt wird, unnachsichtlich anf die Zeit von mindestens 6 Wochen geschlossen werden wird.

Der Vorsitzende Der stellv. Vorsitzende

v. P a p p e n h e im. und Geschäftsführer.

Rüdiger.

* * *

Hersfeld, den 13. November 1918.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes

J. A. No. 10234. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Uns der Heimat.

* Die Postzenfu r sollte nach Mitteilung einiger Zeitungen unter der neuen Regierung nicht mehr bestehen, und Briefe sollten von nun an ge­schlossen nach dem Auslande befördert werden können. Diese Nachricht entspricht nicht den Tatsachen. Die Postzensur 'Muß selbstverständlich auch unter der neuen Regierung fortbestehen,' aber unter anderen Gesichtspunkten. So muß z. B. vermieden werden, daß solange keine endgültigen Gesetze heraus sind, größere Vermögenswerte in das Ausland abgeschoben werden. Auch soll dafür Sorge getragen werden, daß reaktionären Einflüssen vom Auslande von vorn­herein die Spitze abgebrochen wird. Eine Regelung erfolgt bald.

* (Das Land und die Bol kse rnähr u n g). In einem Aufruf an die deutsche Landbevölkerung fordert die neue deutsche Reichsregierung alle Schichten der ländlichen Bevölkerung aus zu gemeinsamer frei­williger Bildung von Bauernräten um die Volkser­nährung, die Ruhe und Ordnung auf dem Lande sowie die ungehinderte Fortführung der ländlichen Betriebe sicherzustellen. Die Reichsregierung hat den Wunsch, die staatliche Eingriffe zur Sicherung der Volkseruah- rung auf das absolut Notwendige zu beschränken. Der Kriegsausschuß der deutschen Landwirtschaft erläßt einen Aufruf, in dem es heißt: Die Ernährung des deutschen Volkes ist aufs schwerste geführter, wenn Unruhen auf dem Lande ausbrechen. Ihrer Aufrechterhaltung stehen schon jetzt die größten Schwierigkeiten entgegen. Sie werden bei Eintritt

):( Hersfeld, 15. Nov. Infolge der ungewohnten politischen Lage haben in letzter Zeit ängstliche und engherzige Gemüter angefangeu. ihre Einlagen b e i d e n S p a r k a s s e n, Darle-mskassen und Banken u 1 3 in Banknoten

hinzulegey und zu Äte. MM^ einen so großen Umfang angenommen, daß die Reichsbank, bezw. mit dem Banknotendruck betraute Reichsdruckerei, die unsinnige Nachfragen nach Noten nicht mehr bewältigen konnte. Schwere Störungen des Zahlungsverkehrs, unter denen alle, der reiche Mann sowohl wie der Arbeiter zu leiden haben, sind daher unausbleiblich geworden. Es ist zu hoffen und anzunehmen, daß in kürzester Zeit schon diese Stör­ungen wieder aufhören werden, da es der Reichsbank gelungen ist, die nötigen Beamten vom Heeresdienst frei zu bekommen, da sie ferner zu neuen Druck­methoden übergegangen ist und vor allen Dingen artch .dadurch, daß die Städte jetzt, durch schnelle Ausgabe von Papiergeld, die Reichsbank unterstützen. Wir können nicht unterlassen, das Publikum ernstlich aufdas Törichte desHamsterns von Papiergeld hinzuweisen. Jeder Einsichtige sollte sich sagen, daß bei unsern soliden Sparkassen, Darlehnskassen und Banken sein,Geld gerade am sichersten aufgehoben ist Zu Haus kann es gestohlen werden, es kann auf irgend eine Weise verbrennen oder sonstwie in Ver­lust geraten und überdies verliert der Geldhamsterer Zinsen. Zudem möchten wir noch auf eins Hinweisen. Die städtischen Noten tragen, und zwar auf Grund ausdrücklicher Anordnung der zuständigen Aufsichts­behörde, den Vermerk, daß die Scheine schon nach kurzer Zeit rückzahlbar sind, wie z B. die neuer-« dings ausgegebenen Casseler Stadtscheine, die nur bis 31. Januar 1919 eingelöst zu werden brauchen. Ebenso können auch die neuen Reichsbanknoten zu 50 Mark schon vom 1. März 1919 ab wieder einge« zogen werden. Es liegt also für diejenigen, die solche Scheine bei sich aufspeichern, anch die große Gefahr vor, daß sie die Frist zur rechtzeitigen Wieder- ausgabe oder Vorlegung bei der betreffenden Kasse versäumen, .so sie sich mit ihrem Häufchen wertlos gewordenen Papiers eines Tags die Stube tapezieren können. Dies wäre nur die gerechte Strafe für alle städtischen und ländlichen Hamsterer, die nicht be- denken, daß sie selbst an der Störung des Zahlungs­verkehres die meiste Schuld tragen und die nicht geringste Unbequemlichkeit in Kauf nehmen wollen, wo doch gerade für sie die unendlichen Opfer an Gut und Blut gebracht worden sind.

