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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im

| amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 266

Dienstag, den 12. November

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 11. November 1918.

Der i» Aussicht genommene Kriegslehrgang für vaterländischen Volksunterricht am 15. November d. J. findet nach Mitteilung des stellvertretenden General­kommandos nicht statt. Sämtliche Einladungen werden hiermit zurückgezogen.

Die Polizeiverwaltung in Hersfeld und die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, dies auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen.

Der Landrat.

Tgb. Nr. I. 12092. J. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 7. November 1918.

Futtemittelanzetze

Der Kreis hat einige Hundert Zentner Knochen- gries abzugeben, der sich als Schweine- und Hühner- futter in Beimischung von Haushaltungsabfällen sehr gut eignet. Bei etwaigem Bedarf an Futtermitteln wird empfohlen sich einzudecken, da in der nächsten Zeit keinerlei Futtermittel zu erwarten sein dürsten. Der Preis beträgt pro Ztr. 23 Mark. Ferner sind abzugeben einige Hundert Ztr. Torfstreu zum Höchst­preise zuzüglich des zulässigen Kreiszuschlages. Be- stellungeu sind an die Firma A. Löwenberg hier zu richten.

J. A. No. 10898. Der Landrat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 5. Ä rmster 1918.

Me^etchsreisevrotmarken, bei denen jeder Ab­schnitt über 500 gr° lantet, verlieren vom 15. Dezember d. J. ab ihre Gültigkeit. Von diesem Tage ab gelten nur noch Neichsreifebrotmarke«, von denen jeder Ab­schnitt auf 50 gr. lantet.

Der Landrat.

Tgb. No. K. G. 4421. J. B.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 7. November 1918.

Betrifft: tzaurschlachtWgen.

Ich weise darauf hin, daß das Verfahren bezüglich der Hausschlachtungen in der gleichen Weife vor»sich geht wie im Vorjahre.

Die Herren Bürgermeister wollen für rechtzeitige Beschaffung der Antragsformulare, die in der Ludwig Funk'schen Buchdruckerei hier erhältlich sind, sorgen. Die Hausschlachtenden sind in ortsüblicher Weise darauf hinzuweisen, daß sie die Anträge auf Genehmigung rechtzeitig zur Borlage bringen.

Tgb. Nr. I. 10322. Der Landrat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

Verordnung über Kartoffeln.

Vom 30. Oktober 1918.

Auf Grund der Verordnung über die Kartoffel- versorgung vom 18. Juli 1918 fReichs-Gesetzbl. S. 738) wird bestimmt:

Artikel 1

In der Verordnung über Kartoffeln vom 2. September 1918 fReichs-Gesetzbl. S. 1095) werden folgende Aenderungen vorgenommen:

1. Im § 4 Abs. 1 Satz 1 werden an Stelle der Worteals dem für das Betriebsjahr 1918 19 festgesetzten Durchschnittsbrande" die Worte als drei Vierteilen des für das Betriebszahr 1918/19 festgesetzten Durchschnittsbrandes"

2. Jm 8 7 Abs. 1 Satz 1 werden an Stelle der Wortel1/* Zoll (3,4 Zentimeter)" die Worte 1 Zoll (2,72 Zentimeter)" gesetzt.

Artikel 2 .

Diese Verordnung tritt mit dem 4. November 1918 in Kraft.

Berlin, den 30. Oktober 1918. _ Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. z von Waldow.

Bus der Heimat.

§ Hersfeld, 2. November. Am 19. Oktober 1918 treten drei neue Bekanntmacht:n6en uber HäuteundLederin Kraft. Durch die Nachtrags­bekanntmachung Nr. L. 111/10. 18. K. R. A. wird die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917 Nr. L. 111/7.

