Sersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
:
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post bezogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 259
Sonntag, den 3. November
1918
in des Volkes Bänden ruht des Reiches Schicksal. Das ernste Verständnis für die Zeit des Uo^sshwes muß sich im deutschen Volke bekunden in einem entschlossenen, einmütigen Volks- willen, alles einzuiehen, wenn unser Daieins- kampf es fordert. Wir müssen uns behaupten, und da§ wir es können, dafür soll der Erfolg der neunten Kriegs-fln leihe bürgen.
Amtlicher Teil.
üeßkMungssteM Umfeld
Amtliche Bezugscheinausgabe L für den Kreis Bersten
Das Vüro ist bis auf weiteres nur an 2 Tagen in der Woche
-----Dienstags u Freitags = vormittags von SV2— läVs Uhr geöffnet Ausgenommen
an diesem Tage ist dasselbe nicht Vormittags, sondern
Nachmittags von 21|2—S^ Uhr geöffnet.
Der Lanörat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Warnung
für die Selbstversorger!
Wer dem Schleichhändler und Hamsterer Getreide und Kartoffeln aus seiner Ernte verbotswidrig verkauft, schädigt die Allgemeinheit und sich selbst! Wird unserem Kreise ein Teil unserer Vorräte durch Schleichhändler und Hamsterer genommen, so können wir die Mengen, die wir für unser Volk und für die Front abliefern müssen, nur aufbringen, wenn wir die Ration der Selbstversorger herabsetzen! Jeder Landwirt weis, was das für seine Wirtschaft bedeutet! Jeder Landwirt und jede Landfrau möge sich sagen: Das, was jetzt der Schleichhändler und der Hamsterer zum Schaden der Allgemeinheit davon trägt, mußt Du später selbst mit Deinen Angehörigen aus Deinen Vorräten nochmals hergeben.
Hersfeld, den 15. Oktober 1918.
Der Landrat.
V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 1. November 1918.
Dem Kreise Hersfeld sind zum Weiterverkauf durch Kleinhändler an die minderbemittelte Bevölkerung eine kleinere Menge Damenwäscheftücke (Weiße Frauenhemden und -Hosen) überwiesen worden. Diejenigen Kleinhändler des Kreises, welche sich an dem Weiterverkauf beteiligen wollen, werden ersucht, |t$ bis zum 5. d. Mts. schriftlich an die Bekleidungsstelle Hersfeld in Hersfeld (Postfach 27) zu wenden. Berechtigt sind nur diejenigen Kleinhändler, die bereits vor dem 1. August 1914 mit diesem Artikel gehandelt haben. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Ortspolizeibehörde zu erbringen. Dem Kommunalverband bleibt es vorbehalten, nur eine angemessene Anzahl der sich meldenden Kleinhändler zu berücksichtigen.
Tgb. No. I. 11806. Der Landrat.
Funkes Kreissekretär.
Hersfeld, den 21. Oktober 1918.
Um eine rechtzeitige Anweisung der Versorgungs- gebührnisse zu ermöglichen, ist von dem Königlichen Kriegsministerium Folgendes bestimmt worden.
1. Die Anträge auf Bewilligung der gesetzlich zu- stehendeu Versorgungsgebührnisse für die Witwen und Waisen von Offiziere des Friedensstandes und von im aktiven Dienste während des Krieges wieder
verwendeten ehemaligenOffizieren des Friedensstandes sind in Zukunft von den Bersorgungsämtern aüfzu- aufzustellen und vorzulegen, zu deren Geschäftsbereich der letzte Truppenteil des Verstorbenen gehört.
Rückfragen sind im unmittelbaren schriftlichen Verkehr mit den Hinterbliebenen zu erledigen.
2. Die Versorgungsanträge für die Witwen und Waisen von Offizieren des Benrlaubtenstandes (Nicht- beamten) einschl. Feldwebelleutnants werden von den amtlichen Fürsorgestellen ausgestellt und von diesen unmittelbar den zuständigen Versorgungsämtern eingereicht.
3. Die Zivilbehörden senden die Anträge auf Bewilligung der militärischen Versorgungsgebührnisse für Witwen und Waisen von Zivilbeamten, die Offiziere des Beurlaubtenstandes waren, unmittelbar an die Versyrgnngsämter ein.
