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Hersfelber Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Nr. 350

Donnerstag, den 34. Oktober

1918

Amtlicher Teil

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ; amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprechrr Nr. 8.

Hersfeld, den 22. Oktober 1918.

«»»»Deeaeiieie«""ee"®""e«eieaeBaeBe«WBa»eeeBi Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei 8 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Als Ersatz für Fleischausfall

in der Woche vom 21.27, Oktober ds. Js. ist eine Ausgabe von Mehl vorgesehen und zwar sollen die Einwohner der Stadt Hersfeld 250 gr. pro Kopf und die Einwohner der Landgemeinden und Guts­bezirke 125 gr. pro Kopf erhalten. In Hersfeld er­folgt die Mehlausgabe von Sonnabend, den 26. Ok­tober ds. Js. ab, in den städtischen Mehlhandlungen gegen Abgabe der städtischen Fleischkartenabschnitte Nr. 43. In den sämtlichen Landgemeinden und Guts­bezirken erfolgt die Mehlausgabe nicht jetzt, sondern tu der nächstfolgenden fleischlosen Woche vom 11.17. Nov. d. J.Jn dieserWoche erhalten öieBezugsberechtigten auf dem Lande ebenfalls 250 gr. für die zwei fleisch­losen Wochen. Näheres über den vorzulegenden Aus­weis wird noch bekannt gegeben. Die Mehlhändler der Stadt Hersfeld haben sämtliche jetzt eingehenden Fleischkartenabschnite Nr. 43 bis zum 3. November d. I. beim Landratsamt vorzulegen.

Tgb. No. K. G. 4306. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor

Hersfeld, den 18. Oktober 1918.

Alle Interessenten weise darauf hin, daß Rück­führungsanträge bezüglich kontraktbrüchiger Arbeiter und Urlaubsüberschreiter polnischer Nationalität binnen einem Monat nach dem Zeitpunkt zu stellen sind an dem dem Arbeitgeber von dem Kontraktbruch Kenntnis erlangt hat, andernfalls erlischt der Anspruch auf Rückführung.

Hersfeld, den 23. Oktober 1918.

Die Milch- und Butterablieferung vieler Land­wirte im Kreise läßt sehr zu wünschen übrig. Wieder­holte Ermahnungen, der Ablieferungspflicht nachzu- kommen, haben nichts genützt. Ich bin infolgedessen gezwungen, gegen die säumigen Lieferanten in Zu­kunft mit aller Schärfe vorzugehen. In erster Linie werde ich die Abnahme der Kühe für die Schlachtung in Erwägung ziehen und habe die Mitglieder der Schlachtviehkommission angewiesen, bei der nächsten Schlachtviehbestandsaufnahme alle diejenigen Kühe für die Schlachtung zu notieren, von denen eine der Leistungsfähigkeit der Kühe und den Vorschriften entsprechende Milch- bezw. Butterlieferung für die Allgemeinheit bisher wider besseres Können nicht er­folgte. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, den sämtlichen Kuhhaltern diese Bekanntmachung zur Kenntnis mitzuteilen und die Kenntnisgabe durch Namensunterschrift bestätigen zu lassen. Die diesbe­zügliche Liste mit den Unterschriften ist mir bis zum 1. November ds. Js. bestimmt vorzulegen.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

I. A. Nr. 9929. I. VN

v. Hede mann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 22. Oktober 1918.

Die Herren Bürgermeister in Allmershausen, Aus­bach, Beiershausen, Konrode, Dinkelrode, Gethsemane, Gittersdorf, Hattenbach, Herfa, Hilperhausen, Kerspen- Hausen, Kleinensee, Meckbach, Mecklar, Obergeis, Ober- haun, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterneurode und Wölfershausen erinnere ich wiederholt an die Mit­teilung der Angaben für die Aufstellung der Vieh- wirtschaftsübersicht (vergl. Vers, vom '^3. 9. No. 8155 im Kreisblatt). a

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 9732. * I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asseftor.

Bekanntmachung

betreffend Einkauf Don Flachs aller Arten.

Auf Vorschlag der Kriegs-Flachsbau-Gesellschast m. b. H., Berlin W. 56, Markgrafenstraße 36, sind vom Königlich Preußischen Kriegsmimsterium, Berlin die nachgenannten Personen zu amtlichen Aufkäufern der vorhandenen Flachsbestände ernannt. Sämtlicher Flachs ist beschlagnahmt und darf nur an die nachbe­nannten Aufkäufer abgegeben werden.

Die Herren Guts- und Gemeindevorsteher werden ersucht, die Namen der Flachsaufkäufer am zweck­mäßigsten durch Aushang im Gemeinde-Aushangkasten schnellmöglichst bekannt zu machen und für wertere Bekanntgabe zu sorgen. _ ,

Den Flachsanbauern des Jahres 1918 wrrden auf besonderen Antrag nach Ablieferung ihres Flachses und Ausfüllung eines Lieferscheines Flachs-, Web- oder Seilerwaren zurückgeliefert, worüber das "Nähere von den Aufkäufern oder der Kriegsflachsbaugesellschaft

VekMntmuchung

Die friß für die Einnahme der Zeich­nungen auf die % Kriegennleihe ist um 14 Tage, d. h- bis einschließlich den 6. noobr., verlängert worden.

Berlin, im Oktoder 1^1$

Teichs dank-Direktorlum

ksovenstein

v. Grimm

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zu erfahren ist. Ferner wird darauf hingewiesen, das die Kriegsflachsbau gesell schüft sich veranlaßt sieht, im Frühjahr 1919 nur denjenigen Landwirten Leinensamen für Saatzwecke zu verab­folgen, die im Jahre 1918 entweder überhaupt keinen Flachs angebaul haben oder aber im Jahre 1919 eine wesentlich größere Fläche anbauen wollen oder eine entsprechende Menge selbstgeernteter Leinsaat vorher ab geliefert haben. Die Flachsanbauer werden daher ge­beten, sich aus der eigenen Leinsamenernte eine ge­nügend große Leinsamenmenge für die nächstjährige Aussaat zu sichern.