§ Cassel, 16. November (Achtung, Urlau­ber!) Dieser Tage wurde bekanntgegeben, daß der nach dem Standorte des Bereiches des 11. Armeekorps gewährte Urlaub bis zum 30. November verlängert wurde. Der Zentral-Arbeiter- und Soldatenrat Cassel, sowie das Garnison kommando Cassel ersuchen jedoch alle ' Urlauber, sich noch vor Ablauf ihres Urlaubs beim hiesigen Garnisonkommando.freiwillig zu melden und sich ihm zur Bewältigung des so notwendigen Sicher­heitsdienstes zur Verfügung zu stellen. Dieser Dienst ist jetzt Volksdienst,' ohne ihn gründlich durchzuführen, läßt sich die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens­mitteln und die Demobilisierung nicht glatt durch­führen.

Cassel, 14. November. Zur Stillegung der Muni­tionsfabrik heißt es noch: Der Betrieb der hiesigen Munitionsfabrik soll in aller Kürze, spätestens in etwa 10 Tagen, stittgelegt werden. Munition brauchen wir

gegenwärtig nicht mehr. Die in der Munitionsfabrik beschäftigten Arbeiter können und müssen soweit es sich namentlich um gelernte Kräfte handelt, an die Plätze gestellt werden, an denen sie zunächst im Interesse des Wiederaufbaues unserer Volkswirtschaft dringend benötigt werden. Die Räume der Munitionsfabrik werden wahrscheinlich der schnellen und glücklichen Lösung der Frage der Wohnungsnot in Caffel dienst­bar gemacht werden. Die Leute der Munitionsfabrik sind gegenwärtig mit den Aufräumungsarbeiten be­schäftigt und mit der Inventaraufnahme des vor­handenen Materials. Bei der Durchführung der Still- legung und bei der Aufklärung über diese werden die Vertrauensleute (auf je hundert Abeiter ein Ver­trauensmann) mit herangezogen werden. Sämtlichen bisher Beschäftigten wird der Lohn für vier Wochen fortgezahlt. Kriegsbeschädigte, die ja schwerer unter­zubringen sind, erhalten den Lohn für sechs Wochen weitergezahlt. Die auswärts ansässigen Beschäftigten der Fabrik werden in die Heimat befördert und er­halten neben freier Fahrt freie Verpflegung während der Fahrt. Zur Unterbringung der »übrigen Be­schäftigten, insbesondere der Facharbeiter werden das städtische Arbeitsamt und der Zentralarbeitsnachweis benutzt. Die Arbeitgeber der Casseler Industrie wollen sich verpflichten, alle offenen Stellen dort an- zumelden und ihre Arbeitskräfte von dort zu beziehen.