4. Die stellvertretenden.Generalkvmmandos werden ermächtigt, gegebenenfalls das bei den Bezirkskom- manöos freiwerdende Personal den Versorgungsämtern zu überweisen.
Tgb. M. Nr. 11097. Der Landrat.
< J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Bm des Heimat«
| Seft Me faulen Kartoffeln im
*BeiderUeberw,nterungderZwiebel ist vor Wem
der ihr verhängntsvM we den kann. Zwiebeln müssen deshalb nach der Ernte in vollständig trockenem Zustande in den Ueberwinterungsraum kommen, der selbst trocken, luftig und frostfrei sein muß. Ja, man tut gut, die Zwiebeln in einem Korbe oder weitmaschigen Netze längere Zeit in die Nähe des Herdes oder Ofens zu hängen, damit sie recht viel von ihrer Feuchtigkeit verlieren. Wir haben dann die Gewähr, daß uns die Zwiebeln nicht nur weniger leicht faulen, sondern auch im Frühjahr nicht auswachsen. Immerhin ist es unbedingt nötig, sie vor starker Kälte besonders zu schützen, da gefrorene Zwiebeln vollständig unbrauchbar werden. Am besten werden sie in einer trockenen Kammer in Bündeln oder Schnüren aufgehängt oder bei größerer Menge auf den Boden aus- gebrettet und bei starkem Frost mit Tüchern, Säcken und bergt. zugedeckt. Auch das Dörren der Zwiebeln kann im großen wie im kleinen zu ihrer Erhaltung angewandt werden, wodurch sie keineswegs an Gehalt und Geschmack verlieren, dafür aber unbegrenzt haltbar gemacht werden können. Zu diesem Zwecke säubert man die Zwiebeln von der Außenschale, schneidet sie in etwa 2 Millimeter dünne Scheiben und legt diese auf eine engmaschige Horde. So bringt man sie auf den Herd oder Ofen und trocknet sie bei mäßiger Hitze, bis sie auch die letzte Spur von Feuchtigkeit verloren haben. Ein Pfund frische Zwiebeln gibt etwa 60 Gramm getrocknete, die aber beim Verbrauch jenen in keiner Weise nachstehen. Die Ausbewahrung geschieht am besten in Papterbeuteln, kleinen Säcken oder in anderen festschließenden Gefäßen au einem trockenen Platze.
* (Die allgemeine Volkszählung am 4. Dezember.) Für die praktische Durchführung der Versorgungsregelung ist eine regelmäßige einwandfreie Feststellung der Bevölkerung des Reichs, der Bundesstaaten, der kleinen Verwaltungsbezirke und der Gemeinden unerläßlich. Es sind für diesen Zweck bereits am 1. Dezember 1916 u. am 5. Dezember 1917 allgemeine Volkszählungen vorgenommen worden. Die im Laufe eines Jahres eintretenden Verschiebungen und Veränderungen im Bevölkerungsstand der einzelnen Gebietsteile sind aber so erheblich, daß die im Dezember 1917 ermittelten Zahlen nicht mehr als zuverlässige Unterlagen für die Verteilungsmaßnahmen des nächsten Jahres angesehen werden können. Daher ist anch in diesem Jahre Die Vornahme einer Volkszählung wieder notwendig. Per Bundesrat hat dementsprechend angeordnet, daß am Mittwoch, den 4. Dezember 1918 eine solche Zahlung vorgenommen werden soll. Die Zählung soll in gleicher Weise wie im vorigen Jahre durchgeführt werden. Sie dient nur statistischen und wirtschaftlichen Zwecken. Für die Durchführung der Zählung wird wieder auf die freiwillige Beteiligung geeigneter Personen als Zähler zurückgegriffen werden müssen. Bei der hohen Bedeutung der Zählung liegt es im Interesse jedes einzelnen, daß die Zählung ein möglichst zuverlässiges Ergebnis liefert, so daß wohl erwartet werden darf, daß alle Bevölkerungskreise bemüht sein werden, die Durchführung der Zählung nach Kräften zu unterstützen und zu erleichtern.