17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Melde­pflicht von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, abgeändert. In der alten Bekanntmachung ist trotz der Beschlagnahme die Veräußerung der Häute ge­stattet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zu diesen Bedingungen gehört die Pflicht, bestimmte Bücher zu führen, die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Häute nicht über einen festgesetzten örtlichen Be­zirk hinaus gelangen, und die Pflicht, bestimmte Fristen für die Bewegung der Ware einzuhalten. Einzelheiten dieser Bedingungen find durch die Nach­tragsbekanntmachung abgeändert worden. Eine er­hebliche Rechtsänderung liegt in der Aufhebung der Erlaubnis, für Landwirte aus deren eigenen Haus­und Notschlachtungen stammende Häute in beschränktem Umfange in Lohn zu gerben. An die Stelle dieser Vorschrift wird eine besondere Zuteilung von Leder für Landwirte treten. Während über diese Zuteilung in der Nachtragsbekanntmachung keine Bestimmungen getroffen sind, enthält sie, neben den auf die Lohn- gerbung bezüglichen Uebergangsbestimmungen, Vor­schriften über die Zuteilung von Häuten und Fellen an diejenigrnGerbereien,die bishervonL' ndwirtenHäute zur Lohngerbung annehmen durften, ohne sonst Häute zugeteilt zu erhalten. Ferner wird eine zweite Nachtragsbekanntmachung Nr. L. 888 10. 18. K. R. A. zu der Bekanntmachung Nr. L. 888 7. 17. K. R. A. vom 20. Oktober 1917, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder, erlassen. An dieser wird bestimmt, daß sämtliche Lederabfälle i >n nun ab nicht mehr von dieser Bekanntmachung betroffen werden. Für Lederabfälle tritt vielmehr die nachstehend an dritter Stelle zu besprechende Bekanntmachung in Kraft. Durch die Nachtragsbekanntmachung sind weiter die Höchstpreise für Leder teilweise abgeändert. Auch ist vorgeschrieben, daß der Höchstpreis nur 90 v. H. des sonst in Frage kommende Höchstpreises

Art nnverlöschlfch durch stempeldruck oder Schrift mit der Firma des Lederherstellers und anderen Kennzeichnungen versehen ist. Die dritte Bekannt­machung Nr. L. 999/10. 18. K. R. A. schließlich betrifft sämtliche Lederabfälle außer den Abfällen von Leder- treibriemen und den Altlederabsällen. Die betroffenen Abfälle werden beschlagnahmt mit Ausnahme der in dem Betrieb der Heeres- und Marineverwaltung und den dem Ueberwachungsausschuß für Schuhindustrie untergestellten Schuhfabriken anfallenden Abfälle. Trotz der Beschlagnahme ist in gewissem Umfange die Veränderung und Verfügung erlaubt. Für die Ab­fälle, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist ver­äußert oder der Ersatzsohlen - Gesellschaft zum Höchstpreise angeboten sind, besteht eine Meldepflicht. Ferner werden Höchstpreise für sortierte und un­sortierte Lederabfälle festgesetzt. Diese gelten nur für den Verkauf bis zur Ablieferung der Gegenstände an die Ersatzsohlen-Gesellschaft, Kriegsleder-Aktien­gesellschaft oder Riemen-Freigabe-Stelle. Alle Besitzer der von den Höchstpreisen betroffenen Lederabfälle sind auf Grund der. in der Bekanntmachung ent­haltenen Aufforderung verpflichtet, diese auf Ver­langen bestimmter Stellen zu den festgesetzten Höchst­preisen zu verkaufen. Der Wortlaut der drei Bekanntmachungen ist bei den Landratsämtern,Bürger­meisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

):( Hersfeld, 11. November. Aus A n la ß d e r goldenen Hochzeit ihrer Eltern, des Metzger­meisters Joel Nußbaum und Ehefrau Betty geborene Blumenthal stifteten deren 3 Söhne, Leopold, Julius uud Emil Nußbaum 1000 Mark für die Armen hiesiger Stadt, ohne Unterschied der Konfession.

Caffel, 11. Nov. Das stellvertretende General­kommando hat auf Ansuchen des Arbeiter- und Sol­datenrates gestern den Befehl gegeben, von vier Uhr nachmittags ab auf den militärischen Gebäuden die Dienstflagge zu hissen. Es sollte damit zum Ausdruck gebracht werden, daß die Truppen iviUenS seien, auch unter den neuen Verhältnissen so ichwer sich mancher auch darein zufinden vermag für des Den eschen Reiches Zukunft in' altbewährter Dienstauffassung weiter zu wirken und zu arbeiten. Nachdem gestern nachmittag die Waffenstillstandsbedingungen bekannt geworden waren wurde im Einverständnis mit dem Arbeiter- und Soldatenrat der Befehl zurückgezogen, da der Augenblick für die geplante Kundgebung nicht geeignet scheint. Das Generalkommando glaubt damit dem Empfinden der gesamten Bevölkerung Rechnung ge­tragen zu haben.

