Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- • zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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• Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im
| amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 266
Dienstag, den 12. November
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 11. November 1918.
Der i» Aussicht genommene Kriegslehrgang für vaterländischen Volksunterricht am 15. November d. J. findet nach Mitteilung des stellvertretenden Generalkommandos nicht statt. Sämtliche Einladungen werden hiermit zurückgezogen.
Die Polizeiverwaltung in Hersfeld und die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, dies auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Der Landrat.
Tgb. Nr. I. 12092. J. V.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 7. November 1918.
Futtemittelanzetze
Der Kreis hat einige Hundert Zentner Knochen- gries abzugeben, der sich als Schweine- und Hühner- futter in Beimischung von Haushaltungsabfällen sehr gut eignet. Bei etwaigem Bedarf an Futtermitteln wird empfohlen sich einzudecken, da in der nächsten Zeit keinerlei Futtermittel zu erwarten sein dürsten. Der Preis beträgt pro Ztr. 23 Mark. Ferner sind abzugeben einige Hundert Ztr. Torfstreu zum Höchstpreise zuzüglich des zulässigen Kreiszuschlages. Be- stellungeu sind an die Firma A. Löwenberg hier zu richten.
J. A. No. 10898. Der Landrat.
I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 5. Ä rmster 1918.
Me^etchsreisevrotmarken, bei denen jeder Abschnitt über 500 gr° lantet, verlieren vom 15. Dezember d. J. ab ihre Gültigkeit. Von diesem Tage ab gelten nur noch Neichsreifebrotmarke«, von denen jeder Abschnitt auf 50 gr. lantet.
Der Landrat.
Tgb. No. K. G. 4421. J. B.
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 7. November 1918.
Betrifft: tzaurschlachtWgen.
Ich weise darauf hin, daß das Verfahren bezüglich der Hausschlachtungen in der gleichen Weife vor»sich geht wie im Vorjahre.
Die Herren Bürgermeister wollen für rechtzeitige Beschaffung der Antragsformulare, die in der Ludwig Funk'schen Buchdruckerei hier erhältlich sind, sorgen. Die Hausschlachtenden sind in ortsüblicher Weise darauf hinzuweisen, daß sie die Anträge auf Genehmigung rechtzeitig zur Borlage bringen.
Tgb. Nr. I. 10322. Der Landrat.
I. V.:
Funke, Kreissekretär.
Verordnung über Kartoffeln.
Vom 30. Oktober 1918.
Auf Grund der Verordnung über die Kartoffel- versorgung vom 18. Juli 1918 fReichs-Gesetzbl. S. 738) wird bestimmt:
Artikel 1
In der Verordnung über Kartoffeln vom 2. September 1918 fReichs-Gesetzbl. S. 1095) werden folgende Aenderungen vorgenommen:
1. Im § 4 Abs. 1 Satz 1 werden an Stelle der Worte „als dem für das Betriebsjahr 1918 19 festgesetzten Durchschnittsbrande" die Worte „als drei Vierteilen des für das Betriebszahr 1918/19 festgesetzten Durchschnittsbrandes"
2. Jm 8 7 Abs. 1 Satz 1 werden an Stelle der Worte „l1/* Zoll (3,4 Zentimeter)" die Worte „1 Zoll (2,72 Zentimeter)" gesetzt.
Artikel 2 .
Diese Verordnung tritt mit dem 4. November 1918 in Kraft.
Berlin, den 30. Oktober 1918. _ Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. z von Waldow.
Bus der Heimat.
§ Hersfeld, 2. November. Am 19. Oktober 1918 treten drei neue Bekanntmacht:n6en uber HäuteundLederin Kraft. Durch die Nachtragsbekanntmachung Nr. L. 111/10. 18. K. R. A. wird die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917 Nr. L. 111/7.