* (Kriegsanleihe und Drückeberger.) Es ist doch ganz merkwürdig, was für allerhand Ausreden die Leute erfinden, um ihr Nichtzeichnen von Kriegsanleihe zu entschuldigen. Das Neueste ist jeden-
falls der Einwund, es könnte zu viel gezeichnet werden und dadurch könnten unsere Feinde veranlaßt werden, uns eine recht hohe Kriegskontribution abzu- fordern. Grade das Gegenteil ist der Fall,' ein Volk, das nicht mehr das erforderliche Geld aufbringt, um den Abwehrkampf zu Ende zu führen, muß sich schlechtere Bedingungen gefallen lassen, als ein solches, das durch ein glänzendes Ergebnis der Kriegsauleihe- zetchnung den Beweis liefert, daß es moralisch und finanziell ungebrochen dasteht und entschlossen ist, Alles herzugeben, um sein Dasein zu behaupten. Außerdem ist es aber auch klar, daß das Geld welches dem Reiche für seine Anleihe gegeben worden ist, nicht von feindlicher Seite als Kontribution nochmals in Anspruch genommen werden kann. Wenn aber dadurch, daß nicht ein Jeder seine Schuldigkeit tut, der Feind ins Land kommen sollte, wird er die von den Papiergeldhamstern aufgespeicherten Kapitalien schon zu finden wissen. Bezeichnend ist, daß der Einwand, man dürfte nicht zu viel Kriegsanlethe zeichnen, um den Feind nicht zu den erhöhten Ansprüchen zu reizen, grade von solchen Leuten gemacht wird, die bisher am meisten nach Annektion und weitgehenden Kriegszielen geschrieen haben. Wenn sie ihre Zeichnungsscheine auf Kciegsanleihe vorlegen sollten, würde man sehen, wie wenig bisher hinter ihrem Säbelgerassel gesteckt hat und wie sie auch jetzt bemüht find, sich von der Hingabe ihres Vermögens an das Vaterland zu drücken. Möge Niemand den Ratschlägen dieser Drückeberger folgen, sondern Jeder mit seinem Geld und Gut ebenso für das Vaterland eintreten, wie es unsere vor dem Feinde stehenden Mitbürger täglich mit ihrem Leben und Blut tuen müssen.
§ Hersfeld, 2. November. ZurEntgege n
4» ö y m c von Zcrryrrunnerr ant ore .irrt egsan leih sind alle Zeichnungsstellen Sonntag den 3. November von ^ll—1 Uhr geöffnet.
Sonntag, 10. Roo. 1918
Klminchen- Ausftellung
in der Turnhalle, Aug. Gottliebstr.
Nachmittags 4 Uhr Vertrag: „Das Kaninchen und seine Verwertung."
Eröffnung 10 Uhr vorm Schluß 6 Uhr abends. Eintrittspreis 30 Pfg. Kinder unter 12 Jahren 10 Psg.
Schlachttiere find verkäuflich.»
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Die Ausstellungsleitung.
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Sonntag, den 3. Novbr.
Vormittags V2IO Uhr: Herr Pfarrer Sonnermann Vorm. 11 Uhr Kindergottesdienst (Sonntagschule). Nachmittags 6 Uhr: Herr Superintendent Feyerabend.
Petersberg.
Vormittags V2IO Uhr 'Gottesdienst.
Nuterhann
Nachmittags 2 Uhr Gottesdienst.
Kalkobes
Vormittags V2II Uhr Gottesdienst.
Allmershausen.
Mittags 12 Uhr Gottesdienst.
Jünglingsverein:
Sonntag 8 Uhr Vortrag: Krankheitsursache und Verhütung.
Generalversammlung.
Mittwoch 8l/a Uhr Bibelstunde.
Donnerstag 8 VMHr Englisch.
Katho!. Gottesdienst.
7 Uhr hl. Messe.
3A10 Uhr: Amt, Predigt, Christenlehre.
Va3 Uhr Andacht, Mütter- Verein.
Werktags: 7 Uhr hl. Messe. Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend 8 Uhr.
Sonntag 6 Uhr.
Freitag Abend 8 Uhr Bitt- Andacht.
Gemeinschaftliche hl. Kommunion des Mütter-Vereins.