Cassel, 15. November. An die Bürgermeister und Gutsvorsteher des Landkreises Cassel erläßt Landrat v. Pappenheim einen Ausruf, in dem es heißt: Ich vertraue, daß auch unter den heutigen Verhältnissen jedermann auf seinen Posten bleibt und die Pflichten seines Amtes mit äußerster Gewissenhaftigkeit versieht. Wir arbeiten weiter, nicht zu Liebe oder zu Leide irgend einer Partei, ohne Menschenfurcht, durch­drungen von dem Bewußtsein, daff es jetzt gilt, unserem Vaterland und unserm Volk in höchster Not zu helfen!

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erläßt eine Bekanntmachung an die Landwirte, in der es u. a. heißt:Angesichts der jetzigen politischen Lage halte ich es für meine Pflicht, die Landwirte des Kreises nochmals in ernstester Weise darauf hinzu- weisen, daß alle vom Kreise ausgeschriebene Liefe­rungen voll erfüllt werden müssen. Geschieht es da­gegen nicht, dann kann sich jeder die alsdann ein= tretenden Folgen vergegenwärtigen. Hab und Gut sind alsdann nicht mehr sicher. Das mag sich jeder gesagt sein lassen.

Göttingen, 14. November. Vom Soldatenrat ge­schloffen wurde gestern der Laden eines Schlächters. Der Mann hatte einer armen Frau 8 Mk. für 1 Pfund Ziegenfett abgefordert und verlangt, daß die Frau beim Einkauf von einem Viertel Pfund Fett 1 Pfund Ziegenfleisch zum Preise von 6 Mk. zugleich kaufen müsse. Obwohl Höchstpreise für Ziegenfleisch in Göt­tingen bisher nicht festgesetzt sind, sah sich der Sol­datenrat veranlaßt, diesem Lebensmittelwucher ein Ende zu bereiten. Noch im Laden vorhandene 40 Pfd. Fleisch wurden durch die Stadt beschlagnahmt, um zu angemessenen Preisen verkauft zu werden.

Hauan, 10. November. Nach Unruhen und Demon­strationen, hauptsächlich verursacht von jugendlichen Personen, die auch Plünderung von Bäckerläden, Zigarrengeschäften u. a. m. zur Folge hatten, ist hier ein Arbeiter- und Soldatenrat gebildet worden, der die vollziehende Gewalt der Behörden an sich ge= nommen hat und für Ordnung und Ruhe Sorge trägt. Militärpatrouillen durchziehen die Stadt und üben die Polizetgewält aus. Zu aufregenden Vorgängen kam es, als ein Soldat von einem Schutzmann durch einen Säbelhieb verwundet worden war. Fälschlich war der. Soldat totgesagt worden. Der Schutzmann flüchtete in das innere des Stadttheaters, das von einer großen Menge belagert wurde. Von besonnenen Leuten wurde er dann in das Landratsamtsgebäude geleitet Das Gerichtsgefängnis wurde geöffnet und 42 Zivilgefangene in Freiheit gesetzt. Die beiden sozialistischen Gruppen haben sich geeinigt.

Frankfurt, 15. Nov. In einer der letzten Nächte wurde von der Station Bebra gemeldet, daß sich eine Anzahl bewaffneter Leute verschiedener Wagen be­mächtigt habe um nach Frankfurt zu fahren und den Hauptbahnhof in ihre Gewalt zu bringen. Der dienst- tnende Bahnhofskommandant, Oberinspektor Reibling, traf sofort die nötigen Vorsichtsmaßnahmen'und ließ die Maschinengewehre in Bereitschaft stellen. Durch schleunige Heranziehung aller Wachmannschaften wurde der Bahnhof geräumt. 30 Minuten später wurden in der Einfahrt aus den ankommenden Wagen Schüsse abgegeben, denen sofort die Maschinengewehre ant­worteten. Nach wenigen Minuten hörte die Schießerei auf Die bewaffnete Bande hatte eilig die Flucht er­griffen. Einige Personen wurden leicht verletzt.