17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, abgeändert. In der alten Bekanntmachung ist trotz der Beschlagnahme die Veräußerung der Häute gestattet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zu diesen Bedingungen gehört die Pflicht, bestimmte Bücher zu führen, die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Häute nicht über einen festgesetzten örtlichen Bezirk hinaus gelangen, und die Pflicht, bestimmte Fristen für die Bewegung der Ware einzuhalten. Einzelheiten dieser Bedingungen find durch die Nachtragsbekanntmachung abgeändert worden. Eine erhebliche Rechtsänderung liegt in der Aufhebung der Erlaubnis, für Landwirte aus deren eigenen Hausund Notschlachtungen stammende Häute in beschränktem Umfange in Lohn zu gerben. An die Stelle dieser Vorschrift wird eine besondere Zuteilung von Leder für Landwirte treten. Während über diese Zuteilung in der Nachtragsbekanntmachung keine Bestimmungen getroffen sind, enthält sie, neben den auf die Lohn- gerbung bezüglichen Uebergangsbestimmungen, Vorschriften über die Zuteilung von Häuten und Fellen an diejenigrnGerbereien,die bishervonL' ndwirtenHäute zur Lohngerbung annehmen durften, ohne sonst Häute zugeteilt zu erhalten. Ferner wird eine zweite Nachtragsbekanntmachung Nr. L. 888 10. 18. K. R. A. zu der Bekanntmachung Nr. L. 888 7. 17. K. R. A. vom 20. Oktober 1917, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder, erlassen. An dieser wird bestimmt, daß sämtliche Lederabfälle i >n nun ab nicht mehr von dieser Bekanntmachung betroffen werden. Für Lederabfälle tritt vielmehr die nachstehend an dritter Stelle zu besprechende Bekanntmachung in Kraft. Durch die Nachtragsbekanntmachung sind weiter die Höchstpreise für Leder teilweise abgeändert. Auch ist vorgeschrieben, daß der Höchstpreis nur 90 v. H. des sonst in Frage kommende Höchstpreises
Art nnverlöschlfch durch stempeldruck oder Schrift mit der Firma des Lederherstellers und anderen Kennzeichnungen versehen ist. Die dritte Bekanntmachung Nr. L. 999/10. 18. K. R. A. schließlich betrifft sämtliche Lederabfälle außer den Abfällen von Leder- treibriemen und den Altlederabsällen. Die betroffenen Abfälle werden beschlagnahmt mit Ausnahme der in dem Betrieb der Heeres- und Marineverwaltung und den dem Ueberwachungsausschuß für Schuhindustrie untergestellten Schuhfabriken anfallenden Abfälle. Trotz der Beschlagnahme ist in gewissem Umfange die Veränderung und Verfügung erlaubt. Für die Abfälle, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist veräußert oder der Ersatzsohlen - Gesellschaft zum Höchstpreise angeboten sind, besteht eine Meldepflicht. Ferner werden Höchstpreise für sortierte und unsortierte Lederabfälle festgesetzt. Diese gelten nur für den Verkauf bis zur Ablieferung der Gegenstände an die Ersatzsohlen-Gesellschaft, Kriegsleder-Aktiengesellschaft oder Riemen-Freigabe-Stelle. Alle Besitzer der von den Höchstpreisen betroffenen Lederabfälle sind auf Grund der. in der Bekanntmachung enthaltenen Aufforderung verpflichtet, diese auf Verlangen bestimmter Stellen zu den festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen. Der Wortlaut der drei Bekanntmachungen ist bei den Landratsämtern,Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
):( Hersfeld, 11. November. Aus A n la ß d e r goldenen Hochzeit ihrer Eltern, des Metzgermeisters Joel Nußbaum und Ehefrau Betty geborene Blumenthal stifteten deren 3 Söhne, Leopold, Julius uud Emil Nußbaum 1000 Mark für die Armen hiesiger Stadt, ohne Unterschied der Konfession.
Caffel, 11. Nov. Das stellvertretende Generalkommando hat auf Ansuchen des Arbeiter- und Soldatenrates gestern den Befehl gegeben, von vier Uhr nachmittags ab auf den militärischen Gebäuden die Dienstflagge zu hissen. Es sollte damit zum Ausdruck gebracht werden, daß die Truppen iviUenS seien, auch unter den neuen Verhältnissen — so ichwer sich mancher auch darein zufinden vermag — für des Den eschen Reiches Zukunft in' altbewährter Dienstauffassung weiter zu wirken und zu arbeiten. Nachdem gestern nachmittag die Waffenstillstandsbedingungen bekannt geworden waren wurde im Einverständnis mit dem Arbeiter- und Soldatenrat der Befehl zurückgezogen, da der Augenblick für die geplante Kundgebung nicht geeignet scheint. Das Generalkommando glaubt damit dem Empfinden der gesamten Bevölkerung Rechnung getragen zu haben.