Erfurt, 8. November. Die unverehelichte Marie Morgner ansAhemnitz, die im August v. I. in Erfurt mit einem Herrn eine Weinreise unternahm und ihm dabei die Brieftasche mit 600 Mark entwendete, wurde von der Strafkammer zu einem Jahr Zucht­haus verurteilt.

Wiesbaden, 7. Nov. Hier mehren sich die Ein­brüche in erschreckender Weise. Ein schwerer Einbruch wurde vergangene Nacht durch Einschlägen der Schau­fensterscheibe in einem Pelzwarengeschäft verübt. Die Diebe stahlen die wertvollsten Stücke aus dem

Schaufenster im Werte von 4650, 4400, 4200 Mark ferner 71/2 Stück australische Ovossums, jedes Stück im Werte von etwa 400 Mark. Von den Einbrchern fehlt bis jetzt jede Spur. Aus einem Buttergeschäft im westlichen Stadtteil wurden bei einem Einbruch 96 Pfund Butter (Verteilungsware), ferner eine Wage samt Gewichtsteinen gestohlen.

Wer I Bucheckern sammelt, hilft | die Fettgewinnung fördern. 1

Verzeichnis

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld, Hersfeld ferner eingegangenen S senden für Weihnach^s- g a b e n für die K r i e g e'r im Felde, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

von Gemeinde Heimboldshausen

Mk.

157.60

Untergeis

62.

Asbach

W

179.10

Schenksolz

//

13.

Gutsbezirk Engelbach

V

30.

Gemeinde Holzheim

//

81.50

Oberförsterei Hersfeld

Gemeinde Lautenhausen

ff

i

83.20

Widdershausen

Ff

300.

Malkomes

rf

21.30

Kruspis

ff

63.50

Rotensee

ff

40.

ME Landershausen

ff

70.

Reilos

ff

75.

Unterhaun

ff

146.50

Solms

ff

58.

Frau Reinecke, Heißenstein

ff

10.

Gemeinde Lengers

ff

142.50

Rohrbach

ff

52.50

Gersdorf

ff

103.

Motzfeld

ff

25.

Reckerode

ff

101.

Sorga

tr

70.

Röhrigshof

ff

120.

Dünkelrode

ff

9.50

Gittersdorf

ff

95.70

Wippershain

ff

82.90

Kerspenhausen

ff

254.

Friedewald

ff

400.

Ausbach

fr

85.

ff

60.

Gutsbezirk Bingartes

ff

72.

Gemeinde Hilmes

ff

101.60

Oberhaun

ff

49.50

Sieglos

ff

42.50

Allendorf

^

60.

Friedlos

Eitra M

ff

163.50

88.50

" W. Zickendraht

ff

3.

Sattlermeister Carl Koch

ff

20.

Gemeinde Hettersdors

31.40

Herfa

ff

57.

Hegemeister Kühnemuth

10.

3760.80

bisheriger Bestand Mk. 8491.45 heutiger Bestand Mk. 12252.25

Letzte Nachrichten.

Fock schickte folgendes Radiotele« gramm, daß der Waffenstillstand heute morgen 5 Uhr, sranz. Zeit, unterzeichnet wurde.

SUmerbam, 11. November. Das Presse-Büro Radio hat einen drahtlosen Bericht von Paris aufge­fangen. Joch schickte folgendes Telegramm an die Ober- kommandierenden: Die Feindseligkeiten werden an der ganzen Front vom 11. Nov. 11 Uhr vormittags, franz. Zeit, ab eingestellt. Die alliierten Truppen dürfen bis ein weiterer Befehl eintrifft, die an diesem Tage und zu dieser Stunde erreichte Linie nicht überschreiten.

Amsterdam, 11. November. Die Behörden Haben die Juternierung des Deutschen Kaisers beschlossen.

Darmstadt, 11 November. In einer weiteren Sitzung des Arbeiter- und Soldaten-Rates wurde gestern nachmittag Hessen zur Republik ausgerufen und der Großherzog für abgesetzt erklärt.