Flachseinkäufer im hiesigen Kreise sind:

Für Strohflachs:

Johann Döring ^ Fulda / für die Fa. Johann Carl Döring /Frankfurter-/ Döring in Fulda Josef Döring ) straße 2a. sFrankfurterstraße 2a.

Philipp Hofmann aus Großenlüder Krei s Fulda. Für Röstflachs und für ausgearbeitete Flächse und Werg sind dieselben Aufkäufer.

* * *

Hersfeld, den 14. Oktober 1918. Wird veröffentlicht.

I. 11062. Der Landrat.

Gängen der Durchgangswagen, das Versperren der Türen ist unbedingt verboten. In der vierten Klasse dürfen Sitzplätze überhaupt nicht belegt werden. Schon beim Einsteigen sollen die Bahnbeamten darauf achten, daß die Reisenden nicht zu umfangreiches und unzu­lässiges Gepäck mitführen. Derartige Stücke müssen zur Nachabfertigung in den Gepäckwagen gebracht werden.

*(Entbindung von der Steuerbuch- sührung bei der Luxus st euer.) Grundsätz­lich muß die Luxussteuer auf Grund der Eintragungen im Steuerbuch monatlich erklärt, veranlagt und er­hoben werden. Dies ist eine nicht, unerhebliche Mehrarbeit. Deshalb kann zunächst der Steuerpflich­

tige beim Steueramt den Antrag stellen, ihn von der Führung des Steuerbuchs zu entbinden,- in seinem dahingehenden Antrag hat er nachzuweisen, daß seine sonstigen Geschäftsbücher die einzelnen Lieferungen und Zahlungen in einer die Berechnung der Steuer leben. Ist der Steuerpfltch-

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Handel mit Gänsen.) Die entgeltliche Abgabe geschlachteter Gänse aus dem Jahre 1918 oder früherer Jahren ist vom 1. November ab verboten. Die Vorschrift bezweckt, eine Mästung von Gänsen nur solange zuzu lassen, als sie durch Ausnutzung der Stoppelweiden möglich ist, weil sie sonst nur unter unbefugter Verwendung von Getreide oder Kartoffeln erfolgen könnte. Soweit nach dem 31. Oktober noch Gänse zur Abgabe verfügbar sind, darf die Veräuße­rung nur an den Kommunalverband erfolgen, der sie an Großstädte absetzt.

* Hamsterfahrten und Gepäck. Handge­päck wird, zumal jetzt bei Hamsterfahrten, häufig in zu großem Umfang in den Personenwagen der Eisen­bahn mitgeführt. Von besonderer Bedeutung sind deshalb die Bestimmungen der Eisenbahnverwaltung, wie sie jetzt dem Zugbegleitpersonal mitgeteilt worden sind. In den Personenwagen darf Handgepäck nur über oder unter dem Sitze des Reisenden unterge­bracht werden. In die vierte Wagenklasse darf eine Traglast mitgenommen werden. Gegenstände, die in­folge ihres Umfanges, ihres Gewichts oder ihrer An­zahl eine einzelne Person nicht zu tragen vermag, dürfen auch dann nicht als Traglasten zugelassen werden, wenn mehrere Fahrkarten vorgezeigt werden. ^Oas Belegen von unbesetzten Sitzplätzen mit Gepäck, das Unterbrittgen in anderen Abteilen oder in den

sicherstellenden Weise erg tige von der Führung eil so kann weiter die Steuerstelle jährliche Abrechnung gestatten, wenn er sich damit einverstanden erklärt, daß alle Umsätze seines Unternehmens ohne Sonde- rung in erhöht oder einfach steuerpsiichtig der Luxus­besteuerung unterworfen werden; in diesem Falle sind vierteljährlich abschlägige Vorauszahlungen zu leisten, wenn in einem Jahr der Gesamtbetrag der Entgelte M 200 000 überschritten hat. Abgesehen von der Minderarbeit ergibt sich auch der Vorteil, daß das Kapital länger im Geschäft bleibt und Zinsen

nes Steuerbuchs entbunden,

trägt. x

):( Hersfeld, 23. Oktober. (Absenderv e r merk auf Briefe und Postkarten nach dem Aus­land.) Eine Verordnung des Kommandierenden Generals bestimmt für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps, daß der Absender auf Briefen und Postkarten nach dem Auslande seinen Vor- und Zunamen, Beruf, Wohnort nebst Straße und Hausnummer anzugeben hat. Unterlassung oder falsche Angaben werden (falls nicht eine höhere Strafe verwirkt ist) Gefängnisstrafe bis zu.einem Jahre und beim Vorliegen mildernder UmständS Haft oder Geld­strafe bis zu 1500 Mark nach sich ziehen. Die Verord- nung tritt sofort in Kraft.

Ziegenhai«, 21. Oktober. In einem Aufruf an die Kretseingesessenen richtet der Landrat an diese die ernste Warnung zum Durchhalten, mag es zum Frieden kommen oder der Entschetdungskampf zu Ende geführt werden. Was deutsche Kraft und deutscher Opfermut in der Stunde höchster Gefahr vermögen, das wollen mir heute unseren Gegnern durch die Tat beweisen, dann, aber auch nur dann wird es unter Gottes Beistand zu einem Abschluß des Kampfes kommen, der die Ehre und Unabhängigkeit unseres geliebten Vaterlandes sichert und unserer gefallenen Helden würdig ist.