Erfurt, 8. November. Die unverehelichte Marie Morgner ansAhemnitz, die im August v. I. in Erfurt mit einem Herrn eine Weinreise unternahm und ihm dabei die Brieftasche mit 600 Mark entwendete, wurde von der Strafkammer zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt.
Wiesbaden, 7. Nov. Hier mehren sich die Einbrüche in erschreckender Weise. Ein schwerer Einbruch wurde vergangene Nacht durch Einschlägen der Schaufensterscheibe in einem Pelzwarengeschäft verübt. Die Diebe stahlen die wertvollsten Stücke aus dem
Schaufenster im Werte von 4650, 4400, 4200 Mark ferner 71/2 Stück australische Ovossums, jedes Stück im Werte von etwa 400 Mark. Von den Einbrchern fehlt bis jetzt jede Spur. — Aus einem Buttergeschäft im westlichen Stadtteil wurden bei einem Einbruch 96 Pfund Butter (Verteilungsware), ferner eine Wage samt Gewichtsteinen gestohlen.
Wer I Bucheckern sammelt, hilft | die Fettgewinnung fördern. 1
Verzeichnis
der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld, Hersfeld ferner eingegangenen S senden für Weihnach^s- g a b e n für die K r i e g e'r im Felde, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:
von Gemeinde Heimboldshausen
Mk.
157.60
„ „ Untergeis
62.—
„ „ Asbach
W
179.10
„ „ Schenksolz
//
13.—
„ Gutsbezirk Engelbach
V
30.—
„ Gemeinde Holzheim
//
81.50
„ Oberförsterei Hersfeld
„ Gemeinde Lautenhausen
ff
i
83.20
„ „ Widdershausen
Ff
300.—
„ „ Malkomes
rf
21.30
„ „ Kruspis
ff
63.50
„ „ Rotensee
ff
40.—
ME „ Landershausen
ff
70.—
„ „ Reilos
ff
75.—
„ „ Unterhaun
ff
146.50
„ „ Solms
ff
58.—
„ Frau Reinecke, Heißenstein
ff
10.—
„ Gemeinde Lengers
ff
142.50
„ „ Rohrbach
ff
52.50
„ „ Gersdorf
ff
103.—
„ „ Motzfeld
ff
25.—
„ „ Reckerode
ff
101.—
„ „ Sorga
tr
70.—
„ „ Röhrigshof
ff
120.—
„ „ Dünkelrode
ff
9.50
„ „ Gittersdorf
ff
95.70
„ „ Wippershain
ff
82.90
„ „ Kerspenhausen
ff
254.—
„ „ Friedewald
ff
400.—
Ausbach
fr
85.—
ff
60.—
„ Gutsbezirk Bingartes
ff
72.—
„ Gemeinde Hilmes
ff
101.60
„ „ Oberhaun
ff
49.50
Sieglos
ff
42.50
„ „ Allendorf
^
60.—
„ „ Friedlos
Eitra M
ff
163.50
88.50
" W. Zickendraht
ff
3.—
„ Sattlermeister Carl Koch
ff
20.—
Gemeinde Hettersdors
31.40
Herfa
ff
57.—
„ Hegemeister Kühnemuth
10.—
3760.80
bisheriger Bestand Mk. 8491.45 heutiger Bestand Mk. 12252.25
Letzte Nachrichten.
Fock schickte folgendes Radiotele« gramm, daß der Waffenstillstand heute morgen 5 Uhr, sranz. Zeit, unterzeichnet wurde.
SUmerbam, 11. November. Das Presse-Büro Radio hat einen drahtlosen Bericht von Paris aufgefangen. Joch schickte folgendes Telegramm an die Ober- kommandierenden: Die Feindseligkeiten werden an der ganzen Front vom 11. Nov. 11 Uhr vormittags, franz. Zeit, ab eingestellt. Die alliierten Truppen dürfen bis ein weiterer Befehl eintrifft, die an diesem Tage und zu dieser Stunde erreichte Linie nicht überschreiten.
Amsterdam, 11. November. Die Behörden Haben die Juternierung des Deutschen Kaisers beschlossen.
Darmstadt, 11 November. In einer weiteren Sitzung des Arbeiter- und Soldaten-Rates wurde gestern nachmittag Hessen zur Republik ausgerufen und der Großherzog für abgesetzt erklärt.